Artenschonende Gewässerunterhaltung in Schleswig-Holstein

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Artenschonende Gewässerunterhaltung in Schleswig-Holstein"

Transkript

1 Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein Artenschonende Gewässerunterhaltung in Schleswig-Holstein Veranstaltung am 05. September 2011 in Treia Inhalt 1.) Einführung (Präsentation Dr. Dieter Grett, MLUR) 2.) Artenschutz und Gewässerunterhaltung (Präsentation Dr. Petra Krings, MLUR) 3.) Bedeutung des Artenschutzes für die Wasserrahmenrichtlinie (Präsentation Dr. Dieter Grett, MLUR) 4.) Artenschutz und Gewässerunterhaltung Hinweise für die Praxis (Präsentation Rüdiger Albrecht/Dr. Michael Trepel, LLUR) 5.) Muster Abstimmung der Unterhaltungsarbeiten in artenschutzrechtlich bedeutsamen Bereichen (Stand: ) 6.) Erlass Naturschutzrechtliche Anforderungen an die Gewässerunterhaltung (vom ) 7.) Gemeinsamer Erlass der obersten Naturschutzbehörde und der obersten Wasserbehörde über den Vollzug des Erlasses Naturschutzrechtliche Anforderungen an die Gewässerunterhaltung vom (vom )

2 1 Einführung Präsentation Dr. Dieter Grett, MLUR

3 Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein Informationsveranstaltung Artenschutz und Gewässerunterhaltung Ablauf Dieter Grett, V44 MLUR 1 Ablauf der Informationsveranstaltung Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein 1. Begrüßung, Anlass, Ziele, Abstimmung der Erlasse, Mittler-Rolle der Abt. Wasserwirtschaft 2. Was bedeutet das Naturschutzrecht für die Gewässerunterhaltung? Erläuterung der Erlasse des MLUR (Fr. Krings, V51) 3. Bedeutung des Artenschutzes für die Umsetzung der WRRL Optimierung der ökologischen Gewässerunterhaltung (Hr. Grett, V44) 4. Praktische Gestaltung der artenschonenden Gewässerunterhaltung - fachliche Aspekte des Natur- und Artenschutzes (Hr. Albrecht, LLUR 512) - fachliche Aspekte der Wasserwirtschaft (Hr. Trepel, LLUR 415) Diskussion 5. Wie geht es weiter? 6. Verabschiedung Dieter Grett, V44 MLUR 2

4 Anlass und Ziele Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein Anforderungen des Bundes-Naturschutzgesetzes zum Artenschutz, die auch die Gewässerunterhaltung betreffen. Auch im Bereich der Fließgewässer kann es zu Konflikten mit dem Artenschutzrecht kommen, weil die meisten Gewässer unterhalten werden müssen, um den ordnungsgemäßen Abfluss zu gewährleisten. Dabei können geschützte Arten betroffen sein. Ziel der Informationsveranstaltung ist es, die betroffenen Wasser und Bodenverbände und die Lohnunternehmer über - die Rechtslage (Gesetze, Erlasse) und - die vorgesehene praktische Umsetzung in SH zu informieren, damit die Unterhaltung zum Schutz der Ausführenden rechtssicher erfolgen kann. Dieter Grett, V44 MLUR 3 Abstimmung der Erlasse Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein Mittler-Rolle der Abt. Wasserwirtschaft Gewässerunterhaltung im Spannungsfeld der gesetzlichen Aufgabe, die Nutzungsansprüche der Anlieger an den Wasserabfluss zu gewährleisten und ebenfalls die gesetzliche Aufgabe, die ökologische Entwicklung der Gewässer und die Anforderungen des Naturschutzes zu berücksichtigen Abstimmung des Umgangs mit dem Artenschutz zwischen Naturschutzabteilung und dem Landesverband der Wasser- und Bodenverbände. Die Wasserwirtschaft hat sich bemüht, in der Diskussion zu vermitteln und trotz der schwierigen Rechtslage eine pragmatische und umsetzbare Regelung zu finden. Dieter Grett, V44 MLUR 4

5 2 Artenschutz und Gewässerunterhaltung Präsentation Dr. Petra Krings, MLUR

6 Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein Artenschutz und Gewässerunterhaltung Informationsveranstaltung für die Wasser- und Bodenverbände in Schleswig-Holstein am 05. September 2011 in Treia Dr. Petra Krings, Abteilung Naturschutz, Forstwirtschaft und Jagd Dr. Petra Krings 1 Ausgangslage Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein Viele Arten im und am Gewässer sind inzwischen im Bestand bedroht oder sogar vom Aussterben bedroht, z. B. die Kleine Bachmuschel, alle Neunaugen, alle Libellen, der Edelkrebs und alle Vogelarten. Folgen: Diese Arten werden vom europäischen und vom deutschen Recht besonders geschützt oder sogar streng geschützt das Bundesnaturschutzgesetz verbietet bestimmte Handlungen, vor allem das Töten und das Stören der Fortpflanzung. Verstöße gegen diese Verbote sind teilweise Straftaten. Die Verbote gelten selbst für wichtige öffentliche Zwecke, z. B. Forschung, Lehre, sogar Verteidigung oder andere zwingende Maßnahmen im öffentlichen Interesse. Nur wenn die Maßnahme unvermeidbar und auch wichtiger als das geschützte Tier/die geschützte Pflanze ist, kann eine Ausnahme zugelassen werden. Fischerei, Land- und Forstwirtschaft sind als Bodennutzung privilegiert Unter dem Vorbehalt, dass sich der Erhaltungszustand bestimmter Arten nicht verschlechtern darf Damit gelten die Verbote auch für die Gewässerunterhaltung, die zweifellos, gerade in SH, ein sehr wichtiger öffentlicher Zweck ist. Dr. Petra Krings 2

7 Wie kann weiter rechtssicher unterhalten werden? Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein Ziel MLUR: Die WBV können auch weiter rechtssicher ihre wichtigen Unterhaltungsaufgaben erfüllen! Unser Weg dahin: MLUR sagt verbindlich, wo genau Arten vorkommen und wie dort artenschonend unterhalten werden kann, damit die WBV auch weiterhin rechtssicher und ohne Ausnahmegenehmigungen unterhalten können. (Warum nicht statt dessen eine allgemeine Ausnahmegenehmigung für die Gewässerunterhaltung? Weil eine solche allgemeine Ausnahme nicht rechtssicher möglich ist. Das hat auch das Bundesumweltministerium dem MLUR schriftlich und mit ausführlicher Begründung bestätigt.) Dr. Petra Krings 3 Welche Gewässerstrecken sind überhaupt betroffen? (Erlass MLUR vom ) Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein a) bekannte = kartierte Vorkommen europarechtlich besonders oder streng geschützter Arten (z. B. Kleine Bachmuschel) b) Sedimentbereich aller Gewässerstrecken: besonders und streng geschützte Muschel-, Fisch-, Neunaugenarten c) FFH-Gebiete: FFH-Lebensraumtypen, Erhaltungsziele d) Naturschutzgebiete: besondere Schutzzwecke gemäß NSG-VO e) EG-Vogelschutzgebiete: alle Vogelarten, Erhaltungsziele f) gesetzlich geschützte Biotope mit Gewässerbezug (Röhricht, Quellbereiche, Bruchwald): national besonders oder streng geschützte Arten, die nicht besonders kartiert werden (z. B. Vögel, Libellen, Pflanzen) Betroffen sind in Schleswig-Holstein - Sedimentbereiche aller Gewässerstrecken, - im Übrigen nur 20 % aller Gewässerstrecken! Dr. Petra Krings 4

8 Aus welcher Unterlage ergeben sich die betroffenen Bereiche? Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein - Die Sedimentbereiche bedürfen keiner Kartierung. - Die übrigen betroffenen 20 % der Gewässerstrecken: Anlagenverzeichnis (DAV) + Naturschutz-Layer mit den betroffenen Bereichen (Daten des MLUR, werden laufend aktualisiert) - nicht kartiert: gesetzlich geschütztes Biotop Röhricht Feststellung nach Augenschein (mind. 2 m breit, mind. 100 m 2 ) Dr. Petra Krings 5 Agrar- und Umweltatlas Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein 1. Agrar- und Umweltatlas aufrufen und anmelden Dr. Petra Krings 6

9 Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein Ergebnis: Gewässernetz, Schutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope an Gewässern, kartierte besonders/streng geschützte Arten Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein Detail: Gewässernetz, Schutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope an Gewässern, kartierte besonders/streng geschützte Arten

10 Was heißt: artenschonende Unterhaltung? Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein Die Arbeitsgruppe Fließgewässerrenaturierung im LLUR (VertreterInnen von MLUR, LLUR, UWB, UNB, LWBV, Treeneverband, Osterstädter Au-Verband, Naturschutzverbände, Teilprojekt-MA) arbeitet seit mehreren Jahren unter anderem zu dieser Frage. Ergebnis: Bereits einige wenige, aber besonders effektive Maßnahmen bei der Unterhaltung führen dazu, dass eine Vielzahl betroffener Arten wirksam geschont wird. Insbesondere: - einseitige Mahd - abschnittsweises Vorgehen Dr. Petra Krings 9 Wo kann der WBV Einzelheiten zur artenschonenden Unterhaltung nachlesen? Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein Broschüre des MLUR Arten- und Naturschutz bei der Gewässerunterhaltung insbesondere die Tabellen für die Standardmaßnahmen - Mähen (S. 17) - Krauten (S. 19) - Räumen (S. 21) Dr. Petra Krings 10

