Entwurf Luftreinhalteplan 2013

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1 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Entwurf Luftreinhalteplan 2013 für die Lutherstadt Wittenberg Stand Januar 2014

2 Impressum Herausgeber Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Referat 34 Leipziger Straße 58, Magdeburg Projektleitung, Koordinierung und Bearbeitung Landesamt für Umweltschutz des Landes Sachsen-Anhalt, Fachbereich 3 Reideburger Straße 47, Halle (Saale) unter Mitwirkung Lutherstadt Wittenberg Lutherstraße 56, Lutherstadt Wittenberg Landkreis Wittenberg Breitscheidstraße 3, Lutherstadt Wittenberg Landesstraßenbaubehörde, Regionalbereich Ost Gropiusallee 1, Dessau-Roßlau Titelbild Quelle Lutherstadt Wittenberg Magdeburg, Januar 2014 Die Maßnahmen in diesem Luftreinhalteplan sind im Einvernehmen mit den zuständigen Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörden festgelegt worden. Diese Schrift darf weder von Parteien noch von Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen von Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben politischer Informationen oder Werbemittel. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Schrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte. 2

3 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass und rechtliche Rahmenbedingungen für die Erstellung des Luftreinhalteplanes Einleitung Anlass und Ziel des Luftreinhalteplanes Die Luftqualität in der Lutherstadt Wittenberg Ort des Überschreitens Grenzen des Plangebietes Überwachung der Luftqualität Art und Umfang der Verschmutzung Grenzwertregelung für Partikel PM Luftüberwachungsdaten für Partikel PM 10 an den Messstationen Ursachen der Verschmutzung Analyse der Emissionssituation Industrie, Großfeuerungsanlagen und Landwirtschaft Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen Verkehr Überblick der Emissionen im Plangebiet Analyse der Immissionssituation Partikel PM 10 -Belastung im Jahr Partikel PM 10 -Belastung im Jahr Partikel PM 10 -Belastung im Jahr Schutzziele des Plangebietes Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität Angaben zu den bereits vor dem Inkrafttreten der Richtlinie 2008/50/EG durchgeführten Maßnahmen Maßnahmen auf europäischer Ebene Umsetzung von Gemeinschaftsvorschriften Verschiedene EU-Programme Maßnahmen auf nationaler Ebene Anlagenbezogene Maßnahmen Verkehrliche Maßnahmen Weitere Maßnahmen Maßnahmen auf lokaler Ebene Anlagenbezogene Maßnahmen Verkehrsbezogene Maßnahmen Umweltbewusstes Verhalten im Privatbereich Angaben zu den nach dem Inkrafttreten der Richtlinie 2008/50/EG geplanten Maßnahmen Maßnahmen auf europäischer Ebene Maßnahmen auf nationaler und regionaler Ebene Anlagenbezogene Maßnahmen Verkehrsmaßnahmen Weitere nationale und regionale Programme Maßnahmen auf lokaler Ebene Bau von Ortsumfahrungen Weiträumige Lkw-Umleitung Lkw-Durchfahrtsverbot Dessauer Straße

4 Optimierung der Lichtsignalanlage Pestalozzistraße Einsatz schadstoffarmer Busse in der Dessauer Straße Öffentlichkeitsbeteiligung Zusammenfassung Inkrafttreten Anhang A Hintergrundinformationen zur Lutherstadt Wittenberg 41 A.1 Allgemeine Gebietsbeschreibung A.2 Infrastruktur A.3 Statistische Angaben zur Flächennutzung und Siedlungsstruktur A.4 Orographie A.5 Klimatologie Anhang B - Hintergrundinformationen zur Luftüberwachung B.1 Beschreibung der Luftüberwachungsmessstationen B.1.1 Räumliche Lage der Messstationen B.1.2 Wittenberg/Bahnstraße B.1.3 Wittenberg/Dessauer Straße Anhang C Prüfung der Wirkung verkehrstechnischer... Maßnahmen Anhang D - Aktivierung und Deaktivierung der Lkw-Umleitung Anhang E - Weitere Angaben E.1 Abgasgrenzwerte für Pkw, leichte und schwere Nutzfahrzeuge Anhang F Zuständige Behörden Literaturverzeichnis

5 1 Anlass und rechtliche Rahmenbedingungen für die Erstellung des Luftreinhalteplanes 1.1 Einleitung Zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt ist es insgesamt von besonderer Bedeutung, den Ausstoß von Schadstoffen an der Quelle zu bekämpfen und die Maßnahmen zur Emissionsminderung zu ermitteln und auf lokaler, nationaler und gemeinschaftlicher Ebene anzusetzen. Deshalb sind Emissionen von Luftschadstoffen zu vermeiden, zu verhindern oder zu verringern und angemessene Luftqualitätsziele festzulegen, wobei die einschlägigen Normen, Leitlinien und Programme der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu berücksichtigen sind. In dem durch den Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates verabschiedeten sechsten Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft wurde festgelegt, dass die Luftbelastung auf ein Maß reduziert werden muss, bei dem schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit möglichst gering sind, wobei empfindliche Bevölkerungsgruppen und auch die Umwelt insgesamt besonders zu berücksichtigen sind. Weiterhin ist die Überwachung und Bewertung der Luftqualität, einschließlich der Ablagerung von Schadstoffen, und die Verbreitung von Informationen an die Öffentlichkeit zu verbessern. Den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und Entwicklungen im Bereich der Gesundheit und den Erfahrungen der Mitgliedstaaten wurde mit der RICHTLINIE 2008/50/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Luftqualität und saubere Luft Europas /1/ Rechnung getragen. Die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht erfolgte durch das Bundes-Immissionsschutzgesetzes BImSchG /2/ und die 39. Verordnung zur Durchführung des BImSchG BImSchV /6/. Zur Gewährleistung der Einhaltung der Grenzwertkriterien von Luftschadstoffen wurden in den Rechtsnormen ( 47 BImSchG und 39. BImSchV) Instrumentarien in Form von Luftreinhalteplänen und Plänen für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen festgelegt, die bei der Überschreitung bzw. der Gefahr der Überschreitung der Grenzwerte verursacherbezogene emissionsmindernde Maßnahmen zur kurzfristigen und dauerhaften Reduzierung der Luftschadstoffe beinhalten. Die Mitgliedstaaten unterliegen der Berichtspflicht an die EU-Kommission über die auf ihrem Hoheitsgebiet aufgestellten Luftreinhaltepläne. 1.2 Anlass und Ziel des Luftreinhalteplanes Für die Lutherstadt Wittenberg erfolgte bereits im Jahr 2008 /7/ aufgrund der Gefahr der Überschreitung des festgelegten Tagesmittelgrenzwertes für Partikel PM 10 die Aufstellung und Inkraftsetzung eines Aktionsplanes mit Maßnahmen zur Reduzierung der Partikel PM 10 - Konzentration. Mit dem Plan wurde die Zielstellung verknüpft, den gesetzlich festgelegten Grenzwert für Partikel PM 10 von 50 μg/m³ als Tagesmittelwert zu unterschreiten bzw. an nicht mehr als 35 Tagen im Jahr zu überschreiten. Dennoch wurden im Jahr 2010 weitere 44 Überschreitungen und im Jahr Überschreitungen des Tagesmittelgrenzwertes für Partikel PM 10 an der Messstation Wittenberg/Dessauer Straße gemessen. Aufgrund der Grenzwertüberschreitungen ist es notwendig einen Luftreinhalteplan zu erstellen. Wesentliches Ziel und Inhalt des Luftreinhalteplanes ist die Erweiterung des schon bestehenden Maßnahmenkatalogs, um die Partikel PM 10 -Belastung in der Lutherstadt Wittenberg weiter 5

6 zu senken und die Einhaltung des Immissionsgrenzwertes für Partikel PM 10 sicherzustellen. Der Aktionsplan 2008 für die Lutherstadt Wittenberg wird mit Inkrafttreten des vorliegenden Planes außer Kraft gesetzt. Die Grundlage der Maßnahmenfestlegung bilden Ursachenermittlungen für die Grenzwertüberschreitungen unter Berücksichtigung lokaler Emissionsbeiträge, meteorologischer-, orographischer- und struktureller Aspekte. Damit wird der Forderung gemäß 47 Abs. 4 BImSchG nach verursachergerechten und verhältnismäßigen Maßnahmen entsprochen. Bei der Erstellung dieses Plans wurden die betroffenen Behörden und Einrichtungen der Lutherstadt Wittenberg, des Landkreises Wittenberg und der Landesstraßenbaubehörde Regionalbereich Ost (LSBB RB Ost) einbezogen. Die Maßnahmen, die im Rahmen der Luftreinhalteplanung im Straßenverkehr notwendig sind, wurden im Einvernehmen mit den zuständigen Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörden festgesetzt und werden durch diese umgesetzt. 6

7 2 Die Luftqualität in der Lutherstadt Wittenberg 2.1 Ort des Überschreitens Grenzen des Plangebietes Die Beurteilung der Luftqualität gemäß 11 der 39. BImSchV erfolgt auf der Grundlage von ausgewiesenen Gebieten und Ballungsräumen. Die Lutherstadt Wittenberg liegt im Gebiet LSA Ost (DEZOXX0018S). Detaillierte Informationen zur Lutherstadt Wittenberg und eine Gebietsbeschreibung sind dem Anhang A zu entnehmen. Der Luftreinhalteplan bezieht sich auf das Gebiet der Lutherstadt Wittenberg (Plangebiet). Abbildung 2.1.1: Lage der Lutherstadt Wittenberg im Land Sachsen-Anhalt 1 1 Quelle: Kreise GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, [10/2007 / ] 7

8 Wittenberg/ Bahnstraße Wittenberg/Dessauer Straße Grenze Plangebiet Messstationen Abbildung 2.1.2: Lage des Plangebietes (kommunale Grenze) und der Messstationen in der Lutherstadt Wittenberg Überwachung der Luftqualität Das Landesamt für Umweltschutz des Landes Sachsen-Anhalt (LAU) betreibt seit 1991 auf der Grundlage des 44 BImSchG ein kontinuierlich arbeitendes Messnetz, das Luftüberwachungsund Informationssystem Sachsen-Anhalt (LÜSA). Es umfasst derzeit 29 im gesamten Land verteilte Messstationen. Zu den wichtigsten Aufgaben des LÜSA zählen die Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität sowie die Information der Bevölkerung. In der Lutherstadt Wittenberg werden aktuell folgende zwei LÜSA-Messstationen betrieben: Messstation Wittenberg/Dessauer Straße: Sie besteht seit November 1996 und liegt an einer zweispurigen, stark verkehrsbelasteten innerstädtischen Bundesstraße (B187). Messstation Wittenberg/Bahnstraße: Sie besteht seit Januar 2004 und liegt am Stadtrand. Mit Inbetriebnahme dieser Messstation wurde die Messstation in der Zimmermannstraße (Betrieb von 1993 bis einschließlich 2003) stillgelegt. 2 Quelle: TUEK250 GeoBasis-DE / LVermGEO LSA [10/2007 / ] 8

