Entwicklung der Staatsfinanzen: Erste Resultate 2011 und Prognosen

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1 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Finanzverwaltung EFV Rohstoff Datum: Entwicklung der Staatsfinanzen: Erste Resultate 2011 und Prognosen Die Finanzstatistik gibt einen Gesamtüberblick über die finanzielle Lage der öffentlichen Haushalte (Bund, Kantone, Gemeinden und Sozialversicherungen). Die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) hat soeben die neusten Ergebnisse für die Kennzahlen zu den Staatsfinanzen veröffentlicht. Die vorliegende Übersicht enthält erste provisorische Zahlen der Finanzstatistik 2011 für Bund, Kantone und Sozialversicherungen, Schätzungen für die Gemeinden sowie Prognosen für alle Sektoren für die Jahre Nachfolgend werden diese Daten vertieft dargestellt und ausgewertet. Umfassende Zeitreihen und detaillierte Daten zu den verschiedenen Teilsektoren der öffentlichen Haushalte sind im Internet abrufbar 1. Die Modelle der Finanzstatistik im Überblick Die Erfassung, Bearbeitung und Auswertung der Daten der Finanzstatistik entsprechen den Anforderungen des Rechnungslegungsmodells des Bundes (NRM) sowie des harmonisierten Rechnungslegungsmodells der Kantone und Gemeinden (HRM2). Diese Daten werden von der Finanzstatistik im so genannten FS-Modell ausgewiesen. Zusätzlich wird die Statistik nach dem GFS-Modell (Government Finance Statistics Modell) ausgewiesen, in welchem die internationalen finanzstatistischen Standards des Internationalen Währungsfonds (IWF) umgesetzt werden. In beiden Modellen werden für die Bestimmung des Konsolidierungskreises die gleichen Abgrenzungskriterien wie in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) verwendet. Sie unterscheiden die Wirtschaftsteilsektoren von Bund (inkl. Sonderrechnungen und dezentralisierte Verwaltungseinheiten), Kantonen, Gemeinden und Sozialversicherungen sowie den konsolidierten Gesamtsektor der öffentlichen Haushalte. Beide Modelle dienen jedoch unter /15

2 schiedlichen Verwendungszwecken (Tabelle 1). Der Einbezug der Sonderrechnungen und der dezentralisierten Verwaltungseinheiten 2 führt namentlich im Teilsektor Bund zu Kennzahlen, die sich nicht direkt mit denjenigen der Finanzberichterstattung des Bundes vergleichen lassen. Tabelle 1: Differenzierung der statistischen Modelle FS-Modell GFS-Modell Grundlage Nationale Rechnungslegungsstandards des Internationale Finanzstatistikstandards des Bundes (NRM) sowie der Kantone und IWF (GFSM2001) Gemeinden (HRM2) Ziel Nationale Vergleichbarkeit der öffentlichen Haushalte Internationale Vergleichbarkeit der öffentlichen Haushalte Daten Konsolidierte Rechnungsergebnisse der öffentlichen Haushalte (Einnahmen, Ausgaben, Saldi), Fiskaleinnahmen, Kennzahlen der öffentlichen Haushalte (Defizit-/Überschussquote, Fiskalquote, Staatsquote, Fremdkapitalquote) Bruttoschulden, Schuldenquote Umfang der Auswertungen Auf Stufe Wirtschaftsteilsektor (Bund, Kantone, Gemeinden, öffentliche Sozialversicherungen) und Gesamtsektor Staat Nur auf Stufe Wirtschaftsteilsektor (Bund, Kantone, Gemeinden, öffentliche Sozialversicherungen) und Gesamtsektor Staat bis auf Stufe einzelner Haushalte (Städte, Kantone, Sozialversicherungen) Darstellung In Franken In % des Bruttoinlandprodukts 1. Konsolidierte Rechnungsabschlüsse der öffentlichen Haushalte (FS-Modell) Für die nationale Sicht der Finanzstatistik gemäss FS-Modell werden die Rechnungsabschlüsse der öffentlichen Haushalte in eine einheitliche Struktur gebracht, basierend auf dem harmonisierten Rechnungslegungsmodell für die Kantone und Gemeinden (HRM2). Diese Darstellung dient der Vergleichbarkeit der öffentlichen Haushalte innerhalb der Schweiz. Tabelle 2 zeigt die Ergebnisse der Finanzierungsrechnung in den Jahren nach dem FS-Modell. Dabei entspricht das ordentliche Finanzierungsergebnis dem Saldo aus ordentlichen Einnahmen und Ausgaben; das Finanzierungsergebnis berücksichtigt zusätzlich auch ausserordentliche Transaktionen und entspricht damit dem Gesamtergebnis der Finanzierungsrechnung. Konjunkturelle Aspekte lassen sich deshalb besser anhand des ordentlichen Finanzierungsergebnisses beschreiben. Die Aufteilung in ordentliche und ausserordentliche Effekte ist dieselbe, wie sie in den Rechnungen von Bund, Kantonen und Gemeinden gemäss ihren jeweiligen rechtlichen Grundlagen verwendet wird. Das ordentliche Finanzierungsergebnis des Staates hat sich gegenüber 2010 verbessert; 2011 wurde ein Überschuss von 5,1 Milliarden erzielt. Mit 1,4 Milliarden im Jahre 2011 lag der ordentliche Saldo des Bundes um 1,5 Milliarden tiefer als im Vorjahr. Diese Abnahme ist insbesondere auf das Massnahmenpaket zur Abfederung der Frankenstärke und auf eine Zunahme der Transferzahlungen an die Sozialversicherungen zurückzuführen. Der Überschuss der Kantone sinkt 2011 um 675 Millionen auf 1,1 Milliarden. Für die Gemeinden wird ein geringes Defizit von 226 Millionen erwartet. Die Sozialversicherungen weisen dagegen 2011 ein besseres Ergebnis aus. Die Hauptgründe für den Überschuss von 2,8 Milliarden 2 Zusätzlich zur Bundesrechnung werden im Teilsektor Bund für die Finanzstatistik die Sonderrechnungen (Fonds für die Eisenbahngrossprojekte, Infrastrukturfond, ETH-Bereich, Eidgenössische Alkoholverwaltung) zugebucht sowie die vorwiegend mit Steuern finanzierten dezentralisierten Verwaltungseinheiten (Eidg. Hochschulinstitut für Berufsbildung Schweizerisches Nationalmuseum, Pro Helvetia, Schweizerischer Nationalfonds, Schweiz Tourismus). 2/15

