Zuwendungsverbot nach 128 SGB V
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- Martina Hertz
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1 Zuwendungsverbot nach 128 SGB V Neue Wege und Vorgaben in der Hilfsmittel- und Arzneimittelversorgung Wertvolle Tipps und Handlungsempfehlungen für die Praxis! Depot- und Zuwendungsverbote Kooperationen auf dem Prüfstand Strafrechtliche Konsequenzen Das können Unternehmen in der Praxis tun Kooperationen und Grenzen seitens der Krankenkassen Reform und Anwendung des FSA-Kodex Auswirkungen der 126, 127 SGB V auf Kooperationen und die Vergabepraxis Mit diesen 5 Experten: Detlef Böhler Dr. Marc Gabriel Michael Grusa Manfred Mieskes Dr. Peter Wigge Detlef Böhler, Leiter der Abteilung Leistungs- und Vertragsmanagement Arznei,- Heil- und Hilfsmittel, BARMER Dr. Marc Gabriel, Rechtsanwalt und Partner, Baker & McKenzie Michael Grusa, Geschäftsführer, Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA) e. V. Manfred Mieskes, Director Health Care Compliance, Johnson & Johnson Medical GmbH Dr. Peter Wigge, Fachanwalt für Medizinrecht, Rechtsanwälte Wigge (Seminarleiter) w w w. e u r o f o r u m. d e S e m i n a r 10. März 2010, Frankfurt/Main 14. April 2010, Berlin
2 2 Prüfen von Risiken und Aussprechen von Verhaltsempfehlungen Im Zuge der 15. AMG-Novelle verschärfte der Deutsche Bundestag erneut den 128 SGB V Zuwendungsverbot. Noch sind die Umsetzungen in der Praxis unklar bzw. bergen Grauzonen. Was Sie aufgrund der verschärften Regelungen jetzt noch tun können, wo deren Risken liegen und wie Sie sich zukünftig verhalten sollten, erfahren Sie kompakt an einem Tag. Vermeiden Sie strafrechtliche Folgen! Beachten Sie, dass die Verschärfung der Zuwendungsverbote, insbesondere auch die Durchführung von Schulungsmaßnahmen oder die unentgeltliche Bereitstellung von Materialien und Geräten, enorme strafrechtliche Risiken birgt. Bevor Sie jetzt handeln, sollten Sie über diese informiert sein. Mit diesem Seminar erhalten Sie 1 Kompakte, aktuelle Informationen an nur einem Tag. 2 Anregungen, welche neuen Wege legal möglich sind. 3 Handlungsempfehlungen für die Praxis. V e r a n s t a l t u n g s h i n w e i s Euroforum-Konferenz Aufdeckung und Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen 3. und 4. März 2010, Berlin Wen sprechen wir an? Infoline: 02 11/ (Sonja Meyer) Geschäftsführer, Vorstände und Leiter und Mitarbeiter der Abteilungen Recht, Compliance, Marketing und Vertrieb der pharmazeutischen Industrie und der Medizinprodukteindustrie Vorstände, Geschäftsführer, Verwaltungsleiter sowie Mitarbeiter aus Krankenkassen, Krankenhäusern, Sanitätshäusern, Apotheken, Großhandelsunternehmen Rechtsanwälte I n f o l i n e Haben Sie Fragen zu diesem Seminar? Wir helfen Ihnen gerne weiter. K o n z e p t i o n u n d I n h a l t : Dipl.-Kffr. (FH) Kathrin Dietrich-Pfaffenbach (Senior-Konferenz-Managerin) O r g a n i s a t i o n : Sonja Meyer (Konferenz-Koordinatorin) sonja.meyer@informa.com Q u a l i t y i n B u s i n e s s I n f o r m a t i o n Wir stehen zu unserem Wort! Wir sind von der hohen Qualität unseres Seminars überzeugt. Daher gewähren wir Ihnen eine Geld-zurück-Garantie, wenn Sie mit dem Seminar nicht zufrieden sind. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte bis zur Mittagspause des Seminartages an unsere Mitarbeiter und wir werden versuchen, eine Lösung zu finden. Sollte uns dies nicht gelingen, erstatten wir Ihnen die Teilnahmegebühr zurück. Telefon: 02 11/