9 Aktuelle Stations- und Messdaten zu den einzelnen Messstationen sind im Internet unter zu finden. Nähere Beschreibungen zu den Messstationen im Plangebiet Wittenberg sind dem Anhang B zu entnehmen. Datenauswertungen zu den gesamten Luftschadstoffen enthalten die Immissionsschutzberichte des Landesamtes für Umweltschutz /9/. 2.2 Art und Umfang der Verschmutzung Grenzwertregelung für Partikel PM 10 Zur laufenden Beurteilung der Luftqualität in der Lutherstadt Wittenberg werden insbesondere Messungen der Partikel PM 10 -Belastung zum Schutz der menschlichen Gesundheit einer detaillierten Auswertung im Hinblick auf die Einhaltung von Grenzwerten der 39. BImSchV /6/ vorgenommen. Tabelle 2.2.1: Grenzwertregelung für Partikel PM 10 gemäß 39. BImSchV Schadstoff Partikel PM 10 Bezugszeitraum Tag Jahr Grenzwert gültig ab 2005 [µg/m³] Nebenbedingung: 35 Überschreitungen des Tagesmittelwertes von 50 μg/m 3 im Kalenderjahr sind zulässig Luftüberwachungsdaten für Partikel PM 10 an den Messstationen Die beiden nachfolgenden Tabellen zeigen die Überschreitungszahlen des Tagesmittelwertes und den Jahresmittelwert für Partikel PM 10 der Jahre 2005 bis 2012 an den Messstationen in der Lutherstadt Wittenberg. Tabelle 2.2.2: Auswertung der Überschreitungen des Tagesmittelwertes für Partikel PM 10 gemäß der 39. BImSchV für die Jahre 2005 bis 2012 Partikel PM 10 Überschreitungen des Tagesmittelwertes [Anzahl] Jahr GW [µg/m³] GW = 50 Bahnstraße Dessauer Straße

10 Tabelle 2.2.3: Auswertung des Jahresmittelwertes für Partikel PM 10 gemäß der 39. BImSchV für die Jahre 2005 bis 2012 Partikel PM 10 Jahresmittelwert [µg/m³] Jahr GW GW = 40 Bahnstraße Dessauer Straße Die Auswertung der Tagesmittelwerte und Jahresmittelwerte für die Jahre 2002 bis 2004 zeigen, dass die für das jeweilige Jahr einzuhaltenden Grenzwerte + Toleranzmargen für Partikel PM 10 zum Schutz der menschlichen Gesundheit an beiden Messstationen in der Lutherstadt Wittenberg eingehalten werden konnten. Ab dem Jahr 2005 (Inkrafttreten der gültigen Grenzwerte ab ) stellt sich die Situation wie folgt dar. Überschreitungen des Partikel PM 10 -Tagesmittelwertkriteriums traten an der Messstation Wittenberg/Dessauer Straße in den Jahren 2005, 2006, 2010 und 2011 auf. Der Jahresmittelgrenzwert konnte bisher an beiden Messstationen eingehalten werden. Die Abbildung zeigt die Überschreitungszahlen für den seit gültigen Grenzwert für den Partikel PM 10 -Tagesmittelwert für die Jahre 2005 bis 2012 an den Messstationen in der Lutherstadt Wittenberg. 60 Anzahl Überschreitungen pro Jahr zulässig Dessauer Straße Bahnstraße Abbildung 2.2.1: Überschreitungszahlen für den seit gültigen Partikel PM 10 - Tagesmittelwert an den Messstationen in der Lutherstadt Wittenberg Die Abbildung 2.2.2, Abbildung und Abbildung visualisieren den Verlauf der Partikel PM 10 -Tagesmittelwerte an der Messstation Wittenberg Dessauer Straße für die Jahre 2010 bis

11 160 PM 10 [µg/m³] Wittenberg/Dessauer Str. Grenzwert Überschreitungen Abbildung 2.2.2: Partikel PM 10 -Tagesmittelwerte für den Zeitraum bis an der Messstation Wittenberg/Dessauer Straße 160 PM 10 [µg/m³] Wittenberg/Dessauer Str. Grenzwert Überschreitungen Abbildung 2.2.3: Partikel PM 10 -Tagesmittelwerte für den Zeitraum bis an der Messstation Wittenberg/Dessauer Straße

12 160 PM 10 [µg/m³] Wittenberg/Dessauer Str. Grenzwert Überschreitungen Abbildung 2.2.4: Partikel PM 10 -Tagesmittelwerte für den Zeitraum bis an der Messstation Wittenberg/Dessauer Straße Überschreitungen treten vorwiegend in den Zeiträumen Januar bis März und ab Oktober bis zum Jahresende auf. Eine umfassende Analyse der Immissionssituation für die Jahre 2010 bis 2012 enthält Abschnitt Ursachen der Verschmutzung Analyse der Emissionssituation Die Immissionssituation im Plangebiet wird neben regionalen und überregionalen Quellen wesentlich durch lokale Emissionsquellen geprägt. Die relevanten Emittentengruppen für die Lutherstadt Wittenberg wurden deshalb näher analysiert. - Genehmigungsbedürftige Anlagen aus Industrie und Landwirtschaft nach der 4. BImSchV /4/ und Großfeuerungsanlagen nach der 13. BImSchV /5/ - Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen, wie kleine und mittlere Feuerungsanlagen und gewerbliche Anlagen - Verkehr - Sonstige und natürliche Quellen Die quantifizierbaren Emissionen aus Industrie, Landwirtschaft, Großfeuerungsanlagen, kleine und mittlere Feuerungsanlagen sowie Verkehr wurden aus den Emissionskatastern ermittelt. Unter Sonstige Emissionen wird der nicht zuordenbare Anteil an Emissionen zu einer entsprechenden Emittentengruppe definiert. Hierzu zählen insbesondere Partikelemissionen aus den Aufwirbelungen von Baustellen und biogenen Emissionen. Da zur quantitativen Erfassung dieser Emissionsbeiträge keine belastbaren Daten vorliegen, können diese Emissionen nicht berücksichtigt werden. 12

13 Industrie, Großfeuerungsanlagen und Landwirtschaft Im Plangebiet werden aktuell 82 immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen betrieben. Wie in der Tabelle ersichtlich, sind davon 68% den Anlagen zur Herstellung chemischer Erzeugnisse und Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung zuzuordnen. Weitere wichtige Anlagen sind den Bereichen Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie zuzuordnen. Tabelle 2.3.1: genehmigungsbedürftige Anlagen nach der 4. BImSchV im Plangebiet Zuordnung der Anlagenart nach der 4. BImSchV Anzahl Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie 14 Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung 4 Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung 56 Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse 2 Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen 2 Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Zubereitungen 2 Sonstige Anlagen 2 Datenbasis für die Emissionen aus genehmigungsbedürftigen Anlagen bilden im Rahmen der Untersuchungen die Emissionserklärungen nach der 11. BImSchV /27/ aus dem Jahr Die in Tabelle aufgeführten Anlagen unterliegen alle der Emissionserklärungspflicht. Aktuelle Emissionsdaten für das Jahr 2012 werden erst Ende des Jahres 2013 mit den aktuellen Emissionserklärungen vorliegen. Tabelle 2.3.2: Emissionen an Partikel PM 10 aus den erklärungspflichtigen, genehmigungsbedürftigen Anlagen nach der 11. BImSchV Partikel PM 10 in t/a Jahr ,6 Hauptemittent von Partikel PM 10 sind die Produktionsanlagen zur Düngemittelherstellung der SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH. Als weitere industrielle Quellen werden vier Großfeuerungsanlagen im Plangebiet betrieben. In drei Anlagen der SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH kommen gasförmige Brennstoffe und in einem Biomasseheizkraftwerk der Stadtwerke Leipzig GmbH kommt Holz zum Einsatz. Der Beitrag dieser Anlagen zur Partikel PM 10 -Emission ist daher gering (Berichte nach 13. BIm- SchV /5/) Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen Zu dieser Emittentengruppe zählen insbesondere die kleinen und mittleren Feuerungsanlagen (Haushalte und Kleinverbraucher Gewerbe, Handel, Dienstleistungen) im Geltungsbereich der 1. BImSchV /3/ sowie gewerbliche Anlagen. Für diese Emittentengruppe wurde im Jahr 2012 ein landesweites Energie- und Emissionskataster erstellt /14/, so dass auf detaillierte Daten auch auf Gemeinde- und Landkreisebene zu den eingesetzten Feuerungsanlagen, brennstoffbezogenen Energieverbräuchen und den damit verbundenen Emissionen zurückgegriffen werden kann. 13

14 Die Emissionen für kleine und mittlere Feuerungsanlagen stehen in direktem Zusammenhang mit dem Energieverbrauch und werden auf dessen Basis in Verbindung mit spezifischen brennstoffbezogenen Emissionsfaktoren ermittelt. In der nachfolgenden Tabelle ist der Endenergieverbrauch verschiedener Energieträger im Plangebiet der Lutherstadt Wittenberg (Abschnitt 2.1.1) für das Jahr 2010 dargestellt. Tabelle 2.3.3: Endenergieverbrauch verschiedener Energieträger in der Lutherstadt Wittenberg des Jahres 2010 Energieträger Verbrauch [MWh] Erdgas Heizöl Holz Kohle 9626 Nach Aussagen des Landesinnungsverbandes des Schornsteinfegerhandwerkes Sachsen- Anhalt /10/ haben sich in den letzten Jahren, gerade im städtischen Bereich, keine gravierenden Veränderungen der Heizungsanlagen ergeben. Die überwiegende Wärmeerzeugung erfolgt mit Gas- bzw. Ölfeuerstätten. Bemerkenswert ist allerdings der deutliche Anstieg von holzgefeuerten Zusatzfeuerstätten, wie Kamine und Kaminöfen, verbunden mit einem Anstieg der Emissionen an Partikel PM 10 und Kohlenmonoxid. Die daraus resultierenden Partikel PM 10 -Emissionen ergeben für die Lutherstadt Wittenberg 30,2 t/a im Jahr Verkehr Die Verkehrsemissionen des Haupt- und Nebenstraßennetzes setzen sich aus den direkten Motoremissionen des Straßenverkehrs und den sogenannten nicht motorbedingten Emissionen, wie Straßen-, Kupplungs- und Bremsbelagabrieb und Aufwirbelungen von der Straße zusammen. Die Ermittlung der Verkehrsemissionen für die Lutherstadt Wittenberg erfolgte über aktuelle Verkehrsdaten, Daten zur Flottenzusammensetzung und für jeden Luftschadstoff spezifische Emissionsfaktoren. Die motorbedingten Emissionsfaktoren der Fahrzeuge einzelner Fahrzeugkategorien wurden dabei mit Hilfe des Handbuches für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs HBEFA /11/ und die Emissionen aus Abrieb und Wiederaufwirbelung nach der Vorgehensweise gemäß Düring und Lohmeyer /12/, /13/ bestimmt. Neben dem Straßenverkehr werden die Emissionen des Schienenverkehrs und sonstigen Verkehrs (Werkverkehr, landwirtschaftlicher Verkehr, Schiffsverkehr) erfasst. In der Abbildung bis Abbildung sind für die Lutherstadt Wittenberg beispielhaft für das Jahr 2010 die Flottenzusammensetzungen verschiedener Fahrzeuggruppen dargestellt. Unter der Gruppe Sonstige sind Fahrzeuge schlechter als Euro 1/I und nicht zuordenbare Fahrzeuge zusammen gefasst. Bei den Pkw findet sich die höchste Anzahl der Kraftfahrzeuge in der Emissionsklasse Euro 4 wieder. Die Pkw-Zahlen in den modernen Emissionsklassen Euro 5 und Euro 6 sind noch relativ gering. Bei den Nutzfahrzeugen und Bussen setzt sich der fortschreitende Stand der Motoren- und Abgasreinigungstechnik (EURO IV und V) nur langsam durch. Bei einer weiteren Erneuerung der Fahrzeugflotte ist in den nächsten Jahren von einer Verbesserung des Emissionsverhaltens der Fahrzeuge und einem Rückgang der Verkehrsemissionen auszugehen. 14

