Konzeption der Schulsozialpädagogik der Stadt Elmshorn

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1 Konzeption der Schulsozialpädagogik der Stadt Elmshorn (Stand: Juni 2013) Vorwort Handlungsmaxime 1 Ziele der Schulsozialpädagogik 1.1 Fachliche Beratung und Begleitung für Kinder, Jugendliche und Eltern Förderung von Kompetenzen Vermittlung und Unterstützung Lotsenfunktion 1.2 Fachliche Begleitung der Schule 1.3 Verbesserung des Schulklimas 1.4 Ziele der Stadt für die Schulsozialpädagogik 2 Rahmenbedingungen 2.1 Konzeption 2.2 Räumlichkeiten, Ausstattung und Etat 2.3 Personal- und Stundenkontingent 2.4 Finanzierung 3 Angebotsstruktur der Schulsozialpädagogik 3.1 Sozialpädagogische Beratung und Hilfen Individuelle Hilfe Beratung und Hilfen 3.2 Sozialpädagogische Gruppenangebote 3.3 Elternarbeit 3.4 Kooperation mit Schule 3.5 Kooperation und Vernetzung mit außerschulischen Institutionen 3.6 Öffentlichkeitsarbeit 3.7 Differenzierung der unterschiedlichen Schulformen 4 Evaluation Seite 1 von 13

2 Konzeption der Schulsozialpädagogik 1 der Stadt Elmshorn (Stand: Juni 2013) Vorwort Im Rahmen zweier Teamworkshops (März 2010 und September 2012) beschäftigten sich die Schulsozialpädagoginnen und -pädagogen der Stadt Elmshorn mit der Erstellung einer Konzeption bzw. eines Standardpapieres ihres Aufgabenbereiches. Als Grundlage dienten hier die Ausführungen der Qualitätsstandards des Landesarbeitskreis Schulsozialpädagogik und des Arbeitskreis Schulsozialpädagogik im Kreis Pinneberg. Ziel der Konzeption ist es, Standards zu benennen und die Qualität, die für alle Elmshorner Schulen gleichermaßen Gültigkeit hat, zu definieren. Schulsozialpädagogik versteht sich als ein professionelles, sozialpädagogisches Angebot. Die Schulsozialpädagogik gestaltet und entwickelt ihre Angebote abgestimmt auf die Bedarfe des jeweiligen Schulstandortes und in Zusammenarbeit mit der Schule. Sie soll in die inhaltliche konzeptionelle Arbeit der jeweiligen Schule miteinbezogen werden. Ziel ist es, die Angebote der Schulsozialpädagogik in das Schulprogramm und die Schulentwicklungsplanung zu integrieren und dauerhaft im Schulalltag zu verankern. Die verbindlich vereinbarte und gleichberechtigte Kooperation mit Schule und weiteren Netzwerkpartner/innen bzw. Kooperationspartner/innen wird als multiprofessionelles Zusammenarbeiten angesehen und soll im Sinne der Schülerinnen und Schüler geschehen. Schulsozialpädagogik erfüllt nicht nur die Brückenfunktion zwischen Jugendhilfe und Schule, sondern bezieht auch Eltern, außerschulische Einrichtungen und Institutionen sowie die Zusammenarbeit mit dem Gemeinwesen und der Kommune in ihre integrative und lebensweltorientierte Arbeitsweise mit ein. Außerdem unterstützt Schulsozialpädagogik die Schule bei der Öffnung in den Sozialraum. Schulsozialpädagogik bezieht sich auf die rechtlichen Grundlagen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) bzw. SGB VIII sowie das Schleswig-Holsteinische Schulgesetz (SchulG). 1 Um die Lesbarkeit zu vereinfachen wird auf die Formulierung Schulsozialpädagogik/ Schulsozialarbeit verzichtet. Es soll an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass sowohl Schulsozialpädagogik als auch Schulsozialarbeit in der gesamten Konzeption gemeint sind. Seite 2 von 13

