Kooperativer Wiesenvogelschutz in Flussniederungen des Bremer Beckens. Bericht der Brutperiode 2017

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1 Kooperativer Wiesenvogelschutz in Flussniederungen des Bremer Beckens Bericht der Brutperiode 2017 Projekttitel: Programm zum Gelege-, Kükenschutz und zur Habitatverbesserung gefährdeter Wiesenwatvögel in den Vogelschutz- bzw. Landschaftsschutzgebieten Blockland, Niedervieland und Oberneuland Projektträger: Förderung: Landesverband Bremen e.v. Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Am Dobben Bremen Tel / Fax / info@bund-bremen.net Europäische Union im Rahmen der Förderrichtlinie Spezieller Arten- und Biotopschutz (SAB) Bearbeitung: Blockland: Markus Beyer, Niels Dresing, Nina Joseph, Irene Martinez-Marivela, Hannah Sunder-Plasmann, Arno Schoppenhorst Niedervieland: Karin Menke Oberneuland: Oliver Brockmann, zeitweise Bastian Bunke Projektleitung: Arno Schoppenhorst Koordination: Birgit Olbrich Ort, Datum: Bremen,

2 1 INHALT 1. Übersicht der Projekteinsatzgebiete Bedingungen während der Brutperiode Wetterverhältnisse und Bodenfeuchte Landwirtschaftliche Nutzung Prädatoren Umfang und Vorkommen der Limikolenbestände Bestände und Bestandstrend im Überblick Entwicklung und aktuelle Populationsgrößen in den Einsatzgebieten Limikolenbruten und Risikobetrachtung Schlüpferfolge, Aufzuchterfolge und Brutverluste im Überblick Angewendete Methoden und durchgeführte Schutzeinsätze Markieren von Brutplätzen auf gefährdeten Wiesen- und Ackerflächen Nestersuche durch Abseilen von Brutverdachtsflächen kurz vor der Mahd Nestersuche mit Wärmebildkameras Smartphone-App zur Einmessung und Verwaltung der gefundenen Brutplätze Einsatz von Nestschutzkörben Einzäunen prädationsgefährdeter Brutflächen Einzäunen gefährdeter Einzelbrutplätze Verzögerung oder Vermeidung zerstörender landwirtschaftlicher Arbeitsgänge Bewässerung von Flutmulden oder Grünlandflächen zur Anlockung von Familien in gesicherte Bereiche Maßnahmen zum Prädationsmanagement in Kooperation mit der Jägerschaft Umsetzung sonstiger habitatverbessernder Maßnahmen Reduzierung von Gehölzen Ausmulchen von Kleingewässern zur Förderung von Nahrungshabitaten Prämienauszahlung an Landwirte... 53

3 2 KARTENANHANG Karte 1: Übersicht der Einsatzgebiete des Wiesenvogelschutzprogramms in Bremen 2017 (als Abbildung 1 in Abschitt 1 auf Seite 3) Karte 2a: Karte 2b: Karte 2c: Karte 3a: Karte 3b: Karte 4: Karte 5: Einsatzgebiet Bremer Blockland, westliche Feldmarken Übersicht der punktuell umgesetzten Gelegeschutzmaßnahmen 2017 Einsatzgebiet Bremer Blockland, östliche Feldmarken Übersicht der punktuell umgesetzten Gelegeschutzmaßnahmen 2017 In der Brutsaison 2017 mit Landwirten im Blockland kurzfristig ausgehandelte und umgesetzte, flächenhafte Gelege- und Kükenschutzmaßnahmen Einsatzgebiet Niedervieland Übersicht der punktuell umgesetzten Gelegeschutzmaßnahmen 2017 In der Brutsaison 2017 mit Landwirten im Niedervieland kurzfristig umgesetzte Kükenschutzmaßnahmen Einsatzgebiet Oberneuland Übersicht der punktuell umgesetzten Gelegeschutzmaßnahmen 2017 Einsatzgebiet Blockland, Teilgebiet Waller Feldmark Hegebusch-Management und Beseitigung störender Gehölze zur Förderung offener Niederungshabitate für Wiesenvögel Dokumentation der im Winter 2017/2018 umgesetzten Maßnahmen Karte 6: Einsatzgebiet Blockland, Teilgebiete Waller Feldmark, Nieder- und Oberblockland Ausmulchen von Kleingewässern und Flutblänken sowie wichtiger Grünlandflächen Dokumentation der im Winter 2017/2018 umgesetzten Maßnahmen Uferschnepfe als eine der wichtigsten Zielarten des bremischen Wiesenvogelschutzprogramms (Waller Feldmark, )

4 3 1. Übersicht der Projekteinsatzgebiete Abbildung 1: Übersicht der Projekt-Einsatzgebiete 2017 (identisch wie 2016) Tabelle 1: Statistik der in den Einsatzgebieten des Gelege- und Kükenschutzprogramms derzeit existierenden Vertragsnaturschutz- und Kompensationsflächen (Stand 2017). Datenquellen: Layer-Dateien der Förderprogrammflächen (SUBV 2017), Kompensationsflächen und Schutzgebiete (haneg 2017) Gebiete Blockland Oberneuland Niedervieland ha Anteil Ha Anteil ha Anteil Gebietskulisse gesamt (LSG) Flächenkulisse Gelege- und Kükenschutz % % % davon im Vogelschutzgebiet (VSG) % % % davon Kompensationsflächen (für Wiesenvögel gesicherte Bereiche) davon Vertragsnaturschutzflächen (für Wiesenvögel gesicherte Bereiche) % 11 1 % % % 46 6 % % Summe gesicherte und ± risikofreie Flächen % 57 7 % % Summe potentielle Risiko-Flächen % % %

5 4 2. Bedingungen während der Brutperiode Wetterverhältnisse und Bodenfeuchte Im Vorfeld der Limikolen-Brutsaison 2017, d.h. im März, gab es zunächst relativ milde Temperaturen und leicht überdurchschnittliche Niederschläge, sodass auf nahezu allen Flächen eine hohe und für Watvögel günstige Bodenfeuchte herrschte. Bereits Ab Ende März stellte sich recht trockenes Wetter ein. So zeigte der Monat April überwiegend trockenes und kühles Wetter. Zeitweise bewegten sich die Nachttemperaturen nur knapp über, gelegentlich auch unter dem Gefrierpunkt (in der 2. Aprilhälfte an 6 Tagen Nachtfröste), und mitunter gab es auch kräftige Hagelschauer. Natürliche Überschwemmungen gab es im April nur noch in Teilen der Wümmeniederung (Ostteil Oberneulander Schnabel). Auch in den Überstauungspoldern im Blockland (Polder Oberblockland und Polder Semkenfahrt) und Niedervieland (GVZ-E Polder im Niedervieland-Ost) zeigten sich bis Ende April noch sichtbare Grünlandvernässungen. Auch im Mai offenbarten sich erhebliche Niederschlagsdefizite, gleichzeitig aber überdurchschnittlich hohe Temperaturen und stärkere Winde, was zu einer rascheren Austrocknung der Grünlandböden führte und letztlich eine recht frühe landwirtschaftliche Grünlandnutzung (z.b. die Silagegrasmahd im Blockland oder Oberneuland) begünstigte. Lediglich am 9./10.5. fiel das Thermometer bis auf -1 C ab. Niederschlagsfreie Zeiten ergaben sich trotz der ausgeprägten Trockenheit lediglich vom und Mai. Erst im Juni, d.h. mit Abschluss der Limikolenbrutperiode, stellten sich starke Niederschläge und Bodenvernässungen ein und bildeten sich in praktisch allen Brutgebieten ausgeprägte Temporärgewässer (Blänken, Flutmulden etc.) im Grünland. Abbildung 2: Witterungsverlauf in Bremen im Jahr 2017 (Quelle: WESERKURIER 2017/2018)

6 5 Regennasses Intensivgrünland im Niederblockland im März ( ) Durch stärkere Regenergüsse standen einige Stoppelfelder im Oberneulander Schnabel Ende März 2017 unter Wasser, sodass es in der Ansiedlungsphase bei den Kiebitzen immer wieder zu Umverteilungen kam ( )

7 6 Überstautes Grünland mit Uferschnepfen und Kampfläufern an der Semkenfahrt im Blockland ( ) 2.2 Landwirtschaftliche Nutzung Dort, wo das Grünland nässebedingt nicht im März hergerichtet werden konnte, zogen sich die maschinellen Wiesenbearbeitungen (Walzen, Striegeln) und die Gülleausbringung bis in die dritte Aprilwoche hinein. Insbesondere im Blockland und z.t. auch in Oberneuland kam es somit auf vielen Flächen zu einer zeitlich-räumlichen Überschneidung der Grünlandbearbeitung mit der Limikolen-Brutaktivität. Ab Mitte April begann schließlich in allen Einsatzgebieten der Viehauftrieb mit Milchkühen bzw. Jungrindern auf den Weideflächen. Ende April 2017 waren auf nahezu allen hofnahen Kuhweiden sowie auf den hofferneren Stand- und Umtriebsweiden grasende Tiere zu sehen, - nicht selten in hohen Dichten (Portionsweidehaltung). Der erste Silagegrasschnitt setzte dann auf den intensiver bewirtschafteten Wiesen im Blockland und in der der Oberneulander Wümmeniederung ab dem 10. Mai ein. Die meisten Wirtschaftswiesen wurden in diesen Gebieten allerdings erst Mitte Mai, im Niedervieland erst in der zweiten Maihälfte gemäht. Auf den mit späteren Mähterminen beauflagten Vertragsnaturschutzund Kompensationsflächen erfolgte dagegen die Heuernte überwiegend erst im späten Sommer, bereichsweise auch erst im Herbst oder ganzjährig gar nicht. Ursache hierfür war das im Juni einsetzende anhaltend regnerische Wetter.

