Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe. Begründet von. ehemals Ministerialdirigent im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

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1 Sprengstoffgesetz Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe Ergänzbare Textsammlung und Kommentar Begründet von Dr. Hans Schmatz ehemals Ministerialdirektor im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung Matthias Nöthlichs ehemals Ministerialdirigent im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung Bearbeitet von Horst Peter Weber Ltd. Ministerialrat a. D. Dipl.-Ing. Petra Zahm Regierungsdirektorin im Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr GeSt 35. Lfg. XII/14 2., neubearbeitete Auflage ERICH SCHMIDT VERLAG

2 Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über abrufbar Weitere Informationen zu diesem Titel finden Sie im Internet unter ESV.info/ Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Markenzeichen- und Markenschutzgesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürften Die Veröffentlichung erscheint als Sonderausgabe aus dem Handbuch Sicherheitstechnik herausgegeben von Schmatz/Nöthlichs. Zwecks Wahrung der Einheitlichkeit der Zitierweise werden die en aus dem Handbuch für diese Sonderausgabe beibehalten. ISBN ISSN Alle Rechte vorbehalten Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Berlin Satz: schwarz auf weiss, Berlin Druck: Meta Systems, Wustermark

3 Inhaltsverzeichnis Sprengstoffgesetz Band I, Teil 3 Vorwort zum Sprengstoffgesetz Abkürzungsverzeichnis Wortlaut: Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz) Liste der explosionsgefährlichen Stoffe nach 2 Abs. 6 Satz 2 SprengG (Altstoffliste) Feststellungen gem. 2 SprengG der Bundesanstalt für Materialforschung BAM Erläuterungen zum Sprengstoffgesetz Einführung zu den Erläuterungen Abschnitt I Allgemeine Vorschriften 1 Anwendungsbereich Anwendung auf neue sonstige explosionsgefährliche Stoffe Begriffsbestimmungen Ermächtigung, Anwendungsbereich Konformitätsnachweis für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände, Zulassung von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör a Konformitätsnachweis für Explosivstoffe (aufgehoben) a 1 6 Ermächtigungen, Sachverständigenausschuss Abschnitt II Umgang und Verkehr im gewerblichen Bereich; Einfuhr, Durchfuhr und Aufzeichnungspflicht 7 Erlaubnis Versagung der Erlaubnis a Zuverlässigkeit a 1 8b Persönliche Eignung, Begutachtung b 1 8c Pflichten des Gutachters c 1 9 Fachkunde Inhalt der Erlaubnis Erlöschen der Erlaubnis Fortführung des Betriebes Befreiung von der Erlaubnispflicht Anzeigepflicht Einfuhr, Durchfuhr und Verbringen Aufzeichnungspflicht ST Lfg. 15/14 1

4 Abschnitt III Aufbewahrung 17 Lagergenehmigung Ermächtigung Abschnitt IV Verantwortliche Personen und ihre Pflichten 19 Verantwortliche Personen Befähigungsschein Bestellung verantwortlicher Personen Vertrieb und Überlassen Mitführen von Urkunden Schutzvorschriften Ermächtigung zum Erlass von Schutzvorschriften Anzeigepflicht Abschnitt V Umgang und Verkehr im nicht gewerblichen Bereich 27 Erlaubnis zum Erwerb und zum Umgang Anwendbare Vorschriften Ermächtigung Abschnitt VI Überwachung des Umgangs und des Verkehrs 30 Allgemeine Überwachung Auskunft, Nachschau Anordnungen der zuständigen Behörden a Mangelhafte explosionsgefährliche Stoffe und mangelhaftes Sprengzubehör a 1 33 Beschäftigungsverbot Abschnitt VII Sonstige Vorschriften 34 Rücknahme und Widerruf Abhandenkommen des Erlaubnisbescheides und des Befähigungsscheines, Folgen des Erlöschens, der Rücknahme und des Widerrufs Zuständige Behörden Kosten Beteiligung beim Erlass von Rechtsverordnungen a Datenübermittlung an und von Meldebehörden Abschnitt VIII Straf- und Bußgeldvorschriften 40 Strafbarer Umgang und Verkehr sowie strafbare Einfuhr Ordnungswidrigkeiten Strafbare Verletzung von Schutzvorschriften Einziehung

