Artenschonende Gewässerunterhaltung in Schleswig-Holstein
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- Elmar Salzmann
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1 Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein Artenschonende Gewässerunterhaltung in Schleswig-Holstein Veranstaltung am 05. September 2011 in Treia Inhalt 1.) Einführung (Präsentation Dr. Dieter Grett, MLUR) 2.) Artenschutz und Gewässerunterhaltung (Präsentation Dr. Petra Krings, MLUR) 3.) Bedeutung des Artenschutzes für die Wasserrahmenrichtlinie (Präsentation Dr. Dieter Grett, MLUR) 4.) Artenschutz und Gewässerunterhaltung Hinweise für die Praxis (Präsentation Rüdiger Albrecht/Dr. Michael Trepel, LLUR) 5.) Muster Abstimmung der Unterhaltungsarbeiten in artenschutzrechtlich bedeutsamen Bereichen (Stand: ) 6.) Erlass Naturschutzrechtliche Anforderungen an die Gewässerunterhaltung (vom ) 7.) Gemeinsamer Erlass der obersten Naturschutzbehörde und der obersten Wasserbehörde über den Vollzug des Erlasses Naturschutzrechtliche Anforderungen an die Gewässerunterhaltung vom (vom )
2 1 Einführung Präsentation Dr. Dieter Grett, MLUR
3 Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein Informationsveranstaltung Artenschutz und Gewässerunterhaltung Ablauf Dieter Grett, V44 MLUR 1 Ablauf der Informationsveranstaltung Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein 1. Begrüßung, Anlass, Ziele, Abstimmung der Erlasse, Mittler-Rolle der Abt. Wasserwirtschaft 2. Was bedeutet das Naturschutzrecht für die Gewässerunterhaltung? Erläuterung der Erlasse des MLUR (Fr. Krings, V51) 3. Bedeutung des Artenschutzes für die Umsetzung der WRRL Optimierung der ökologischen Gewässerunterhaltung (Hr. Grett, V44) 4. Praktische Gestaltung der artenschonenden Gewässerunterhaltung - fachliche Aspekte des Natur- und Artenschutzes (Hr. Albrecht, LLUR 512) - fachliche Aspekte der Wasserwirtschaft (Hr. Trepel, LLUR 415) Diskussion 5. Wie geht es weiter? 6. Verabschiedung Dieter Grett, V44 MLUR 2
4 Anlass und Ziele Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein Anforderungen des Bundes-Naturschutzgesetzes zum Artenschutz, die auch die Gewässerunterhaltung betreffen. Auch im Bereich der Fließgewässer kann es zu Konflikten mit dem Artenschutzrecht kommen, weil die meisten Gewässer unterhalten werden müssen, um den ordnungsgemäßen Abfluss zu gewährleisten. Dabei können geschützte Arten betroffen sein. Ziel der Informationsveranstaltung ist es, die betroffenen Wasser und Bodenverbände und die Lohnunternehmer über - die Rechtslage (Gesetze, Erlasse) und - die vorgesehene praktische Umsetzung in SH zu informieren, damit die Unterhaltung zum Schutz der Ausführenden rechtssicher erfolgen kann. Dieter Grett, V44 MLUR 3 Abstimmung der Erlasse Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein Mittler-Rolle der Abt. Wasserwirtschaft Gewässerunterhaltung im Spannungsfeld der gesetzlichen Aufgabe, die Nutzungsansprüche der Anlieger an den Wasserabfluss zu gewährleisten und ebenfalls die gesetzliche Aufgabe, die ökologische Entwicklung der Gewässer und die Anforderungen des Naturschutzes zu berücksichtigen Abstimmung des Umgangs mit dem Artenschutz zwischen Naturschutzabteilung und dem Landesverband der Wasser- und Bodenverbände. Die Wasserwirtschaft hat sich bemüht, in der Diskussion zu vermitteln und trotz der schwierigen Rechtslage eine pragmatische und umsetzbare Regelung zu finden. Dieter Grett, V44 MLUR 4
5 2 Artenschutz und Gewässerunterhaltung Präsentation Dr. Petra Krings, MLUR