3 Handlungsmaxime Die Handlungsmaxime sensibilisieren Schulsozialpädagoginnen und -pädagogen und alle Akteure im Kontext Schule und deren Netzwerk-/ Kooperationspartner/Innen für die schulsozialpädagogischen Haltungen. Außerdem sind Handlungsmaxime Grundvoraussetzungen für die Realisierung der unten genannten Ziele der Schulsozialpädagogik. Erziehung und Bildung im Sinne des Kindes bzw. des/der Jugendlichen sind in Form einer wertschätzenden, akzeptierenden Grundhaltung zu begleiten und mitzugestalten. Alle Angebote und Beratungen sollen ressourcenorientiert angelegt sein. Wesentliche Voraussetzung für das Gelingen von Schulsozialpädagogik ist eine wertschätzende, akzeptierende und enge alltägliche Zusammenarbeit zwischen Schulsozialpädagoginnen und -pädagogen, Schulleitung, Lehrkräften, Schulangestellten sowie den Fachkräften der Jugendhilfe, der freien Träger und den Eltern. Aufgabe der Schulsozialpädagogik ist es sich sowohl wertschätzend, aber auch kritisch einzumischen. Um die Ziele der Schulsozialpädagogik zu realisieren, sind folgende Punkte zu berücksichtigen und erforderlich eine hohe Reflexivität und Souveränität der Schulsozialpädagoginnen und -pädagogen wie die Fähigkeit zur Selbstkritik der Schulsozialpädagogik sowie Verlässlichkeit und Vertraulichkeit als auch regelmäßige, transparente und konstruktive Kommunikationsstrukturen innerhalb der genannten multifprofessionellen Teams. Die o.g. Handlungsmaxime beziehen sich auf das Konzept der Lebensweltorientierung von Hans Thiersch. Seite 3 von 13

4 1 Ziele der Schulsozialpädagogik Die Schulsozialpädagogik verfolgt unterschiedliche Ziele. Dazu gehören u.a. Verbesserung der Möglichkeiten zur Teilhabe an Bildung und Gesellschaft (Demokratie) Vermittlung und Umsetzung von Normen und Werten Erweiterung der Handlungskompetenzen Stärkung der Eigenverantwortung und des Selbstbewusstseins Integration der Schülerinnen und Schüler in die Klasse/ Schule Verbesserung der Lehr- und Lernbedingungen Reduzierung von Bildungshemmnissen Neben der fachlichen Beratung und Begleitung für Kinder, Jugendliche und Eltern bieten Schulsozialpädagoginnen und -pädagogen ebenfalls eine fachliche Beratung für die Schule bzw. die Lehrkräfte an, helfen das Schulklima zu verbessern und sind als Teil des präventiven Gesamtkonzeptes der Schule zu betrachten. 1.1 Fachliche Beratung und Begleitung für Kinder, Jugendliche und Eltern Unter fachlicher Beratung und Begleitung ist die Förderung von Kompetenzen, die Vermittlung und Unterstützung und die Lotsenfunktion der Schulsozialpädagoginnen und -pädagogen gegenüber den Schülerinnen und Schülern und Eltern gemeint und findet sich unter Punkt 3 in einer ausführlichen Form wieder Förderung von Kompetenzen Die Schulsozialpädagoginnen und -pädagogen unterstützen die Entwicklung von Sozialkompetenzen und Konfliktlösungsfähigkeiten. Außerdem fördern Schulsozialpädagoginnen und -pädagogen die Persönlichkeitsentwicklung von Schülerinnen und Schülern. Bei Bedarf kann die Erziehungskompetenz von Eltern unterstützt werden Vermittlung und Unterstützung Schulsozialpädagogik vermittelt und unterstützt: Sie baut Ängste und Vorurteile gegenüber der Schule ab. Sie vermittelt bei Konflikten zwischen Schülerinnen/ Schülern, Lehrkräften und Eltern und bei Konflikten einer Schülerin/ eines Schülers mit anderen Schüler/Innen, Lehrkräften und dem Elternhaus. Seite 4 von 13

