Stadt Itzehoe R E R E N T W U R F. L 120, Kamper Weg Neubau eines Linksabbiegestreifens. zum B Plangebiet Nr Verfasser: Auftraggeber:
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1 Stadt Itzehoe P:\Projekte\2017\ VERKEHR\ GUTACHTEN\ Itzehoe, Kamper Weg, Einkaufszentrum\04 Bearbeitung\Bericht\ Erläuterungsbericht L Spur.docx Auftraggeber: Stadt Itzehoe Der Bürgermeister Reichenstraße Itzehoe L 120, Kamper Weg Neubau eines Linksabbiegestreifens Stadt Itzehoe, Der Bürgermeister zum B Plangebiet Nr. 161 R E R E N T W U R F Bearbeitungsstand: 8. Oktober 2018 Verfasser: Wasser und Verkehrs Kontor GmbH Havelstraße Neumünster Telefon Telefax Dipl. Ing. (FH) Christoph Krüger Dipl. Ing. (FH) Arne Rohkohl
2 Inhaltsverzeichnis Seite 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Allgemeines Planerische Beschreibung Straßenbauliche Beschreibung Notwendigkeit der Baumaßnahme Vorgeschichte der Planung Darstellung der unzureichenden Verkehrsverhältnisse Anforderungen an die straßenbauliche Infrastruktur Zweckmäßigkeit der Baumaßnahme Technische Gestaltung der Baumaßnahme Trassierung Querschnitt Kreuzungen und Einmündungen Baugrund und Erdarbeiten Oberflächenentwässerung Ingenieurbauwerke Straßenausstattung Besondere Anlagen Öffentliche Verkehrsanlagen Versorgungsleitungen Schutz, Ausgleichs und Ersatzmaßnahmen Lärmschutzmaßnahmen Maßnahmen in Wassergewinnungsgebieten Ausgleichs und Ersatzmaßnahmen Maßnahmen zur Einpassung in bebaute Gebiete Verfahren Durchführung der Baumaßnahme... 11
3 Allgemeines Seite 3 1 Allgemeines 1.1 Planerische Beschreibung In der Stadt Itzehoe ist über den Bebauungsplan Nr. 161 die Entwicklung eines Discountmarktes mit einer Verkaufsfläche von bis zu m² und eines Frischemarktes mit einer Verkaufsfläche von m² geplant. Das B Plangebiet liegt nördlich des Kamper Weges (L 120) und östlich der BAB A 23. Zurzeit wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt. Die Erschließung des Nahversorgungszentrums für den Kunden und Anlieferverkehr soll über eine gemeinsame Grundstückszufahrt im Zuge des Kamper Weges (L 120) erfolgen. Die Wasser und Verkehrs Kontor GmbH aus Neumünster hat im Januar 2018 ein Verkehrsgutachten erstellt und die Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlagen untersucht sowie Empfehlungen zur Erschließung des B Planes Nr. 161 ausgesprochen. Gemäß der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen, RASt 06 sind im Bereich der geplanten Erschließung des B Planes Nr. 161 im Zuge des Kamper Weges (L 120) bauliche Maßnahmen zur Steigerung des Verkehrsablaufes in Form eines Linksabbiegestreifens und dem Neubau einer Lichtsignalanlage notwendig. Der hier vorliegende Entwurf berücksichtigt die Herstellung des Linksabbiegestreifens mit Aufstelllänge und Verziehungslänge sowie mit offener Einleitung und den Neubau der Lichtsignalanlage. Der Linksabbiegestreifen liegt im Geltungsbereich des B Planes Nr. 161 der Stadt Itzehoe. Kostenträger der Baumaßnahme ist die Stadt Itzehoe. Eine Rückerstattung der Kosten erfolgt durch die Projektgesellschaft NVZ Wellenkamp GbR aus Itzehoe. Die der Planung zugrunde gelegten Grundpläne wurden durch digitale Katasterflurkarten und durch ergänzende Lage und Höhenmessungen Vermessungsbüros Möller aus Kiel. Alle Höhenangaben beziehen sich auf NHN. 1.2 Straßenbauliche Beschreibung Der Linksabbiegestreifen liegt im Zuge des Kamper Weges (L 120). Die Ausbaulänge beträgt unter Berücksichtigung der Verziehungs und Aufstelllängen ca. 105 m. Die vorhandene Fahrbahn mit einer Breite von 6,50 m wird um 4,75 m in Richtung Norden verbreitert. Die neue Fahrbahnbreite beträgt demzufolge 11,25 m und teilt sich in einen 1,75 m breiten Schutzstreifen, einen 1,50 m breiten Schutzstreifen, einen 4,75 m breiten Aufstellbereich und eine 3,25 m
