Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe. Begründet von. ehemals Ministerialdirigent im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

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1 Sprengstoffgesetz Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe Ergänzbare Textsammlung und Kommentar Begründet von Dr. Hans Schmatz ehemals Ministerialdirektor im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung Matthias Nöthlichs ehemals Ministerialdirigent im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung Bearbeitet von Horst Peter Weber Ltd. Ministerialrat a. D. Dipl.-Ing. Petra Zahm Regierungsdirektorin im Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit GeSt 30. Lfg. X/11 2., neubearbeitete Auflage ERICH SCHMIDT VERLAG

2 Inhaltsverzeichnis Sprengstoffgesetz Wortwort zum Sprengstoffgesetz Wortlaut: Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz) Liste der explosionsgefährlichen Stoffe nach 2 Abs. 6 Satz 2 SprengG (Altstoffliste) Erläuterungen zum Sprengstoffgesetz Einführung zu den Erläuterungen Abschnitt I Allgemeine Vorschriften 1 Anwendungsbereich Anwendung auf neue sonstige explosionsgefährliche Stoffe Ermächtigung, Anwendungsbereich Konformitätsnachweis für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände, Zulassung von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör a Konformitätsnachweis für Explosivstoffe (aufgehoben) a 1 6 Ermächtigungen, Sachverständigenausschuss Abschnitt II Umgang und Verkehr im gewerblichen Bereich; Einfuhr, Durchfuhr und Aufzeichnungspflicht 7 Erlaubnis Versagung der Erlaubnis a Zuverlässigkeit a 1 8b Persönliche Eignung, Begutachtung b 1 8c Pflichten des Gutachters c 1 9 Fachkunde Inhalt der Erlaubnis Erlöschen der Erlaubnis Fortführung des Betriebes Befreiung von der Erlaubnispflicht Anzeigepflicht Einfuhr, Durchfuhr und Verbringen Aufzeichnungspflicht ST Lfg. 11/10 1

3 Abschnitt III Aufbewahrung 17 Lagergenehmigung Ermächtigung Abschnitt IV Verantwortliche Personen und ihre Pflichten 19 Verantwortliche Personen Befähigungsschein Bestellung verantwortlicher Personen Vertrieb und Überlassen Mitführen von Urkunden Schutzvorschriften Ermächtigung zum Erlass von Schutzvorschriften Anzeigepflicht Abschnitt V Umgang und Verkehr im nicht gewerblichen Bereich 27 Erlaubnis zum Erwerb und zum Umgang Anwendbare Vorschriften Ermächtigung Abschnitt VI Überwachung des Umgangs und des Verkehrs 30 Allgemeine Überwachung Auskunft, Nachschau Anordnungen der zuständigen Behörden a Mangelhafte explosionsgefährliche Stoffe und mangelhaftes Sprengzubehör a 1 33 Beschäftigungsverbot Abschnitt VII Sonstige Vorschriften 34 Rücknahme und Widerruf Abhandenkommen des Erlaubnisbescheides und des Befähigungsscheines, Folgen des Erlöschens, der Rücknahme und des Widerrufs Zuständige Behörden Kosten Beteiligung beim Erlass von Rechtsverordnungen a Datenübermittlung an und von Meldebehörden Abschnitt VIII Straf- und Bußgeldvorschriften 40 Strafbarer Umgang und Verkehr sowie strafbare Einfuhr Ordnungswidrigkeiten Strafbare Verletzung von Schutzvorschriften Einziehung

