Ergänzung zu der Schiedsrichteranweisung - Advanced-Life-Support zu den Wettkampfrichtlinien der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.

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1 Hinweise für Schiedsrichter An dieser Station wird von zwei Helfern an einem Phantom die Herz-Lungen- Wiederbelebung nach der Zwei-Helfer-Methode mit erweiterten Maßnahmen durchgeführt. Der Kollaps ist vom Rettungsdienstteam nicht beobachtet worden. Es besteht durchgehend Kammerflimmern. Ist die Adrenalingabe korrekt zwischen der 3. und 4. Defibrillation erfolgt, so zeigt die fünfte Rhythmusanalyse (10 Minuten nach Beginn der HLW) einen normofrequenten Sinusrhythmus. Der Notarzt, sofern angefordert, trifft unmittelbar nach der 4. Defibrillation (8 Minuten nach Beginn der HLW) ein. Die Maßnahmen werden nach den Vorgaben der Leitlinien HLW 2015 der Johanniter durchgeführt. Eingesetzte AED müssen nach den Vorgaben der Leitlinien programmiert sein. Es folgen ergänzende Hinweise zur Bewertung im Rahmen des Wettkampfes. Nomenklatur: Ein Zyklus ist einmal 30 Brustkorbkompressionen gefolgt von zwei Beatmungen. Diagnostik Das Vorgehen soll den Vorgaben der Leitlinien HLW 2015 der Johanniter entsprechen. Das entsprechende Schema ist auf Seite 1 des Bewertungsbogens abgebildet (Leitlinien Seite 28). Das Phantom liegt auf dem Rücken auf einer harten Unterlage und ist mit einer Bekleidungslage (Oberteil mit durchgehendem Reißverschluss) bekleidet. Notarztruf: am Ort des Geschehens sind Umstehende anwesend. Im Rahmen des Hilferufs wird nach Feststellen der Bewusstlosigkeit ein Umstehender angesprochen und aufgefordert, einen Notarztruf abzusetzen (Leitlinien Seite 29); die Helfer nennen hierbei die korrekte Notrufnummer 112 (die Nennung der ist unzulässig, wenn nicht zeitgleich die korrekte Vorwahl mit genannt wird) und die Diagnose Bewusstlos. Atemwege: Der Mund ist leer. Der Helfer macht die Atemwege frei. Hierzu legt er eine Hand an die Stirn und eine Hand an das Kinn des Betroffenen, zieht das Kinn hoch und überstreckt damit dessen Kopf vorsichtig nach hinten. Bei Bedarf wird der Esmarch-Handgriff verwendet. Atemkontrolle: Der Helfer kontrolliert die Atmung des Bewusstlosen. Dabei hält er mit beiden Händen den Kopf überstreckt, ohne die Handposition zu ändern. Die Atemkontrolle erfolgt durch hören, spüren und sehen. Hierzu hält der Helfer Ohr und Wange direkt über Mund und Nase des Betroffenen, mit nur wenigen Zentimetern Abstand. Der Helfer blickt dabei auf die Brust des Betroffenen. Er kann die Ausatmung an der Wange spüren, mit dem Ohr hören, und die Bewegung des Brustkorbs sehen. (Leitlinien Seite 29) Die Atemkontrolle soll zwischen 8 und 10 s in Anspruch nehmen. Pulskontrolle: Eine Pulskontrolle ist nicht zwingend erforderlich, da der Zustand von Bewusstlosigkeit und abnormaler Atmung ausreichend ist, um mit der Wiederbelebung zu beginnen. Der Helfen kann eine parallel zur Atemkontrolle druchgeführte Carotispulskontrolle druchführen. Endscheidung: Nach maixmal 10 Sekunden muss eine Endscheidung für oder gegen eine Wiederbelebung getroffen und angesagt werden. Stand: 01/2018 Seite 1 von 6