5 1.1.3 Lotsenfunktion Schulsozialpädagogik ist Lotse, weil sie Schülerin/Schüler und Eltern in außerschulische Fachinstitutionen vermittelt. Sie nutzt unterschiedliche Netzwerkpartner/Innen des Kreises Pinneberg, wie Angebote des Schulamtes (schulische Erziehungshilfen), sowie Angebote der Jugendhilfe des Kreis Pinneberg (z.b. schulische Gewaltprävention) und außerdem Angebote verschiedener Träger der Jugendhilfe der Stadt Elmshorn. 1.2 Fachliche Begleitung der Schule Schulsozialpädagogik begleitet die Schule fachlich, indem sie Lehrkräfte in sozialpädagogischen Fragen berät und unterstützt. Sie unterstützt bei der Vernetzung und Öffnung der Schule in den Sozialraum und verankert sozialpädagogische Inhalte im Schulprogramm/-profil. Sie trägt dazu bei, die Bereitschaft der Eltern zur Mitarbeit in Schule zu fördern und anzuregen. 1.3 Verbesserung des Schulklimas Schulsozialpädagogik hilft, das Schulklima zu verbessern, indem die Lernbedingungen von Schülern und Schülerinnen verbessert werden und trägt zur Chancengleichheit in der Schule bei. Schulsozialpädagogik unterstützt in der Wertschätzung von Kindern und Jugendlichen. 1.4 Ziele der Stadt für die Schulsozialpädagogik Zukünftig muss sich mit der Messbarkeit der Ziele auseinandergesetzt werden. Über die Ziele der Stadt, die sie mit der Schulsozialpädagogik erreichen möchte, ist in die Diskussion einzutreten. Dieser Punkt wurde bisher noch nicht politisch beraten und sollte in die Beratungen mit aufgenommen werden. Grundsätzlich ist eine Zielerreichung nur in Kooperation mit den Schulen möglich. Seite 5 von 13

6 2 Rahmenbedingungen Die Schulsozialpädagogik bildet die Schnittstelle zwischen Schule und öffentlicher Jugendhilfe. Um die notwendige partnerschaftliche Kooperation von Lehrkräften und Schulsozialpädagoginnen und -pädagogen zu ermöglichen, sind institutionelle und organisatorische Regelungen erforderlich. Die Rahmenbedingungen müssen den u.g. Standards entsprechen, um eine professionelle Schulsozialpädagogik leisten zu können. Des Weiteren ist die Umsetzung von sozialpädagogischer Arbeit in den Schulen abhängig von verschiedenen Faktoren, wie z. B. Umfeld der Schule, Bedarfe, besondere Projektvorhaben und Rahmenprojekte des Anstellungsträgers der Stadt Elmshorn. 2.1 Konzeption Die Konzeption dient als Grundlage für die sozialpädagogische Arbeit an den Schulen und gilt für alle staatlichen Schulen in Elmshorn. 2.2 Räumlichkeiten, Ausstattung und Etat Die Schulsozialpädagogik benötigt angemessene Räume: Ein Büro- und Beratungsraum zur Realisierung von Beratungs- und Gruppenarbeitsaufgaben. Der Büroraum muss unter datenschutzrechtlichen Bedingungen unter anderem mit Telefon-, PC- und Internetanschluss ausgestattet sein. Entweder müssen Klassen- und Fachräume oder eigene sozialpädagogische Räumlichkeiten für außerunterrichtliche, sozialpädagogische Angebote zur Verfügung stehen. Für sozialpädagogische Gruppen- und Beratungsarbeit müssen die notwendigen Arbeitsmaterialien zur Verfügung stehen bzw. angeschafft werden. Ein Etat für Verbrauchs- und Arbeitsmaterial ist dazu erforderlich. Jeder Schule stehen zurzeit 500 für Sachmittel zur Verfügung. Ist-Stand (Juni 2013) Die Raumsituation an den Schulen gestaltet sich sehr unterschiedlich. Einige Kolleg/Innen haben keinen eigenen Büro- und Arbeitsraum. Aufgrund von teilweiser Mehrfachnutzung an den Schulen führt dies zu Einschränkungen in den Arbeitsabläufen (z.b. können Materialien nicht liegen gelassen werden, für Gespräche muss erst ein freier Raum gesucht werden). Dieser Umstand ist aus datenschutzrechtlichen Gründen kritisch zu bewerten. Jede Mitarbeiterin/ jeder Mitarbeiter verfügt über einen PC, der unter datenschutzrechtlichen Grundlagen von der Stadt zur Verfügung gestellt wird. Zurzeit wird geprüft, wie eine Anbindung der PCs an das Landesnetz umgesetzt werden kann. Seite 6 von 13