3 sind vor allem die Zusatzeinnahmen der Invalidenversicherung aus der Mehrwertsteuer und die Revision des Gesetzes über die Arbeitslosenversicherung (AVIG). Tabelle 2: Rechnungsabschlüsse : FS-Modell, in Mio. CHF Staat Einnahmen 191' ' ' ' ' ' '300 Ausgaben 189' ' ' ' ' ' '166 Finanzierungsergebnis 2'457 1'482 3'758 2'466 3'920 5'999 8'133 Ordentliches Finanzierungsergebnis 2'916 5'122 3'782 2'466 3'920 5'999 8'133 Bund1) Einnahmen 62'942 64'693 63'810 64'884 66'220 68'579 70'818 Ausgaben 60'031 64'108 62'331 64'571 65'659 67'246 68'869 Finanzierungsergebnis 2' ' '333 1'950 Ordentliches Finanzierungsergebnis 2'912 1' '333 1'950 Kantone Einnahmen 76'886 78'815 79'295 81'380 83'869 86'806 89'844 Ausgaben 75'517 80'462 79'554 80'260 81'978 84'229 86'537 Finanzierungsergebnis 1'369-1' '120 1'891 2'577 3'306 Ordentliches Finanzierungsergebnis 1'811 1' '120 1'891 2'577 3'306 Gemeinden Einnahmen 42'528 43'573 43'942 44'881 45'965 47'206 48'480 Ausgaben 43'017 43'800 44'517 45'248 46'015 46'845 47'690 Finanzierungsergebnis Ordentliches Finanzierungsergebnis Sozialversicherungen Einnahmen 53'541 57'920 59'225 60'198 61'213 62'243 63'151 Ausgaben 54'877 55'150 56'112 58'799 59'695 60'515 61'064 Finanzierungsergebnis -1'335 2'770 3'113 1'399 1'518 1'728 2'087 Ordentliches Finanzierungsergebnis -1'335 2'770 3'113 1'399 1'518 1'728 2'087 1 Einschliesslich Sonderrechnungen und dezentralisierte Verwaltungseinheiten Schattiert: Schätzungen Das Expansionstempo der Schweizer Volkswirtschaft wurde 2012 durch die Verschlechterung der Weltwirtschaft gedrosselt. Die Entwicklung des realen BIP bleibt dennoch positiv (+1,0%). Der ordentliche Saldo der öffentlichen Haushalte dürfte um 1,3 Milliarden auf 3,8 Milliarden sinken. Er wird 2013 wahrscheinlich um weitere 1,3 Milliarden abnehmen und 2,5 Milliarden betragen. Auch wenn die Konjunkturprognosen mit zunehmendem Prognosehorizont mit grösserer Unsicherheit behaftet sind, wird ab 2014 ein leichter Wirtschaftsaufschwung erwartet. Der Finanzierungssaldo verbessert sich deshalb in den Folgejahren wieder und dürfte 2016 einen Überschuss von 8,1 Milliarden erreichen weist der Bund einen Überschuss von 741 Millionen aus. Diese Entwicklung ist auf die Mindereinnahmen (Rückgang des Ertrags aus Verrechnungssteuer und Stempelabgabe sowie tiefere Gewinnausschüttung der SNB), aber auch auf die Minderausgaben (namentlich infolge des tiefen Zinsniveaus) zurückzuführen. Der auf der Grundlage des Bundeshaushalts geschätzte ordentliche Saldo dürfte 2013 um 428 Millionen abnehmen und 313 Millionen erreichen. Ab 2014 wird sich der ordentliche Finanzierungssaldo dank konjunktureller Aufhellung sowie Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket (KAP 2014) verbessern und ,9 Milliarden betragen. Dieser Überschuss ist in einer Zeit des wirtschaftlichen Auf- 3/15