8 7 Striegeln und Gülleausbringung im Blockland Anfang April 2017 ( ) Beweidung im Blockland ab Mitte Apel ( ) Beginn der großflächig einsetzenden Silagegrasmahd um Mitte Mai ( )

9 8 Abernten des ersten Silagegrases im Blockland ( ) Gülleausbringung auf Rapsfeldern in der teils noch stark vernässten Oberneulander Wümmeniederung ( )

10 9 2.3 Prädatoren Über Häufigkeiten potenzieller Wiesenvogel-Prädatoren lassen sich in den Einsatzgebieten keine Angaben treffen. In allen Gebieten war allerdings eine mehr oder weniger stetige Präsenz von Greifvögeln (Rohrweihe, Mäusebussard, Turmfalke, Sperber, z.t. auch Wanderfalke, Seeadler, Wiesenweihe, Habicht und Sumpfohreule) und Rabenkrähen (v.a. Niedervieland und Oberneuland) erkennbar. Auch traten als mögliche Prädatoren in praktisch allen Gebieten regelmäßig nahrungssuchende Graureiher und Weißstörche im Grünland auf. Die Anzahlen der Greif-, Raben- und Schreitvögel nahmen besonders mit dem Einsetzen der ersten Mahd deutlich zu, sodass ab Mitte Mai von einem stark erhöhten Prädationsdruck bei Wiesenvögeln v.a. bei Jungvögeln auszugehen ist. In manchen Teilgebieten, so z.b. im zentralen Niedervieland, in der Oberneulander Wümmeniederung und im südlichen Niederblockland, ließen sich mitunter aber auch schon im März/April größere Rabenkrähentrupps beobachten. Auch fanden sich in Einzelfällen in den Brutgebieten frisch gerupfte Wiesenlimikolen, die auf eine Raubtätigkeit von Greifvögeln (z.b. Wanderfalke) hinweisen. Ansitzende Rabenkrähe in der Oberneulander Feldmark ( ) Reste eines von einem Greifvogel vmtl. Wanderfalke gerupften Kiebitzes im Niedervieland ( )

11 10 Während der Geländearbeiten ließen sich ferner in den Grünlandgebieten zu Beginn und im Verlauf der Limikolenbrutsaison immer wieder auch verschiedene beutegreifende Säugetiere beobachten bzw. nachweisen. Hierzu zählten v.a. Rotfüchse, aber auch Hermeline, Mauswiesel, Iltisse, Igel und in Einzelfällen auch Dachse (v.a. im Niedervieland) und Marderhunde (v.a. im Blockland). Konkret traten als Wiesenvogelprädatoren hauptsächlich Rotfüchse auf, was mithilfe von Fotofallen in zahlreichen Fällen belegt werden konnte. Deren Prädationsdruck nahm v.a. in der Welpenphase, d.h. ab dem 20. April, beträchtlich zu. Prädationsnachweise anderer Säuger gelangen in anderen Fällen nur bei Steinmarder und Iltis, während z.b. Hermeline, Dachse, Marderhunde, Waschbären, Minks usw. bislang nicht als Nesträuber belegt werden konnten. Fotofallenaufnahme eines Steinmarders inmitten eines dicht besiedelten Limikolen-Brutgebietes im Niederblockland ( ) Steinmarder bei der Prädation eines Kiebitzgeleges im Niederblockland ( )

12 11 Sich ansiedelnde Rotfuchsfähe an einem Kunstbau im Zentralteil des Niederblocklandes ( ) Überreste eines von einem Säuger am Nest gerissenen Großen Brachvogels, von dem nur noch abgebissene Federkiele zurück blieben ( )

13 12 Nachweise nesträubender Füchse in der Brutsaison 2017 (08., 16. und )

14 13 3. Umfang und Vorkommen der Limikolenbestände 3.1 Bestände und Bestandstrend im Überblick Tabelle 2: Brutbestände und Bestandstrends der Wiesenwatvögel in den Projekteinsatzgebieten Einsatzgebiet, Einsatzjahr Blockland Niedervieland Oberneuland Gr. Brachvogel Kiebitz Uferschnepfe Rotschenkel Bekassine Σ gesamt

15 14 Abbildung 3: Summierter 10-Jahres-Bestandstrend der Wiesenlimikolen in den Einsatzgebieten des Bremer Gelege- und Kükenschutzprogramms 3.2 Entwicklung und aktuelle Populationsgrößen in den Einsatzgebieten Im knapp 30 km² umfassenden Einsatzgebiet Blockland bestätigte sich in 2017 erneut der recht hohe Limikolen-Brutbestand. Erfreulich waren die Zahlen v.a. bei der Uferschnepfe, einer Art, die in Norddeutschland bekanntlich einen äußerst ungünstigen Erhaltungszustand aufweist, da die Populationen vielerorts infolge geringer Reproduktionsraten zusammenbrechen. 64 Paare wurden im Blockland letztlich ermittelt, ein Ergebnis, das auf die insgesamt relativ hohen Bruterfolge der Vorjahre zurückzuführen sein dürfte. Überaus positiv sind im Blockland aber auch die Bestände der anderen Arten einzuschätzen, da sie auf einem langjährigen Hoch liegen. Mit fast 300 Kiebitz-, rund 50 Brachvogel- und 40 Rotschenkelpaaren ist derzeit möglicherweise die Kapazitätsgrenze im Blockland erreicht, denn überall dort, wo günstige Brutbedingungen herrschen bzw. wo in den letzten Jahren viele Maßnahmen zur Lebensraumverbesserung umgesetzt wurden (Vernässung von Wiesen, Pflege von Kleingewässern, Förderung einer mosaikhaften Nutzungsvielfalt, Beseitigung störender Gehölzstrukturen usw.), brüten die Tiere in lockeren Kolonien. In anderen Bereichen, wo sich großräumig synchron bewirtschaftete vierschürige Wirtschaftswiesen herausgebildet haben (z.b. nördliches Niederblockland), wo es keine Vernässungsflächen (z.b. Wummensieder Feldmark) oder störende Gehölze (z.b. Ostteil Waller Feldmark) gibt, zeigen sich dagegen große Verbreitungslücken. Die Vorkommen der Bekassine beschränken sich fast ausschließlich auf die stark vernässten und spät gemähten Zone-1-Flächen (Polder Semkenfahrt, Polder Oberblockland).

16 15 Abbildung 4: 10-Jahres-Bestandstrend der Wiesenlimikolen im Bremer Blockland Im Niedervieland sanken die Bestandszahlen gegenüber den Vorjahren zwar um 11 % ab, dennoch konnte auch in diesem Gebiet mit 157 Paaren die insgesamt recht starke Limikolenpopulation erneut bestätigt werden. Mit 25 Paaren erreicht der Große Brachvogel zahlenmäßig sein bislang höchstes Ergebnis, und auch die Uferschnepfe bildet mit 20 Paaren einen zwar leicht schwankenden, aber nach wie vor bemerkenswert hohen und stabilen Bestand. Größere Verluste sind v.a. beim Rotschenkel zu verzeichnen, dessen Population des Vorjahres (28 Paare) nunmehr nur noch auf 18 Paare kommt. Auch der Kiebitz, der in 2016 noch mit mehr als 100 Paaren im Niedervieland brütete, zeigt mit derzeit 87 Paaren einen leicht negativen Trend. Der Bestand liegt allerdings im Rückblick der letzten 10 Jahre noch immer auf einem hohen Niveau (siehe Abbildung 5). Bei dieser recht früh brütenden Art könnte möglicherweise eine Kombination aus starkem Prädationsdruck, einer in den letzten Jahren zunehmenden Rabenvogel-Präsenz innerhalb der Brutgebiete sowie eines im Frühjahr 2017 vermutlich geringen Insektenangebotes (infolge trockener Bodenverhältnisse und kühler Temperaturen im April) zu einer nachlassenden Ansiedlung geführt haben. Die Verbreitungsschwerpunkte der Wiesenlimikolen befinden sich hauptsächlich beiderseits des Leeskampsweges im östlichen Niedervieland III sowie in einem sehr dicht besiedelten Bereich nördlich des Leeskampsweges im westlichen Niedervieland III. Daneben finden sich verstreute Ansiedlungen im Wiedbrook, während die Stromer Feldmark nahezu unbesiedelt ist. Die Bekassine kommt mit insgesamt 7 Brutrevieren schwerpunktmäßig auf nasseren Kompensationsbzw. Vertragsnaturschutzflächen vor.

17 16 Abbildung 5: 10-Jahres-Bestandstrend der Wiesenlimikolen im Niedervieland In der Oberneulander Wümmeniederung hat sich in 2017 leider der negative Bestandstrend der letzten Jahre fortgesetzt. Derzeit finden sich auf den zumeist intensiv bewirtschafteten und einem anhaltend starken Prädationsdruck ausgesetzten Flächen nur noch 25 Limikolenpaare. Viele Kiebitze brüten dort auf Ackerflächen, andere auf feuchten bzw. im Frühjahr überschwemmten Wiesen, die nach Ablaufen des Wassers regelmäßig gestriegelt und gedüngt werden. Besonders kritisch ist die Situation der Uferschnepfe einzuschätzen, die aktuell nur noch mit 2 Paaren im Vogelschutzgebiet Oberneulander Schnabel vorkommt. Weiter zusammengeschrumpft ist hingegen mit derzeit 21 Paaren auch der Kiebitzbestand, der in den letzten Jahren infolge starker Prädationen (Füchse!) keine bestandserhaltenden Bruterfolge mehr erzielte. Bekassine und Rotschenkel in den letzten 10 Jahren nur noch unregelmäßig mit maximal 3 bzw. 4 Paaren nachzuweisen traten in 2017 nicht mehr als Brutvögel auf. Auch vom Großen Brachvogel, der z.b. im Blockland und Niedervieland weiterhin in Ausbreitung begriffen ist, siedelten aktuell nur 3 Paare in der Oberneulander Wümmeniederung.