11 Müssen die Behörden die artenschonenden Ministerium für Landwirtschaft, Maßnahmen akzeptieren? des Landes Schleswig-Holstein Den Naturschutz- und die Wasserbehörden hat MLUR verbindlich vorgegeben, dass a) sie die (ggf.: nachweisliche) Beachtung dieser Maßnahmen als ausreichend zum Artenschutz anzusehen haben b) nur die als betroffen kartierten Gewässerbereiche, die Sedimentbereiche und die Röhrichte maßgeblich sind (soweit nicht im Einzelfall besondere Anhaltspunkte für neue Vorkommen streng geschützter Arten vorliegen) c) sie die WBV auf Wunsch beraten. Erlass Naturschutzrechtliche Anforderungen an die Gewässerunterhaltung vom Erlass über den Vollzug vom = fachaufsichtliche Weisungen an die Behörden Dr. Petra Krings 11 Wie kann ein WBV im Einzelfall noch mehr Rechtssicherheit bekommen? Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein Beratung durch die UNB, die dabei auch die UWB beteiligt auf Wunsch: UNB und UWB bescheinigen schriftlich, dass die abgestimmte Unterhaltung den Anforderungen des Artenschutzes entspricht. Die Bescheinigung gilt in der Regel mehrere Jahre! MLUR hat ein kurzes praktisches Musterformular für die Abstimmung entwickelt. Die Beteiligten können die Abstimmung aber einvernehmlich auf weitere Unterhaltungsfragen ausdehnen. Dr. Petra Krings 12

12 Welche Rechtswirkungen hat eine schriftliche Abstimmung der Unterhaltung? Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein Rechtlicher Vertrauensschutz für den WBV = Er kann darauf vertrauen, dass eine abgestimmte Unterhaltung keine naturschutz- oder artenschutzrechtlichen Bestimmungen verletzt. Eine ordnungsrechtliche Beanstandung einer abgestimmten Unterhaltung unterbleibt. Eine Ordnungswidrigkeits-Verfolgung einer abgestimmten Unterhaltungsmaßnahme unterbleibt. Im Falle einer strafrechtlichen Verfolgung müssen UNB und UWB bestätigen, dass der WBV / Lohnunternehmer in gutem Glauben gehandelt hat und damit nicht weiter belangt werden kann. Voraussetzung: Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass der WBV der Abstimmung zuwidergehandelt hat! Dr. Petra Krings 13 Und wenn eine artenschonende Unterhaltung nicht möglich ist? Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein 1. Wenn unvorhergesehen eine Unterhaltungsmaßnahme in einem artensensiblen Bereich (als besonders geschützte Art kartiert oder bei Sohlräumung oder im Röhricht) - zwingend erforderlich ist, um den Wasserabfluss sicherzustellen und - zu befürchten ist, dass dabei auch geschützte Arten beeinträchtigt werden? Kontakt mit der UNB aufnehmen wenn das nicht möglich ist: - die notwendige Unterhaltung so artenschonend, wie die Situation es zulässt, durchführen und - nachträglich die UNB informieren. 2. Wenn schon bei der Unterhaltungsplanung erkennbar wird, dass Beeinträchtigungen geschützter Arten unvermeidbar sind? Kontakt mit der UNB aufnehmen; ggf. artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung des LLUR erforderlich Dr. Petra Krings 14

13 Sonderfall: Röhricht, 39 BNatSchG Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein Vollzug in Schleswig-Holstein (Erlass vom ): Röhricht (mindestens 2 m breit und mindestens 100 m 2 Fläche) - darf nicht zwischen dem und dem geschnitten werden (Brutzeit in Schleswig-Holstein) - darf außerhalb dieser Zeit nur abschnittsweise geschnitten werden - falls das Schneiden in dieser Zeit unvermeidbar oder ein abschnittsweises Vorgehen nicht ausreichend zur Sicherung des Wasserabflusses ist: WBV können selbst über die Abweichung entscheiden und benötigen keine Zulassung der UNB. Aber: Gründe müssen vom WBV schriftlich festgehalten werden! Und: Wenn konkret Vögel beeinträchtigt werden Kontakt zum LLUR (Herr Albrecht, ONB) aufnehmen! Dr. Petra Krings 15 Gewässerunterhaltung und Artenschutz Zusammenfassung Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein = MLUR sagt verbindlich, wo genau Arten vorkommen und wie dort artenschonend unterhalten werden kann, damit auch weiterhin rechtssicher unterhalten werden kann: - Karten haben verbindlich festgelegt, wo genau in Schleswig-Holstein bedrohte Arten vorkommen. - Den Behörden ist verbindlich vorgegeben, welche konkreten Maßnahmen sie dort als ausreichend für den Artenschutz anzusehen haben. - Die Behörden sind verbindlich angewiesen, die WBV auf Wunsch qualifiziert zu beraten und auf Wunsch schriftliche Bestätigungen für konkrete Gewässerabschnitte zu erteilen. - MLUR informiert alle Beteiligten durch besondere Veranstaltungen, wird, soweit erforderlich, weitere Schulungen organisieren und unterstützt auf Wunsch Schulungen durch andere Beteiligte. Dr. Petra Krings 16

14 Gewässerunterhaltung und Artenschutz Schleswig-Holstein als Vorbild Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein Die Kartierungsleistung in Schleswig-Holstein ist.. als besonders hervorzuheben, sie ist sicherlich eine echte Hilfestellung für Behörden wie Gewässerunterhaltungspflichtige und ein substantieller Beitrag zur rechtssicheren Entscheidung. Anderen Bundesländern kann diese als Vorbild dienen. Die in Schleswig-Holstein vorgesehene Lösung erscheint aus Bundessicht der rechtssicherere, anwenderfreundliche und europarechtskonformere Weg. (Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit an MLUR vom ) Dr. Petra Krings 17

15 3 Bedeutung des Artenschutzes für die Wasserrahmenrichtlinie Präsentation Dr. Dieter Grett, MLUR

16 Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein Bedeutung des Artenschutzes für die Wasserrahmenrichtlinie Dieter Grett Referat: Schutz der Binnengewässer und anlagenbezogener Gewässerschutz Koordinierung: Wasserrahmenrichtlinie Dieter Grett, V44 MLUR 1 Ziele des Naturschutzes (BNatSchG) Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein Dieter Grett, V44 MLUR 2

17 Ziele des Naturschutzes (BNatSchG) Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein Natur und Landschaft sind so zu schützen, dass - die biologische Vielfalt, - die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, - die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft gesichert sind. Zur dauerhaften Sicherung der biologischen Vielfalt sind entsprechend dem jeweiligen Gefährdungsgrad insbesondere Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen zu erhalten (Artenschutz) Dieter Grett, V44 MLUR 3 Ziele der Wasserrahmenrichtlinie Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein - Vermeidung einer weiteren Verschlechterung sowie Schutz und Verbesserung des Zustands der Gewässer sser- Ökosysteme - Förderung einer nachhaltigen Wassernutzung - Stärkerer Schutz und Verbesserung der Gewässer und ihrer Auen Guter ökologischer Zustand WRRL: Die Zusammensetzung und Abundanz der biologischen QK weichen nur geringfügig gig von den Bedingungen bei Abwesenheit störender Einflüsse ab. Kurz gesagt: Natur pur! Dieter Grett, V44 MLUR 4

18 Ziele der Gewässerunterhaltung (WHG) Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein - Pflege und Entwicklung des Gewässerbettes, auch zur Sicherung eines ordnungsgemäß äßen Wasserabflusses, - Erhaltung der Ufer, insbes. durch Erhaltung und Neuanpflanzung einer standortgerechten Ufervegetation, - Erhaltung und Förderung F der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers insbes. als Lebensraum von wild lebenden Tieren und Pflanzen. Die Gewässerunterhaltung muss sich an den Bewirtschaftungszielen der Wasserrahmenrichtlinie ausrichten und darf die Erreichung dieser Ziele nicht gefährden. 5 Geschöpfte Gebiete und Marschen Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein Folie: M.Reimers, Marschenverband Lutz Kolb, BWS Dieter Grett, V44 MLUR 6

19 Tiefer Einschnitt, schmales Gewässer Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein Dieter Grett, V44 MLUR 7 Röhricht in Marschgewässern Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein Aufgabe: Artenschutz und Abfluss sicherstellen Dieter Grett, V44 MLUR 8