4 schwungs wenig überraschend, bleibt aber dennoch niedriger als die Überschüsse vor der Finanzkrise. Auch die Kantone und die Gemeinden spüren 2012 die Folgen der Konjunkturabschwächung. Der ordentliche Saldo schrumpft bei den Kantonen um 633 Millionen und beträgt noch 503 Millionen. Bei den Gemeinden sinkt er um 349 Millionen und dürfte um 575 Millionen im Minus liegen. Sowohl Kantone wie auch Gemeinden erholen sich in den Folgejahren und auch die Gemeinden können bis zum Ende des Prognosehorizonts wieder Überschüsse verzeichnen. Bei den Sozialversicherungen ist im Jahr 2012 von einem Überschuss von 3,1 Milliarden auszugehen, d.h. von einer Zunahme um 343 Millionen gegenüber dem Vorjahr. Dieser Überschuss erklärt sich zur Hauptsache mit den positiven Rechnungsabschlüssen von AHV und IV. Er wird jedoch nicht anhalten, denn die Ausgaben der Sozialversicherungen dürften in den kommenden Jahren weiter steigen. Im Zeitraum wird sich der Saldo zwischen 1,4 und 2 Milliarden bewegen. Das Finanzierungsergebnis des Staates 2011 liegt infolge verschiedener ausserordentlicher Aufwendungen mehr als 3,6 Milliarden unter dem ordentlichen Saldo. Beim Bund drückt der ausserordentliche Sanierungsbeitrag an die Pensionskasse der SBB (1,1 Mrd.) das Gesamtergebnis nach unten. Bei den Kantonen verringert die Ausfinanzierung der Pensionskasse im Kanton Zürich (2,6 Mrd.) das Finanzierungsergebnis, so dass die Kantone insgesamt ein Defizit von 1,6 Milliarden ausweisen fällt das Finanzierungsergebnis des Gesamtstaates 24 Millionen tiefer aus, als der ordentliche Saldo, was vor allem auf zwei sich gegenseitig aufhebende ausserordentliche Positionen zurückzuführen ist. Beim Bund fallen mit den ausserordentlichen Einnahmen aus der Veräusserung von Mobilfunkfrequenzen 738 Millionen an. Bei den Kantonen hingegen führt die Rekapitalisierung der Pensionskasse des Lehrpersonals und der Beamten (CIA) des Kantons Genf mit 762 Millionen zu einer ausserordentlichen Belastung. Da ab 2013 bisher keine ausserordentlichen Transaktionen erwartet werden, entspricht das Finanzierungsergebnis der Jahre dem ordentlichen Ergebnis. Infolge der Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), die am 1. Januar in Kraft trat, wird die Rekapitalisierung der Vorsorgeeinrichtungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften inskünftig den Finanzierungssaldo der Kantone wahrscheinlich belasten. 3 SR , Änderung vom 17. Dezember /15

5 Abbildung 1: Ordentliches Finanzierungsergebnis : FS-Modell, in Mio. CHF 15'000 10'000 5' '000-10'000-15'000-20' Bund Kantone Gemeinden Sozialversicherungen Staat 1. Finanzstatistik gemäss GFS-Modell Die Finanzen der öffentlichen Haushalte werden von der Finanzstatistik seit dem Rechnungsjahr 2008 zusätzlich im sogenannten GFS-Modell gemäss den Standards des Internationalen Währungsfonds (IWF) veröffentlicht. Diese werden ausgehend von den Resultaten des FS-Modells berechnet. Das Government Finance Statistics Manual 2001 (GFSM2001) des IWF bietet dafür die methodische Grundlage. Das Government Finance Statistics Modell Wie auch im FS-Modell gilt im GFS-Modell das Accrual-Prinzip, welches insbesondere die korrekte Periodenabgrenzung der Geschäftsvorgänge anstrebt. Das GFS-Modell kennt die Aufteilung in ordentliche und ausserordentliche Ergebnisse nicht, unterscheidet aber zwischen Transaktionen und sonstigen wirtschaftlichen Strömen. Während der Erfolg 4 und der Finanzierungssaldo 5 von den Transaktionen abgeleitet werden und finanzpolitisch steuerbar sind, gelten unvorhersehbare Ereignisse 6 und Wertänderungen von Bestandesgrössen als sonstige wirtschaftliche Ströme, die sich der politischen Kontrolle entziehen. Bestände wer- 4 Erfolg = Ertrag Aufwand 5 Finanzierungssaldo = Erfolg Nettozugang an Vermögensgütern = Staatseinnahmen Staatsausgaben 6 Die unvorhersehbaren Ereignisse des GFS-Modells sind nicht mit den ausserordentlichen Transaktionen des FS-Modells zu verwechseln. Beispielsweise gilt die Rekapitalisierung der Pensionskassen im GFS-Modell nicht als unvorhersehbares Ereignis. Die Folgen einer Naturkatastrophe oder Bewertungsänderungen aufgrund veränderter Marktpreise werden dagegen als unvorhersehbare Ereignisse eingestuft, die sich der finanzpolitischen Steuerung entziehen. 5/15