18 17 Abbildung 6: 10-Jahres-Bestandstrend der Wiesenlimikolen in der Oberneulander Wümmeniederung Nachfolgende Tabelle 3 verifiziert die in den einzelnen Gebieten erhobenen Brutplatz- und Revierdaten der Vögel in Bezug auf jene in Abschnitt1 (Tabelle 1) bezüglich landwirtschaftlicher Aktivitäten dargelegten risikofreien Flächen (Kompensations- und Vertragsnaturschutzflächen mit Nutzungsauflagen während der Brutzeit) und risikoträchtiger Flächen (private Grünland- o- der Ackerflächen ohne Nutzungsauflagen). In der Statistik sind sowohl alle Erstbruten wie auch alle ermittelten Nachbruten berücksichtigt. Im Ergebnis zeigt sich, dass alle Limikolenarten zwar innerhalb der NiB-AUM-Flächen (Vertragsnaturschutz; 812 ha = 19 %) und der eingerichteten ökologischen Kompensationsflächen (279 ha = 6 %) etwas höhere Siedlungsdichten aufweisen, dass aber mehr als 60 % aller Brachvögel und Uferschnepfen sowie etwa die Hälfte aller Kiebitze und Rotschenkel auf Grünlandflächen brüten, die während der Brutzeit keinen Schutz vor landwirtschaftlichen Nutzungen gewährleisten. Lediglich die Bekassine zeigt mit 76 % eine eindeutige Präferenz für Flächen mit Schutzauflagen. 3.3 Limikolenbruten und Risikobetrachtung Nachfolgende Statistik stellt das Ergebnis einer räumlichen Verschneidung der in 2017 ermittelten Erst- und Nachbruten mit den derzeit bestehenden Vertragsnaturschutz- und Kompensationsflächen innerhalb der einzelnen Gebiete zusammen. Das Ergebnis zeigt, dass große Teile nahezu aller Limikolenpopulationen auf Flächen siedeln, welche nicht mit Schutzauflagen während der Brutzeit versehen sind. Auf die in den rot markierten Zeilen angegebenen Mengen richtet sich der Fokus des kooperativen Gelege- und Kükenschutzprogramms.

19 18 Tabelle 3: Räumliche Analyse der Brutvorkommen (Erstbruten und Nach- bzw. Spätbruten) 2017 in Bezug auf geschützte oder ungeschützte Flächen Erläuterungen: BL = Blockland, ON = Oberneuland, NV = Niedervieland; NiB-AUM = Vertragsnaturschutz (Niedersächsisch-Bremische Agrarumweltmaßnahmen; gemäß Datenlage SUBV, Stand 2017). Gr. Brachvogel Kiebitz Uferschnepfe Rotschenkel Bekassine BL gesamt ha (100 %) 69 (100 %) 419 (100 %) 109 (100 %) 61 (100 %) 26 (100 %) NiB-AUM 557 ha (20 %) 16 (23 %) 141 (34 %) 27 (25 %) 24 (39 %) 12 (46 %) Kompensation 159 ha (6 %) (11 %) 3 (3 %) 4 (7 %) 7 (27 %) ohne Schutz ha (74 %) 53 (77 %) 230 (55 %) 79 (72 %) 33 (54 %) 7 (27 %) NV gesamt 741 ha (100 %) 28 (100 %) 106 (100 %) 21 (100 %) 18 (100 %) 7 (100 %) NiB-AUM 209 ha (28 %) 12 (43 %) 61 (58 %) 16 (76 %) 11 (61 %) 3 (43 %) Kompensation 109 ha (15 %) 7 (25 %) 17 (16 %) 3 (14 %) 3 (17 %) 3 (43 %) ohne Schutz 471 ha (57 %) 9 (32 %) 28 (26 %) 2 (10 %) 4 (22 %) 1 (14 %) ON gesamt 764 ha (100 %) 5 (100 %) 34 (100 %) 2 (100 %) NiB-AUM 46 ha (6 %) 3 (60 %) (50 %) Kompensation 11 ha (1 %) ohne Schutz 707 ha (93 %) 2 (40 %) 34 (100 %) 1 (50 %) Σ gesamt ha (100 %) 102 (100 %) 559 (100 %) 132 (100 %) 79 (100 %) 33 (100 %) NiB-AUM 812 ha (19 %) 31 (30 %) 202 (36 %) 44 (33 %) 35 (44 %) 15 (46 %) Kompensation 279 ha (6 %) 7 (7 %) 65 (12 %) 6 (5 %) 7 (9 %) 10 (30 %) ohne Schutz ha (75 %) 64 (63 %) 292 (52 %) 82 (62 %) 37 (47 %) 8 (24 %) Der Große Brachvogel brütet ähnlich wie die Uferschnepfe zu über 60 % auf nicht geschützten Wirtschaftswiesen. Viele Bruten sind daher im Zuge maschineller Grünlandbearbeitungen zerstörungsgefährdet ( )

20 19 4. Schlüpferfolge, Aufzuchterfolge und Brutverluste im Überblick Nachfolgende Tabelle stellt die an markierten Brutplätzen und soweit möglich auch an nicht markierten Nestern (hier: Brutplatzschutz durch vereinbarte Bewirtschaftungsverzögerungen bzw. -ausfälle) ermittelten Resultate für die Saison 2017 in Übersicht zusammen. Die Zahlenund %-Angaben beziehen sich nicht auf Paare, sondern auf die Gesamtheit aller Bruten. Tabelle 4: Umfang und Ergebnisse der in vorgenommenen Gelegeschutzeinsätze D = Artgefährdungsstatus gemäß Rote Liste Deutschlands (GRÜNEBERG et al. 2015); N = Rote Liste der Brutvögel Niedersachsen/Bremen (KRÜGER & NIPKOW 2015). Bei Schutzeinsätzen wird unterschieden zwischen gezielt gesicherten Nestern (linke Zahl in Klammer) und geschützten Brutrevieren (rechte Zahl). Im Blockland beinhaltet die Quote in der letzten Spalte (unbekanntes Ergebnis oder andere Verlustumstände) neben einigen störungs- und nässebedingten Gelegeaufgaben v.a. unbekannt gebliebene Gelegeschicksale an nicht markierten, aber dennoch geschützten Nestern, darunter in größerem Umfang sicherlich auch weitere Schlüpferfolge. Bremer Blockland Brutvogelarten D N Schutzeinsätze (Nestfunde) Bruten mit Schlüpferfolg Gelegeverlust durch Prädation unbekanntes Ergebnis o. and. Verlustumstände Kiebitz (166+19) min % % 14 8 % Bekassine (1+3) mind % % Rotschenkel (23+5) mind % mind % % Uferschnepfe (36+21) mind % mind % % Brachvogel (33+4) % % 1 3 % Summe 311 (259+52) min % min % % Brutvogelarten D N Schutzeinsätze (Nestfunde) Bruten mit Schlüpferfolg Gelegeverlust durch Prädation unbekanntes Ergebnis o. and. Verlustumstände Niedervieland Kiebitz (14+1) 9 60 % 6 40 % - - Bekassine Rotschenkel Uferschnepfe (1+1) % - - Brachvogel (4+2) 2 33 % 4 67 % - - Summe 23 (19+4) % % - - Brutvogelarten D N Schutzeinsätze (Nestfunde) Bruten mit Schlüpferfolg Gelegeverlust durch Prädation unbekanntes Ergebnis o. and. Verlustumstände Oberneuland Kiebitz (16+0) 7 44 % 7 44 % 2 13 % Bekassine Rotschenkel Uferschnepfe Brachvogel (1+0) % - - Summe 17 (17+0) 7 41 % 8 47 % 2 12 % Gesamtsumme: 351 (295+56) min % % %

21 20 Von allen unter Beobachtung stehenden 351 Limikolenbrutplätzen darunter nach dem Stand der Datenauswertungen rund 2/3 Erstbruten und 1/3 Nachbruten gingen am Ende der Brutsaison 177 Schlüpferfolge (50 %), 140 durch Prädatoren verursachte Gelegeverluste (40 %) sowie 40 sonstige oder nicht aufklärbare Nestschicksale (rd. 10 %) hervor. Dieses Ergebnis ist trotz der auf den ersten Blick hohen Verlustrate (mind. 40, maximal sogar bis 50 %) als positiv einzuschätzen. So konnten von den anwesenden Paaren viele Erstbrutverluste durch erfolgreiche Nachbruten ausgeglichen und dadurch insgesamt recht hohe Schlupferfolgsquoten erzielt werden. Die Bedingungen für das anschließende Erreichen eines hohen Aufzuchterfolges (bezogen auf die Menge der real flügge werdenden Jungvögel) war damit zunächst überaus günstig. Genauer bilanziert wurde der Reproduktionserfolg, d.h. die Menge der letztlich flügge gewordenen Jungvögel, einzig im Einsatzgebiet Blockland, wo in der Jungvogelphase mehrmals wöchentlich die Familien beobachtet und die Küken ausgezählt wurden. Aufgrund der Tatsache, dass es in dieser Phase allerdings zu ständigen Ortswechseln der Familien und zu einem starken Austausch zwischen geschützten/vernässten und nicht ungeschützten/gemähten Grünlandflächen kam, musste hierfür innerhalb der einzelnen Feldmarken jeweils flächendeckend und unter Einbeziehung aller Paare untersucht werden, was mit einem hohen Aufwand verbunden war. Die in der nachfolgenden Tabelle dargelegten Resultate sind trotz der in vielen Fällen hohen Genauigkeiten nur als Näherungswerte aufzufassen, da sich anhand der nicht markierten Brutplätze nicht immer eine klare Bestimmung des Nestschicksaales (Erfolg oder Misserfolg) vornehmen lässt, und da sich die heranwachsenden und im hohen Gras umherlaufenden Küken bzw. Jungvögel oftmals nicht genau beobachten und auszählen lassen. Erleichtert wurde die Ermittlung des Aufzuchterfolges jedoch dadurch, dass sich viele der Uferschnepfen- und Rotschenkelfamilien nach dem Schlüpfen in die nassen Polder oder die speziell vorbereiteten Wet-Spots begaben, wo sie gut zu beobachten waren, dass Kiebitze ihre Jungen häufig auf abgefressene kurzgrasige Weideflächen, vielfach auch auf bereits gemähte Flächen und ebenfalls in Richtung der bewässerten Flutmuldenflächen führten, wo sie gut observiert werden konnten, dass sich die heranwachsenden Brachvögel auch aus der Entfernung im gemähten Grünland gut erkennen lassen. Junger Brachvogel, der aufgrund seiner Größe auch im Mai/Juni noch gut im Grünland zu finden ist ( )