20 Gewässerunterhaltung: Trapezprofil saubere Arbeit! Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein WRRL-Bewertung: schlechter ökologischer Zustand Pflanzen? Morphologie? Bodentiere? Fische? Dieter Grett, V44 MLUR 9 Maßnahme: Optimierung Gewässerunterhaltung Ziel der Maßnahme: ökologische Entwicklung durch Optimierung oder Reduzierung der Unterhaltung an geeigneten Gewässern Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein Arbeitsgruppe: Abstimmung der Möglichkeiten zur ökologischen Optimierung der Gewässerunterhaltung mit den Fachleuten vor Ort Pilotprojekte, bei denen die Unterhaltung optimiert wird und die Wirkungen durch Untersuchungen begleitet werden Informationsaustausch über die Ergebnisse unter den Praktikern Schulung und Zusammenarbeit mit den Lohnunternehmern Naturschutz: Informationen über Beschränkungen bei der Gewässerunterhaltung, Sensibilisierung für den Artenschutz Gewässer im guten ökologischen Zustand brauchen (fast) keine Unterhaltung mehr Dieter Grett, V44 MLUR 10

21 Bedeutung geschützter Arten für WRRL Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein Maßnahmen zur ökologischen Optimierung der Gewässerunterhaltung dienen gleichermaßen - der Verbesserung des Gewässerzustands nach WRRL - dem Naturschutz und -dem Artenschutz Abschnittsweise oder halbseitige Unterhaltungsformen unterstützen die Wiederbesiedlung der bearbeiteten Bereiche die Reduzierung der Unterhaltung auf das unbedingt notwendige Maß - schont die Gewässerflora- und fauna und - reduziert die Kosten Ein Muster-Leistungsverzeichnis für die Vergabe von Aufträgen an die Lohnunternehmen wird erarbeitet, um Unterhaltungsform und -umfang in der optimierten Form festlegen zu können. Dieter Grett, V44 MLUR 11 Optimierte Gewässerunterhaltung Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein Abschnittsweise Unterhaltung Dieter Grett, V44 MLUR 12

22 Fazit: Artenschutz, WRRL und Gew.unterhaltung Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein Die Ziele des Naturschutzes, der WRRL und der Gewässerunterhaltung sind sehr ähnlich, so dass Synergien bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Optimierung der Gewässerunterhaltung bestehen. Die Aufgaben der Gewässerunterhaltung haben sich verändert. Die Rücksichtnahme auf die ökologischen Ziele der WRRL und des Naturschutzes ist erforderlich und mit relativ geringem Mehraufwand möglich. Die Erhaltung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses ist eine öffentlich rechtliche Verpflichtung, die sicherzustellen ist. Die Vereinbarkeit der Gewässerunterhaltung mit dem Artenschutz und den Zielen der WRRL ist gegeben, wenn alle Beteiligten es wollen und ihren Beitrag dazu leisten. Dieter Grett, V44 MLUR 13 Ministerium für Landwirtschaft, des Landes Schleswig-Holstein Muss hier unterhalten werden? Weniger ist oft mehr! Dieter Grett, V44 MLUR 14

23 4 Artenschutz und Gewässerunterhaltung Hinweise für die Praxis Präsentation Rüdiger Albrecht / Dr. Michael Trepel, LLUR

24 Landesamt für Landwirtschaft, Schleswig-Holstein Artenschutz und Gewässerunterhaltung Hinweise für die Umsetzung in der Praxis Informationsveranstaltung für die Wasser- und Bodenverbände am 05. September 2011 in Treia LLUR 415 & Pragmatische Lösungen sind gefragt Landesamt für Landwirtschaft, Schleswig-Holstein Eine zusätzliche Genehmigungspflicht über den Artenschutz soll vermieden werden. Bei Einhaltung von einigen Minimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen ist dies auch durchaus möglich. Im wesentlichen sind diese Maßnahmen identisch mit den Vorgaben aus der schonenden Gewässerunterhaltung. LLUR 415 & 512 2

25 Grundräumung Landesamt für Landwirtschaft, Schleswig-Holstein LLUR 415 & Sonderfall Unio crassus Landesamt für Landwirtschaft, Schleswig-Holstein In Schleswig-Holstein war die Kleine Bachmuschel ursprünglich weit verbreitet. Heute gehört sie zu den seltensten heimischen Muschelarten in Deutschland. Bei der Planung von Maßnahmen in Vorkommensgebieten der Kleinen Bachmuschel ist es ratsam, die untere Naturschutzbehörde mit einzubeziehen und eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung beim LLUR zu beantragen. LLUR 415 & 512 4

26 Sonderfall Röhricht Landesamt für Landwirtschaft, Schleswig-Holstein Ökologisch bedeutsame Röhrichtbestände sind für viele Vogelarten aber auch für Insekten und Amphibien wichtige Lebensräume. Auf circa 3400 ha wurden 2011 in Eiderstedt festgestellt: Blaukehlen- 71 Blaukehlchen 357 Schilfrohrsänger 60 Teichrohrsänger LLUR 415 & Sonderfall Röhricht Landesamt für Landwirtschaft, Schleswig-Holstein Durch breite offene Wasserflächen getrennte Röhrichtbestände werden getrennt betrachtet.. LLUR 415 & 512 6

27 Sonderfall Röhricht Landesamt für Landwirtschaft, Schleswig-Holstein Schilfflächen, die durch schmale Wasserflächen getrennt sind, werden zusammengefasst. LLUR 415 & Sonderfall Röhricht Landesamt für Landwirtschaft, Schleswig-Holstein Schnellwüchsige Wasserschwadengesellschaften sind in der Gewässerunterhaltung keine ökologisch bedeutsamen Röhrichtbestände. Brutvögel kommen dort nicht vor. LLUR 415 & 512 8

28 Sonderfall Röhricht Landesamt für Landwirtschaft, Schleswig-Holstein Abschnittsweise kann in Grabensystemen bedeuten, dass in einem Grabennetz einzelne Gräben komplett geräumt werden, wenn dafür Nachbargräben nicht im gleichen Jahr unterhalten werden. LLUR 415 & Landesamt für Landwirtschaft, Schleswig-Holstein Hinweise für die Umsetzung in der Praxis LLUR 415 &

29 Bedeutung der Fließgewässer Landesamt für Landwirtschaft, Schleswig-Holstein In Schleswig-Holstein Gewässerunterhaltung häufig notwendig! ermöglichen Abfluss überschüssigen Wassers bieten Lebensraum für Pflanzen und Tiere sind Wirtschaftsfaktor Landwirtschaft, Tourismus, Angler, etc. LLUR 415 & Schonende Gewässerunterhaltung Landesamt für Landwirtschaft, Schleswig-Holstein Leitfrage Ist die bisherige Unterhaltungspraxis notwendig? Einteilung der Fließgewässer in Abschnitte die kaum oder gering unterhalten werden nur bei Bedarf unterhalten werden intensiv unterhalten werden müssen LLUR 415 &

30 Schonende Gewässerunterhaltung Landesamt für Landwirtschaft, Schleswig-Holstein verbessert den ökologischen Zustand für die Gewässerflora. Stiller & Trepel 2010 LLUR 415 & Ist schonende Unterhaltung praktikabel? Landesamt für Landwirtschaft, Schleswig-Holstein wird seit 2009 in 5 Pilotprojekten an Treene, Eider, Mühlenbarbeker Au, Beste und Linau erprobt LLUR 415 &

31 Schonende Unterhaltung: Stromstrichmahd Landesamt für Landwirtschaft, Schleswig-Holstein wechselseitiges Krauten der Sohle und Mähen von Teilen der Böschung rechte Böschung A2 A1 B1 Breite Arbeitsrichtung >>> Arbeitsseite A1:Mähen der Böschung auf der Arbeitsseite und Leeren des Mähkorbs außerhalb der Uferböschung A2:Krauten der Gewässersohle auf der Arbeitsseite (ca. ab der Mitte ohne unmittelbaren Uferbereich auf der Arbeitsseite zu berühren) B1:nur Krauten der Sohle gegenüber der Arbeitsseite (jenseits der Mitte jedoch ohne unmittelbaren Uferbereich) Wechsel nach 50 m (Treene, Beste) bzw. 25 m (Eider, MübaAu, Linau) Mäanderlänge = ca. 12 x Gewässerbreite LLUR 415 & Bisherige Erfahrungen Landesamt für Landwirtschaft, Schleswig-Holstein für Verbände und Lohnunternehmer umsetzbar kosteneffizient (evtl. Kostenverlagerung) berücksichtigt Artenschutz bei Unterhaltung als Vermeidungsmaßnahme geeignet, weil eine Wiederbesiedlung aus nicht gemähten Abschnitten möglich ist. LLUR 415 &

32 Wie geht es weiter? Landesamt für Landwirtschaft, Schleswig-Holstein Beratung und Unterstützung der Wasser- und Bodenverbände bei Umstellung auf schonende Unterhaltung seit Sommer 2011 LLUR 415 & Wie geht es weiter? Landesamt für Landwirtschaft, Schleswig-Holstein Fortführung der Schulungen für Lohnunternehmer LLUR 415 &

