Gemeinsames AMTSBLATT

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1 Gemeindejournal Ausgabe 4. April 2005 Gemeinsames AMTSBLATT der Verwaltungsgemeinschaften BERLSTEDT BUTTELSTEDT Geltungsbereich Verwaltungsgemeinschaft Berlstedt: Ballstedt Berlstedt / OT Ottmannsh. / OT Stedten Ettersburg Hottelstedt Krautheim / OT Haindorf Neumark Ramsla Schwerstedt Vippachedelhausen / OT Thalborn 13. Jahrgang kostenlos in ca Haushalte ÖFFNUNGSZEITEN DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT BERLSTEDT Tel. Zentrale ( ) vg@berlstedt.thueringen.de Einwohneramt u. Standesamt: Montag geschlossen Dienstag und Uhr Mittwoch geschlossen - kein Sprechtag Donnerstag und Uhr Freitag Uhr Finanzverwaltung u. Kasse: Dienstag und Uhr Donnerstag und Uhr Bauverwaltung/Ordnungswesen: Dienstag und Uhr Donnerstag Uhr sowie Termine nach Vereinbarung. CJD Apolda / Weimarer Land Im Christlichen Jugenddorfwerk e. V. Marina Willeke, Gebietjugendpflegerin Troistedter Weg Isseroda Geltungsbereich Verwaltungsgemeinschaft Buttelstedt: Buttelstedt / OT Daasdorf / OT Nermsdorf / OT Weiden Großobringen Heichelheim Kleinobringen Leutenthal Rohrbach Sachsenhausen Wohlsborn Das nächste Amtsblatt erscheint am: Redaktionsschluß: ÖFFNUNGSZEITEN DER VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT BUTTELSTEDT Tel. Zentrale ( ) Fax vgbuttelstedt@t-online.de Einwohnermeldeamt: Montag Uhr Dienstag Uhr und Uhr Mittwoch geschlossen - kein Sprechtag Donnerstag Uhr Freitag Uhr Alle übrigen Ämter wie Kasse/Kämmerei, Bauverwaltungsamt, Ordnungsamt: Dienstag Uhr und Uhr Donnerstag Uhr sowie Termine nach Vereinbarung. Mittwochs bleibt das Gebäude der VG Buttelstedt geschlossen. (kein Sprechtag) Tel. (03643) , Fax (03643) cjd-gebietsjugendpflege@gmx.de Notrufe bei Havariefällen Gasversorgung /61177 Energieversorgung TEAG Ulmenallee 3 in Weißensee / 310 TEAG Kundenzentrum Weißensee / 3 10 Wasserversorgung Wasserversorgungszweckverband Mstrbr. Sachsenhausen / Störungsdienst / Abwasserbehandlung / o. Abwasserzweckverband Nordkreis Kontaktbereichsbeamter (Polizei) Berlstedt (Mi Uhr) / Buttelstedt (Do Uhr) / werktags 18-7 Uhr, mittwochs ab 12 Uhr u. an Sonn- u. Feiertagen Scheit Tel. ( ) Kielmann Tel. ( ) Werner Tel. ( ) Dr. Zimmermann Tel. ( ) Kielmann Tel. ( ) Scheit Tel. ( ) Gemeinschaftspraxis Kielmann Unsere Praxis ist vom geschlossen. Vertretung Hr. Dr. Zimmermann, Berlstedt, Tel.: / Hr. Dr. Werner, Berlstedt, Tel.: / und vom Vertretung Dr. Zimmermann am vertritt uns Dr. Scheit in Niederzimmern Tel.: /7410 In lebensbedrohlichen Fällen immer 112 Nymphensittich in Buttelstedt zugeflogen In Buttelstedt flog ein gelber Nymphensittich einer Familie zu. Der Besitzer des Nymphensittich kann sich im Ordnungsamt melden, um den Vogel wieder in seinen Besitz zu nehmen. VG Buttelstedt Amtlicher Teil Einladung Die nächste Sitzung der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Buttelstedt findet am Montag, den um 19:30 Uhr im Festzimmer der Verwaltungsgemeinschaft Buttelstedt, Markt 2 statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit 2. Genehmigung der Niederschrift der Gemeinschaftsversammlung vom Beschluss Nr. 4/2005/04/ Persönliche Vorstellung der mit Beschluss Nr. 4/2004/11/009 gewählten Schiedspersonen für die Schiedsstelle Buttelstedt 4. Erwerb der Immobilie Markt 2 von der Stadt Buttelstedt Beschluss Nr. 4/ 2005/04/ Lesung des Haushaltsplanes der Verwaltungsgemeinschaft 2005 und ggf. Beschlussfassung Beschluss Nr. 4/2005/04/ Finanzplan der VG Buttelstedt für die Jahre Beschluss Nr. 4/2005/04/ Auswertung der Kommunalkonferenz vom , Festlegung der weiteren Verfahrensweise 8. Verschiednes Wagner, Vorsitzender

2 Gemeindejournal Ausgabe 4. April 2005 VG Buttelstedt Herzliche Glückwünsche an alle Jubilare des Monats April 2005 Buttelstedt Hannelore Arnold am zum 80. Liane Grahmann am zum 74. Ruth Hartung am zum 69. Elsbeth Lange am zum 83. Wolfgang Ulrich am zum 68. Günter Holzhäuser am z. 69. Hans Ritter am zum 71. Charlotte Schleiffer am z. 93. Günter Beil am zum 72. Walter Lutze am zum 82. Heinz Gundermann am z. 65. Buttelstedt Daasdorf Marianne Bielski am zum 68. Buttelstedt Nermsdorf Hella Schulz am zum 78. Helmut Goertz am zum 72. Herbert Weber am zum 72. Gert Wirth am zum 68. Buttelstedt Weiden Robert Völker am zum 65. Werner Sachsenweger am z. 68. Gerhard Pfundheller am z. 72. Großobringen Renate Rudat am zum 68. Rosalie Schröter am zum 80. Ingeburg Plischke am zum 65. Helga Münch am zum 65. Ottilie Schuchort am zum 67. Ria Weber am zum 69. Rolf Herold am zum 70. Joachim Sientek am zum 73. Heichelheim Helga Schmidt am zum 66. Herta Weber am zum 74. Anni Hage am zum 81. Renate Hartig am zum 75. Die nächste Sprechstunde Ihres BfA-Versichertenberaters Ingo Torborg im Hause der Verwaltungsgemeinschaft Buttelstedt findet am 19:April 2005 von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. Im Rahmen der Sprechstunde können Sie - Hilfe bei Anträgen auf Kontenklärung bekommen BfA-Versichertenberater vor Ort VG Berlstedt Kleinobringen Horst Becker am zum 72. Günter Schuchort am zum 77. Ursula Schäler am zum 67. Sibylla Schwerz am zum 75. Leutenthal Armin Berbig am zum 77. Thea Reill am zum 80. Berta Schuchort am zum 80. Waltraud Tromsdorf am z. 70. Rohrbach Erika Sperlich am zum 82. Christa Reinhardt am zum 70. Sachsenhausen Lydia Götze am zum 86. Rosa Querndt am zum 76. Wohlsborn Albert Peter am zum 68. Georg Häßler am zum 69. VG Berlstedt Helmut Weber am zum 75. Erika Angermann am z. 68. Klaus Förste am zum 70. Allen Jugendweiheteilnehmer/- innen und Konfirmanden/innen wünscht die Verwaltungsgemeinschaft Buttelstedt alles erdenklich Gute und viel Erfolg im weiteren Lebensweg. Wagner, Vorsitzender - Anträge auf Alters-, Erwerbsminderungs- bzw. Hinterbliebenen-Rente stellen, - Auskünfte und Vordrucke erhalten. Es empfiehlt sich, Termine zuvor abzustimmen, damit längere Wartezeiten vermieden werden. Herr Torborg ist erreichbar unter den Rufnummern 03644/ oder 0179/ oder per unter Ingo.Torborg@t-online. de Herzliche Glückwünsche an alle Jubilare des Monats April 2005 Gemeinde Ballstedt Bernhard Röder zum Georg Luzius zum Gerta Kallenberg zum Manfred Mohrmann zum 67. Gemeinde Berlstedt Christa Fiedler zum Renate Kirschner zum Erika Schöbel zum Karl Felkl zum Klaus Barthel zum Erwin Haake zum Karl-Heinz Wilhelm zum Ruth Högel zum Melitta Köcher zum Ruth Weist zum Barbara Meisch zum Harri Schubert zum Gerhard Möller zum Martin Röseler zum Thea Zebisch zum Elsbeth Grafe zum Lothar Stange zum 69. Ortsteil Stedten Dorothea Bernhardt zum Roland Schuchardt zum 69. Ortsteil Ottmannshausen Erika Bernhardt zum Irmgard Högel zum Walter Högel zum Lisa Krause zum 80. Seniorenzentrum Ettersburg Helga Schaffer zum Käthe Martha Pietsch z Emma Rauch zum Erna Hoedt zum Horst Michi zum Charlotte Schmidt zum Ilse Zorn zum 95. Gemeinde Ettersburg Gerhard Volland zum Gottfried Mönch zum Rudolf Thomas zum Siegfried Neupert zum Christa Dittmar zum 75. Gemeinde Hottelstedt Hubert Meisinger zum Klaus-Peter Müller zum Klaus Fiedler zum Woldemar Lippold zum 76. Gemeinde Krautheim Karl Zeunemann zum Anna Dierig zum Horst Ulrich zum Hildegard Haake zum 75. Ortsteil Haindorf Christa Lienig zum Klara Woborschil zum 83. Stadt Neumark Freimut Hendeß zum Hans-Dieter Werner Heidrich zum Agnes Künzel zum Brigitte Meier zum 73. Gemeinde Ramsla Josefine Winter zum Erhard Blüthner zum Dorothea Strese zum Horst Schwarz zum Otto Hähnert zum 73. Gemeinde Schwerstedt Kurt Seymer zum Werner Sobeck zum Ella Rinck zum Gisela Kaufmann zum Margot Bräutigam zum Gisela Lerz zum Ulla Marie von Gerstenbergk- Helldorff Edle von Zech Gemeinde Vippachedelhausen Hilde Schäler zum Hubert Klein zum Lisa Mehlhorn zum Robert Schäler zum Roselotte Treuner zum Ingeburg Schwarz zum Erich Seidemann zum Olga Münnich zum 82. Ortsteil Thalborn Rosmarie Schäffner z.68. Sprechstunde des Versichertenberaters der BfA im Monat April 2005 Die nächste Sprechstunde des Versichertenberaters der BfA, Herrn Torborg, findet am Donnerstag, dem , in der Zeit von 16:00 bis 18:00 Uhr im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Berlstedt Hauptstr. 23 in Berlstedt statt. Im Rahmen der Sprechstunde können Sie - Hilfe bei Anträgen auf Kontenklärung bekommen, - Anträge auf Alters-, Erwerbs- bzw. Hinterbliebenen-Rente stellen, - Auskünfte und Vordrucke erhalten. Beratungstermine können unter (03644/ (mo - do, 18:30-20:00 Uhr) oder unter 0179/ oder per unter Ingo.Torborg@t-online.de insbesondere zu Rentenfragen vereinbart werden.

3 Gemeindejournal Ausgabe 4. April 2005 Schüler der 3. Klassen der Grundschule Berlstedt und Buttelstedt sowie der Förderschule Weimar legen am ab 9.00 Uhr auf dem Kartoffelfeld am Ortseingang von Ramsla Kartoffeln. VG Buttelstedt Markt 2, Zimmer 1 (Einwohnermeldeamt) Buttelstedt Stadt B U T T E L S T E D T OT Daasdorf / OT Nermsdorf / OT Weiden Bürgermeister: Joachim Ulrich Beigeordneter: Lothar Münnich Gilt für VG Buttelstedt und VG Berlstedt Der Zweckverband Wirtschaftsförderung informiert: Kreis Volkshochschule Weimarer Land Außenstelle Buttelstedt / Berlstedt Telefon: / Telefax: / Sprechstunden im Monat April 2005 montags im 14 täglichen Wechsel Montag, d VG Buttelstedt Montag, d VG Buttelstedt Montag, d VG Berlstedt Montag, d VG Berlstedt Kursangebote: Gesetzliche Erbfolge und letztwillige Verfügung - Mein Wille über den Tod hinaus? Termin noch nicht bekannt sobald 8 Teilnehmer sich gemeldet haben. Ort: Berlstedt Gebühr: 9,00 pro Person Dauer: 3 UE Der folgende Kurs könnte ein Geburtstagsgeschenk oder ein Geschenk zum Muttertag sein. Attraktiv und selbstsicher durch die Wahl der richtigen Farben 3-teiliges Persönlichkeitsseminar mit Farb-Typenberatung Gemeindeanschrift: Markt 14, Buttelstedt Die Erlebniswelt tirica in Vippachedelhausen erwartet am Pfingstsamstag, den Radfahrer und Wanderer zum Frühlingsfest mit Kinderprogramm und zahlreichen Wettbewerben. Alle Informationen darüber im Internet unter VG Berlstedt Hauptstr. 23 (1. Etage Vorzimmer der Gemeinschaftsvorsitzenden) Berlstedt Telefon: / Fax: / Privat: /61616 Im 1. Teil führen wir an Hand von Tüchern Ihre persönliche Farbanalyse durch. In den vier Jahreszeiten, mit jeweils einer Farbpalette, sind die vier Grundtypen festgelegt. Mit dem Erwerb Ihres persönlichen Farb- und Schönheitspasses werden Sie nicht mehr zu Hause vor dem Spiegel feststellen, daß Ihnen diese Farbe überhaupt nicht steht. Im 2. Teil wird Ihr Make up auf den Farbtyp abgestimmt und Sie lernen sich selbst zu schminken. Der 3. Teil, die Stilberatung, umfaßt die Beratung der typgerechten Frisur und Haarfarbe, die richtige Brille und sie bekommen einen Einblick in die Stilarten. Sie erhalten Vorschläge für eine gute kombinierbare Grundgarderobe und das Einsetzen von Schmuck und Accessoires. Dauer: 12 UE (3 Wochen) Gebühr: 24,00 Telefon: (036451) Sprechzeit: jeden Dienstag Uhr Verehrte Bürgerinnen und Bürger! Ich möchte allen Jugendlichen für die mit der diesjährigen Jugendweihe ein neuer Lebensabschnitt beginnt, die herzlichsten Glückwünsche übermitteln und ihnen für den weiteren Lebensweg alles Gute und viel Erfolg wünschen. Joachim Ulrich, Bürgermeister Während der Stadtratssitzung am wurden nachfolgende Beschlüsse gefasst: Von den 13 Mitgliedern des Stadtrates waren zur o. g. Sitzung 12 anwesend, 1 Stadtratsmitglied fehlte entschuldigt. Beschluß Nr.: 08/05 Genehmigung der Niederschrift der Stadtratssitzung vom Abstimmungsergebnis: Die o. g. Niederschrift wurde mit 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung vom Stadtrat genehmigt. Beschluß Nr.: 09/05 Billigung des 1. Entwurfes des B-Planes für das Gewerbegebiet Am Feldschlösschen. Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen Beschluß Nr.: 10/05 Antrag der Raiffeisen Techni-Trak GmbH auf Erwerb einer Teilfläche des Flurstückes Nr. 549, Flur 6, Gemarkung Buttelstedt. Die o. g. Firma beabsichtigt, sich im Industriegebiet Am Semtengraben II in Verbindung mit dem Gewerbegebiet Am Feldschlösschen anzusiedeln. Dazu ist es u. a. notwendig, daß sie eine noch zu vermessende Teilfläche mit einer Größe von ca m² des o. g. Flurstückes erwirbt. Abstimmungsergebnis. 12 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen Beschluß Nr.: 11/05 Antrag der Fa. Raiffeisen Techni-Trak GmbH auf Erwerb des Flurstückes Nr. 564/14, Flur 6, Gemarkung Buttelstedt. (Begründung wie unter Beschluß Nr. 10/05) Abstimmungserbebnis: 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen Beschluß Nr.: 12/05 Bestätigung der Jahreshaushaltsrechnung 2004, vorbehaltlich der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt. Der Rechenschaftsbericht zur Jahreshaushaltsrechnung 2004 nach 80 ThürKO wurde dem Stadtrat vorgelegt und erläutert. Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen Beschluß Nr.: 13/05 Antrag von M. Hauke auf Neubau eines Wintergartens auf seinem Wohngrundstück, Am Habichtsfang 1 in Buttelstedt. Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen Beschluß Nr.: 14/05 Änderung der Hauptsatzung der Stadt Buttelstedt. Die Kommunalaufsicht beanstandete die Regelung des 7 der Hauptsatzung. Im 7 Abs. 2 Buchstabe c und e wurde die Zuständigkeit des Kämmerers der Verwaltungsgemeinschaft begründet. Beanstandet wurde dabei, daß in der Hauptsatzung einer Gemeinde / Stadt keine Zuständigkeiten des Kämmerers begründet werden können. Aus diesem Grund wurde diese rechtswidrige Regelung aus der Satzung gestrichen. Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen Beschluß Nr.: 15/05 Änderung der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Buttelstedt. Mit dem in Kraft treten des neuen Thüringer Bestattungsgesetzes ist es notwendig geworden, alle bestehenden Friedhofssatzungen an die nunmehr geltenden Rechtsvorschriften anzupassen. Dazu wurde ein entsprechender Gesetzesbefehl erlassen. Konkret muß der 2 der Gebührensatzung Festlegen der Gebührenschuldner an diese Vorgaben angepasst werden. Sind diese bisher pauschal als die Erben benannt, müssen sie nun nach dem Verwandschaftsgrad benannt werden (Kinder, Enkel usw.). Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen Beschluß Nr.: 16/05 Grundstückserwerb der Stadt Buttelstedt für das geplante Industriegebiet Am Semtengraben II. Die Planung für das o. g. Industriegebiet ist abgeschlossen. Mit der Veröffentlichung der Genehmigung und der Satzung im Amtsblatt März 2005 wurde die Rechtskraft hergestellt. Als nächste Schritte zur Realisierung des Industriegebietes sind nun erforderlich: - Gutachten für Verkaufspreis - Einreichen des Haushaltsplanes zur Genehmigung beim Landratsamt - Grunderwerb durch die Stadt Buttelstedt Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen 1. Entwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan für das Gewerbegebiet Am Feldschlößchen, Stadt Buttelstedt Mit Beschluss Nr. 9/2005 vom hat der Stadtrat der Stadt Buttelstedt den 1. Entwurf des B-Planes mit integriertem Grünordnungsplan einschließlich der Begründung für das Gewerbegebiet Am Feldschlößchen gebilligt. Dieser Entwurf einschließlich der Begründung ist gemäß 3 (2) 1 BauGB in der Zeit vom bis einschließlich in der Verwaltungsgemeinschaft Buttelstedt, Markt 2, Buttelstedt, Bauverwaltungsamt während nachfolgend genannter Zeiten für jedermann einsehbar. Montag, Mittwoch, Donnerstag Uhr und Uhr Dienstag Uhr und Uhr Freitag Uhr und Uhr Zeitgleich erfolgt die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Jedermann hat das Recht, zu dem Entwurf Anregungen oder Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift beim Bauverwaltungsamt der VG zu machen. Ulrich, Bürgermeister

