ZENSUS 2011 REGIONALVERGLEICHE IN GRAFIKEN. Kreisfreie Stadt Ludwigshafen am Rhein

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1 ZENSUS 211 REGIONALVERGLEICHE IN GRAFIKEN Kreisfreie Stadt Ludwigshafen am Rhein

2 Impressum Zensus Regionalvergleiche in Grafiken Herausgeber: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz Mainzer Straße Bad Ems Telefon: Telefax: poststelle@statistik.rlp.de Internet: Redaktion: Referat Bevölkerung, Gebiet, Zensus Redaktionsschluss: August 214 Erschienen im September 214 Bad Ems 214 Für nichtgewerbliche Zwecke sind Vervielfältigung und unentgeltliche Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Die Verbreitung, auch auszugsweise, über elektronische Systeme/Datenträger bedarf der vorherigen Zustimmung. Alle übrigen Rechte bleiben vorbehalten. 1

3 Inhaltsverzeichnis Seite Zeichenerklärung und Hinweise 3 Grafiken Bevölkerung Bevölkerung am 9. Mai 211 G1 nach Altersgruppen 5 G2 nach Familienstand 5 G3 nach öffentlich-rechtlicher Religionszugehörigkeit 6 G4 Erwerbs- und Nichterwerbspersonen am 9. Mai 211 nach Erwerbsstatus 6 Erwerbstätige am 9. Mai 211 G5 nach Stellung im Beruf 7 G6 nach ausgewählten Berufsgruppen 7 G7 nach Wirtschaftszweigen 8 G8 Schülerinnen und Schüler am 9. Mai 211 nach Klassenstufen 8 Bevölkerung ab 15 Jahren am 9. Mai 211 G9 nach höchstem Schulabschluss 9 G nach höchstem beruflichen Abschluss 9 Bevölkerung mit Migrationshintergrund am 9. Mai 211 G11 nach Nationalität G12 nach Aufenthaltsdauer G13 Bevölkerung mit Migrationserfahrung am 9. Mai 211 nach Zuzugsjahren 11 Haushalte und Familien Haushalte am 9. Mai 211 G14 nach Familientyp 13 G15 nach Lebensform 13 G16 nach Haushaltsgröße 14 G17 nach Seniorenstatus 14 Familien am 9. Mai 211 G18 nach Familientyp 15 G19 nach Lebensform 15 G2 nach Familiengröße 16 Gebäude und Wohnungen Gebäude mit Wohnraum am 9. Mai 211 G21 nach Baujahr 18 G22 nach Zahl der Wohnungen im Gebäude 18 G23 nach Heizungsart 19 Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum am 9. Mai 211 G24 nach Art der Nutzung 19 G25 nach Wohnfläche in m 2 2 G26 nach Zahl der Räume 2 Definitionen Bevölkerung 21 Haushalte und Familien 23 Gebäude und Wohnungen 24 2