33 Schonende Gewässerunterhaltung Landesamt für Landwirtschaft, Schleswig-Holstein ist in der Praxis an vielen Gewässern möglich vermeidet Konflikte mit dem Artenschutz ist kosteneffizient dient den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie ist nur gemeinsam umsetzbar. LLUR 415 & Krauten im Gewässer Arten: Krebsschere, Libellen, Edelkrebs, Großmuscheln, Fische FFH-Lebensraumtypen: Feuchte Hochstaudenfluren (6430), Fließgewässer mit flutender Wasservegetation, Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Fluthahnenfußgesellschaft (3260) Art Häufigkeit Bereich Betroffene Arten Vermeidungsmaßnahmen Landesamt für Landwirtschaft, Schleswig-Holstein Mähboot cm über der Sohle Handarbeit Mähkorb o.ä. vom Ufer aus, mit Abstandshalter, Handarbeit Ein bis mehrmals jährlich Ein bis mehrmals jährlich Ein bis mehrmals jährlich Ganze Länge und Breite, Ganze Länge und Breite, Mähkorb o.ä. vom Ufer aus, mit Abstandhalter Abschnittweise Schlammpeitzger, Steinbeißer, Libellen FFH-Lebensraumtypen 6430 und 3260 Abschnittweise Schlammpeitzger, Libellen FFH-Lebensraumtypen 6430 und 3260 Ganze Länge und Breite, Abschnittweise Schlammpeitzger, Libellen FFH-Lebensraumtypen 6430 und 3260 Krebsschere (nur in Gräben) Grüne Mosaikjungfer (Aeshna viridis) FFH-Lebensraumtypen 6430 und 3260 Abschnittsweise einseitig oder abschnittsweise Stromstrichmahd, Ereignisbezogen und punktuell, Krauten nach Absamen der Pflanzen ab September Abschnittsweise einseitig oder abschnittsweise Stromstrichmahd, Ereignisbezogen und punktuell Krauten nach Absamen der Pflanzen ab September Abschnittsweise einseitig oder abschnittsweise Stromstrichmahd, Ereignisbezogen und punktuell; Krauten nach Absamen der Pflanzen ab September Krauten in den Monaten Juli und August; abschnittsweises Umsetzen der Pflanzen LLUR 415 &

34 5 Muster Abstimmung der Unterhaltungsarbeiten in artenschutzrechtlich bedeutsamen Bereichen Stand:

35

36

37

38

39 6 Erlass Naturschutzrechtliche Anforderungen an die Gewässerunterhaltung vom

40

41

42

43

44

45

46

47

48

49

50

51

52

53

54

55

56

57

58

59

60

61

62

63

64

65

66

67

68

69

70 7 Gemeinsamer Erlass der obersten Naturschutzbehörde und der obersten Wasserbehörde über den Vollzug des Erlasses Naturschutzrechtliche Anforderungen an die Gewässerunterhaltung vom (vom )

71

72

73

74

75

76

77

Landkreis Grafschaft Bentheim van-delden-straße Nordhorn Telefon: +49 (0) 5921/96-0

Landkreis Grafschaft Bentheim van-delden-straße Nordhorn Telefon: +49 (0) 5921/96-0 Roberto da Costa Gonçalves Abteilung Wasser und Boden Landkreis Grafschaft Bentheim Christian Kerperin Abteilung Natur und Landschaft Landkreis Grafschaft Bentheim Gliederung 1. Gesetzesgrundlagen 2. Pflichten

Mehr

Unterhaltung von Gewässern III. Ordnung - fachlich gut, rechtssicherer und zu angemessenen Kosten?! Leckermühle, Bohmte

Unterhaltung von Gewässern III. Ordnung - fachlich gut, rechtssicherer und zu angemessenen Kosten?! Leckermühle, Bohmte Information Unterhaltung von Gewässern III. Ordnung - fachlich gut, rechtssicherer und zu angemessenen Kosten?! Leckermühle, Bohmte 13.07.2015 Einführung in das Thema Dr. Detlef Wilcke Landkreis Osnabrück

Mehr

Bedeutung des Naturschutzes für die Gewässerunterhaltung

Bedeutung des Naturschutzes für die Gewässerunterhaltung Bedeutung des Naturschutzes für die Gewässerunterhaltung Planungs- und Naturschutzamt Landkreis Osterholz Dr. Bettina Frieben Worum geht es dem Naturschutz? DER LANDKREIS OSTERHOLZ 26-60 Arten Wirbellose

Mehr

Einführung Ökologische Gewässerunterhaltung. Informationsveranstaltung zur Umsetzung der WRRL am

Einführung Ökologische Gewässerunterhaltung. Informationsveranstaltung zur Umsetzung der WRRL am Einführung Ökologische Gewässerunterhaltung Informationsveranstaltung zur Umsetzung der WRRL am 13.04.2016 Rechtliche Grundlagen 39 Wasserhaushaltsgesetz Gewässerunterhaltung (1) Die Unterhaltung eines

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen der Gewässerunterhaltung in Niedersachsen. Wolfgang Zeiler, Wasserverbandstag

Rechtliche Rahmenbedingungen der Gewässerunterhaltung in Niedersachsen. Wolfgang Zeiler, Wasserverbandstag Rechtliche Rahmenbedingungen der Gewässerunterhaltung in Niedersachsen Wolfgang Zeiler, Wasserverbandstag. Grundlegende Normen 61 NWG (NWG = Niedersächsisches Wassergesetz) 39 Abs. 2 und 3 WHG (WHG = Wasserhaushaltsgesetz

Mehr

Landkreis Limburg-Weilburg Fachdienst Wasser-, Boden- und Immissionsschutz

Landkreis Limburg-Weilburg Fachdienst Wasser-, Boden- und Immissionsschutz Fachdienst Wasser-, Boden- und Immissionsschutz Wer ist zuständig? Wer ist Träger der Unterhaltungslast? WHG Die Unterhaltung oberirdischer Gewässer obliegt den Eigentümern soweit keine anderweitige landesrechtliche

Mehr

Leitfaden Artenschutz Gewässerunterhaltung P. Sellheim, NLWKN

Leitfaden Artenschutz Gewässerunterhaltung P. Sellheim, NLWKN Leitfaden Artenschutz Gewässerunterhaltung P. Sellheim, NLWKN BWK-Fortbildungsveranstaltung Artenschutz und Gewässerunterhaltung 7. November 2017 Rotenburg (Wümme) / OT Mulmshorn Nr.: 1 Leitfaden Gewässerunterhaltung

Mehr

Zielvereinbarung: Schonende Gewässerunterhaltung

Zielvereinbarung: Schonende Gewässerunterhaltung Zielvereinbarung: Schonende Gewässerunterhaltung Präambel: Seit 2002 nehmen die Bearbeitungsgebietsverbände (BGV) erfolgreich für das Land Schleswig-Holstein (Land) die Federführung zur lokalen Umsetzung

Mehr

Zielvereinbarung: Schonende Gewässerunterhaltung

Zielvereinbarung: Schonende Gewässerunterhaltung Zielvereinbarung: Schonende Gewässerunterhaltung Präambel: Seit 2002 nehmen die Bearbeitungsgebietsverbände (BGV) erfolgreich für das Land Schleswig-Holstein (Land) die Federführung zur lokalen Umsetzung

Mehr

Dokumentation der Gewässerunterhaltung im Bereich der Kielstau von Station bis Station

Dokumentation der Gewässerunterhaltung im Bereich der Kielstau von Station bis Station Dokumentation der Gewässerunterhaltung im Bereich der Kielstau von Station 10+868 bis Station 12+260 Hamburg, Oktober 2013 Auftraggeber: Wasser- und Bodenverband Obere Treene, Satrup Auftragnehmerin: Biologische

Mehr

Gewässerunterhaltung in geschützten Gebieten Hinweise zur Durchführung von Unterhaltungsarbeiten in naturschutzrechtlich geschützten Gebieten

Gewässerunterhaltung in geschützten Gebieten Hinweise zur Durchführung von Unterhaltungsarbeiten in naturschutzrechtlich geschützten Gebieten Gewässerunterhaltung in geschützten Gebieten Hinweise zur Durchführung von Unterhaltungsarbeiten in naturschutzrechtlich geschützten Gebieten Fotos: Th. Paulus Schutzgebietstypen nach Naturschutzrecht

Mehr

Gewässerschauen im Landkreis Limburg-Weilburg Organisation, Ziele, Chancen und Durchführung in der Praxis

Gewässerschauen im Landkreis Limburg-Weilburg Organisation, Ziele, Chancen und Durchführung in der Praxis Gewässerschauen im Landkreis Limburg-Weilburg Organisation, Ziele, Chancen und Durchführung in der Praxis Gewässer-Nachbarschaft Westerwald-Lahn & Taunus-Lahn in Freienfels 15. November 2016 Inhalt 1)

Mehr

Schonende Gewässerunterhaltung in der Praxis

Schonende Gewässerunterhaltung in der Praxis Schonende Gewässerunterhaltung in der Praxis Modellprojekte und Erfahrungen - Marschengewässer - Dipl.-Biol. Gabriele Stiller Biologische Kartierungen und Gutachten Hamburg Kommunale Umwelt-Aktion U.A.N.,

Mehr

Gesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht. Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht)

Gesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht. Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht) Gesetzesbindung statt Abwägung? Bauleitplanung und Naturschutzrecht Karl-Heinz Strittmatter, RP Freiburg, Referat 55 (Naturschutz, Recht) Bauleitplanung und Naturschutz Abwägungsgebot Eingriffsregelung

Mehr

Herzlich willkommen!