6 den nach dem "true and fair view"-prinzip bewertet, wobei insbesondere handelbare Aktiva und Verbindlichkeiten zum Marktwert in die Vermögensrechnung 7 einfliessen. Auch die Investitionen werden im GFS-Modell anders ausgewiesen als im FS-Modell. Zentrale Grösse der Investitionsrechnung im GFS-Modell ist der so genannte Nettozugang an Vermögensgütern. Er entspricht dem Erwerb abzüglich der Veräusserung von Vermögensgütern und des Wertverzehrs von Sachvermögen8 und ist Bestandteil der Ausgaben. Darlehen und Beteiligungen hingegen werden im Gegensatz zum FS-Modell nicht als Investitionen verbucht und daher bei der Berechnung des Rechnungsergebnisses nicht berücksichtigt. Investitionsbeiträge an andere Staatsebenen werden als so genannte öffentliche Transfers in der Erfolgsrechnung verbucht. Die von der Finanzstatistik ausgewiesenen Kennzahlen der öffentlichen Haushalte umfassen fünf Aggregate, welche jeweils im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandprodukt (BIP) ausgedrückt werden (siehe Tabelle 3). Die finanzstatistischen Kennzahlen werden basierend auf dem GFS-Modell nach den Standards des IWF ausgewiesen. Eine Ausnahme bildet die Schuldenquote, welche zusätzlich in Anlehnung an die Maastricht-Kriterien der EU berechnet wird. So wird sichergestellt, dass die Kennzahlen international vergleichbar sind. Analog zu den Daten des FS-Modells liegen diesen Quoten die Rechnungsergebnisse für das Jahr 2011 für den Bund, die Kantone und die Sozialversicherungen sowie Schätzungen für die Gemeinden zugrunde. 7 Im GFS-Modell wird anstelle des Begriffs «Bilanz» der Begriff «Vermögensrechnung» verwendet. 8 Im GFS-Modell wird anstelle des ungenauen Begriffs «Abschreibungen» der Begriff «Wertverzehr von Sachvermögen» verwendet. 6/15

7 Tabelle 3: Kennzahlen , GFS-Modell, in % des BIP Überschuss- /Defizitquote Staat Bund Fiskalquote Staatsquote Schuldenquote (in Anlehnung an die Definition von Maastricht) Fremdkapitalquote Kantone Gemeinden Sozialversicherungen Staat Bund Kantone Gemeinden Sozialversicherungen Staat Bund Kantone Gemeinden Sozialversicherungen Staat Bund Kantone Gemeinden Sozialversicherungen Staat Bund Kantone Gemeinden Sozialversicherungen 1 inkl. Sonderrechnungen und dezentralisierte Verwaltungseinheiten Schattiert: Schätzungen Die Defizit-/Überschussquote des GFS-Modells wird nach anderen Standards ermittelt als das Finanzierungsergebnis im FS-Modell. Von 2010 bis 2011 erhöht sich die Kennzahl um 0,1 Prozentpunkte und erreicht für den Gesamtstaat 0,3 Prozent des BIP. Die Entwicklung in den Teilsektoren der öffentlichen Haushalte ist unterschiedlich. Beim Bund verschlechtert sich das Ergebnis um 0,2 Prozentpunkte, bleibt jedoch mit 0,1% im positiven Bereich. Bei den Kantonen fällt die Quote in den defizitären Bereich (-0,2%) und bei den Gemeinden bleibt sie negativ (-0,1%). Bei den Sozialversicherungen dagegen verbessert sie sich rasch und klettert aufgrund der AHV- und ALV-Reformen wieder in den positiven Bereich (+0,5%). Zentral für diese Entwicklung sind die ausserordentlichen Aufwände beim Bund (Ausfinanzierung Pensionskasse SBB) und bei den Kantonen (Ausfinanzierung Pensionskasse Kanton Zürich). Sie sind innerhalb des GFS-Modells in der Erfolgsrechnung enthalten. Die Schätzungen für das Jahr 2012 erwarten für die öffentlichen Haushalte einen ähnlichen Überschuss wie im Vorjahr, d.h. 0,3% des BIP. Mit Ausnahme der Sozialversicherungen (+0,5%) sind die Saldi für den Bund (0,0%), die Kantone (-0,1%) und die Gemeinden (-0,1%) nahezu ausgeglichen. Die Entwicklung beim Bund zwischen 2011 und 2012 erklärt sich mit einer geringeren Reduktion der Ausgaben als der Einnahmen (rückläufige Erträge aus der 7/15