4 Allgemeines Seite 4 Breite Geradeausspur auf. Die beidseitig angeordneten Gehwege sind mit einer Breite von 2,50 m vorgesehen. Der Verbreiterungsbereich sowie der Einmündungstrichter der Zufahrt zum Nahversorgungszentrum werden im Vollausbau hergestellt. In der durchgehenden Fahrbahn wird der vorhandene Asphaltaufbau bis zu einer Tiefe von 4 cm herausgefräst und durch eine 4 cm dicke Asphaltdeckschicht ersetzt. Die Aufstelllänge für den neu herzustellenden Linksabbiegestreifen im westlichen Knotenpunktarm beträgt L A = 20 m und die Verziehungslänge L Z = 20,00 m. Die Rückverziehungslänge beträgt L Z = 30,00 m. Die verkehrliche Anbindung des Nahversorgungszentrums erfolgt über eine Zufahrtsstraße. Die Breite des öffentlichen Straßenraumes der Zufahrtsstraße im Einmündungsbereich zum Kamper Weg (L 120) beträgt 11,50 m und unterteilt sich in eine 9,00 m breite Fahrbahn und einen 2,50 m breiten Gehweg. Im Zuge der Baumaßnahme sind im Einmündungsbereich insgesamt acht Bäume zu fällen.
5 Notwendigkeit der Baumaßnahme Seite 5 2 Notwendigkeit der Baumaßnahme 2.1 Vorgeschichte der Planung Auf dem Grundstück nördlich des Kamper Weges (L 120) und östlich der BAB A 23 in der Stadt Itzehoe ist die Ansiedlung eines Nahversorgungszentrums (B Plan Nr. 161) geplant. Im Zuge der Planungen zur Erschließung des Nahversorgungszentrums war ein Verkehrsgutachten zu erarbeiten, dass die verkehrlichen Auswirkungen aufzeigen sollte. Dieses Verkehrsgutachten wurde vom Planverfasser im Januar 2018 erarbeitet. 2.2 Darstellung der unzureichenden Verkehrsverhältnisse Die Darstellung der unzureichenden Verkehrsverhältnisse sind dem Verkehrsgutachten des Planverfassers vom Januar 2018 für den Neubau des geplanten Nahversorgungszentrums zu entnehmen. Das Verkehrsgutachten zeigt, dass eine ausreichende Leistungsfähigkeit am Knotenpunkt Kamper Weg (L 120) / Zufahrt zum Nahversorgungszentrum nur durch den Neubau einer Lichtsignalanlage und die Herstellung eines Linksabbiegestreifens gewährleistet ist. 2.3 Anforderungen an die straßenbauliche Infrastruktur Durch den Neubau der Lichtsignalanlage und die Herstellung eines Linksabbiegestreifens am Knotenpunkt Kamper Weg (L 120) / Zufahrt zum Nahversorgungszentrum werden die Anforderungen des künftigen Verkehrsaufkommens berücksichtigt. Die gewählten Ausbaustandards (Fahrspurbreiten, Rad und Gehwegbreiten usw.) berücksichtigen neben dem Kfz Verkehr auch den Fahrrad und Fußgängerverkehr sowie den ÖPNV und sind für deren Abwicklung ausreichend dimensioniert. 3 Zweckmäßigkeit der Baumaßnahme Aufgrund der in Kapitel 1 und 2 beschriebenen Situation ist der Neubau einer Lichtsignalanlage und die Herstellung eines Linksabbiegestreifens nicht nur sinnvoll, sondern zwingend erforderlich. Das Hauptziel der Baumaßnahme ist die Schaffung eines leistungsfähigen und verkehrssicheren Knotenpunktes für alle Verkehrsteilnehmer. Des Weiteren werden durch die Baumaßnahme die folgenden Ziele erreicht: Anpassung des Knotenpunktes an die zu erwartende zukünftige Verkehrsbelastung, Verbesserung der Infrastruktur. Die Untersuchung von Varianten war aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und Zwangspunkte sowie den Vorgaben des Bebauungsplanes nicht gegeben.