15 Anzahl von Kraftfahrzeugen Euro 1 Euro 2 Euro 3 Euro 4 Euro 5 Euro 6 Sonstige Pkw Abbildung 2.3.1: Flottenzusammensetzung der Pkw in der Lutherstadt Wittenberg im Jahr % 0% 1% 9% 43% 26% Pkw Euro 1 Pkw Euro 2 Pkw Euro 3 Pkw Euro 4 Pkw Euro 5 Pkw Euro 6 Pkw Sonstige 19% Abbildung 2.3.2: prozentuale Verteilung der Pkw-Flotte nach Euro-Abgasnormen im Jahr

16 EEV Euro I Euro II Euro III Euro IV Euro V Sonstige Euro I Euro II Euro III Euro IV Euro V Sonstige Euro I Euro II Euro III Euro IV Euro V Anzahl von Kraftfahrzeugen Sonstige Lkw Zugmaschinen Busse und sonstige Kfz Abbildung 2.3.3: Flottenzusammensetzung der Lkw, Zugmaschinen, Busse und sonstige Kfz in der Lutherstadt Wittenberg im Jahr prozentualer Anteil [%] Euro 1 Euro 2 Euro 3 Euro 4 Euro 5 Euro 6 Sonstige EEV Euro I Euro II Euro III Euro IV Euro V Sonstige Euro I Euro II Euro III Euro IV Euro V Sonstige Euro I Euro II Euro III Euro IV Euro V Sonstige Pkw Lkw Zugmaschinen Busse und sonstige Kfz Abbildung 2.3.4: Prozentualer Anteil der Kraftfahrzeugklassen nach Euro-Abgasnormen Nahezu 61% der verkehrsbedingten Partikel PM 10 -Emissionen stammen aus dem Straßenverkehr und etwa 27% aus dem Bahnverkehr (Tabelle 2.3.4). 16

17 Tabelle 2.3.4: Verkehrsemissionen in der Lutherstadt Wittenberg der Jahre 2008 und 2010 Partikel PM 10 in 2008 Partikel PM 10 in 2010 t/a % t/a % Straßenverkehr 17, ,8 61 Bahnverkehr 7,8 27 7,8 27 Sonstiger Verkehr 3,6 12 3,6 12 Summe 29, , Überblick der Emissionen im Plangebiet Die Emissionszahlen der verschiedenen Emittentengruppen für das Plangebiet liegen nur für verschiedene Bezugszeiträume vor. Im Folgenden werden die Gesamtemissionen an Partikel PM 10 für das Bezugsjahr 2010 dargestellt. Tabelle 2.3.5: Partikel PM 10 -Emissionen des Plangebietes im Jahr 2010 Quellgruppe Partikel PM 10 t/a % Industrie 306,6 *) 84 Nicht genehmigungsbedürftige 30,2 8 Anlagen Verkehr 29,3 8 Summe 366,1 100 *) Emissionserklärung 2008 Die Emissionen aus industriellen Quellen stellen den höchsten Emissionsbeitrag im Plangebiet dar. Dennoch beeinflussen sie die Immissionssituation im Stadtgebiet im Gegensatz zu den verkehrsbedingten Emissionen nur unwesentlich (siehe Abschnitt 2.3.2). Anders als die Emissionen aus industriellen Quellen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen werden die straßenverkehrsbedingten Emissionen in geringen Höhen und in direkter Nähe zum Schutzgut (menschliche Gesundheit) freigesetzt. Als Folge treten insbesondere an Straßen mit hohen Verkehrsströmen und unmittelbar angrenzender Wohnbebauung hohe Immissionsbelastungen mit Grenzwertüberschreitungen auf. Eine Übersicht über die Verteilung der Emissionsquellen im Stadtgebiet zeigt die Abbildung Dabei werden die industriellen Quellen als Punktquellen (gelb), die Quellen des Straßen- bzw. Bahnverkehrs als Linienquellen (blau bzw. grün/braun) und die Quellen der nicht genehmigungsbedürftigen Feuerungsanlagen als Flächenquellen (rosa/rot) dargestellt. Die Abbildung beschränkt sich auf die Darstellung des Plangebietes. Der Stadtkern lässt sich leicht durch das charakteristische enge Geflecht aus Straßen ausmachen. Die stark belastete Dessauer Straße, an der sich auch die LÜSA-Messstation befindet, liegt etwa im unteren Bilddrittel nahe der dort entlang führenden Bahnstrecke (grüne Linienquelle). Gut zu erkennen ist das Industrie- und Gewerbegebiet westlich des Stadtkerns. Dort befindet sich u.a. die SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH, die als Hauptemittent von Partikel PM 10 aus industriellen Quellen gilt. Die Emissionen der nicht genehmigungsbedürftigen Feuerungsanlagen verteilen sich im gesamten Plangebiet. Erhöhte Konzentrationen treten erwartungsgemäß in den dichter besiedelten Gebieten auf. 17

18 Abbildung 2.3.5: Partikel PM 10 -Emissionen in der Lutherstadt Wittenberg für die Quellgruppen Industrie, Straßen- und Bahnverkehr und nicht genehmigungsbedürftige Feuerungsanlagen Analyse der Immissionssituation Die Analyse der Immissionssituation erfolgte für die Jahre 2010, 2011 und Die Immissionen für Partikel PM 10 in der Lutherstadt Wittenberg setzen sich aus unterschiedlichen Beiträgen zusammen: Regionale Hintergrundbelastung - Großräumiger Beitrag aus Industrie, Straßen-/Schienen-/Luftverkehr, Schifffahrt, Landwirtschaft, Kleinfeuerungsanlagen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen im regionalen Gebiet - Ferntransport Städtische Zusatzbelastung - Beitrag aus Industrie, Kleinfeuerungsanlagen und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen im Plangebiet - Mobile Quellen, wie Verkehr von innerstädtischen Straßen und Schienenverkehr aus dem Plangebiet - Weitere Quellen, wie Baustellen und sonstige Verbrennungsvorgänge Lokale Zusatzbelastung am Hotspot - Lokaler Verkehrsbeitrag, aus Motorabgasen, Bremsen-/Reifenabrieb und Wiederaufwirbelung 18

19 Partikel PM 10 -Belastung im Jahr 2010 In der Tabelle ist die Zusammensetzung der Partikel PM 10 -Belastung an der Verkehrsmessstation in der Lutherstadt Wittenberg dargestellt. Die Anteile wurden auf Basis der Jahresmittelwerte für das Jahr 2010 abgeleitet. Tabelle 2.3.6: Zusammensetzung der Partikel PM 10 -Belastung an der Verkehrsmessstation Dessauer Straße für das Jahr 2010 Partikel PM 10 Dessauer Straße JMW = %-Anteil 31 µg/m³ regionaler Hintergrund städtische Zusatzbelastung 2 6 Zusatzbelastung am Hotspot 9 29 JMW = Jahresmittelwert Die Abbildung zeigt den Jahresgang der Partikel PM 10 -Konzentrationen ausgewählter Messstationen für das Jahr Die Messstationen charakterisieren die unterschiedlichen Belastungsregime (regionaler Hintergrund, städtische Zusatzbelastung, lokale Zusatzbelastung am Belastungsschwerpunkt) für die Partikel PM 10 -Belastung. Ausbreitungsrechnungen für die industriellen Quellen im Bereich der SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH als Hauptemittent zeigen, dass diese infolge der Ableithöhen der Emissionsquellen und der Hauptwindrichtung mit weniger als 1 μg/m 3 zur Partikel PM 10 -Zusatzbelastung in der Dessauer Straße beitragen. 60 µg/m³ Jahresgang 2010 der Partikel PM 10-Konzentrationen auf der Basis von Monatsmittelwerten Verkehrsstation (Hotspot) = Hintergrund + städtische Zusatzbelastung + verkehrsbedingte Zusatzbelastung Hintergrundstation Stadtgebietsstation = Hintergrund + städtische Zusatzbelastung 0 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Wittenberg/Dessauer Straße (Hotspot Verkehr) Wittenberg Bahnstrasse (städtischer Hintergrund) Zartau Waldmessstation (Hintergrund) Abbildung 2.3.6: Jahresgang 2010 der Partikel PM 10 -Konzentrationen an Standorten mit unterschiedlich hoher Belastung (Basis: Monatsmittelwerte) Die verkehrsbedingte Zusatzbelastung in der Dessauer Straße leistet, bedingt durch das hohe Verkehrsaufkommen, einen vergleichsweise hohen Beitrag zur Partikel PM 10 -Gesamtbelastung an diesem Standort. 19

20 Erhöhte Partikel PM 10 -Episoden im Jahr 2010 Nachdem in den Jahren 2007 bis 2009 in Sachsen-Anhalt zumeist nur vereinzelt Partikel PM 10 - Episoden auftraten, welche überwiegend durch regionale und meist nur kurzzeitige Überschreitungen des Konzentrationswertes von 50 µg/m 3 gekennzeichnet waren, stellt sich die Belastungssituation im Jahr 2010 völlig anders dar. In Sachsen-Anhalt traten insgesamt sieben Partikel PM 10 -Episoden auf. Diese umfassten in der Summe 29 Tage. Darüber hinaus gab es eine Reihe von Einzeltagen mit großräumigen Überschreitungen des Konzentrationswertes von 50 µg/m 3. Die prägnanteste Episode mit flächendeckenden Überschreitungen des zulässigen Tagesmittelwertes an vier Tagen der insgesamt sieben Tage andauernden Episode, erstreckte sich vom bis zum Diese Episode war von überregionaler Bedeutung und zeichnete sich insbesondere durch die Höhe der erreichten Tagesmittelwertkonzentrationen aus. Letztere lagen an den am höchsten belasteten Tagen nahezu flächendeckend über 100 µg/m³. Tabelle 2.3.7: Partikel PM 10 -Episoden im Jahr 2010 in Sachsen-Anhalt Datum Höhepunkt Relativer Anteil der Messstationen im Landesmessnetz Andauer der (in %) mit Partikel PM 10 -Tagesmittelwerten > 50 µg/m 3 Episode in Tagen im Mittel über alle Tage am Tag des Höhepunktes An den Messstationen in der Lutherstadt Wittenberg (Bahnstraße und Dessauer Straße) stellte sich die Überschreitungssituation innerhalb der Partikel PM 10 -Episoden im Jahr 2010 wie folgt dar. Innerhalb der aufgeführten Episoden wurde der zulässige Partikel PM 10 -Tagesmittelwert von 50 µg/m³ an der Messstation in der Dessauer Straße an 28 Tagen und an der Messstation in der Bahnstraße nur an insgesamt 16 Tagen überschritten. Meteorologische Einschätzung bezogen auf Partikel PM 10 im Jahr 2010 Das Jahr 2010 brachte Deutschland den kältesten Winter seit 13 Jahren, mit viel Schnee, strengen Frösten und wenig Sonne bis in die erste Märzhälfte hinein (Quelle: DWD, Witterungsreport Express, Jahreskurzübersicht 2010). Die tiefen Temperaturen haben in Verbindung mit erhöhten anthropogenen Staubemissionen, u. a. aufgrund intensiver Heiztätigkeit und erhöhtem Energiebedarf in weiten Teilen Deutschlands, so auch in Sachsen-Anhalt, zu mehreren Perioden hoher Partikel PM 10 -Konzentrationen geführt (Tabelle 2.3.7). Die vermehrt aufgetretenen stabilen Ostwetterlagen unter Hochdruckeinfluss begünstigen die Anreicherung von Luftschadstoffen. Dadurch traten häufig zum Teil auch länger anhaltende Inversionswetterlagen auf. Die Folge waren eingeschränkte Austauschbedingungen und eine dadurch bedingte Anreicherung von regional und vor allem lokal emittierten Luftschadstoffen in den bodennahen Schichten Partikel PM 10 -Belastung im Jahr 2011 Die Tabelle zeigt die Zusammensetzung der Partikel PM 10 -Belastung an der Verkehrsmessstation in der Lutherstadt Wittenberg für das Jahr Die Anteile wurden auf Basis der Jahresmittelwerte für das Jahr 2011 abgeleitet. 20

