Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Hamburg-Mitte Bezirksversammlung
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- Damian Beck
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1 Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Hamburg-Mitte Bezirksversammlung Große Anfrage nach 24 BezVG CDU-Fraktion Drucksachen Nr.: Datum: Beratungsfolge Gremium Datum Antwort: Personalsituation im Bezirksamt Hamburg-Mitte Fragesteller: CDU-Fraktion In letzter Zeit ist es wiederholt vorgekommen, dass verschiedene Dienststellen des Bezirksamtes Hamburg-Mitte wegen der angespannten Personalsituation zum Teil Anträge nicht rechtzeitig bearbeiten konnten, Termine verschoben wurden oder Bürger langfristig auf Termine warten mussten. Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt: 1. Wie viele Mitarbeiter*innen arbeiten derzeit im Bezirksamt Hamburg-Mitte? a. Wie hoch ist der Anteil weiblicher Mitarbeiter*innen? b. Wie hoch ist der Anteil der Mitarbeiter*innen mit Migrationshintergrund? c. Wie hoch ist der Anteil der Beamten und Beamtinnen? d. Wie hoch ist der Anteil der Auszubildenden und Beamtenanwärter*innen? e. Wie hoch ist der Anteil der Schwerbehinderten? f. Wie hoch ist der Anteil der Schwerbehindertenarbeitsplätze? Bitte für die Jahre 2012 bis einschließlich 2016 in Tabellenform detailliert auflisten und aufgeschlüsselt nach Voll-, Teilzeitkräften und Aushilfen sowie nach Dezernate, Fachämter, Ämter, Abteilungen und Regionalbereichen. Zu 1.: Zu 1 a. 1 e: S. Anlagen. Zu 1 f.: Das Bezirksamt Hamburg-Mitte verfügt über keine speziellen Schwerbehindertenarbeitsplätze. Arbeitsplätze werden grundsätzlich individuell und bedarfsgerecht mit notwendigen Hilfsmitteln ausgestattet. 2. Wie viele Planstellen sind dem Bezirksamt Hamburg-Mitte zugewiesen? a. Wie sieht das Arbeitsvolumen für Bürgerbesuche etc. laut Planung aus? b. Wie viele Planstellen sind exakt vorgesehen und wie viele davon sind mit dem heutigen Stand tatsächlich besetzt? Bitte tabellarisch für den Zeitraum 2012 bis 2016 darstellen. Seite: 1/5
2 Zu 2.: Stellen , , , , , , ,05 Zu 2. a. und b.: Arbeitsvolumina für Bürgerbesuche etc. werden statistisch nicht erfasst und sind nicht auswertbar. Diesbezügliche Planungen sind daher nicht möglich. 3. Wie hat sich die Anzahl der Mitarbeiter*innen, Beamten, Beamtinnen und Auszubildenden in den verschiedenen Abteilungen nebst angeschlossenen Dienststellen in den vergangenen 5 Jahren jeweils entwickelt? Bitte die Werte jeweils pro Quartalsende und Beschäftigungsform angeben. a. Wie viele davon wurden in den letzten 5 Jahren jeweils eingestellt? b. Wie viele davon haben in den letzten 5 Jahren jeweils gekündigt und sind diese Planstellen dann wieder Vollumfänglich besetzt worden? Wenn nein, warum nicht? c. Wie viele davon sind in den letzten 5 Jahren jeweils in den Ruhestand gegangen und sind diese Planstellen dann wieder Vollumfänglich besetzt worden? Wenn nein, warum nicht? d. Wie viele davon haben in den letzten 5 Jahren jeweils vom vorzeitigen Ruhestand Gebrauch gemacht und sind diese Planstellen dann wieder Vollumfänglich besetzt worden? Wenn nein, warum nicht? e. Wie viele Mitarbeiter*innen davon wurden in den letzten 5 Jahren verbeamtet? f. Mit wie viele Mitarbeiter*innen davon wurde ein befristetes Beschäftigungsverhältnis abgeschlossen und aus welchem Grund? g. Bei wie vielen Mitarbeiter*innen wurden in den letzten 5 Jahren ein befristetes Beschäftigungsverhältnis erneut befristet verlängert und aus welchem Grund? Zu 3 b. und c.: Eine stellentechnische Auswertung zu Kündigungen und normalem Ruhestand ist nicht möglich. In der Antwort zu 8 sind die nicht besetzten Stellen aber enthalten. Zu 3 d.: Es sind 2,50 Stellen von Mitarbeitern nicht wieder besetzt worden, die vorzeitig in