2 AED-Einsatz Der Veranstalter muss die Sicherheit der Teilnehmer gewährleisten. Es sollten AED- Übungsgeräte eingesetzt werden, bei denen keine tatsächliche Energieabgabe erfolgt. Das Gerät wird vom Team mitgeführt. Aufkleben der Elektroden: Die Elektroden werden vom Kopfhelfer aufgeklebt. Die Brustkompressionen werden parallel fortgeführt. Wird ein Phantom verwendet, bei dem die Übungselektroden nicht aufgebracht werden, sondern eine direkte Kabelverbindung hergestellt wird, so zeigen die Helfer die korrekte Elektrodenposition nach Abschluss des Fallbeispiels an einem geeigneten Torso mithilfe von geeigneten Übungselektroden. Die Position ist korrekt, wenn sie den Herstellerangaben (z. B. Piktogramm auf dem Gerät oder in der Kurzanleitung) entspricht. Da der Zeitaufwand unterschiedlich ist, müssen an allen Stationen gleichgeartete Phantome und AEDs zum Einsatz kommen. Schockabgabe: Wird durch den AED ein Schock freigegeben ist dieser nach Herstellen der Sicherheit unverzüglich abzugeben. Herstellen der Sicherheit: Der Helfer, der den AED bedient, prüft vor der Schockabgabe, dass durch die Schockabgabe keine Gefahr besteht. Im Einzelnen: - lautstarke Ansage Achtung, weg vom Patienten, Vorsicht! Schock! oder andere inhaltsgleiche Ansage - prüfen, ob man selber Kontakt zum Patienten hat - prüfen, ob jemand anders Kontakt zum Patienten hat - Blickkontakt zu allen in der Nähe des Patienten sich aufhaltenden Personen um festzustellen, dass die Warnung wahrgenommen wurde Der Betroffene liegt in diesem Szenario bereits auf einer trockenen, nicht leitenden Unterlage. Es besteht keine Gefahr durch brennbare Stoffe. Einsatz eines manuellen Defibrillators Trainierte Helfer, die in der Lage sind, den Herzrhythmus zu beurteilen, sollen bei Vorhandensein eines manuellen Defibrillators die Beurteilung des Herzrhythmus selbst vornehmen und die Entscheidung über eine Defibrillation selbst treffen, da dieser Vorgang schneller ist, als die Verwendung eines AED. Aufkleben der Elektroden: Die Elektroden werden vom Kopfhelfer aufgeklebt. Die Brustkompressionen werden parallel fortgeführt. Wird ein Phantom verwendet, bei dem die Übungselektroden nicht aufgebracht werden, sondern eine direkte Kabelverbindung hergestellt wird, so zeigen die Helfer die korrekte Elektrodenposition nach Abschluss des Fallbeispiels an einem geeigneten Torso mithilfe von geeigneten Übungselektroden. Die Position ist korrekt, wenn sie den Herstellerangaben (z. B. Piktogramm auf dem Gerät oder in der Kurzanleitung) entspricht. Analysephase: Die EKG-Analyse erfordert eine kurze Unterbrechung der Brustkorbkompressionen. Diese Unterbrechung ist zu planen und so gering wie möglich zu halten. Stand: 01/2018 Seite 2 von 6

3 Ladephase: Nach der Beurteilungsunterbrechung sind die Brustkorbkompressionen fortzusetzen. Das Laden des Defibrillator erfolgt während laufender Brustkorbkompressionen ( Hands-on-Laden ). Schockabgabe: Zur Schockabgabe mus die Brustkorbkompression kurz unterbrochen werden. Herstellen der Sicherheit: Der Helfer, der den AED bedient, prüft vor der Schockabgabe, dass durch die Schockabgabe keine Gefahr besteht. Im Einzelnen: - lautstarke Ansage Achtung, weg vom Patienten, Vorsicht! Schock! oder andere inhaltsgleiche Ansage - prüfen, ob man selber Kontakt zum Patienten hat - prüfen, ob jemand anders Kontakt zum Patienten hat - Blickkontakt zu allen in der Nähe des Patienten sich aufhaltenden Personen um festzustellen, dass die Warnung wahrgenommen wurde Der Betroffene liegt in diesem Szenario bereits auf einer trockenen, nicht leitenden Unterlage. Es besteht keine Gefahr durch brennbare Stoffe. Brustkorbkompressionen Drucktiefe: Wird ein Phantom ohne Anzeige der messgenauen Drucktiefe in einer Maßeinheit (mm/cm) verwendet, muss vor Veranstaltungsbeginn durch die Veranstalter eine geeignete alternative Regelung getroffen werden; z. B. mehr als ein Balken über oder unter dem Zielbalken Beatmung Beatmungsbeutel: Es ist ein Beatmungsbeutel mit Reservoir oder Demandventil zu verwenden. Absaugbereitschaft: Funktionierende manuelle oder elektrische Absaugpumpe, abgerollter Schlauch, daran angeschlossener Absaug- oder Yankauerkatheter mit Fingertippkonnektor. Das Gerät muss für den Kopfhelfer mühelos erreichbar platziert werden. Pause für Beatmung: Zeit vom Ende (Entlastung) der letzten (dreißigsten) Brustkorbkompression bis zur Wiederaufnahme der Brustkorbkompressionen (erste Kompression), wenn die Unterbrechung zur Durchführung der Beatmung dient. Fehler bei der Beatmung: Die Beatmung erfolgt nach den Vorgaben der Leitlinien HLW 2010, Seite 31/32. Fehler könnten z. B. sein: die Überstreckung des Kopfes nicht zwischen zwei Beatmungen beibehalten, das Zurücksinken des Brustkorbes nicht beobachtet. Stand: 01/2018 Seite 3 von 6

