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1 Jahresbericht 2014 Zahlen Daten Fakten

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3 Inhalt Jahresbericht 2014 der Unfallkasse Saarland Allgemeines...4 Aufgaben...5 Impressum...5 Mitglieder und Versicherte...6 Selbstverwaltung...7 Vertreterversammlung...7 Vorstand...8 Ausschüsse...9 Arbeitsunfälle / Wegeunfälle / Berufskrankheiten Angezeigte Versicherungsfälle im Überblick Entwicklung des Unfallgeschehens seit 1984 in der AUV Entwicklung des Unfallgeschehens seit 1984 in der SUV Entwicklung der Versichertenzahlen seit 1984 in der SUV Entwicklung der angezeigten Berufskrankheiten seit 1984 in der AUV Entwicklung der Versicherungsfälle seit 1984 gesamte UV Rechnungsergebnisse...15 Einnahmen...15 Regresseinnahmen...16 Ausgaben...17 Entschädigungsleistungen...18 Entwicklung der Entschädigungsleistungen seit Prävention...19 Bilanz...20 Sozialgerichtsstatistik...21 Prävention...22 Aus- und Fortbildung

4 Allgemeines Allgemeines Die Unfallkasse Saarland (UKS) ist eine Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie wurde mit Verordnung vom 17. Mai 1997 als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet. Sie hat das Recht der Selbstverwaltung und nimmt die Aufgaben der Unfallversicherung im staatlichen und im kommunalen Bereich des Saarlandes seit dem 1. Januar 1998 wahr. Die Unfallkasse Saarland hat ihren Sitz in Saarbrücken (Stadtteil Dudweiler). Ihre örtliche Zuständigkeit erstreckt sich auf das gesamte Gebiet des Saarlandes. Die gesetzliche Unfallversicherung gibt es schon seit 1885 als eigenen Zweig der Sozialversicherung. Seit 1997 ist sie im Siebten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII) geregelt. Insgesamt gliedert sich die gesetzliche Unfallversicherung in drei Zuständigkeitsbereiche. Neben den gewerblichen Berufsgenossenschaften und der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft gibt es noch die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Wie die anderen Zweige der Sozialversicherung ist auch die gesetzliche Unfallversicherung eine Pflichtversicherung, in der alle Beschäftigten, die eine versicherte Tätigkeit ausüben, kraft Gesetzes gegen die Folgen arbeitsbedingter Risiken versichert sind. Die gesetzliche Unfallversicherung unterscheidet sich von den übrigen Zweigen der deutschen Sozialversicherung dadurch, dass die Beiträge in der Unfallversicherung allein von den Unternehmern aufgebracht werden. Dies ist die Konsequenz aus der Ablösung der zivilrechtlichen Haftpflicht der Unternehmer gegenüber ihren Arbeitnehmern. Die Unternehmer organisieren sich in der Solidargemeinschaft der Unfallversicherungsträger und bringen die erforderlichen Mittel allein auf. Wer durch seine Arbeit Schaden nimmt, hat keinen Anspruch gegen seinen Arbeitgeber, dadurch aber einen durchsetzbaren Anspruch gegen einen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sozialversicherung Renten- versicherung Kranken- versicherung Unfallversicherung Pflege- versicherung Arbeitslosen- versicherung Landwirtschaftliche Berufsgenossen- schaft UV-Träger der öffentlichen Hand Gewerbliche Berufsgenossen- schaften Unfallkasse Saarland 4

5 Aufgaben / Impressum Aufgaben Die Unfallkasse Saarland ist verpflichtet, Versicherungsfälle (Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten) sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten, nach Eintritt des Versicherungsfalles die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wieder herzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen. Die Unfallkasse Saarland gibt damit allen Mitgliedern, Unternehmen und Versicherten maßgebliche Hilfestellung zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Nach Eintritt eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit steuert und überwacht die Unfallkasse Saarland das Heilverfahren und sorgt mit allen geeigneten Mitteln für eine umfassende medizinische, berufliche, schulische und soziale Rehabilitation. Die Unfallkasse Saarland ist verpflichtet darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und schnell erhält. Die Komplexität des Sozialrechts, das durch eine Fülle von gesetzlichen Vorschriften und das gegliederte System der Sozialversicherung gekennzeichnet ist, macht es notwendig, dass der Leistungsberechtigte vom Unfallversicherungsträger informiert und beraten wird. Information und Beratung sind wichtige Dienstleistungen der Unfallkasse Saarland. Zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben ist die Unfallkasse Saarland folgenden Institutionen beigetreten: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Landesverband Südwest der DGUV Aktion Das sichere Haus (DSH) Landesverkehrswacht Saar Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) Verein zur Förderung der Arbeitssicherheit in Europa (VFA) Verein KUV - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung e.v. Darüber hinaus hält die Unfallkasse Saarland folgende Mitgliedschaften: Kommunaler Arbeitgeberverband Saar (KAV) Saarländischer Städte- und Gemeindetag Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse ego-saar Landesarbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung Saarland e.v. (LAGS) Impressum Postfach , Saarbrücken Telefon: Telefax: service@uks.de Gestaltung und Druck: Alisch Offsetdruck, Saarbrücken Bildnachweis: Seiten 1, 10, 11, 12, 13, 14, 19, 20: fotolia.de; Seite 16: pitopia.de 5