21 Tabelle 2.3.8: Zusammensetzung der Partikel PM 10 -Belastung an der Verkehrsmessstation Dessauer Straße für das Jahr 2011 Partikel PM 10 Dessauer Straße JMW = %-Anteil 29 µg/m³ regionaler Hintergrund städtische Zusatzbelastung 2 7 Zusatzbelastung am Hotspot 7 24 JMW = Jahresmittelwert Die Abbildung zeigt den Jahresgang ausgewählter Messstationen für das Jahr Die Messstationen charakterisieren die unterschiedlichen Belastungsregime (regionaler Hintergrund, städtische Zusatzbelastung, lokale Zusatzbelastung am Belastungsschwerpunkt) für die Partikel PM 10 -Belastung. 60 µg/m³ Jahresgang 2011 der Partikel PM 10-Konzentrationen auf der Basis von Monatsmittelwerten 50 Verkehrsstation (Hotspot) = Hintergrund + städtische Zusatzbelastung + verkehrsbedingte Zusatzbelastung Hintergrundstation Stadtgebietsstation = Hintergrund + städtische Zusatzbelastung 0 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Wittenberg/Dessauer Straße (Hotspot Verkehr) Wittenberg Bahnstrasse (städtischer Hintergrund) Zartau Waldmessstation (Hintergrund) Abbildung 2.3.7: Jahresgang 2011 der Partikel PM 10 -Konzentrationen an Standorten mit unterschiedlich hoher Belastung (Basis: Monatsmittelwerte) Sowohl der Beginn als auch das Ende des Jahres 2011 waren durch einen sehr milden und zeitweise auch sehr feuchten Witterungsverlauf gekennzeichnet. Insbesondere der Dezember brachte viele Niederschläge und sorgte vielerorts für eine deutliche Überschreitung der üblichen Niederschlagsmengen. Dies und die überwiegend günstigen Austauschbedingungen sorgten für eine vergleichsweise niedrige Partikel PM 10 -Belastung. Erhöhte Partikel PM 10 -Episoden im Jahr 2011 Die Belastungssituation im Jahr 2011 war hinsichtlich der Anzahl der Episoden vergleichbar mit dem Jahr Insgesamt gab es im Jahr 2011 sechs Partikel PM 10 -Episoden (siehe Tabelle 2.3.9). Diese umfassten in der Summe 35 Tage. Die prägnanteste Episode mit flächendeckenden Überschreitungen des zulässigen Tagesmittelwertes an sieben (!) Tagen der insgesamt 12 Tage andauernden Episode erstreckte sich vom bis zum

22 Tabelle 2.3.9: Partikel PM 10 -Episoden im Jahr 2011 in Sachsen-Anhalt Datum Höhepunkt Relativer Anteil der Stationen (%) mit Partikel PM 10 - Tagesmittelwerten > 50 µg/m 3 Andauer der Episode in Tagen im Mittel über alle Tage am Tag des Höhepunktes * * exemplarisch, da vom bis zum an allen Stationen Überschreitungen auftraten An den Messstationen in der Lutherstadt Wittenberg (Bahnstraße und Dessauer Straße) stellte sich die Überschreitungssituation innerhalb der Partikel PM 10 -Episoden im Jahr 2011 wie folgt dar. Innerhalb der aufgeführten Episoden wurde der zulässige Partikel PM 10 - Tagesmittelwert von 50 μg/m³ an der Messstation in der Dessauer Straße an 32 Tagen und an der Messstation in der Bahnstraße an insgesamt 25 Tagen überschritten. Für die Messstation in der Bahnstraße lagen alle Überschreitungstage innerhalb der aufgetretenen Episoden. Meteorologische Einschätzung bezogen auf Partikel PM 10 im Jahr 2011 Das Jahr 2011 geht als warm, trocken und überaus sonnenscheinreich in die Klimastatistik ein. (Quelle: DWD, Witterungsreport Express, Jahreskurzübersicht). Die beständigen und außergewöhnlich häufigen Hochdruckwetterlagen im Frühling und Herbst führten dazu, dass die Partikel PM 10 -Konzentrationen in diesem Zeitraum die Vorjahreswerte überschritten. Weil aber die Sommermonate feucht, der Juli und August sogar überaus nass ausfielen und zuletzt auch der Dezember ein deutliches Regenplus brachte, kam es zu deutlich geringeren Konzentrationen Partikel PM 10 -Belastung im Jahr 2012 In der Tabelle ist die Zusammensetzung der Partikel PM 10 -Belastung an der Verkehrsmessstation in der Lutherstadt Wittenberg für das Jahr 2012 aufgeschlüsselt. Die Anteile wurden auf Basis der Jahresmittelwerte für das Jahr 2012 abgeleitet. Tabelle : Zusammensetzung der Partikel PM 10 -Belastung an der Verkehrsmessstation Dessauer Straße für das Jahr 2012 Partikel PM 10 Dessauer Straße JMW = %-Anteil 24 µg/m³ regionaler Hintergrund städtische Zusatzbelastung 3 12 Zusatzbelastung am Hotspot 4 17 JMW = Jahresmittelwert Die Abbildung zeigt den Jahresgang ausgewählter Messstationen für das Jahr Die Messstationen charakterisieren die unterschiedlichen Belastungsregime (regionaler Hintergrund, städtische Zusatzbelastung, lokale Zusatzbelastung am Belastungsschwerpunkt) für die Partikel PM 10 -Belastung.. 22

23 60 µg/m³ Jahresgang 2012 der Partikel PM 10-Konzentrationen auf der Basis von Monatsmittelwerten Verkehrsstation (Hotspot) = Hintergrund + städtische Zusatzbelastung + verkehrsbedingte Zusatzbelastung Hintergrundstation Stadtgebietsstation = Hintergrund + städtische Zusatzbelastung 0 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Wittenberg/Dessauer Straße (Hotspot Verkehr) Wittenberg Bahnstrasse (städtischer Hintergrund) Zartau Waldmessstation (Hintergrund) Abbildung 2.3.8: Jahresgang 2012 der Partikel PM 10 -Konzentrationen an Standorten mit unterschiedlich hoher Belastung (Basis: Monatsmittelwerte) Erhöhte Partikel PM 10 -Episoden im Jahr 2012 Die Partikel PM 10 -Belastung des Jahres 2012 war im Vergleich zu den beiden Vorjahren deutlich niedriger. Insgesamt gab es nur drei Partikel PM 10 -Episoden (siehe Tabelle ). Diese umfassten in der Summe 25 Tage. Damit unterscheidet sich das Jahr 2012 sehr deutlich von den zwei vorangegangenen Jahren, denn die Episoden fielen hinsichtlich der allgemeinen Belastungshöhe und der Anzahl der jeweils betroffenen Stationen deutlich schwächer aus. Am prägnantesten war die Episode im Januar/Februar, die jedoch eher aufgrund ihrer Dauer (17 Tage) als aufgrund der Belastungshöhe heraus sticht. Insgesamt gab es im Jahr 2012 nur einen einzigen Tag ( ), an dem flächendeckende Überschreitungen des zulässigen Tagesmittelwertes an allen Stationen des Messnetzes auftraten. Tabelle : Partikel PM 10 -Episoden im Jahr 2012 in Sachsen-Anhalt Datum Höhepunkt Relativer Anteil der Stationen (%) mit Partikel PM 10 - Tagesmittelwerten > 50 µg/m 3 Andauer der Episode in Tagen im Mittel über alle Tage am Tag des Höhepunktes An den Messstationen in der Lutherstadt Wittenberg (Bahnstraße und Dessauer Straße) stellte sich die Überschreitungssituation innerhalb der Partikel PM 10 -Episoden im Jahr 2012 wie folgt dar. Innerhalb der aufgeführten Episoden wurde der zulässige Partikel PM 10 - Tagesmittelgrenzwert von 50 μg/m³ an der Messstation in der Dessauer Straße an 13 Tagen und an der Messstation in der Bahnstraße an insgesamt fünf Tagen überschritten. 23

24 Meteorologische Einschätzung bezogen auf Partikel PM 10 im Jahr 2012 Im Gegensatz zum Vorjahr gab es im Jahr 2012 nur selten Hochdruckwetterlagen mit ungünstigen Luftaustauschbedingungen. Schwerpunktmäßig traten diese Wetterlagen im zeitigen Frühjahr auf (Ende Januar bis Mitte März). Die Mehrzahl der registrierten Überschreitungen des zulässigen Tagesmittelwertes für Partikel PM 10 resultiert aus diesem Zeitraum. Der Herbst und die letzten Wochen des Jahres wurden hingegen überwiegend durch Tiefdruckwetterlagen mit feuchter Witterung dominiert, so dass Überschreitungen eher selten auftraten. (Quelle: DWD, Witterungsreport Express, Jahrgang 2012) 2.4 Schutzziele des Plangebietes Mit den Maßnahmen des Luftreinhalteplanes soll die dauerhafte Einhaltung der Immissionsgrenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit sichergestellt werden. Gemäß den Anforderungen an den Luftreinhalteplan nach Anlage 13 der 39. BImSchV muss die der Verschmutzung ausgesetzte Bevölkerung ausgewiesen werden. Deshalb muss die Anzahl der von schlechter Luftqualität betroffenen Einwohner in Teilbereichen des Plangebietes mit besonders hoher Luftschadstoffbelastung bestimmt werden /18/. Die Ermittlung ergab 296 Einwohner, die entlang der Dessauer Straße zwischen Krummer Weg und Clara-Zetkin-Straße (ca. 710 m) wohnen. 3 Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität 3.1 Angaben zu den bereits vor dem Inkrafttreten der Richtlinie 2008/50/EG durchgeführten Maßnahmen Nach Anhang XV der Richtlinie sind entsprechende Angaben zu machen Maßnahmen auf europäischer Ebene Umsetzung von Gemeinschaftsvorschriften Alle im Anhang XV Buchstabe B der Richtlinie 2008/50/EG angeführten Rechtsvorschriften wurden in deutsches Recht umgesetzt. Sie beinhalten eine Vielzahl von Regelungen zur Energieeffizienz, zu Emissionen aus bestimmten Quellen, beispielsweise für mobile Maschinen und Geräte, für Großfeuerungsanlagen und industrielle/gewerbliche Prozesse sowie für Kraftfahrzeuge und Kraftstoffe. Ergänzend zu den im Anhang XV Buchstabe B der Richtlinie angeführten Rechtsvorschriften sind insbesondere die gesetzlichen Vorgaben zu den Kraftfahrzeug-Abgasgrenzwerten zu nennen. So wurden für Pkw und Nutzfahrzeuge in den Jahren 1998 und 1999 entsprechende EG- Richtlinien mit den Abgasgrenzwerten EURO 3 und EURO 4 (ab 2005) verabschiedet. Inzwischen sind Verordnungen der Europäischen Kommission mit weiteren verschärften Emissionsgrenzwerten für Pkw und Lkw mit EURO 5/V und EURO 6/VI in Kraft getreten. Im Anhang E sind detaillierte Angaben zu den Richtlinien und tabellarische Übersichten über die Abgasgrenzwerte für Pkw, leichte und schwere Nutzfahrzeuge sowie Busse enthalten. 24