7 2.3 Personal- und Stundenkontingent Es sind zurzeit 17 Stellen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Schulsozialpädagogik ausgewiesen, alle Stellen sind besetzt. Eine Stelle wird zum neuen Schuljahr neu besetzt, so dass an jeder staatlichen Schule in Elmshorn Schulsozialpädagogik vertreten ist. Hierbei handelt es sich um insgesamt 13 Schulen in Elmshorn: sechs Grundschulen, zwei Gymnasien, drei Gemeinschaftsschulen, ein Förderzentrum und die Schule in der Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP). Die Stundenanzahl der Stellen variieren. In der Regel handelt es sich um Teilzeitstellen mit folgenden Stundenanzahlen: an den Grundschulen zwischen 19,5 und 22 Stunden, an den Gymnasien jeweils mit 25 Stunden, an den Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe 19,25 und 19,5 Stunden, am Förderzentrum 22 Stunden und an der KJP 34 Stunden. An der Gemeinschaftsschule mit Oberstufe gibt es insgesamt vier Stellen mit 39 Stunden, davon ist eine Stelle aufgeteilt in zweimal 19,5 Stunden. Insgesamt ist festzuhalten, dass die zur Verfügung stehenden Stunden nur ausreichend sind. 2.4 Finanzierung Schulsozialpädagogik wird in Schleswig-Holstein zurzeit mit kommunalen, Landesund Bundesmitteln finanziert. Von 2011 bis 2013 stehen den Kommunen jährlich Bundesmittel für Schulsozialarbeit (sowie für das Hortmittagessen von Kindern mit einem Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket) zur Verfügung, und zwar in Höhe von 2,8 % der Bundesbeteiligung an den kommunalen Ausgaben für Unterkunft und Heizung im Rahmen der Grundsicherung nach SGB II und SGB XII (p.a.). Das Land Schleswig-Holstein finanziert 2013 für die Maßnahme Schulsozialarbeit in der Schule der Kinder- und Jugendpsychiatrie Elmshorn die Personalkosten für Schulsozialarbeit bis zu einer Höhe von Euro jährlich. Der Betrag setzt sich anteilig aus Landesmitteln des Schulamtes Pinneberg ( ) und des Schulamtes Steinburg ( ) zusammen. Seite 7 von 13

8 3 Angebotsstruktur der Schulsozialpädagogik Die Schulsozialpädagogik (SSP) 2 zeichnet sich durch folgende Angebote aus: Sozialpädagogische Beratung und Hilfen, Sozialpädagogische Gruppenangebote, Elternarbeit, Kooperation mit Schule, Kooperation und Vernetzung mit außerschulischen Institutionen sowie Öffentlichkeitsarbeit. Es erfolgt eine Konkretisierung der jeweiligen Angebote und Hilfen in Form von möglichen Methoden und Umsetzungen im schulsozialpädagogischen Kontext. Bei den zentralen Arbeitsfeldern ist eine enge Vernetzung inner- und außerhalb der Schule zu berücksichtigen. Gleichzeitig ist der Bedarf des Schulträgers, der Schule und der Zielgruppe mit einzubeziehen. Diese Angebote und Hilfen der SSP sind sowohl als Interventionen in Krisen, als auch im Rahmen von präventiver Arbeit vor Ort zu finden. 3.1 Sozialpädagogische Beratung und Hilfen Die sozialpädagogischen Angebote teilen sich in die Bereiche individuelle Hilfen und Beratung auf Individuelle Hilfen Kinder und Jugendliche sollen gestärkt werden, Verantwortung für ihr eigenes Handeln zu übernehmen und sich in ihrem Umfeld Unterstützungsmöglichkeiten zu erschließen und Bündnispartner zu finden. Kinder und Jugendliche sollen befähigt werden, Konflikte und Schwierigkeiten zu bewältigen und eigene Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln und zu erproben. Methoden / Umsetzung von individuellen Hilfen Kontaktaufnahme Beziehung aufbauen Einzelgespräche Begleitung ( an-die-hand-nehmen ) Den Schüler/die Schülerin darin unterstützen sich selbst kennen zu lernen und eigenverantwortliches Handeln zu erproben Selbstwahrnehmung / Fremdwahrnehmung fördern und fordern (eigene Grenzen kennenlernen und wahrnehmen), z. B. Regelakzeptanztraining Gemeinsame Erarbeitung von Konfliktlösungsstrategien / mögliche Methoden: o Streitschlichtung / Mediation o Konfliktlotsen o Schülerhelfer o Paten o Schüler übernehmen Verantwortung für ihr Handeln o Tat-Ausgleich o Peer to Peer - Projekte 2 Der Terminus Schulsozialpädagogik wird im Folgenden mit SSP abgekürzt. Seite 8 von 13