4 Intubation Vorbereitung: es muss ein Führungsstab eingebracht werden; wo nötig, ist dieser gleitfähig zu machen. Die Spitze steht nicht über das untere Tubusende hervor. Das obere Ende ist aus dem Weg zu biegen. Laryngoskopgriff und Spatel sind zu konnektieren, die Funktion der Lampe ist zu überprüfen. Alle weiteren benötigten Geräte und Mittel müssen unmittelbar bereitstehen, jedoch nicht zwingend aus einer Intubationstasche entnommen worden sein. Der Veranstalter muss ein für das Phantom geeignetes Gleitmittel an der Station zur Verfügung stellen und die Helfer hierauf aufmerksam machen. Dauer des Intubationsversuches: Gemessen ab dem Moment, wo der Spatel in den Mundraum eingeführt wird, bis der Endotrachealtubus geblockt und Führungsstab und Spatel entfernt werden. Intubationsversuch: ein Intubationsversuch endet mit dem entfernen des Spatels aus dem Mund des Phantoms. Ein neuer Intubationsversuch beginnt mit erneutem Einführen eines Spatels. Anzahl der Intubationsversuche: nach den Leitlinien HLW 2015 soll durch das Rettungsfachpersonal nur ein einziger Intubationsversuch unternommen werden; gelingt dieser nicht, so ist er nicht zu wiederholen. Weitere Intubationsversuche beeinträchtigen die Qualität der Basismaßnahmen; im Wettkampf folgt der Punkteabzug. Pausieren der Brustkorbkompressionen: Brustkorbkompressionen sollten nach Möglichkeit nicht, dürfen aber für den unmittelbaren Akt des Passierens der Stimmbänder pausiert werden (maximal 5 Sekunden). Zahnschaden: der Zahnschaden wird durch das Phantom optisch oder akustisch angezeigt. Wird an einer Station ein Phantom eingesetzt welches einen Zahnschaden nicht anzeigt, so ist der Punkt Zahnschaden im gesamten Wettkampf nicht zu bewerten. Tubuslagekontrolle: Lagekontrolle erfolgt mittels Kapnographie, durch den Schiedsrichter wird bei korrekter Intubation ein gemessener etco 2 -Wert genannt oder eine entsprechende Grafik gezeigt; dieses Vorgehen muss an allen Stationen vereinheitlicht sein. Eine Auskultation ist eobligat, um eine einseitige Intubation zu erfassen. Die Feststellung der korrekten Lage durch den Schiedsrichter muss durch eine technische Einrichtung des Phantoms ermöglicht werden. Fehlintubation: Die Fehlintubation wird nur geahndet, wenn sie bis 30 Sekunden nach Intubation nicht erkannt worden ist. Der Schiedsrichter kontrolliert zum Ende des Fallbeispiels die Tubuslage (zum Beispiel optisch). Eine Fehllage liegt vor oder ist entstanden, wenn der Tubus nicht mit der Spitze und dem Cuff in der Trachea liegt; hierbei wird zwischen der osöphagealen und der einseitig bronchialen Fehllage unterschieden. Bezüglich der Möglichkeit der einseitig bronchialen Intubation, die technisch nicht in allen Phantomen umgesetzt ist, müssen an allen Stationen gleichartige Phantome eingesetzt werden. Stand: 01/2018 Seite 4 von 6