4 Abschnitt IX Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung 44 Rechtsstellung der Bundesanstalt Aufgaben der Bundesanstalt Abschnitt X Übergangs- und Schlussvorschriften 46 Fortgeltung erteilter Erlaubnisse Übergangsvorschriften a Übergangsvorschriften zu den 8 bis 8b und a 1 48 Bereits errichtete Sprengstofflager Anwendbarkeit anderer Vorschriften Wortlaut: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Sprengstoffgesetz (SprengVwV) 1. Anwendungsbereich ( 1 SprengG) Anwendung auf neue Stoffe ( 2 SprengG) Begriffsbestimmungen ( 3 SprengG) Ermächtigungen, Anwendungsbereich { 4 SprengG) Zulassung ( 5 SprengG) Ermächtungen, Sachverständigenausschuß ( 6 SprengG) Erlaubnis ( 7 SprengG) Versagung der Erlaubnis ( 8 SprengG) Fachkunde ( 9 SprengG) Inhalt der Erlaubnis ( 10 SprengG) Erlöschen der Erlaubnis ( 11 SprengG) Fortführung des Betriebes ( 12 SprengG) Befreiung von der Erlaubnispflicht ( 13 SprengG) Anzeigepflicht ( 14 SprengG und andere) Einfuhr ( 15 SprengG) Aufzeichnungspflicht ( 16 SprengG) Lagergenehmigung ( 17 SprengG) Ermächtigungen ( 18 SprengG) Verantwortliche Personen ( 19 SprengG) Befähigungsschein ( 20 SprengG) Bestellung verantwortlicher Personen ( 21 SprengG) Vertrieb und Überlassen ( 22 SprengG) Mitführen von Urkunden ( 23 SprengG) Schutzvorschriften ( 24 SprengG) Ermächtigung zum Erlaß von Schutzvorschriften ( 25 SprengG) Anzeigepflicht ( 26 SprengG) ST Lfg. 11/10 3

5 27. Erlaubnis zum Erwerb, zum Umgang und zur Beförderung ( 27 SprengG) Anwendbare Vorschriften ( 28 SprengG) Ermächtigungen ( 29 SprengG) Allgemeine Überwachung ( 30 SprengG) Auskunft, Nachschau ( 31 SprengG) Anordnungen der zuständigen Behörden ( 32 SprengG) Beschäftigungsverbot ( 33 SprengG) Rücknahme und Widerruf ( 34 SprengG) Abhandenkommen des Erlaubnisbescheides und des Befähigungsscheines, Folgen des Erlöschens, der Rücknahme und des Widerrufs ( 35 SprengG) Zuständige Behörden ( 36 SprengG) Kosten ( 37 SprengG) Ordnungswidrigkeiten ( 41 SprengG) Einziehung ( 43 SprengG) Fortgeltung erteilter Erlaubnisse ( 46 SprengG) Übergangsvorschriften für die Zulassung ( 47 SprengG) Bereits errichtete Sprengstofflager ( 48 SprengG) Anwendbarkeit anderer Vorschriften ( 49 SprengG) Inkrafttreten Verzeichnis der Anlagen zur Verwaltungsvorschrift Anlage 1: Sicherheitsmaßnahmen für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Klassen III und IV Anlage 2: Anforderungen an die Erteilung von Ausnahmen zur Aufbewahrung pyrotechnischer Gegenstände in Verkaufsräumen von Warenhäusern, Kaufhallen oder ähnlichen Verkaufsgeschäften Anlagen 3: Muster für Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 7 des Sprengstoffgesetzes Anlage 4: Muster für die Erlaubnis nach 7 des Sprengstoffgesetzes Anlage 5: Muster für Antrag auf Erteilung eines Befähigungsscheines nach 20 des Sprengstoffgesetzes Anlage 6: Muster für den Befähigungsschein nach 20 des Sprengstoffgesetzes Anlage 7: Muster für Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 27 des Sprengstoffgesetzes Anlage 8: Muster für die Erlaubnis nach 27 des Sprengstoffgesetzes Anlage 9: Muster für Anzeigen nach 14 Satz 2 und 3 und 21 Abs. 4 des Sprengstoffgesetzes

6 Anlage 10: Muster für Anzeigen nach 23 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz Anlage 11: Muster für die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz Anlage 12: Muster für das Verzeichnis für explosionsgefährliche Stoffe für Erlaubnisinhaber nach 7 des Sprengstoffgesetzes Anlage 13: Muster für das Verzeichnis für explosionsgefährliche Stoffe für Erlaubnisinhaber nach 27 des Sprengstoffgesetzes Anlage 14: Muster für das Verzeichnis erteilter Erlaubnisse nach 7 oder 27 oder Befähigungsscheine nach 20 des Sprengstoffgesetzes Anlage 15: Gesicherte Aufbewahrung von Formularvordrucken und Hilfsmitteln für die Ausstellung von Erlaubnissen Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Prüfung des Versagungsgrundes nach 5 Abs. 2 Nr. 4 des SprengG Verordnungen zum Sprengstoffgesetz Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) Grundsätze für die Anerkennung und Durchführung von Lehrgängen nach dem Sprengstoffgesetz Verzeichnis der staatlich anerkannten Lehrgänge gem. 32 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz Bundesland Baden-Württemberg Bundesland Bayern Bundesland Berlin b Bundesland Brandenburg Bundesland Bremen Bundesland Hamburg Bundesland Hessen Bundesland Mecklenburg-Vorpommern Bundesland Niedersachsen Bundesland Nordrhein-Westfalen Bundesland Rheinland-Pfalz a Bundesland Saarland a Bundesland Sachsen Bundesland Sachsen-Anhalt Bundesland Thüringen ST Lfg. 10/11 5