9 Frustrationstoleranz entwickeln Lernen Schwierigkeiten anzunehmen, sich ihnen zu stellen und anzugehen Ressourcenorientierung Herausarbeiten von eigenen Fähigkeiten und Stärken und ggf. Vermittlung in inner- und außerschulische Angebote Beteiligung (Partizipation) des Kindes/Jugendlichen Was willst du als erstes angehen?, Was brauchst du dafür? Integration in den Klassenverband Gefühle: wahrnehmen, benennen, ausdrücken, aushalten/zulassen sozial angemessenen Umgang finden Beratung und Hilfen Die Situationen und Anlässe, die Beratung und Hilfen notwendig machen, sind: bei Konfliktsituationen bei häuslicher Gewalt bei Trennungsproblemen bei Erziehungsschwierigkeiten bei Suchtproblematiken bei Schulschwierigkeiten (z.b. Schulabsentismus) Methoden/ Umsetzung von Beratung und Hilfen Einzelfallgespräche Alternative Anlaufstelle/ Ansprechpartner Vermittlung an andere Institutionen Regelmäßige Treffen o Kennen lernen o Beziehungsaufbau o Konflikterhellung, Konfliktlösungsstrategien vermitteln o Zielvereinbarungen/ überprüfen o Weitere Vorgehensweisen gemeinsam klären o Entwicklung begleiten Punktuelle Kontakte Diese Angebote richten sich an die Kinder und Jugendlichen der unterschiedlichen Schulen, sowie an deren Eltern und Lehrkräfte. Seite 9 von 13

10 3.2 Sozialpädagogische Gruppenangebote Die sozialpädagogischen Gruppenangebote sind situativ, alltags-, alters - und zielgruppenorientiert. Die Schulsozialpädagogik hat vor allem die Rolle sozialpädagogische Gruppenangebote zu initiieren und zu koordinieren. Dieses wird mit u.g. Methoden umgesetzt. Die Angebotsbeispiele sind: Förderung der Sozialkompetenz und Kommunikationsfähigkeit Stärkung des Klassenverbandes Förderung einer altersangemessenen Frustrationstoleranz Förderung der Regeleinhaltung Mediation und Moderation in Konfliktfeldern Themenorientierte sozialpädagogische Gruppenangebote Klassen-, gruppenübergreifende Angebote Gruppenangebote mit Lehrkräften Methoden/ Themen/ Umsetzung der sozialpädagogischen Gruppenangebote Der Einsatz von Methoden ist abhängig vom Alter der Kinder und Jugendlichen. Im Folgenden sollen mögliche sozialpädagogische Interventionen aufgezeigt werden. Besondere Berücksichtigung finden Themen, wie Ich-Stärkung, Wir-Gefühle, Regelakzeptanz, Entspannung, Toleranz, Integration Einzelner, Gefühle und Kennen Lernen. Krisenintervention Konflikttraining/- mediation ( Richtig streiten lernen, Umgang mit Aggressionen) Soziales Lernen (Klassengemeinschaftsprojekte, Team- und Kooperationsangebote, Regelakzeptanz, Wir-Gefühl Projekt: Eigenständig werden, Training von demokratischem Verhalten) Klassenbegleitung Kleingruppenarbeit o Mädchengruppe o Jungengruppe o Halbgruppe o Geschlechtsgemischte Gruppe o Themenspezifische und anlassbezogene Angebote z.b. Trennung und Scheidung, interkulturelle Identitätsbildung o.a. Seite 10 von 13