6 Mitglieder und Versicherte Mitglieder und Versicherte Mitglieder Land 24 rechtlich selbständige Unternehmen des Landes 1 Regionalverband 5 Landkreise 52 Städte und Gemeinden 118 rechtlich selbständige Unternehmen der Kommunen Privathaushalte Versicherte der Unfallkasse Saarland Abhängig Beschäftigte (ohne Beschäftigte der Universität des Saarlandes) Abhängig Beschäftigte in Privathaushalten, davon Minijobber Ehrenamtlich Tätige Ehrenamtlich Tätige in den freiwilligen Feuerwehren Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung Personen, die bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten oder einen anderen aus erheblicher gegenwärtiger Gefahr für seine Gesundheit retten, Personen, die Blut oder körpereigene Organe, Organteile oder Gewebe spenden oder bei denen Voruntersuchungen oder Nachsorgemaßnahmen anlässlich der Spende vorgenommen werden Kinder während des Besuchs von Tageseinrichtungen Schüler während des Besuchs von allgemein- oder berufsbildenden Schulen Studierende während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen Pflegepersonen im Sinne des 19 des Elften Buches bei der Pflege eines Pflegebedürftigen im Sinne des 14 des Elften Buches Sozialgesetzbuch 6

7 Selbstverwaltung Selbstverwaltung Vertreterversammlung Ebenso wie andere Sozialversicherungsträger erfüllt die Unfallkasse Saarland - nachfolgend UKS genannt - als Körperschaft des öffentlichen Rechts ihre Aufgaben in Selbstverwaltung. Die Arbeit der UKS wird von zwei Selbstverwaltungsorganen gesteuert, der Vertreterversammlung (Legislativorgan) und dem Vorstand (Exekutivorgan). In den Selbstverwaltungsorganen sind die Arbeitgeber- und die Versichertenseite jeweils zu gleichen Teilen vertreten. Die Vertreterversammlung beschließt unter anderem die Satzung, die Dienstordnung, Unfallverhütungsvorschriften, den Haushaltsplan und die Beiträge. Sie wählt den Vorstand und den Geschäftsführer und entscheidet über die Entlastung des Vorstandes und des Geschäftsführers hinsichtlich der Jahresrechnung. Gruppe der Arbeitgeber Bürgermeister Lothar Christ Gemeinde Losheim Bürgermeister Hermann-Josef Schmidt Gemeinde Tholey Beigeordneter Harald Schindel Landeshauptstadt Saarbrücken Bürgermeister Markus Fuchs Gemeinde Schiffweiler Verbandsdirektor Peter Gillo Regionalverband Saarbrücken Bürgermeister Reiner Pirrung Gemeinde Spiesen-Elversberg Landrätin Daniela Schlegel-Friedrich Landkreis Merzig-Wadern Jochen Sandmeyer Ministerium für Inneres und Sport Tim Feyerabend Ministerium für Bildung und Kultur Michael Schwarz Ministerium für Finanzen und Europa Alternierende Vorsitzende der Vertreterversammlung: Gruppe der Arbeitgeber: Bürgermeister Hermann-Josef Schmidt Gruppe der Arbeitnehmer: Thomas Müller Gruppe der Arbeitnehmer Karin Peter-Mörsdorf Gemeinde Tholey Martin Becker Kreissparkasse Saarlouis Thomas Müller Beauftragter Detlef Köberling Freiwillige Feuerwehr Schiffweiler Rainer Laschet Gemeinde Bous Günter Denig Landesamt für Zentrale Dienste Susanne Schäfer Entsorgungsverband Saar Petra Brück Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Marion Deger Universitätsklinikum des Saarlandes Karl-Josef Freitag Landkreis Saarlouis 7