25 Verschiedene EU-Programme Wesentliche direkte und indirekte Aktivitäten im Umweltschutz auf europäischer Ebene sind mit dem Sechsten Aktionsprogramm für die Umwelt der Europäischen Union (KOM[2001]31) verbunden. Im Aktionsprogramm sind Prioritäten und Leitprinzipien im Umweltbereich festgelegt. Ableitend davon lassen sich beispielhaft wirksame Aktivitäten auf europäischer Ebene benennen: - Clean Air For Europe CAFE Saubere Luft für Europa Thematische Strategien zur Luftreinhaltung (KOM[2005]446) - Programm zur Unterstützung kleinerer und mittlerer Unternehmen bei der Einhaltung von Umweltvorschriften (KOM[2007]379) - Life+ - Finanzierungsinstrument für die Umwelt (Verordnung (EG) Nr. 614/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007) Marco Polo die Gewährung von Finanzhilfen der Gemeinschaft zur Verbesserung der Umweltfreundlichkeit des Güterverkehrssystems (Verordnung (EG) Nr. 1382/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2003) - Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über das Energieprofil von Gebäuden Maßnahmen auf nationaler Ebene Anlagenbezogene Maßnahmen Genehmigungsbedürftige Anlagen Bundeseinheitliche immissionsschutzrechtliche Anforderungen an genehmigungsbedürftige Anlagen sind in der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BImSchG (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft) /8/ festgelegt. Darüber hinaus erfolgt die Nutzung der BVT-Merkblätter (Beste Verfügbare Techniken BVT) über den Stand der Technik in verschiedenen Industriesektoren. Weitere bundeseinheitliche Rechtsvorschriften, die den Betrieb immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen auf der Grundlage des BImSchG regeln, sind bspw. die - Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen (13. BImSchV, /5/) und die - Verordnung über die Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV, /32/) Auf der Grundlage dieser Regelungen wurden bereits im Rahmen der Altanlagensanierung genehmigungsbedürftige Anlagen in Sachsen-Anhalt überprüft, saniert, aus betriebswirtschaftlichen Belangen stillgelegt oder durch Neuanlagen ersetzt. Mit den Novellierungen der Rechtsvorschriften wurden und werden bestehende Anlagen erneut überprüft und soweit erforderlich an die verschärften Anforderungen angepasst. Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen Eine der wesentlichen nationalen Rechtsvorschriften für die Emissionsminderung bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen ist die 1. BImSchV /3/, die im Jahr 2010 novelliert wurde (siehe Abschnitt ). In Sachsen-Anhalt ist festzustellen, dass bei den Kleinfeuerungsanlagen durch die nahezu flächendeckende Heizungsmodernisierung und den Einsatz emissionsarmer Brennstoffe (Erdgas, Heizöl EL) seit den 90iger Jahren die Feinstaubemissionen erheblich gesenkt werden konnten. Dieser Umstellungsprozess verlangsamte sich aber nach Aussagen des Landesinnungs- 25

26 verbandes des Schornsteinfegerhandwerkes Sachsen-Anhalt im städtischen Bereich zum Jahr 2000 hin. Dies wird auch bestätigt durch das landesweite Energie- und Emissionskataster für kleine und mittlere Feuerungsanlagen /14/. Zudem wurde in den letzten Jahren ein deutlicher Anstieg von holzgefeuerten Zusatzfeuerstätten, wie Kamine und Kaminöfen, verzeichnet Verkehrliche Maßnahmen Nationale Regelungen und Verordnungen: 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge) letzte Änderung vom BGBl. I S Nachrüstverordnung für Pkw (29. Verordnung zur Änderung der StVZO) vom BGBl. I S. 287 Nachrüstverordnung für Lkw (30. Verordnung zur Änderung der StVZO) vom BGBl. I S. 893 Befristete Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für besonders partikelreduzierte Diesel-Pkw, steuerlicher Zuschlag für die übrigen Diesel-Pkw (4. Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes) vom BGBl. I S. 356 Nationale Förderprogramme: Bereits vor Inkrafttreten der europäischen Richtlinie 2008/50/EG stellen bzw. stellten verschiedene Förder-, Konjunktur- und Marktanreizprogramme des Bundes für Privatpersonen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Gemeinden einen Beitrag zur Verbesserung der Luftschadstoffsituation dar. Beispielhaft ist hier die Förderung der Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (BAnz. vom , S. 6995, zuletzt geändert mit der 3. Änderung vom BAnz. AT B2) zu nennen Weitere Maßnahmen Nationale Programme: Integriertes Energie- und Klimaschutzprogramm der Bundesregierung Im Rahmen einer integrierten europäischen Klima- und Energiepolitik sind die europäischen Richtungsentscheidungen auf nationaler Ebene durch ein konkretes Energie- und Klimaprogramm umgesetzt worden. Die Eckpunkte des Maßnahmenprogramms umfassen anspruchsvolle Klimaschutzziele ebenso wie Ziele für den Ausbau der Erneuerbaren Energien und die Steigerung der Energieeffizienz. Dazu gehören unter anderem: Fördermaßnahmen im Rahmen des ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramms durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau Umweltinnovationsprogramm des BMU: Förderung von Demonstrationsvorhaben zur Verminderung der Umweltbelastungen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau Förderungen zum effizienten Bauen, Modernisieren und Sanieren durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau Richtlinie zur Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort Vor-Ort-Beratung (BAnz. vom , S. 1552; zuletzt geändert durch die Richtlinie vom BAnz. AT B1) 26

27 Energiekonzept der Bundesregierung für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung Nationales Programm zur Verminderung der Ozonkonzentration und zur Einhaltung der Emissionshöchstmengen Programm zur Senkung der Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft Maßnahmen auf lokaler Ebene Anlagenbezogene Maßnahmen Die Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA-Luft) vom enthält, gegenüber der Fassung von 1986, weiterführende Anforderungen zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen. Für bestehende Anlagen war eine Sanierungsfrist zur Erfüllung der Anforderungen zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen bis zum gesetzt /8/ Verkehrsbezogene Maßnahmen Stadtentwicklungskonzept /26/ Das Stadtentwicklungskonzept der Lutherstadt Wittenberg wurde im Jahr 2000 erarbeitet und vom Stadtrat Ende 2001 verabschiedet. Zwischenzeitlich erfolgten weitere Fortschreibungen. Der für die Luftreinhalteplanung wesentliche Bestandteil des Stadtentwicklungskonzeptes ist das Leitbild der Verkehrsentwicklungsplanung. Mit den darin festgelegten Strategien zur Verkehrsvermeidung, Verkehrsverlagerung und Verkehrsintegration soll das Ziel zu einer umweltund sozialverträglichen Verkehrsgestaltung in der Lutherstadt Wittenberg erreicht werden. Temporäre Ableitung des Lkw-Verkehrs aus Richtung Westen in Fahrtrichtung Ost (einseitig) Zur Entlastung der Dessauer Straße wird der Lkw-Verkehr (> 3,5 t) aus Richtung Westen (B 187) in das nördliche Stadtzentrum und zur B 2 in Fahrtrichtung Nord und Süd sowie zur B 187 in Fahrtrichtung Ost temporär abgeleitet. Die Lkw-Umleitung wird aktiviert, wenn das LAU eine bevorstehende Überschreitung des Tagesmittelwertes für Partikel PM 10 von 50 µg/m³ signalisiert. Die Maßnahme bleibt stets bis zur Deaktivierung durch das LAU aktiv. Die Verfahrensweise zur Auslösung der Aktivierung / Deaktivierung der Lkw-Umleitung ist dem Anhang D zu entnehmen. Ab- und Umleitungsstrecke ist aus Richtung Westen die Coswiger Landstraße Heuweg Möllensdorfer Straße Rothemarkstraße Dobschützstraße Hafenbrücke zur B 187 / B 2 / Südumgehung (Abbildung 3.1.1). 27

28 Lkw-Umleitung B 187 B2 Abbildung 3.1.1: Streckenführung für die einseitige Lkw-Umleitung3 Für die Aktivierung werden teilweise klappbare Verkehrsbeschilderungen verwendet. Diese sind beispielhaft in der Abbildung dargestellt. Abbildung 3.1.2: Verkehrsbeschilderung auf der Coswiger Landstraße und der Dessauer Straße für die einseitige Lkw-Umleitung Die mögliche Nutzung dieser Umleitungsstrecke wurde in einer Befahrung der Umleitungsstrecke am unter Beteiligung der Stadtverwaltung Wittenberg und der Landesstraßenbaubehörde Regionalbereich Ost (ehemals Landesbetrieb Bau Niederlassung Ost) geprüft, als 3 DTK50 GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, [12/2012 / ] 28

29 geeignet befunden /15/ und in einer Beratung vom in der Stadtverwaltung der Lutherstadt Wittenberg von den zuständigen Behörden bestätigt /16/. Die immissionsseitige Wirkung dieser Maßnahme ist im Anhang C dargestellt Umweltbewusstes Verhalten im Privatbereich Jedermann kann in seinem Umfeld zu einer Reduzierung der Partikel PM 10 -Belastung beitragen. Hierbei sind nur einige Möglichkeiten zu nennen: Im Verkehrsbereich - statt Pkw öffentliche Verkehrsmittel nutzen oder Fahrgemeinschaften bilden, - Kurzstrecken häufiger mit dem Fahrrad zurücklegen oder zu Fuß gehen, - beim Kauf eines gebrauchten Diesel-Pkw auf die Ausstattung mit einem Partikelfilter achten oder den alten Pkw nachrüsten, - Kraftstoffe sparen durch Reduzierung der Geschwindigkeit. Flüssiges Fahren, wenige Leerlaufzeiten. Im Haushalt und Garten: - Reduzierung des Verbrauchs an Heizenergie durch verbesserte Wärmedämmung oder Senkung der Raumtemperatur, - vorwiegend emissionsarme Heizsysteme (Gas- oder Fernwärme) bzw. Heizsysteme unter Nutzung erneuerbarer Energien (Solarenergie, Wärmepumpen), - bei Holzfeuerungen auf getrocknetes und naturbelassenes Holz achten, - regelmäßige Wartung der Heizungsanlage - Kompostierung oder ordnungsgemäße Entsorgung von Gartenabfällen, - raucharmes Grillen (Gas- oder Elektrogrillgeräte) bevorzugen. Das Verhalten der Bürger beruht auf freiwilliger Basis und ist nur begrenzt durch rechtliche Regelungen steuerbar. 29