6 Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein Artenschutz und Gewässerunterhaltung Informationsveranstaltung für die Wasser- und Bodenverbände in Schleswig-Holstein am 05. September 2011 in Treia Dr. Petra Krings, Abteilung Naturschutz, Forstwirtschaft und Jagd Dr. Petra Krings 1 Ausgangslage Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein Viele Arten im und am Gewässer sind inzwischen im Bestand bedroht oder sogar vom Aussterben bedroht, z. B. die Kleine Bachmuschel, alle Neunaugen, alle Libellen, der Edelkrebs und alle Vogelarten. Folgen: Diese Arten werden vom europäischen und vom deutschen Recht besonders geschützt oder sogar streng geschützt das Bundesnaturschutzgesetz verbietet bestimmte Handlungen, vor allem das Töten und das Stören der Fortpflanzung. Verstöße gegen diese Verbote sind teilweise Straftaten. Die Verbote gelten selbst für wichtige öffentliche Zwecke, z. B. Forschung, Lehre, sogar Verteidigung oder andere zwingende Maßnahmen im öffentlichen Interesse. Nur wenn die Maßnahme unvermeidbar und auch wichtiger als das geschützte Tier/die geschützte Pflanze ist, kann eine Ausnahme zugelassen werden. Fischerei, Land- und Forstwirtschaft sind als Bodennutzung privilegiert Unter dem Vorbehalt, dass sich der Erhaltungszustand bestimmter Arten nicht verschlechtern darf Damit gelten die Verbote auch für die Gewässerunterhaltung, die zweifellos, gerade in SH, ein sehr wichtiger öffentlicher Zweck ist. Dr. Petra Krings 2
7 Wie kann weiter rechtssicher unterhalten werden? Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein Ziel MLUR: Die WBV können auch weiter rechtssicher ihre wichtigen Unterhaltungsaufgaben erfüllen! Unser Weg dahin: MLUR sagt verbindlich, wo genau Arten vorkommen und wie dort artenschonend unterhalten werden kann, damit die WBV auch weiterhin rechtssicher und ohne Ausnahmegenehmigungen unterhalten können. (Warum nicht statt dessen eine allgemeine Ausnahmegenehmigung für die Gewässerunterhaltung? Weil eine solche allgemeine Ausnahme nicht rechtssicher möglich ist. Das hat auch das Bundesumweltministerium dem MLUR schriftlich und mit ausführlicher Begründung bestätigt.) Dr. Petra Krings 3 Welche Gewässerstrecken sind überhaupt betroffen? (Erlass MLUR vom ) Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein a) bekannte = kartierte Vorkommen europarechtlich besonders oder streng geschützter Arten (z. B. Kleine Bachmuschel) b) Sedimentbereich aller Gewässerstrecken: besonders und streng geschützte Muschel-, Fisch-, Neunaugenarten c) FFH-Gebiete: FFH-Lebensraumtypen, Erhaltungsziele d) Naturschutzgebiete: besondere Schutzzwecke gemäß NSG-VO e) EG-Vogelschutzgebiete: alle Vogelarten, Erhaltungsziele f) gesetzlich geschützte Biotope mit Gewässerbezug (Röhricht, Quellbereiche, Bruchwald): national besonders oder streng geschützte Arten, die nicht besonders kartiert werden (z. B. Vögel, Libellen, Pflanzen) Betroffen sind in Schleswig-Holstein - Sedimentbereiche aller Gewässerstrecken, - im Übrigen nur 20 % aller Gewässerstrecken! Dr. Petra Krings 4
8 Aus welcher Unterlage ergeben sich die betroffenen Bereiche? Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein - Die Sedimentbereiche bedürfen keiner Kartierung. - Die übrigen betroffenen 20 % der Gewässerstrecken: Anlagenverzeichnis (DAV) + Naturschutz-Layer mit den betroffenen Bereichen (Daten des MLUR, werden laufend aktualisiert) - nicht kartiert: gesetzlich geschütztes Biotop Röhricht Feststellung nach Augenschein (mind. 2 m breit, mind. 100 m 2 ) Dr. Petra Krings 5 Agrar- und Umweltatlas Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein 1. Agrar- und Umweltatlas aufrufen und anmelden Dr. Petra Krings 6
9 Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein Ergebnis: Gewässernetz, Schutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope an Gewässern, kartierte besonders/streng geschützte Arten Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein Detail: Gewässernetz, Schutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope an Gewässern, kartierte besonders/streng geschützte Arten