4 Zeichenerklärung und Hinweise Zeichenerklärung / ( ) Nichts vorhanden. Bei sehr geringen Fallzahlen ist dies ggf. durch das datenverändernde Geheimhaltungsverfahren bedingt. Keine Angabe, da der aus der Haushaltebefragung errechnete Zahlenwert wegen geringer Besetzungszahl nicht sicher genug ist. Aussagewert eingeschränkt, da die Absolutzahlen, aus denen die hier nachgewiesenen Anteilswerte errechnet wurden, bedingt durch das datenverändernde Geheimhaltungsverfahren um absolut mehr als sechs und relativ fünf Prozent oder mehr von den unveränderten Originaldaten abweichen.. Keine Angabe, da die Absolutzahlen, aus denen die hier nachgewiesenen Anteilswerte errechnet wurden, bedingt durch das datenverändernde Geheimhaltungsverfahren um absolut mehr als 24 und relativ 15 Prozent oder mehr von den unveränderten Originaldaten abweichen. Hinweise Beim Zensus 211 wurden unter Nutzung von Daten aus Verwaltungsregistern sowie ergänzend durchgeführten primärstatistischen Erhebungen Strukturdaten zur Bevölkerung, zu Haushalten und Familien sowie Gebäuden und Wohnungen erhoben. Die Zählung bietet damit eine wichtige kleinräumig auswertbare Datengrundlage dafür, wie die Menschen in Deutschland am Erhebungsstichtag, dem 9. Mai 211, leben, wohnen und arbeiten. In der vorliegenden Publikation, die für sämtliche kreisfreien Städte, Landkreise, verbandsfreien Gemeinden, Verbands- und Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz in der zum 9. Mai 211 geltenden Verwaltungsgliederung erstellt wurde, sind zentrale Ergebnisse dieser Zählung in Form grafischer Regionalvergleiche aufbereitet worden. Hierbei handelt es sich um Strukturdaten, die in weit tieferer fachlicher Differenzierung bereits in den Publikationen Bevölkerung und Haushalte sowie Gebäude und Wohnungen veröffentlicht wurden. Diese differenzierten statistischen Nachweise in tabellarischer Form können für sämtliche rheinland-pfälzischen Verwaltungsbezirke unter eingesehen werden. Das Veröffentlichungsspektrum der vorliegenden Publikation unterscheidet sich für Gebietseinheiten mit. und mehr Einwohnern von demjenigen für Gebietseinheiten mit weniger als. Einwohnern. Maßgeblich ist hierbei der Bevölkerungsstand vom 31. Dezember 29. Für Gebietseinheiten mit weniger als. Einwohnern wurden im Zensus 211 aufgrund rechtlicher Vorgaben und aus methodischen Gründen keine Angaben zu Migration, Bildung und Erwerbstätigkeit erfasst. Für kommunale Gebietseinheiten mit mindestens. Einwohnern liegen hingegen auch Informationen zu diesen Themenbereichen vor. Die Angaben zur Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft wurden aus der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis abgeleitet. Die nachstehend veröffentlichten Ergebnisse wurden wie auch die o. a. Detailnachweise im Wesentlichen auf der Grundlage des Zensusgesetzes 211 (ZensG 211) sowie ergänzender Rechtsvorschriften auf Basis folgender Verwaltungsregister, Erhebungen und statistischer Verfahren errechnet: Daten gemäß Übermittlung durch die Meldebehörden und durch oberste Bundesbehörden ( 3 ZensG 211), Daten gemäß Übermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit ( 4 ZensG 211), Daten gemäß Übermittlung durch die nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetz auskunftspflichtigen Stellen ( 5 ZensG 211), Daten aus der Gebäude- und Wohnungszählung ( 6 ZensG 211), Daten aus der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis ( 7 ZensG 211), Daten aus der Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen ( 8 ZensG 211), Daten aus der Zusammenführung der Datensätze und Haushaltegenerierung ( 9 Abs. 3 ZensG 211), Daten aus der Mehrfachfalluntersuchung ( 15 ZensG 211), Daten aus der Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten ( 16 ZensG 211). Detaillierte Informationen zur Zensusmethodik und zu dem angewandten Geheimhaltungsverfahren stehen unter zur Verfügung. 3

5 Bevölkerung 4

6 2,3 2,4 2,4 17,6 19,6 19, 18,5 17,9 18,3 22,8 23,9 25,7 34,8 37,8 37, Bevölkerung G1 Bevölkerung am 9. Mai 211 nach Altersgruppen Unter 2 Jahre 2-39 Jahre 4-64 Jahre Jahre 85 Jahre und älter Quelle: Bevölkerung und Haushalte Tabelle 4.2 G2 Bevölkerung am 9. Mai 211 nach Familienstand ,8 47,8 45,8 4 39,1 38, 39, ,2 7,4 7,1 7,9 6,7 7,1 Ledig Verheiratet, eingetr. Lebenspartnerschaft Verwitwet, eingetr. Lebenspartner/-in verstorben Geschieden, eingetr. Lebenspartnerschaft aufgehoben Quelle: Bevölkerung und Haushalte Tabelle 4.2 5

7 3,5 2,1 2,5 4,2 3,3 3,6 2,8 3,2 6,1 18,3 17,7 17,9 22, 21,1 21,6 46,6 52,1 51,5 Bevölkerung G3 Bevölkerung am 9. Mai 211 nach öffentlich-rechtlicher Religionszugehörigkeit 5 45,7 4 42,2 38, 3 3,1 31,2 31,8 3,8 27,7 22,6 2 Römisch-katholische Kirche Evangelische Kirche Sonstige, keine Quelle: Bevölkerung und Haushalte Tabelle 4.2 G4 Erwerbs- und Nichterwerbspersonen am 9. Mai 211 nach Erwerbsstatus Erwerbstätige Erwerbslose Schüler/-innen, Studierende1 Erwerbspersonen Rentner/-innen, Pensionäre Hausfrauen/ -männer Nichterwerbspersonen Sonstige 1 Einschließlich Personen unterhalb des Mindestalters. Quelle: Bevölkerung und Haushalte Tabelle 4.4 6

8 7, 6,6 8,5 8,4,3 9,5 13,5 12,6 12,7 16,1 19,4 19,2 19,3 19,1 22,3 31,1 3, 29, / 2,9 3,3 1,2 1, 6,1 5,1 4,7 4,6 4,8 5, 6, 83, 83,4 88,5 Bevölkerung G5 Erwerbstätige am 9. Mai 211 nach Stellung im Beruf Angestellte, Arbeiter/-innen Beamtinnen, Beamte Selbstständige mit Beschäftigten Selbstständige ohne Beschäftigte Mithelfende Familienangehörige Quelle: Bevölkerung und Haushalte Tabelle 4.4 G6 Erwerbstätige am 9. Mai 211 nach ausgewählten Berufsgruppen Führungskräfte, akademische Berufe Techniker, gleichr. nichttechnische Berufe Bürokräfte, Dienstleistungsberufe, Verkäufer Bediener von Maschinen, Montageberufe Handwerksberufe Hilfsarbeitskräfte Quelle: Bevölkerung und Haushalte Tabelle 4.4 7