5 Fixierung: Es dürfen auch handelsübliche Fixierungssysteme, alternativ aber auch Mullbinden oder Pflaster eingesetzt werden. Kommt es zur bemerkten Dislozierung war die Fixierung unzureichend. Wird die Dislozierung nicht bemerkt, ist wie bei einer Fehlintubation zu verfahren (siehe dort). Supraglottische Atemwegssicherungen (SGA) SGA können gleichwertig anstatt der Intubation eingesetzt werden. Bei Anwendung nach gescheiterter oder nicht zu Ende geführter endotrachealer Intubation erfolgt die Punkteverteilung analog der Anwendung als primäres Mittel zur Atemwegssicherung. Der Abschnitt Intubation wird dann mit 0 Punkten bewertet. Erfolgt primär eine erfolgreiche endotracheale Intubation, so wird der Abschnitt SGA mit 0 Punkten bewertet. Vorbereitung: Die geeignete Größe des SGA wird bestimmt; wo Phantome verwendet werden, die nicht mit dem nach ihrem Schätzgewicht bzw. größe bestimmten SGA erfolgreich beatmet werden können, hat der Schiedsrichter dem Teilnehmer dies nach erfolgter Größenauswahl mitzuteilen. Die SGA müssen entsprechend der Herstellerangaben verwandt werden. Insofern hierdurch ein Schaden am Phantom entstehen kann, kann der Schiedsrichter diese Maßnahme unterbrechen. Dauer des Intubationsversuches: Gemessen ab dem Moment, wo der Larynxtubus in den Mundraum eingeführt wird, bis der Tubus geblockt ist. Intubationsversuch: ein Versuch den Larynxtubus zu platzieren endet mit dem Blocken der Larynxtubus-Cuffs. Ein neuer Platzierungsversuch beginnt mit Entblocken der Cuffs, insofern der Larynxtubus dann nicht endgültig entfernt wird. Anzahl der Intubationsversuche: Wiederholte Platzierungsversuche führen zur Störung des Gesamtablaufs der Herz-Lungen-Wiederbelebung. Da hierbei aber die Brustkorbkompressionen nicht unterbrochen werden müssen, wird der wiederholte Versuch weniger stark geahndet, als dies bei der Intubation vorgegeben wird. Pausieren der Brustkorbkompressionen: Brustkorbkompressionen sollten nicht pausiert werden, wenn keine übermäßige Leckage auftritt. Zahnschaden: der Zahnschaden wird durch das Phantom optisch oder akustisch angezeigt. Wird an einer Station ein Phantom eingesetzt welches einen Zahnschaden nicht anzeigt, so ist der Punkt Zahnschaden im gesamten Wettkampf nicht zu bewerten. Tubuslagekontrolle: Lagekontrolle erfolgt mittels Kapnographie, durch den Schiedsrichter wird bei korrekter Lage ein gemessener etco 2 -Wert genannt oder eine entsprechende Grafik gezeigt; dieses Vorgehen muss an allen Stationen vereinheitlicht sein. Eine Auskultation ist entbehrlich. Die Feststellung der korrekten Lage durch den Schiedsrichter muss durch eine technische Einrichtung des Phantoms ermöglicht werden. Fehllage: Die Fehllage wird nur geahndet, wenn sie bis 30 Sekunden nach Intubation nicht erkannt worden ist. Der Schiedsrichter kontrolliert zum Ende des Fallbeispiels die Tubuslage (zum Beispiel optisch und durch Beatmung mittels Beatmungsbeutel). Eine Fehllage liegt vor oder ist entstanden, wenn über den Tubus nicht oder nicht zureichend beatmet werden kann. Stand: 01/2018 Seite 5 von 6

6 Fixierung: Eine Fixierung ist nur erforderlich, wenn dies vom Hersteller vorgesehen ist. Es dürfen handelsübliche Fixierungssysteme, alternativ aber auch Mullbinden oder Pflaster eingesetzt werden. Kommt es zur bemerkten Dislokation, war die Fixierung unzureichend. Wird die Dislokation nicht bemerkt, ist wie bei einer Fehlintubation zu verfahren (siehe dort). Zugang/Infusion/Medikation Adrenalin darf über einen peripher liegenden Zugang verabreicht werden, auch bevor die Infusion vorbereitet bzw. angeschlossen ist. Unmittelbar nach der Applikation muss mit mindestens 20 ml isotoner Elektrolytlösung nachgespült und die Extremität angehoben werden. Adrenalin darf pur 1 mg/ml oder verdünnt 1 mg/10 ml aufgezogen werden. Kennzeichnung: die Spritze muss mittels Aufkleber oder Beschriftung deutlich gekennzeichnet werden (Wirkstoff, Konzentration). Ablauf Helferwechsel: Ein Helferwechsel muss ca. alle zwei Minuten (ca. 5 Zyklen) erfolgen, um eine Erschöpfung des Helfers, der die Brustkorbkompressionen durchführt, zu vermeiden. Der Helferwechsel erfolgt während der Analysezeit Der Helferwechsel muss so vonstatten gehen, dass es zu keiner Verzögerung bei der Fortführung der Maßnahmen kommt. Asynchrone Reanimation: Nach endotrachealer Intubation muss die HLW asynchron, d. h. die Brustkorbkompressionen von den Beatmungen entkoppelt, fortgeführt werden. Nach erfolgreicher Platzierung eines Larynxtubus muss der Versuch der asynchronen HLW unternommen werden; kommt es hierbei zu einer Störung der Beatmung, darf die Reanimation ohne Ahndung synchron im Verhältnis 30 Brustkorbkompressionen zu zwei Beatmungen fortgeführt werden. Stand: 01/2018 Seite 6 von 6

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