8 Selbstverwaltung Vorstand Der Vorstand verwaltet die UKS und legt die Grundsätze fest, nach denen die Verwaltung der UKS arbeitet. Zu den Aufgaben des Vorstandes zählen unter anderem die Aufstellung des Haushaltsplanes, die Beschlussfassung über Maßnahmen der vorläufigen Haushaltsführung, überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben, Vorlage der geprüften Jahresrechnung an die Vertreterversammlung, Personaleinstellungen und - entlassungen und den Erlass von Richtlinien. Gruppe der Arbeitgeber Bürgermeister a.d. Hans-Heinrich Rödle Beauftragter Bürgermeister Stephan Rausch Gemeinde Oberthal Landrat Clemens Lindemann Saar-Pfalz-Kreis Bürgermeister Walter Dietz Gemeinde Merchweiler Wolfgang Förster Ministerium für Finanzen und Europa Alternierende Vorsitzende des Vorstandes: Gruppe der Arbeitgeber: Bürgermeister a.d. Hans-Heinrich Rödle Gruppe der Arbeitnehmer: Dietmar Robert Gruppe der Arbeitnehmer Alfred Schneider Stadt Bexbach Helmut Lehnen Universität des Saarlandes Dietmar Robert Beauftragter Joachim Moser Landeshauptstadt Saarbrücken Walter Collmann Entsorgungsverband Saar 8

9 Selbstverwaltung Ausschüsse Das Prinzip der Selbstverwaltung runden vier Ausschüsse ab, die ebenfalls paritätisch von der Arbeitgeber- und der Versichertenseite besetzt sind. Gruppe der Arbeitgeber Bürgermeister Hermann-Josef Schmidt Gemeinde Tholey Bürgermeister Markus Fuchs Gemeinde Schiffweiler Jochen Sandmeyer Ministerium für Inneres und Sport Bürgermeister Reiner Pirrung Gemeinde Spiesen-Elversberg Beigeordneter Harald Schindel Landeshauptstadt Saarbrücken Tim Feyerabend Ministerium für Bildung und Kultur Bürgermeister a.d. Hans-Heinrich Rödle Beauftragter Tim Feyerabend Ministerium für Bildung und Kultur Finanzausschuss Präventionsausschuss Rentenausschuss Widerspruchsausschuss Gruppe der Arbeitnehmer Thomas Müller Beauftragter Marion Deger Universitätsklinikum des Saarlandes Günter Denig Landesamt für Zentrale Dienste Susanne Schäfer Entsorgungsverband Saar Rainer Laschet Gemeine Bous Karl-Josef Freitag Landkreis Saarlouis Rainer Lupp / Walter Collmann Beauftragter / Entsorgungsverband Saar Detlef Köberling Freiwillige Feuerwehr Schiffweiler 9

10 Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten Angezeigte Versicherungsfälle im Überblick Allgemeine Unfallversicherung (AUV) 2014 Arbeitsunfälle Wegeunfälle 489 Berufskrankheiten 44 Gesamt Schüler Unfallversicherung (SUV) 2014 Arbeitsunfälle Wegeunfälle Berufskrankheiten 1 Gesamt Gesamte Unfallversicherung 2014 Arbeitsunfälle Wegeunfälle Berufskrankheiten 45 Gesamt Abgabefälle Gemeldete Fälle gesamt Gemeldete Fälle im Jahr 2014: abzüglich Abgaben an andere UV-Träger verbleiben Gegenüber 2013 haben die Unfallzahlen deutlich zugenommen. AUV: Arbeitsunfälle + 17,1 % Wegeunfälle + 7,9 % Berufskrankheiten - 30,2 % Gesamt + 14,7 % SUV: Arbeitsunfälle (Schulunfälle) + 14,6 % Wegeunfälle - 7,3 % Gesamte SUV + 12,8 % AUV und SUV: + 13,1 % Die registrierten Fallzahlen des Geschäftsjahres 2014 enthalten aufgrund der Softwareumstellung auf GUSO 2 zum Jahreswechsel 2013/2014 auch noch Fälle aus dem Monat Dezember 2013, weil das Geschäftsjahr 2013 bereits Anfang Dezember 2013 abgeschlossen wurde. Deshalb sind die Fallzahlen 2014 nach unten zu korrigieren. AUV = Allgemeine Unfallversicherung SUV = Schülerunfallversicherung 10

11 Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten Entwicklung des Unfallgeschehens seit 1984 in der AUV Arbeitsunfälle (AUV) Wegeunfälle (AUV)

12 Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten Entwicklung des Unfallgeschehens seit 1984 in der SUV Arbeitsunfälle (SUV) Wegeunfälle (SUV)

