Analytical Credit Dataset (AnaCredit) - Sind Sie bereit?
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- Arthur Beck
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1 Analytical Credit Dataset (AnaCredit) - Sind Sie bereit?
2 STATUS QUO Mit dem Beschluss EZB/2014/6 der Europäischen Zentralbank (EZB) wurden am 8. April 2014 die Voraussetzungen zur Schaffung eines neuen zentralen europäischen Kreditregisters bekannt gegeben. Dieses Vorhaben, Analytical Credit Dataset (kurz: AnaCredit), hat eine weitreichende Wirkung und betrifft praktisch alle Institute. Am wurde dazu der letzte Entwurf der EZB-Verordnung veröffentlicht. Wesentliche Inhalte dieser Verordnung sind eine Vielzahl von Informationen über die Kreditnehmer eines Institutes, die vergebenen Kredite und die entsprechenden Kreditsicherheiten, die an die jeweiligen nationalen Zentralbanken zu melden sind. Diese übermitteln die Informationen an die EZB. Die Meldung ist über bereits bestehende Meldepflichten hinaus abzugeben. Der Geltungsraum der Verordnung umfasst die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion. Die Bundesbank hat in einem Informationstermin am über die wesentlichen Inhalte informiert. Schaffung eines einheitlichen europäischen Kreditregisters Strukturierte Sammlung und Verwaltung granularer Kreditdaten Kenntnis über Art, Höhe, Laufzeit und Schuldner der in der Eurozone vergebenen Kredite Nutzung der Daten durch die EZB zu bankaufsichtlichen und statistischen Zwecken sowie aus geldpolitischen Erwägungen ZIELSETZUNG DER EZB Überwachung im Rahmen des Single Supervisory Mechanism (SSM) ANFORDERUNGEN UND UMFANG FÜR DIE INSTITUTE Zu melden sind Kredite an Finanzielle Unternehmen, Nichtfinanzielle Unternehmen und die Öffentliche Hand. Die Meldeschwelle beträgt (bezogen auf die Summe aller Kredite pro Kreditnehmer). Durch die geringe Meldeschwelle von 100 fallen faktisch fast alle Kredite an meldepflichtige Adressaten mit Leistungsstörung ebenfalls in die Meldepflicht. Meldungen von Hypothekenkrediten an Privatpersonen sind in Phase I (Stand vom ) nicht vorgesehen, werden aber voraussichtlich in zukünftigen Phasen meldepflichtig. Im Rahmen des loan by loan-ansatz erfolgt dabei die monatliche Meldung eines jeden einzelnen Kreditdatensatzes der betroffenen Kreditnehmer über die Bundesbank an die EZB. Die zur Meldung zugehörigen Stammdateninformationen müssen einmalig bzw. laufend im Falle von Änderungen übermittelt werden.
3 Die momentan geforderten 101 Attribute lassen sich in folgende Bereiche einordnen: Kreditgeber Kreditnehmer Geschäft Sicherungsgeber Sicherungsgegenstand Erkennen von gemeinschaftlichen Ausleihungen und Schuldverhältnissen Die Bundesbank wird für die Phase I voraussichtlich keine weiteren Attribute über die Liste der EZB hinaus einfordern. Diese Möglichkeit der individuellen Erweiterung steht jedoch allen nationalen Zentralbanken im europäischen Währungssystem frei. ZEITPLAN Der aktuelle Entwurf sieht eine kurze Observationsphase vor, in der Anmerkungen bis an die EZB eingeliefert werden können. Die abschließende Beratung und der endgültige EZB-Rats-Beschluss werden derzeit für März 2016 erwartet. Auf dieser Basis ist die Anordnung der Bundesbank gemäß 18 BBankG für April 2016 zu erwarten. Die Anwendung wird voraussichtlich in mehreren Phasen erfolgen, beginnend mit Phase I Mitte Die Bundesbank hat bereits angekündigt, der ersten Meldung eine Testphase vorzuschalten. Die erstmalige Meldung an die EZB ist derzeit per vorgesehen. Davor sind jedoch bereits ab Juni 2017 Stammdaten an die Bundesbank zu übermitteln. Die Bundesbank hat die Option, die Meldung auch auf Betragsdaten auszuweiten. Die weiteren Phasen sind noch nicht definiert. Die EZB wird diese aber mindestens zwei Jahre im Voraus ankündigen. Die folgende Grafik beschreibt die einzelnen Phasen und deren Auswirkung: BuBa Q Testphase seitens Deutsche