10 Was heißt: artenschonende Unterhaltung? Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein Die Arbeitsgruppe Fließgewässerrenaturierung im LLUR (VertreterInnen von MLUR, LLUR, UWB, UNB, LWBV, Treeneverband, Osterstädter Au-Verband, Naturschutzverbände, Teilprojekt-MA) arbeitet seit mehreren Jahren unter anderem zu dieser Frage. Ergebnis: Bereits einige wenige, aber besonders effektive Maßnahmen bei der Unterhaltung führen dazu, dass eine Vielzahl betroffener Arten wirksam geschont wird. Insbesondere: - einseitige Mahd - abschnittsweises Vorgehen Dr. Petra Krings 9 Wo kann der WBV Einzelheiten zur artenschonenden Unterhaltung nachlesen? Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein Broschüre des MLUR Arten- und Naturschutz bei der Gewässerunterhaltung insbesondere die Tabellen für die Standardmaßnahmen - Mähen (S. 17) - Krauten (S. 19) - Räumen (S. 21) Dr. Petra Krings 10
11 Müssen die Behörden die artenschonenden Ministerium für Landwirtschaft, Maßnahmen akzeptieren? des Landes Schleswig-Holstein Den Naturschutz- und die Wasserbehörden hat MLUR verbindlich vorgegeben, dass a) sie die (ggf.: nachweisliche) Beachtung dieser Maßnahmen als ausreichend zum Artenschutz anzusehen haben b) nur die als betroffen kartierten Gewässerbereiche, die Sedimentbereiche und die Röhrichte maßgeblich sind (soweit nicht im Einzelfall besondere Anhaltspunkte für neue Vorkommen streng geschützter Arten vorliegen) c) sie die WBV auf Wunsch beraten. Erlass Naturschutzrechtliche Anforderungen an die Gewässerunterhaltung vom Erlass über den Vollzug vom = fachaufsichtliche Weisungen an die Behörden Dr. Petra Krings 11 Wie kann ein WBV im Einzelfall noch mehr Rechtssicherheit bekommen? Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein Beratung durch die UNB, die dabei auch die UWB beteiligt auf Wunsch: UNB und UWB bescheinigen schriftlich, dass die abgestimmte Unterhaltung den Anforderungen des Artenschutzes entspricht. Die Bescheinigung gilt in der Regel mehrere Jahre! MLUR hat ein kurzes praktisches Musterformular für die Abstimmung entwickelt. Die Beteiligten können die Abstimmung aber einvernehmlich auf weitere Unterhaltungsfragen ausdehnen. Dr. Petra Krings 12
12 Welche Rechtswirkungen hat eine schriftliche Abstimmung der Unterhaltung? Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein Rechtlicher Vertrauensschutz für den WBV = Er kann darauf vertrauen, dass eine abgestimmte Unterhaltung keine naturschutz- oder artenschutzrechtlichen Bestimmungen verletzt. Eine ordnungsrechtliche Beanstandung einer abgestimmten Unterhaltung unterbleibt. Eine Ordnungswidrigkeits-Verfolgung einer abgestimmten Unterhaltungsmaßnahme unterbleibt. Im Falle einer strafrechtlichen Verfolgung müssen UNB und UWB bestätigen, dass der WBV / Lohnunternehmer in gutem Glauben gehandelt hat und damit nicht weiter belangt werden kann. Voraussetzung: Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass der WBV der Abstimmung zuwidergehandelt hat! Dr. Petra Krings 13 Und wenn eine artenschonende Unterhaltung nicht möglich ist? Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein 1. Wenn unvorhergesehen eine Unterhaltungsmaßnahme in einem artensensiblen Bereich (als besonders geschützte Art kartiert oder bei Sohlräumung oder im Röhricht) - zwingend erforderlich ist, um den Wasserabfluss sicherzustellen und - zu befürchten ist, dass dabei auch geschützte Arten beeinträchtigt werden? Kontakt mit der UNB aufnehmen wenn das nicht möglich ist: - die notwendige Unterhaltung so artenschonend, wie die Situation es zulässt, durchführen und - nachträglich die UNB informieren. 2. Wenn schon bei der Unterhaltungsplanung erkennbar wird, dass Beeinträchtigungen geschützter Arten unvermeidbar sind? Kontakt mit der UNB aufnehmen; ggf. artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung des LLUR erforderlich Dr. Petra Krings 14