9 Bevölkerung G7 Erwerbstätige am 9. Mai 211 nach Wirtschaftszweigen 5 46,2 46,9 4 42,5 32,6 3 27,1 26,1 24,4 24,8 25,3 2 (,5) 1,9 1,7 Land- u. Forstwirtschaft, Fischerei Produzierendes Gewerbe Handel, Gastgewerbe, Verkehr, Information u. Kommunikation Sonstige Dienstleistungen Quelle: Bevölkerung und Haushalte Tabelle 4.4 G8 Schülerinnen und Schüler am 9. Mai 211 nach Klassenstufen ,4 55,1 52, ,5 31,8 33,3 2 11,1 13,1 14,4 Primarstufe (Klasse 1 bis 4) Sekundarstufe I (Klasse 5 bis 9 bzw. ) Sekundarstufe II (Klasse 11 bis 13) Quelle: Bevölkerung und Haushalte Tabelle 4.4 8

10 3,9 5,2 5,8 6,7 7,5 9,2 11, 11,4 12,1 26,7 29,7 34,9 43,5 46,2 46,2 6,7 7,2 5,9 7,5 8, 11,9 17,7 18, 2,4 23,7 24,2 28,9 35,6 4,8 43,7 Bevölkerung G9 Bevölkerung ab 15 Jahren am 9. Mai 211 nach höchstem Schulabschluss Ohne, noch kein Schulabschluss Mittlerer Schulabschluss, gymnasiale Oberstufe Haupt-, Volksschulabschluss Fachhochschulreife Allgemeine, fachgebundene Hochschulreife Quelle: Bevölkerung und Haushalte Tabelle 4.4 G Bevölkerung ab 15 Jahren am 9. Mai 211 nach höchstem beruflichen Abschluss Ohne beruflichen Abschluss Lehre, Berufsausbildung im dualen System Abschluss einer Fachschule, Fach-, Berufsakademie Fachhochschulabschluss Hochschulabschluss, Promotion Quelle: Bevölkerung und Haushalte Tabelle 4.4 9

11 11,1 11,5,9 12, 12,6 12,2 13,2 14,4 13,9 14,2 15,5 17,9 41,1 44,4 47,7 Bevölkerung G11 Bevölkerung mit Migrationshintergrund am 9. Mai 211 nach Nationalität 4 37, ,1 19,2 19,6 17,7 6,8 7,6 12,3 11,6 Personen mit Migrationshintergrund Ausländer/-innen und zwar: Deutsche mit Migrationshintergrund Quelle: Bevölkerung und Haushalte Tabelle 4.4 G12 Bevölkerung mit Migrationshintergrund am 9. Mai 211 nach Aufenthaltsdauer Unter 5 Jahre 5-9 Jahre -14 Jahre Jahre 2 und mehr Jahre Quelle: Bevölkerung und Haushalte Tabelle 4.4

12 / 1,9 1,8 5,1 6,3 8,5,9 13,2 16,6 15,9 17,4 18,9 23,5 24,2 23,5 28,8 32,8 37,9 Bevölkerung G13 Bevölkerung mit Migrationserfahrung am 9. Mai 211 nach Zuzugsjahren Quelle: Bevölkerung und Haushalte Tabelle

13 Haushalte und Familien 12

14 2,8 2,3 2,5 6,1 7,1 7,3 8,2 8, 7,8 33,2 37,2 39,5 43,5 45,2 49,4 2,8 2,3 2,5 8,2 8, 7,8 23,4 26,1 24,9 28,4 27,6 28,1 33,2 37,2 39,5 Haushalte und Familien G14 Haushalte am 9. Mai 211 nach Familientyp Singlehaushalte Paare ohne Kind(er) Paare mit Kind(ern) Alleinerziehende Mehrpersonenhaush. Elternteile ohne Kernfamilie (Wohngemeinschaften) Quelle: Bevölkerung und Haushalte Tabelle 5.2 G15 Haushalte am 9. Mai 211 nach Lebensform Singlehaushalte Ehepaare, eingetr. Lebenspartnerschaften Nichteheliche Lebensgemeinschaften Alleinerziehende Mehrpersonenhaush. Elternteile ohne Kernfamilie (Wohngemeinschaften) Quelle: Bevölkerung und Haushalte Tabelle