4 Gemeindejournal Ausgabe 4. April 2005 Anträge zur Förderung von Vereinen Die für das Jahr 2005 geltenden Förderrichtlinien nebst Antragsformularen zur Förderung von Gemeinden und Vereinen im ländlichen Raum liegen im Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft vor. Der Abgabetermin für Fördermittelanträge beim Landwirtschaftsamt in Sömmerda ist der Die Förderquote beträgt für Vereine 33% und für Kommunen 66% der förderfähigen Kosten. Damit Vereine in den Genus der höheren Förderquote kommen, besteht die Möglichkeit, daß die Kommune auf Basis einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Verein als Antragssteller auftritt. Rettung des Grabsteines von Pfarrer Franke Wie ich bereits im November 2004 des Gemeinde-Journals informierte, sollte in diesem Frühjahr die auf dem Weimarer Friedhof befindliche Grabstätte unseres langjährigen ehem. Pfarrers August Franke eingeebnet und der Grabstein zertrümmert werden. Auf diesen Vorhaben wurden wir von seinem ehem. Weimarer Wohnungsnachbarn, Herrn Dr. Wendt, aufmerksam gemacht. Um das zu verhindern, stellten ich an die dortige Friedhofsverwaltung den Antrag auf Umsetzen des Grabsteins nach Buttelstedt, der Stätte seines langjährigen Wirkens. Dieser Antrag wurde Anfang des Jahres genehmigt, so daß dem Vorhaben nichts mehr im Wege stand. Am 14. März 2005 erfolgte dann die Umsetzung an eine würdige Stelle unseres Friedhofes durch die Mitarbeiter des Bauhofes. Der neue und hoffentlich endgültige Standort befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft des Grabsteines von Gustav Steinacker, der bekanntlich einer seiner Vorgänger im Amt des Buttelstedter Pfarrers war. Um dieses Ereignis entsprechend zu würdigen, findet am Samstag, den 23. April 2005 um 10:00 Uhr auf dem Friedhof eine kleine Zeremonie statt, wozu alle interessierte Bürgerinnen und Bürger auf das Herzlichste eingeladen sind. Wohn- und Geschäftshaus zu verkaufen Die Stadt Buttelstedt verkauft für , das Wohn- und Geschäftshaus Karlsplatz Nr. 12. Das 1983 erbaute zweistöckige Gebäude befindet sich im Stadtkern, verfügt über eine sehr gute Verkehrsanbindung, eine Fahrzeughalle mit Montagegrube und elektr. Rolltoren, Erdgasanschluß und Wärmedämmfassade. Die Grundstücksgröße beträgt insgesamt m². Das EG wurde bis zum Jahr 2000 als Feuerwehrgerätehaus und das OG bis zum Jahr 2004 als Wohnung genutzt. Die Gesamtwohnfläche beträgt 148 m². Interessenten melden sich bitte unter Tel.: / oder persönlich beim Bürgermeister. Erschlossenes Bauland zu verkaufen Die Stadt Buttelstedt verkauft provisionsfrei und sehr kostengünstig (48, /m²) erschlossenes Bauland. Interessenten melden sich bitte unter Tel.: / oder persönlich beim Bürgermeister bzw. unter Tel.: / oder persönlich im Bauverwaltungsamt der Verwaltungsgemeinschaft. Einladung zum Sprach- und Kunstfest Schiller trifft Feininger! Rein rechnerisch ist das eigentlich nicht vorstellbar, daß sich beide Künstler zur selben Zeit am selben Ort treffen. Die Schüler des Buttelstedter Gymnasiums machen das dennoch mit einer Zeitreise möglich. Erleben Sie so einen interessanten Spaziergang im Schillerjahr von der Klassik bis zur Moderne. Freude ist die starke Feder in der ewigen Natur. (Schiller) Teilen Sie mit den Schülern und Lehrern des Buttelstedter Gymnasiums diese Freude beim Zuschauen amüsanter Theaterszenen, umrahmt von bekannten Melodien Beethovens über Jazz bis zu aktuellen Songs, interpretiert durch das Vokal- und Instrumentalensemble des Buttelstedter Schulteils. Zu diesen bunten musikalisch literarischen Programm laden die Schüler und Lehrer des Gymnasiums alle Interessierten am Dienstag, den 12. April 2005 um 13:45 Uhr in den Buttelstedter Rathaussaal ein. Wichtige Termine Blutspende: Buttelstedt :00 Uhr bis 19:00 Uhr Fahrbibliothek: Buttelstedt :15 Uhr bis 15:00 Uhr Daasdorf :15 Uhr bis 17:00 Uhr Nermsdorf :00 Uhr bis 14:30 Uhr Weiden :45 Uhr bis 15:00 Uhr Altpapier: Alle Orte Gelber Sack: Buttelstedt und Daasdorf und Nermsdorf und Weiden und Hausmüll: Alle Orte und Joachim Ulrich, Bürgermeister Terminerinnerung! Gilt für die Mitglieder des Heimatvereines Buttelstedt e.v. Am Montag, den 04. April 2005 treffen wir uns um Uhr im Feuerwehrgerätehaus. Törmer, 1. Vorsitzende FREIWILLIGE FEUERWEHR und HEIMATVEREIN BUTTELSTEDT e.v. laden alle Bürger zum Maibaumsetzen und Lampionumzug am 30. April 2005 um Uhr recht herzlich ein. Treffpunkt ist auf dem Markt Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Der Förderverein Krebs-Fasch-Kirche lädt ein!!! Indien zu Rad und zu Fuß Mit ihrer 100minütigen Dia-Show präsentieren die Weimarer Ines Prickler und Steffen Kretschmar am Dienstag, den 19. April 2005, um Uhr im Rathaussaal Buttelstedt die besten Bilder ihrer 10monatigen Fahrradtour durch Indien. Wer die ungewöhnliche Reise (7000km per Rad, 500km zu Fuß durch den Himalaya) der Beiden miterleben und mehr über die Menschen und deren Leben auf dem indischen Subkontinent erfahren möchte, sollte sich ab Uhr im Rathaussaal einfinden, um einen guten Platz zu bekommen. Eintritt ist frei. Wer schon jetzt neugierig ist, kann nachlesen unter: Reinigungskraft gesucht! Eintritt frei! 10 Jahre Flash Vor zehn Jahren stand Flash zum ersten mal auf der Bühne. Eine lange Zeit. Deshalb wollen wir uns bei all denen bedanken, die uns auf diesem Weg begleitet haben und laden herzlich ein mit uns dieses Jubiläum zu feiern. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Datum: Ort: Buttelstedt (Rathaussaal) ab 21:00 Uhr Eintritt frei! (1 x wöchentlich) Interessenten melden sich bitte bei Haase Druck Im Dorfe 29, Buttelstedt OT Daasdorf Telefon ( ) , Telefax ( )

5 Gemeindejournal Ausgabe 4. April 2005 Bürgermeister: Bernd Schröder Beigeordneter: Jens Lange Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner, seit Anfang Januar 2005 haben 4 Arbeitskräfte über die Firma Polygon ihre Arbeit in der Gemeinde aufgenommen. Durch den anhaltenden Winter konnten umfangreiche Pflegemaßnahmen an den Baumbeständen der Gemeinde durchgeführt werden: 1. Streuobstwiese 2. Baumbestand an der B Bereich Baumgarten/Pfützenteich 4. am Wiesengraben 5. Friedhof, Termine Gelber Sack: Freitag, und Papier: Montag, Hausmüll: Mittwoch, und Fahrbibliothek: Freitag, den in der Zeit von 17:00 Uhr bis 17:45 Uhr An alle Rentner und Vorruheständler Herzlich eingeladen wird zum Dia-Vortrag des Herrn Berger über Pommern am Mittwoch, den , 14:00 Uhr in das Pfarrhaus. Aus der Großobringer Chronik Flurumgehung 1785 Dreimal im Jahr war Hegemahl (Dorfversammlung) nämlich zu Lätare (3. So. v. Ostern), Walpurgis ((30.4./1.5.) und Jakobi (25.7.). Alle Nachbarn waren zur Teilnahme verpflichtet. Wer fehlte oder auf Fragen nicht antwortete, musste mindestens 2 Groschen und 8 Pfennige Bußgeld zahlen. Jeder Nachbar war verpflichtet dort in ordentlicher Kleidung zu erscheinen. Dazu gehörten Rock und Weste, Halstuch, Schuhe und Strümpfe. Wenn sie von der Ortsobrigkeit befragt wurden, haben sie bescheiden und unbedeckten Hauptes aufzustehen. Keiner durfte schreien, lamentieren, schimpfen oder schmähen, auch dafür gab es harte Strafen. Nach der Dorfversammlung zu Walpurgis wurde die Flur umgangen. Dabei wurden die Grenzsteine besichtigt und gesäubert. Vorher mussten auch sämtliche Gräben geräumt sein. nach den 2 anderen Dorfversammlungen gab es Freibier, manchmal auch Tabak dazu. Dann hatte aber jeder beim Verlassen des Gemeinderaumes die Pfeife zu löschen. Von großer Bedeutung war es für die Bauern, wie die Hutungen und Triften genutzt werden durften. Ab Alt Georgentag (23.4.) durften die Wiesen nicht mehr als Weide genutzt werden. Auf den Feldern zu weiden, war erst gestattet, wenn das Getreide in Mandeln (Garben) stand und der größte Teil schon abgefahren war. Wenn z. B. der Schäfer dagegen handelte, so wurde ihm 1 Metze Korn von der Deputatabgabe abgezogen. Schafe durfte jeder Nachbar so viel halten, wie es seine Verhältnisse erlaubten. Auf der Trift durfte er aber nur so viele Schafe treiben, wie bei ihm schon überwintert hatten. Zu dieser Zeit verfügte die Gemeinde noch nicht über wohlgeordnete Feldgrundstücke mit dazugehörigen Wirtschaftswegen. Daraus ergab sich eine streng reglementierte Flurordnung für die Gemeinde. So war das Fahren mit Geschirren in den Wiesen bei nasser Witterung bei 2 Groschen und 8 Pfennige Gemeindebuße verboten. Auch den Pflug durch die Wiesen schleifen zu lassen, wenn der einzelne Nachbar zu seiner Gelänge, Gebreite und Sottel fuhr, wurde nach Walpurgis unter Strafe gestellt. Jedes Jahr mussten die Besitzer den Bachlauf in den Wiesen säubern. Obstdiebstahl wurde zusätzlich dem Fürstlichen Amt zur Bestrafung gemeldet, ebenso der Baumfrevel. Gleichzeitig der Übertäter als Felddieb und musste 5 Groschen 4 Pfennige Gemeindebuße bezahlen. Besonders harte Strafen wurden ausgesprochen, wenn sich jemand in der Flur an Grenz- oder Wegesteine vergriffen hatte. Deshalb musste sich auch jeder Nachbar im Frühjahr überzeugen, ob sich die Steine auf seinem Feld sich noch in der alten Ordnung befanden. Auf dem Anger durfte jeder Nachbar sein Vieh höchstens bis 14 Tage nach Michaelis und 14 Tage nach (vor) Walpurgis treiben. Bei der Ernte mussten die Besitzer von Feldstücken nahe dem Wege ins Getreide schneiden, damit auch auf den weiter entfernten Grundstücken die Ernte geborgen werden konnte. In der Großobringer Flur befanden sich damals folgende Wege: a. Leutenthaler Weg, b. der Neustedter Weg, c. der Burgweg, d. der Hutweg vom Gänseholz an das Kromsdorfer Holz (Rasen), e. der Hutweg vom Gänseholz bis zur Weimarer Straße als Hutung Fremden wurde das Befahren dieser Wege bei schwerer Strafe untersagt und die betreffenden Gespanne sofort gepfändet. Die Gemeinde stellte für die Einhaltung und noch anderer Ge- und Verbote einen Flurschützen an. Da es sich dabei fast immer um G R O S S O B R I N G E N Gemeindeanschrift: Unterdorf 122, Großobringen Telefon: (03643) Sprechzeit: jeden Dienstag Uhr und das dabei angefallene Reisig wurde in 2 Tagen geschreddert. Somit haben wir für die nächsten Jahre genügend Material zum Abdecken von Rabatten. Durch diese Maßnahme wurde das Ortsbild der Gemeinde aufgewertet. Ein Dankeschön an die Arbeiter, die diese Aufgabe realisiert haben. Der Bauträger BPT, Geschäftsführer Jürgen Wolfram, wird in den nächsten Wochen die Fläche entlang der Baumgartenmauer und Straße im Neubaugebiet im Rahmen von Grünausgleichsflächen neu bepflanzen. Viele Einwohner sind schon mit Besen und Schaufel dabei, vor ihren Grundstücken Ordnung zu schaffen. Ich hoffe, dass alle Einwohner ihrer Pflicht diesbezüglich nachkommen, denn unser Ziel muss es sein, gemeinsam festzustellen, Großobringen ist eine saubere Gemeinde. Bernd Schröder, Bürgermeister einen Dorfarmen handelte, der selbst in Versuchung kommen konnte, wurde ihm bei eigenem Diebstahl die doppelte Strafe angedroht. Andererseits wurde er für jedes eingebrachte Pfand mit 1 Groschen und 4 Pfennig belohnt. Auch das so genannte Grasen war bestimmten Beschränkungen unterworfen. So durften arme Leute nur eine Person dazu in Feld schicken. Kinder unter 12 Jahren durften nur in Begleitung ihrer Mutter ins Feld. Vor Sonnenaufgang, in der Mittagszeit und nach Sonnenuntergang hatte keiner im Feld etwas zu schaffen. Wer dabei ertappt wurde, galt als Feldräuber. Derselbe sollte aber nicht mehr am Hals angeschlossen oder an den Pranger gestellt werden. Eltern hatten für ihre Kinder zu haften.