6 Technische Gestaltung der Baumaßnahme Seite 6 4 Technische Gestaltung der Baumaßnahme 4.1 Trassierung Für die Baumaßnahme sind die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen, RASt 06 sowie alle einschlägigen Straßenbaurichtlinien anzuwenden. Für den Kamper Weg (L 120) wird eine Entwurfsgeschwindigkeit von Ve = 50 km/h zugrunde gelegt. Die Trassierung passt sich den städtebaulichen Gegebenheiten an und entspricht den Anforderungen des Kfz, Fahrrad und Fußgängerverkehrs sowie des ÖPNV. Die Befahrbarkeit des Knotenpunktes durch einen Sattelzug wurde mit Hilfe von Schleppkurven, ermittelt als dynamische Fahrkurve in Vorwärtsbewegung unter Verwendung des Programms AutoTurn, nachgewiesen. Die Festlegung der Straßenraumbreiten und der Oberflächenbefestigungen erfolgte in Abstimmung zwischen der Stadt Itzehoe, dem LBV SH Niederlassung Itzehoe und dem Planverfasser. Die Länge der Ausbaustrecke im Zuge des Kamper Weges (L 120) beträgt ca. 105 m. Detaillierte Angaben zu den gewählten Trassierungselementen können dem Straßenbaulageplan in Anlage 5 entnommen werden. 4.2 Querschnitt Bei der Bemessung des erforderlichen Regelquerschnittes wurden die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen, RASt 06 berücksichtigt. Für den Kamper Weg (L 120) wurde der folgende Regelquerschnitt im Ausbaubereich gewählt (siehe Anlage 14): Kamper Weg (L 120) (siehe Anlage 14): Gehweg Schutzstreifen Fahrbahn Fahrstreifen Schutzstreifen Gehweg 2,50 m 1,75 m 8,00 m 3,25 m 1,50 m 2,50 m 16,25 m
7 Technische Gestaltung der Baumaßnahme Seite 7 Dem Verkehrsaufkommen entsprechend wird die Fahrbahnverbreiterung des Kamper Weges (L 120) in Belastungsklasse BK 3,2 eingestuft, so dass sich gemäß RStO 12, Tafel 1, Zeile 3 der folgende Aufbau ergibt: 4,0 cm Asphaltbeton AC 11 D S 6,0 cm Asphaltbinder AC 16 B S 10,0 cm Asphalttragschicht AC 32 T S 15,0 cm Schottertragschicht gem. ZTV SoB StB 04/07 30,0 cm Frostschutzschicht gem. ZTV SoB StB 04/07 65,0 cm Die Fahrbahnverbreiterung erhält einen komplett neuen Tragschichtaufbau. Der Anschluss an die vorhandene Fahrbahn erfolgt mit senkrechtem Rückschnitt. Gemäß RStO 12, Tafel 6, Zeile 1 ergibt sich für die Gehwege im Zuge des Kamper Weges (L 120) der folgende Aufbau: 8,0 cm Betonsteinpflaster 20/10 cm, grau 4,0 cm Brechsand Splitt Gemisch 15,0 cm Schottertragschicht gem. ZTV SoB StB 04/07 13,0 cm Frostschutzschicht gem. ZTV SoB StB 04/07 40,0 cm Die Querneigung der Fahrbahn wird als Einseitgefälle ausgebildet und beträgt q = 4,3%. Die Querneigung der gepflasterten Gehwege beträgt q = 3,0%. Die Randeinfassung der Fahrbahnränder erfolgt mit Betonhochbordsteinen mit 12 cm Ansicht, die in 20 cm Unterbeton und 15 cm Betonrückenstütze (C 20/25) zu setzen sind. Im Bereich der Furten werden Betonrundbordsteine mit 3 cm Ansicht angeordnet. Zur äußeren Abgrenzung der gepflasterten Gehwege wird ein Einfassungsstein gesetzt, der in 10 cm Unterbeton und 10 cm Betonrückenstütze (C 20/25) zu setzen ist. Detaillierte Angaben zum Aufbau der Fahrbahn können dem Straßenbauquerschnitt in Anlage 14 entnommen werden. 4.3 Kreuzungen und Einmündungen Bei der Gestaltung und der Planung der Einmündung sind die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen RASt 06 zu berücksichtigen. Die Eckausrundungen wurden für einen Sattelzug ohne Berücksichtigung der Gegenfahrspur bemessen. Es wurde der dreiteilige Korbbogen gewählt.