15 2,1 1,8 1,5 3,5 3,7 3,3 9,2 11,8,4 13,5 16, 14,5 33,2 32,2 33,6 33,2 37,2 39,5 Haushalte und Familien G16 Haushalte am 9. Mai 211 nach Haushaltsgröße Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen 6 und mehr Personen Quelle: Bevölkerung und Haushalte Tabelle 5.2 G17 Haushalte am 9. Mai 211 nach Seniorenstatus 8 7 7, 68,2 69, ,6 21,3 22, 8,4,4 8,9 Ausschließlich Seniorinnen, Senioren Seniorinnen, Senioren und Jüngere Ohne Seniorinnen, Senioren Quelle: Bevölkerung und Haushalte Tabelle

16 Haushalte und Familien G18 Familien am 9. Mai 211 nach Familientyp ,3 45,8 44, 43,6 4,6 41, ,1 12,4 12,9 Paare ohne Kind(er) Paare mit Kind(ern) Alleinerziehende Elternteile Quelle: Bevölkerung und Haushalte Tabelle 6.2 G19 Familien am 9. Mai 211 nach Lebensform ,3 76,5 74, ,5 11,1 14,1 12,2 12,4 12,9 Ehepaare, eingetr. Lebenspartnerschaften Nichteheliche Lebensgemeinschaften Alleinerziehende Elternteile Quelle: Bevölkerung und Haushalte Tabelle

17 1,9 1,3 1,2 5, 4,3 4,2 15, 17,3 16,4 22,9 24,4 23,4 52,7 55,3 54,9 Haushalte und Familien G2 Familien am 9. Mai 211 nach Familiengröße Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen 6 und mehr Personen Quelle: Bevölkerung und Haushalte Tabelle

18 Gebäude und Wohnungen 17

19 2,,5 2,6 1,2 4,7 9,7 9,2 13,2 11,9 16,5 17,1 16,2 58,8 65,2 71,3 6,1 8,4 8,5,4 12,4 12,2 15,4 14, 18,6 22,5 26,8 27,3 4,4 39,1 38, Gebäude und Wohnungen G21 Gebäude mit Wohnraum am 9. Mai 211 nach Baujahr Vor und später Quelle: Gebäude und Wohnungen Tabelle G22 Gebäude mit Wohnraum am 9. Mai 211 nach Zahl der Wohnungen im Gebäude Wohnung 2 Wohnungen 3-6 Wohnungen 7-12 Wohnungen 13 und mehr Wohnungen Quelle: Gebäude und Wohnungen Tabelle

20 Gebäude und Wohnungen G23 Gebäude mit Wohnraum am 9. Mai 211 nach Heizungsart 9 93,8 9,3 91, Zentral-, Fern-, Etagen-, Blockheizung 8,7 5,9 7,6 Einzel-, Mehrraumöfen (,3) 1, Keine Heizung,6 Quelle: Gebäude und Wohnungen Tabelle G24 Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum am 9. Mai 211 nach Art der Nutzung 7 6 6,7 5 52,8 52,3 4 34,7 42,6 42, 3 2 Von Eigentümer/-in bewohnt Zu Wohnzwecken vermietet (,1),7,6 Ferien- und Freizeitwohnung 4,6 4,4 4,5 Leer stehend Quelle: Gebäude und Wohnungen Tabelle

21 2,8 3,2 5, 6,5 9,2 14, 13,1 14,3 16,7 18,2 16,9 21,9 21,8 23,1 25,9 25,7 27,8 34, 2,7 1,3 3,9 2,7 4,4 5,9 5,4 4,5 7, 11,7 16,3 23,1 29,4 28,1 29,3 32,2 41,8 5,3 Gebäude und Wohnungen G25 Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum am 9. Mai 211 nach Wohnfläche in m² Unter und mehr Quelle: Gebäude und Wohnungen Tabelle G26 Wohnungen in Gebäuden mit Wohnraum am 9. Mai 211 nach Zahl der Räume Raum 2 Räume 3 Räume 4 Räume 5 Räume 6 und mehr Räume Quelle: Gebäude und Wohnungen Tabelle

