Gemeindeseminar Fricktal Umsetzung des BehiG an Bushaltestellen

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1 DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Gemeindeseminar Fricktal Umsetzung des BehiG an Bushaltestellen 25. Januar 2018, Marco Lombardi, Stv. Leiter Sektion öv

2 Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangslage 2. Umsetzung auf Kantonsstrassen 3. Verantwortlichkeiten 4. Unterstützung Gemeinden 5. Empfehlungen Bushaltestellen 6. Diskussion 2

3 1. Ausgangslage Verpflichtungen aus dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG, 2003) und Folgeerlassen: Art. 3 VböV > Menschen mit Behinderungen sollen den öv grundsätzlich autonom benutzen können > Benachteiligungen sind zu beseitigen > Bushaltestellen haben dem BehiG (und Folgeerlassen) zu entsprechen > Umsetzungsfrist Art. 16 VböV, überholte Fassung vom Auf Anpassung kann verzichtet werden bei > Haltepunkten mit schwierigen räumlichen Verhältnissen > schwach frequentierten Haltepunkten ohne ausgewiesenen Bedarf > zumutbarem Umweg an behindertengerechten Haltepunktes der gleichen Linie 3

4 1. Ausgangslage Anforderungen > Gehbehinderte: hindernisfreier Perronzugang und Einstieg in Bahn/Bus > Sehbehinderte: Mindestschriftgrössen und Kontraste, taktil-visuelle Markierung, Durchsagen, Vereinfachte Bedienung der Billettautomaten > Hörbehinderte: Standardisierte Gegensprechanlagen Umsetzung bei den Bahnen (SBB, WSB, BDWM) > BAV hat Umsetzungsetappe 2013 definiert: Alle Billettautomaten und Grobnetz Infrastruktur an Bahnstationen > Grossteil der Stationen im Kanton Aargau ist umgesetzt > Umsetzung der restlichen Perronanlagen bis 2023 ist grösstenteils geplant und realistisch 4

5 2. Umsetzung auf Kantonsstrassen Lückenlose Umsetzung im Rahmen von regulären Strassensanierungen > Jede Haltestelle im Perimeter wird angepasst > oder auf Anpassung wird begründet und dokumentiert verzichtet Nutzen des BehiG für die Fahrgäste > Durchgängige Reisekette für Menschen mit eingeschränkter Mobilität > Einstieg für alle Fahrgäste beschleunigt und komfortabler Herausforderung > Ca. 740 Haltestellen resp. 1'430 Haltekanten an Kantonstrassen > Sanierungsrhythmus von 30 Jahren > Massnahmen sind mehr als reine Belagssanierungen, i.d.r. mit Landerwerb (für Trottoirverbreiterung) > Vollständige, fristgerechte Umsetzung bis 2023 nicht möglich Priorisierung und Fokussierung auf ein Grobnetz 5

6 2. Umsetzung auf Kantonsstrassen Grobnetz > Priorisierte Umsetzung bis 2023 mit separaten Projekten ausserhalb Sanierungsrhythmus > rund 250 Haltestellen (von ca. 740) Kriterien für Grobnetz-Haltestellen im 1. Schritt automatische AGIS-Auswertung: > im 300-m-Umkreis >1'500 Einwohner und Beschäftigte > im 50-m-Umkreis einer Kern- oder Dorfzone Reduktion von benachbarten Haltestellen im urbanen Raum Ergänzung von Haltestellen bei wichtigen Einrichtungen: > bei Kreis- und Bezirksschulen > bei Behinderteneinrichtungen, Altersheimen und Spitälern > Umsteigehaltestellen > generell min. 1 Haltestelle pro Ortschaft 6

7 2. Umsetzung auf Kantonsstrassen Stand der Umsetzung, kantonsweit Grobnetz > 20 von ca. 250 Haltestellen (8 %) übrige Haltestellen > 17 von ca. 500 Haltestellen (3.5 %) Stand der Umsetzung, Bezirke Laufenburg und Rheinfelden Grobnetz > 2 von ca. 40 Haltestellen (5 %) übrige Haltestellen > 1 von ca. 70 Haltestellen (1.5 %) 7

8 2. Umsetzung auf Kantonsstrassen Beispiel: Grobnetz im Raum Wohlen gestrichen wegen kurzer Distanz zu Nachbarhaltestelle Behinderteneinrichtung grosses Potenzial im Einzugsbereich min. 1 Haltestelle pro Ortschaft 8