8 Verrechnungssteuer und der Stempelabgabe aufgrund der schlechteren Konjunkturlage, geringere Gewinnausschüttung der SNB). Die Kantone und die Gemeinden dürfen demgegenüber mit einer Verbesserung ihrer Einkünfte rechnen. Da die Ausgaben der Gemeinden 2012 leicht stärker wachsen als ihre Einnahmen, dürfte sich der Saldo gegenüber dem Vorjahr minim verschlechtern sinkt die Überschussquote des Staates auf 0,2% des BIP und liegt damit unter dem Wert von In den Folgejahren dürfte der erwartete Konjunkturaufschwung zu einer stetigen Zunahme der Überschüsse und damit zu einem Anstieg der Überschussquote auf 0,9% des BIP im Jahre 2016 führen. Diese Zunahme erfolgt beim Bund, den Kantonen und in geringerem Ausmass bei den Gemeinden. Demgegenüber verzeichnen die Sozialversicherungen ab 2013 konstant Überschüsse von 0,3% des BIP. Die Rekapitalisierung der Pensionskassen könnte die Erfolgsrechnungen im GFS-Modell, wie schon 2011 (Zürich) und 2012 (Genf), beträchtlich beeinflussen. Werden weitere Sanierungen vorgenommen, dürfte die Quote tiefer ausfallen. Abbildung 2: Defizit-/Überschussquote , in % des BIP Bund Kantone Gemeinden Sozialversicherungen Staat Die Fiskalquote ist die Summe der Steuereinnahmen und der Sozialversicherungsabgaben, ausgedrückt in Prozent des nominalen Bruttoinlandprodukts (BIP). Sie drückt den Anteil des BIP aus, den der Staat zur Finanzierung seiner Aufgaben beansprucht. Seit dem Jahr 2000 weist die Fiskalquote der öffentlichen Haushalte einen stabilen Wert zwischen 27% und 30% des BIP aus (Abbildung 3) verursacht die Zunahme der Steuereinnahmen des Bundes und der Sozialversicherungen einen Anstieg der Fiskalquote auf 28,5% des BIP. Diese Entwicklung ist in erster Linie durch die Reformen der Sozialversicherungen bedingt, d.h. durch die Erhöhung des Beitragssatzes in der Arbeitslosenversicherung (Revision des Bundesgesetzes über die Arbeitslosenversicherung) und in der Erwerbsersatzordnung (EO). Weiter liefern auch die Erhöhung 8/15

9 des Mehrwertsteuersatzes auf 8 Prozent per 1. Januar 2011 und die Auflösung der Rückstellungen der Verrechnungssteuer eine Erklärung für diese Entwicklung. Die Fiskalquote der öffentlichen Haushalte dürfte 2012 auf 28,1% sinken. Der Rückgang ist auf rückläufige Bundeseinnahmen aufgrund der nachlassenden Konjunktur zurückzuführen. In den Folgejahren dürfte sich die Quote bei rund 28,4% einpendeln. Die Staatsquote entspricht den Ausgaben der öffentlichen Haushalte in Prozent des nominalen BIP. Die Entwicklung dieser Quote war in den Jahren 2003 bis 2008 von der sehr guten konjunkturellen Lage gezeichnet und konnte von 37,2% auf 31,3% deutlich reduziert werden (siehe Abbildung 3). Der Rückgang der Staatsquote im Jahr 2008 war zusätzlich auf die revidierte Abgrenzung des Staatssektors zurückzuführen, vor allem auf Kantons- und Gemeindeebene (siehe auch Anhang 1). Demgegenüber erfolgte 2009 ein markanter Anstieg der Quote, da die schlechte Wirtschaftslage in allen Sektoren von Mehrausgaben begleitet war sank sie infolge der konjunkturellen Erholung wiederum deutlich wird die Staatsquote voraussichtlich auf 33,1% des BIP zu liegen kommen. Der Anstieg der Quote im Vergleich zum Vorjahr ist vor allem durch die ausserordentlichen Aufwände im Rahmen der Ausfinanzierung der Pensionskassen der SBB und des Kantons Zürich bedingt sinkt die Staatsquote wieder auf 32,7% des BIP. Diese Abnahme ist hauptsächlich auf den Rückgang der Ausgaben des Bundes (Ende des Massnahmenpakets zur Abfederung der Frankenstärke) sowie derjenigen der Kantone zurückzuführen, deren ausserordentliche Aufwände geringer ausfallen als im Vorjahr. Für 2013 wird eine Staatsquote von 33,0% des BIP erwartet; danach dürfte sie langsam sinken und 2016 schliesslich 32,4% erreichen. Die Quote der Bundesausgaben dürfte ab 2012 ungefähr 10,5% betragen. Die Ausgabenquote der Kantone wird für 2016 auf 13,5% geschätzt. Die Ausgabenquoten der Gemeinden dürften bis 2016 leicht auf 7,3% abnehmen. Die Sozialversicherungen werden ihre Quote 2013 sowie 2014 voraussichtlich auf 9,7% bzw. 9,6% des BIP erhöhen. Bis 2016 dürfte sie dann aber auf 9,3% des BIP sinken. 9/15