22 Definitionen Bevölkerung Merkmal Alter Erwerbsstatus Erwerbstätige nach Stellung im Beruf Erwerbstätige nach Wirtschaftszweig Erwerbstätige nach ausgewählten Berufsgruppen Familienstand Definition Das Alter einer Person bezeichnet das vollendete Lebensjahr zum Stichtag 9. Mai 211. Der Erwerbsstatus wurde im Zensus 211 nach dem Labour-Force-Konzept der International Labour Organisation (ILO) abgeleitet. Unterschieden werden: Erwerbspersonen, und zwar: Dieses Merkmal gibt die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit einer erwerbstätigen Person im Alter von 15 Jahren und älter an. Der Auswertung liegt die aktuelle internationale Standardklassifikation der Berufe von 28 (ISCO-8) zugrunde. Dargestellt wird hier die Berufshauptgruppe (1-Steller der Klassifikation). Die ISCO-8 unterscheidet sich strukturell von der nationalen Berufsklassifikation KldB 2. Während die KldB 2 nationale Besonderheiten besser berücksichtigt, ermöglicht die Auswertung nach der ISCO-8 eine internationale Vergleichbarkeit und bietet einen anderen Blickwinkel auf die Struktur der ausgeübten Tätigkeiten. Unterschieden werden: Führungskräfte, akademische Berufe Techniker, gleichrangige nichttechnische Berufe Bürokräfte, Dienstleistungsberufe, Verkäufer Handwerksberufe Bediener von Maschinen, Montageberufe Hilfsarbeitskräfte Das Merkmal gibt an, welchen personenrechtlichen Familienstand eine Person hat. Der personenrechtliche Familienstand wird nach dem Personenstandsgesetz sowie nach dem Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft ausgewiesen. Unterschieden wird nach folgenden Kategorien: Ledig Erwerbstätige: Erwerbstätig im Sinne der ILO-Definition ist jede Person im erwerbsfähigen Alter ab 15 Jahren, die in dem einwöchigen Berichtszeitraum vom 9. bis 15. Mai 211 mindestens eine Stunde lang gegen Entgelt oder im Rahmen einer selbstständigen oder mithelfenden Tätigkeit gearbeitet hat. Auch eine Person, die sich in einem formalen Arbeitsverhältnis befindet, das im Berichtszeitraum nur vorübergehend nicht ausgeübt wurde, gilt als erwerbstätig. Erwerbslose: Als erwerbslos gilt im Sinne der durch die EU konkretisierten ILO-Abgrenzung jede Person im erwerbsfähigen Alter ab 15 Jahren, die im Berichtszeitraum vom 9. bis 15. Mai 211 nicht erwerbstätig war, aber in den letzten vier Wochen vor der Befragung aktiv nach einer Tätigkeit gesucht hat. Auf den zeitlichen Umfang der gesuchten Tätigkeit kommt es nicht an. Eine neue Arbeit muss innerhalb von zwei Wochen aufgenommen werden können. Die Einschaltung einer Agentur für Arbeit oder eines kommunalen Trägers in die Suchbemühungen ist nicht erforderlich. Nichterwerbspersonen: Personen, die weder erwerbstätig noch erwerbslos sind, gelten als Nichterwerbspersonen. Unterschieden werden hier: Schüler/-innen, Studierende (nicht erwerbsaktiv), Personen unterhalb des Mindestalters von 15 Jahren Rentner/-innen, Pensionäre Hausfrauen/ -männer Sonstige Bei der Stellung im Beruf werden 15-jährige und ältere Erwerbstätige nach folgenden Kategorien unterschieden: Angestellte, Arbeiter/-innen: Angestellte, Arbeiter/-innen sind alle Personen in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis. Hierzu zählen alle Angestellten, Arbeiter/-innen, Auszubildenden, Grundwehr-/ Zivildienstleistenden sowie Nebenjobber/-innen. Beamtinnen, Beamte: Beamte/-innen sind alle Personen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts (einschließlich der Beamtenanwärter/-innen und der Beamten/-innen im Vorbereitungsdienst) sowie Richter/- innen. Zu dieser Kategorie zählen auch alle Soldaten/-innen. Selbstständige mit Beschäftigten: Selbstständige mit Beschäftigten sind alle Personen, die in keinem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen und abhängig Beschäftigte haben, die ein Arbeitsentgelt erhalten. Selbstständige ohne Beschäftigte: Selbstständige ohne Beschäftigte sind alle Personen, die in keinem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen und höchstens mithelfende Familienangehörige ohne Entgelt beschäftigen. Mithelfende Familienangehörige: Mithelfende Familienangehörige sind Familienangehörige, die regelmäßig und überwiegend in einem Betrieb, der von einem Familienmitglied als Selbstständiger/ Selbstständigem geleitet wird, mithelfen, ohne hierfür Lohn oder Gehalt zu erhalten und ohne dass für sie Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden. Der Wirtschaftszweig bezieht sich auf die Art der Produktion oder Tätigkeit des Betriebes oder einer ähnlichen Wirtschaftseinheit, in dem bzw. in der sich der Arbeitsplatz einer erwerbstätigen Person im Alter von 15 Jahren und älter befindet. Das Merkmal stellt die Wirtschafts(unter)bereiche gemäß Mikrozensus auf Basis der aktuellen Wirtschaftszweigklassifikation von 28 (WZ 28) dar: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Produzierendes Gewerbe Handel, Gastgewerbe, Verkehr, Information u. Kommunikation Sonstige Dienstleistungen Verheiratet, eingetragene Lebenspartnerschaft Verwitwet, eingetr. Lebenspartner/-in verstorben Geschieden, eingetr. Lebenspartnerschaft aufgehoben (einschließlich Ehe aufgehoben) 21