22 21 Tabelle 5: Übersicht der in 2017 im Blockland an Wiesenvögeln ermittelten Reproduktionsdaten (Daten aus konkreten Nestfunden und Revierbeobachtungen) Kiebitz Uferschnepfe Gr. Brachvogel Rotschenkel Anwesende Brutpaare Paare mit Schlüpferfolg (Erst- oder Nachbruten) %-Quote der Paare mit Schlüpferfolg 61,3% 59,4% 65,3% 53,7% Paare mit flüggen oder älteren Jungvögeln %-Quote der Paare mit Aufzuchterfolg 40,7% 51,6% 42,9% 31,7% Geschätzte/ermittelte Summe der Jungvögel Mittelwert 174,5 48,5 25,5 19 Flügge Jungvögel je Paar (Durchschnitt) 0,59 0,76 0,52 0,46 Zur Reproduktion notwendige Quote 1 0,7-1,0 0,6-0,7 0,40 0,7-1,0 1 nach HELMECKE et al. (2009), HÖTKER et al. (2007), DEN BOER (1995), CIMIOTTI et al. (2017), SOUCHAY & SCHAUB (2016) Nach Auswertung aller Beobachtungsdaten ließen sich im Blockland folglich mindestens 188 Limikolenpaare ermitteln, die einen oder mehrere Jungvögel erfolgreich durchbrachten. Insgesamt wurden in der Saison 2017 zwischen 240 und 300 Nachwuchstiere ermitteln. Bei Uferschnepfe und Brachvogel bestätigt sich damit ein bestandserhaltender Bruterfolg, d.h. die festgestellte Nachwuchsproduktion reicht hier für den Fortbestand der Populationen aus. Erfreulich ist dies insbesondere für die Problemart Uferschnepfe, dessen Bestand in Mitteleuropa und v.a. in der nordwestdeutschen Region allgemein rückläufig ist. Kiebitz und Rotschenkel kamen im Blockland nur näherungsweise an das gewünschte Ergebnis heran. So hat der Kiebitz mit durchschnittlich 0,6 Nachwuchstieren pro Paar den bestandserhaltenden nur knapp verfehlt. Immerhin wurden in der Saison 2017 jedoch zwischen 160 und 200 Jungvögel flügge. Das Resultat bereitet insofern keine Sorgen, als dass der Kiebitz in den zurückliegenden Jahren, v.a. in weniger prädationsreichen Brutperioden, immer wieder auch deutliche Überproduktionen erreicht hat. Aufgrund der Tatsache, dass die Vögel im Blockland ohne die beschriebenen Gelege- und Kükenschutzmaßnahmen vermutlich einen gegen Null tendierenden Bruterfolg haben würden, erscheint die ermittelte Quote auf jeden Fall zufriedenstellend. Unzureichend stellt sich das Ergebnis beim Rotschenkel dar, dessen Bestand zwar mit 41 Paaren recht hoch ausfiel, der aber in 2017 und auch in den Vorjahren keine ausgeglichene Reproduktion erzielte. In 2017 zeigte sich diese Art leider besonders stark prädationsgefährdet. Wie aus den Zahlen hervorgeht gab es im Blockland und auch in den andere Einsatzgebieten sowohl an den Gelegen, als auch bei den Küken trotz weitreichender Schutzmaßnahmen beträchtliche Verluste. Für die Dezimierung der Nester, v.a. der Erstbruten, ist im Blockland und auch in der Oberneulander Wümmeniederung hauptsächlich der Rotfuchs verantwortlich. Mithilfe von Wildkameras konnten z.b. im Blockland 46 Fälle einer Fuchsprädation nachgewiesen werden (6 x Brachvogel, 9 x Uferschnepfe, 30 x Kiebitz, 1 x Rotschenkel). Marderartige Säuger prädierten mindestens weiter 4, Rohrweihen und Rabenkrähen ebenfalls 5 Nester. An vielen anderen Gelegen konnte aufgrund des Nestzustandes (leere Nestmulde ohne Schlüpf-Indizien)

23 22 zwar auf eine Prädation geschlossen, nicht aber der konkrete Nesträuber bestimmt werden. Andere Verlustumstände wie z.b. die Aufgabe eines Geleges (durch Vernässung, Auskühlung, Störungen usw.), Trittschäden durch Weidetiere oder Zerstörungen durch landwirtschaftliche Arbeitsgänge haben in allen Einsatzgebieten eine nur untergeordnete Bedeutung. Zu Jungvogelverlusten können keine Aussagen getroffen werden. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist jedoch auch hier v.a. von Beutegreifereffekten auszugehen. Neben Säugern (Fuchs, Marder, Hermlin, Iltis usw.) dürften auch Greifvögel (Rohrweihen, Mäusebussarde) und in den Randzonen der Grünlandgebiete auch Rabenkrähen maßgeblich am Prädationsgeschehen beteiligt sein. Es sind dies natürliche, durch Schutzmaßnahmen kaum zu beeinflussende Faktoren. Schlüpferfolg im Nest des Großen Brachvogels im Niederblockland ( ) 2 Tage altes Rotschenkelküken in der Waller Feldmark ( )

24 23 Erstes erfolgreiches Kiebitzpaar im Blockland 2017 ( ) Am Vortag im Niederblockland aus einer Nachbrut geschlüpfte Uferschnepfenküken ( )

25 24 Kiebitz-Altvogel mit einem fast flüggen Jungvogel am Rande des Semkenfahrtpolders im Niederblockland ( ) Flügge gewordene, junge Uferschnepfe auf einem Feldweg im Niederblockland ( ) Junger Kiebitz auf einem Maisacker in der Oberneulander Wümmeniederung

26 25 Heftig warnende, jungeführende Uferschnepfe im Niederblockland ( ) Oben eine Kiebitzfamilie mit 3 Küken, unten zwei flügge Uferschnepfen auf einer gemähten Wiese ( / )

27 26 5. Angewendete Methoden und durchgeführte Schutzeinsätze 5.1 Markieren von Brutplätzen auf gefährdeten Wiesen- und Ackerflächen Die Lokalisierung und Markierung von Gelegen auf Flächen, die in der Brutzeit gewalzt, abgeschleppt, gestriegelt, gedüngt, umgepflügt, eingesät bzw. früh im Mai gemäht werden, zählt innerhalb der bremischen Einsatzgebiete seit nunmehr 13 Jahren zu den Standardmethoden des Gelegeschutzes, ist allen Landwirten inzwischen sehr geläufig und wurde auch in allen Gebieten angewendet. Das wichtigste Ziel ist hierbei die sichtbare Kennzeichnung der Neststandorte für die Landwirte, wofür simple Bambusstäbe eingesetzt werden, die im Regelfall in Fluchtlinie der Bewirtschaftung jeweils 5 m vor und 5 m hinter dem Nest in den Boden gesteckt werden. Daneben dient die Markierung auch dem Wiederauffinden der Brutplätze zur Feststellung von Schlüpferfolgen oder Gelegeverlusten (z.b. durch Prädation, Vernässung, Störung usw.). Die Nestermarkierungen erfolgten in dicht besiedelten Gebieten zumeist mit 2 Personen. In insgesamt 25 Fällen wurden Gelege auch von Landwirten selbst gefunden und markiert. Eine Übersicht dieser punktuellen Schutzmaßnahmen ist den Karten 2a, 2b, 3a und 4 zu entnehmen. Im Rahmen der Gelegeschutzarbeit ergaben sich keine Hinweise darauf, dass derart markierte Nester einer stärkeren Prädation z.b. durch Füchse oder Rabenkrähen ausgesetzt waren. Dennoch wurden viele gefundene Gelege, die zunächst keiner landwirtschaftlichen Gefährdung unterlagen, zunächst nur genau GPS-genau eingemessen und im Bedarfsfall zu einem späteren Zeitpunkt mit Bambusstöckern ausgepflockt. Markiertes Kiebitzgelege auf einer sehr nassen Wiese im Oberneulander Schnabel ( )

28 27 Mit Bambusstäben für den Landwirt gekennzeichnete Kiebitznester im Blockland ( ) Bei manchen Landwirten bzw. beim Einsatz von Lohnunternehmen erwies sich das breitere Auspflocken einer bei der Mahd auszusparenden etwas größeren Brutinsel als vorteilhaft ( ) Bei der Mahd stehen gelassener Brutbereich eines Wiesenvogels ( )