8 Technische Gestaltung der Baumaßnahme Seite 8 Die Verziehungslänge für den Linksabbiegestreifen im Zuge des Kamper Weges (L 120) beträgt 20 m und die Aufstelllänge 20 m. Die Rückverziehungslänge beträgt 30 m. Für die Anfahrsicht wurde eine V zul von 50 km/h zugrunde gelegt. Die sich ergebenden Schenkellängen für das Sichtdreieck in der übergeordneten Straße betragen demzufolge 70 m. 4.4 Baugrund und Erdarbeiten Zurzeit liegen keine Baugrunduntersuchungen oder Asphaltuntersuchungen vor. Die Tragfähigkeit des Baugrundes ist nach Herstellung des Planums durch Plattendruckversuche nachzuweisen (45 MN/m²). Ist der Nachweis nicht zu erbringen, sind besondere Maßnahmen vorzusehen. 4.5 Oberflächenentwässerung Die Oberflächenentwässerung der Fahrbahn des Kamper Weges (L 120) bleibt weitestgehend unverändert. Das heißt sie entwässert wie bisher im Einseitgefälle mit einer Querneigung von q = 4,3% zum südlichen Fahrbahnrand, wo das anfallende Oberflächenwasser über vorhandene Straßenabläufe dem bestehenden Regenwasserkanal zugeführt wird. Durch die geplante Fahrbahnverbreiterung ist das Setzen zusätzlicher Straßenabläufe erforderlich. Die Oberflächenentwässerung der Gehwege bleibt ebenfalls unverändert, das heißt sie entwässern wie bisher mit einer Querneigung von 3% zur Fahrbahn. 4.6 Ingenieurbauwerke Ingenieurbauwerke sind im Zuge dieser Baumaßnahme nicht geplant. 4.7 Straßenausstattung Im Zuge dieser Baumaßnahme ist das Aufstellen von Ausstattungselementen erforderlich. Im Einzelnen sind die folgenden Ausstattungselemente zu nennen. Beschilderung Im Zuge der Baumaßnahme ist das Aufstellen von Straßenverkehrsschildern erforderlich. Diese werden in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger, der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Steinburg und der Polizei festgelegt. Fahrbahnmarkierung Im Zuge der Baumaßnahme sind Fahrbahnmarkierungen zur Lenkung und Führung des Verkehrs erforderlich. Grundlage für die Anordnung der Markierung bilden die Richtlinien für die Markierung von Straßen, Teil 1: Abmessungen und geometrische Anordnung von Markierungszeichen (RMS 1), Ausgabe 1993.
9 Technische Gestaltung der Baumaßnahme Seite 9 Beleuchtung Im Zuge der Baumaßnahme ist ein Beleuchtungsmast auf der Nordseite des Kamper Weges (L 120) zu versetzen. Lichtsignalanlage Um auch in Zukunft einen reibungslosen Verkehrsablauf zu gewährleisten, ist der Neubau einer Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Kamper Weg (L 120) / Zufahrt zum Nahversorgungszentrum erforderlich. Detaillierte Angaben über die Anordnung der Masten und der Signalgeber sind dem Straßenbaulageplan in Anlage 5 zu entnehmen. 4.8 Besondere Anlagen Im Zuge dieser Baumaßnahme sind keine besonderen Anlagen vorgesehen. 4.9 Öffentliche Verkehrsanlagen Im Ausbaubereich befinden sich keine öffentlichen Verkehrsanlagen Versorgungsleitungen Im Zuge der Entwurfsbearbeitung haben Abstimmungsgespräche mit allen an der Planung beteiligten Büros bzw. Fachbehörden stattgefunden. Die Ver und Entsorgungsunternehmen wurden angeschrieben bzw. aufgesucht und gebeten dem Planverfasser ihre Bestandsleitungen und ggf. vorgesehene Planungen mitzuteilen, damit sie bei der späteren Bauausführung mit koordiniert werden können. Rückmeldungen der Versorgungsunternehmen liegen noch nicht vor.