23 Definitionen Bevölkerung Merkmal Höchster beruflicher Abschluss Höchster Schulabschluss Klassenstufen Migrationserfahrung nach Zuzugsjahren Migrationshintergrund nach Nationalität Migrationshintergrund nach Aufenthaltsdauer Religion Definition Nachgewiesen werden für 15-Jährige und ältere folgende Kategorien: Ohne beruflichen Abschluss: Unter der Ausprägung ohne beruflichen Ausbildungsabschluss werden neben allen Personen, die keinen beruflichen Abschluss haben bzw. noch nicht haben, alle nachgewiesen, die ein Berufsvorbereitungsjahr absolviert haben. Außerdem fallen hierunter auch Personen mit ausschließlich einer Anlernausbildung oder einem beruflichem Praktikum, die 1954 oder später geboren sind. Lehre, Berufsausbildung im dualen System: Zu der Ausprägung Lehre, Berufsausbildung im dualen System gehören auch Personen, die einen Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst in der öffentlichen Verwaltung durchlaufen haben. Außerdem fallen hierunter Personen mit ausschließlich einer Anlernausbildung oder einem beruflichem Praktikum, die vor 1954 geboren wurden. Abschluss einer Fachschule, Fach-, Berufsakademie: Unter der Ausprägung Fachschulabschluss werden auch Personen mit einer Meister-/Technikerausbildung sowie mit einem Abschluss einer Schule des Gesundheitswesens ausgewiesen. Fachhochschulabschluss: Personen, die einen Ingenieurschulabschluss oder einen Verwaltungsfachhochschulabschluss haben, werden ebenfalls unter der Ausprägung Fachhochschulabschluss geführt. Hochschulabschluss, Promotion Nachgewiesen werden für 15-Jährige und ältere folgende Kategorien: Ohne, noch kein Schulabschluss: Inkl. Abschluss nach höchstens 7 Jahren Schulbesuch (insbesondere Abschluss im Ausland). Haupt-, Volksschulabschluss Mittlerer Schulabschluss, gymnasiale Oberstufe Fachhochschulreife Allgemeine, fachgebundene Hochschulreife Nachgewiesen werden für Personen, die im Zeitraum vom 9. bis 15. Mai 211 eine allgemeinbildende Schule besuchten, die Schulstufe in der folgenden Differenzierung. Primarstufe (Klasse 1 bis 4) Sekundarstufe I (Klasse 5 bis 9 bzw. ) Sekundarstufe II (Klasse 11 bis 13) Dieses Merkmal gibt an, in welchem Jahr Personen mit Migrationserfahrung in die Bundesrepublik Deutschland zugezogen sind. Als Personen mit Migrationserfahrung werden alle nach 1955 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugewanderten Ausländer/-innen sowie zugewanderten Deutschen definiert. Ausländer/- innen sind Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Als Personen mit Migrationshintergrund sind alle zugewanderten und nicht zugewanderten Ausländer/-innen sowie alle nach 1955 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugewanderten Deutschen und alle Deutschen mit zumindest einem nach 1955 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zugewanderten Elternteil definiert. Ausländer/-innen sind Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Nachgewiesen wird die Aufenthaltsdauer im heutigen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nachgewiesen ist die Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft in folgender Differenzierung: Römisch-katholische Kirche Evangelische Kirche Sonstige, keine: Zu sonstigen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften zählen u.a. evangelische Freikirchen, orthodoxe Kirchen sowie jüdische Gemeinden. 22