9 3. Verantwortlichkeiten Verantwortung für BehiG-Umsetzung > Besitzer der Anlagen (oder Fahrzeuge), Anbieter von Dienstleistungen > Bei Bushaltestellen: Strasseneigentümer Zuständigkeiten > Kanton für Kantonsstrassen und Gemeinde für Gemeindestrassen ( 80 Abs. 2 BauG; 86 Abs. 1 BauG) Finanzierung > auf Gemeindestrassen: 100% Gemeinde ( 87 Abs. 2) > auf Kantonsstrassen im Innerort: Aufteilung Gemeinde/Kanton nach Dekret ( 15 Abs. 1 Kantonsstrassendekret) > auf Kantonsstrassen im Ausserort: 100% Kanton 9

10 3. Verantwortlichkeiten 10

11 4. Unterstützung der Gemeinden Technische und geometrische Dimensionierung > Aktualisierte Empfehlungen Bushaltestellen, Stand Januar 2017 Konzeptionelle Unterstützung für kommunales Grobnetz > Nach Kriterien: - Einwohner- und Beschäftigtenzahl im 300-m-Umkreis - Kern- oder Dorfzone - Umsteigehaltestellen - min. 1 Haltestelle pro Ortschaft > Frequenz-Klassen der einzelnen Haltestellen Ansprechpartner > Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Verkehr, Sektion öv 11

12 5. Empfehlungen Bushaltestellen Wesentliche Änderungen 2017 in Bezug auf BehiG > Anpassung der Masse für Rollstuhl-Manövrierfläche an neue VSS-Norm (SN , 2015) > Prioritär Kantenhöhe 22 cm, bedingt geradliniges Anfahren und Abfahren > Alle übrigen Fälle 16 cm Bezug > > Strasseninfrastruktur > Bushaltestellen 12

13 Diskussion 13

14 DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Gemeindeseminar Fricktal Güterverkehr; Weiterentwicklung Freiverladelandschaft im Fricktal 25. Januar 2018, Marco Lombardi, Stv. Leiter Sektion öv

15 Inhaltsverzeichnis Mobilitätsstrategie: Teil Güterverkehr und Umsetzungskonzept Güterverkehr Güterverkehrsaufkommen Fricktal Überprüfung Freiverladenetz Kanton Aargau Evaluation regionales Freiverladenetz Fricktal Zielbild Regionales Freiverladenetz Weiteres Vorgehen Fragen und Diskussion

16 Mobilitätsstrategie: Teil Güterverkehr > Attraktive, durchgehende Transportketten im Güterverkehr verkehrsträgerübergreifend gewährleisten > Terminalanlagen => Vorteile Schiene/Strasse für Verlagerung nutzen > Logistikstandorte => geeignete Standorte / Erreichbarkeit > Freiverladenetz => Versorgung / Bahnzugang der Wirtschaft sicherstellen > Versorgungsrouten > Verlagerungspotenzial Strasse-Schiene nutzen und Güterverkehr auf übergeordnetes Netz lenken > Verlagerungsziele Bund => künftiger Trassebedarf aller Verkehrsarten mit einem gut ausgebauten Bahnnetz sicherstellen > Strassengüterverkehr => auf übergeordnetes Netz lenken > Anschlussgleise => Verlagerungspotenzial nutzen 16

17 Umesetzungskonzept Güterverkehr Handlungsmöglichkeiten Kanton AG Raumplanung und Raumsicherung (Richt- und Nutzungsplanung) Grundlagen und Information (Erhebungen, Monitoring, Statistik zur Logistik/Güterverkehr) Planung, Betrieb und Steuerung der kantonalen Infrastruktur 17

18 Güterverkehrsaufkommen Fricktal > Güterverkehrsaufkommen Fricktal (2013, ohne Transit): 6,3 Mio. To pro Jahr, davon: > Strasse: 5,5 Mio. To (88%) > Schiene: 0,8 Mio. To (12%) > Schienengüterverkehr: > Anschlussgleise: 720'000 To > Freiverlade: 80'000 To > Grosse Verkehrserzeuger Strasse: > hauptsächlich Logistikbetriebe in Kaiseraugst, Möhlin und Sisslerfeld > Signifikante Verkehrserzeuger Schiene: > z.b. Feldschlösschen, Saline, Chemie Sisslerfeld/Laufenburg etc. 18