Ruhestand gegangen sind. Diese Stellen sind auch in der Tabelle zu Frage 8 enthalten. Gründe sind jeweils die Konsolidierungsverpflichtung sowie die Vorgaben zum VZÄ-Abbau. Zu 3.f.: Zu 3.g.: Da die Auswertung der befristeten Beschäftigungsverhältnisse technisch bedingt nur anonymisiert möglich ist, lassen sich die jeweiligen Befristungen/Gründe sowie Verlängerungen nicht explizit abbilden. Grundsätzlich erfolgten Verlängerungen nur, wenn ein entsprechender Sachgrund weiterhin vorlag, bspw. bei veränderten Projektlaufzeiten oder länger andauernden Vertretungen. Seite: 2/5
3 4. Für welche Fachbereiche bestehen Personalbemessungssysteme? a. Entsprechen diese den aktuellen Gegebenheiten? b. Sind die Stellen entsprechend der Bemessungssysteme besetzt? Bitte detailliert nach Fachbereichen auflisten. Für den ASD gibt es ein Personalbemessungssystem. Dieses entspricht den aktuellen Gegebenheiten. Die Stellen sind entsprechend des Bemessungssystems besetzt. Darüber hinaus gibt es keine im Bezirksamt angewandten Personalbemessungssysteme. 5. Wie viele Stellen im Bezirksamt Hamburg-Mitte sind derzeit nicht besetzt? Bitte auflisten nach Fachamt und Besoldungsstufe/Entgeltstufe und unter Angabe der genauen Gründe. S. Anlage (Kleinstanteile, die in der Regel durch befristete Arbeitszeitreduzierungen entstehen, sind nicht mit aufgeführt). 6. Wie viele Stellen befinden sich derzeit im Ausschreibungsverfahren? Bitte auflisten nach Fachamt und Besoldungsstufe/Entgeltstufe Fachamt. 7. Werden alle Stellen öffentlich ausgeschrieben? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, für welche Bereiche? Grundsätzlich werden alle freien und planbar zu besetzenden Stellen gem. der Anordnung über Stellenausschreibungs- und Stellenbesetzungsverfahren für die hamburgische Verwaltung (Stellenanordnung) vom öffentlich ausgeschrieben. Im Einzelfall kann ein sogen. Interessenbekundungsverfahren, d.h. eine bezirksamtsinterne Ausschreibung, die auf die Möglichkeit eines gleichwertigen Stellenwechsels abzielt, in Frage kommen. 8. Wie viele Stellen wurden in den Jahren 2012 bis 2016 frei bzw. für wie viele Stellen ist keine Nachbesetzung geplant? Bitte in Vollzeitäquivalenten und nach Fachamt auflisten. Eine Auswertung, wie viele Stellen insgesamt pro Jahr frei wurden ist nicht auswertbar. Grundsätzlich wurden alle Stellen nachbesetzt, die nicht zu Konsolidierungszwecken gestrichen bzw. dauerhaft bewirtschaftet wurden. Letztere sind der anl. Tabelle in der Anlage zu entnehmen. 9. Mit wie vielen Mitarbeiter*innen wurden in den letzten 5 Jahren aus welchem Grund jeweils Aufhebungsvereinbarungen abgeschlossen und sind diese Planstellen dann wieder Vollumfänglich besetzt worden? Wenn nein, warum nicht? Aufhebungsvereinbarungen Auflösungsverträge* *weitere Differenzierung nach Gründen aufgrund fehlender Angaben nicht möglich Es sind 3,00 Stellen nicht wiederbesetzt worden. Diese Stellen sind auch in der Tabelle zu Frage 8 enthalten. Gründe sind jeweils die Konsolidierungsverpflichtung sowie die Vorgaben zum VZÄ-Abbau. 10. Wie viel Zeit verging in den Jahren 2012 bis 2016 durchschnittlich vom Ausscheiden einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters bis zur Neubesetzung der Stelle? Bitte auflisten nach Fachamt. In den Jahren 2012 bis 2015 hat das Bezirksamt aufgrund der damaligen Konsolidierungsvorgaben freiwerdende Stellen in allen Fachbereichen, die nicht Schonbereich waren (ASD) regelhaft durchschnittlich sechs Monate freigehalten. Seit 2016 werden frei werdende Stellen unverzüglich in der Regel innerhalb von null bis drei Monaten nachbesetzt. Seite: 3/5