7 Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV) Anhang zu 2 der 2. SprengV Anlage 1 zum Anhang: Schutzabstände nach Nummer des Anhangs für Lager mit Explosivstoffen der Lagergruppen 1.1 bis Anlage 2 zum Anhang: Sicherheitsabstände nach Nummer des Anhangs für Lager mit Explosivstoffen der Lagergruppen 1.1 bis Anlage 3 zum Anhang: Schutzabstände nach Nummer des Anhangs für Lager mit sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen der Lagergruppen I bis III Anlage 4 zum Anhang: Sicherheitsabstände nach Nummer des Anhangs für Lager mit sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen der Lagergruppen I bis III Anlage 5 zum Anhang: Verträglichkeitsgruppen nach Nummer 2.7 des Anhangs Anlage 6 zum Anhang: Aufbewahrung kleiner Mengen im gewerblichen Bereich nach Nummer 4 des Anhangs Anlage 7 zum Anhang: Aufbewahrung kleiner Mengen im nicht gewerblichen Bereich nach Nummer 4 des Anhangs Dritte Verordnung zum Sprengstoffgesetz (3. SprengV) Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengKostV) Sprengstofflager-Richtlinien LR Sprengstofflager-Richtlinien LR Sprengstofflager-Richtlinien LR Sprengstofflager-Richtlinien LR Sprengstofflager-Richtlinien LR Sprengstofflager-Richtlinien LR Sprengstofflager-Richtlinien LR Sprengstofflager-Richtlinien LR Sprengstofflager-Richtlinien LR Sprengstofflager-Richtlinien LR Sprengstofflager-Richtlinien LR Anlage 1: Besonders schutzbedürftige Objekte, zu denen die Schutzabstände zum Wohnbereich der Nummer 5.1 Abs. 7 nicht verringert werden dürfen (Nummer 6.1 Abs. 10) Anlage 2: Besonders schutzbedürftige Objekte, zu denen die Schutzabstände zu öffentlichen Verkehrswegen der Nummer 5.1 Abs. 7 nicht verfingen werden dürfen (Nummer 6.1 Abs. 10) Sprengstofflager-Richtlinien LR

8 Richtlinien für das Sprengwesen im Bereich der Bergaufsicht Übersicht Umgangsrichtlinien Zündmaschinen-Richtlinien Beseitigungsrichtlinien Lagerrichtlinien übertage Lagerrichtlinien untertage Bekanntmachungen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung von Lagergruppen und Verträglichkeitsgruppen explosionsgefährlicher Stoffe Kostenverordnung für Nutzleistungen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Bekanntmachung der Bundesanstalt für Materialprüfung über die Zuordnung explosionsgefährlicher Stoffe zu Lagergruppen und Verträglichkeitsgruppen; hier: Sprengstoffe, Zündmittel und ausgewählte Stoffe der Anlage I, 1. Teil, zum Gesetz über explosionsfähige Stoffe Bekanntmachung über die Zuordnung explosionsgefährlicher Stoffe zu Lagergruppen und Verträglichkeitsgruppen hier: Pyrotechnische Gegenstände der Klassen I, II, T 1 und T sowie Zündmittel für pyrotechnische Zwecke Bekanntmachung: Pyrotechnische Gegenstände sowie Zündmittel für pyrotechnische Zwecke Bekanntmachung Bekanntmachung: Treibladungspulver Bekanntmachung: Treibladungspulver Bekanntmachung: Zündmittel Bekanntmachung: Pyrotechnische Sätze und Gegenstände Bekanntmachung: Treibladungspulver Bekanntmachung: organische Peroxide Bekanntmachung: sonstige explosionsgefährliche Stoffe Bekanntmachung: organische Peroxide, chemische Hilfsstoffe und Nitrokinefilm, Treibladungspulver Bekanntmachung: Zündmittel Bekanntmachung: Nitrocellulose-Zubereitungen Bekanntmachung: sonstige explosionsgefährliche Stoffe Bekanntmachung: Sprengstoffe für sonstige Zwecke Bekanntmachung: sonstige explosionsgefährliche Stoffe Bekanntmachung: sonstige explosionsgefährliche Stoffe Bekanntmachung: Treibladungspulver und pyrotechnische Gegenstände der Klassen T, I, II und III Bekanntmachung: Treibladungspulver und Schwarzpulver ST Lfg. 10/11 7