6 Gemeindejournal Ausgabe 4. April 2005 Bürgermeister: Dietmar Stubendorff Beigeordneter: Alfred Rabenstein H E I C H E L H E I M Gemeindeanschrift: Im Dorfe 6-7, Heichelheim Liebe Einwohner, der Gemeinderat traf sich im Februar gleich zweimal, am und zur Gemeinderatssitzung. Als erster Tagesordnungspunkt im neuen Jahr stand die Verpflichtung des neuen Ratsmitgliedes Herrn Helmut Herrmann an, der die Nachfolge von Herrn Stefan Hirth antritt. Herr Hirth kann aus beruflichen Gründen sein Amt al Ratsmitglied nicht mehr wahrnehmen und bat um Ablösung. Der erste Beschluss in diesem Jahr 01/2005 war die Bestätigung der Niederschrift des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom Dieser wurde mit 6 Ja-Stimmen und einer Enthaltung gefasst. Im zweiten Beschluss, 02/2005 ging es um die Änderung der Gebührensatzung der Friedhofssatzung. In diesem Beschluss ging es um Formangelegenheiten, wann und wer gebührenpflichtig ist, nicht um die Höhe der Gebühren. Es wurden keine Gebühren geändert. Da leider die Zuweisungen vom Land immer geringer werden, gibt es immer größere Schwierigkeiten einen ausgeglichenen Haushaltsplan aufzustellen. Dies zeigte sich gleich in der Diskussion zu Selbigem. Alle Kostenstellen wurden ausgiebig besprochen. Durch die Fülle an Vorschlägen und zum Teil auch Erläuterungsbedarf, musste die Sitzung um Uhr abgebrochen und um eine Woche, auf den , verschoben werden. In der Sitzung konnten weitgehend strittige Punkte des Haushaltsplanes geklärt werden. Herr Pabst wurde von mir gebeten, sich mit den anderen Ratsmitgliedern den Zustand der Straße, Teilstück beginnend bei Fam. Hage, Thomas Rabenstein Hage, Wolfram anzuschauen und Möglichkeiten zu Herzlichen Glückwunsch Allen Jugendweiheteilnehmern möchte der Gemeinderat für Ihren Festtag und den neuen Lebensabschnitt alles Gute wünschen. Dietmar Stubendorff, Bürgermeister Bürgermeister: Gerhard Schauerhammer Beigeordneter: Hendrik Jakubeit In den Sitzungen des Gemeinderates am und wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss Nr. 01/2005 vom Bestätigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der GR: 7, davon anwesend: 6, Ja-Stimmen: 6 Beschluss Nr. 02/2005 vom Bestätigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der GR: 7, davon anwesend: 6, Ja-Stimmen: 6 Beschluss Nr. 03/2005 vom Beschluss einer Satzung zur Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen von Sachwerten im Gebiet der Gemeinde Kleinobringen. Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der GR: 7, davon anwesend: 6, Ja-Stimmen: 6 Beschluss Nr. 04/2005 vom Bestätigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der GR: 7, davon anwesend: 7, Ja-Stimmen 7 Beschluss Nr. 05/2005 vom Verkauf des Grundstückes Kirchgasse 43. Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der GR: 7, davon anwesend: 7, Ja-Stimmen: 7 Termine Gelber Sack: Freitag, und Papier: Montag, Hausmüll: Mittwoch, und Fahrbibliothek: Donnerstag, den in der Zeit von 14:30 Uhr bis 15:10 Uhr K L E I N O B R I N G E N Gemeindeanschrift: Kirchgasse 43, Kleinobringen Telefon: (03643) / Sprechzeit: jeden 2. u. 4. Do Uhr erörtern. Das selbe galt für den Zustand des Gemeindelagerplatzes nebst Gebäude der ehemaligen Seroannahmestelle. Zu diesen Punkten wird unter anderem in der nächsten Gemeinderatssitzung beraten. Herr Hage sprach den Zustand der Fußwege an. Die Gemeinde kann leider keine Instandsetzung von Fußwegen vor Privatgrundstücken veranlassen. Der Gemeinderat ist aber einheitlicher Meinung Material bereitzustellen, wenn Bürger ihren Fußweg Instand setzen möchten. Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am um 19:00 Uhr in der Gaststätte Akazienhof statt. Beratungspunkte werden unter anderem sein, Jahresabschluss 2004, Vorbereitung Frühjahrsputz, Beratung über den ruhenden Verkehr und Parkplatz/Abstellflächen für Kfz, Haushaltsplan 2005, Gebührensatzung Kindertagesstätte, Internetseite Heichelheim. Dietmar Stubendorf, Bürgermeister Frühjahrsputz Liebe Einwohner, am Samstag, findet unser diesjähriger Frühjahrsputz statt. Treffpunkt 9:00 Uhr am Kindergarten. Ich bitte alle Bürger um Unterstützung. Das Mitbringen von Besen und Schaufel ist immer ein guter Anfang. Auch für unsere Jugend wird es reichliche Betätigungsmöglichkeiten geben. Nach erfolgter Arbeit wollen wir uns am Rost stärken und den Staub hinunter spülen. Dietmar Stubendorff Termine Gelber Sack: Freitag, und Papier: Montag, Hausmüll: Donnerstag, und Fahrbibliothek: Donnerstag, den in der Zeit von 15:15 Uhr bis 16:30 Uhr Telefon: (03643) Sprechzeit: Donnerstags Uhr Beschluss Nr. 06/2005 vom Verkauf des Grundstückes 93/31 Im Hirseborn. Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der GR: 7, davon anwesend: 7, Ja-Stimmen: 7 Beschluss Nr. 07/2005 vom Änderung der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung. Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der GR: 7, davon anwesend: 7, Ja-Stimmen: 7 Beschluss Nr. 08/2005 vom Festlegung eines Verkaufspreises von 59,00 /m² im Baugebiet Im Hirseborn. Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der GR: 7, davon anwesend: 7, Ja-Stimmen: 7 Beschluss Nr. 09/2005 vom Herr Gerhard Schauerhammer wird vom bis auf 165,- Basis als Gemeindearbeiter eingestellt.. Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der GR: 7, davon anwesend: 7, Ja-Stimmen: 6. Ein Ratsmitglied war von der Stimmabgabe ausgeschlossen. Beschluss Nr. 10/2005 Dem Ersatzneubau der Garagen des Herrn Wolfgang Richter wurde zugestimmt. Abstimmungsergebnis: Gesetz. Anzahl der GR: 7, davon anwesend: 7, Ja-Stimmen: 7. Als Arbeitskräfte auf 1,- Basis wurden Rainer Landmann und Jan Tröbs eingestellt. Gerhard Schauerhammer, Bürgermeister Der Gemeinderat wünscht allen Teilnehmern an der Jugendweihe bzw. Konfirmation viel Glück und Erfolge auf Ihren weitern Lebensweg. Becker, Franziska Großkopf, Paul Seifert, Kai Gerhard Schauerhammer, Bürgermeister

7 Gemeindejournal Ausgabe 4. April 2005 Seniorenveranstaltungen aufgenommen oder aufgefrischt und daran erinnert, selbst wieder mal einen Nach dem obligatirischen Kaffeetrinken zu Beginn unseres Seniorennachmittages im März sahen wir zunächst zwei Videos von Fam. Beschel. der Zeit privatbäuerlichen Wirtschaftens und zu Erinnerungen zu zu backen. Es gab auch lustige Zugaben zu den Themen Viehhandel während Das erste wurde aufgenommen zu unserem Rentnerfasching aus dem Jahr Kartoffelkuchen, wie auch zu den Erlebnissen mit den in der Nachkriegszeit Der Höhepunkt der damaligen Feier war das Erscheinen der Wildecker noch nomadisierenden Zigeunern, die am Rande der Dörfer lagerten. Dieser Herzbuben. In den originalgetreu nachgeschneiderten Kostümen. steckten Volksstamm wird aber heute als Sinti und Roma bezeichnet (innerhalb bzw. Christa Beschel und Sonja Beck. Der Kurzfilm war gleichzeitig ein Gedenken außerhalb von Deutschland lebend). Es waren immer Plätze an Bächen, an frühere Mitglieder unserer Seniorengruppe, die bereits verstorben sind. möglichst an Quellen, mit dem lebensnotwendigen Wasser, wo sich diese Das zweite Video wurde anlässlich des Besuches eines Kriegsgräberfriedhofes lustigen und listigen Wanderleute mit ihren Pferdchen für eine gewisse Zeit in Frankreich aufgenommen. Dort waren die Angehörigen des als 18jähriger niederließen. In Kleinobringen beispielsweise war das der Platz am gefallenen Soldaten Gerhard Lohse, Bruder von Christa Beschel, um dessen Dorfausgang in Richtung Warte, rechts neben der Brücke über die Rassel. Grab zu besuchen. Dort trat zu damaliger Zeit eine Quelle zutage. Die Quelle ist irgendwann mal Danach war der Nachmittag geprägt von Dorfgeschichten, zuerst von welchen, zugeschüttet worden, wird aber zeitweise wieder mal aktiv, beispielweise die die Schriftstellerin Hannalore Gewalt erlebt und in dem Buch beim Bau der neuen Brücke im Zuge der Straßensanierung. Bei den alten Feldraingeschichten aufgeschrieben hat und von mir vorgelesen wurden. Kleinobringern wird diese kleine Wiese heute noch als Zigeunerborn Dadurch angeregt, wurden von einigen aus unserer Runde zu den bezeichnet. So war es wieder mal ein unterhaltsamer Nachmittag. vorgetragenen Themen selbst erlebte Geschichten erzählt. Beispielsweise Für das leibliche Wohl haben die Wirtsleute Siegel in bewährter Form gesorgt. konnte die Handlung über schwarzes Schnapsbrennen wunderbar ergänzt Der nächste Seniorennachmittag findet am Donnerstag, dem 14! April, werden, und es waren dabei interessante Technologien zu erfahren. Vielleicht Uhr, im Gasthof Zur Quelle zum Thema Jagd statt, musikalisch begleitet wird es sogar mit dem reichlich vorhandenen Obst wieder einmal heimlich durch Waldhornblasen durch Schülerinnen des Musikgymnasium Belvedere. ausprobiert! Das Rezept für den Kartoffelkuchen wurde interessiert Egon Sundhaus Bürgermeister: Herbert Steinhäuser Beigeordneter: Udo Malisius L E U T E N T H A L Gemeindeanschrift: Im Dorfe 17, Leutenthal Telefon: (036451) Sprechzeit: jeden 2. Mittwoch im Monat Uhr Die Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für öffenliche Verkehrsanlagen der Gemeinde Leutenthal liegt diesem Amtblatt bei. Herzliche Glückwünsche Herrn Armin Berbig am zum 77. Geburtstag Frau Thea Reil am zum 80. Geburtstag Frau Berta Schuchort am zum 80. Geburtstag Frau Waltraud Tromsdorf am zum 70. Geburtstag Der Gemeinderat und der Bürgermeister gratulieren dem Jubelpaar Marianne und Martin Löther herzlich zum Fest der Goldenen Hochzeit am 02. April 2005 und wünschen noch viele gemeinsame glückliche Jahre bei bester Gesundheit. Herbert Steinhäuser, Bürgermeister Zur Jugendweihe herzliche Glückwünsche Der Gemeinderat und der Bürgermeister der Gemeinde Leutenthal gratulierenganz herzlich Jessica Bürger zum Fest der diesjährigen Jugendweihe am 30. April und wünschen für ihren weiteren Lebensweg viel Glück, Gesundheit und Erfolg. Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, in der letzten Sitzung des Gemeinderates am waren von sieben Gemeinderäten fünf Ratsmitglieder anwesend; somit war Beschlussfähigkeit gegeben. Folgende Beschlüsse wurden gefasst: Beschluss-Nr. 06/2005: einstimmige Genehmigung der Niederschrift vom Beschluss-Nr. 07/2005: einstimmige Zustimmung zur Höhe der Straßenausbaubeitragssätze für die Jahre 2002, 2003 und 2004 Im weiteren Tagesordnungspunkt diskutierte der Gemeinderat ihm vorliegende Anträge und Nachfragen. April Feuer Zum traditionellen Frühlings-Feuer am ehemaligen Kirchenloch lädt die Freiwillige Feuerwehr am Samstag, 16. April 2005 um Uhrmit Bratwurst, Bier & Wein alle Leutenthaler ein.ihre Feuerwehr. Sprechzeiten des Bürgermeisters Mittwoch, und , jeweils in der Zeit von bis Uhr. Herbert Steinhäuser, Bürgermeister Termine Altpapier: Gelber Sack: und Hausmüll: und Fahrbibliothek: Termin in der Gemeinde noch nicht bekannt. Bürgermeister: Ingolf Otto Beigeordneter: ManfredNeumeister R O H R B A C H Gemeindeanschrift: Im Dorfe 35, Rohrbach Telefon: (036451) Sprechzeit: jeden 1. und 3. Donnerstag Uhr Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, der Gemeinderat befaßte sich am in seiner letzten Sitzung u.a. mit folgenden Problemen: - Protokollkontrolle der Sitzungen vom und mit Beschluß. Beschlüsse Nr. 01/2005 und 02/2005 jeweils einstimmig. - Beratung und Beschlußfassung zum Jahresabschluß Der durch die Kämmerin vorgestellte Jahresabschluß für das vergangene Jahr wird mit dem erreichten Fehlbetragsabbau von ca ,00 unter Beschluß-Nr. 03/2005 durch den Gemeinderat einstimmig angenommen,. - Beratung und Beschlußfassung zur Haushaltssatzung 2005 Annahme mit Beschluß-Nr. 04/2005 einstimmig, - der Finanzplan für , der keine neuen Investitionen vorsieht, wurde mit Beschluß-Nr. 05/2005 ebenfalls einstimmig angenommen, - Beratung und Beschlußfassung zur Eintragung einer Baulast am Flurstück- Nr. 227/10 Flur Nr. 4 Beschluß-Nr. 06/2005 Abstimmungsergebnis: Gesetz. 7, Anwesend: 6, Ja-Stimmen: 5, 0-Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen. 1 Mitglied des Gemeinderates war nach 38 (1) der Thüringer Kommunalordnung von der Beratung und Beschlußfassung ausgeschlossen. - Beratung und Beschlußfassung zur Änderung der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Rohrbach. Der Gegenstand des Beschlusses ist eine Änderung des Bestattungsgesetzes in Thüringen. Konkret wird hier die Reihenfolge der Gebührenschuldner festgelegt. Beschluß-Nr einstimmig.

8 Gemeindejournal Ausgabe 4. April Im weiteren Verlauf wurde festgelegt, dass die Gemeinde weiterhin die Dienstleistung der Kreisfahrbibliothek für ihre Bürger in Anspruch nimmt. - Das Angebot der TEAG, die Trafo-Station mit Grundstück für 150,00 an die Gemeinde Rohrbach zu verkaufen, wird mit Beschluß-Nr. 08/2005 einstimmig angenommen. - Dem Antrag auf Grundstückskauf für eine Teilfläche des Flurstücks Nr. 227/ 10 wird mit Beschluß-Nr. 09/2005 unter der Bedingung der Übernahme aller anfallenden Kosten zugestimmt. Abstimmungsergebnis: Gesetzlich: 7, Anwesend: 6, Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0, 1 Mitglied des Gemeinderates war nach 38 (1) der Thüringer Kommunalordnung von der Beratung und Beschlußfassung ausgeschlossen. - Mit Beschluß-Nr. 10/2005 wurde dem Kaufantrag für eine Teilfläche aus dem Flurstück 228/2, Flur 4 unter der Auflage der Übernahme aller anfallenden Kosten einstimmig zugestimmt. - Dem Antrag von Herrn Torsten Reifert aus Buttelstedt zur Verlängerung des Pachtvertrages am Steinberg wurde zugestimmt. Endlich ist der Winter vorbei. Die Sonne lacht nun immer öfter und macht uns die Natur so langsam grüner. Das ist für uns das Zeichen, dass unser alljährlicher Frühjahrsputz nicht mehr weit ist. Liebe Rohrbacherinnen und Rohrbacher, aufbauend auf den guten Erfahrungen der letzten Jahre werden wir auch dieses Jahr wieder einen Frühjahrsputz zur Beseitigung von Winterdreck und Verschönerung unseres dörflichen Umfeldes durchführen. Der genaue Termin wird etwa ab Mitte April wieder per Handzettel bekanntgegeben. Ich hoffe auf eine rege Beteiligung und wie schon traditionell auf einen angenehmen und gemütlichen Ausklang bei der durch die Gemeinde bereitgestellten Stärkung am Lagerfeuer am Abend. Liebe Rohrbacherinnen und Rohrbacher, im letzten Jahr erfolgte ebenfalls im Frühjahr ein Spendenaufruf, um die Sanierung des Sandsteindenkmals der Luise von Koppenfels finanzieren zu können. Ca. die Hälfte der benötigten Summe ist auf dem Spendenkonto eingegangen. Zwischenzeitlich haben sich Steinmetze um die Sanierung des Denkmales beworben und es wird von allen Sachverständigen ein frühestmöglicher Beginn der Arbeiten angeraten. Ich rufe hiermit nochmals zur Unterstützung dieses Vorhabens zur Erhaltung wertvollen Kulturgutes auf und bitte alle Interessierten um ihre Mithilfe. Auch eine kleine Spende kann helfen. Nach der Sanierung soll das Denkmal einen neuen Standort im Schloßpark erhalten. Folgenden Senioren gratulieren wir herzlichst: Frau Renate Ruppe am zum 64. Frau Erika Sperlich am zum 82. Frau Christa Reinhardt am zum 70. Der Gemeinderat und der Bürgermeister wünschen den diesjährigen Konfirmanden und Jugendweiheteilnehmern alles Gute zu diesem wichtigen Schritt beim Erwachsenwerden und viel Glück für die Zukunft. Ingolf Otto, Bürgermeister Termine Gelber Sack: Dienstag, den und Hausmüll: Donnerstag, , Papier: Montag, den Fahrbibliothek. Mittwoch, den in der Zeit von Uhr Wohnungsmarkt Die Gemeinde Rohrbach vermietet preiswert sanierte 2- und 3-Raumwohnungen in den gemeindeeigenen Häusern Am Tiergarten. Interessenten melden sich bitte beim Bürgermeister oder bei der Haus- und Grundstücksverwaltung Lange & Hofmeister in Weimar, Johann- Sebastian-Bach-Str. 3. Hausverkauf Die Gemeinde Rohrbach verkauft ein zweigeschossiges, massives, vollunterkellertes Wohnhaus am Gutshof in Rohrbach. Interessenten melden sich bitte beim Bürgermeister. Gartenland zu verpachten Die Gemeinde Rohrbach verpachtet freie Parzellen in der gemeindeeigenen Kleingartenanlage Am Tiergarten in Rohrbach. Interessenten melden sich bitte beim Bürgermeister. Bürgermeister: Georg Scheide Beigeordneter: Norbert Schuchardt S A C H S E N H A U S E N Gemeindeanschrift: Leutenthaler Str. 46 C, Sachsenhausen Telefon: (03643) Sprechzeit: jeden Donnerstag Uhr Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, unter Teilnahme aller 7 Ratsmitglieder fand am unsere letzte Ratssitzung statt. Im TOP 1 wurde das Protokoll vom einstimmig beschlossen. Auch der TOP 2 Erhebung einer Steuer auf Spielapparate wurde einstimmig beschlossen. Obwohl hier in der Gemeinde zur Zeit keine Spielapparate stehen, ist diese Satzung für eventuelle Bedarfszuweisungen im Haushalt wichtig. Zum TOP 3 wurde nochmals ausgiebig über unsere Friedhofssatzung diskutiert. Hier wird im April eine Ergänzung beschlossen. Wobei die Gebührenanpassung nur im kleineren Schritt erfolgen soll, aber auch die Urnengemeinschaft Grüne Wiese soll inhaltlich verankert werden. TOP 4 Informationen Das Problem der Räum- und Streupflicht öffentlicher Straßen und Plätze, aber auch der Anlieger wurde diskutiert. Besonders nach dem mehrfachen Schneefall im März und dem erhöhten Streusalzaufwand bei gleichzeitig weniger Geld, war der Mittelpunkt der Diskussion. Einig war sich der Rat, dass Streusalz, soweit als möglich einzusparen. Der Bauausschuss wird bis September 2005 eine Vorlage erarbeiten; was wie und in welchem Umfang die Straßen vom Winterdienst zu beräumen sind bzw. zukünftig mit Salz abgestumpft werden. Herr G. Birnschein stellte einen Antrag auf Pacht der Fläche des Flurstückes 266, um hier Pflege und Pflanzmaßnahmen durchzuführen. Dieser Bereich des Pappelwaldes wird abgesteckt und mit einem Nutzungsvertrag untersetzt. Der Rat stimmt dem zu. Zur Gaststätten-Beschriftung wurde nun endgültig der Kursiven Schrift mehrheitlich zugestimmt, im Farbton Palisander. Letztlich wurde die Kommunalkonferenz der VG Buttelstedt vom gewertet. Hier favorisiert der Gemeinderat eine große VG (Buttelstedt, Berlstedt, Ilmtal-Weinstraße) und den Zusammenschluss von Gemeinden in der Größenordnung von Einwohnern. In der Nichtöffentlichen Sitzung wurde unter TOP 7, einem Trägervertrag mit den Diakonischen Zentrum Sophienhaus Weimar ab zugestimmt. Auch der TOP 8 zur weiteren Vergabe von Investitionen in der Gaststätte wurde so entschieden, dass die einzuholenden Angebote sich auf den Eingangsbereich (Fußboden, Wände, Decke) konzentrieren. Die nächste Ratssitzung findet am Montag, den :30 Uhr im Versammlungsraum der Gaststätte statt. Mit freundlichen Grüßen Georg Scheide, Bürgermeister Einladung Hiermit laden wird die Bürger der Gemeinde Sachsenhausen zur Einwohnerversammlung am Montag, den um 19:30 Uhr in den Saal der Gaststätte recht herzlich ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Wertung des Haushaltsjahres 2004 und Informationen zum Jahr Information zur Novellierung des Thür.KAG und Aussagen zur Umsetzung 4. Anfragen Georg Scheide, Bürgermeister