3 3 Seminarprogramm Empfang mit Kaffee und Tee, Ausgabe der Seminarunterlagen Begrüßung durch Euroforum und den Seminarleiter, Abfrage der Teilnehmererwartungen Dr. Peter Wigge, Fachanwalt für Medizinrecht, Rechtsanwälte Wigge Kooperationsmodelle und sozialrechtliche Vorgaben nach 128 SGB V Überblick über die Neuregelung des 128 SGB V (GKV-OrgWG und 15. AMG-Novelle) Verschärfung der Rechtslage, Intention des Gesetzgebers Bedeutung für die pharmazeutische und Medizinprodukteindustrie Depotverbot, Zuwendungsverbote und betroffene Kooperationsmodelle Vereinbarung von Selektivverträgen und Verträgen der integrierten Versorgung Formen von Zuwendungen, Wertgrenzen, Sozialadäquanz Bisherige Rechtsprechung zu Zuwendungsverboten und weitere Rechtsgrundlagen (SGB V, MBO-Ä, BMV-Ä, AMG, HWG) Sanktionen Dr. Peter Wigge Pause mit Kaffee und Tee Kooperationen und ihre Grenzen Die Aufsicht der Krankenkassen Umgang der Krankenkassen mit 128 SGB V und erste Erfahrungen Wo liegen die Grenzen? Was ist seitens der Krankenkassen gewünscht? Gesetzlich zulässige Vereinbarungen, insb. nach 128 Abs. 6 Satz 2 SGB V Die Aufsicht der Krankenkassen und ihre rechtstechnische Umsetzung Sanktionsmöglichkeiten der Krankenkassen, insb. auch gegenüber der pharmazeutischen Industrie? (Klärung der Begriffe angemessen geahndet und schwerwiegende Verstöße ) Inkompatibilität der Doppelfunktion der Krankenkassen? (Aufsicht, Vertragspartner) Detlef Böhler, Leiter der Abteilung Leistungs- und Vertragsmanagement Arznei,- Heil- und Hilfsmittel, BARMER Diskussionsrunde mit Referenten und Teilnehmern Aperitif und gemeinsames Mittagessen SGB V: Kooperationsmodelle auf dem Prüfstand Erste Erfahrungen und Handlungsempfehlungen für die Praxis der Pharmaunternehmen und der Medizinproduktehersteller Erste Erfahrungen mit 128 SGB V und seine praktische Bedeutung Zukunft von Kooperationsmodellen unter Geltung des 128 SGB V Wie verändert sich die Versorgung? Auswirkungen auf die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren des Gesundheitswesens und den Patienten Verhaltensempfehlungen und Spielräume Manfred Mieskes, Director Health Care Compliance, Johnson & Johnson Medical GmbH Anwendung des FSA-Kodex und Rechtsprechung nach der Reform des 128 SGB V Gestaltung von Rahmenbedingungen für ärztliche Fortbildung aus Sicht des FSA Ist die Abschaffung von Kooperationen zwischen Ärzteschaft und Pharmaindustrie zielführend? Argumente für eine Unterstützung ärztlicher Fortbildung durch die Pharmaindustrie Gegenwärtige Regelung des FSA bei Kooperationen Aufrechterhaltung nach der Reform des 128 SGB V? Michael Grusa, Geschäftsführer, Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA) e. V Pause mit Kaffee und Tee Zuwendungsverbote Strafrechtliche Verschärfung durch 128 SGB V? Strafrechtlich relevante Formen in der Zusammenarbeit Stellung der pharmazeutischen und Medizinprodukteindustrie in der vertrags- und privatärztlichen Versorgung Straftatbestände der Untreue ( 266 StGB), des Betruges ( 263 StGB) und der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr ( 299 StGB)
4 4 Bewertung der Rechtsprechung des BGH und anderer Obergerichte Vermeidung eines etwaigen Korruptionsvorwurfs: Dokumentationspflichten, Anforderungen an den Zuwendungszweck, zulässige Vereinbarungen Dr. Peter Wigge Auswirkungen der neuen 126, 127 SGB V auf die Vergabepraxis und auf Kooperationen mit Hilfsmittelherstellern und Sanitätshäusern Neue Situation: Versorgungsberechtigung nach Ablauf der Übergangsfrist zum Erfahrungen und Rahmenbedingungen des neuen Qualifizierungsverfahren Ausschreibung (wirklich?) nur bei Zweckmäßigkeit: Die Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes Vergabeverfahren oder vertragliches Beitrittsrecht: Wo liegen die Chancen, wo die rechtlichen Risiken? Dr. Marc Gabriel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner, Baker & McKenzie P odiumsdisk ussion Handlungsempfehlungen für die Praxis Mit den Teilnehmern und Referenten des Tages Ende des Seminars J e t z t O n l i n e! Die neue Vortragsdatenbank unserer Konferenzen und Seminare. Sofortiger Download als PDF-Datei Archivierte Beiträge ab 2007 Ständige Erweiterung Testen Sie uns unverbindlich! Sichern Sie sich jetzt Ihren 14-tägigen kostenlosen Probezugang.