13 Sonderfall: Röhricht, 39 BNatSchG Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein Vollzug in Schleswig-Holstein (Erlass vom ): Röhricht (mindestens 2 m breit und mindestens 100 m 2 Fläche) - darf nicht zwischen dem und dem geschnitten werden (Brutzeit in Schleswig-Holstein) - darf außerhalb dieser Zeit nur abschnittsweise geschnitten werden - falls das Schneiden in dieser Zeit unvermeidbar oder ein abschnittsweises Vorgehen nicht ausreichend zur Sicherung des Wasserabflusses ist: WBV können selbst über die Abweichung entscheiden und benötigen keine Zulassung der UNB. Aber: Gründe müssen vom WBV schriftlich festgehalten werden! Und: Wenn konkret Vögel beeinträchtigt werden Kontakt zum LLUR (Herr Albrecht, ONB) aufnehmen! Dr. Petra Krings 15 Gewässerunterhaltung und Artenschutz Zusammenfassung Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein = MLUR sagt verbindlich, wo genau Arten vorkommen und wie dort artenschonend unterhalten werden kann, damit auch weiterhin rechtssicher unterhalten werden kann: - Karten haben verbindlich festgelegt, wo genau in Schleswig-Holstein bedrohte Arten vorkommen. - Den Behörden ist verbindlich vorgegeben, welche konkreten Maßnahmen sie dort als ausreichend für den Artenschutz anzusehen haben. - Die Behörden sind verbindlich angewiesen, die WBV auf Wunsch qualifiziert zu beraten und auf Wunsch schriftliche Bestätigungen für konkrete Gewässerabschnitte zu erteilen. - MLUR informiert alle Beteiligten durch besondere Veranstaltungen, wird, soweit erforderlich, weitere Schulungen organisieren und unterstützt auf Wunsch Schulungen durch andere Beteiligte. Dr. Petra Krings 16
14 Gewässerunterhaltung und Artenschutz Schleswig-Holstein als Vorbild Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein Die Kartierungsleistung in Schleswig-Holstein ist.. als besonders hervorzuheben, sie ist sicherlich eine echte Hilfestellung für Behörden wie Gewässerunterhaltungspflichtige und ein substantieller Beitrag zur rechtssicheren Entscheidung. Anderen Bundesländern kann diese als Vorbild dienen. Die in Schleswig-Holstein vorgesehene Lösung erscheint aus Bundessicht der rechtssicherere, anwenderfreundliche und europarechtskonformere Weg. (Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit an MLUR vom ) Dr. Petra Krings 17
15 3 Bedeutung des Artenschutzes für die Wasserrahmenrichtlinie Präsentation Dr. Dieter Grett, MLUR
16 Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein Bedeutung des Artenschutzes für die Wasserrahmenrichtlinie Dieter Grett Referat: Schutz der Binnengewässer und anlagenbezogener Gewässerschutz Koordinierung: Wasserrahmenrichtlinie Dieter Grett, V44 MLUR 1 Ziele des Naturschutzes (BNatSchG) Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein Dieter Grett, V44 MLUR 2
17 Ziele des Naturschutzes (BNatSchG) Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein Natur und Landschaft sind so zu schützen, dass - die biologische Vielfalt, - die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, - die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft gesichert sind. Zur dauerhaften Sicherung der biologischen Vielfalt sind entsprechend dem jeweiligen Gefährdungsgrad insbesondere Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen zu erhalten (Artenschutz) Dieter Grett, V44 MLUR 3 Ziele der Wasserrahmenrichtlinie Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein - Vermeidung einer weiteren Verschlechterung sowie Schutz und Verbesserung des Zustands der Gewässer sser- Ökosysteme - Förderung einer nachhaltigen Wassernutzung - Stärkerer Schutz und Verbesserung der Gewässer und ihrer Auen Guter ökologischer Zustand WRRL: Die Zusammensetzung und Abundanz der biologischen QK weichen nur geringfügig gig von den Bedingungen bei Abwesenheit störender Einflüsse ab. Kurz gesagt: Natur pur! Dieter Grett, V44 MLUR 4