10 Abbildung 3: Fiskalquote und Staatsquote der öffentlichen Haushalte , in %des BIP Fiskalquote Staatsquote Die Schuldenquote der öffentlichen Haushalte wird in der Finanzstatistik in Anlehnung an die Maastricht-Kriterien der EU ermittelt. Dank teilweise hohen Überschüssen konnte seit 2003 die Bruttoschuldenquote der einzelnen Sektoren und somit auch diejenige des Gesamtstaates kontinuierlich gesenkt werden. Die Bruttoschuldenquote liegt seit 2008 unter 40% des BIP und sank bis 2011 auf 35,5% (Abbildung 4). Im Gegensatz zu den übrigen Teilsektoren erhöhte sich die Bruttoschuldenquote des Bundes im Jahr 2012 leicht, weil für die Rückzahlung einer Anfang 2013 fälligen Anleihe die notwendige Liquidität sichergestellt werden musste. Dank Budgetüberschüssen und Schuldenbremse dürfte die Schuldenquote 2013 wieder in allen Teilsektoren der öffentlichen Haushalte rückläufig sein. Der langfristige Entschuldungstrend in den einzelnen Sektoren dürfte sich in den kommenden Jahren fortsetzen. Die Schätzungen lassen 2016 eine Schuldenquote von ca. 30% des BIP erwarten. 10/15

11 Abbildung 4: Bruttoschulden , in Mrd. CHF für alle Teilsektoren (linke Skala) und in % des BIP für den Gesamtstaat (rechte Skala) % % % % % % % Bund Kantone Gemeinden Sozialversicherungen Schuldenquote Die Fremdkapitalquote stellt die Staatsschulden gemäss der Definition des IWF in Prozent des BIP dar. Sie umfasst mehr Positionen der Vermögensrechnung (z.b. nicht auf dem Vorsichtsprinzip beruhende Rückstellungen) als die Maastricht-Schuld und ist daher im Prinzip immer grösser als letztere. Ein weiterer gewichtiger Unterschied besteht darin, dass der IWF die Marktbewertung des Fremdkapitals fordert. Dadurch ist die Fremdkapitalquote auch wesentlich stärkeren Schwankungen unterworfen als die Schuldenquote nach Maastricht, in welcher die Schulden zum Nominalwert eingehen. Die Fremdkapitalquote weist dennoch einen ähnlichen Verlauf wie die Maastricht-Schuld auf. Dank der hohen Überschüsse der Vorjahre sinkt sie bis 2011 kontinuierlich auf 49% des BIP (Abbildung 5). Dieser Anteil verändert sich 2012 praktisch nicht. In den Folgejahren dürfte die Fremdkapitalquote wiederum sinken und 2016 ca. 43,5% des BIP erreichen. Abgrenzung der Bruttoschulden und des Fremdkapitals Eine wichtige finanzpolitische Steuerungsgrösse ist die Bruttoschuldenquote der öffentlichen Haushalte. Diese wird im FS-Modell in Anlehnung an die Maastricht-Kriterien berechnet. Im GFS-Modell jedoch stellen das Fremdkapital und dessen Anteil am BIP gemäss der Definition des IWF die wichtigere Grösse dar. Abbildung 5 vergleicht die beiden Kennzahlen von 1990 bis Da die Bruttoschuld ein Bestandteil des Fremdkapitals ist, liegt die Fremdkapitalquote immer höher als die Bruttoschuldenquote. In Anlehnung an die Definition von Maastricht umfasst der Schuldenstand des Staates nur die Verbindlichkeiten von Bargeld und Einlagen, Schuldtiteln und Krediten. Nicht enthalten sind unter anderem alle Arten von Rückstellungen und transitorische Passiva. Die Bewertung erfolgt zu Nominalwerten. Die internationalen Standards des IWF fokussieren dagegen auf die Fremdkapitalquote, welche zum Beispiel auch in den Statistiken der OECD eine zentrale Grösse darstellt. Das Fremdkapital setzt sich dabei aus nahezu allen Positionen der Passiven der Vermögensrechnung zusammen. Das heisst, zu den Positionen der Maastricht-Schuld kommen die Ansprüche der Versicherungen und Pensionskassen sowie sonstige Verbindlichkeiten (inkl. 11/15

12 transitorische Passiva) hinzu. Aktien und andere Anteilsrechte (von öffentlichen Unternehmen) sowie Finanzderivate werden jedoch auch in der Fremdkapitalquote nicht dazugerechnet. Die IWF-Standards fordern zudem die Bewertung der Verbindlichkeiten nach ihrem Marktwert. Insbesondere Obligationen und andere auf Märkten gehandelte Schuldpapiere erreichen dadurch in den vergangenen Jahren einen im Vergleich zum Nominalwert höheren Bestand. Abbildung 5: Schuldenquote nach Maastricht und Fremdkapitalquote der öffentlichen Haushalte nach GFSM2001; , in % des BIP 80 % 70 % 60 % 50 % 40 % 30 % 20 % 10 % 0 % Fremkapitalquote (IWF) Schuldenquote (Maastricht) 12/15

