Mindestlohn in der Gastronomie seit 1. Januar 2015: Das sollten Gastronomen und Hoteliers wissen
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- Siegfried Küchler
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1 Mindestlohn in der Gastronomie seit 1. Januar 2015: Das sollten Gastronomen und Hoteliers wissen
2 Für wen gilt der Mindestlohn seit ? Arbeitgeber der Gastronomiebranche müssen den im Mindestlohngesetz (MiLoG) festgeschriebenen Mindeststundenlohn von 8,50 Euro seit allen Arbeitnehmern bezahlen, die über 18 Jahre alt sind. Der Mindestlohn gilt damit auch für geringfügig oder kurzfristig beschäftige Minijobber sowie für ausländische Beschäftigte, die in Deutschland arbeiten. Praxis-Tipp: Ausnahmen zum Mindestlohn Für folgende Mitarbeiter müssen Arbeitgeber dagegen keinen Mindestlohn von 850 Euro je Arbeitsstunde bezahlen: Langzeitarbeitslose: Stellen Sie Mitarbeiter ein, die vor dem Einstellungszeitpunkt ein Jahr oder länger arbeitslos waren, können Sie in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung von den Grundsätzen zum Mindestlohn nach unten abweichen. Jugendliche unter 18 Jahren: Jugendlichen, die ihren 18. Geburtstag noch nicht gefeiert haben und die noch keine Berufsausbildung abgeschlossen haben, muss der Mindestlohn nicht bezahlt werden. Auszubildende: Auszubildende, die eine Lehre in der Gastronomie absolvieren oder im Rahmen eines dualen Studiums angestellt sind, sind keine Arbeitnehmer im Sinn des Mindestlohngesetzes. Ihnen muss für die Dauer der Ausbildung deshalb kein Mindestlohn bezahlt werden. Praktikanten: Grundsätzlich gilt der Mindestlohn von 8,50 Euro seit auch für Praktikanten, die in der Gastronomie oder in der Hotelbranche eingesetzt werden. Doch unter folgenden drei Voraussetzungen muss Praktikanten kein Mindestlohn bezahlt werden. 1. Es handelt sich um ein Pflichtpraktikum im Rahmen einer Schul-, Ausbildungsoder Studienordnung. 2. Der Praktikant absolviert ein Orientierungspraktikum von maximal 3 Monaten (Praktika vor Ausbildung/Studium, das zur Berufsorientierung dient). 3. Das Praktikum erfolgt als sog. Einstiegsqualifizierung oder Berufsvorbereitungsmaßnahme nach dem Berufsbildungsgesetz. Wenden Sie für einen Mitarbeiter den Mindestlohn seit nicht an, empfiehlt es sich, Nachweise vom Mitarbeiter für die genannten Ausnahmen zu fordern und diese bei den Lohnunterlagen aufzubewahren. Ohne Nachweise kann es passieren, dass bei einer nachträglichen Prüfung die Unterschreitung des Mindestlohns unterstellt und ein Bußgeld festgesetzt wird. 2 Mindestlohn
3 So ermitteln Sie den Mindestlohn Unter dem Mindestlohn ist der steuerpflichtige Bruttolohn je Arbeitsstunde (Grundlohn) gemeint. Das Mindestlohngesetz enthält keine ausdrückliche Regelung dazu, welche vertraglichen bzw. tatsächlich geleisteten Vergütungselemente für den Mindestlohn heranzuziehen sind. Doch folgende Gehaltsbestandteile sind nach der derzeit gültigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht in die Ermittlung des Mindestlohns einzubeziehen: Vermögenswirksame Leistungen Wechselschichtzulagen Schmutzzulagen Überstundenzuschläge Nachtschichtzuschläge Sonn- und Feiertagszuschläge Gefahrenzulagen Akkord- oder Qualitätsprämien Beispiel: Eine fest angestellte Bedienung erhält für 160 Stunden pro Monat einen Bruttolohn von Euro. Da Sie für mehrere Nachtschichten eingeteilt ist, bekommt sie jeden Monat zusätzlich rund 300 Euro Nachtschichtzuschläge So ermittelt der Prüfer des Zolls den Mindestlohn Stundenlohn 8,00 Euro (1.280 Euro : 160 Stunden) So ermitteln Arbeitgeber den Mindestlohn oftmals fehlerhaft 9,87 Euro (1.580 Euro : 160 Stunden) Folge: Würde der Zoll bei diesem Gastronomen eine Überprüfung des Mindestlohns vornehmen, wären die Voraussetzungen für den Mindestlohn nicht erfüllt. Hier würde ein Bußgeldverfahren drohen. Praxis-Tipp: Auch Trinkgelder gehen on top Trinkgelder, die eine angestellte Bedienung von Gästen erhält, dürfen ebenfalls nicht in die Ermittlung des Mindestlohns einbezogen werden, weil kein Anspruch auf Trinkgelder besteht und sie sich auch im Voraus nicht kalkulieren lassen. 3 Mindestlohn
4 Neue Aufzeichnungspflichten beachten Damit die Einhaltung der Vorgaben zum Mindestlohngesetz überprüft werden kann, müssen Arbeitgeber Aufzeichnungen zur täglichen Arbeitszeit führen. Aufzuzeichnen sind: Datum Arbeitsbeginn Dauer der Arbeitszeit Ende der Arbeitszeit Diese notwendigen Aufzeichnungen müssen spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages erfolgen. Zur Überprüfung müssen diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Praxis-Tipp: Aufzeichnungspflichten gelten auch für Minijobber Die neuen Aufzeichnungspflichten sind seit auch für beschäftigte Minijobber zu führen. Diese dürfen bei einem Monatsgehalt von 450 Euro seit nur noch 52,9 Stunden im Monat arbeiten. Werden die Aufzeichnungspflichten nicht umgesetzt, kann der Zoll, der für die Überwachung des Mindestlohns verantwortlich ist, ein Bußgeld von bis zu Euro festsetzen. 4 Mindestlohn