10 Schutz, Ausgleichs und Ersatzmaßnahmen Seite 10 5 Schutz, Ausgleichs und Ersatzmaßnahmen 5.1 Lärmschutzmaßnahmen Bei der Baumaßnahme handelt es sich um eine wesentliche Änderung im Sinne von 1 der 16. BImSchV vom Die Immissionsgrenzwerte des 2 der 16.BImSchV werden überschritten (s. beigefügte Lärmtechnische Untersuchung, Anlage 17). Die Eigentümer nachfolgend genannter baulicher Anlagen haben einen Anspruch auf angemessene Entschädigung notwendiger Aufwendungen für Lärmschutzmaßnahmen an schutzbedürftigen Räumen an den angegebenen Gebäudeseiten, soweit sich diese im Rahmen der 24. BImSchV halten. Straße und Haus Nr. Flurstück Gebäudeseite Geschoss Kamper Weg 86 26/5 Süd, West EG, 1. OG Kamper Weg 88 20/2 Süd, West, Ost EG, 1. OG Kamper Weg 90 21/3 Süd, West, Ost EG, 1. OG Kamper Weg 91a 1/58 Nord, West, Ost EG, 1. OG Kamper Weg 93 1/57 Nord, West, Ost EG, 1. OG 5.2 Maßnahmen in Wassergewinnungsgebieten Die Baumaßnahme liegt außerhalb von Wassergewinnungsgebieten. Besondere Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers sind somit nicht erforderlich. 5.3 Ausgleichs und Ersatzmaßnahmen Sofern im Zuge dieser Baumaßnahme Ausgleichs und Ersatzmaßnahmen irgendwelcher Art erforderlich werden, werden diese im Zuge der Bauleitplanung berücksichtigt. 5.4 Maßnahmen zur Einpassung in bebaute Gebiete Besondere Maßnahmen zur Einpassung in bebaute Gebiete sind nicht vorgesehen. 6 Verfahren Ein Bebauungsplanverfahren wird zurzeit durchgeführt.
11 Durchführung der Baumaßnahme Seite 11 7 Durchführung der Baumaßnahme Bauabschnitte Die Baumaßnahme wird in einem Zuge durchgeführt. Eine Aufteilung in Bauabschnitte ist nicht vorgesehen. Zeitliche Abwicklung Der Beginn der Bauarbeiten steht noch nicht fest. Die Bauzeit beträgt ca. 3 Monate. Grunderwerb Für die Durchführung der Baumaßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich. Verkehrsregelung während der Bauzeit Die Bauarbeiten sind unter Aufrechterhaltung des Verkehrs durchzuführen. Es ist jedoch mit Behinderungen zu rechnen. Die örtliche Bauleitung und die bauausführende Firma werden bemüht sein, die Behinderungen möglichst gering zu halten. Während der gesamten Bauzeit ist die Zufahrt für Feuerwehr, Anlieger, Ver und Entsorgungsfahrzeuge zu gewährleisten. Die Zuwegungen sind nach den allgemeinen Unfallverhütungsvorschriften zu sichern. Der Einsatz von Lichtzeichenanlagen oder Beschilderung erfolgt nach den Regelplänen der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) nach Abstimmung mit Polizei, Straßenbaulastträger und der Straßenverkehrsaufsicht des Kreises Steinburg. Erschließung der Baustelle Die Erschließung der Baustelle erfolgt über den Kamper Weg (L 120). Aufgestellt: Neumünster, den 8. Oktober 2018 Wasser und Verkehrs Kontor
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