30 3.2 Angaben zu den nach dem Inkrafttreten der Richtlinie 2008/50/EG geplanten Maßnahmen Maßnahmen auf europäischer Ebene Neben den bereits unter Abschnitt aufgeführten Maßnahmen sind hier die neuen Verordnungen zur Verschärfung der Emissionsgrenzwerte für Pkw und Lkw mit EURO 5/V und EURO 6/VI zu erwähnen. Detaillierte Informationen zu den Emissionsgrenzwerten enthalten die Tabellen im Anhang E Maßnahmen auf nationaler und regionaler Ebene Anlagenbezogene Maßnahmen Novellierung der Kleinfeuerungsverordnung Mit der seit März 2010 in Kraft getretenen novellierten 1. Verordnung zur Durchführung des BImSchG Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen /3/ soll ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung der Partikel PM 10 - und NO x -Emissionen aus kleinen und mittleren Feuerungsanlagen erreicht werden. Realisiert wird das über Grenzwertregelungen für neue und auch bestehende Feuerungsanlagen sowie daraus resultierende notwendige Sanierungsbzw. langfristige Austauschmaßnahmen. Mit der Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen im Jahr 2013 erfolgte eine Novellierung der 13. und 17. BImSchV verbunden mit einer weiteren Absenkung von Emissionsgrenzwerten Verkehrsmaßnahmen Nationale Regelungen und Förderprogramme Zusätzlich zu den bereits im Abschnitt genannten Förder-, Konjunktur- und Marktanreizprogrammen des Bundes für Privatpersonen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Gemeinden wurden auch nach dem Inkrafttreten der europäischen Richtlinie 2008/50/EG weitere Programme initiiert. Hierbei sind nur einige Programme zu nennen: Richtlinie zur Förderung des nachträglichen Einbaus von Partikelminderungssystemen bei Personenkraftwagen mit Selbstzündungsmotor (BAnz. vom , S. 2637), Fortführung der Förderung durch die Richtlinie zur Förderung des nachträglichen Einbaus von Partikelminderungssystemen bei Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen mit Selbstzündungsmotor vom (BAnz. vom B2) Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen (Umweltprämie) (BAnz. vom , S. 2264) Richtlinie zur Förderung der Anschaffung von dieselelektrischen Hybridbussen im öffentlichen Nahverkehr (BAnz. vom , S. 4359), Fortführung der Förderung 2012 (BAnz AT B2) Förderung der Sicherheit und der Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen durch das Bundesamt für Güterverkehr (BAnz. vom , S. 3743, zuletzt geändert mit der 5. Änderung - BAnz. vom B5) Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen (Bundesfernstraßenmautgesetz - BFStrMG) vom BGBl. I S. 1378, geändert durch Artikel 2 Absatz 121 des Gesetzes vom BGBl. I S

31 Weitere nationale und regionale Programme Förderung von KWK-Anlagen bis 20kW el (ebanz AT B1. vom ) Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (vom BGBl. I S. 1658, zuletzt geändert durch die Richtlinie vom BAnz. AT B4) Klimaschutzprogramm 2020 des Landes Sachsen-Anhalt Zur Erfüllung der internationalen Verpflichtungen soll auch in Sachsen-Anhalt zukünftig eine stärkere Ausrichtung auf die Belange des Klimaschutzes und auf Maßnahmen der Energieeinsparung im Bereich der Verwaltung erfolgen sowie die Informations- und Beratungsangebote für Bürger, kleine und mittelständische Unternehmen sowie Gemeinden verbessert werden. Das Landes-Klimaschutzprogramm 2020 enthält dazu über 100 Maßnahmen in unterschiedlichen Bereichen. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Unternehmen zur Förderung von Maßnahmen des Klimaschutzes und der erneuerbaren Energien MBl. LSA vom S Maßnahmen auf lokaler Ebene Bau von Ortsumfahrungen Ortsumfahrung B187n (Nordumfahrung) Die Nordumfahrung Wittenberg hat für die Region eine hohe Verkehrsbedeutung. Zum einen soll eine Verkehrsentlastung erreicht werden und zum anderen dient die Schaffung einer leistungsfähigen West-Ost-Trasse der Stabilisierung und dem Ausbau des Industriestandortes Wittenberg als Voraussetzung für weiteres Wachstum und der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit. Bei der Nordumfahrung B187n Wittenberg handelt es sich um eine weitere Maßnahme zur Umgestaltung des Straßennetzes im Zuge der B187 zwischen der A9 westlich Coswig und der B2/B2n in Wittenberg (siehe Abbildung 3.2.1). Das in den nachrangig im Bedarfsplan für die Bundesfernstraße eingeordnete Bauvorhaben befindet sich derzeit in der Planung. Im Rahmen der Vorplanung wurden die Linien- /Variantenuntersuchungen und die Umweltverträglichkeitsstudie abgeschlossen. Das Raumordnungsverfahren wurde am eingeleitet (/18/; /19/). Inzwischen hat das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt als obere Landesplanungsbehörde das Raumordnungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung für den Neubau der B187n mit der positiven landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen 4. Im Ergebnis des Raumordnungsverfahrens war insgesamt festzustellen, dass das Vorhaben B187n Nordumfahrung Wittenberg entsprechend der vom Träger des Vorhabens, der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, in das Raumordnungsverfahren eingebrachten Variante 3 mit den Erfordernissen der Raumordnung einschließlich der Umweltbelange am besten vereinbar ist (siehe Abbildung 3.2.1). Die landesplanerische Beurteilung erging mit Maßgaben, die bei der weiteren Planung und Realisierung des Vorhabens zu berücksichtigen sind. Diese Maßgaben betreffen u.a. die Berücksichtigung bestehender Siedlungsstrukturen einschließlich siedlungsnaher Erholungsgebiete, die Optimierung des Trassenverlaufs, die Vermeidung der Beeinträchtigung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Nutzflächen sowie die Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Belange. Insgesamt wurden 5 Varianten einer Raum- und Umweltverträglichkeitsprüfung im Raumordnungsverfahren unterzogen. Variante 3 schnitt in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung und in der Umweltverträglichkeitsprüfung am besten ab. Sie war dann zugleich die raum- und umweltverträglichste Variante. Die Variante 3 ist bezogen auf die Freiraumstruktur die verträg- 4 Pressemitteilung 093/13 des LVwA vom zum Abschluss des Raumordnungsverfahrens 31

32 lichste Lösung und hat unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen die geringsten Auswirkungen auf den Naturhaushalt und seine Schutzgüter zu verzeichnen. Man erreicht mit ihr zudem die beste Verkehrswirkung. Dennoch ist auch die raumordnerische Vorzugsvariante 3 sehr konfliktreich, da sie u.a. im östlichen Abschnitt im Nahbereich der Stadtrandsiedlung verläuft. Aus Sicht der Raumordnung wurde in der Beurteilung auch auf die Notwendigkeit der Anbindung der Ortsumgehung Griebo auf die B187 alt mittels Brückenbauwerk verwiesen. Quelle: LVwA Sachsen-Anhalt Abbildung 3.2.1: Vorzugsvariante B187n im Ergebnis des Raumordnungsverfahrens Ortsumfahrung B2n (Ostumfahrung) Als Bestandteil der Ortsumfahrung Wittenberg-Pratau-Eutzsch soll die Ostumfahrung von Wittenberg mit einer Gesamtlänge von 5,7 km die B2 nördlich der Stadt mit der B2 und B100 südlich von Eutzsch verbinden. Zwei Bauabschnitte konnten bereits realisiert und für den Verkehr freigegeben werden. Mit der Einstufung der B2n in den weiteren wichtigen Bedarf des Investitionsrahmenplanes für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes /21/ ist von einem Projektbeginn des letzten nördlichen Bauabschnittes, zwischen Dr.-Behring-Straße und B2 im Norden der Stadt, nach dem Jahr 2015 auszugehen. 32

33 Quelle: Lutherstadt Wittenberg Abbildung 3.2.2: Grafische Darstellung zur Verkehrsinfrastruktur in der Lutherstadt Wittenberg einschließlich den geplanten Ortsumfahrungen Beide Ortsumfahrungen werden zur verkehrlichen Entlastung des Stadtgebietes vom Durchgangsverkehr beitragen. Hinsichtlich der Luftschadstoffbelastung zeigen Immissionsmodellierungen /20/, dass durch die beiden Ortsumfahrungen B187n und B2n in der Dessauer Straße aufgrund reduzierter Verkehrszahlen Minderungseffekte bei der Partikel PM 10 -Belastung von ca. 1-4 μg/m³ zu erwarten sind. Diese Reduzierung der Partikel PM 10 -Konzentration entspricht 4-12 Überschreitungstagen (Anhang C) Weiträumige Lkw-Umleitung Durch die Landesstraßenbaubehörde, Regionalbereich Ost wurden zwei Alternativrouten für (Abbildung 3.2.3) eine weiträumige Umleitung des Lkw-Verkehrs (Ost-West-Richtung) nach straßenbautechnischen, fahrdynamischen, wirtschaftlichen und ökologischen Kriterien untersucht /23/. Ziel ist es, den Lkw-Verkehr aus Richtung Jessen mit Ziel A9 (und umgekehrte Richtung) nördlich um Wittenberg auf Alternativrouten zu führen. Als Ergebnis der umfassenden Prüfungen sind diese Umleitungsvarianten für eine effiziente Verkehrsverlagerung nicht realisierbar. 33

34 Quelle :/23/ Abbildung 3.2.3: Alternativrouten für Lkw-Umleitung Lkw-Durchfahrtsverbot Dessauer Straße Zur verkehrlichen Entlastung der Dessauer Straße wird die bereits bestehende temporäre Maßnahme des Abschnittes mit der Ableitung des Lkw-Verkehrs aus Richtung Ost in Fahrtrichtung West erweitert. Das bisherige einseitige Lkw-Durchfahrtsverbot wird für beide Fahrtrichtungen erteilt und die beidseitige Ableitung des Lkw-Verkehrs durch die nachstehende Umleitungsstrecke zugelassen (siehe Abbildung 3.2.4). Es handelt sich auch hier um eine temporäre Maßnahme mit der Aktivierung im Ereignisfall hoher Partikel PM 10 -Konzentrationen. Die Verfahrensweise zur Auslösung der Aktivierung / Deaktivierung der Lkw-Umleitung ist dem Anhang D zu entnehmen. Die Umleitungsstrecke über die Coswiger Landstraße Heuweg Möllensdorfer Straße Rothemarkstraße Dobschützstraße bleibt bestehen. Diese Route soll in beiden Richtungen genutzt werden. Diese Maßnahme ist das Ergebnis einer Überprüfung verschiedener Alternativrouten hinsichtlich ihrer Umsetzung und Durchführbarkeit durch die zuständigen Behörden und Straßenbaulastträger (/22/-/25/). 34