Herzlich willkommen! Herzlich willkommen! Moderne und nachhaltige Gewässerunterhaltung Referat 2: Grundlagen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Landeswassergesetzes 14.11.2016 Manfred Schanzenbächer Struktur- und Genehmigungsdirektion

Mehr

Überschrift Unterüberschrift. Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt

Überschrift Unterüberschrift. Umsetzung der EU-Richtlinien Natura 2000 in Sachsen-Anhalt Natura NATURA 2000 Die Nationalrechtliche neue Verordnung Sicherung Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt Einführung NATURA 2000 Natura Nationalrechtliche 2000 Sicherung FFH-Gebiet

Mehr

23. Gewässernachbarschaftstag der Gewässernachbarschaft Werra in Eisenach

23. Gewässernachbarschaftstag der Gewässernachbarschaft Werra in Eisenach 23. Gewässernachbarschaftstag der Gewässernachbarschaft Werra in Eisenach Dipl.-Ing. Sandra Merx, Zweckverband Kommunale Gewässerunterhaltung in Thüringen 1 Gewässerunterhaltung Begriffsbestimmung Rechtliche

Mehr

Regierungspräsidium Kassel Das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Regierungspräsidium Kassel Das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Was erwartet die Gemeinden bei der Gewässerunterhaltung und -entwicklung Das neue Wasserhaushaltsgesetz Vom 6. August 2009 (BGBl. I, S. 2585) Inkraftgetreten am 01.

Mehr

Infoveranstaltung "Heimvorteil Fließgewässer" für Ratsfrauen und herren am 26. September 2015 beim Dachverband Hase-Wasseracht Bahnhofstraße 2, 49632

Infoveranstaltung Heimvorteil Fließgewässer für Ratsfrauen und herren am 26. September 2015 beim Dachverband Hase-Wasseracht Bahnhofstraße 2, 49632 Infoveranstaltung "Heimvorteil Fließgewässer" für Ratsfrauen und herren am 26. September 2015 beim Dachverband Hase-Wasseracht Bahnhofstraße 2, 49632 Essen-Oldb. Tagesordnung: 1. Begrüßung: Josef Kolbeck,

Mehr

Gliederung. Gewässerpflegeplan Alster RönneR. Ein Baustein. und. Einführung. Unterhaltung von Alster und Rönne. Beispiele

Gliederung. Gewässerpflegeplan Alster RönneR. Ein Baustein. und. Einführung. Unterhaltung von Alster und Rönne. Beispiele Ein Baustein für einen ordnungsgemäßen Abfluss und für eine ökologische Funktionalität Gliederung Einführung Unterhaltung von Alster und Rönne Beispiele 1 Einführung Der Gewässerpflegeplan ist ein Fachplan

Mehr

Naturschutzkonformes Vorgehen bei Waldwegebauvorhaben: Naturschutzrechtliche Grundlagen

Naturschutzkonformes Vorgehen bei Waldwegebauvorhaben: Naturschutzrechtliche Grundlagen Naturschutzkonformes Vorgehen bei Waldwegebauvorhaben: Naturschutzrechtliche Grundlagen Sonja Müller-Mitschke Referat 72: Biotop- und Artenschutz, Eingriffsregelung 1. Naturschutzrechtliche Grundsätze

Mehr

Moderne Gewässer- und Grabenunterhaltung unter Beachtung arten- und naturschutzrechtlicher Vorgaben

Moderne Gewässer- und Grabenunterhaltung unter Beachtung arten- und naturschutzrechtlicher Vorgaben Moderne Gewässer- und Grabenunterhaltung unter Beachtung arten- und naturschutzrechtlicher Vorgaben Christoph Dümpelmann Zeppelinstr. 33 35039 Marburg/Lahn (öbvsv) vimbavimba@web.de Moderne Gewässer- und

Mehr

Hessisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Hessisches Naturschutzgesetz - HeNatG)

Hessisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Hessisches Naturschutzgesetz - HeNatG) Hessisches Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Hessisches Naturschutzgesetz - HeNatG) In der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 1996 (GVBl. I S. 145), zuletzt geändert durch Gesetz vom

Mehr

Wasserrahmenrichtlinie / Gewässerschau im Kreis Lippe

Wasserrahmenrichtlinie / Gewässerschau im Kreis Lippe Wasserrahmenrichtlinie / Gewässerschau im Kreis Lippe Einstimmung Grundlagen Aufgabe der Gewässerschau Fragen? Weser 2014 Einstimmung Film Lebendige Gewässer in NRW MKLUNV 2015 Rd. 4 Minuten Quelle: https://www.umwelt.nrw.de/mediathek/videos/

Mehr

Dschungel der Begriffe und Vorschriften und: wer hat s erfunden?

Dschungel der Begriffe und Vorschriften und: wer hat s erfunden? Dr. Michael Lücke, Nieders. Forstamt Clausthal Naturschutzbestimmungen Ein Überblick oder: Dschungel der Begriffe und Vorschriften und: wer hat s erfunden? Ziel des Vortrages: Zuordnung der Begriffe Nur

Mehr

Artenschutz bei der Gewässerunterhaltung

Artenschutz bei der Gewässerunterhaltung Artenschutz bei der Gewässerunterhaltung Gemäß 37 ff BNatSchG Mathias Holsten Dipl.-Ing. Landespflege Landkreis Lüneburg Fachdienst Umwelt Untere Naturschutzbehörde Gliederung 1. Definition 2. Rechtsgrundlagen

Mehr

Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung -

Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung - Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung - Artenschutzrecht in der Vorhabenszulassung am Gesetz arbeiten Verbotstatbestände ( 44 Abs. 1 BNatSchG) Legalausnahme ( 44 Abs.

Mehr

Workshop der Kooperation Mittelweser am in Minden S1

Workshop der Kooperation Mittelweser am in Minden S1 Workshop der Kooperation Mittelweser am 23.04.2012 in Minden 23.04.2012 S1 Überblick über das grundsätzliche Vorgehen der WSV und Rand- und Rahmenbedingungen aus der verkehrlichen Nutzung der Weser Helga

Mehr

Wiederverleihung und Ausbau von Kleinwasserkraftwerken aus Sicht des Naturschutzes. Mag. Georg Ebenbichler Umweltreferat der BH-Innsbruck

Wiederverleihung und Ausbau von Kleinwasserkraftwerken aus Sicht des Naturschutzes. Mag. Georg Ebenbichler Umweltreferat der BH-Innsbruck Wiederverleihung und Ausbau von Kleinwasserkraftwerken aus Sicht des Naturschutzes Mag. Georg Ebenbichler Umweltreferat der BH-Innsbruck Exkurs in die Hintergründe des Tiroler Naturschutzrechtes Bewilligungspflichten

Mehr

25. September 2012 Schneverdingen

25. September 2012 Schneverdingen Erfahrungen mit 20 Jahren Maßnahmenumsetzung aus Sicht der Unterhaltungsverbände 25. September 2012 Schneverdingen Godehard Hennies Geschäftsführer des Wasserverbandstag e.v. 1. Ausgangslage 1992 2. Erfahrungen

Mehr

Dauerhafte Gewässerrandstreifen Umsetzungserfahrungen aus Schleswig-Holstein. Dr. Michael Trepel

Dauerhafte Gewässerrandstreifen Umsetzungserfahrungen aus Schleswig-Holstein. Dr. Michael Trepel Dauerhafte Gewässerrandstreifen Umsetzungserfahrungen aus Schleswig-Holstein Dr. Michael Trepel Gewässerrandstreifen bilden Übergang zwischen Land und Gewässer - Bieten Raum für Gewässerentwicklung - Schaffen

Mehr

Neue beschreiten. Alternative Ufersicherungen vor dem Hintergrund veränderter Rahmenbedingungen

Neue beschreiten. Alternative Ufersicherungen vor dem Hintergrund veränderter Rahmenbedingungen Neue beschreiten Alternative Ufersicherungen vor dem Hintergrund veränderter Rahmenbedingungen Kai Schäfer Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Hannover, 26.10.2010 Das Supertalent Wasserstraße

Mehr

Lust auf Wasserrahmenlinie an der Eyter

Lust auf Wasserrahmenlinie an der Eyter 9. Erfahrungsaustausch Lust auf Wasserrahmenlinie an der Eyter Thedinghausen 22. September 2011 Ohne Moos nix los Gewässerentwicklungsprojekte beim Mittelweserverband Dipl.-Ing. Geschäftsführer (noch)