5 Abschnitt IX Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung 44 Rechtsstellung der Bundesanstalt Aufgaben der Bundesanstalt Abschnitt X Übergangs- und Schlussvorschriften 46 Fortgeltung erteilter Erlaubnisse Übergangsvorschriften a Übergangsvorschriften zu den 8 bis 8b und a 1 48b Übergangsvorschrift zur Kostenordnung zum Sprengstoffrecht b 1 48 Bereits errichtete Sprengstofflager Anwendbarkeit anderer Vorschriften Wortlaut: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Sprengstoffgesetz (SprengVwV) 1. Anwendungsbereich ( 1 SprengG) Anwendung auf neue Stoffe ( 2 SprengG) Begriffsbestimmungen ( 3 SprengG) Ermächtigungen, Anwendungsbereich { 4 SprengG) Zulassung ( 5 SprengG) Ermächtigungen, Sachverständigenausschuß ( 6 SprengG) Erlaubnis ( 7 SprengG) Versagung der Erlaubnis ( 8 SprengG) Fachkunde ( 9 SprengG) Inhalt der Erlaubnis ( 10 SprengG) Erlöschen der Erlaubnis ( 11 SprengG) Fortführung des Betriebes ( 12 SprengG) Befreiung von der Erlaubnispflicht ( 13 SprengG) Anzeigepflicht ( 14 SprengG und andere) Einfuhr ( 15 SprengG) Aufzeichnungspflicht ( 16 SprengG) Lagergenehmigung ( 17 SprengG) Ermächtigungen ( 18 SprengG) Verantwortliche Personen ( 19 SprengG) Befähigungsschein ( 20 SprengG) Bestellung verantwortlicher Personen ( 21 SprengG) Vertrieb und Überlassen ( 22 SprengG) Mitführen von Urkunden ( 23 SprengG) Schutzvorschriften ( 24 SprengG) Ermächtigung zum Erlaß von Schutzvorschriften ( 25 SprengG) Anzeigepflicht ( 26 SprengG) ST Lfg. 15/14 3

6 27. Erlaubnis zum Erwerb, zum Umgang und zur Beförderung ( 27 SprengG) Anwendbare Vorschriften ( 28 SprengG) Ermächtigungen ( 29 SprengG) Allgemeine Überwachung ( 30 SprengG) Auskunft, Nachschau ( 31 SprengG) Anordnungen der zuständigen Behörden ( 32 SprengG) Beschäftigungsverbot ( 33 SprengG) Rücknahme und Widerruf ( 34 SprengG) Abhandenkommen des Erlaubnisbescheides und des Befähigungsscheines, Folgen des Erlöschens, der Rücknahme und des Widerrufs ( 35 SprengG) Zuständige Behörden ( 36 SprengG) Kosten ( 37 SprengG) Ordnungswidrigkeiten ( 41 SprengG) Einziehung ( 43 SprengG) Fortgeltung erteilter Erlaubnisse ( 46 SprengG) Übergangsvorschriften für die Zulassung ( 47 SprengG) Bereits errichtete Sprengstofflager ( 48 SprengG) Anwendbarkeit anderer Vorschriften ( 49 SprengG) Inkrafttreten Verzeichnis der Anlagen zur Verwaltungsvorschrift Anlage 1: Sicherheitsmaßnahmen für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Klassen III und IV Anlage 2: Anforderungen an die Erteilung von Ausnahmen zur Aufbewahrung pyrotechnischer Gegenstände in Verkaufsräumen von Warenhäusern, Kaufhallen oder ähnlichen Verkaufsgeschäften Anlagen 3: Muster für Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 7 des Sprengstoffgesetzes Anlage 4: Muster für die Erlaubnis nach 7 des Sprengstoffgesetzes Anlage 5: Muster für Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines nach 20 des Sprengstoffgesetzes Anlage 6: Muster für den Befähigungsschein nach 20 des Sprengstoffgesetzes Anlage 7: Muster für Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 27 des Sprengstoffgesetzes Anlage 8: Muster für die Erlaubnis nach 27 des Sprengstoffgesetzes Anlage 9: Muster für Anzeigen nach 14 Satz 2 und 3 und 21 Abs. 4 des Sprengstoffgesetzes

7 Anlage 10: Muster für Anzeigen nach 23 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz Anlage 11: Muster für die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz Anlage 12: Muster für das Verzeichnis für explosionsgefährliche Stoffe für Erlaubnisinhaber nach 7 des Sprengstoffgesetzes Anlage 13: Muster für das Verzeichnis für explosionsgefährliche Stoffe für Erlaubnisinhaber nach 27 des Sprengstoffgesetzes Anlage 14: Muster für das Verzeichnis erteilter Erlaubnisse nach 7 oder 27 oder Befähigungsscheine nach 20 des Sprengstoffgesetzes Anlage 15: Gesicherte Aufbewahrung von Formularvordrucken und Hilfsmitteln für die Ausstellung von Erlaubnissen Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Prüfung des Versagungsgrundes nach 5 Abs. 2 Nr. 4 des SprengG Verordnungen zum Sprengstoffgesetz Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) Grundsätze für die Anerkennung und Durchführung von Lehrgängen nach dem Sprengstoffgesetz Verzeichnis der staatlich anerkannten Lehrgänge gem. 32 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz Bundesland Baden-Württemberg Bundesland Bayern Bundesland Berlin b Bundesland Brandenburg Bundesland Bremen Bundesland Hamburg Bundesland Hessen Bundesland Mecklenburg-Vorpommern Bundesland Niedersachsen Bundesland Nordrhein-Westfalen Bundesland Rheinland-Pfalz a ST Lfg. 3/15 5