Bundesbank zu erwarten Juni 2017 Vorabmeldung der Stammdaten für Deutsche Bundesbank Spätere Phase Evtl. Meldung weiterer Kredite an private Haushalte auf Basis späterer Phasen der EZB EZB Dezember 2015 Veröffentlichung des Entwurfes der AnaCredit EZB-Verordnung Observations bis an EZB März 2016 EZB-Rat wird Verordnung vorassichtlich im März 2016 abschließend beraten und beschließen Mitte 2017 Anwendung AnaCredit EZB-Verordnung Phase I Erstmalige Meldung an die EZB für Phase I Spätere Phase Erweiterungen möglich: - Gruppenmeldung - Derivate - Weitere außserbilanzielle Geschäfte Phase I: Institute (Anlehnung an CRR) inkl. weltweite Filialen mit Datenbasis per in der EWU Spätere Phase Hypothekenkredite an private Haushalte Kreditgeber: - Investmentgesellschaften - Versicherungsgesellschaften
4 HERAUSFORDERUNGEN Die größte Herausforderung für die betroffenen Institute wird sein, die melderelevanten Daten aus verschiedenen Bereichen, wie z.b. Risikomanagement, Kredit, Meldewesen, Accounting etc. zusammenzuführen und in der erforderlichen Granularität und Qualität bereitzustellen. Bei den meisten Instituten wird die aktuelle IT-Architektur, bestehende Datenverfügbarkeit im Front Office oder die derzeitige Verarbeitung im Datawarehouse nicht ausreichen. Die folgenden Punkte geben einen Ausblick, welche ausgewählten Herausforderungen auf die Institute zukommen: Es werden umfangreiche Anpassungen von Systemen und Prozessen vorzunehmen sein. Die knappe Zeit zur Konzeption und Umsetzung muss genutzt werden. Dies gilt vor allem für die prozessualen Fragestellungen. Insbesondere bei Instituten mit ausländischen Filialen oder Töchtern ergeben sich zusätzliche Herausforderungen durch nationale Anforderungen und spätere Gruppenmeldungen. Bei der Beschaffung der benötigten Informationen sind verschiedene Datenlieferanten involviert. Die Schaffung einer einheitlichen Datenbasis teilweise auch aus verschiedenen Geschäftsbereichen nimmt dabei eine nicht zu unterschätzende Rolle ein. Die Datenqualität muss aufgrund der niedrigen Meldegrenzen deutlich verbessert werden. Aufgrund der hohen Datenmenge sind keine manuellen Korrekturen möglich. Mögliche Überschneidungen oder eine verbundene Umsetzung mit anderen Projekten (z.b. BCBS 239 und FinRep) sind zu prüfen. Aufgrund des sehr engen Zeitplanes und der hohen Anforderungen müssen die Institute zeitnah reagieren und die Gap-Analysen kurzfristig beginnen. Entsprechend der Institutsstruktur sollte frühzeitig eine Kosten- und Aufwandsschätzung für ein Umsetzungsprojekt erfolgen. Nur über die rechtzeitige Auseinandersetzung mit der Thematik und der entsprechenden Projektplanung kann eine geeignete und zeitgerechte Implementierung sichergestellt werden.
5 UNSERE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK Im Rahmen einer Vorstudie unterstützt die SKS-Group und zeigt Lücken und Handlungsfelder auf, die bei der Umsetzung von AnaCredit eine besonders hohe Relevanz haben. Im Rahmen des Umsetzungsprojektes unterstützen wir Sie sowohl fachlich als auch technisch seitens SKS Advisory und SKS Solutions. Konkret bieten wir folgende Leistungen an: Durchführung von Worshops Unterstützung bei der Planung der Vorhaben Durchführung einer Voranalyse Fach- und DV- Konzeption Unsere Leistungen Analyse der Datenanforderungen und Identifiakation der Datenquellen Projektkoordination und -management Konzeption und Implementierung manueller Zulierprozesse In einem Experten-Workshop stellen wir Ihnen gerne unseren individuellen Lösungsansatz zur Umsetzung der Anforderungen von AnaCredit dar. Die Zeit läuft, sprechen Sie uns an!
6 ANSPRECHPARTNER ANSPRECHPARTNER Matthias von der Schulenburg Head of Strategic Advisory Mobil Dr. Volker Gehrmann Senior Manager Mobil SKS Unternehmensberatung GmbH & Co. KG Geheimrat-Hummel-Platz Hochheim am Main Tel Fax
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