18 Ziele der Gewässerunterhaltung (WHG) Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein - Pflege und Entwicklung des Gewässerbettes, auch zur Sicherung eines ordnungsgemäß äßen Wasserabflusses, - Erhaltung der Ufer, insbes. durch Erhaltung und Neuanpflanzung einer standortgerechten Ufervegetation, - Erhaltung und Förderung F der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers insbes. als Lebensraum von wild lebenden Tieren und Pflanzen. Die Gewässerunterhaltung muss sich an den Bewirtschaftungszielen der Wasserrahmenrichtlinie ausrichten und darf die Erreichung dieser Ziele nicht gefährden. 5 Geschöpfte Gebiete und Marschen Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein Folie: M.Reimers, Marschenverband Lutz Kolb, BWS Dieter Grett, V44 MLUR 6
19 Tiefer Einschnitt, schmales Gewässer Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein Dieter Grett, V44 MLUR 7 Röhricht in Marschgewässern Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein Aufgabe: Artenschutz und Abfluss sicherstellen Dieter Grett, V44 MLUR 8
20 Gewässerunterhaltung: Trapezprofil saubere Arbeit! Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein WRRL-Bewertung: schlechter ökologischer Zustand Pflanzen? Morphologie? Bodentiere? Fische? Dieter Grett, V44 MLUR 9 Maßnahme: Optimierung Gewässerunterhaltung Ziel der Maßnahme: ökologische Entwicklung durch Optimierung oder Reduzierung der Unterhaltung an geeigneten Gewässern Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein Arbeitsgruppe: Abstimmung der Möglichkeiten zur ökologischen Optimierung der Gewässerunterhaltung mit den Fachleuten vor Ort Pilotprojekte, bei denen die Unterhaltung optimiert wird und die Wirkungen durch Untersuchungen begleitet werden Informationsaustausch über die Ergebnisse unter den Praktikern Schulung und Zusammenarbeit mit den Lohnunternehmern Naturschutz: Informationen über Beschränkungen bei der Gewässerunterhaltung, Sensibilisierung für den Artenschutz Gewässer im guten ökologischen Zustand brauchen (fast) keine Unterhaltung mehr Dieter Grett, V44 MLUR 10
21 Bedeutung geschützter Arten für WRRL Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein Maßnahmen zur ökologischen Optimierung der Gewässerunterhaltung dienen gleichermaßen - der Verbesserung des Gewässerzustands nach WRRL - dem Naturschutz und -dem Artenschutz Abschnittsweise oder halbseitige Unterhaltungsformen unterstützen die Wiederbesiedlung der bearbeiteten Bereiche die Reduzierung der Unterhaltung auf das unbedingt notwendige Maß - schont die Gewässerflora- und fauna und - reduziert die Kosten Ein Muster-Leistungsverzeichnis für die Vergabe von Aufträgen an die Lohnunternehmen wird erarbeitet, um Unterhaltungsform und -umfang in der optimierten Form festlegen zu können. Dieter Grett, V44 MLUR 11 Optimierte Gewässerunterhaltung Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein Abschnittsweise Unterhaltung Dieter Grett, V44 MLUR 12
22 Fazit: Artenschutz, WRRL und Gew.unterhaltung Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein Die Ziele des Naturschutzes, der WRRL und der Gewässerunterhaltung sind sehr ähnlich, so dass Synergien bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Optimierung der Gewässerunterhaltung bestehen. Die Aufgaben der Gewässerunterhaltung haben sich verändert. Die Rücksichtnahme auf die ökologischen Ziele der WRRL und des Naturschutzes ist erforderlich und mit relativ geringem Mehraufwand möglich. Die Erhaltung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses ist eine öffentlich rechtliche Verpflichtung, die sicherzustellen ist. Die Vereinbarkeit der Gewässerunterhaltung mit dem Artenschutz und den Zielen der WRRL ist gegeben, wenn alle Beteiligten es wollen und ihren Beitrag dazu leisten. Dieter Grett, V44 MLUR 13 Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein Muss hier unterhalten werden? Weniger ist oft mehr! Dieter Grett, V44 MLUR 14