8 Bundesland Saarland a Bundesland Sachsen Bundesland Sachsen-Anhalt Bundesland Thüringen Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV) Anhang zu 2 der 2. SprengV Anlage 1 zum Anhang: Schutzabstände nach Nummer des Anhangs für Lager mit Explosivstoffen der Lagergruppen 1.1 bis Anlage 2 zum Anhang: Sicherheitsabstände nach Nummer des Anhangs für Lager mit Explosivstoffen der Lagergruppen 1.1 bis Anlage 3 zum Anhang: Schutzabstände nach Nummer des Anhangs für Lager mit sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen der Lagergruppen I bis III Anlage 4 zum Anhang: Sicherheitsabstände nach Nummer des Anhangs für Lager mit sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen der Lagergruppen I bis III Anlage 5 zum Anhang: Verträglichkeitsgruppen nach Nummer 2.7 des Anhangs Anlage 6 zum Anhang: Aufbewahrung kleiner Mengen im gewerblichen Bereich nach Nummer 4 des Anhangs Anlage 7 zum Anhang: Aufbewahrung kleiner Mengen im nicht gewerblichen Bereich nach Nummer 4 des Anhangs Dritte Verordnung zum Sprengstoffgesetz (3. SprengV) Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengKostV) Sprengstofflager-Richtlinien LR Sprengstofflager-Richtlinien LR Sprengstofflager-Richtlinien LR Sprengstofflager-Richtlinien LR Sprengstofflager-Richtlinien LR Sprengstofflager-Richtlinien LR Sprengstofflager-Richtlinien LR Sprengstofflager-Richtlinien LR Sprengstofflager-Richtlinien LR Sprengstofflager-Richtlinien LR Sprengstofflager-Richtlinien LR Anlage 1: Besonders schutzbedürftige Objekte, zu denen die Schutzabstände zum Wohnbereich der Nummer 5.1 Abs. 7 nicht verringert werden dürfen (Nummer 6.1 Abs. 10)

9 Anlage 2: Besonders schutzbedürftige Objekte, zu denen die Schutzabstände zu öffentlichen Verkehrswegen der Nummer 5.1 Abs. 7 nicht verfingen werden dürfen (Nummer 6.1 Abs. 10) Sprengstofflager-Richtlinien LR Richtlinien für das Sprengwesen im Bereich der Bergaufsicht Übersicht Umgangsrichtlinien Zündmaschinen-Richtlinien Beseitigungsrichtlinien Lagerrichtlinien übertage Lagerrichtlinien untertage Bekanntmachungen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung von Lagergruppen und Verträglichkeitsgruppen explosionsgefährlicher Stoffe Kostenverordnung für Nutzleistungen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Europäisches Recht Begleitformular für die innergemeinschaftliche Verbringung von Explosivstoffen /2 1 Richtlinie 93/15/EWG zur Harmonisierung der Bestimmungen über das Inverkehrbringen und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke Richtlinie 2004/57/EG zur Definition pyrotechnischer Gegenstände und bestimmter Munition Entscheidung über ein Begleitformular für innergemeinschaftliche Verbringung von Explosivstoffen (2004/388/EG) Mitteilung über Maßnahmen für mehr Sicherheit in Bezug auf explosiv- und Sprengstoffe, Materialien für die Bombenherstellung und Schusswaffen Richtlinie 2007/23/EG über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände Richtlinie 2013/29/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung pyrotechnischer Gegenstände auf dem Markt (Neufassung) Richtlinie 2008/43/EG zur Einführung eines Verfahrens zur Kennzeichnung und Rückverfolgung von Explosivstoffen für zivile Zwecke ST Lfg. 3/15 7

10 Richtlinie 2012/4/EU zur Änderung der Richtlinie 2008/ 43/EG zur Einführung eines Verfahrens zur Kennzeichnung und Rückverfolgung von Explosivstoffen für zivile Zwecke gemäß der Richtlinie 93/15/EWG des Rates Verordnung (EU) Nr. 98/2013 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe Mitteilung zur Harmonisierung der Bestimmungen über das Inverkehrbringen und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke Richtlinie 2014/28/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung auf dem Markt und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke (Neufassung) Durchführungsrichtlinie 2014/58/EU über die Errichtung eines Systems zur Rückverfolgbarkeit von pyrotechnischen Gegenständen gem. Richtlinie 2007/23/EG Unfallverhütungsvorschriften und Berufsgenossenschaftliche Regeln, die den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen betreffen Hinweise BGR/GUV R 241 Sprengarbeiten BGR/GUV- R 242 Tätigkeiten mit Explosivstoffen BGR 114 Explosivstoff-Zerlege- oder Vernichteregeln Zellhornrichtlinie BGI 833 Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen bei der Kampfmittelräumung Kennzeichnung von explosionsgefährlichen Stoffen (SprengTR 100)

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