9 21. Bekanntmachung: Nitrocellulosewollen und Nitrocellulosechips, Treibladungspulver Bekanntmachung: organische Peroxide, organische Chlorverbindungen, Blähmittel und sonstige explosionsgefährliche Stoffe sowie Treibladungspulver Bekanntmachung: Nitrocellulose, Xylolmoschus Bekanntmachung: Elektrische Sprengkapseln Bekanntmachung: Pulver und Treibladungspulver Bekanntmachung: Sprengstoffe für sonstige Zwecke Bekanntmachung: Zündmittel Bekanntmachung: Zündmittel Bekanntmachung hier: Nitrocellulosewollen und Nitrocellulosechips, Nitrocellulosefarbzubereitungen, organische Peroxide und Katalysatoren, Blähmittel, organische Chlorverbindungen und sonstige explosionsgefährliche Stoffe Bekanntmachung: Nitrocellulose-Zubereitungen, Blähmittel, organische Chlorverbindungen und sonstige explosionsgefährliche Stoffe Bekanntmachung: Sprengschnüre Bekanntmachung: Explosivstoffe, Nitrocellulos, Sprengstoffe für sonstige Zwecke Bekanntmachung: Anzündhütchen, Treibladungshülsen Bekanntmachung: Zünder für Munition, Bund Bekanntmachung: Treibladungspulver Bekanntmachung: Zündmittel Bekanntmachung: Nitrocellulose-Zubereitungen, Nitrocellulose-Farbzubereitungen, Blähmittel und organische Chlorverbindungen Bekanntmachung: Nitrocellulose-Zubereitungen, Nitrocellulose-Farbzubereitungen, organische Peroxide, organische Chlorverbindungen Bekanntmachung: Nitrocellulose-Zubereitungen, Nitrocellulose-Farbzubereitungen, organische Peroxide und Blähmittel Bekanntmachungen des Bundesinstituts für Chemisch- Technische Untersuchungen beim Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung über die Zuordnung explosionsgefährlicher Stoffe zu Lagergruppen Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr

10 Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr ST Lfg. 10/11 9

11 Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Bekanntmachung Nr Ländererlasse über die Anzeige von Sprengungen Europäisches Recht Richtlinie 93/15/EWG zur Harmonisierung der Bestimmungen über das Inverkehrbringen und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke Richtlinie 2004/57/EG zur Definition pyrotechnischer Gegenstände und bestimmter Munition Entscheidung über ein Begleitformular für innergemeinschaftliche Verbringung von Explosivstoffen (2004/388/EG) Mitteilung über Maßnahmen für mehr Sicherheit in Bezug auf explosiv- und Sprengstoffe, Materialien für die Bombenherstellung und Schusswaffen Richtlinie 2007/23/EG über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände Richtlinie 2008/43/EG zur Einführung eines Verfahrens zur Kennzeichnung und Rückverfolgung von Explosivstoffen für zivile Zwecke Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt Unfallverhütungsvorschriften und Berufsgenossenschaftliche Regeln, die den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen betreffen Hinweise BVG C24 Sprengarbeiten Durchführungsanweisungen BGV B5 Explosivstoffe Allgemeine Vorschriften Durchführungsanweisungen BGR 114 Explosivstoff-Zerlege- oder Vernichteregeln Zellhornrichtlinie

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