35 Lkw-Umleitung B 187 B 2 Abbildung 3.2.4: Streckenführung für die beidseitige Lkw-Umleitung 5 Abwägungsprozess zur beidseitigen Umleitung des Lkw-Verkehrs Lkw-Durchfahrtsverbote für ganze Stadtgebiete oder einzelne Straßenzüge werden nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG 7 C Urteil vom 27. September 2007) als verhältnismäßige Maßnahme bewertet und sind inzwischen in den Luftreinhalteplänen mehrerer Städte in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Nordrhein-Westfalen als wirksame Maßnahme der Luftreinhaltung verankert. Ein Lkw-Durchfahrtsverbot entlang der B187 verbunden mit der Umleitung des Lkw-Verkehrs als wirksames Mittel zur Verringerung der Luftverschmutzung in der Dessauer Straße setzt die Prüfung der Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit voraus. Insgesamt stellt das Lkw-Durchfahrtsverbot in Verbindung mit der Lkw-Umleitungsstrecke eine sachgerechte und im Rahmen des Luftreinhalteplanes zulässige Maßnahme zur Verbesserung der Partikel PM 10 -Belastung in der Dessauer Straße dar. Die Maßnahme kann nur angeordnet werden, wenn eine geeignete und zumutbare Umleitungsstrecke zur Verfügung steht. Geeignetheit der Maßnahme Geeignet ist eine Maßnahme, mit der das angestrebte Ziel erreicht wird. Ziel ist es, die Einhaltung des Grenzwertes für Partikel PM 10 in der Dessauer Straße sicher zu stellen. Daher muss die Maßnahme geeignet sein, zur Verbesserung der Luftqualität beizutragen. Solche Maßnahmen können sein: 1. weiträumige Ost-West-Umfahrungen Verschiedene Möglichkeiten zur weiträumigen Ost-West-Umfahrung des Stadtgebietes der Lutherstadt Wittenberg wurden durch die Landesstraßenbaubehörde Regionalbereich Ost geprüft /23/. Im Ergebnis wird empfohlen, den Gedanken einer weiträumigen Verkehrsverlagerung insbesondere aus straßenbautechnischen und wirtschaftlichen Gründen (u. a. un- 5 TUEK50 GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, [12/2012 / ] 35

36 zureichender verkehrstechnischer Ausbauzustand des Straßennetzes) nicht weiter zu verfolgen (siehe ). 2. Ortsumfahrungen (B187n und B2n) Diese Maßnahmen sind unter Abschnitt beschrieben. Bezüglich der Ostumfahrung (B2n) erfolgte die Einstufung in den weiteren wichtigen Bedarf des Investitionsrahmenplanes für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes /21/. Danach ist es Ziel, den 3. und damit letzten Bauabschnitt nach dem Jahr 2015 beginnen zu können (/18/; /19/). Offen bleibt hingegen der Baubeginn für die Nordumfahrung (B187n). Somit können die für die Luftreinhaltung in der Lutherstadt Wittenberg wirksamsten Maßnahmen keinen kurzfristigen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität leisten. 3. innerstädtische Verkehrsumleitungen Als zukünftige Maßnahme wird die Lkw-Umleitung des Aktionsplanes 2008 /7/ erweitert. Favorisiert wird ein beidseitiges Lkw-Durchfahrtsverbot in der Dessauer Straße der Lutherstadt Wittenberg. Als Ausweichroute zur innerstädtischen Ableitung des Lkw-Verkehrs ist die Coswiger Landstraße Heuweg Möllensdorfer Straße Rothemarkstraße Dobschützstraße vorgesehen. Im Ergebnis der Immissionsmodellierung ergibt sich für diese Maßnahme ein Minderungspotential für Partikel PM 10 von etwa 1 μg/m 3, was einer Reduzierung um vier Überschreitungstage entspricht. Sie ist damit für eine Verminderung der Partikel PM 10 -Belastung in der Dessauer Straße geeignet. Die Umsetzbarkeit dieser Maßnahme wurde durch die zuständigen Behörden (LSBB RB Ost, Landkreis Wittenberg, Stadtverwaltung der Lutherstadt Wittenberg) geprüft (/23/ - /25/). Die temporäre Lkw-Umleitung ist nach Prüfung der Wirksamkeit geeignet, die Immissionen an Partikel PM 10 zu senken (Anhang C). Die Einrichtung der Umleitungsstrecke (Coswiger Landstraße Heuweg Möllensdorfer Straße Rothemarkstraße Dobschützstraße) führt im Norden an den Anlagen der Stickstoffwerke Piesteritz GmbH vorbei. Anlagen dieses Betriebsbereiches unterliegen dem Störfallrecht der 12. BImSchV. Nach Prüfung durch das Landesverwaltungsamt als zuständige Behörde ist davon auszugehen, dass aus störfallrechtlicher Sicht ein Einfluss des Verkehrs der Umleitungsstrecke auf die Anlagen des Unternehmens nicht gegeben ist /31/. Erforderlichkeit des Lkw-Durchfahrtsverbots Erforderlich ist eine Maßnahme dann, wenn kein milderes und gleich geeignetes Mittel zur Verfügung steht. Im Luftreinhalteplan für die Lutherstadt Wittenberg sind weitere Maßnahmen vorgesehen. Diese Maßnahmen, u. a. die bisher einseitig umgesetzte Lkw-Umleitung von Fahrtrichtung West in Richtung Ost, reichen jedoch nicht aus, um die Immissionsgrenzwerte für Partikel PM 10 sicher einzuhalten. Von besonderer Bedeutung für das Verkehrsgeschehen in der Lutherstadt Wittenberg sind die Ortsumfahrungen (B187n und B2n). Diese Maßnahmen werden zur deutlichen Entlastung des Stadtgebietes insbesondere der Dessauer Straße vom Durchgangsverkehr führen und ermöglichen eine Verkehrslenkung durch großräumige Umfahrung des Stadtgebietes. Eine Realisierung dieser Maßnahmen kann derzeit nicht prognostiziert werden. Der früheste Baubeginn, des 3. Abschnittes der B2n, ist nach dem Jahr 2015 vorgesehen. Weitere Alternativen für eine großräumige Umleitung des Lkw-Verkehrs wurden untersucht aber als nicht geeignet bewertet. Von daher waren zur Einhaltung des Partikel PM 10 -Immissionsgrenzwertes weitere Maßnahmen zu prüfen. Da keine vergleichbar wirksamen, weniger einschränkende Alternativmaßnahmen zur Verfügung stehen, ist eine Ausweitung des Lkw-Durchfahrtsverbotes in der Dessauer Straße auf beide Fahrtrichtungen verbunden mit der innerstädtischen Lkw-Umleitung erforderlich. 36

37 Das Lkw-Durchfahrtsverbot in Verbindung mit der Lkw-Umleitung ist damit als ein erforderliches Mittel zu qualifizieren, um der gesetzlichen Verpflichtung zur Einhaltung von Luftqualitätsgrenzwerten zum Schutz der menschlichen Gesundheit nachzukommen. Verhältnismäßigkeit des Lkw-Durchfahrtsverbots Die Maßnahme Lkw-Durchfahrtsverbot muss verhältnismäßig im engeren Sinn sein, d.h. die durch sie hervorgerufene Belastung darf nicht erheblich außer Verhältnis zum erwarteten Erfolg stehen. Sie muss insbesondere für die Betroffenen zumutbar und angemessen sein. Demnach darf ein Emittent im Verhältnis zu den anderen Emittenten nicht unverhältnismäßig belastet werden. Die Inanspruchnahme eines Verursachers über seinen Verursacheranteil hinaus ist danach ebenso wenig zulässig wie der Verzicht auf wirkungsvolle Maßnahmen gegenüber anderen Emittenten. Der Beitrag der industriellen Anlagen als Hauptemissionsquellen zur Partikel PM 10 -Belastung in der Dessauer Straße wurde mit Hilfe von Ausbreitungsrechnungen überprüft. Aufgrund der Ableithöhen und der Ausbreitungsbedingungen liegt die dadurch verursachte Partikel PM 10 - Zusatzbelastung im Bereich von < 1μg/m 3. Weitere Maßnahmen gegenüber den industriellen Emittenten sind daher unverhältnismäßig. Wie bereits angeführt, trägt der Kraftfahrzeugverkehr aufgrund der geringen Emissionshöhen und seiner direkten Nähe zum Schutzgut entscheidend zur Partikel PM 10 -Belastung in der Dessauer Straße bei. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Verursacheranalyse (Abschnitt 2.3) bleiben als einziges Mittel, um die Grenzwerte einzuhalten, nur verkehrsbezogene Maßnahmen. Dieses ist auch gerechtfertigt, weil der Straßenverkehr einen entsprechenden Anteil an den Emissionen und Immissionen in der Dessauer Straße liefert. Die temporäre Lkw-Umleitung ist unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit umsetzbar. Sie ist geeignet, die Immissionen an Partikel PM 10 zu senken. Die Maßnahme ist angemessen, da die mit ihnen verbundenen Eingriffe in die Freiheitsrechte der Verkehrsteilnehmer gering und zumutbar sind und die Maßnahme somit nicht außer Verhältnis zu der damit bezweckten Verminderung der Luftschadstoffwerte bzw. Schutz der menschlichen Gesundheit stehen. Die mit der Lkw-Umleitung verbundene Verkehrsbeschränkung stellt keine übergebührliche Belastung der Kraftfahrzeughalter dar. Mit der Maßnahme soll die Dessauer Straße vom Lkw-Durchgangsverkehr im Ereignisfall hoher Partikel PM 10 -Konzentrationen entlastet werden. Ziel ist es dabei, den Lkw-Durchgangsverkehr temporär auf vorhandene, umliegende leistungsfähige Straßen zu verlagern. Die vorgesehene Umleitung führt nach Einschätzung der Landesstraßenbaubehörde, Regionalbereich Ost für den Lkw-Verkehr zu einer Mehrlänge von ca. 1 km und ist damit akzeptabel und zumutbar /23/. Der Lkw-Lieferverkehr aus Richtung West mit Ziel Agro-Chemie-Park wird von der Maßnahme ausgenommen. Die Verkehrsverlagerung führt auf den Umleitungsstrecken zu höherem Verkehrsaufkommen und damit zu einer Erhöhung der Luftbelastung, die aber keine Grenzwertrelevanz erreicht. Die Erfahrungen der Jahre 2007 bis 2012 zeigen, dass die Umleitungsstrecke in Abhängigkeit von der Häufigkeit und Andauer besonderer meteorologischer Bedingungen verbunden mit austauscharmen Wetterlagen die Umleitungsstrecke in durchschnittlichen Jahren für etwa 20 Tage aktiviert wurde. In Jahren mit hoher Belastung erfolgte für etwa 40 bis 60 Tage eine Aktivierung (Abbildung D 1). Im Bereich der Coswiger Landstraße Heuweg Möllensdorfer Straße Rothemarkstraße Dobschützstraße erhöht sich der Geräuschpegel während der Umleitungszeiten durch den zusätzlichen Lkw-Verkehr um bis zu 3dB. Die Einrichtung der Umleitungsstrecke für den Lkw- Verkehr ist nach allgemeiner Auffassung keine wesentliche Änderung der Verkehrsverhältnisse entlang der Umleitungsstrecke. Ein Anspruch der Anwohner auf Lärmvorsorge wird nicht ausgelöst, da die Straße weder neu gebaut noch durch einen baulichen Eingriff wesentlich geändert wird. Bei der Prüfung, ob andere geräuschmindernde Maßnahmen, wie beispielsweise eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h, durchzuführen sind, wird die Erhöhung des Ge- 37