19 Überprüfung Freiverladenetz Kanton Aargau > Ausgangslage: > Freiverladeanlagen sind historisch bedingt Teil der Bahnhöfe > Zunehmender Umnutzungsdruck (Siedlungsentwicklung und Verdichtung der Bahnhofsgebiete / Ausbau öffentlicher Verkehr / schlanke Infrastruktur) > Viele Freiverladeanlagen wurden in den letzten 25 Jahren zurückgebaut > Handlungsbedarf: > Bedarf für Freiverlad vorhanden, wenn auch mit abnehmender Tendenz > Sicherung einer ausreichenden Versorgung und Bahnzugang in der Fläche > Konflikte in Frick (Ausbau Busterminal) und Stein-Säckingen (P+R) > Zielsetzung: > Evaluation regionales Freiverladenetz (Zielbild) in Zusammenarbeit mit SBB und Abstimmung mit Konzept Gütertransport auf der Schien (Bund) 19

20 Bedeutung Freiverladeanlagen früher 20

21 Bedeutung Freiverladeanlagen heute Zuckerrüben Holz Horizontalverlad KV Baustoffe + Heizöl 21

22 Rückbau von Güteranlagen: Beispiel Bhf. Baden Freiverlad Langhaus GS Busterminal 22

23 Handlungsbedarf beim Bahnhof Frick > Busterminal muss bis Ende 2023 gelenkbustauglich und behindertengerecht sein > Am bestehenden Standort ist der Ausbau nicht möglich > Aufhebung Freiverlad (Seite Eiken) und Verlegung P+R bringen Spielraum mögliche P+R-Anlage Neuer Busterminal Freiverlad (aufheben) > > Studie zeigt Lösung für Busterminal und P+R auf > Voraussetzung: Alternative für Freiverlad muss vorhanden sein 23

24 Freiverladeanlagen Fricktal und Nachbarregionen Fricktal: > Frick > Stein-Säckingen > Möhlin > Rheinfelden > Kaiseraugst Nachbarregionen: > Siggenthal-W. > Brugg > Wildegg > Aarau > Frenkendorf > Lausen 24

25 Evaluation regionales Freiverladenetz Fricktal > Grundsätze: > Betrachtung pro Wirtschaftsraum (funktionale Einheit) > Minimalanforderung zur Sicherstellung der Versorgung und des Bahnzugangs: mindestens eine regionale Güterverkehrsanlage pro Wirtschaftsraum > Kriterien Standortevaluation: > Bahnsicht (vorhandene Bahnanlagen, Produktionsbedingungen, Lage im Wirtschaftsraum) > Verkehrsplanung (Anbindung an übergeordnetes Strassennetz, Konflikte mit Wohngebieten) > Raumentwicklung (FFF, Siedlungstrenngürtel, Siedlungsentwicklung, Lage zu ESP und Siedlung) 25

26 Zielbild Regionales Freiverladenetz Fricktal Sisslerfeld: Ersatzanlage für Stein-Säckingen und Frick Möhlin (bestehend): Optimierung nach Bedarf

27 Erschliessungswirkung Freiverladenetz Fricktal Bestand Zielbild

28 Neue, regionale Freiverladeanlage Sisslerfeld > Vorgesehener Ersatzstandort für Freiverlade Frick und Stein-Säckingen > Aktuell ist eine Machbarkeitsstudie in Arbeit 28

29 Regionale Freiverladeanlage Möhlin > Ersatzstandort für Freiverlade Rheinfelden und Kaiseraugst > Option Ausbau nur bei Bedarf > Neue Zufahrt: Anschluss an K495 entlastet Kernzone Möhlin > Machbarkeitsstudie im 2. Quartal

30 Weiteres Vorgehen Vorgaben aus dem Konzept Gütertransport auf der Schiene (Bund): > Bund hat mit dem Konzept den Bahnzugang in der Fläche gesichert (keine willkürlichen Aufhebungen mehr möglich) > Die Aufhebung eines Freiverlads ist jedoch möglich, wenn langfristig kein Bedarf oder tragbare Alternativen bestehen oder Ersatz geschaffen wird > Verbindlicher Prozess für Aufhebung: > Antrag SBB oder Kanton beim BAV (mit Dokumentation Interessenlage) > UVEK beurteilt Auswirkungen und entscheidet unter Berücksichtigung regionaler Konzepte der Kantone Nächste Schritte Fricktal: > Abschluss Machbarkeitsstudien Freiverlade Sisslerfeld und Möhlin > Einbezug Akteure (Standortgemeinden, Repla, verladende Wirtschaft) > Antrag für (Teil-)Aufhebung Freiverlad Frick in Absprache mit SBB > Weiteres Vorgehen in Abhängigkeit Entscheid UVEK 30

31 Diskussion 31

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