9 Gemeindejournal Ausgabe 4. April 2005 Frühjahrsputz im Zeichen des Walpurgishegemahl Mit unserer Aktion Wir halten unser Dorf sauber und gestalten es schöner, rufen wir wiederum alle Einwohner zum Aktionsabend am Freitag, den ab 17:00 Uhr auf. Zentraler Treff auf dem Plan. Stellv. d. Vorsitzenden Wolfgang Schuchardt Kassierer Walter Götze Vorstandsmitglied Wolfgang Schröpfer Vorstandsmitglied Margit Hauschke gewählt. Herrn Gerhard Streiber wurden der Dank und die Anerkennung für seine langjährige Tätigkeit in der Jagdgenossenschaft ausgesprochen. Der Vorstand. Gemeinsam wollen wir die Abendstunden nutzen, um die zentralen Plätze und Flächen des Ortes zu reinigen und zu verschönern. Der Abend wird traditionell im Zeichen des Walpurgishegemal ausklingen. Der Vorstand des Heimatvereins Sachsenhausen Die Jagdgenossenschaft Sachsenhausen Am fand die Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Sachsenhausen statt. Höhepunkt, nach dem Rechenschaftsbericht des ehemaligen Vorstehers G. Streiber, dem Kassenbericht des Kassierers W. Götze und dem Bericht des Jagdpächters G. Lieber, war die Wahl des neuen Vorstandes. Hier wurde zum Vorsitzenden - Jürgen Schröder Herzliche Glückwünsche zum Geburtstag Frau Götze, Lydia am zum 86. Frau Querndt, Rosa am zum 76. Frau Rigoll, Heide am zum 64. Termine Gelber Sack: Dienstag, und Papier: Montag, Hausmüll: Freitag, , und Fahrbibliothek: Mittwoch, den in der Zeit von 15:35 Uhr bis 17:00 Uhr Bürgermeister: Peter Thomas Beigeordneter: Klaus-Dieter Hasse W O H L S B O R N Gemeindeanschrift: Breitenstrasse 6 a, Wohlsborn Telefon: (03643) Sprechzeit: jeden Montag Uhr Am fand die 1. Gemeinderatsitzung 2005 statt. In der Sitzung waren außer dem Bürgermeister die Gemeinderäte Klaus-Dieter Hasse, Olaf Kanold, Rene Melle, Ralph Grobe, Enrico Schirrmeister, Thomas Schön und Olaf Deregowski anwesend. Protokoll wurde durch Herrn Hans Wagner geführt. Der Gemeinderat faßte folgende Beschlüsse und Festlegungen: Beschluß Nr. 01/ x ja, - der Gemeinderat beschließt: im Protokoll der Sitzung vom ist der Verlauf der Sitzung dargelegt und alle Festlegungen und Beschlüsse enthalten Beschluß Nr. 02/ x ja, - der Gemeinderat beschließt: Zustimmung zur Jahreshaushaltsrechnung 2004, vorbehaltlich der Rechnungsprüfung Beschluß Nr. 03/ x ja, - der Gemeinderat beschließt: Zustimmung zum Haushaltsplan 2005 Beschluß Nr. 04/ x ja, - der Gemeinderat beschließt: Zustimmung zum Finanzplan der Gemeinde für die Jahre Beschluß Nr. 05/ x ja, 1 x nein, 1 x Enthaltung - der Gemeinderat beschließt: Zustimmung zum Haushaltskonsolidierungskonzept der Gemeinde Wohlsborn, Anhebung der Steuersätze Grundsteuer A auf 250 %, Grundsteuer B auf 350 % und Gewerbesteuer auf 350 % Beschluß Nr. 06/ x ja, - der Gemeinderat beschließt: Zustimmung zur Aufnahme der Festlegungen: 1. die maximalen Liegezeit auf den Friedhof wird auf 25 Jahre reduziert, 2. die Gemeinde errichtet ein Grabfeld Grüne Wiese auf dem Friedhof in Wohlsborn und legt eine Pauschale zum Erwerb einer solchen Grabstätte auf 100,00 fest Beschluß Nr. 07/ x ja,1 x nein - der Gemeinderat beschließt: Zustimmung zur Haushaltskonsolidierung der Freiwilligen Leistung, Wegfall der Leistungen zur Chronik und zur Rentnerbetreuung Beschluß Nr. 08/ x ja, - der Gemeinderat beschließt: Zustimmung zur Festlegung der Entschädigung der FFw Ortsbrandmeister 25,00 /Monat Stellv. Ortsbrandmeister 10,00 /Monat Jugendfeuerwehrwart 25,00 /Monat je zur 1/2 Gerätewart 10,00 /Monat Beschluß Nr. 09/ x ja, - der Gemeinderat beschließt: Zustimmung zum Abwägungsbeschluß zur 13. B-Planänderung Wohngebiet Hinter dem Pfarrgarten Beschluß Nr. 10/ x ja, - der Gemeinderat beschließt: Zustimmung zur Satzung der 13. B-Planänderung Wohngebiet Hinter dem Pfarrgarten Beschluß Nr. 11/ x ja, - der Gemeinderat beschließt: Zustimmung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wohlsborn Beschluß Nr. 12/ x ja, - der Gemeinderat beschließt: Zustimmung zur Änderung der Gebührensatzung der Friedhofsatzung der Gemeinde Wohlsborn Beschluß Nr. 13/ x ja, - der Gemeinderat beschließt: Zustimmung zur Ablehnung der nachbarrechtlichen Zustimmung Antrag Familie Frauendorfer Grünschnittabfuhr Unserem Aufruf, Vorschläge zur finanziellen Beteiligung der Nutzer an der Grünschnittabfuhr einzureichen haben zahlreiche Bürger genutzt. Einig waren sich alle darin, dass diese Kostenbeteiligung unkompliziert, einmal jährlich und im Lastschriftverfahren eingezogen werden sollte. Die einzelnen Vorschläge wurden entgegengenommen und der Anteil der Kosten eines jeden Nutzers auf 40,00 /Jahr, das heißt durchschnittlich 1,33 /Woche, festgelegt. Alle bisherigen Nutzer erhalten in den nächsten Tagen eine Einzugsermächtigung zugestellt, die bis zum entweder in der Gemeinde oder in der Verwaltungsgemeinschaft Buttelstedt bzw. beim Bürgermeister oder Frau Hasse in den Briefkasten werfen. Bürger, die dieses Angebot zukünftig mit nutzen wollen, können sich in der Gemeinde anmelden. Auf Grund des Rücklaufes erhält der Gemeindehandwerker eine neue Abfuhrliste. Die 1. Entsorgung dieses Jahr ist für den geplant. Hoffentlich ist das niemandem zuviel und hoffentlich verleitet das auch niemanden wieder die Umwelt zu verschmutzen, denn das könnte wesentlich teurer werden. Lagerfeuer Aus Organisatorischen Gründen findet das diesjährige Lagerfeuer bereits am statt. Um Uhr startet der Fackelumzug am Feuerwehrgerätehaus und endet am Lagerfeuer auf dem Liebstedter Weg (Gemeindelagerplatz). Die Kleinen bringen sich dazu Lampions mit.. Liebe Kinder, zum Grillen der Würstchen die nötigen Spieße nicht vergessen. Maifeier 2005 Die Organisatoren des traditionellen Fußballspiels zum , sind wieder gefordert ihre Mannen um sich zu scharen. Gegen Uhr wird Anpfiff für die Kleinen sein. Gegen Uhr entscheidet das Los über die

10 Gemeindejournal Ausgabe 4. April 2005 Aufstellung der Herrenmannschaft. Anschließend wird der Heimatverein Wohlsborn e. V., wie jedes Jahr, für einen würdigen Rahmen zum Ausklang des Tages am Bürgerhaus sorgen. Geschichte und Geschichten von Wohlsborn Jedes Dorf, das bestehen wollte, musste sich weitgehend eigenständig erhalten können. Neben Ackerland und Vieh, das die Grundlage der Erwerbstätigkeit vieler Dörfer bis weit in die 70er Jahre des 20. Jahrhunderts waren, gehörten Quellwasser, Heizmaterial und Baumaterial zu den Grundvoraussetzungen für den Erhalt eines Dorfes. Wie verhielt es sich damit nun in Wohlsborn? Wie schon der Name vermuten lässt, gab es hier genügend Quellwasser. Mehr dazu in einem der nächsten Beiträge. Noch bis in das 20. Jahrhundert war Holz das wichtigste Heizmaterial in Wohlsborn und den Orten um den Ettersberg. Auch für den Hausbau war Holz ein wichtiger Rohstoff. Wie die Namen Holzweg (siehe Märzbeitrag) und Hölzchen (das kleine Wäldchen auf der linken Seite der Straße nach Weimar) vermuten lassen, war dort das Holzreservoir der Wohlsborner. Dem war aber lange nicht mehr so. Das Hölzchen ist tatsächlich der Rest eines größeren Waldstückes, der aber längst gerodet war. Das Holz wurde vom Ettersberg geholt. Deshalb der Name Holzweg, der außerhalb der Wohlsborner Flur als Schleifweg bis in den Wald führte. Schleifweg deshalb, weil das Holz mit Hilfe eines Pferdes in das Dorf gezogen wurde. Dieser Weg, der nur so breit war, dass gerade ein Pferd dort entlang laufen konnte, musste von den Fluren der Orte, durch die der Weg führte, geduldet werden. Da der Wald Eigentum des Herzogs bzw. Großherzogs von SWE war, musste das Holz natürlich bezahlt werden. Das wurde mit der Übertragung des Jagdrechts auf die Herrschaft abgesichert. Davon war das ganze Gebiet von Ettersburg bis Pfiffelbach betroffen, denn es gab hier sehr viele Hasen. Weitere wichtige Baustoffe waren Kalkstein und Lehm. Beides gab es in der Wohlsborner Flur genügend. Kalkstein am Nordhang des Kleinen Ettersberges ist ja nicht ungewöhnlich, denn der ganze Ettersberg besteht aus Muschelkalk, der etwa 215 Millionen Jahre auf dem Buckel hat. Dementsprechend hart ist diese Gestein auch ideal für Grundmauern von Gebäuden. Das kann an vielen Häusern in Wohlsborn noch gesehen werden, wie auch an einigen Mauern. Ganze Häuser aus gut behauenen Bruchsteinen sind eher selten. Dagegen gibt es noch Gebäude, die aus kleinen Kalksteinen, Bruchsteinabfällen und Lesesteinen (vom Feld) vermischt mit Lehm als Bindemittel aufgebaut wurden. Steinbrüche gab es überall in der Flur, natürlich so nah wie möglich am Dorf. Vor allem in Richtung Großobringen und an der Straße zum ehemaligen Bahnhof gab es größere Gruben. Die wohl größte befand sich im Feld etwa 50 m links von der Straße zum ehemaligen Bahnhof, in der Hälfte der Strecke zwischen Ortsausgang und ehem. Bahnhof. Bis in eine Tiefe von 5m wurde dort Kalkstein mühsam gebrochen. Nachdem der Abbau sich durch die Verfügbarkeit moderner Baustoffe nicht mehr lohnte, wurden die Gruben allmählich mit Müll gefüllt und in den 30er Jahren mit Muttererde wieder zu Ackerland rekultiviert. Der letzte Steinbruch befand sich oberhalb des Wasserbassins des Wasserwerks Sachsenhausen, heute nur noch kenntlich an der dort wachsenden Baumgruppe. Diese Grube wurde noch bis Ende der 50er Jahre als Müllhalde genutzt und dann mit Lesesteinen verfüllt. Wie steinreich Wohlsborn ist, kann man bei Spaziergängen in der Flur immer wieder auf frisch gepflügten Feldern sehen. Wenn man sich die Mühe macht und einen größeren Stein aufhebt, kann man oft schöne Fossilien entdecken. Während Muschelkalk fast in der ganzen Flur zu finden ist, gibt es Lehm vorwiegend nordöstlich am Ort und am Lindenberg. Abgebaut wurde der Lehm hauptsächlich rechts neben der Straße nach Sachsenhausen, beginnend an der Straße zum Friedhof bis etwa 200 m in Richtung Sachsenhausen und rechts davon bis etwa Anfang des Friedhofs. Wie bei dem Kalkstein wurde der Abbau eingestellt und die Gruben mit Abfall/Müll gefüllt. Mitte der 30er Jahre wurde Erde aufgefüllt. Ein Teil wurde Gartenland und von der Gemeinde verpachtet, ein Teil wurde für die 1937 angepflanzte gemeindeeigene Kirschplantage ( Kirschenwiese ) genutzt. Der Rest war noch bis Ende der 50er Jahre Schuttplatz und wurde später mit Erde aufgefüllt und als Krautland genutzt. Obwohl die große Zeit der Lehmbauten vorüber war, war Lehm für Reparaturen oder für Kachelöfen immer noch gefragt. Deshalb gab es bis zur Verrohrung (1975) des in den 30er Jahren zwischen Straße und Friedhof angelegten Grabens immer freiliegende Lehmvorkommen an dessen Wand. Beim Aushub des Regenwasserauffangbeckens auf der Kirschenwiese konnte man sehen, dass es noch immer Lehmvorkommen gibt. Für viele Informationen in diesem Beitrag bedanke ich mich bei Herrn Harry Berbig. Die Broschüre Die kulturhistorischen Erinnerungen von ihm können ebenso wie die Ortschronik bis 1990 bestellt werden. Die Fortsetzung der Ortschronik 1990 bis 2005 wird 2006 erhältlich sein. Thomas Fischer, Ortschronist Wohlsborn, wie geht es weiter? Denk ich an den Haushalt in der Nacht, so bin ich um den Schlaf gebracht. Die diesjährige Haushaltssituation zwingt uns zu außergewöhnlichen Aktivitäten. In der letzten Gemeinderatsitzung am haben wir dieses Thema im Beisein des VG-Vorsitzenden, Hans Wagner, ausführlich diskutiert und sind zu dem Entschluß gekommen, Wohlsborn zu dem sportlichen Zentrum des Nordkreises zu entwickeln. Es ist vorgesehen, außer dem aktiven Spielbetrieb auf unserem Sportplatz noch folgende Sportstätten rund um Wohlsborn zu errichten: Golfplatz Basketballanlage Volleyballanlage Tennisplätze Wellnessbad unter Nutzung unseres ortseigenen Quellwassers mit späterer Erweiterung durch eine Kneippkuranlage für die Wintersportler 22 Kilometer gespurte Loipen im Hügelland um Wohlsborn Erweiterung des Radwandweges Laura über den Bärenhügel hinweg, um von dort aus sternenförmig auszuschwärmen. Es ist vorgesehen, an den Wochenenden und Feiertagen einen regen Gaststättenbetrieb von Uhr auf dem Bärenhügel für Ausflügler zu organisieren. Mehrere Bewerbe für die gastronomische Betreuung ist schon in der näheren Auswahl. Dringend wird noch ein Betreiber der Pachttoiletten gesucht. Anfragen oder Bewerbungen mit kompletten Bewerbungsunterlagen und ausführlichen Lebenslauf bitte in der Gemeinde abgeben. Wir sind überzeugt, dass wir mit diesem Maßnahmepaket einen noch nie dagewesenen wirtschaftlichen Aufschwung erleben werden. Um dieses Vorhaben auf den Weg zu bringen ist natürlich viel Geld erforderlich. Wir haben daher eine Aktiengesellschaft gegründet und sind mit Datum vom an die Börse gegangen. Leute, die Geld übrig haben, erhalten die Gelegenheit, zum Vorzugspreis Aktien zu erwerben. Für Ortsansässige beträgt der Einführungspreis 33,33. Auswärtige zahlen das Doppelte. Wir sind uns ganz sicher, dass wir nicht wissen, was am Ende dabei rauskommt, andere, die an die Börse gehen, wissen dies aber auch nicht. Peter Thomas, Aufsichtsratvorsitzender Wohlsborn AG Rentnernachmittag Am Mittwoch, den findet ab Uhr der nächste Rentnernachmittag im Bürgerhaus statt. Alle Seniorinnen und Senioren sind herzlich eingeladen. Lesegruppe Das nächste Treffen der Lesegruppe ist am Dienstag, den um Uhr im Bürgerhaus. Gelesen wird bis dahin: Solomons Lied von Toni Morrison. Regina Scheller Termine gelber Sack: Dienstag, den und Hausmüll: Freitag, den , , Papier: Montag, den Fahrbibliothek: Mittwoch, den in der Zeit von Uhr Uhr