13 Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten Entwicklung Entwicklung der Versichertenzahlen der Versichertenzahlen (SUV) Versicherte 250 Angezeigte Angezeigte Berufskrankheiten Berufskrankheiten (AUV) 1984 (AUV)

14 Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten Entwicklung der Versicherungsfälle gesamte UV Entwicklung der Wegeunfälle gesamte UV

15 Rechnungsergebnisse Rechnungsergebnisse Einnahmen Die Unfallkasse Saarland erhält die Mittel, die sie zur Umsetzung ihres gesetzlichen Auftrages benötigt, aus verschiedenen Quellen: Art der Einnahmen Euro Euro Euro Euro Umlagebeiträge , , , ,00 Säumniszuschläge 738, , ,00 0,00 Zinseinnahmen , , , ,66 Regresseinnahmen , , , ,39 Geldbußen 0,00 0,00 0,00 0,00 Entnahmen aus den Vermögen , , , ,07 Sonstige Einnahmen 5.650,78 50,00 0, ,88 Summe , , , ,00 Einnahmenn 2014 Regresseinnahmen n 1,1 Mio. Zinseinnahmen 0, 1 Mio. Vermögens- 1,88 Mio.. entnahmen Sonstige Einnahmen 2.308,88 Beiträge 18,1 Mio. 15

16 Rechnungsergebnisse Regresseinnahmen Nach den Beiträgen der Mitglieder sind Einkünfte aus Regressansprüchen eine der wichtigsten Einnahmequellen der Unfallkasse Saarland lagen die Regresseinnahmen um ,87 Euro (= 28,4 %) über den Vorjahreseinnahmen. Jahr Allgemeine UV Schüler UV Gesamte UV Entwicklung Euro Euro Euro % , , ,78 22, , , ,98 3, , , ,06 2, , , ,00 7, , , ,70 52, , , ,19-8, , , ,08-18, , , ,59 50, , , ,83-24, , , ,08-0, , , ,40 0, , , ,52-31, , , ,39 28, Regresseinnahmen

17 Rechnungsergebnisse Ausgaben Im Berichtsjahr hat die Unfallkasse Saarland ,00 Euro ausgegeben, um ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, Unfälle zu verhüten, die Gesundheit am Arbeitsplatz zu schützen und Unfallfolgen zu entschädigen: Art der Ausgaben Euro Euro Euro Euro Entschädigungsleistungen , , , ,35 Prävention , , , ,07 Zuführungen zu den Vermögen , , , ,83 Schuldzinsen / Kontoführungskosten 4.168, , , ,98 Sonstige Aufwendungen 4.119, , , ,05 Persönliche Verwaltungskosten , , , ,06 Sächliche Verwaltungskosten , , , ,97 Aufwendungen für die Selbstverwaltung , , , ,80 Vergütungen an andere , , , ,44 Kosten der Rechtsverfolgung , , , ,09 Kosten der Entschädigungsfeststellung 2.497, , , ,31 Vergütungen für die Auszahlung von Renten 4.856, , ,79 216,05 Summe , , , ,00 Ausgaben 2014 Sächliche Verwaltungs- 0,3 Mio. kosten Personalkosten 2,1 Mio. Vergütungen an andere 0,22 Mio. Vermögens- 3, 7 zuführungen Mio. Entschädigungs- 13, 1 Mio. leistungen Präventionn 1,7 Mio. 17

18 Rechnungsergebnisse Entschädigungsleistungen Art der Entschädigungsleistungen 2014 Euro Ambulante Heilbehandlung ,24 Zahnersatz ,89 Stationäre Heilbehandlung ,63 Verletztengeld ,16 Gewährung von Pflege ,85 Pflegegeld ,56 Entschädigung für Kleider- und Wäscheverschleiß ,43 Sozialversicherungsbeiträge bei Verletztengeld ,46 Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten bei Heilbehandlung ,20 Transport- und Reisekosten bei Heilbehandlung und Pflege ,89 Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ,72 Verletztengeld wegen Unfall des Kindes ,53 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ,12 Renten an Versicherte ,30 Witwen- und Witwerrenten 650,447,95 Waisenrenten ,26 Witwen- und Witwerbeihilfen ,74 Abfindungen an Versicherte ,58 Gesamtvergütungen 7.280,53 Mehrleistungen bei Verletztengeld und Übergangsgeld ,61 Mehrleistungen bei Renten ,19 Leistungen im Rahmen von Unfalluntersuchungen ,51 Summe ,35 18