Mehr

Schonende Gewässerunterhaltung in der Praxis

Schonende Gewässerunterhaltung in der Praxis Schonende Gewässerunterhaltung in der Praxis Modellprojekte und Erfahrungen Dipl.-Biol. Gabriele Stiller Biologische Kartierungen und Gutachten Hamburg Wasserverband Nettelnburg, 5. September 2018, Hamburg

Mehr

Natura 2000 Ein Einblick, ein Überblick

Natura 2000 Ein Einblick, ein Überblick Natura 2000 Ein Einblick, ein Überblick Janine Geisler, Referat Schutzgebiete, Artenschutz Abteilung Naturschutz des MELUND Biosphärenrat am 1. Dezember 2018 in Leck Natura 2000 Ein Einblick, ein Überblick

Mehr

Präambel. 1 Naturschutzgebiet

Präambel. 1 Naturschutzgebiet Neufassung der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Alte Teichanlage an der Rinderweide" zwecks Anpassung an die FFH-Richtlinie in der Gemarkung Friedrichsburg, Stadt Hessisch Oldendorf, Landkreis Hameln-Pyrmont,

Mehr

Dauerhafte Gewässerrandstreifen Umsetzungserfahrungen aus Schleswig-Holstein. Dr. Michael Trepel

Dauerhafte Gewässerrandstreifen Umsetzungserfahrungen aus Schleswig-Holstein. Dr. Michael Trepel Dauerhafte Gewässerrandstreifen Umsetzungserfahrungen aus Schleswig-Holstein Dr. Michael Trepel Gewässerrandstreifen bilden Übergang zwischen Land und Gewässer - Bieten Raum für Gewässerentwicklung - Schaffen

Mehr

Ökologisch orientierte Gewässerunterhaltung an Flachlandgewässern und Gräben

Ökologisch orientierte Gewässerunterhaltung an Flachlandgewässern und Gräben Ökologisch orientierte Gewässerunterhaltung an Flachlandgewässern und Gräben Christoph Dümpelmann Zeppelinstr. 33 35039 Marburg/Lahn (öbvsv) vimbavimba@web.de Ökologisch orientierte Gewässerunterhaltung

Mehr

Synergien EG-WRRL mit Natura-2000

Synergien EG-WRRL mit Natura-2000 Synergien EG-WRRL mit Natura-2000 Gebietsforum zur Umsetzung der EG- Wasserrahmenrichtlinie Andreas Haubrok Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 51 (Naturschutz) andreas.haubrok@brd.nrw.de Seite 1 Synergien

Mehr

Synergien EG-WRRL mit Natura-2000

Synergien EG-WRRL mit Natura-2000 Synergien EG-WRRL mit Natura-2000 Gebietsforum zur Umsetzung der EG- Wasserrahmenrichtlinie Andreas Haubrok Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 51 (Naturschutz) www.brd.nrw.de Seite 1 Synergien EG-WRRL

Mehr

Die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie - Gemeinsamkeiten, Synergien und Unterschiede

Die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie - Gemeinsamkeiten, Synergien und Unterschiede Die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie - Gemeinsamkeiten, Synergien und Unterschiede 18.03.2015 1 Gliederung - Rechtlicher Rahmen - Ziele der Richtlinien

Mehr

3.2.1 Ökologische Flutungen

3.2.1 Ökologische Flutungen Aus fachlichen und rechtlichen Gründen notwendig Doppelfunktion in Rückhalteräumen Vermeidungsmaßnahmen gegenüber Wirkungen der Hochwasserrückhaltung Ersatzmaßnahme für die auch durch sie selbst bewirkten

Mehr

1. Einleitung Biber als geschützte Art nach BNatschG. 2. Ausbreitung des Bibers am Beispiel des Verbandsgebietes des WBV Landgraben, Friedland

1. Einleitung Biber als geschützte Art nach BNatschG. 2. Ausbreitung des Bibers am Beispiel des Verbandsgebietes des WBV Landgraben, Friedland Irene Kalinin Wasser- und Bodenverband Landgraben Neubrandenburg, 23.September 2014 1. Einleitung Biber als geschützte Art nach BNatschG 2. Ausbreitung des Bibers am Beispiel des Verbandsgebietes des WBV

Mehr

DR. MICHAEL WAITZMANN REFERAT 25 ARTEN- UND FLÄCHENSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE

DR. MICHAEL WAITZMANN REFERAT 25 ARTEN- UND FLÄCHENSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE Erfolgreicher Naturschutz ohne Artenwissen? DR. MICHAEL WAITZMANN REFERAT 25 ARTEN- UND FLÄCHENSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE Beispiele aus dem amtlichen Natur- und Artenschutz Arten- und Biotopschutzprogramm

Mehr

Fortbildung für Architekten und Planer

Fortbildung für Architekten und Planer Fortbildung für Architekten und Planer Gesetzliche Grundlagen Artenschutz EU-Recht Bundesrecht Auswirkungen in der Praxis Wann ist was zu tun. Fledermäuse (alle Arten): - streng geschützt (und besonders

Mehr

Zusammenarbeit von Landwirtschaft und Naturschutz bei der Umsetzung der Cross Compliance- Regelung

Zusammenarbeit von Landwirtschaft und Naturschutz bei der Umsetzung der Cross Compliance- Regelung Zusammenarbeit von Landwirtschaft und Naturschutz bei der Umsetzung der Cross Compliance- Regelung Nora Kretzschmar Fachreferentin für Naturschutz und Umweltrecht Fachbereich Nachhaltige Landnutzung, Ländlicher

Mehr

Herzlich willkommen!

Herzlich willkommen! Herzlich willkommen! Rechte und Pflichten der Gewässerunterhaltungspflichtigen 09.10.2014 Manfred Schanzenbächer Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Abteilung Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft & Bodenschutz

Mehr

Notwendigkeit des Arten- und Habitatschutzes Einführung

Notwendigkeit des Arten- und Habitatschutzes Einführung P. Schütz Notwendigkeit des Arten- und Habitatschutzes Einführung 16./17.09.2015 Dr. Ernst-Friedrich Kiel MKULNV, Referat III-4 (Biotop- und Artenschutz, Natura 2000, Klimawandel und Naturschutz, Vertragsnaturschutz)

Mehr

Hinweise zur Pflege und Unterhaltung von Entwässerungsgräben

Hinweise zur Pflege und Unterhaltung von Entwässerungsgräben Hinweise zur Pflege und Unterhaltung von Entwässerungsgräben Informationen für Bürgerinnen und Bürger in den Stadtteilen Billstedt, Horn, Billbrook, Rothenburgsort und Hamm Gräben und Mulden zur Regenwasserableitung

Mehr

Unterhaltung von Gräben

Unterhaltung von Gräben Gliederung Was sind Gräben? Gräben aus naturschutzfachlicher Sicht Allgemeines zur Gewässerunterhaltung Durchführung der Unterhaltungsarbeiten Beispiele Unterhaltung von Gräben 2 Was sind Gräben? Merkmale

Mehr

Was tun?! Von der Nationalen Strategie zur konkreten Umsetzung

Was tun?! Von der Nationalen Strategie zur konkreten Umsetzung Was tun?! Von der Nationalen Strategie zur konkreten Umsetzung Handlungsmöglichkeiten beim Schutz der biologischen Vielfalt in Fluss- und Seenlandschaften Workshop 8. Februar 2012 Oranienburg NABU/ Tom

Mehr

Wassersport und Naturschutz Rechtsgrundlagen für Bundeswasserstraßen

Wassersport und Naturschutz Rechtsgrundlagen für Bundeswasserstraßen Wassersport und Naturschutz Rechtsgrundlagen für Bundeswasserstraßen V I Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Gliederung des Vortrages Aufgaben der Wasser und Schifffahrtsverwaltung Rechtsgrundlagen

Mehr

Naturschutz und Klimawandel im Recht - juristische Konzepte für naturschutzfachliche Anpassungsstrategien

Naturschutz und Klimawandel im Recht - juristische Konzepte für naturschutzfachliche Anpassungsstrategien Naturschutz und Klimawandel im Recht - juristische Konzepte für naturschutzfachliche Anpassungsstrategien 2. BfN-Forschungskonferenz Biologische Vielfalt und Klimawandel Bonn 2./3. März 2010 Institut für

Mehr

Havarie einer Biogasanlage Biodiversitätsschaden im Landkreis Rotenburg (Wümme)

Havarie einer Biogasanlage Biodiversitätsschaden im Landkreis Rotenburg (Wümme) Landkreis Rotenburg (Wümme) Havarie einer Biogasanlage Biodiversitätsschaden im Landkreis Rotenburg (Wümme) Referentin: Janine Käding Gliederung Schadensereignis Rechtsgrundlagen Anhaltspunkte für Biodiversitätsschaden

Mehr

Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts

Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts Hubert Hedler 19.03.2016 Treffen nordbayerischer Höhlenforscher Eggolsheim bestellen.bayern.de Höhlen im Naturschutzrecht Schutz von Höhlen Schutz der Tiere und

Mehr

Amtsblatt der Bezirksregierung Lüneburg Nr. 7 vom , Seite 67

Amtsblatt der Bezirksregierung Lüneburg Nr. 7 vom , Seite 67 Amtsblatt der Bezirksregierung Lüneburg Nr. 7 vom 01.04.1985, Seite 67 V e r o r d n u n g der Bezirksregierung Lüneburg über das Naturschutzgebiet "Wiesen- und Weidenflächen an der Oste" in den Gemarkungen

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen der Gewässerunterhaltung in Niedersachsen. Wolfgang Zeiler, Wasserverbandstag Ulrich Ostermann, Kreisverband WuB Uelzen.