11 Gemeindejournal Ausgabe 4. April 2005 Bürgermeister: Joachim Pommeranz Beigeordneter: Herr Alfons Patenge B A L L S T E D T Gemeindeanschrift: Im Dorfe 54, Ballstedt Telefon: (036452)72247 Sprechzeit: Dienstag Uhr Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates Ballstedt vom Mit Beschluss- Nr.: 05/03/2005 stimmte der Gemeinderat Ballstedt der vorliegenden Tagesordnung zu und so wurde nach dieser verfahren. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anzahl: 7, davon anwesend: 4, Ja-Stimmen : 4, keine Nein- Stimmen bzw. Stimmenthaltungen Mit Beschluss- Nr.: 06/03/2005 genehmigte der Gemeinderat Ballstedt die Niederschrift über die Sitzung am Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anzahl: 7, davon anwesend: 4, Ja-Stimmen: 4, keine Nein-Stimmen bzw. Enthaltungen Mit Beschluss- Nr.: 07/03/2005 genehmigt der Gemeinderat Ballstedt die Haushaltssatzung für das Jahr 2005 einschließlich aller dazugehörigen Anlagen. Abstimmungsergebnis: gesetzl: Anzahl: 7, davon anwesend: 4, Ja-Stimmen: 4, keine Nein- Stimmen bzw. Enthaltungen Mit Beschluss- Nr.: 08/03/2005 genehmigte der Gemeinderat Ballstedt den Finanzplan der Gemeinde Ballstedt für die Jahre 2004 bis Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anzahl: 7, davon anwesend: 4, Ja-Stimmen: 4, keine Nein- Stimmen bzw. Enthaltungen Mit Beschluss- Nr.: 09/03/2005 wurde der Beschluss 09/09/2004 zur Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Ballstedt aufgehoben. Abstimmungsergebnis: gesetzl.: Anzahl: 7, davon anwesend: 4, Ja-Stimmen: 4, keine Nein- Stimmen bzw. Enthaltungen Mit Beschluss- Nr.: 10/03/2005 beschloss der Gemeinderat Ballstedt die Satzung der Gemeinde Ballstedt über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeitragssatzung) in der geänderten Form. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anzahl: 7, davon anwesend: 5, Ja-Stimmen: 5, keine Nein-Stimmen bzw. Enthaltungen Bekanntmachung Satzung der Gemeinde Ballstedt über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeitragssatzung) Aufgrund des 19 Abs. 1 Satz 1 der Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung, ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S.501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl S.41) zuletzt geändert durch Artikel 6 Thüringer Gesetz zur Änderung Verwaltungsverfahrensrechtlicher und anderer Vorschriften vom 25. November 2004 (GVBl. S. 853) und des 132 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2253), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Anpassung des BauGB an EU- Richtlinien vom 24. Juni 2004 (BGBl. I S.1359) hat der Gemeinderat der Gemeinde Ballstedt in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Erhebung von Erschließungsbeiträgen Die Gemeinde Ballstedt erhebt Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Baugesetzbuches ( 127 ff.) sowie nach Maßgabe dieser Satzung. 2 Art und Umfang der Erschließungsanlagen (1) Beitragsfähig ist der Erschließungsaufwand 1. für die zum Anbau bestimmten öffentlichen Straßen und Wege in bis zu einer Straßenbreite (Fahrbahn einschließlich der Gehwege, Radwege, Standspuren, Schutz- und Randstreifen) von a) Kleinsiedlungsgebieten 10,0 m bei nur einseitiger Anbaubarkeit 8,5 m b) Dorfgebieten, reinen Wohngebieten, allgemeinen Wohngebieten, besonderen Wohngebieten, Mischgebieten aa) mit einer Geschoßflächenzahl bis 0,8 = 14,0 m bei nur einseitiger Anbaubarkeit = 12,5 m bb) mit einer Geschoßflächenzahl über 0,8 bis 1,0 = 18,0 m bei nur einseitiger Anbaubarkeit = 12,5 m cc) mit einer Geschoßflächenzahl über 1,0 bis 1,6 = 20,0 m c) Kerngebieten, Gewerbegebieten und sonstigen Sondergebieten i. S. d. 11 der Baunutzungsverordnung aa) mit einer Geschoßflächenzahl bis 1,0 = 20,0 m bb) mit einer Geschoßflächenzahl über 1,0 bis 1,6 =23,0 m cc) mit einer Geschoßflächenzahl über 1,6 bis 2,0 = 25,0 m dd) mit einer Geschoßflächenzahl über 2,0 = 27,0 m 2. für die öffentlichen, aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbaren Verkehrsanlagen innerhalb der Baugebiete (z. B. Fußwege, Wohnwege) mit einer Breite bis zu 5,0 m 3. für die nicht zum Anbau bestimmten Sammelstraßen ( 127 Abs. 2 Nr. 3 BauGB) mit einer Breite bis zu 27,0 m 4. für Parkflächen, a) die Bestandteile der Verkehrsanlagen i. S. d. Nr. 1 und 3, aber nach städtebaulichen Grundsätzen innerhalb der Baugebiete zu deren Erschließung notwendig sind (selbständige Parkflächen), bis zu 15 v. H. der Fläche des Abrechnungsgebietes; 5 Abs. 1 und 2 findet Anwendung. 5. für Grünanlagen mit Ausnahme von Kinderspielplätzen, a) die Bestandteil der Verkehrsanlagen i. S. d. Nr. 1 bis 4 sind, bis zu einer zusätzlichen Breite von 4,0 m b) die nicht Bestandteil von Verkehrsanlagen, aber nach städtebaulichen Grundsätzen innerhalb der Baugebiete zu deren Erschließung notwendig sind (selbständige Grünanlagen), bis zu 15 v. H. der Flächen der erschlossenen Grundstücke; 5 Abs. 1 und 2 findet Anwendung 6. für Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche Umwelteinwirkungen i. S. d. Bundesimmissionsschutzgesetzes ( 127 Abs. 2 Nr. 5 BauGB). (2) Endet eine Verkehrsanlage mit einem Wendeplatz, so vergrößern sich die in Abs. 1 Nr. 1 und 3 angegebenen Maße um die Hälfte, mindestens aber um 8,0 m. (3) Erschließt eine Verkehrsanlage Grundstücke in Baugebieten unterschiedlicher Art, so gilt die größte der in Abs. 1 angegebenen Breiten. (4) Die Art des Baugebietes ergibt sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Soweit ein Bebauungsplan nicht besteht oder die Art des Baugebietes nicht festlegt, richtet sich die Gebietsart nach der auf den Grundstücken in der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Nutzung. (5) Der Erschließungsaufwand umfaßt insbesondere die Kosten für 1. den Erwerb der Flächen für die Erschließungsanlagen sowie den Wert der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen im Zeitpunkt der Bereitstellung 2. die Freilegung der Flächen für die Erschließungsanlagen 3. die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen einschließlich der Einrichtungen für ihre Entwässerung und Beleuchtung 4. die Übernahme von Anlagen als gemeindliche Erschließungsanlagen. Der Erschließungsaufwand umfaßt auch die Kosten für in der Baulast der Gemeinde stehenden Teile der Ortsdurchfahrt einer Bundes-, Landes- oder Kreisstraße, bei der Fahrbahn beschränkt auf die Teile, die über die Breite der anschließenden freien Strecken hinausgehen. 3 Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes Der beitragsfähige Erschließungsaufwand wird nach den tatsächlichen Kosten für jede einzelne Erschließungsanlage ermittelt. Die Gemeinde kann abweichend von Satz 1 entweder den beitragsfähigen Erschließungsaufwand für bestimmte Abschnitte einer Erschließungsanlage berechnen (Abschnittsbildung) oder den Aufwand für mehrere Anlagen, die für die Erschließung der Grundstücke eine Einheit bilden (Erschließungseinheit), insgesamt ermitteln. Über die Bildung eines Abschnittes oder einer Erschließungseinheit entscheidet der Gemeinderat im Einzelfall durch Beschluß. 4 Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen Erschließungsaufwand Die Gemeinde trägt 10 v. H. des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes. 5 Abrechnungsgebiet, Ermittlung der Grundstücksfläche (1) Die von einer Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke bilden das Abrechnungsgebiet. Wird der Erschließungsaufwand für den Abschnitt einer Erschließungsanlage oder zusammengefaßt für mehrere Erschließungsanlagen, die eine Erschließungseinheit bilden, ermittelt und abgerechnet, so bilden die von dem Abschnitt bzw. von den Erschließungsanlagen der Erschließungseinheit erschlossenen Grundstücke das Abrechnungsgebiet. (2) Als Grundstücksfläche gilt 1. im Bereich eines Bebauungsplanes die Fläche, die der Ermittlung der zulässigen Nutzung zugrundezulegen ist 2. soweit ein Bebauungsplan nicht besteht oder der Bebauungsplan eine andere als die bauliche oder gewerbliche Nutzung vorsieht,

12 Gemeindejournal Ausgabe 4. April 2005 a) bei Grundstücken, die an eine Erschließungsanlage angrenzen, die Fläche Mischgebieten und Ferien- 3 1,0 von der Erschließungsanlage bis zu einer Tiefe von höchstens 50 m hausgebieten 4 und 5 1,1 (Tiefenbegrenzung), 6 und mehr 1,2 b) bei Grundstücken, die - ohne an die Erschließungsanlage anzugrenzen - 3. in besonderen Wohngebieten 1 0,5 mit der Erschließungsanlage durch einen Weg oder in anderer rechtlich 2 0,8 gesicherter Form verbunden sind, die Fläche von der der Erschließungsanlage 3 1,1 zugewandten Seite bis zu einer Tiefe von höchstens 50 m. 4 und 5 1,4 Reicht die bauliche, gewerbliche oder eine der baulichen oder gewerblichen 6 und mehr 1,6 gleichartige (erschließungsbeitragsrechtlich relevante) Nutzung über diese 4. in Dorfgebieten 1 0,5 Begrenzung hinaus, so ist die Grundstückstiefe maßgebend, die durch die 2 und mehr 0,8 hintere Grenze der Nutzung bestimmt wird. 5. in Kern- u. Gewerbegebieten 1 1, ,6 Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwandes (1) Der nach Abzug des Anteils der Gemeinde ( 4) anderweitig nicht gedeckte Erschließungsaufwand (umlagefähiger Erschließungsaufwand) wird auf die Grundstücke des Abrechnungsgebietes ( 5) in dem Verhältnis verteilt, in dem die zulässigen Geschoßflächen der einzelnen Grundstücke zueinander stehen. (2) Die zulässige Geschoßfläche eines Grundstückes wird nach Maßgabe der Bestimmungen der 7 bis 10 unter Berücksichtigung der Nutzungsart ( 11) ermittelt. Für mehrfach erschlossene Grundstücke gilt darüber hinaus die Regelung des 12. Bei der Ermittlung der Geschoßfläche werden Bruchzahlen bis einschließlich 0,5 auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet und solche über 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet. 7 Ermittlung der zulässigen Geschoßfläche bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan die Geschoßflächenzahl oder Geschoßfläche festsetzt (1) Als zulässige Geschoßfläche gilt die mit der im Bebauungsplan festgesetzten Geschoßflächenzahl vervielfachte Grundstücksfläche. (2) Setzt der Bebauungsplan die Größe der Geschoßfläche fest, gilt diese als zulässige Geschoßfläche. (3) Ist im Einzelfall eine größere als die nach Abs. 1 oder 2 zulässige Geschoßfläche genehmigt, so ist diese zugrundezulegen. (4) Bei Bauwerken mit Geschossen von mehr als 3,5 m gilt als Geschoßfläche die Baumasse des Bauwerkes geteilt durch 3,5, mindestens jedoch die nach Abs. 1 bis 3 ermittelte Geschoßfläche. 8 Ermittlung der zulässigen Geschoßfläche bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan eine Baumassenzahl festsetzt (1) Weist ein Bebauungsplan statt einer Geschoßflächenzahl oder der Größe der Geschoßfläche für ein Grundstück eine Baumassenzahl aus, so ergibt sich die auf die Grundstücksfläche anzuwendende Geschoßflächenzahl aus der Teilung der Baumassenzahl durch 3,5. (2) Ist eine größere als die nach Abs. 1 bei Anwendung der Baumassenzahl zulässige Baumasse genehmigt, so ergibt sich die zulässige Geschoßfläche aus der Teilung dieser Baumasse durch 3,5. 9 Sonderregelung für Grundstücke in beplanten Gebieten (1) Bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze hergestellt werden können, wird die Grundstücksfläche mit der Geschoßflächenzahl 0,5 vervielfacht. Ist nach den Festsetzungen eines Bebauungsplanes mehr als ein Garagengeschoß zulässig oder im Einzelfall genehmigt, so erhöht sich die Geschoßflächenzahl für jedes weitere Garagengeschoß um 0,3. Nach 85 Abs. 2 ThürBO gelten Geschosse als Vollgeschosse, wenn deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragt und sie über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben. In Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 gelten Geschosse, die über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine für die Nutzung als Aufenthaltsraum in solchen Gebäuden erforderliche lichte Höhe haben, als Vollgeschosse. Die 7 und 8 finden keine Anwendung. (2) Für Gemeinbedarfs- oder Grünflächengrundstücke in beplanten Gebieten, deren Grundstücksflächen aufgrund ihrer Zweckbestimmung nicht oder nur zu einem untergeordneten Teil mit Gebäuden überdeckt werden sollen bzw. überdeckt sind (z. B. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Kleingartengelände), gilt eine Geschoßfläche von 0,3. Die 7 und 8 finden keine Anwendung. 10 Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die keine Planfestsetzungen i. S. d. 7 bis 9 bestehen (1) In unbeplanten Gebieten und bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan keine den 7 bis 9 entsprechende Festsetzungen enthält, beträgt die auf die Grundstücksfläche anzuwendende Geschoßflächenzahl (2) Die Art des Baugebietes ergibt sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Soweit ein Bebauungsplan nicht besteht oder die Art des Baugebietes nicht festlegt, richtet sich die Gebietsart nach der auf den Grundstücken in der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Nutzung. Lassen sich Grundstücke nach der Eigenart ihrer näheren Umgebung keinem der genannten Baugebiete zuordnen, so werden die für Mischgebiete geltenden Geschoßflächenzahlen zugrundegelegt. (3) Der Berechnung der höchstzulässigen Geschoßflächenzahl wird als zulässige Zahl der Vollgeschosse 1. die in einem Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse, 2. soweit keine Geschoßzahl festgesetzt ist, a) bei bebauten Grundstücken die Zahl der tätsächlichen vorhandenen, b) bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Geschosse zugrunde gelegt. Als Geschosse gelten Vollgeschosse nach der Thür.BO 85 Abs. 2. (4) Bei Grundstücken mit Gebäuden ohne ein Vollgeschoß gilt als Geschoßfläche die tatsächlich vorhandene Baumasse geteilt durch 3,5. (5) Abweichend von den vorstehenden Bestimmungen finden die Regelungen des 9 für die Grundstücke entsprechende Anwendung, 1. auf denen nur Stellplätze oder Garagen hergestellt werden können, 2. die als Gemeinbedarfs- oder Grünflächengrundstücke 9 Abs. 2 entsprechend tatsächlich baulich genutzt sind. (6) Ist in Fällen des Abs. 3 Satz 1 Nummer 1 im Einzelfall eine höhere Geschoßzahl genehmigt, so ist diese zugrundezulegen. (7) Überschreiten Geschosse nach Abs. 3 und 6 die Höhe von 3,5 m, so gilt als Geschoßfläche die Baumasse des Bauwerkes geteilt durch 3,5, mindestens jedoch die nach Abs. 3 und 6 ermittelte Geschoßfläche. 11 Artzuschlag (1) Zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Nutzungsart sind die für Grundstücke in den durch Bebauungsplan festgesetzten Kern-, Gewerbeund Industriegebieten sowie nach der Art der Nutzung vergleichbaren Sondergebieten (z. B. Messegebiete, Ausstellungsgebiete, Gebiete für Einkaufszentren bzw. großflächige Handelsgebiete) ermittelten Geschoßflächenzahl um 25 v. H. zu erhöhen. Dies gilt entsprechend für die überwiegend industriell, gewerblich oder in ähnlicher Weise (z. B. mit Büro-, Verwaltungs-, Post-, Bahn-, Krankenhaus- oder Schulbauten) genutzten Grundstücke in sonstigen Baugebieten. (2) Absatz 1 gilt nicht bei der Abrechnung selbständiger Grünanlagen ( 2 Abs. 1 Nr. 5 b). 12 Mehrfach erschlossene Grundstücke (1) Für die Grundstücke, die durch jeweils mehrere gleichartige, voll in der Baulast der Gemeinde stehende Erschließungsanlagen erschlossen werden (z.b. Eckgrundstücke, Grundstücke zwischen zwei Erschließungsanlagen), wird die nach den 6 bis 11 ermittelte Geschossfläche bei einer Erschließung durch zwei Erschließungsanlagen jeweils zur Hälfte, durch drei Erschließungsanlagen jeweils zu einem Drittel, durch vier und mehr Erschließungsanlagen mit dem entsprechenden ermittelten Bruchteil zugrundegelegt. (2) Die Regelung des Abs. 1 gilt nicht in Kerngebieten, Gewerbegebieten und Industriegebieten sowie für überwiegend gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke in sonstigen Baugebieten. 13 Kostenspaltung Der Erschließungsbeitrag kann für 1. den Grunderwerb, 2. die Freilegung, Baugebiet Zahl der Geschoß- 3. die Fahrbahn, Vollgeschosse flächenzahl 4. die Radwege, 1. in Kleinsiedlungsgebieten 1 0,3 5. die Gehwege, 2 0,4 6. die unselbständigen Parkflächen, 2. in reinen Wohngebieten, 1 0,5 7. die unselbständigen Grünflächen, allgemeinen Wohngebieten 2 0,8 8. die Beleuchtungseinrichtungen,