5 Denunzianten-Hotline soll Missbrauch beim Mindestlohn verhindern Damit Betreiber von Restaurants, Kneipen oder Hotels die Vorgaben zum Mindestlohn seit dem nicht mit trickreichen Gestaltungen ungestraft unterlaufen (z.b. unbezahlte Überstunden), können Arbeitnehmer sich bei einer Hotline melden, wenn sie Informationen zur Manipulation beim Mindestlohn durch ihren Arbeitgeber weitergeben möchten. Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr unter der Rufnummer 030/ erreichbar. Praxis-Tipp: Missbräuche können auffliegen Arbeitgeber sollten es deshalb dringend unterlassen, beim Mindestlohn zu manipulieren. Denn irgendwann kann es zum Streit mit dem Mitarbeiter kommen, der dann postwendend die Hotline ruft. Bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz droht ein Bußgeld von bis zu Euro. Bereits Bußgelder ab Euro können einen Ausschluss von öffentlichen Aufträgen nach sich ziehen. 5 Mindestlohn
6 Interessantes Gestaltungsmodell für Minijobber Minijobs mit Gehältern bis zu 450 Euro pro Monat sind in der Gastronomie besonders beliebt. Der Minijobber kann am Abend einem Nebenjob nachgehen und sich ein paar Euro dazu verdienen. Der Chef kann mit fixen Gehaltskosten und Abgaben an die Minijobzentrale kalkulieren. Doch verdiente ein Minijobber bislang sechs Euro in der Stunde, konnte er bei einem Monatsgehalt von 450 Euro 75 Stunden im Monat eingesetzt werden. Bei einem Mindestlohn von 8,50 Euro in der Stunde steht derselbe Minijobber im Jahr 2015 rund 23 Stunden weniger zur Verfügung. Es gibt jedoch einen interessanten Ausweg, wie die Aushilfskraft trotz Mindestlohn weiterhin 75 Stunden im Monat arbeiten kann, ohne dass die Vorteile des Minijobs verloren gehen. Es besteht die Möglichkeit, der Aushilfe mehr als 450 Euro im Monat zu bezahlen und den übersteigenden Betrag in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln. Beispiel: Sie vereinbaren mit einer Minijob-Aushilfskraft, die bis Ende 2014 einen Stundenlohn von 6 Euro bekam, für 75 Stunden im Monat einen Monatslohn von 637,50 Euro. Davon werden 187,50 Euro pro Monat in eine betriebliche Altersversorgung einbezahlt. Vorteile: Die Aushilfe sorgt fürs Alter vor, sie kann weiterhin 75 Stunden im Monat im Restaurant arbeiten und das das Monatsgehalt nach Abzug der Beitragszahlungen in die betriebliche Altersversorgung nicht mehr als 450 Euro beträgt, handelt es sich noch um einen Minijob. Praxis-Tipp: Dieses Gestaltungsmodell kann den aktuellen Geringfügigkeits-Richtlinien vom des GKV-Spitzenverbands, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und der Bundesagentur für Arbeit entnommen werden (Tz und Beispiel 14 auf Seite 116). Wer Minijobber mit diesem Gestaltungsmodell halten möchte, sollte auf jeden Fall seinen Steuerberater einschalten, der den Passus zur Gehaltsumwandlung im Arbeitsvertrag ausarbeitet und überwacht. 6 Mindestlohn
7 Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Mindestlohn Frage 1: Kann ich anstatt Angestellten selbständige Köche und Servicemitarbeiter anstellen? Antwort: Das funktioniert in der Gastronomie nur in Ausnahmefällen. Stellen Sie einen selbständigen Miet-Koch ein, handelt es sich meist um einen Scheinselbständigen. Das bedeutet im Klartext: Auf dem Papier steht zwar, dass er selbständig ist, doch in der Praxis ist er weisungsgebunden und hat keinerlei unternehmerische Risiken. Bietet sich eine selbständige Restaurantfachkraft an, sollten Sie vor Unterzeichnung eines Vertrags bei der Deutschen Rentenversicherung eine Statusabfrage durchführen. Damit ist klar, ob es sich tatsächlich um einen Selbständigen handelt oder um einen Scheinselbständigen, der arbeitsrechtlich wie ein Arbeitnehmer zu behandeln ist. Frage 2: Wie wird die Einhaltung der Vorgaben zum Mindestlohn überwacht? Antwort: Für die Kontrolle des Mindestlohns ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zuständig. In den nächsten Jahren soll die Anzahl der Kontrolleure um Beamte aufgestockt werden. Zum anderen ist da noch die Hotline, bei der Arbeitnehmer sich melden können, wenn sie ab weniger als 8,50 Euro Stundenlohn beziehen. Praxis-Tipp: Weitere Antworten auf Fragen aus der Praxis finden Sie auch in dem Internetportal des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. 7 Mindestlohn
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