38 räuschpegels während des gesamten Jahres herangezogen. Eine Auswertung der Aktivierung der Umleitungsstrecke in den sechs vergangenen Jahren zeigt, dass diese in vier Jahren an weniger als 30 Tagen pro Jahr und in zwei Jahren weniger als 50 Tagen pro Jahr aktiviert wurde (Abbildung D 1). Damit bleibt die mittlere Pegelerhöhung bezogen auf das Jahr deutlich unter 1 db. Bei einer derart geringen mittleren Geräuschpegelerhöhung ist die Zusatzbelastung durch Verkehrsgeräusche zumutbar, d.h. die etwas erhöhte Lärmbelastung steht einer Nutzung der Umleitungsstrecke nicht entgegen. Unter Heranziehung aktueller Erkenntnisse der medizinischen und epidemiologischen Forschung bestehen keine Zweifel daran, dass Schadstoffbelastungen der Luft, die die Grenzwerte der EU-Luftqualitätsrichtlinie überschreiten, zu einer erheblichen Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung führen. Die Immissionsgrenzwerte dienen dem Schutz der menschlichen Gesundheit. Es ist mittlerweile unstrittig, dass der Gesundheitsschutz für die Bewohner an vielbefahrenen Straßen und die europarechtlich vorgegebene Verpflichtung zur Luftreinhaltung höher zu bewerten sind als die Interessen der Besitzer von Kraftfahrzeugen. Dies gilt auch im Hinblick auf die strikte Handlungsverpflichtung, die sich aus 47 Abs. 1 BIm- SchG ergibt. Da die europarechtlich vorgegebenen Grenzwerte für die Luftschadstoffe bereits einzuhalten sind und derzeit ein mit dem Lkw-Durchfahrtsverbot in der Dessauer Straße vergleichbar geeignetes Mittel zur Erreichung der Grenzwerte nicht vorliegt, fehlen wirksame Alternativen. Fazit: Das temporäre beidseitige Lkw-Durchfahrtsverbot in der Dessauer Straße und die damit einhergehende Lkw-Umleitung ist aus heutiger Sicht geeignet, erforderlich und verhältnismäßig, die Luftqualität in der Dessauer Straße der Lutherstadt Wittenberg zu verbessern und den Partikel PM 10 -Immissionsgrenzwert einzuhalten. Umsetzungskonzeption Zur verkehrlichen Entlastung der Dessauer Straße wird im Ereignisfall hoher Partikel PM 10 - Konzentrationen der Lkw-Durchgangsverkehr umgeleitet. Ausgenommen vom Durchfahrtsverbot ist der Lkw-Quell- und Zielverkehr für die Dessauer Straße. Als Ausweichtrasse ist zur Ableitung des Lkw-Durchgangsverkehrs die Coswiger Landstraße Heuweg Möllensdorfer Straße Rothemarkstraße Dobschützstraße in beiden Fahrtrichtungen zu nutzen (siehe Abbildung 3.2.4). Die Maßnahme ist von der unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises verkehrsrechtlich anzuordnen. Die Umsetzung erfolgt durch den Baulastträger der Bundesstraße B187. Bei der Umleitung des Verkehrs von den Bundesstraßen auf Kreis- oder Gemeindestraßen sind nach Bundesfernstraßengesetz die nachrangigen Straßenbaulastträger verpflichtet, den Umleitungsverkehr zuzulassen. Details zur Aktivierung der Maßnahme und zum Zusammenwirken der zuständigen Behörden enthält Anhang D Optimierung der Lichtsignalanlage Pestalozzistraße Lichtsignalanlagen führen in verkehrsschwachen Zeiten zu unnötigen Brems- und Anfahrvorgängen, die mit entsprechenden Schadstoff- und Lärmbelastungen verbunden sind. Mit der Optimierung der Lichtsignalanlage Dessauer Straße / Pestalozzistraße werden die Betriebszeiten der Lichtsignalanlage wie folgt reduziert /17/: Mo. Fr.: von 5.00 Uhr bis Uhr Sa. So.: von 8.00 Uhr bis Uhr Hierdurch wird eine Verstetigung des Verkehrs in verkehrsschwachen Zeiten erreicht. Die Maßnahme wurde nach einem Verkehrsversuch im Jahr 2011 umgesetzt /29/. 38

39 Einsatz schadstoffarmer Busse in der Dessauer Straße Im straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehr kommen derzeit im Stadtverkehr der Lutherstadt Wittenberg ausschließlich Busse mit Partikelfilter (Euro V) zum Einsatz. Alternativ können auch Erdgasbusse (EEV-Standard) eingesetzt werden. 4 Öffentlichkeitsbeteiligung Gemäß 47 Abs. 5 und Abs. 5a BImSchG ist bei der Aufstellung oder Änderung von Luftreinhalteplänen die Öffentlichkeit zu beteiligen und nach 30 der 39. BImSchV zu informieren. Der Entwurf Luftreinhalteplan für die Lutherstadt Wittenberg des Jahres 2013 wird vom bis ausgelegt. Schriftliche Einwendungen können bis zum abgegeben werden. 5 Zusammenfassung Anlass für die Aufstellung des Luftreinhalteplanes sind die Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes zum Schutz der menschlichen Gesundheit für Partikel PM 10 von 50 µg/m³ (gemittelt über den Tag bei 35 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr) in den Jahren 2010 und 2011 an der Messstation Wittenberg/Dessauer Straße trotz der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Aktionsplan Zuständige Behörde für die Aufstellung des Luftreinhalteplanes ist in Sachsen-Anhalt das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt mit der fachlichen Begleitung durch das Landesamt für Umweltschutz. Die Planaufstellung erfolgt im Zusammenwirken insbesondere mit den örtlichen Behörden der Lutherstadt Wittenberg, dem Landkreis Wittenberg und der Landesstraßenbaubehörde Regionalbereich Ost. Zudem wurden die Träger der Verkehrs- und Bauleitplanung sowie des öffentlichen Nahverkehrs aufgefordert, Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte zu entwickeln und umzusetzen. Der im Luftreinhalteplan enthaltene Maßnahmenkatalog, der neben Maßnahmen auf europäischer und nationaler Ebene wesentliche Minderungsmaßnahmen des regionalen und lokalen Bereichs enthält, soll die Einhaltung der Grenzwerte für Partikel PM 10 sicherstellen. Die Grundlage der Maßnahmenfestlegung bildete eine umfassende Emissions- und Immissionsanalyse zur Belastung mit Partikel PM 10. In der Lutherstadt Wittenberg wird die Partikel PM 10 -Immissionssituation insbesondere durch den regionalen Hintergrund und den Straßenverkehr bestimmt. Um der gesetzlichen Verpflichtung zur Einhaltung der Luftschadstoffgrenzwerte nachzukommen, werden als wesentliche Maßnahmen die Ortsumfahrungen B187n (Nordumfahrung) und B2n (Ostumfahrungen) favorisiert. Bis zu deren Fertigstellung müssen jedoch andere Umfahrungsmöglichkeiten genutzt werden. Als lokale Maßnahme ist deshalb ein Lkw- Durchfahrtsverbot in der Dessauer Straße für beide Fahrtrichtungen in Verbindung mit einer innerstädtischen Umleitungsstrecke vorgesehen. Die Modellrechnungen zeigen, dass die verkehrstechnischen Maßnahmen geeignet sind, die Immissionsbelastung durch Partikel PM 10 dauerhaft zu vermindern und somit die Immissionsgrenzwerte sicher einzuhalten. Zwar sind mit dem im Plan festgelegten, ereignisbezogenen Verkehrsverbot nicht unerhebliche Eingriffe in Rechte Dritter, namentlich der Freizügigkeit und der allgemeinen Handlungsfreiheit verbunden, diese sind aber im Rahmen der Abwägung mit den Gesundheitsinteressen der von Immissionsgrenzwertüberschreitungen betroffenen Anwohnern verhältnismäßig und zumutbar. 39

40 Im Ergebnis ist festzuhalten, dass der gemäß 47 BImSchG erforderliche Luftreinhalteplan für die Lutherstadt Wittenberg entsprechend den gesetzlichen Vorgaben diejenigen Maßnahmen enthält, die zur Verringerung der Gefahr der Überschreitung der festgelegten Immissionsgrenzwerte für Partikel PM 10 oder zur Verkürzung des Zeitraums, während dessen die Grenzwerte überschritten werden, geeignet und verhältnismäßig sind. 6 Inkrafttreten Der Luftreinhalteplan 2013 für die Lutherstadt Wittenberg tritt mit der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt der Aktionsplan 2008 Luftreinhaltung Wittenberg außer Kraft. 40

41 Anhang A Hintergrundinformationen zur Lutherstadt Wittenberg A.1 Allgemeine Gebietsbeschreibung Die Lutherstadt Wittenberg ist mit ca Einwohnern und einer Fläche von 240 km² ein Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums im östlichen Teil Sachsen-Anhalts. Mit einer Einwohnerdichte von 204 EW/km² zählt die Lutherstadt Wittenberg eher zu den dünn besiedelten Gebieten. Durch die seit 1993 bis 2010 erfolgten Eingemeindungen der Orte Pratau, Seegrehna, Reinsdorf, Nudersdorf, Schmilkendorf, Griebo, Abtsdorf, Mochau, Boßdorf, Kropstädt und Straach besitzt das Stadtgebiet der Lutherstadt Wittenberg inzwischen eine maximale Ost-West-Ausdehnung von 20,0 km und eine maximale Nord-Süd-Ausdehnung von 21,7 km. Abgegrenzt wird die Lutherstadt Wittenberg von vier Gemeinden des Landkreises Wittenberg sowie das Bundesland Brandenburg. Als Kreisstadt und Verwaltungssitz des Landkreises Wittenberg sind hier Behörden, Bildungs- und Kultureinrichtungen angesiedelt. A.2 Infrastruktur Von der Infrastruktur her ist die Lutherstadt Wittenberg sehr gut erschlossen. Sie überzeugt insbesondere mit einer guten Straßen- und Eisenbahnanbindung sowie der Bundeswasserstraße Elbe (Abbildung A 1). A9 B2 B187 Elbe B187 B2 Gemeindegrenze Abbildung A 1: Lutherstadt Wittenberg geografischer Überblick6 Die Bundesstraßen B 187 und B 2 bilden die am meisten befahrenen Hauptstraßenabschnitte im Stadtgebiet. Überörtliche Verkehre nutzen die in räumlicher Nähe gelegenen Bundesautobahnen (A 9 München-Berlin, A 14 Dresden-Magdeburg, A 10 Berliner Ring). Neben dem Straßennetz spielt die Anbindung an überregionale Eisenbahnstrecken für die Region eine wichtige Rolle. Zu nennen sind hier die zwei wesentlichen Hauptstreckenführungen, 6 Quelle: DTK250 GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, [12/2012 / ] 41

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