24 Definitionen Haushalte und Familien Merkmal Alleinerziehende Elternteile Kernfamilie Kind Paar Privater Haushalt Seniorenstatus eines privaten Haushalts Typ der Kernfamilie (nach Familientyp) Typ der Kernfamilie (nach Lebensform) Typ des privaten Haushalts (nach Familientyp) Typ des privaten Haushalts (nach Lebensform) Definition Alleinerziehende Mütter oder Väter sind Elternteile ohne Partner/-in, die mit mindestens einem Kind in einem privaten Haushalt leben. Eine Kernfamilie besteht aus zwei oder mehr Personen, die zu demselben privaten Haushalt gehören. Sie setzt sich zusammen aus der Bezugsperson des privaten Haushalts das heißt eine nach Alter, Familienstand und Geschlecht festgelegte zentrale Person des privaten Haushalts und mindestens einer weiteren Person, zum Beispiel der Partnerin/ dem Partner oder einem Kind der Bezugsperson. Dieses Familienkonzept beschränkt die Beziehungen zwischen Vorfahren und Nachfahren auf direkte Beziehungen (ersten Grades), das heißt auf Beziehungen zwischen Eltern und Kindern. Unter Kind ist ein leiblicher Sohn bzw. ein Stief- oder Adoptivsohn oder eine leibliche Tochter bzw. eine Stief- oder Adoptivtochter (ungeachtet des Alters) zu verstehen, dessen bzw. deren üblicher Aufenthaltsort sich im privaten Haushalt mindestens eines Elternteils befindet, in dem ein Elternteil bzw. deren /dessen Partner/ -in die Bezugsperson (vgl. Definition Kernfamilie) ist. Der Begriff Paar umfasst Ehepaare, Paare in einer eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie Paare in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, die jeweils in einem privaten Haushalt zusammenleben. Ein Ehepaar ist ein gemäß gesetzlichem Familienstand zum Stichtag verheiratetes verschiedengeschlechtliches Paar in einem privaten Haushalt. Eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist ein gemäß gesetzlichem Familienstand zum Stichtag rechtlich anerkanntes gleichgeschlechtliches Paar in einem privaten Haushalt. Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft ist ein gemischtgeschlechtliches Paar in einem privaten Haushalt, das gemäß gesetzlichem Familienstand zum Stichtag nicht miteinander verheiratet war. Ein privater Haushalt besteht aus mindestens einer Person. Zugrunde gelegt wird das Konzept des gemeinsamen Wohnens. Alle Personen, die unabhängig von ihrem Wohnstatus (Haupt-/ Nebenwohnsitz) gemeinsam in einer Wohnung leben, gelten als Mitglieder desselben privaten Haushalts, sodass es einen privaten Haushalt pro belegter Wohnung gibt. Personen in Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünften sind hier nicht enthalten, sondern nur Personen, die eine eigene Haushaltsführung aufweisen. Eine Person des privaten Haushalts wurde statistisch als Bezugsperson das heißt eine nach Alter, Familienstand und Geschlecht festgelegte zentrale Person des privaten Haushalts bestimmt. Ausgehend von dieser Person wurden der Haushaltstyp und die Stellung der weiteren Personen im privaten Haushalt bestimmt. Nachgewiesen wird die Haushaltestruktur aller privaten Haushalte, wobei dies hier in Abhängigkeit vom Alter der in einem privaten Haushalt wohnhaften Personen erfolgt. Als Senioren/-innen gelten diejenigen Personen, welche zum Zensusstichtag 9. Mai 211 das 65. Lebensjahr vollendet hatten. Nachgewiesen werden die folgenden Haushaltstypen: Ausschließlich Seniorinnen, Senioren Seniorinnen, Senioren und Jüngeren Ohne Seniorinnen, Senioren Nachgewiesen wird, in welcher Konstellation die Personen einer Kernfamilie gemeinschaftlich leben. Hierbei werden - mit Fokus auf die Existenz von Kindern in der Kernfamilie - folgende Familientypen unterschieden. Paare ohne Kind(er) Paare mit Kind(ern) Alleinerziehende Elternteile Nachgewiesen wird, in welcher Konstellation die Personen einer Kernfamilie gemeinschaftlich leben. Hierbei werden - mit Fokus auf die Lebensformen in der Kernfamilie - folgende Familientypen unterschieden: Ehepaare, eingetragene Lebenspartnerschaften Nichteheliche Lebensgemeinschaften Alleinerziehende Elternteile Nachgewiesen wird, in welcher Konstellation die Personen einer Kernfamilie gemeinschaftlich leben. Hierbei werden - mit Fokus auf die Existenz von Kindern in der Kernfamilie - folgende Haushaltstypen unterschieden. Singlehaushalte: Ein Einpersonenhaushalt bezeichnet einen privaten Haushalt mit einer allein lebenden Person. Paare ohne Kind(er) Paare mit Kind(ern) Alleinerziehende Elternteile Mehrpersonenhaushalte ohne Kernfamilie: Unter Mehrpersonenhaushalten ohne Kernfamilie werden alle anderen privaten Mehrpersonenhaushalte zusammengefasst, die durch die zuvor genannten Kategorien nicht abgedeckt sind, wie etwa nicht eingetragene Lebenspartnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare, Wohngemeinschaften, Großeltern- Enkel-Haushalte ohne Elternteile etc. Nachgewiesen wird, in welcher Konstellation die Personen einer Kernfamilie gemeinschaftlich leben. Hierbei werden - mit Fokus auf die Lebensformen in der Kernfamilie - folgende Haushaltstypen unterschieden: Singlehaushalte: Ein Einpersonenhaushalt bezeichnet einen privaten Haushalt mit einer allein lebenden Person. Ehepaare, eingetragene Lebenspartnerschaften Nichteheliche Lebensgemeinschaften Alleinerziehende Elternteile Mehrpersonenhaushalte ohne Kernfamilie: Unter Mehrpersonenhaushalten ohne Kernfamilie werden alle anderen privaten Mehrpersonenhaushalte zusammengefasst, die durch die zuvor genannten Kategorien nicht abgedeckt sind, wie etwa nicht eingetragene Lebenspartnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare, Wohngemeinschaften, Großeltern- Enkel-Haushalte ohne Elternteile etc. 23