13 Gemeindejournal Ausgabe 4. April die Entwässerungsanlagen gesondert erhoben und in beliebiger Reihenfolge umgelegt werden, sobald die Maßnahme, deren Aufwand durch Teilbeträge gedeckt werden soll, abgeschlossen worden ist. Über die Anwendung der Kostenspaltung entscheidet der Gemeinderat im Einzelfall. 14 Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen (1) Straßen, Wege und Plätze, mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbare Verkehrsanlagen, Sammelstraßen und selbständige Parkflächen sind endgültig hergestellt, wenn sie a) eine Befestigung aus tragfähigem Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Beton, Platten, Pflaster oder einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise aufweisen, b) entwässert werden, c) beleuchtet werden und 17 Ablösung des Erschließungsbeitrages Der Erschließungsbeitrag kann abgelöst werden. Der Ablösungsbetrag richtet sich nach der Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht. 18 Anwendung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, gelten für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen im übrigen die 2 bis 4 und 15 bis 21 des Thüringer Kommunalabgabegesetzes (ThürKAG). 19 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom außer Kraft. Ballstedt, den 03. April 2005 d) ihre Flächen im Eigentum der Gemeinde stehen. Gemeinde Ballstedt gez. Joachim Pommeranz, Bürgermeister Sind im Bebauungsplan oder im Ausbauplan Teile der Erschließungsanlage als Gehweg, Radweg, Parkfläche oder Grünanlage vorgesehen, so sind diese endgültig hergestellt, wenn sie eine Abgrenzung zur Fahrbahn und gegebenenfalls gegeneinander haben und - Gehwege, Radwege und Parkflächen entsprechend Satz 1 Nr. 1 ausgebaut sind, - Grünanlagen gärtnerisch gestaltet sind. (2) Selbständige Grünanlagen sind endgültig hergestellt, wenn sie gärtnerisch gestaltet sind und ihre Flächen im Eigentum der Gemeinde stehen. 15 Immissionsschutzanlagen Bei Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche Rechtsaufsichtlich angezeigt am Die Kommunalaufsicht des Kreises Weimarer Land hat mit Schreiben vom der vorzeitigen Veröffentlichung der Satzung nach 21 Abs. 3 ThürKO zugestimmt. Bekannt gemacht im Amtsblatt Gemeindejournal 4. Ausgabe vom Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe von Gründen geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Umwelteinwirkungen i. S. d. Bundes- Immissionsschutzgesetzes werden Art, Umfang und Merkmale der endgültigen Herstellung sowie die Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes durch Satzung im Einzelfall abweichend oder ergänzend festgelegt. 16 Herzliche Glückwünsche zur Jugendweihe am 30. April 2005 Der Bürgermeister und der Gemeinderat der Gemeinde Ballstedt möchten allen nachfolgend genannten Jugendlichen ganz herzlich zur Jugendweihe gratulieren und wünschen für den neuen Lebensabschnitt viel Gesundheit, Vorausleistungen Glück und Erfolg. J. Pommeranz, Bürgermeister Die Gemeinde kann für Grundstücke, für die eine Beitragspflicht noch nicht Josephin Döbel Kevin Schindler oder noch nicht in vollem Umfang entstanden ist, Vorausleistungen bis zur Jennifer Glander Victoria Theurich Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erheben. Wichtige Termine Fahrbibliothek: Ballstedt, Mittwoch, den , Uhr bis Uhr Entsorgung Altpapier: Ballstedt, Dienstag den Entsorgung Hausmüll: Ballstedt, Mittwoch den und Entsorgung Gelber Sack: Ballstedt, Montag den und NEWS - TICKER Am Maibaum setzen mit der FFW, dem Sportverein und der Kirmesgesellschaft Ballstedt danach Maifeuer mit Fackelzug Am Fußballturnier der Junioren und der Alten Herrenmannschaft Am Abend Musik auf dem Sportplatz Für alle die das Tanzbein schwingen wollen oder einfach nur Lust zum Feiern haben. Beginn gegen Uhr Für das leibliche Wohl ist gesorgt, Eintritt frei Am ladet der Sportverein SV 95 Ballstedt wieder zum traditionellen Familiensportfest ein. Es warten wieder viele Highlights auf Groß und Klein. Beginn ist Uhr mit unserem immer wieder interessanten Radrennen. Also, auf zum Sportfest. Bis bald, euer SV 95 Ballstedt Bürgermeister: Sylvia Engel Beigeordneter: Oskar Leine B E R L S T E D T / OT Ottmannshausen / OT Stedten Gemeindeanschrift: Hauptstr. 23, Berlstedt Telefon: (036452) Sprechzeit: Dienstag 16:30 18 Uhr (auch Wohnungsverwaltung) Bekanntgabe der nichtöffentlichen Beschlüsse des Gemeinderates Berlstedt vom Mit Beschluss-Nr. 66/02/05/04-09 wurde die Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung vom durch den Gemeinderat Berlstedt genehmigt. Abstimmungsergebnis - gesetzl. Anzahl GR: 13, davon anwesend: 12, Ja- Stimmen: 10, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 2 Mit Beschluss-Nr. 67/02/05/04-09 stimmte der Gemeinderat Berlstedt der Verpachtung einer Teilfläche von insgesamt 40 m² aus den Flurstücken 30/5 und 4/48 in der Gemarkung Stedten zur Nutzung als Pkw-Stellflächen zu. Der Pachtzins beträgt 4, pro Jahr. Abstimmungsergebnis - gesetzl. Anzahl GR: 13, davon anwesend: 12, Ja- Stimmen: 11, keine Nein-Stimmen bzw. Enthaltungen; ein Gemeinderat nahm nach 38 ThürKO nicht an der Abstimmung teil. Mit Beschluss-Nr. 68/02/05/04-09 genehmigte der Gemeinderat Berlstedt, dass auf dem gemeindeeigenen Flurstück 218 in der Gemarkung Ottmannshausen Poller zum Schutz von unter der Erde liegenden Rohren gesetzt werden können. Abstimmungsergebnis - gesetzl. Anzahl GR: 13, davon anwesend: 12, Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 2; ein Gemeinderatsmitglied nahm nach 38 ThürKO nicht an der Abstimmung teil Mit Beschluss-Nr. 69/02/05/04-09 stimmte der Gemeinderat Berlstedt der Eintragung einer Grundschuld vor Eigentumsübergang zu Lasten der Erwerber des Flurstückes 7/2 Flur 1 Gemarkung Stedten a. E. zu. Abstimmungsergebnis - gesetzl. Anzahl GR: 13, davon anwesend: 12, Ja- Stimmen: 12, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

14 Gemeindejournal Ausgabe 4. April 2005 Mit Beschluss-Nr. 70/02/05/04-09 erfolgt in Ergänzung zum Beschluss 412/ 01/03/99-04 vom der Verkauf einer Teilfläche von ca. 70 m² aus dem Flurstück 449/50 an die Gebäudeeigentümer des Flurstückes 450/80 zu einem Preis von 18,- /m². Das Wegerecht zu Gunsten des Eigentümers des Flurstückes 450/50 ist zu sichern. Die Schadenersatzforderungen der Gebäudeeigentümer wurden geprüft. Die Beseitigung der Mängel an den Grundmauern im Kellerbereich wird nach Richtlinien der VOB ausgeschrieben und vergeben. Abstimmungsergebnis - gesetzl. Anzahl GR: 13, davon anwesend: 12, Ja- Stimmen: 11, Nein-Stimmen: 1, Enthaltungen: 0 Mit Beschluss-Nr. 71/02/05/04-09 stimmte der Gemeinderat zu, auf das gesetzliche Vorkaufsrecht der Gemeinde für das Flurstück 130/1 Flur 1 Gemarkung Berlstedt zu verzichten und im Kaufvertrag das Wegerecht für die Gemeinde zu sichern. Abstimmungsergebnis - gesetzl. Anzahl GR: 13, davon anwesend: 12, Ja- Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 3 Bekanntgabe der öffentlichen Beschlüsse des Gemeinderates Berlstedt vom Mit Beschluss-Nr. 80/03/05/04-09 genehmigte der Gemeinderat Berlstedt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom Abstimmungsergebnis gesetzl. Anzahl GR: 13, davon anwesend: 9, Ja- Stimmen: 9, keine Nein-Stimmen oder Enthaltungen Mit Beschluss-Nr. 81/03/05/04-09 stimmte der Gemeinderat Berlstedt der vorliegenden 1. Änderung zur Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge der Gemeinde Berlstedt zu. Die 1. Änderung zur Satzung sowie die dazugehörige Flurkarte sind Bestandteil des Protokolls. Abstimmungsergebnis gesetzl. Anzahl GR: 13, davon anwesend: 9, Ja- Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 2 Mit Beschluss-Nr. 82/03/05/04-09 beschließt der Gemeinderat Berlstedt die Haushaltssatzung für das Jahr 2005 einschließlich der erforderlichen Anlagen. Abstimmungsergebnis gesetzl. Anzahl GR: 13, davon anwesend: 9, Ja- Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Mit Beschluss-Nr. 83/03/05/04-09 beschließt der Gemeinderat Berlstedt den Finanzplan für die Jahre 2004 bis Abstimmungsergebnis gesetzl. Anzahl GR: 13, davon anwesend: 9, Ja- Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Mit Beschluss-Nr. 84/03/05/04-09 erteilt der Gemeinderat von Berlstedt das gemeindliche Einvernehmen zum Vorhaben auf dem Flurstück 35/1, Flur 1, in der Gemarkung Berlstedt Teilabbruch und Umbau einer Scheune zur Garage. Abstimmungsergebnis gesetzl. Anzahl GR: 13, davon anwesend: 9, Ja- Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Mit Beschluss-Nr. 85/03/05/04-09 erteilt der Gemeinderat von Berlstedt das Einvernehmen zur Sanierung des Wohnhauses auf dem Flurstück 25 in der Flur 1 der Gemarkung Ottmannshausen. Abstimmungsergebnis gesetzl. Anzahl GR: 13, davon anwesend: 9, Ja- Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Mit Beschluss-Nr. 86/03/05/04-09 beschließt der Gemeinderat Berlstedt die hohle Esche auf dem Friedhof Berlstedt fällen zu lassen. Abstimmungsergebnis gesetzl. Anzahl GR: 13, davon anwesend: 9, Ja- Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 2 Bekanntmachung der 1. Satzung der Gemeinde Berlstedt zur Änderung der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge der Gemeinde Berlstedt vom Aufgrund der 19 Abs. 1 und 20 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 501), zuletzt geändert durch Artikel 6 Thüringer Gesetz zur Änderung Verwaltungsverfahrensrechtlicher und anderer Vorschriften vom 25. November 2004 (GVBl. S. 853) i. V. m. den 2 und 7a des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl.S. 301), zuletzt geändert durch das Änderungsgesetz vom 17. Dezember 2004, erlässt die Gemeinde Berlstedt folgende Satzung: Die Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge der Gemeinde Berlstedt vom , bekannt gemacht im Amtsblatt der Gemeinde Berlstedt, Ausgabe Dezember 2004, wird wie folgt geändert: 1 Der 2 - Abrechnungseinheiten (AE) - wird wie folgt geändert und erhält folgende neue Fassung: Die innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gelegenen Verkehrsanlagen werden in die folgenden drei Bereiche gegliedert und zu je einer Abrechnungseinheit zusammengefasst: - Berlstedt I, - Ottmannshausen II - Stedten a. E. III. Die Abgrenzung der Abrechnungseinheit I wird geändert und in der beiliegenden Flurkarte dargestellt. Die Karte ist Bestandteil der Satzung 2 - Inkrafttreten Diese Satzung tritt rückwirkend zum in Kraft. Berlstedt, den Gemeinde Berlstedt gez. Engel, Bürgermeisterin Siegel Rechtsaufsichtlich angezeigt am Die Kommunalaufsicht des Kreises Weimarer Land hat mit Schreiben vom der vorzeitigen Veröffentlichung der Satzung nach 21 Abs. 3 ThürKO zugestimmt. Bekannt gemacht im Amtsblatt Gemeindejournal 4. Ausgabe vom Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe von Gründen geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Öffentliche Bekanntmachung zur Auslegung Die Karten zur Abgrenzung der Abrechnungseinheiten werden nach 3 Abs. 2 Thüringer Bekanntmachungsverordnung als Bestandteil der 1. Satzung der Gemeinde Berlstedt zur Änderung der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge öffentlich ausgelegt. Die Karten zur Abgrenzung der Abrechnungseinheiten I, II und III werden in der Verwaltungsgemeinschaft Berlstedt, Hauptstr. 23, Berlstedt, Bauverwaltung, Zimmer 7 in der Zeit vom bis zum zu den Dienstzeiten Mo, Mi, Do 8:00 12:00 und 13:00 16:00 Uhr Di 8:00 12:00 und 13:00 18:00 Uhr Fr 8:00 12:00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. gez. Engel, Bürgermeisterin Herzliche Glückwünsche zur Goldenen Hochzeit Am 23. April feiert das Ehepaar Helga und Heinz Baar aus Stedten das Fest der Goldenen Hochzeit. Der Gemeinderat und die Bürgermeisterin der Gemeinde Berlstedt gratulieren dem Ehepaar Baar ganz herzlich und wüschen noch viele schöne gemeinsame Jahre bei bester Gesundheit. S. Engel, Bürgermeisterin Herzliche Glückwünsche zur Jugendweihe am 30. April 2005 Die Bürgermeisterin und der Gemeinderat der Gemeinde Berlstedt möchten allen nachfolgend genannten Jugendlichen ganz herzlich zur Jugendweihe gratulieren und wünschen für den neuen Lebensabschnitt viel Gesundheit, Glück und Erfolg. Engel, Bürgermeisterin aus Berlstedt: Felicitas Engel Anja Fischer Shirlyn Hecht Sebastian Hißbach Christian Paue Jaksch Thomas Repka Denis Riemann Laura Röhling Tim Röse-Oberreich Annika Schmidt Thomas Schnürer Maria Schröter aus Stedten: Dustin Engelbrecht Marie-Sophie Göpfardt Stefanie Kaufmann aus Ottmannshausen: Daniela Dembowski