23 4 Artenschutz und Gewässerunterhaltung Hinweise für die Praxis Präsentation Rüdiger Albrecht / Dr. Michael Trepel, LLUR
24 Landesamt für Landwirtschaft, Schleswig-Holstein Artenschutz und Gewässerunterhaltung Hinweise für die Umsetzung in der Praxis Informationsveranstaltung für die Wasser- und Bodenverbände am 05. September 2011 in Treia LLUR 415 & Pragmatische Lösungen sind gefragt Landesamt für Landwirtschaft, Schleswig-Holstein Eine zusätzliche Genehmigungspflicht über den Artenschutz soll vermieden werden. Bei Einhaltung von einigen Minimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen ist dies auch durchaus möglich. Im wesentlichen sind diese Maßnahmen identisch mit den Vorgaben aus der schonenden Gewässerunterhaltung. LLUR 415 & 512 2
25 Grundräumung Landesamt für Landwirtschaft, Schleswig-Holstein LLUR 415 & Sonderfall Unio crassus Landesamt für Landwirtschaft, Schleswig-Holstein In Schleswig-Holstein war die Kleine Bachmuschel ursprünglich weit verbreitet. Heute gehört sie zu den seltensten heimischen Muschelarten in Deutschland. Bei der Planung von Maßnahmen in Vorkommensgebieten der Kleinen Bachmuschel ist es ratsam, die untere Naturschutzbehörde mit einzubeziehen und eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung beim LLUR zu beantragen. LLUR 415 & 512 4
26 Sonderfall Röhricht Landesamt für Landwirtschaft, Schleswig-Holstein Ökologisch bedeutsame Röhrichtbestände sind für viele Vogelarten aber auch für Insekten und Amphibien wichtige Lebensräume. Auf circa 3400 ha wurden 2011 in Eiderstedt festgestellt: Blaukehlen- 71 Blaukehlchen 357 Schilfrohrsänger 60 Teichrohrsänger LLUR 415 & Sonderfall Röhricht Landesamt für Landwirtschaft, Schleswig-Holstein Durch breite offene Wasserflächen getrennte Röhrichtbestände werden getrennt betrachtet.. LLUR 415 & 512 6
27 Sonderfall Röhricht Landesamt für Landwirtschaft, Schleswig-Holstein Schilfflächen, die durch schmale Wasserflächen getrennt sind, werden zusammengefasst. LLUR 415 & Sonderfall Röhricht Landesamt für Landwirtschaft, Schleswig-Holstein Schnellwüchsige Wasserschwadengesellschaften sind in der Gewässerunterhaltung keine ökologisch bedeutsamen Röhrichtbestände. Brutvögel kommen dort nicht vor. LLUR 415 & 512 8
28 Sonderfall Röhricht Landesamt für Landwirtschaft, Schleswig-Holstein Abschnittsweise kann in Grabensystemen bedeuten, dass in einem Grabennetz einzelne Gräben komplett geräumt werden, wenn dafür Nachbargräben nicht im gleichen Jahr unterhalten werden. LLUR 415 & Landesamt für Landwirtschaft, Schleswig-Holstein Hinweise für die Umsetzung in der Praxis LLUR 415 &
29 Bedeutung der Fließgewässer Landesamt für Landwirtschaft, Schleswig-Holstein In Schleswig-Holstein Gewässerunterhaltung häufig notwendig! ermöglichen Abfluss überschüssigen Wassers bieten Lebensraum für Pflanzen und Tiere sind Wirtschaftsfaktor Landwirtschaft, Tourismus, Angler, etc. LLUR 415 & Schonende Gewässerunterhaltung Landesamt für Landwirtschaft, Schleswig-Holstein Leitfrage Ist die bisherige Unterhaltungspraxis notwendig? Einteilung der Fließgewässer in Abschnitte die kaum oder gering unterhalten werden nur bei Bedarf unterhalten werden intensiv unterhalten werden müssen LLUR 415 &
30 Schonende Gewässerunterhaltung Landesamt für Landwirtschaft, Schleswig-Holstein verbessert den ökologischen Zustand für die Gewässerflora. Stiller & Trepel 2010 LLUR 415 & Ist schonende Unterhaltung praktikabel? Landesamt für Landwirtschaft, Schleswig-Holstein wird seit 2009 in 5 Pilotprojekten an Treene, Eider, Mühlenbarbeker Au, Beste und Linau erprobt LLUR 415 &