29 Nestersuche durch Abseilen von Brutverdachtsflächen kurz vor der Mahd Auf hoch ausgewachsenen Wiesen ist das Auffinden von Uferschnepfen-, Brachvogel- oder Rotschenkelgelegen im Regelfall äußerst schwierig und zeitaufwendig. Da zudem bei günstigem Wetter häufig viele Landwirte zeitgleich mit der Mahd beginnen, ist eine geduldsame Nestersuche oftmals zeitlich nicht mehr möglich. Aus diesem Grund wurde in den vergangenen Jahren die Abseilmethode angewendet. Dazu wird ein bis zu 150 m langes dickeres Kunststoffseil mit 2 Pkw über eine zur Mahd anstehende, aber noch brutverdächtige Wiese gezogen. Im Regelfall wurde die Wiese von dem Landwirt an den Außenrändern zuvor angemäht, sodass die Autos nicht durch den Grünlandbestand fahren müssen. Für das Abseilen selbst sind 2 Fahrer erforderlich, die im Schritttempo das Seil über das Gras ziehen und miteinander in Funkverbindung stehen. Eine dritte Person beobachtet ausschließlich das Seil, meldet den aufgeschreckten und abfliegenden Vogel, stoppt die Fahrzeuge und suche anschließend entlang des Seiles den Brutplatz und markiert diesen, damit er bei der Mahd ausgespart werden kann. In 2017 wurde dieses Verfahren auf lediglich 28 ha im Blockland eingesetzt (s. Karte 2c). Im Vorjahr belief sich der Flächenumfang im gleichen Gebiet noch auf rd. 280 ha. Zurückzuführen ist dieser Unterschied auf den in 2016 sehr hohen Bedarf, da das Grünland zum Zeitpunkt der Mahd deutlich höher aufgewachsen war, demzufolge viele Nester noch unentdeckt waren. In 2017 gab es im Blockland zum Zeitpunkt des 1. Schnitts wesentlich niedrigere Grasaufwüchse (kältebedingt). Auch erstreckte sich der Mähvorgang in 2017 im Gegensatz zu 2016 auf eine fast 14-tägige Zeitspanne, wodurch zuvor ein konzentriertes Gelegesuchen mit den herkömmlichen Methoden möglich war. Abziehen noch brutverdächtiger Flächen kurz vor der Mahd mit 2 Pkw und einem langen Seil. Diese Methode ist v.a. auf hoch aufgewachsenen Wiesen und in der fortgeschrittenen Brutphase zur Suche von Uferschnepfen-, Brachvogel- und Rotschenkelgelegen sinnvoll, wenn sich die brütenden Altvögel fest auf dem Nest drücken und mit anderen Methoden kaum noch lokalisieren lassen ( )

30 Nestersuche mit Wärmebildkameras Diese Methode wurde in 2017 nur in sehr wenigen Situationen im Blockland angewendet. So gab es auf einigen zur Mahd anstehenden Uferschnepfen-Brutflächen zwar eine grobe Eingrenzung der Nestbereiche, nicht aber konkrete ausgrenzbare Nestfunde. Die Verdachtsbereiche ließen sich auch am Tage und bei relativ warmer Witterung binnen kurzer Zeit mit dem System zur Nestmarkierung absuchen. Eine Sondierung größerer Flächen ist mit dieser Methode bzw. handelsüblichen Geräten allerdings möglich. Tablet mit angebauter Wärmebildkamera bei Fund eines Uferschnepfengeleges. Der Wärmepunkt ist im Videomodus recht gut auch tagsüber bei warmer Witterung zu erkennen ( ) 5.4 Smartphone-App zur Einmessung und Verwaltung der gefundenen Brutplätze In 2016 gelang durch Unterstützung der Bremer Hochschule für Informatik die Programmierung einer Gelege-App, mit dessen Hilfe eine GPS-genaue Einmessung der Neststandorte, eine schnelle Aufnahme der wichtigsten Gelegedaten sowie ein fortlaufender Online-Datenaustausch zwischen den Personen des BUND-Einsatzteams möglich wurde. Diese Methode ersetzte fortan die Datenerfassung auf Papierkarten, das zeitaufwendige tägliche Aktualisieren und Ausdrucken der Nesterkarten am PC und das tägliche Austauschen der Karten im Team. Jede Person verfügt somit über den stets aktuellen Datenbestand aus der Saison, kann die Historie eines jeden Brutplatzes zurückverfolgen und das Ergebnis der aktuellen Gelegekontrolle

31 30 ergänzen. Mit dem System ist außerdem ein recht genaues Wiederauffinden auch nicht sichtbar markierter Gelege möglich (Genauigkeit ± 4 m). Für die Saison 2017 wurde die App in wichtigen Teilen noch einmal optimiert, um einige wichtige Funktionen ergänzt (z.b. Einbindung von Nestfotos) und bezüglich der hinterlegten Flächendaten (Flurstücksnummer, Schlaggröße, Name des Nutzers, Vertragsnaturschutzvariante usw.) aktualisiert. Die Daten lassen sich fortlaufend im entsprechenden GIS-Format downloaden und am PC weiterverwenden, wodurch sich die händische Datendigitalisierung erübrigt. In Anbetracht der Menge der zu verwaltenden Brutplätze ist diese Methode inzwischen für die Gelegeschutzarbeit unverzichtbar. Einmessen und fortlaufende Datenerfassung an Nestern mit der Gelege-App 5.5 Einsatz von Nestschutzkörben Auf Weideflächen hat sich in den vergangenen Jahren der Einsatz einfacher stabiler Nestschutzgitter zur Vermeidung von Trittschäden an den Gelegen recht gut bewährt. In 2017 kam diese Schutzmethode bei zahlreichen Kiebitzgelegen und ebenfalls an einigen Uferschnepfenund Brachvogelnestern zur Anwendung. In den meisten Fällen wurden die Schutzgitter zunächst einen Tag lang 2 m neben dem Nest und erst dann über dem Nest installiert. Das Installieren selbst kann von einer Person vorgenommen werden und dauert knapp 2 Minuten. In einem Fall kam es an einem Nestschutzgitter zu einer Aufgabe eines Kiebitzgeleges. In diesem Fall musste das Gelege, das sich auf einem befahrenen landwirtschaftlichen Weg befand,

32 31 fortgenommen und ca. 3 m ins Grünland versetzt werden. Der kurzfristig angekündigte Weideauftrieb mit ca. 100 Kühen erforderte zudem eine sofortige Nestsicherung mit dem Schutzgitter, woraus aber letztlich für das Kiebitzpaar eine zu große Störung resultierte. In den meisten Fällen ergaben sich unter den Nestschutzgittern sichere Schlüpferfolge der Paare. Die Weidetiere selbst verhalten sich an den Körben zunächst sehr neugierig, zeigen danach aber kaum noch Interesse. Mit Nestkameras konnte bereits in den Vorjahren belegt werden, dass die Vögel auch bei Annäherung der Weidetiere bis auf 5 m oftmals auf den Gelegen sitzen bleiben. Bei Rotschenkeln wird diese Methode nicht angewendet, da in den zurückliegenden Jahren 2 Fälle von Nestaufgaben festzustellen waren. Diese Art reagiert offenbar recht empfindlich auf Veränderungen am Nest. Mit Nestschutzgittern gesicherte Kiebitzgelege auf Weideflächen im Blockland (oben ; unten )

33 32 Uferschnepfe bewegt sich langsam aber zielsicher unter den Nestschutzkorb und ist so bei Nachbeweidung ihrer ungemähten Grasinsel gesichert ( ) 5.6 Einzäunen prädationsgefährdeter Brutflächen Im Einsatzgebiet Blockland konnte in 2017 erstmals eine 7 ha große, in den zurückliegenden Jahren von Limikolen sehr dicht besiedelte, mitunter aber stark prädationsgefährdete Grünlandfläche mit einem 4-Litzen-Stromzaun eingezäunt werden. Mit dem insgesamt ca. 2 km langen E-Zaun, der am installiert und mithilfe eines Solarpanels auf eine Spannung von mindestens Volt gehalten wurde, sollte insbesondere der Rotfuchs ausgesperrt und somit der Bruterfolg v.a. der Uferschnepfe weiter verbessert werden 1. Die Vorbereitung der Zaunstrecke (Mulchen) und das Installieren des Weidezaungerätes wurden von dem Landwirt der Fläche bereitwillig unterstützt. Der Nutzer willigte ebenfalls ein, die betreffende Fläche im Frühjahr nicht zu pflegen oder zu düngen und das Grünland erst nach Abschluss der Brutsaison zu mähen bzw. zu beweiden. Insofern ergaben sich für dieses Teilprojekt, das über Spenden von BUND-Mitgliedern finanziert wurde, sehr günstige Bedingungen. Die Unterhaltung des E-Zaunes erforderte schließlich ein fortlaufendes Freimähen der unteren Stromlitze zur Vermeidung von Spannungsabfällen. Ab Mitte April waren hierfür Einsätze mit Motorsense und/oder Balkenmäher im Abstand von 10 Tagen, im Mai schließlich im Wochenrhythmus notwendig (jeweils mit 3-4 Personen für die Dauer von 1-2 Stunden). Im Sinne einer Effizienzkontrolle wurden sowohl entlang des E-Zaunes, als auch an ausgewählten Brutplätzen Wildkameras installiert, mit deren Hilfe das Verhalten von Wildtieren und etwaige Gelegeprädationen dokumentiert werden sollten. Als Ergebnisse dieses Teilprojektes lassen sich für das Erprobungsjahr 2017 festhalten: Rotfüchse traten innerhalb der eingezäunten Fläche nicht auf. Der Zaun zeigt offenbar die gewünschte Ausschlusswirkung. 1 Der Kauf, Aufbau und Betrieb des E-Zaunes ist nicht Gegenstand des hier dokumentierten SAB-Förderprojektes, sondern wurde aus BUND-Spenden finanziert (hier nur nachrichtliche Darstellung im Bericht)