15 Gemeindejournal Ausgabe 4. April 2005 Bekanntgabe der Freiwilligen Feuerwehr Ottmannshausen Die Freiwillige Feuerwehr Ottmannshausen gründet einen Feuerwehrverein. Dieser wird ab Samstag, den 30. April 2005 bestehen. Der Verein und dessen Mittel dienen in erster Linie der Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr, deren Öffentlichkeitsarbeit, und der Traditions- und Kameradschaftspflege. Am Freitag, den um Uhr findet im Dorfgemeinschaftshaus (ehem. Kindergarten) die Gründungsversammlung statt. Dazu lädt die Feuerwehr recht herzlich alle interessierten Bürger, ehem. Feuerwehrleute und Mitglieder ein. Adlung, Wehrführer Weimar-Tour GmbH Reisebüro und Omnibusbetrieb Rüss lädt ein So ein Theater Steinbach-Langenbach am 04. Mai 2005 ca Uhr ab Berlstedt und weitere Auf dem Weg nach Steinbach-Langenbach führt uns unser Weg über Gräfenroda. Hier im Glasstudio des Glasbläsermeister Herbert Reuß erwartet sie eine Vorführung der besonderen Art. Seine Vorführungen sind auch bekannt als Glastheater. Mit sehr viel Witz, Humor und noch mehr Talent erleben sie eine Vorführung der Extraklasse. Hier bleibt kein Auge trocken. Weiter dann nach Steinbach. Hier steht das bekannte Naturtheater. Nach dem Mittagessen im Restaurant Waldklause besichtigen Sie bei einer Führung das Naturtheater Steinbach-Langenbach. Die Naturbühne mit der einzigartigen und faszinierenden Atmosphäre unweit des Rennsteigs ist die größte Natur- und Freilichtbühne Thüringens und eine der schönsten Anlagen Deutschlands. Gemütlich wird s am Nachmittag bei Kaffee und Kuchen und einem bunten Unterhaltungsprogramm mit den Müllers. Leistungen: Busfahrten ab/an Heimatort wie beschrieben, Glasbläservorführung, Mittagessen, Führung Naturtheater Steinbach, Kaffeegedeck, Unterhaltungsprogramm Preis pro Person: 40,- EURO inkl. aller aufgeführten Leistungen Anmeldungen bei Edith Günther, Tel: oder in allen Reisebüros von Weimar-Tour Wichtige Termine Fahrbibliothek: Ottmannshausen, Montag, den , Uhr bis Uhr Berlstedt, Montag, den , Uhr bis Uhr Stedten, Montag, den , Uhr bis Uhr Entsorgung Hausmüll: Berlstedt, Stedten, Ottmannshausen am Mittwoch, den und Entsorgung Gelber Sack: Berlstedt, Stedten, Ottmannshausen am Montag, den und Frühjahrskonzert Am Sonntag, 17. April 2005, findet im Gasthaus Zur Linde Berlstedt ein Frühjahrskonzert des Westthüringer Musikverein e.v. Berlstedt statt. Beginn: Uhr. Einlaß Uhr. Für Kaffee & Kuchen ist gesorgt. Bürgermeister: Werner Mitsching Beigeordneter: Fritz Kaufhold ETTERSBURG Gemeindeanschrift: An der Schule 3, Ettersburg Telefon: (03643) Sprechzeit: Dienstag Uhr Fahrbibliothek: Ettersburg, Mittwoch, den , Uhr bis Uhr Entsorgung Altpapier: Ettersburg, Montag, den Wichtige Termine Entsorgung Hausmüll: Ettersburg, Donnerstag, den und Entsorgung Gelber Sack: Ettersburg, Montag, den und Bürgermeister: Ronald Runge Beigeordneter: Jörg Geibert S T A D T N E U M A R K Gemeindeanschrift: Hauptstr. 96, Neumark Telefon: (036452)72282 Sprechzeit: Dienstag Uhr Herzliche Glückwünsche zur Jugendweihe am 30. April 2005 Der Bürgermeister und der Stadtrat der Stadt Neumark möchten allen nachfolgend genannten Jugendlichen ganz herzlich zur Jugendweihe gratulieren und wünschen für den neuen Lebensabschnitt viel Gesundheit, Glück und Erfolg. Runge, Bürgermeister Julien Gwerch Luise Lubk Wichtige Termine Fahrbibliothek: Neumark, Freitag, den , Uhr bis Uhr Entsorgung Altpapier: Neumark, Dienstag, den Entsorgung Hausmüll: Neumark, Donnerstag, den und Entsorgung Gelber Sack: Neumark, Montag, den und Bürgermeister: Dr. Thomas Basche Beigeordneter: Günther Schmidt R A M S L A Gemeindeanschrift: Ottmannshauser Str. 100, Ramsla Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates Ramsla vom Mit Beschluss- Nr. 04/03/2005 Genehmigte der Gemeinderat Ramsla die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom in der vorliegenden Form. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anzahl: 7, davon anwesend: 6, Ja-Stimmen: 6, keine Nein- Stimmen bzw. Enthaltungen Mit Beschluss-Nr.: 05/03/2005 genehmigte der Gemeinderat Ramsla die Haushaltssatzung 2005 mit den entsprechenden Anlagen. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anzahl: 7, davon anwesend: 6, Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 1, Enthaltungen: 0 Telefon: (036452)72498 Sprechzeit: Montag: 16:30-17:30 Uhr Mit Beschluss-Nr. 06/03/2005 genehmigte der Gemeinderat Ramsla den Finanzplan 2004 bis 2008 in der vorliegenden Form. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anzahl: 7, davon anwesend: 6, Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 1, Enthaltungen: 0 Bekanntmachung Die Haushaltssatzung der Gemeinde Ramsla wird hierdurch öffentlich bekannt gemacht. Mit Beschluss-Nrn. 05/03/05 und 06/03/05 vom hat der Gemeinderat Ramsla die Haushaltssatzung 2005 und den Finanzplan 2004 bis 2008 beschlossen.

16 Gemeindejournal Ausgabe 4. April 2005 Die Haushaltssatzung, mit den erforderlichen Anlagen, wurde der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Weimarer Land vorgelegt. Die Haushaltssatzung 2005 wurde von der Kommunalaufsicht mit Schreiben vom bestätigt. Die Satzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Die Haushaltssatzung 2005 einschließlich der Anlagen liegen gemäß 57 (3) ThürKO in der Zeit vom bis zu den Öffnungszeiten (s. Titelblatt) in der Finanzverwaltung der VG Berlstedt, Hauptstr. 23, Berlstedt aus. Haushaltssatzung der Gemeinde Ramsla (Landkreis Weimarer Land) für das Haushaltsjahr 2005 Auf Grund der 19 Abs. 1 Satz 1 und 55 der Thüringer Kommunalordnung vom 16. August 1993 des Freistaates Thüringens erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit , Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit , Euro ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Wichtige Termine Fahrbibliothek: Ramsla, Donnerstag, den , Uhr bis Uhr Entsorgung Altpapier: Ramsla, Dienstag, den Entsorgung Hausmüll: Ramsla, Donnerstag, den und Entsorgung Gelber Sack: Ramsla, Montag, den und Liebe Ramslarer, die trüben und kalten Tage sind so gut wie vorbei; mit der Energie des kommenden Frühlings können wir uns neuen Aufgaben stellen. Vorab möchte ich mich bei unserem Gemeindearbeiter Uwe Reifert und dessen beiden Gehilfen für den hervorragenden Winter- und Streudienst bedanken. Man konnte sich so stets sicher auf unseren öffentlichen Strassen und Gehwegen bewegen. Durch den Baumverschnitt der alten Weiden hat sich der Blick zur Schwerstedter Straße deutlich verändert. Leider konnten wir die zwei Weiden im Paradies noch nicht optimal zurückschneiden, da die Telekom die Telefonleitung aufgrund der kalten Witterung nicht abhängen konnte. Für die hohe Einsatzbereitschaft der Kameraden unserer Freiwilligen Feuerwehr sowie der anderen freiwilligen Helfer möchte ich mich hiermit bedanken. Ohne diese Hilfe wäre es uns nicht gelungen, den Baumverschnitt so schnell und sauber zu beräumen. Als nächste Großaktion werden die Pappeln am Weingarten / Straße bei Herrn Bruhn fallen, da sie mit ihrem stetem Wachstum eine steigende Gefahr für die Anwohner darstellen. Anstelle dieser Bäume werden wir natürlich neue Bäume pflanzen, Patenschaften und Sponsoren hierfür werden noch gesucht. Im April wollen wir eine lange gehegte, aber in den letzten Jahren leider sehr vernachlässigte Tradition wiedererwecken. Es ist an der Zeit, einen Frühjahrsputz in unserer Gemeinde durchzuführen. Alle Bürger sind hierzu aufgefordert, ihren Beitrag zum Gelingen dieser Massnahme zu leisten. Ein genauer Termin wird demnächst bekanntgegeben. Ich wünsche allen Bürgern ein gesegnetes Osterfest und erholsame Feiertage. Dr. Thomas Basche, Bürgermeister 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 200 v.h. b) für die Grundstücke (B) 300 v.h. 2. Gewerbesteuer 300 v.h. 5 Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben werden nicht festgesetzt. 6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2005 in Kraft Ramsla, den Dr. Basche, Bürgermeister Herzliche Glückwünsche zur Jugendweihe am 30. April 2005 Der Bürgermeister und der Gemeinderat der Gemeinde Ramsla möchten allen nachfolgend genannten Jugendlichen ganz herzlich zur Jugendweihe gratulieren und wünschen für den neuen Lebensabschnitt viel Gesundheit, Glück und Erfolg. Basche, Bürgermeister Philipp Kaufmann Mario Kühn Die Agrargenossenschaft Kleinobringen e.g. vermietet 1 voll-sanierte 1 Zimmerwohnung Parterre 42,7 m 2 Wohnfläche in Ramsla Bei der Linde 23 zum sofortigen Bezug. Wohnung mit Keller, Heizung, Warmwasser, SAT-TV-Anschluß 1 2-Zimmerwohnung 1. Obergeschoß 52,4 m 2 Wohnfläche Interessenten melden sich bitte unter Tel /70775 Mischfuttermühle Ramsla An der Wassermühle Ramsla Telefon / Internet NEU Auch Kleinstmengen Düngerverkauf in der Mühle Ramsla: Nutramon (ähnlich Kalkammon) 27% Stickstoff 4% Magnesium Superphoshat granuliert 20% Phosphat NPK % Stickstoff 15% Phosphor 15% Kalk Beigeordneter als amt. Bürgermeister: Gerd Kästner S C H W E R S T E D T Gemeindeanschrift: An der Pfütze 38, Schwerstedt Telefon: (036452)7900 Sprechzeit: Dienstag Uhr Aufruf Am findet der traditionelle Frühjahrsputz in der Gemeinde statt. Alle Einwohner sind zur Mitarbeit aufgerufen. Arbeitsgeräte (Besen, Schaufel, Schubkarre) sind zum Treffpunkt vor dem Saal um 8.00 Uhr mitzubringen. Anschließend ist für das leibliche Wohl gesorgt. Kästner, amt. Bürgermeister Auf in den Mai Am findet um Uhr ein Fackelumzug durch das Dorf statt. Anschließend wird das Maifeuer angezündet. Treffpunkt ist vor dem Feuerwehrgerätehaus mit Fackeln und Laternen. Im Anschluss findet ein gemeinsames Bratwurstessen statt. Kästner, amt. Bürgermeister

17 Gemeindejournal Ausgabe 4. April 2005 Herzliche Glückwünsche zur Jugendweihe am 30. April 2005 Der amt. Bürgermeister und der Gemeinderat der Gemeinde Schwerstedt möchten allen nachfolgend genannten Jugendlichen ganz herzlich zur Jugendweihe gratulieren und wünschen für den neuen Lebensabschnitt viel Gesundheit, Glück und Erfolg. Kästner, amt. Bürgermeister Martin Bähring Florian Kranhold Ronny Franke Jeanine Weist Wichtige Termine Fahrbibliothek: Schwerstedt, Mittwoch, den , Uhr bis Uhr Entsorgung Altpapier: Schwerstedt, Dienstag, den Entsorgung Hausmüll: Schwerstedt, Donnerstag, den und Entsorgung Gelber Sack: Schwerstedt, Montag, den und Bürgermeister: Axel Schneider Beigeordneter: Wolfgang Bock K R A U T H E I M / Haindorf Gemeindeanschrift: An der Lache 110, Krautheim Telefon: (036451)60461 Sprechzeit: Dienstag Uhr Bekanntgabe der nichtöffentlichen Beschlüsse des Gemeinderates Krautheim vom Mit Beschlussnummer 28/12/04 beantragt der Gemeinderat die Verschmelzung der Flurstücke 174/9 und 174/11 zu einem Baugrundstück. Um die Erschließung zu sichern, wird eine Teilfläche der Flurstücke 174/10 und 174/13 als Wegefläche öffentlich gewidmet. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte: 7, davon anwesend: 5, Ja- Stimmen: 5, keine Nein- Stimmen bzw. Enthaltungen Mit Beschlussnummer 29/12/04 erteilt der Gemeinderat Krautheim das Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 174/ 9 und 174/11 unter dem Vorbehalt, dass das konkrete Bauvorhaben ins Ortsbild passt. Der Antragsteller trägt die anteiligen Kosten von 2000,- für die Schaffung einer Anschlussmöglichkeit an das Wassernetz, welche 2003 durch die Gemeinde realisiert wurde. Die Erschließung ist über die gemeindeeigenen Grundstück 174/10 und 174/13 gesichert und wird vom Bauherrn auf eigene Kosten durchgeführt. Das ist Bestandteil des Kaufvertrages. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Anzahl der GR: 7, davon anwesend: 5, Ja- Stimmen: 5, keine Nein- Stimmen bzw. Enthaltungen, Mit Beschlussnummer 30/12/04 erteilt der Gemeinderat von Krautheim das Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 208/ 9 in der Gemarkung Krautheim Abstimmungsergebnis: gesetzliche Anzahl der GR: 7, davon anwesend: 5, Ja- Stimmen: 5, keine Nein- Stimmen bzw. Enthaltungen Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates Krautheim vom Mit Beschlussnummer 01/03/05/04-09 wird die Niederschrift, mit dem Zusatz den Namen voll auszuschreiben, genehmigt. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Anzahl der GR: 7, davon anwesend: 6, Ja- Stimmen: 7, Nein- Stimmen: 0, Enthaltungen:1, Mit Beschlussnummer 02/03/05/04-09 wurde die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan, einschließlich der erforderlichen Anlagen und mit der Änderung im Stellenplan der Kindertagesstätte Einstufung von der VI b in die V c für die Leiterin der Kindertagesstätte, beschlossen. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Anzahl der GR: 7, davon anwesend: 7, Ja- Stimmen: 7, Nein- Stimmen:0, Enthaltungen:0, Mit Beschlussnummer 03/03/05/04-09 wurde der Finanzplan der Gemeinde Krautheim beschlossen. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Anzahl der GR: 7, davon anwesend: 7, Ja- Stimmen: 7, Nein-Stimmen:0, Enthaltungen:0, Mit Beschlussnummer 04/03/05/04-09 wird das Einvernehmen der Gemeinde Krautheim, zum Umbau eines Stallgebäudes zum Wohnhaus auf dem Flurstück 8-751, erteilt. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Anzahl der GR: 7, davon anwesend: 7, Ja- Stimmen: 7, Nein- Stimmen:0, Enthaltungen:0, Mit Beschlussnummer 05/03/05/04-09 stimmt der Gemeinderat der Fällung der 2 Eschen auf dem Flurstück 14 und 10/5 in der Flur 1 von Haindorf zu. Der Antragsteller hat bis zum für die gefällten Bäume Ersatzpflanzungen zu leisten. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anzahl der GR:7, davon anwesend:7, Ja- Stimmen: 6, Nein- Stimmen:0 Enthaltungen:1, Mit Beschlussnummer 06/03/05/04-09 wird die Niederschrift der nichtöffentlichen Sitzung vom durch den Gemeinderat genehmigt. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Anzahl der GR:7, davon anwesend: 7, Ja- Stimmen: 6, Nein- Stimmen:0, Enthaltungen:1, Mit Beschlussnummer 07/03/05/04-05 stimmt der Gemeinderat Krautheim der Eintragung einer Grundschuld zu Lasten des Käufers, für die Flurstücke 174/9 und 174/ 11 zu. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Anzahl der Gemeinderäte :7, davon anwesend: 7, Ja- Stimmen. 7, Nein- Stimmen: 0, Enthaltungen:0, Amt für Landentwicklung Gotha, den und Flurneuordnung Gotha Hans-C.-Wirz-Straße Gotha Az.: Öffentliche Bekanntmachung Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung Im Flurbereinigungsverfahren Großbrembach-Ort, Landkreis Sömmerda werden die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß 32 Satz 3 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 3987) wie sie am und am ausgelegen haben, mit folgenden Änderungen festgestellt: 1. Die Einreihung von Grundstücken in eine bestimmte Wertklasse wird für die nachstehend genannten Ordnungsnummern (Ord.-Nr.) in der Gemarkung Großbrembach von Amtswegen geändert: 1.1 Ord.- Nr. Flur Flurstück Fläche m² (gesamt) Alte Bewertung Neue Bewertung Fläche m² Nutzungsart Wertklasse Fläche m² Nutzungsart Wertklasse / G I 4602 G I 2632 S I 2569 S I 532 GF I 532 GF I 430 Weg II 430 Weg II / GFLF III 349 GFLF I 161 S I 161 S I / GFLF III 520 GFLF I / GFLF III 769 GFLF I 247 S I 247 S I 177 SPO I 177 SPO I / A I 3491 A I 5274 A II 5274 A II 3 A III 3 A III 941 G I 941 G I 471 GF I 471 GF I 7 GFLF I 0 GFLF I 1 GFLF II 0 GFLF II 57 GFLF II 57 GFLF III 3059 HU I 3060 HU I 26 S I 26 S I 1432 Weg II 1439 Weg II Ord.- Nr. Flur Flurstück Fläche m² (gesamt) Fläche m² Alte Bewertung Nutzungsart Wertklasse Fläche m² Neue Bewertung Nutzungsart Wertklasse / A I 2004 A I 1007 A II 887 A II 1009 A III 1507 A III 498 A IV 0 A IV 1156 GFLF I 1156 GFLF I / A I 462 A I 3929 A II 4858 A II 2016 A III 1490 A III 304 A IV 0 A IV 99 A VII 0 A VII 4647 GFLF I 4647 GFLF I / A I 3560 A I 585 A II 339 A II 52 A III 0 A III 59 A VII 0 A VII 2694 GFLF I 3489 GFLF I 795 GFLF II 0 GFLF II GFLF III 8449 GFLF I GFLF I 9583 GFLF I