5 5 Die Referenten Detlef Böhler ist Leiter der Abteilung Leistungs- und Vertragsmanagement Arznei,- Heil- und Hilfsmittel bei der BARMER Ersatzkasse. Er ist seit 1981 bei der BARMER beschäftigt, seit 1988 in der Hauptverwaltung und nach der Wahrnehmung verschiedener Aufgaben seit 1999 in der Funktion als Abteilungsleiter tätig. Dr. Marc Gabriel ist Rechtsanwalt und Partner im Berliner Büro der internationalen Rechtsanwaltskanzlei Baker & McKenzie. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im deutschen und europäischen Vergaberecht sowie im öffentlichen Wirtschaftsrechteinschließlich der Privatisierung öffentlicher Unternehmen. Er berät und vertritt Auftraggeber und Unternehmen in Vergabe- sowie Nachprüfungsverfahren, insbesondere im Bereich des Gesundheitsrechts. Ein Schwerpunkt seiner Beratungspraxis liegt dabei in der Begleitung von Ausschreibungen betreffend Arzneimittel, Medizinprodukte und Hilfsmittel sowie Versorgungsleistungen. Herr Dr. Gabriel ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Autor zahlreicher Fachpublikationen zu vergaberechtlichen Fragen. Michael Grusa ist seit März 2004 Geschäftsführer des Vereins Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e. V. (FSA), Berlin. Vor seiner Tätigkeit für den FSA war der Volljurist zehn Jahre als Direktor für Allgemeine Verwaltung und Personal bei einem US-Amerikanischen Medizintechnikunternehmen tätig, nachdem er zuvor zwölf Jahre eine Filiale der Commerzbank im süddeutschen Raum geleitet hatte. Manfred Mieskes ist seit 2007 als Director Health Care Compliance bei Johnson & Johnson Medical tätig. Zuvor war er in verschiedenen Funktionen im Bereich Advanced Wound Care bei Johnson & Johnson Wound Management beschäftigt, zuletzt als Business Manager. Herr Mieskes ist seit 2009 Lehrbeauftragter für Compliance und Risikomanagement an der Universität Leuphana in Lüneburg, an der er selbst Wirtschaftsrecht studierte. Dr. Peter Wigge war nach Abschluss eines Studiums der Rechtswissenschaften zunächst als Fraktionsreferent für die FDP-Bundestagsfraktion in Bonn tätig. Anschließend arbeitete er als Referatsleiter für juristische Grundsatzfragen beim AOK Bundesverband und im Bundesministerium für Gesundheit, Bonn. Seit 2001 führt er eine ausschließlich auf das Medizinrecht spezialisierte Kanzlei an den Standorten Münster, Hamburg und Lüdinghausen. Die Kanzlei berät Arztpraxen, Krankenhäuser, pharmazeutische Unternehmen und Hersteller von Medizinprodukten sowie andere Leistungsanbieter im Gesundheitswesen. Herr Dr. Wigge ist Lehrbeauftragter an der Universität Münster für Medizinrecht und publiziert dazu Veröffentlichungen. Er ist Vorstandsmitglied im Bundesverband Managed Care e. V. Bringen Sie Licht in die Grauzonen des neuen 128 SGB V!