34 33 Mindestens 3 Gelege wurden innerhalb der Zaunfläche von Steinmardern prädiert. Diese Art lässt sich offenbar nicht von den 4 Stromlitzen, die in den Höhen, 10, 20, 40 und 60 cm gespannt sind, abwehren. Möglicherweise wird der Steinmarder durch den Ausschluss des Nahrungskonkurrenten Rotfuchs sogar begünstigt. Ein von den Revierjägern befürchtetes Verfangen von Rehen in den Zaunlitzen oder eine sonstige Beeinträchtigung von Wildtieren war nicht festzustellen. Hasen sprangen problemlos durch die Litzen, während Rehe den Zaun gelegentlich springend überquerten. Die in 2016 von 35 Limikolenpaaren besiedelte Fläche zeigte in 2017 nach Aufstellung des Zaunes nur 16 Limikolenpaare. Das Ziel, möglichst viele der stark gefährdeten Uferschnepfen vor Prädation zu schützen, hat sich insofern nicht erfüllt (siehe Kartengrafik). Ursache hierfür war eine Verlagerung der Populationen auf die nördlich angrenzende Fläche. Der Schlüpferfolg fiel bei den innerhalb des Zaunes brütenden Paaren deutlich höher aus als bei denen in der Umgebung, was insofern ein Teilerfolg dieses Projektes darstellt. Ausschlaggebend hierfür war die starke Prädation durch den Rotfuchs. Links die E-Zaun-Fläche im geplanten Zustand auf der Basis der Limikolen-Brutvorkommen 2016 (34 Limikolenbruten, davon 11 x Uferschnepfe), rechts die konkrete Zaunsituation in 2017 (nur 16 Bruten, davon 4 x Uferschnepfe).

35 34 Zwei km langer, vierdrähtiger Stromzaun, die eine 7 ha große Limikolen-Brutfläche umspannt und speziell den Rotfuchs als Prädator ausschließen sollte ( ) Stromversorgung des Weidezaungerätes mit einem 60 Watt Solarpanel ( )

36 35 Regelmäßig musste das unter dem Zaun aufwachsende Gras zurückgeschnitten werden ( ) Durch die Stromlitzen springender Hase ( )

37 Einzäunen gefährdeter Einzelbrutplätze Für Einzelauszäunungen von Gelegen auf Weideflächen (z.b. von Rotschenkeln) gab es in 2017 in keinem Einsatzgebiet dringenden Bedarf. Im Blockland kam allerdings an verschiedenen Uferschnepfengelegen ein sogenanntes Smartfence ein 100 m langer, aus 4 Stromdrähten, einer Haspel und einem Weidezaungerät bestehendes Komplett-E-Zaun zum Einsatz. Hierbei ging es nicht um den Schutz vor Weidetieren, sondern um den vorsorglichen Prädationsschutz in Bezug auf Rotfüchse. Mit den beiden zur Verfügung stehenden Komplettsets ließen sich insgesamt 5 bei der Mahd zuvor ausgesparte Uferschnepfen-Grasinseln im Format 25 x 25 m auszäunen. In allen 5 Fällen kam es später zu Schlüpferfolgen. Einzäunung einer Uferschnepfen-Grasinsel auf einer frisch gemähten Wiese mit einem 100 m E-Zaun-Komplettset. Der Zaun ist mit einer Person schnell aufgebaut und schützt ein Nest effektiv vor der Fuchsprädationen ( ) 5.8 Verzögerung oder Vermeidung zerstörender landwirtschaftlicher Arbeitsgänge In den Einsatzgebieten Blockland und Niedervieland ließen sich mit den Landwirten in 2017 wieder umfangreiche Sofortmaßnahmen zum Schutz dicht besiedelter Limikolen-Brutflächen und v.a. zum Kükenschutz vereinbaren. Nachfolgende Tabelle bilanziert den Flächenumfang der verschiedenen Maßnahmen, die sich auf rd. 140 ha belaufen und maßgeblich zum Bruterfolg der Wiesenlimikolen beigetragen haben. Die Karten 2c und 3b zeigen die umgesetzten Maßnahmen im räumlichen Überblick. Allein auf das Blockland, dem Gebiet mit den größten Limikolenvorkommen, entfielen hiervon 137 ha. In der Oberneulander Wümmeniederung gab es aufgrund sehr geringer Schlüpferfolge keine derartigen Maßnahmenbedarfe.

38 37 Tabelle 6: Flächenumfänge der im Blockland und Niedervieland in 2017 mit Landwirten kurzfristig vereinbarten Schutzmaßnahmen Pos. Flächenhafte Gelege- und/oder Kükenschutzmaßnahme Blockland Niedervieland D.1 Verzicht auf Grünlandpflege (düngen, striegeln, schleppen, walzen) bis D.2 Verzicht auf Grünlandpflege (siehe D.1) nach bis ,13 ha - E.1 Verzögerung der ersten Grünlandmahd oder Beweidung bis ,65 ha - E.2 Verzögerung der ersten Grünlandmahd oder Beweidung bis ,69 ha - E.3 Verzögerung der ersten Grünlandmahd oder Beweidung bis ,84 ha - E.4 Verzögerung der ersten Grünlandmahd oder Beweidung bis E.5 Einrichtung von mind. 5 m breiten, ungemähten Fluchtstreifen bei der Grünlandmahd; stehen lassen bis zum Ende der Brutzeit; 1 Einheit (EH) = 100 m² E.6 Sehr vorsichtiges, langsames Mähen von innen nach außen, ggf. mit Begleitung E.7 Verzögerung der 1. Mahd mind. 2 Wochen nach Erreichen des NiB-AUM-Auflagentermins 219 EH 1,08 EH 67,39 ha 2,30 ha 3,46 ha - Durch das Aussetzen der Grünlandpflege im Frühjahr (Pos. D.2; striegeln, walzen etc. auf summiert 12 ha) konnten v.a. im Blockland einige wichtige Flächen mit hohen Nestdichten auf flächenhafte Weise gesichert werden. Die kurzfristige Verzögerung der 1. Nutzungstermins, die im Blockland in Abstimmung mit den Landwirten auf insgesamt 41 ha erreicht werden konnte (Pos. E.1- E.4 und E7), zielte dagegen hauptsächlich auf den Kükenschutz ab. Auf einigen dieser Flächen gab es jedoch neben Limikolenfamilien ebenfalls noch späte Uferschnepfen- und Rotschenkelbruten sowie Bekassinen-Brutverdachtspunkte, sodass diese Methode eine Kombination aus Gelegeschutz (Brutrevierschutz) und Kükenschutz darstellt. In erster Linie ging es dabei um die Verzögerung der Silagegrasmahd, in Einzelfällen aber auch um eine Hinauszögerung des ersten Viehauftriebs. Die Einrichtung von Fluchtstreifen (Pos. E.5), d.h. das Stehenlassen ungemähter, mindestens 5 m breiter Rückzugsflächen für deckungssuchende Limikolenfamilien, erfolgte im Blockland an drei Standorten mit summiert über m Länge. Die Streifen hatten konkret eine Breite von knapp 20 bzw. um 30 m und boten dadurch v.a. den Uferschnepfen- und Brachvogelfamilien optimale Bedingungen für die Jungvogelaufzucht. Auch im Niedervieland wurde diese Schutzmethode auf einer Uferschnepfen-Kükenwiese in geringem Umfang angewendet. Eine der wichtigsten Kükenschutzmaßnahmen betrifft die Art und Weise des Mähens. So wurde mit den Landwirten im Blockland und in Einzelfällen auch im Niedervieland auf rund 70 ha eine sehr langsame und vorsichtige Mahd, die im Regelfall streifenartig in Richtung einer nicht gemähten Flächen (Weide, Vertragsnaturschutzfläche, LSG-Zone 1-Fläche) führte, vereinbart (Pos. E.6). In fast allen Fällen konnte dabei jeweils eine Person des BUND-Einsatzteams auf dem Traktor mitfahren, die Situation vor dem Mähwerk genau überwachen und in Bedarfsfällen auch mit dem Landwirt Zwischenstopps abstimmen (bei sehr langsam flüchtenden Familien o- der auch bei Nestfunden vor dem Mähwerk). Insbesondere für den Jungvogelschutz bei Uferschnepfen und Brachvögeln, die sich anderes als Kiebitze und Rotschenkel gerne in deckungsreichen Grünlandbeständen aufhalten, ist diese Methode überaus wirksam.

39 38 Bei der Mahd stehen gelassener, breiter Fluchtstreifen, der von mehreren Deckung suchenden Uferschnepfenfamilien aufgesucht wird, noch während der Landwirt den Grasschnitt im Hintergrund schwadert ( )

40 39 Zum Schutz von Limikolennestern sowie von Brachvogel- und Kiebitzfamilien ungemäht stehen gelassene Grünlandstreifen im Niederblockland (oben , unten ) Vorsichtiges, langsames Mähen und Stehenlassen von Teilen einer Wiese im Niedervieland ( ) Das Negativ-Beispiel: Synchron und vollständig gemähter Grünlandbereich im Westteil des Niederblocklandes. In diesem recht intensiv genutzten Bereich gab es zum Zeitpunkt der Mahd keine zu schützenden Familien ( )

41 40 Bilder der Kükenschutzeinsätze vom 16. und im Blockland. Aufgrund der über 14 Tage verteilten Silagegrasmahd war es möglich, nahezu jedes Mähen auf wichtigen Kükenwiesen vor Ort zu begleiten, d.h. auf dem Traktor mitzufahren, das Geschehen vor dem Mähwerk im Blick zu haben und das Ausmähen der Küken zu verhindern.