19 Rechnungsergebnisse Entwicklung der Entschädigungsleistungen seit Entschädigungsleistungen 13, 6 Mio. 12,2 Mio. 12,1 Mio. 11,7 Mio Mio Prävention Prävention Euro Euro Kosten für die Herstellung von Unfallverhütungsvorschriften 153, ,89 Kosten der Überwachung und Beratung der Unternehmen , ,97 Kosten der Aus- und Fortbildung , ,00 Zahlungen an Verbände für Prävention , ,83 Kosten der arbeitsmedizinischen Dienste 0,00 0,00 Kosten der sicherheitstechnischen Dienste 0,00 0,00 Sonstige Kosten der Prävention , ,80 Kosten der Ersten Hilfe , ,58 Summe , ,07 19

20 Rechnungsergebnisse Entwicklung der Ausgaben für die Präventionsarbeit seit Ausgaben für Prävention 1.39 Mio. 1,51 Mio Mio ,98 Mio ,93 0,94 Mio Bilanz 2014 Euro Aktiva Sofort verfügbare Zahlungsmittel der Betriebsmittel ,24 Forderungen ,35 Geldanlagen und Wertpapiere der Betriebsmittel 0,00 Sonstige Aktiva ,49 Liquide Mittel und Forderungen des Verwaltungsvermögen ,19 Bestände des Verwaltungsvermögens ,05 Summe ,32 Passiva Betriebsmittel ,77 Kurzfristige Verbindlichkeiten, Kredite und Darlehen ,31 Verwaltungsvermögen ,24 Altersrückstellungen 0,00 Summe ,32 20

21 Sozialgerichtsstatistik Sozialgerichtsstatistik Das Widerspruchsverfahren gibt dem Verletzten eine Möglichkeit, die Entscheidung der Verwaltung auf Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit überprüfen zu lassen. Hält die Verwaltung (Rentenausschuss) einen Widerspruch für begründet, so hilft sie ihm ab. Sonst legt sie ihn dem Widerspruchsausschuss zur Entscheidung vor. Dieser überprüft den Widerspruch. Hält er ihn für begründet, so erlässt er einen Abhilfebescheid. Andernfalls wird der Widerspruch durch schriftlichen Bescheid zurückgewiesen. Dagegen kann beim Sozialgericht Klage erhoben werden. Die nachfolgenden Tabellen geben einen Überblick über die Entwicklung im Widerspruchs- und Klageverfahren: Widersprüche 2014 Fälle Zu Beginn des Jahres anhängig eingegangen 41 Zusammen 67 Verfahren beendet durch: Widerspruchsbescheid 53 Rücknahme des Widerspruchs 4 Abhilfe ( 85 Abs. 1 SGG) 3 Auf sonstige Art 0 Zusammen 60 Am Ende des Jahres noch anhängig 7 Klagen 2014 Klage Berufung Beschwerde Revision (Fälle) (Fälle) (Fälle) (Fälle) Verfahren beendet durch: Rücknahme der Klage 18 Urteil gegen Unfallkasse Saarland 1 Urteil gegen Versicherten 7 1 Vergleich 1 Anerkenntnis 2 Sonstiges 3 Zusammen

22 Prävention Prävention Aus- und Fortbildung Die UKS führte im Jahr 2014 Aus- und Fortbildungsseminare für Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebs und Personalräte, Sicherheitsbeauftragte und für andere in den Mitgliedsbetrieben tätigen Personen durch. Seminar Anzahl Dauer in Tagen Zahl der Teilnehmer Allgemeine Unfallversicherung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - Grundseminar Aufbauseminar in der Feuerwehr für Führungskräfte Büro Bäder Gefährdungsbeurteilung - psychische Belastungen am Arbeitsplatz Tagungen - Jahrestagung SiFa und Betriebsärzte Fachtagung Sparkassen Fachseminar Sifa und BA Sonstiges - Personal- und Betriebsräte Unterweisung im Arbeitsschutz Maschinenführer Hubrettungsfahrzeuge Recht und Aufsichtspflicht im Bundesfreiwilligendienst Deeskalation Vermessung Summe allgemeine Unfallversicherung Schülerunfallversicherung Sicherheit in Kindertageseinrichtungen - Leiterinnen Sicherheitsbeauftragte Sicherheit in Schulen - Schulsport innerer Schulbereich - Sicherheitsbeauftragte Sportreferendare Schulhofgestaltung Summe Schülerunfallversicherung Kostenübernahme für Zahl der Teilnehmer Aus und Fortbildungsmaßnahmen Erste Hilfe Fahrsicherheitstraining Fachkraft für Arbeitssicherheit

23 23

24 Beethovenstr Saarbrücken Tel.: / Fax: / service@uks.de

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