13 Anhang 1: Abgrenzung Finanzstatistik Staatsrechnungen Die nachfolgenden Ausführungen legen die Unterschiede zwischen den Publikationen der Finanzstatistik und den eigenen Staatsrechnungen der öffentlichen Haushalte dar. Entsprechende Abweichungen können bei allen Teilsektoren des Sektors Staat (Bund, Kantone, Gemeinden und Sozialversicherungen) auftreten. Sie entstehen hauptsächlich aufgrund von konzeptionellen Unterschieden in Bezug auf den Konsolidierungskreis, d.h. der so genannten Sektorisierung der Finanzstatistik. In der Finanzstatistik werden die Einheiten, die in den Sektor Staat integriert werden, nach den Kriterien des Europäischen Systems der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung 1995 (ESVG95) bestimmt. So werden neben den Stammhäusern des Bundes, der Kantone, der Gemeinden und der Sozialversicherungen auch alle weiteren Einheiten erhoben, welche diese Kriterien erfüllen. In der Finanzstatistik gehören sämtliche Einheiten zum Sektor Staat, die eigenständige Institutionen unter staatlicher Kontrolle sind und entweder: Steuern erheben, Einkommen und Vermögen umverteilen oder weniger als 50% ihrer Produktionskosten über den Markt erwirtschaften. Institutionen, die diese Kriterien nicht erfüllen, werden nicht erfasst oder aus den Staatsrechnungen ausgegliedert. Öffentliche Unternehmungen wie zum Beispiel Spitäler, Elektrizitäts-, Gas- und Fernheizwerke, Verkehrsbetriebe, Wasserwerke, Kehrichtverbrennungsanlagen und Antennenanlagen, welche über 50 % ihrer Produktionskosten über den Verkauf von Gütern und Dienstleistungen oder durch Gebühren decken, zählen deshalb nicht zum Sektor Staat. Ebenfalls nicht zum Sektor Staat gehören staatliche Finanzinstitute und Finanzdienstleister wie z.b. die Nationalbank, die Kantonalbanken oder die öffentlichen Pensionskassen. Sie werden zum Sektor der finanziellen Kapitalgesellschaften gezählt. Als Beispiel zu den Auswirkungen der erwähnten unterschiedlichen Abgrenzungen zeigen die nachfolgenden Ausführungen die Unterschiede zwischen Finanzstatistik und Staatsrechnung gemäss Finanzberichterstattung des Bundes detailliert auf. Der Teilsektor Bund umfasst gemäss Finanzstatistik das Stammhaus Bund sowie diejenigen Sonderrechnungen, welche zwar in der Finanzberichterstattung des Bundes ausgewiesen, aber nicht mit dem Stammhaus konsolidiert werden (ETH-Bereich, Eidg. Alkoholverwaltung, Infrastrukturfonds, FinÖV-Fonds zur Finanzierung von Eisenbahngrossprojekten). Dazu kommen dezentrale Einheiten, welche gemäss den genannten Kriterien des ESVG95 zu mehr als 50 % durch den Bund finanziert sind (Schweizerischer Nationalfonds, Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung, Stiftung Pro Helvetia, Schweiz Tourismus). Demgegenüber finanzieren sich die FINMA und ihre Vorgängerinstitutionen hauptsächlich durch Gebühren und Aufsichtsabgaben der Beaufsichtigten und werden deshalb nicht erfasst bzw. im Jahr 2008 aus der Staatsrechnung ausgebucht. Ab 2009 ist die FINMA auch kein Bestandteil der Staatsrechnung des Bundes mehr. Ebenfalls zu berücksichtigen sind die Unterschiede zwischen dem nationalen FS-Modell und dem internationalen GFS-Modell. Sie entstehen hauptsächlich durch die unterschiedliche Behandlung derjenigen Investitionen, welche im GFS-Modell als finanzielle und nichtfinanzielle Transaktionen verbucht werden, oder durch die im GFS- Modell gesonderte Verbuchung von sonstigen wirtschaftlichen Strömen. Tabelle 4 zeigt die Schritte von den Saldi der Staatsrechnung gemäss Finanzberichterstattung zu den Saldi gemäss GFS-Modell. 13/15