6 [Kenn-Nummer] Euroforum-Seminar Zuwendungsverbot nach 128 SGB V Neue Wege und Vorgaben in der Hilfsmittel- und Arzneimittelversorgung 10. März 2010, Novotel Frankfurt City Lise-Meitner-Straße 2, Frankfurt/Main, Telefon: 0 69/ April 2010, Hotel Berlin, Berlin Lützowplatz 17, Berlin, Telefon: 0 30/ Bitte ausf ü l len und fa xen a n: 02 11/ Ja, ich nehme teil zum Preis von 1.249, zzgl. MwSt. p.p. am 10. März 2010 in Frankfurt/Main am 14. April 2010 in Berlin [Ich kann jederzeit ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer benennen.] [Im Preis sind ausführliche Tagungsunterlagen enthalten.] Ich interessiere mich für Ausstellungs- und Sponsoringmöglichkeiten. Ich möchte meine Adresse wie angegeben korrigieren lassen. [Wir nehmen Ihre Adressänderung auch gerne telefonisch auf: 02 11/ ] Name Position/Abteilung Firma Ansprechpartner im Sekretariat Anschrift Telefon Rechnung an (Name) Abteilung Anschrift Datum, Unterschrift Fax [P M100] [P M100] Die Informa Deutschland SE darf mich über verschiedenste Angebote von sich, Konzern- und Partnerunternehmen wie folgt zu Werbezwecken informieren: Zusendung per Ja Nein Zusendung per Fax: Ja Nein Te i l n a hmebedingungen. Der Teilnahmebetrag für diese Veranstaltung inklusive Tagungsunterlagen, Mittagessen und Pausengetränken pro Person zzgl. MwSt. ist nach Erhalt der Rechnung fällig. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung. Die Stornierung (nur schriftlich) ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich, danach wird die Hälfte des Teilnahmebetrages erhoben. Bei Nichterscheinen oder Stornierung am Veranstaltungstag wird der gesamte Teilnahmebetrag fällig. Gerne akzeptieren wir ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer. Programmänderungen aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor. Dat e ns c hu t z i n f o r m at i o n. Euroforum ist ein Geschäftsbereich der Informa Deutschland SE. Die Informa Deutschland SE verwendet die im Rahmen der Bestellung und Nutzung unseres Angebotes erhobenen Daten in den geltenden rechtlichen Grenzen zum Zweck der Durchführung unserer Leistungen und um Ihnen postalisch Informationen über weitere Angebote von uns sowie unseren Partner- oder Konzernunternehmen zukommen zu lassen. Wenn Sie unser Kunde sind, informieren wir Sie außerdem in den geltenden rechtlichen Grenzen per über unsere Angebote, die den vorher von Ihnen genutzten Leistungen ähnlich sind. Soweit im Rahmen der Verwendung der Daten eine Übermittlung in Länder ohne angemessenes Datenschutzniveau erfolgt, schaffen wir ausreichende Garantien zum Schutz der Daten. Außerdem verwenden wir Ihre Daten, soweit Sie uns hierfür eine Einwilligung erteilt haben. Sie können der Nutzung Ihrer Daten für Zwecke der Werbung oder der Ansprache per oder Telefax jederzeit gegenüber der Informa Deutschland SE, Postfach , Düsseldorf widersprechen. Zimmerreserv ierung. Im Tagungshotel steht Ihnen ein begrenztes Zimmerkontingent zum ermäßigten Preis zur Verfügung. Bitte nehmen Sie die Zimmerreservierung direkt im Hotel unter dem Stichwort Euroforum-Veranstaltung vor. Ihre Tagungsho t el s. Frankfurt: Am ersten Veranstaltungstag lädt Sie das Novotel Frankfurt City herzlich zu einem Aperitif ein. Berlin: Das Hotel Berlin, Berlin liegt im Herzen der Hauptstadt, nur wenige Minuten vom Kurfürstendamm und Potsdamer Platz entfernt. Es hat über 700 Zimmer und Suiten, eine Bar, 3 Restaurants und mehr als 270 eigene Parkplätze. In unseren modernen und neu renovierten Superior/Business Zimmern sowie im gesamten Hotel ist kostenfreier W-LAN Internetzugang eine Selbstverständlichkeit. Unsere 21 flexiblen Konferenzräume arbeiten mit der neuesten Version des CAT7 Netzwerkes, wodurch Sie alle technischen Funktionen Ihrer Veranstaltung einfach, zentral und individuell steuern können via Crestron Mediasteuerung. Am ersten Veranstaltungstag lädt Sie das Hotel Berlin, Berlin herzlich zu einem Aperitif ein. Wer entscheidet über Ihre Teilnahme? Ich selbst oder Name: Position: Beschäftigtenzahl an Ihrem Standort: bis über 5000 Anmeldung und Information per Fax: +49 (0)2 11/ telefonisch: +49 (0)2 11/ [Sonja Meyer] Zentrale: +49 (0)2 11/ schr if tlich: Euroforum, Informa Deutschland SE Postfach , Düsseldorf per im Internet : anmeldung@euroforum.com info@euroforum.com [Frankfurt/Main] [Berlin]
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