42 41 In Richtung einer rettenden Wiese oder Weide ausgerichtete, langsame und begleitete Mahd einer Kükenfläche ( ) 5.9 Bewässerung von Flutmulden oder Grünlandflächen zur Anlockung von Familien in gesicherte Bereiche Für die Wiesenvögel, insbesondere für die jungeführenden Paare, ließen sich auch in 2017 im Vorfeld der Wiesenmahd wieder attraktive Küken-Habitate in dicht besiedelten Bereichen durch gezielte Bewässerungsmaßnahmen entwickeln (s. Karten 2c und 3b). Die Umsetzung erfolgte zum einen auf ausgewählten Vertragsnaturschutzflächen (d.h. in vorerst gesicherten, ungemähten Bereichen), zum anderen auf strategisch günstig gelegenen Flächen, auf denen mit den Landwirten eine kurzfristige Mahdverzögerung (siehe Abschnitt 5.8) und die zusätzliche Bewässerung abgestimmt werden konnten. Die Bewässerung selbst erfolgte im Blockland ausschließlich mit benzinbetriebenen Motorpumpen, die eine Pumpleistung von ca. 60 m³ pro Stunde erreichen. Von diesem wurden im Mai bis zu 6 Maschinen zeitgleich eingesetzt, wobei jeder Pumpvorgang so lange andauerte, bis das Wasser mehr oder weniger alle Teile eines Grünlandschlages erreicht hatte. Im Regelfall wurde dies zur Aufrechthaltung des Vernässungszustandes im Wochenrhythmus wiederholt. Auf diese Weise ließen sich im Blockland insgesamt 7 Grünlandschläge mit einer Gesamtfläche von 11,1 ha in einer Phase allgemeiner Trockenheit gezielt vernässen, was wiederum die auf nasse Böden angewiesenen Uferschnepfen-, Rotschenkel-, Kiebitz- und Brachvogelfamilien aus der Umgebung anlockte, mit Nahrung versorgte und auf diese Weise auch den Kükenschutz gewährleistete. Innerhalb der 7 bewässerten Grünlandschläge befanden sich zum Teil auch jene speziell für den Kükenschutz i den letzten Jahren angelegten Flutmulden (jeweils 4-6 m breite, ca. 30 cm tiefe und mehrere 100 m lange Blänkenstrukturen). In geringerem Umfang (0,4 ha) konnten auch im Niedervieland ausgewählte und vom Flächenrelief her geeignete Einzelstandorte im Sinne des Kükenschutzes gezielt bewässert werden, wobei in diesen Fällen jeweils eine traktorbetriebene Güllepumpe eines hiesigen Lohnunternehmers zum Einsatz kam (Pumpleistung bis zu 120 m³ pro Stunde). In der Oberneulander Wümmeniederung waren derartige Maßnahmen in 2017 aufgrund des sehr geringen Kükenaufkommens bzw. auf den dortigen Ackerflächen nicht erforderlich.

43 42 Bewässerte Flutmulde mit zahlreichen Limikolenfamilien im Niederblockland. Derart mit Wasser vollgepumpte Strukturen ziehen viele nahrungssuchende und jungeführende Limikolen extrem an, so dass sie dort gezielt vor den Mähwerken gesichert werden können ( ) In den Vorjahren neu angelegte und in der Kükenphase der Wiesenvögel gezielt bewässerte Flutmulde in der Waller Feldmark. Das Zupumpen von Wasser geht in diesem Fall über die Flutmulde hinaus und greift ebenfalls über auf das umliegende Weidegrünland ( )

44 43 Mit einer simplen Motorpumpe wird binnen kürzester Zeit eine mehrere hundert Meter lange und für den Kükenschutz ausgefräste Flutmulde im Oberblockland mit Grabenwasser bewässert. Auf diese Weise entstehen an strategisch ausgewählten Standorten kleinere und hochwirksame Kükenschutz-wetspots ( )

45 44 Auf einigen Standorten wurde bereits im Trockenmonat April zur Verbesserung der Brut- und Nahrungsbedingungen von Wiesenlimikolen nachgewässert (26./ )

46 45 Im Niedervieland eingesetzte traktorbetriebene Güllepumpen zur gezielten Vernässung ausgetrockneter Grüppen- und Flutmuldenstrukturen ( )

47 Maßnahmen zum Prädationsmanagement in Kooperation mit der Jägerschaft Innerhalb des Wiesenvogelschutzprojektes ist ferner ein Budget eingeplant, mit welchem in Bedarfsgebieten praktische Maßnahmen zum Prädationsmanagement durchgeführt werden können, die letztlich zur Steigerung des Bruterfolgs bzw. zur Verringerung der prädationsbedingten Brutverluste beitragen sollen. Schwerpunktmäßig sind diese Maßnahmen, die in enger Kooperation mit der örtlichen Jägerschaft umzusetzen sind, im Einsatzgebiet Blockland geplant. Konkret wurde in 2017 zum einen ein in den Vorjahren bereits begonnener Erprobungsversuch zum Thema Hegebuschmanagement fortgesetzt. Ein ca. 0,2 ha großes Gehölz vor 30 bis 40 Jahren von Jägern inmitten des Niederblocklandes zur Wildhege angepflanzt zeigte in 2013 einen hohen Baumbestand, der wiederum von Wiesenvogelprädatoren (v.a. Rabenkrähen) als Brutplatz und Jagdwarte genutzt wurde und dort zu Beeinträchtigungen der Wiesenvogelpopulationen führte. Im Winter 2013/2014 wurde das Feldgehölz schließlich im Rahmen des Wiesenvogelschutzprojektes zum 1. Mal von den Jägern auf den Stock gesetzt und fortan intensiv hinsichtlich der Hegewirkung beobachtet. Hegebusch-Zustand vor Durchführung des Gehölzschnitts am (mit altem Rabenkrähenhorst) Zustand nach Gehölzschnitt am Zustand nach frischen Wiederaustrieb am

48 47 Die Resultate fielen auch aus Sicht der Jägerschaft sehr positiv aus: die Offenland-Brutvögel zeigen gegenüber dem Standort kaum noch ein Meideverhalten, gewannen dadurch folglich neue und ungestörte Brutflächen; die Bäume boten Raben- und Greifvögeln dort kaum noch geeignete Ansitz- und Jagdwarten, wodurch sich das Prädationsrisiko der im Umfeld siedelnden Limikolen verringerte; die einstmals höheren Bäume, die dem Wild (Rehe, Fasane usw.) kaum noch Deckung boten, entwickelten sich für die jagdliche Hege erfreulich positiv. Aus dem Baumbestand ist nunmehr ein dichter, Deckung bietender und niedriger Gebüschbestand geworden. Nach nunmehr 4 Jahren, d.h. im Februar 2017, stand nunmehr ein erneuter Gehölzschnitt an, da die Bäume z.t. wieder an Höhe gewonnen hatten und ebenfalls wieder eine Brutbesiedlung der Rabenkrähe zeigten. Umgesetzt wurden die Arbeiten von der Jagdpächtergemeinschaft Niederblockland I. Hierbei kamen ein Frontladertraktor mit Transportwagen und Personen mit Motorsägen zum Einsatz. In Kooperation mit der Jägerschaft wurden während der Brutsaison 2017 schließlich weitere Aktivitäten zum Prädationsmanagement unternommen. So konnten zwischen dem und , d.h. inmitten der Brutzeit, insgesamt sechs Fuchsgehecke aus dem Raum Blockland auf waidmännische und tierschutzgerechte Weise entnommen werden. In einigen Fällen führten hierbei Fotofallennachweise räubernder Füchse an Limikolengelegen oder Direktbeobachtungen von Altfüchsen während der Wiesenvogelschutzarbeit im Blockland zu einer Eingrenzung bzw. Lokalisierung der Geheckstandorte. In anderen Fällen nahmen die Revierjäger ein genaues Absuchen potenzieller Tageseinstände, Kunstbaue, Naturbaue usw. vor. Die Welpenbaue selbst befanden sich in Naturbauen, die aufgegraben werden mussten, in einfach zu öffnenden Kunstbauen, in Rundballenlagern, die umgelagert und von Jägern umstellt werden mussten, in einem Fall auch unter einem mobilen Melkstand, der umgestellt werden musste. Alle Einsätze, die letztlich zu einer Entnahme von 4 Altfüchsen und 36 Jungfüchsen geführt und damit eine deutliche Verringerung der Gelegeprädation bei Wiesenvögeln erreicht haben (v.a. bezüglich der Nachbruten), wurden von Herrn Marcus Henke, Vizepräsident der Landesjägerschaft Bremen, koordiniert und organisiert. Zwischen Herrn Henke und dem BUND-Schutzteam bestand während der gesamten Brutsaison ein fortlaufender Informationsaustausch. 6. Umsetzung sonstiger habitatverbessernder Maßnahmen Nach Abschluss der Wiesenvogel-Brutsaison 2017 stand im Einsatzgebiet Blockland die plangemäße Umsetzung weiterer habitatverbessernder Maßnahmen an. Hierzu gehören zum einen die Offenhaltung zahlreicher stark verkrauteter, verschilfter oder verbinster Kleingewässer (v.a. Bombentrichter), die im Zuge der landwirtschaftlichen Grünlandnutzung nicht mit dem Mähwerk erfasst werden können, zum anderen die Beseitigung störender Gehölze innerhalb oder am Rande wichtiger Limikolen-Brutflächen. Beide Maßnahmen können erst im Spätherbst/Winter,