25 Definitionen Gebäude und Wohnungen Merkmal Art der Wohnungsnutzung Baujahr Gebäude mit Wohnraum Heizungsart Wohnung Zahl der Räume Definition Die Art der Wohnungsnutzung beschreibt, ob und von wem (Mieter/-in oder Eigentümer/-in) die Wohnung zum Stichtag genutzt wird. Von Eigentümer/-in bewohnt: Wenn mindestens eine/-r der Bewohner/-innen Eigentümer/-in der Wohnung ist. Zu Wohnzwecken vermietet (auch mietfrei): Wenn keine/-r der Bewohner/-innen Eigentümer/-in der Wohnung ist, unabhängig davon, ob für die Wohnung Miete gezahlt wird oder diese mietfrei überlassen ist. Ferien- und Freizeitwohnung: Wohnung, in der Personen lediglich ihre Freizeit verbringen (z. B. am Wochenende, während des Urlaubs, der Ferien usw.). Sie kann von einem privaten Eigentümer/ einer privaten Eigentümerin selbst genutzt oder dauerhaft an eine dritte Person zur Freizeitnutzung vermietet (oder kostenlos überlassen) werden. Ferienwohnungen, die ständig gewerblich-hotelmäßig genutzt werden, gehören nicht dazu. Leer stehend: Wohnung wurde am Stichtag 9. Mai 211 weder zu Wohnzwecken vermietet (auch mietfrei, noch von dem Eigentümer/ der Eigentümerin selbst genutzt und war auch keine Ferien- und Freizeitwohnung. Wurde die Wohnung wegen Umbau/ Modernisierung bei Weiterbestehen des Mietverhältnisses vorübergehend nicht genutzt, gilt diese Wohnung nicht als leer stehend. Mit Baujahr ist das Jahr der Bezugsfertigstellung des Gebäudes gemeint. Bei komplett zerstörten und wieder aufgebauten Gebäuden gilt das Jahr des Wiederaufbaus als Baujahr. Für längere Dauer errichtete Bauwerke, die entweder vollständig oder teilweise für die Wohnversorgung von Haushalten bestimmt sind. Hierzu zählen auch administrative oder gewerblich genutzte Gebäude, wenn in ihnen mindestens eine zu Wohnzwecken genutzte Wohnung vorhanden ist. Gebäude mit Wohnraum gliedern sich in Wohngebäude und sonstige Gebäude mit Wohnraum. Nachgewiesen ist die überwiegende Heizungsart im Gebäude nach folgenden Kategorien: Fernheizung (Fernwärme): Das Gebäude wird von einem zentralen Fernheizwerk aus mit Wärme versorgt (sog. Fernwärme). Etagenheizung: Unter einer Etagenheizung versteht man eine zentrale Heizanlage für sämtliche Räume einer abgeschlossenen Wohnung, wobei sich die Heizquelle meist innerhalb dieser Wohnung befindet, z. B. Gastherme. Blockheizung: Eine Blockheizung liegt vor, wenn ein Häuserblock durch ein zentrales Heizsystem beheizt wird und die Heizquelle sich in bzw. an einem der Gebäude oder in deren unmittelbarer Nähe befindet (sog. Nahwärme). Zentralheizung: Bei einer Zentralheizung werden sämtliche Wohneinheiten eines Gebäudes von einer zentralen Heizstelle, die sich innerhalb des Gebäudes (in der Regel im Keller) befindet, beheizt. Einzel-/ Mehrraumöfen (auch Nachtspeicherheizung): Einzelöfen (z. B. Kohle- oder Nachtspeicheröfen) beheizen jeweils nur einen Raum, in dem sie stehen. In der Regel sind sie fest installiert. Ein Mehrraumofen (z. B. Kachelofen) beheizt gleichzeitig mehrere Räume (auch durch Luftkanäle). Keine Heizung im Gebäude oder in den Wohnungen Unter einer Wohnung sind nach außen abgeschlossene, zu Wohnzwecken bestimmte, in der Regel zusammenliegende Räume zu verstehen, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen und nicht vollständig für gewerbliche Zwecke genutzt werden. Eine Wohnung muss nicht notwendigerweise eine Küche oder Kochnische enthalten. Wohnungen haben einen eigenen Eingang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum. Zur Wohnung können aber auch außerhalb des eigentlichen Wohnungsabschlusses liegende, zu Wohnzwecken ausgebaute Keller- oder Bodenräume (z. B. Mansarden) gehören. Die Zahl der Räume umfasst alle Wohn-, Ess- und Schlafzimmer und andere separate Räume (z. B. bewohnbare Keller- und Bodenräume) von mindestens 6 m² Größe sowie abgeschlossene Küchen, unabhängig von deren Größe. Bad, Toilette, Flur und Wirtschaftsräume werden hierbei nicht mitgezählt. Ein Wohnzimmer mit einer Essecke, Schlafnische oder Kochnische ist als ein Raum gezählt. Dementsprechend bestehen Wohnungen, in denen es keine bauliche Trennung der einzelnen Wohnbereiche gibt (z. B. sogenannte Loftwohnungen ), aus nur einem Raum. 24

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