14 Tabelle 4: Differenzen Bund: Finanzberichterstattung (FBE) FS-Modell GFS-Modell, in Mio. CHF Bund Ordentliches Ergebnis Finanzberichterstattung Bund Ausserordentliches Ergebnis Finanzberichterstattung Bund Finanzierungsergebnis Finanzberichterstattung Bund Saldo Konsolidierung der Sonderrechnungen der Bundesrechnung (1) Saldo Konsolidierung der vorwiegend mit Steuern finanzierten dezentralisierten Verwaltungs Saldo Sonderfak toren (3) Finanzierungsergebnis FS Bereinigung Saldo Bilanztransak tionen (4) Bereinigung Saldo Sonstige wirtschaftliche Ströme (4) Periodengerechte und übrige Abgrenzung (5) Finanzierungssaldo GFS Bund Ordentliches Ergebnis Finanzberichterstattung Bund Ausserordentliches Ergebnis Finanzberichterstattung Bund Finanzierungsergebnis Finanzberichterstattung Bund Saldo Konsolidierung der Sonderrechnungen der Bundesrechnung (1) Saldo Konsolidierung der vorwiegend mit Steuern finanzierten dezentralisierten Verwaltungs Saldo Sonderfak toren (3) Finanzierungsergebnis FS Bereinigung Saldo Bilanztransak tionen (4) Bereinigung Saldo Sonstige wirtschaftliche Ströme (4) Periodengerechte und übrige Abgrenzung (5) Finanzierungssaldo GFS (1) ETH, FinÖV, IF, EAV (2) Sonderrechnungen gemäss Finanzstatistik (FINMA, EHB, SNF, Pro Helvetia, Schweiz Tourismus, Schweizerisches Nationalmuseum) (3) : Einnahmenüberschuss PKB, 2008: Übergang NFA (4) im Saldo gemäss GFS nicht enthalten (5) nicht-finanzwirksame Buchungen (im GFS-Saldo enthalten), übrige Ertragsabgrenzung GFS 14/15

15 Anhang 2: Datenherkunft Die Finanzstatistik basiert auf Erhebungen der Staatsrechnungen des Bundes, sämtlicher Kantone sowie der Jahresrechnungen von rund 800 Gemeinden. Dabei werden alle Städte und Kantonshauptorte sowie pro Kanton zufällig bestimmte Stichprobengemeinden einbezogen. Aufgrund der erhobenen Gemeinderechnungen werden für die fehlenden Gemeinden pro Kanton Schätzungen und Hochrechnungen gemacht. Zudem werden die öffentlichen Sozialversicherungen (AHV, IV, EO, ALV, Familienzulagen in der Landwirtschaft, Mutterschaftsversicherung Genf) einbezogen. Die zu den öffentlichen Haushalten zu zählenden Institutionen, die nicht in den Staats- und Gemeinderechnungen enthalten sind, werden der Vergleichbarkeit und Vollständigkeit halber in die Statistik integriert. Öffentliche Unternehmen, welche in den Staats- und Gemeinderechnungen konsolidiert sind, werden hingegen ausgebucht (vgl. Anhang 1). Aus diesen Gründen stimmen die Auswertungen der Finanzstatistik nicht notwendigerweise mit den publizierten Rechnungen des Bundes, der Kantone, der Gemeinden oder der öffentlichen Sozialversicherungen überein. Aufgrund des grossen Erhebungs- und Harmonisierungsaufwands liegen die definitiven Resultate eines Rechnungsjahres jeweils mit einer Verzögerung von rund eineinhalb Jahren vor. Mit Hilfe von Schätzungen sind jedoch auch aktuellere Aussagen und Prognosen für den gesamten Staatssektor (Bund, Kantone, Gemeinden und Sozialversicherungen) und die einzelnen Teilsektoren möglich (Tabelle 5). Mit Ausnahme der Gemeinden stützen sich die Daten für 2010 und 2011 auf die Rechnungen. Die Angaben zu den Gemeinden zum Jahr 2011 stammen aus Schätzungen aufgrund bereits verfügbarer Daten. Die Angaben zu 2012 beruhen auf der definitiven Bundesrechnung sowie auf den provisorischen Rechnungen für die Sonderrechnungen und die dezentralisierten Verwaltungseinheiten. Die Schätzungen der Sozialversicherungen berücksichtigen die monatlichen Buchhaltungsdaten bis November Die Daten 2012 der Kantone und Gemeinden beruhen auf Schätzungen und berücksichtigen im Falle der Kantone budgetierte Werte. Die Prognosen für 2013 stützen sich zum einen auf die Budgets von Bund und Sozialversicherungen und zum andern auf Schätzungen für Kantone und Gemeinden. Den Jahren 2014 bis 2016 liegen Rechnungsprognosen zugrunde, die mithilfe der bereits verfügbaren Informationen (z.b. Finanzpläne) erstellt wurden. Sie sind aber mit der gebotenen Vorsicht zu interpretieren. Die aktualisierten Daten sind am 28. Februar 2012 in teilweise neuer Form im Internet publiziert worden. Sämtliche Datentabellen und Informationen zu den Methoden sind zudem im Internet 1 abrufbar. Tabelle 5: Verfügbarkeit der Daten der Finanzstatistik, Februar 2013 Teilsektor bis Staat Rechnung Schätzung Schätzung Schätzung Bund1) Rechnung Rechnung Provisorische Rechnung Budget/Finanzpläne Kantone Rechnung Rechnung Schätzung Schätzung Gemeinden Rechnung Schätzung Schätzung Schätzung Sozialversicherungen Rechnung Rechnung Provisorische Rechnung Finanzpläne 1 Einschliesslich Sonderrechnungen und dezentralisierte Verwaltungseinheiten /15

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