31 Schonende Unterhaltung: Stromstrichmahd Landesamt für Landwirtschaft, Schleswig-Holstein wechselseitiges Krauten der Sohle und Mähen von Teilen der Böschung rechte Böschung A2 A1 B1 Breite Arbeitsrichtung >>> Arbeitsseite A1:Mähen der Böschung auf der Arbeitsseite und Leeren des Mähkorbs außerhalb der Uferböschung A2:Krauten der Gewässersohle auf der Arbeitsseite (ca. ab der Mitte ohne unmittelbaren Uferbereich auf der Arbeitsseite zu berühren) B1:nur Krauten der Sohle gegenüber der Arbeitsseite (jenseits der Mitte jedoch ohne unmittelbaren Uferbereich) Wechsel nach 50 m (Treene, Beste) bzw. 25 m (Eider, MübaAu, Linau) Mäanderlänge = ca. 12 x Gewässerbreite LLUR 415 & Bisherige Erfahrungen Landesamt für Landwirtschaft, Schleswig-Holstein für Verbände und Lohnunternehmer umsetzbar kosteneffizient (evtl. Kostenverlagerung) berücksichtigt Artenschutz bei Unterhaltung als Vermeidungsmaßnahme geeignet, weil eine Wiederbesiedlung aus nicht gemähten Abschnitten möglich ist. LLUR 415 &
32 Wie geht es weiter? Landesamt für Landwirtschaft, Schleswig-Holstein Beratung und Unterstützung der Wasser- und Bodenverbände bei Umstellung auf schonende Unterhaltung seit Sommer 2011 LLUR 415 & Wie geht es weiter? Landesamt für Landwirtschaft, Schleswig-Holstein Fortführung der Schulungen für Lohnunternehmer LLUR 415 &
33 Schonende Gewässerunterhaltung Landesamt für Landwirtschaft, Schleswig-Holstein ist in der Praxis an vielen Gewässern möglich vermeidet Konflikte mit dem Artenschutz ist kosteneffizient dient den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie ist nur gemeinsam umsetzbar. LLUR 415 & Krauten im Gewässer Arten: Krebsschere, Libellen, Edelkrebs, Großmuscheln, Fische FFH-Lebensraumtypen: Feuchte Hochstaudenfluren (6430), Fließgewässer mit flutender Wasservegetation, Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Fluthahnenfußgesellschaft (3260) Art Häufigkeit Bereich Betroffene Arten Vermeidungsmaßnahmen Landesamt für Landwirtschaft, Schleswig-Holstein Mähboot cm über der Sohle Handarbeit Mähkorb o.ä. vom Ufer aus, mit Abstandshalter, Handarbeit Ein bis mehrmals jährlich Ein bis mehrmals jährlich Ein bis mehrmals jährlich Ganze Länge und Breite, Ganze Länge und Breite, Mähkorb o.ä. vom Ufer aus, mit Abstandhalter Abschnittweise Schlammpeitzger, Steinbeißer, Libellen FFH-Lebensraumtypen 6430 und 3260 Abschnittweise Schlammpeitzger, Libellen FFH-Lebensraumtypen 6430 und 3260 Ganze Länge und Breite, Abschnittweise Schlammpeitzger, Libellen FFH-Lebensraumtypen 6430 und 3260 Krebsschere (nur in Gräben) Grüne Mosaikjungfer (Aeshna viridis) FFH-Lebensraumtypen 6430 und 3260 Abschnittsweise einseitig oder abschnittsweise Stromstrichmahd, Ereignisbezogen und punktuell, Krauten nach Absamen der Pflanzen ab September Abschnittsweise einseitig oder abschnittsweise Stromstrichmahd, Ereignisbezogen und punktuell Krauten nach Absamen der Pflanzen ab September Abschnittsweise einseitig oder abschnittsweise Stromstrichmahd, Ereignisbezogen und punktuell; Krauten nach Absamen der Pflanzen ab September Krauten in den Monaten Juli und August; abschnittsweises Umsetzen der Pflanzen LLUR 415 &
34 5 Muster Abstimmung der Unterhaltungsarbeiten in artenschutzrechtlich bedeutsamen Bereichen Stand:
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39 6 Erlass Naturschutzrechtliche Anforderungen an die Gewässerunterhaltung vom
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70 7 Gemeinsamer Erlass der obersten Naturschutzbehörde und der obersten Wasserbehörde über den Vollzug des Erlasses Naturschutzrechtliche Anforderungen an die Gewässerunterhaltung vom (vom )
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Landkreis Grafschaft Bentheim van-delden-straße Nordhorn Telefon: +49 (0) 5921/96-0
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