18 Gemeindejournal Ausgabe 4. April 2005 Gründe Ord.- Flur Flur- Fläche Alte Bewertung Neue Bewertung Nr. stück m² Die Wertermittlung für das Gebiet des Flurbereinigungsverfahrens (gesamt) Großbrembach-Ort ist durch das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Fläche Nutzungs- Wert- Fläche Nutzungs- Wert- Gotha durchgeführt worden. m² art klasse m² art klasse Die Ergebnisse der Wertermittlung sind in der Wertermittlungsreinkarte im Maßstab 1:1.000 dargestellt. Diese hat am und am in Großbrembach zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen und ist von einer Bediensteten des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung erklärt worden. Im Anhörungstermin am in Großbrembach wurden den Beteiligten die Ergebnisse der Wertermittlung erläutert. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, Einwendungen vorzubringen. Die unter Punkt 1.1 aufgeführten Änderungen der Wertermittlungsergebnisse wurden auf Grund neuer Angaben von Energieversorgungsunternehmen über die Änderungen im Leitungsbestand, die Eintragung neuer Baulasten und der Bereinigung von getrenntem Boden- und Gebäudeeigentum im landwirtschaftlichen Bereich notwendig GFLF II 0 GFLF II 4 Weg II 4 Weg I / GFLF I 1421 GFLF I 152 GFLF II 0 GFLF II / GFLF I 1097 GFLF I 32 Weg II 32 Weg I / GFLF I 8022 GFLF I 214 GFLF II 258 GFLF II / GF I 547 GF I 69 GF II 819 G I 819 G I GF I 1081 GF I 39 GF II / GF I 686 GF I 202 GF II 195 GF II A I 4743 A I 2381 GFLF I 4757 GFLF I 2376 GFLF III 0 GFLF III / GF I 854 GF I 26 GF II 677 G I 677 G I / GF I 546 GF I 105 GF II 992 G I 991 G I / GF I 149 GF I 46 GF II 199 G I 148 G I 51 G II 1.2 Die Bewertung der unter Punkt 1.2 aufgeführten Flurstücke wurde durch den Änderungsbeschlusses Nr. 2 erforderlich. Der Wertermittlungsrahmen (Anlage 1) ist Bestandteil dieses Verwaltungsaktes. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Feststellung kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Ord.- Nr. Flur Flurstück Fläche m² (gesamt) Fläche m² Bewertung Nutzungsart Wertklasse A I 381 A II 1339 A III A I A II 1505 A III Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Hans-C.-Wirz-Straße Gotha einzulegen. Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. gez. Hepping, Amtsleiter (DS) Flurbereinigung Großbrembach-Ort Az.: Wertermittlungsrahmen Acker/Grünland Festlegungen Klasse/ Wertzahlen lfd.nr. bestimm. Klassenzeichen der Bodenschätzung Spanne der BZ in WE/ha Grablöcher Ackerland Grünland 1. Leitungen I L 1 Lö, 96 Abschlag des Schutzstreifens jeweils um eine > LT 1 V, 84 Klasse II LT 2 V, Maststandorte auf Acker III L 3 V, 68 Abwertung der Abbonitierungsfläche von 40 m in Acker Klasse VII IV L 5 V, L II a 2, Wegerechte V LT 5 V, 46 Abschlag eines 3m breiten Streifens um 1 Klasse VI LT 6 Vg, Biotope Abschlag um eine Klasse VII < Nicht katastrierte Wege Hutung HU I 10 Nicht katastrierte örtliche Wege werden wie Verkehrsfl. S I 0 Bemerkungen: Acker A I ohne Abstufung bewertet Bach WAB I 255 nicht katastrierte örtliche Gewässer WAB II 0 6. Nicht katastrierte Gewässer Weg Weg I 67 nicht katastrierte örtliche Wege Nicht katastrierte Gewässer werden wie Garten- Weg II 0 land G I ohne Abstufung bewertet Gehölz GH I 10 Gartenl. G I 255 G II 230 Abschlagsklasse Friedhof FHF I 200 Sportfl. SPO I 200 Gebäude-u. GF I 767 Freifläche GFII 690 Abschlagsklasse Gebäude-u. GFLF I 400 Freifläche Land- GFLF II 360 Abschlagsklasse wirtschaft GFLFIII 200 getrenntes Boden- und Gebäudeeigentum Versorgung GFVS I 0 Weitere Angaben: 7. vorl.kapitalisierungsfaktor 100 /WE durchschnittl.kaufpreis landw.grundst.: 5100 /ha

19 Gemeindejournal Ausgabe 4. April 2005 Herzliche Glückwünsche zur Konfirmation am 10. April und zur Jugendweihe am 30. April 2005 Der Bürgermeister und der Gemeinderat der Gemeinde Krautheim möchten allen nachfolgend genannten Jugendlichen ganz herzlich zur Konfirmation bzw. Jugendweihe gratulieren und wünschen für den neuen Lebensabschnitt viel Gesundheit, Glück und Erfolg. Konfirmation Melanie Knaut Marleen Niemietz Julia Volkland Wichtige Termine Schneider, Bürgermeister Jugendweihe Melanie Künzer Christian Schmidt Fahrbibliothek: Haindorf, Freitag, , bis Uhr Krautheim, Freitag, , bis Uhr Entsorgung Altpapier: Krautheim und Haindorf, Dienstag, den Entsorgung Hausmüll: Krautheim und Haindorf, Freitag, den und Entsorgung Gelber Sack: Krautheim und Haindorf, Montag, den und Zeltkirmes in Krautheim Freitag, Tanz mit BORDERLINE ab Uhr Samstag, Uhr Umzug mit den Spielmannszug Mellingen Sonntag, Tanz mit EXCITE ab Uhr und mit Programm der Kirmesgesellschaft Kirche, 9.00 Uhr Frühschoppen mit BFL ab Uhr Kindertanz mit BFL ab Uhr Tanz mit Bed Rock Five ab Uhr Für Speisen und Getränke wird gesorgt. Es heißt euch willkommen der Feuerwehrverein Krautheim Haindorf e.v. und die Kirmesgesellschaft Krautheim VIPPACHEDELHAUSEN / Thalborn Bürgermeister: Karl-Albert Treuner Beigeordneter: Bernd Unbescheid Gemeindeanschrift: Lindenstr. 20 a, Vippachedelhausen Telefon: (036452)72318 Sprechzeit: Dienstag Uhr Bekanntgabe der nichtöffentlichen Beschlüsse des Gemeinderates Vippachedelhausen vom Mit Beschluss 35/02/05/04-09 wird die inhaltlich geänderte Niederschrift (außerhalb der TOP) vom von den Gemeinderäten bestätigt. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anz. d. GR: 9, dav. anwesend: 9, Ja-Stimmen: 9, keine Nein-Stimmen bzw.- Enthaltungen Beschluss 34/02/05/ Die Gemeinde Vippachedelhausen, als Verfügungsberechtigte, verkauft das Flurstück 156/1 der Flur 1 in der Gemarkung Vippachedelhausen an Herrn Otto und Frau Veronika Hilbert als Nutzer des genannten Grundstückes nach Sachenrechtsbereinigungsgesetz zum Preis von 1.450,00 Euro. Die damit verbundenen Kosten für Notar und Grundbucheintragung übernimmt der Käufer. Abstimmungsergebnis: gesetzl. Anz. d. GR: 9, dav. anw.: 9, Ja-Stimmen: 9, keine Nein-Stimmen bzw. Enthaltungen Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates Vippachedelhausen vom Mi t Beschluss 36/03/05/04-09 bestätigen die Gemeinderäte die Tagesordnung lt. Einladung. Abstimmungsergebnis: gesetzl.anz.d.gr: 9, dav. anwesend: 6, Ja-Stimmen: 6, keine nein-stimmen bzw. Enthaltungen Mit Beschluss 37/03/05/04-09 bestätigen die Gemeinderäte die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom in vorliegender Form und Inhalt. Abstimmungsergebnis: gesetzl.anz.d.gr: 9, dav. anwesend: 6, Ja-Stimmen: 6, keine Nein-Stimmen bzw. Enthaltungen Mit Beschluss 38/03/05/04-09 bestätigen die Gemeinderäte die Haushaltssatzung für das Jahr 2005, einschließlich der erforderlichen Anlagen. Abstimmungsergebnis: gesetzl.anz.d.gr: 9, dav. anwesend: 6, Ja-Stimmen: 6, keine Nein-Stimmen bzw. Enthaltungen Mit Beschluss 39/03/05/04-09 bestätigen die Gemeinderäte den Finanzplan für die Jahre Abstimmungsergebnis: gesetzl.anz.d.gr: 9, dav. anwesend: 6, Ja-Stimmen: 6, keine Nein-Stimmen bzw. Enthaltungen Mit Beschluss 40/03/05/04-09 wird die Heizungs-, Sanitär- und Lüftungstechnik am Neubau Feuerwehrgerätehaus an die Firma Brusberg aus Guthmannshausen vergeben. Mit der Firma Brusberg ist entsprechend dem Angebot in Höhe von ,16 ein Bauvertrag abzuschließen. Abstimmungsergebnis: gesetzl.anz.d.gr: 9, dav. anwesend: 6, Ja-Stimmen: 6, keine Nein-Stimmen bzw. Enthaltungen Mit Beschluss 41/03/05/04-09 werden die Putzarbeiten am Neubau Feuerwehrgerätehaus an die Firma Wendland aus Thalborn vergeben. Mit der Firma Wendland ist entsprechend dem Angebot in Höhe von ,66 ein Bauvertrag abzuschließen. Abstimmungsergebnis: gesetzl.anz.d.gr: 9, dav. anwesend: 6, Ja-Stimmen: 6, keine Nein-Stimmen bzw. Enthaltungen Mit Beschluss 42/03/05/04-09 wird die Niederschrift der nichtöffentlichen Sitzung vom in vorliegender Form und Inhalt von den Gemeinderäten bestätigt. Abstimmungsergebnis: gesetzl.anz.d.gr: 9, dav. anwesend: 6, Ja-Stimmen: 6, keine Nein-Stimmen bzw. Enthaltungen Herzliche Glückwünsche zur Jugendweihe am 30. April 2005 Der Bürgermeister und der Gemeinderat der Gemeinde Vippachedelhausen möchten allen nachfolgend genannten Jugendlichen ganz herzlich zur Jugendweihe gratulieren und wünschen für den neuen Lebensabschnitt viel Gesundheit, Glück und Erfolg. Treuner, Bürgermeister Martin Beck Claudia Nitz Kay Rottleb Fahrbibliothek: Entsorgung Altpapier: Entsorgung Hausmüll: Wichtige Termine Thalborn, Freitag, , bis Uhr Vippachedelhausen, Freitag, , Uhr bis Uhr Vippachedelhausen u. Thalborn, Dienstag, den Vippachedelhausen u. Thalborn, Donnerstag, den und Entsorgung Gelber Sack: Vippachedelhausen u. Thalborn, Montag, den und Es ist endlich wieder soweit in Vippachedelhausen ist Kirmeszeit! Traditionell wie über Landesgrenzen hinaus bekannt, am Wochenende nach Himmelfahrt seit Jahren unsere Kirmes anstand. Doch dieses Jahr gab s ein Problem; der Berlstedter Kirmesverein bestand darauf, seine Kirmes am 1. Mai-Wochenende zu begehen. Langes Beraten hin und her eine Lösung musste her. Damit der Berlstedter Kirmesverein sieht, wie bei uns zur Kirmes richtig die Post abgeht, haben wir unsere Kirmes einfach auf das 3. April-Wochenende vorverlegt. Somit geben wir dieses Jahr allen voran den Auftakt in die Kirmessaison 2005 ganz groß an! Wir hoffen am Kirmeswochenende vom 22. bis 24. April 2005 auf geniales Wetter und IHR/EUER Kommen!!! Anzeige Freitag, 22. April 2005 Tanz mit EXCITE Samstag, 23. April 2005 Tanz mit MONOLOG Sonntag, 24. April 2005 Frühschoppen mit MONOLOG Kindertanz (ab Uhr) mit BENNY s DISCO 14, 15 Kirmes Der Burschenvater und die Kirmesgesellschaft

20 Gemeindejournal Ausgabe 4. April 2005 Bürgermeister: Bernd Ewers Beigeordneter: Manfred Wagner HOTTELSTEDT Gemeindeanschrift: Im Dorfe 10, Hottelstedt Telefon: (036452)72393 Sprechzeit: Dienstag Uhr Bekanntgabe der öffentlichen Beschlüsse des Gemeinderates Hottelstedt vom Mit Beschluss-Nr. 15/03/05/04-09 genehmigte der Gemeinderat Hottelstedt die Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom Abstimmungsergebnis gesetzl. Anzahl GR: 7, davon anwesend: 7, Ja- Stimmen: 7, Keine Nein-Stimmen bzw. Enthaltungen. Mit Beschluss-Nr. 16/03/05/04-09 beschließt der Gemeinderat Hottelstedt die Haushaltssatzung der Gemeinde Hottelstedt einschließlich der Anlagen für das Jahr Abstimmungsergebnis gesetzl. Anzahl GR: 7, davon anwesend: 7, Ja- Stimmen: 7, Keine Nein-Stimmen bzw. Enthaltungen. Mit Beschluss-Nr. 17/03/05/04-09 beschließt der Gemeinderat Hottelstedt den Finanzplan der Gemeinde Hottelstedt für die Jahre 2004 bis Abstimmungsergebnis gesetzl. Anzahl GR: 7, davon anwesend: 7, Ja- Stimmen: 7, Keine Nein-Stimmen bzw. Enthaltungen. Beschluss-Nr. 18/03/05/04-09: Die Erziehungsbeiträge in der Kindertagesstätte Hottelstedt werden nach der Anzahl der Kinder erhoben, die die Kindereinrichtung in Hottelstedt besuchen. Die Anerkennung der Geschwisterkinder erfolgt nur in den Lebensjahren, die einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz begründen. Abstimmungsergebnis gesetzl. Anzahl GR: 7, davon anwesend: 7, Ja- Stimmen: 7, Keine Nein-Stimmen bzw. Enthaltungen Bekanntgabe der nichtöffentlichen Beschlüsse des Gemeinderates Hottelstedt vom Mit Beschluss-Nr. 19/03/05/04-09 genehmigte der Gemeinderat Hottelstedt die Niederschrift über die nichtöffentliche Gemeinderatssitzung vom Abstimmungsergebnis gesetzl. Anzahl GR: 7, davon anwesend: 7, Ja- Stimmen: 7, Keine Nein-Stimmen bzw. Enthaltungen. Alte Trafostation 1913 ist der Ort Hottelstedt an die damalige elektrische Überlandzentrale Oberweimar angeschlossen worden. Neben einigen Straßenlampen wurde als erstes Gebäude die Gemeindeschenke mit Strom versorgt. Damals kamen noch 110 Volt aus der Steckdose. Die meisten Bauernhöfe schlossen sich noch bis zum Ausbruch des 1. Weltkrieges an. Einige kamen aber, hauptsächlich durch die strengen Rationierungsmaßnahmen während des Krieges, nicht gleich in den Genuss der elektrischen Versorgung. Die alte Rüböllampe war weiter in Gebrauch, das berichtet die Gemeindechronik. 92 Jahre stand die Trafostation an ihrem Platz. Für viele Hottelstedter ist sie ein Wahrzeichen gewesen, aber auch an ihr hatte der Zahn der Zeit genagt, was erst beim Abriss am deutlich wurde. Seit 2 Jahren ist das Ortsnetz an die Geflügelhofstation geklemmt. Einladung der Jagdgenosssenschaft Hottelstedt Sehr geehrte Jagdgenossenschaftsmitglieder, hiermit laden wir Sie für Freitag, den um Uhr zur Versammlung der Jagdgenossenschaft in die Gaststätte Hottelstedt recht herzlich ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Jagdvorsteher 2. Rechenschaftsbericht des Jagdvorstehers 3. Kassenbericht 4. Bericht des Jagdpächters 5. Verschiedenes Anschließend Wildessen. Zwecks Organisierung des Wildessens bitten wir um Rückmeldung der Teilnahme bis bei Manfred Wagner Im Dorfe 28 oder Heidrun Weiss Im Dorfe 65 gez. Wagner, Jagdvorsteher Was lange währt... Bereits 1906 hat die Mitteldeutsche Kali und Salz AG in Hottelstedt am Wolfsbach nach Kali gebohrt und ist auch fündig geworden. Das Unternehmen will nun an Hand der alten Unterlagen den Bohrbetrieb wieder aufnehmen. Dazu wird die Gemeinde den Schulacker für einen zweistelligen Millionenbetrag verkaufen. Eine schöne Summe. Der entsprechende Stromanschluss für das Kaliwerk ist schon gelegt. Später erhält es einen Gleisanschluss an die geplante ICE Strecke in Ballstedt. Ewers, Bürgermeister Wichtige Termine Fahrbibliothek: Hottelstedt, Mittwoch, , bis Uhr Entsorgung Altpapier: Hottelstedt, Dienstag den Entsorgung Hausmüll: Hottelstedt, Mittwoch den und Entsorgung Gelber Sack: Hottelstedt, Montag den und

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