49 48 d.h. nach Abschluss der Brut- und Setzzeit (Stichwort: Sommerfällverbot von Gehölzen) bzw. der Vegetationsperiode vorgenommen werden. In den Monaten Oktober bis Dezember erwies sich die Umsetzung allerdings aufgrund der extrem nassen Grünlandböden als unmöglich, so dass so dass bei der Bewilligungsstelle am eine Verlängerung des zweites Projektabschnittes bis zum beantragt wurde, der am mit dem 1. Änderungsbescheid zugestimmt wurde. 6.1 Reduzierung von Gehölzen Die Reduzierung von Gehölzen konzentrierte sich in der Wintersaison 2017/2018 diesmal auf die Waller Feldmark, wo inmitten hochwertiger Wiesenvogel-Brutflächen größere Weidenbüsche an Gräben, ein kleines Birkenwäldchen, ein Einzelbaum und ein ebenfalls von Jägern vor vielen Jahren angelegter Hegebusch mit größeren Pappeln, Ahornbäumen und Birken existierten. Mit der Naturschutzbehörde wurden die geplanten Maßnahmen im Vorfeld bezüglich der Zulässigkeit abgestimmt. Sie gelten als zulässige Handlung nach 6 Nr. 8 der Verordnung für das LSG Blockland Burgdammer Wiesen, da es Maßnahmen des Naturschutzes, die der Pflege und Entwicklung des Schutzgebietes oder der Umweltbildung dienen und mit Genehmigung der obersten Naturschutzbehörde und nach Abstimmung mit dem Bewirtschafter durchgeführt werden. Vorher-Zustand im Waller Feld mit Hegebusch (oben links), größeren Weidengehölzen (oben rechts), Solitärbäumen (unten links) und Birkenwäldchen (unten rechts). Fotos aus Dezember 2017 und Februar Eine genaue Abstimmung war ebenfalls mit den Landwirten, Jägern und Flächeneigentümern erforderlich. Vereinbart wurde dabei, die Weidengebüsche, den jungen Birkenbestand und den

50 49 Einzelbaum vollständig mit der Motorsäge oder mit der Forstfräse zu entfernen. Der als Hegebusch seinerzeit angelegte Baumbestand (> 80 Einzelbäume; Landschaftselement) sollte dagegen ähnlich wie im Niederblockland (s. oben) nur auf den Stock gesetzt werden und dadurch wieder eine Funktion für die Wildhege erhalten. Für den Wiesenvogelschutz ist diese Kompromisslösung insofern vorteilhaft, als dass durch den Fortfall der höheren Bäume eine Rückgewinnung von Brutflächen und eine Reduzierung der Raben- und Greifvogelprädation erreicht werden kann. Die Arbeiten wurden im Februar 2018 bei gefrorenen Böden und durch Einsatz von Motorsägen, einem Traktor mit Hänger sowie einem Kettenbagger mit Forstfräse plangemäß umgesetzt. Im Zentralteil der Waller Feldmark konnte nunmehr ein größeres, offenes und gehölzfreies Feuchtwiesenareal mit einer hohen Attraktivität für Wiesenvögel wiederhergestellt werden (s. Karte 5). Während des Abtransports der Holzstämme entstanden auf einer Grünlandfläche leichtere Flurschäden, die mithilfe des Ketterbaggers allerdings schnell wieder beseitigt werden konnten. Stehen geblieben ist im Bereich des Hegebusches ein ca. 7 m hoher Stamm einer hohlen Pappel. An dieser konnte während der Arbeiten eine Bruthöhle festgestellt werden (evtl. Waldkauz?), die zwar nicht besetzt war, dennoch aus Gründen des Artenschutzes erhalten bleiben sollte. Auf-den-Stock-setzen des Hegebusches, der praktisch nur noch aus hohen Bäumen ohne Unterwuchs bestand ( )

51 50 Stehen gebliebener Pappelstumpf mit Bruthöhle ( ) Abräumen und Abtransport der Stämme und Äste ( ) Arbeiten mit Kettenbagger und Forstfräse zur Beseitigung störender Weidengehölze in der Waller Feldmark ( ) Kiebitze und andere Wiesenlimikolen benötigen in ihren Brutgebieten ein störungsarmes, offenes und überschaubares Umfeld. Gehölze wirken sich ungünstig auf die Brutplatzwahl und den Bruterfolg aus, da von diesen eine erhöhte Prädationsgefahr ausgeht ( )

52 Ausmulchen von Kleingewässern zur Förderung von Nahrungshabitaten In den vergangenen Jahren ließen sich bereits im Rahmen des BUND-Wiesenvogelschutzprojektes jährlich im Spätherbst zwischen 150 und 300 stark verkrautete bzw. mit Binsen oder Schilf zugewachsene Bombentrichter-Kleingewässer freimulchen. Auf diese Weise konnten v.a. in den Verbreitungszentren der Wiesenlimikolen attraktive Nahrungshabitate für die bevorstehende nächste Brutsaison bereitgestellt werden, was sich positiv auf die Ansiedlung und v.a. auch auf den Jungvogel-Aufzuchterfolg auswirkte. In 2017 stand die Umsetzung dieser Arbeiten in Anbetracht der starken Flächenvernässungen unter großen Schwierigkeiten, da ein Befahren der Grünlandflächen mit Traktor und Teleskopmulcher vielerorts praktisch unmöglich war. Um dennoch eine möglichst hohe Wirkung dieser Habitatmaßnahmen zu erwirken, konzentrierten sich die Arbeiten während der kurzen Frostperioden auf die wichtigsten Bereiche im Niederblockland sowie auf Einzelflächen im Oberblockland und in der Waller Feldmark. Versuch einer Mulchaktion im Dezember im Niederblockland mit Traktor und Zwillingsbereifung ( ) Neben Kleingewässern wurden ebenfalls ausgewählte, für Wiesenlimikolen sehr wichtige Grünlandschläge, auf denen seitens der Landwirte in 2017 aufgrund der starken Vernässungen kein abschließender Pflegeschnitt mehr möglich war, mit dem Mulcher in einen kurzgrasigen Zustand gebracht. Auch konnten mit dem Traktor und Seitenmulcher zahlreiche lineare Flutblänken, an deren Ufern in 2017 aus gleichen Gründen keine Ausmahd der Binsenufer möglich war, freigemäht werden. Diese Pflegeschnitte stellen zusätzliche, aber keine für den Landwirt verpflichtenden Pflegemaßnahmen dar (z.b. im Rahmen von NiB-AUM).

53 52 In Summe ließen sich somit im Blockland 92 Kleingewässer, 8 Flutmulden (mit m Länge) sowie 4 Grünlandschläge mit zusammen 21 ha einer Mulchmahd unterziehen (s. Karte 6). Der Aufwand dafür entspricht in etwa dem der Vorjahre, wobei anzumerken ist, dass die Arbeiten auf den nassen Böden bzw. an den gefrorenen Gewässern deutlich aufwendiger waren. Eine im Dezember mit Traktor und Zwillingsbereifung versuchte Aktion musste sogar aufgrund der stark aufgeweichten Niedermoorböden abgebrochen werden. Auf dieser für Wiesenlimikolen äußerst wichtigen Fläche im östlichen Niederblockland wurde entschieden, nicht nur die Binsenufer der dort angelegten linearen Flutmulden, sondern gleich die ganze Fläche nachzumulchen. In 2017 war dort aufgrund der Nässe keine normale Heugewinnung möglich ( )

54 53 Arbeiten bei Frost an einem zugewachsenen Bombentrichter mit Traktor und Teleskopmulcher. Im Februar gelang diese Habitatverbesserungsmaßnahme an insgesamt 92 Kleingewässerstandorten ( ) 7. Prämienauszahlung an Landwirte In den Aufgabenbereich des Projektes fielen neben einer Dokumentation der durchgeführten Schutzmaßnahmen (s. Abschnitte 5, 6 und Kartenteil) auch die Ermittlung der Prämienhöhen und die Prämienauszahlung an die Landwirte. Grundlage ist hierfür ein von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen agronomisch berechnetes und zwischen den Bundesländern Bremen und Niedersachsen abgestimmtes Prämiensystem. Die in nachfolgender tabellarischer Übersicht dokumentierten Prämien selbst wurden als sogenannte De-minimis-Beihilfen im Rahmen einer Landesförderung ausgezahlt und dort ebenfalls dokumentiert. Tabelle 7: Übersicht der 2017 von Landwirten erbrachten Gelege- und Kükenschutzmaßnahmen und dafür ermittelte bzw. ausgezahlte Prämien (de-minimis; nicht Bestandteil der SAB-Förderung) Kennziffer Leistungen der Landwirte Prämie Summe (gebietsspezifisch) Σ Prämien A. Transaktions- kosten B. Nestersuche A.1 B.1 B.2 Programmteilnahme, Aufwand für Infoabende, Abstimmungstermine etc. Abziehen von Mähwiesen mit Seilen, zuvor randl. Anmähen der Fläche Flächenkontrolle und Nestmarkierung durch Landwirt; Meldung an BUND 50 pro Betrieb 5 pro ha 50 pro Nest 43 Betriebe 27,91 ha 25 Nester BL: 27 Betriebe NV: 5 Betriebe ON: 11 Betriebe BL: 27,91 ha NV: - ON: - BL: 23 Nester NV: 2 Nester ON: ,00 139, ,00

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