4 Eine konkretere, automatisierte Auswertung pro Fachamt ist ebenso wenig möglich wie der Rückgriff auf gesonderte Statistiken. 11. Gab es in den vergangenen 5 Jahren Fälle, in denen wegen des Verdachts der Bestechlichkeit o.ä. gegen Mitarbeiter*innen des Bezirksamtes Hamburg-Mitte ermittelt wurde? Wenn ja, wann, in welcher Abteilung und mit welchem Ergebnis jeweils? Im Jahr 2014 wurde wegen des Verdachts der Bestechlichkeit in einem Fall im Dezernat 4 ermittelt. Das Arbeitsverhältnis mit der/dem Beschäftigten wurde aufgelöst. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können hier keine weiteren Angaben gemacht werden. 12. Wie hat sich in den vergangenen 5 Jahren der Krankenstand in den Dezernaten, Fachämtern, Ämtern und Abteilungen sowie Regionalbereichen verändert? Bitte unter Angabe des jährlichen Tagesausfalls sowie Krankschreibungen, die länger als vier Wochen am Stück dauerten, aufschlüsseln und unter Angabe, wie viel Prozent der Stunden durch Krankschreibung ausfielen und aufgeschlüsselt nach Mitarbeiter*innen und Beamt*innen. 13. Wie viele Mitarbeiter*innen sowie Beamt*innen gingen in den letzten 5 Jahren einen zu genehmigenden Nebenjob nach? Bitte auflisten nach Fachamt. Keine. Die Ausübung von Nebentätigkeiten ist sowohl für Beamtinnen und Beamte als auch für Tarifbeschäftigte grundsätzlich seit 2010 bzw nur noch anzeigepflichtig. Sie kann jedoch unter Erlaubnis- oder Verbotsvorbehalt gestellt bzw. untersagt oder mit Auflagen versehen werden, soweit sie geeignet ist, dienstliche Interessen oder die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten der Beschäftigten oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers zu beeinträchtigen. Rechtsgrundlagen: 40 BeamtStG i.v.m. 70 HmbBG und 3 Abs. 4 TV-L. 14. Gibt es Sofortmaßnahmen, wenn ein erhöhter Krankenstand auftritt z.b. mit Zeitarbeitspersonal oder Mitarbeiter*innen aus anderen Bezirksamtsstellen? Wenn ja, wie sehen die Maßnahmen konkret aus und in welchem Zeitraum greifen diese? Wenn nein, warum nicht? Das Bezirksamt prüft situations- und ressourcenabhängig, welche Maßnahmen getroffen werden können. Ggf. werden neue Fachkräfte rekrutiert, oder die personelle Unterstützung kann durch andere Beschäftigte/Bedienstete unter Beachtung des Direktionsrechts sichergestellt werden. Leiharbeitskräfte werden aufgrund der speziellen Aufgaben-/Anforderungsprofile im Bezirksamt und den rechtlichen Vorgaben (Richtlinie über die Beschäftigung von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern bei der Freien und Hansestadt Hamburg) nur im absoluten Ausnahmefall in Anspruch genommen. 15. Wie viele Mitarbeiter*innen des Bezirksamtes haben aufgeschlüsselt nach Dezernaten, Fachämtern, Ämtern und Abteilungen sowie Regionalbereichen seit dem bis heute Überlastungsanzeigen abgegeben? a. Wie ist der Stand der Bearbeitung? b. Ist der Personalrat beteiligt? Wenn nein, warum nicht? S. Anlage Erläuternd zu Angabe? oder nicht bekannt : Überlastungsanzeigen wird im Wesentlichen direkt in den Fachämtern begegnet. Eine detaillierte Darstellung jedes Sachstandes war in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Auch eine flächendeckende statistische Erfassung ist nicht vorgesehen. Ob der Personalrat eingebunden und in welcher Form er ggf. informiert wird, entscheiden maßgeblich die Anzeigenden. Den Fachämtern liegen hierzu keine substantiierten Angaben vor. 16. Ist der Bezirksamtsleiter der Auffassung, dass die Personalausstattung sowie die Planstellen des Bezirksamtes Hamburg-Mitte in allen Ämtern ausreichend ist? a. Wenn ja, warum? b. Wenn nein, warum jeweils nicht? Zu 16.: Die Stellen sowie die Personalausstattung des Bezirksamtes sind knapp ausreichend. Vorübergehende Seite: 4/5
5 Probleme können tlw. durch Fluktuation bzw. durch Rekrutierungsschwierigkeiten entstehen. Zu 16.a.: Jede Dienststelle ist mindestens ausreichend arbeitsfähig. Seite: 5/5
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