Rechtliche Rahmenbedingungen der Gewässerunterhaltung in Niedersachsen. Wolfgang Zeiler, Wasserverbandstag Ulrich Ostermann, Kreisverband WuB Uelzen. Rechtliche Rahmenbedingungen der Gewässerunterhaltung in Niedersachsen Wolfgang Zeiler, Wasserverbandstag Ulrich Ostermann, Kreisverband WuB Uelzen. Grundlegende Normen 61 NWG (NWG = Niedersächsisches

Mehr

Rechtsgrundlagen zur Jagd in Schutzgebieten

Rechtsgrundlagen zur Jagd in Schutzgebieten Rechtsgrundlagen zur Jagd in Schutzgebieten MR in Ina Abel Jagd in gesetzlich festgelegten Schutzgebieten - Biosphärenreservat Nds. Elbtalaue - Nationalpark Nds. Wattenmeer - Nationalpark Harz FFH-Richtlinie

Mehr

Bewirtschaftungsplanung und WRRL-Umsetzung an Bundeswasserstraßen Lösungsansätze aus Naturschutzsicht

Bewirtschaftungsplanung und WRRL-Umsetzung an Bundeswasserstraßen Lösungsansätze aus Naturschutzsicht Bewirtschaftungsplanung und WRRL-Umsetzung an Bundeswasserstraßen Lösungsansätze aus Naturschutzsicht stephan.gunkel@bund.net Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Referat Gewässerpolitik Bild: Christian

Mehr

Strategische Umweltprüfung (SUP) gemäß 14 UVPG

Strategische Umweltprüfung (SUP) gemäß 14 UVPG 1 Amt für Umweltschutz und Kreisplanung Strategische Umweltprüfung (SUP) gemäß 14 UVPG Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gemäß 16 LNatSchG NRW Stand: September 2017 In Verbindung mit 19a UVPG und

Mehr

Ökologische Gewässerunterhaltung am Beispiel der Rodau/Bieber bei Offenbach sowie des Hauptgrabens bei Trebur

Ökologische Gewässerunterhaltung am Beispiel der Rodau/Bieber bei Offenbach sowie des Hauptgrabens bei Trebur Ökologische Gewässerunterhaltung am Beispiel der Rodau/Bieber bei Offenbach sowie des Hauptgrabens bei Trebur Helmut Migge RP Darmstadt 18.10.2018 Was ist und warum wollen wir ökologische Gewässerunterhaltung?

Mehr

Verordnung über die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung im Stadtgebiet Braunschweig. (Gewässerunterhaltungsverordnung GUVO)

Verordnung über die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung im Stadtgebiet Braunschweig. (Gewässerunterhaltungsverordnung GUVO) Verordnung über die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung im Stadtgebiet Braunschweig (Gewässerunterhaltungsverordnung GUVO) Der Rat der Stadt Braunschweig hat in seiner Sitzung am 28.03.2017 aufgrund

Mehr

NSG, LSG, ND Was ist eigentlich was? Bedeutung der Schutzgebietskategorien für Natur und Landschaft. Reinhard Wolf Ludwigsburg, 9.

NSG, LSG, ND Was ist eigentlich was? Bedeutung der Schutzgebietskategorien für Natur und Landschaft. Reinhard Wolf Ludwigsburg, 9. NSG, LSG, ND Was ist eigentlich was? Bedeutung der Schutzgebietskategorien für Natur und Landschaft Reinhard Wolf Ludwigsburg, 9. November 2013 Was ist eigentlich was? 1. Naturschutzgebiet 2. Nationalpark

Mehr

Herzlich willkommen!

Herzlich willkommen! Herzlich willkommen! Rechte und Pflichten der Gewässerunterhaltungspflichtigen 18.09.2014 Manfred Schanzenbächer Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Abteilung Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft & Bodenschutz

Mehr

Strukturverbesserung durch Gewässerunterhaltung

Strukturverbesserung durch Gewässerunterhaltung Strukturverbesserung durch Gewässerunterhaltung Dipl.-Biol. Harald Kroll SGL Gewässer und Bodenpflege Umsetzung WRRL in Sachsen - Gliederung Einführung Darstellung der Situation in Gesetzlicher Rahmen

Mehr

Verordnung. über die Unterhaltung der Gewässer II. und III. Ordnung für das Gebiet des Landkreises Schaumburg (Unterhaltungsordnung)

Verordnung. über die Unterhaltung der Gewässer II. und III. Ordnung für das Gebiet des Landkreises Schaumburg (Unterhaltungsordnung) Verordnung über die Unterhaltung der Gewässer II. und III. Ordnung für das Gebiet des Landkreises Schaumburg (Unterhaltungsordnung) Auf Grund der 115 und 118 des Nieders. Wassergesetzes NWG vom 28.10.1982

Mehr

Gewässerunterhaltung in Niedersachsen rechtlich-fachlicher Rahmen

Gewässerunterhaltung in Niedersachsen rechtlich-fachlicher Rahmen rechtlich-fachlicher Rahmen Dipl.-Ing. Ulrich Ostermann www.wasser-uelzen.de Gewässerunterhaltung in Niedersachsen rechtliche und fachliche Anforderungen historische Aspekte Unterhaltungsintensität rechtliche

Mehr

1. Informationsveranstaltung zur Managementplanung für das FFH-Gebiet DE Müritz

1. Informationsveranstaltung zur Managementplanung für das FFH-Gebiet DE Müritz 1. Informationsveranstaltung zur Managementplanung für das FFH-Gebiet Müritz Der Verlust an biologischer Vielfalt ist eines der großen Umweltprobleme, mit denen sich die EU auseinandersetzen muss. Ein

Mehr

Berücksichtigung ökologischer und Artenschutzrechtlicher Aspekte bei Entschlammungen. Entschlammung von Gewässern

Berücksichtigung ökologischer und Artenschutzrechtlicher Aspekte bei Entschlammungen. Entschlammung von Gewässern Berücksichtigung ökologischer und Artenschutzrechtlicher Aspekte bei Entschlammungen Von: Dipl.-Biol. Michael Dembinski Seminar: Entschlammung von Gewässern Camp Reinsehlen Alfred Töpfer Akademie für Naturschutz,

Mehr

Gewässerunterhaltung im Spannungsfeld von Abflusssicherung und Gewässerentwicklung

Gewässerunterhaltung im Spannungsfeld von Abflusssicherung und Gewässerentwicklung Gewässerunterhaltung im Spannungsfeld von Abflusssicherung und Gewässerentwicklung 16. Mai 2017 Schortens Godehard Hennies Geschäftsführer des Wasserverbandstag e.v. Inhaltsverzeichnis Vorstellung Begriff

Mehr

Flurneuordnung und Naturschutz

Flurneuordnung und Naturschutz Geoinformation und Landentwicklung Flurneuordnung und Naturschutz Mitgliederversammlung Verband der Teilnehmergemeinschaft Enzklösterle, 29.06.2017 Gerhard Walter, Referat 42 Referat 42, Landschaftspflege,

Mehr

Maßnahmenplanung in Schleswig Holstein unter Beteiligung der Verbände

Maßnahmenplanung in Schleswig Holstein unter Beteiligung der Verbände Bürgerhaus Wilhelmsburg in Hamburg 24. Februar 2009 Maßnahmenplanung in Schleswig Holstein unter Beteiligung der Verbände Leiter des Teilprojektes TEZG Elbe in Schleswig Holstein Oberregierungsbaurat Michael

Mehr

FFH-Managementplanung DE Stauchmoräne nördlich von Remplin

FFH-Managementplanung DE Stauchmoräne nördlich von Remplin FFH-Managementplanung DE 2242-302 Stauchmoräne nördlich von Remplin 1. Informationsveranstaltung Malchin, 07.03.2016 Gliederung 1. Vorstellung des Projektgebietes, der Lebensraumtypen und Arten 2. Beispiel

Mehr

Umsetzung Natura 2000 in Brandenburg

Umsetzung Natura 2000 in Brandenburg Umsetzung Natura 2000 in Brandenburg Christoph Molkenbur Ministerium für Ländliche Entwicklung Abteilung Naturschutz Stabsstelle Umsetzung FFH-Richtlinie Haus der Natur - 14. Oktober 2017 14. Oktober 2017

Mehr

Rohstoffgewinnung und Artenschutz Dr. Norbert Schäffer

Rohstoffgewinnung und Artenschutz Dr. Norbert Schäffer Rohstoffgewinnung und Artenschutz Dr. Norbert Schäffer Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.v. (LBV) LBV Kenndaten Mitglieder und regelmäßige Förderer: 75.000 LBV Gruppen: 250 Umweltbildungseinrichtungen:

Mehr

Spargelanbau in europäischen Schutzgebieten

Spargelanbau in europäischen Schutzgebieten Spargelanbau in europäischen Schutzgebieten Spargeltagung 02.04.2016 34 - BNatSchG Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen (1) Projekte sind vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf

Mehr

Artenschutz an Gebäuden. BauMesse Unna Stadthalle Unna, Oktober 2016

Artenschutz an Gebäuden. BauMesse Unna Stadthalle Unna, Oktober 2016 BauMesse Unna Stadthalle Unna, 1. + 2. Oktober 2016 Warum Artenschutz bei Gebäudearbeiten? Rechtliche Grundlagen Beispiele, Konflikte, Lösungen Empfehlungen für Bauherren, Planer, Architekten und Bauausführende

Mehr

Managementprozesses. für das. Natura (FFH) Gebiet. NSG Ihlsee und Ihlwald

Managementprozesses. für das. Natura (FFH) Gebiet. NSG Ihlsee und Ihlwald Managementprozesses für das Natura-2000- (FFH) Gebiet 1 2 Gudrun Plambeck / Dr. Thomas Holzhüter / Wolfgang Detlefsen / Volker Hildebrandt Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Hamburger

Mehr

Programmablauf. 11:15 Uhr Gesetzliche Grundlagen zur Heckenpflege Dorte Nette/Elke Benecke, Fachdienst Umwelt

Programmablauf. 11:15 Uhr Gesetzliche Grundlagen zur Heckenpflege Dorte Nette/Elke Benecke, Fachdienst Umwelt Gehölzschnitt und Gewässerunterhaltung Herzlich Willkommen Programmablauf 09:30 Uhr Begrüßung und Einführung Herr Bartscht 09:45 Uhr Gesetzliche Grundlagen von Gewässerunterhaltung / Gewässerausbau Andreas

Mehr

Rechtssituation des Burgundertrüffels und Spielräume für eine Nutzung

Rechtssituation des Burgundertrüffels und Spielräume für eine Nutzung Rechtssituation des Burgundertrüffels und Spielräume für eine Nutzung Dr. Bernd-Jürgen Seitz Regierungspräsidium Freiburg Ref. 56 Naturschutz und Landschaftspflege Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere

Mehr

Die EU-Verordnung über invasive Arten im deutschen Recht. Dr. Carolin Kieß BMUB, Referat N I 3 - Artenschutz

Die EU-Verordnung über invasive Arten im deutschen Recht. Dr. Carolin Kieß BMUB, Referat N I 3 - Artenschutz Die EU-Verordnung über invasive Arten im deutschen Recht Dr. Carolin Kieß BMUB, Referat N I 3 - Artenschutz Die EU-Verordnung 1143/2014 Verbote (Haltung, Zucht, Inverkehrbringen, Freisetzung ) Art. 7 Abs.

Mehr

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räumet des Landes Schleswig-Holstein Situation der Saatkrähen in Schleswig-Holstein,

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räumet des Landes Schleswig-Holstein Situation der Saatkrähen in Schleswig-Holstein, Situation der Saatkrähen in, Rüdiger Albrecht, ländliche Räume 1 Rabenvögel in S.-H. Kolkrabe Jagdrecht keine Jagdzeit Rabenkrähe Nebelkrähe seit 2015 keine Jagdzeit Elster seit 2015 keine Jagdzeit Dohle

Mehr

Flussgebietseinheit Eider. Anlage10

Flussgebietseinheit Eider. Anlage10 Flussgebietseinheit Eider Anlage10 2 Bericht an die EU-Kommission nach Art. 3 Wasserrahmenrichtlinie für die Flussgebietseinheit Berichterstatter: Bundesrepublik Deutschland Federführung: Bundesland Schleswig-Holstein

Mehr

Gehölzschnitt und Gewässerunterhaltung. Herzlich Willkommen

Gehölzschnitt und Gewässerunterhaltung. Herzlich Willkommen Gehölzschnitt und Gewässerunterhaltung Herzlich Willkommen Programmablauf 09:30 Uhr Begrüßung und Einführung Herr Bartscht 09:45 Uhr Gesetzliche Grundlagen von Gewässerunterhaltung / Gewässerausbau Andreas

Mehr

Flussgebietseinheit Schlei/Trave. Anlage 11

Flussgebietseinheit Schlei/Trave. Anlage 11 Flussgebietseinheit Schlei/Trave Anlage 11 2 Bericht an die EU-Kommission nach Art. 3 Wasserrahmenrichtlinie für die Flussgebietseinheit Berichterstatter: Bundesrepublik Deutschland Federführung: Bundesland

Mehr

GEWÄSSERUNTERHALTUNG UND NEUES LANDESWASSERGESETZ GEWÄSSERNACHBARSCHAFT RHEIN-LAHN 5. SEPTEMBER 2018

GEWÄSSERUNTERHALTUNG UND NEUES LANDESWASSERGESETZ GEWÄSSERNACHBARSCHAFT RHEIN-LAHN 5. SEPTEMBER 2018 GEWÄSSERUNTERHALTUNG UND NEUES LANDESWASSERGESETZ GEWÄSSERNACHBARSCHAFT RHEIN-LAHN 5. SEPTEMBER 2018 Ute Juchem Struktur und Genehmigungsdirektion Nord 1. Ausgangslage: WRRL 2000, WHG 2009, LWG 2015: "Wasser

Mehr

Spannungsfeld Glasfassade

Spannungsfeld Glasfassade Spannungsfeld Glasfassade Rechtliche Anforderungen an die Verwendung von Glas zum Schutz vor Vogelschlag Benedikt Huggins Institut für Umwelt und Planungsrecht Universität Münster Überblick I. Rechtliche

Mehr

Gewässerräumungen - Probleme beim Artenschutz?!

Gewässerräumungen - Probleme beim Artenschutz?! Gewässerräumungen - Probleme beim Artenschutz?! Gewässer-Nachbarschaften - Regionaler Erfahrungsaustausch Gewässernachbarschaft Pfrimm, Seebach, Eisbach Dr Egbert Korte Institut für Gewässer- und Auenökologie

Mehr

FFH Lenkungsgruppe norddeutscher Länder. Integrierter Bewirtschaftungsplan Elbeästuar

FFH Lenkungsgruppe norddeutscher Länder. Integrierter Bewirtschaftungsplan Elbeästuar FFH Lenkungsgruppe norddeutscher Länder Integrierter Bewirtschaftungsplan Elbeästuar Ziele Ziele: transparente Darstellung der Naturschutzziele Vorbereitung von Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung

Mehr

Neubau der B 34 Ortsumfahrung Wyhlen. Abstimmung des Artenschutzgutachtens Vorstellung des Maßnahmenkonzeptes Freitag, 29.

Neubau der B 34 Ortsumfahrung Wyhlen. Abstimmung des Artenschutzgutachtens Vorstellung des Maßnahmenkonzeptes Freitag, 29. Neubau der B 34 Ortsumfahrung Wyhlen Abstimmung des Artenschutzgutachtens Vorstellung des Maßnahmenkonzeptes Freitag, 29. April 2016 Ablauf der Veranstaltung 1. Begrüßung (5 min) 2. Vorstellung der Teilnehmer

Mehr

Regierungspräsidium Darmstadt

Regierungspräsidium Darmstadt Kompetenz für die Region Rhein-Main/Südhessen Synergieprojekte NATURA 2000/WRRL am Beispiel der Horloff Synergie Natura 2000 Synergie WRRL Synergie Synergie Synergie Synergie Synergie Dezernat V 53.2 Naturschutz

Mehr

Möglichkeiten praktischer Unterhaltung von Gewässern 3. Ordnung

Möglichkeiten praktischer Unterhaltung von Gewässern 3. Ordnung Möglichkeiten praktischer Unterhaltung von Gewässern 3. Ordnung Dr. Katrin Flasche Dipl.-Ing. Julia Nicolaus Dr. Nikolai Panckow 01.10.2013 Kommunale Umwelt-AktioN U.A.N. 1 Bedeutung der Gewässer 3. Ordnung

Mehr

Minimalunterhaltung - maximaler Nutzen für Ökologie und Ökonomie

Minimalunterhaltung - maximaler Nutzen für Ökologie und Ökonomie Minimalunterhaltung - maximaler Nutzen für Ökologie und Ökonomie Natur Anlieger 06691/21162 Folie 2 Prüfung der Eigentumsverhältnisse Quelle: INGRADA Folie 3 Wann muss eingegriffen werden? Beispiel 1 Folie

Mehr

Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum

Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Umweltbericht Flächennutzungsplan Stadt Husum Kreis Nordfriesland 2 Teil 2 Umweltbericht INHALT 1 ARTENSCHUTZ...3 1.1 Floristische Potenzialabschätzung und artenschutzrechtliche Prüfung... 3 1.2 Faunistische

Mehr