11 3.3 Elternarbeit Die Schulsozialpädagoginnen und -pädagogen beraten Eltern bei Schul- und Erziehungsfragen und bei Bedarf kommt es zur Kooperation mit entsprechenden Fachinstitutionen. Methoden / Umsetzung der Elternarbeit Anlassbezogene Gespräche, z. B. o Verhalten o Erziehung, Pubertät o Familiäre Ereignisse o Unterschiedliche Problematiken, die im Rahmen von Schule deutlich werden o Schulabsentismus Unterstützung / Begleitung der Eltern - Lehrergespräche Lösungsorientierte Vorgehensweise Krisenintervention Unterstützung bei Elternabenden mit Themenschwerpunkten, wie z.b. o Pubertät o Mobbing o Klassensituation o Suchtprävention 3.4. Kooperation mit Schule Schulsozialpädagogik arbeitet mit Schule in unterschiedlichen Kontexten zusammen. Die jeweiligen Methoden sind: Einzelfallhilfe Krisenintervention Themenorientierte Projektarbeit Kleingruppenarbeit Unterrichtshospitationen (Beobachtung) Kollegiale Beratung von Lehrkräften, Reflexion Schulorganisatorisch: Teilnahme an Klassen-, Lehrer- und Schulkonferenzen Klassenkonferenz: Einbringen von sozialpädagogischer Sichtweise, ggf. als Anwalt des Schülers/ der Schülerin Lehrerkonferenz: Austausch, Stimmrecht Schulkonferenz: beratende Funktion Seite 11 von 13

12 Mitarbeit bei der Weiterentwicklung des Schulkonzeptes/ -profils unter sozialpädagogischen Aspekten bei Schulentwicklungstagen durch Darstellen und Einbringen eigener Angebote in Schule (Gruppenangebote, Projekte) durch Rücksprache (Besprechung) mit der Schulleitung/ dem Schulleitungsgremium Kooperation und Vernetzung mit außerschulischen Institutionen Die SSP arbeitet mit dem Fachbereich Soziales, Jugend, Schule und Gesundheit des Kreises Pinneberg zusammen. Insbesondere Mit dem Fachdienst Jugend und Bildung ( mit dem Team Prävention und Jugendarbeit, dem Schulamt des Kreises Pinneberg und der schulpsychologischen Beratungsstelle) und dem Fachdienst Jugend/Soziale Dienste. Vernetzung und Kooperation mit dem außerschulischen Tandempartner o Schnittstelle zwischen Fachdienst Jugend / Soziale Dienste und Schule Schulische Erziehungshilfen (drei Lehrkräfte vom Förderzentrum) Öffentliche Erziehungshilfe (ein Mitarbeiter/in des Fachdienst Jugend) Vernetzung mit dem Fachdienst Jugend/Soziale Dienste Vernetzung mit Beratungs- und Therapieeinrichtungen, Kinder und Jugendpsychiatrie Austausch und Absprachen mit Trägern der öffentlichen Jugendhilfe (Soziale Gruppe, Wohngruppe, Tagesgruppe) Fachaustausch mit anderen Schulen und deren Schulsozialpädagogik Fachaustausch der Schulsozialpädagoginnen und -pädagogen in Arbeitskreisen, bei Fachtagungen und Fortbildungen Vernetzung und Kooperation mit Betreuungs- und Hortgruppen Kooperation mit sozialen Einrichtungen, Freizeiteinrichtungen und Vereinen im Sozialraum Vernetzung und Kooperation mit dem schulpsychologischen Dienst Der Ablauf und Inhalt der Kooperation und die Vernetzung mit außerschulischen Institutionen gestaltet sich folgendermaßen: Kontaktaufnahme, Lehrkraft, Schulsozialpädagogik und Institution Absprachen und Zielvereinbarungen Runder Tisch Regelmäßiger Austausch o Überprüfung der Absprachen und Zielvereinbarung o ggf. regulieren und verändern o ggf. Vermittlung an verschiedene Einrichtungen (Beratungsstellen) Seite 12 von 13

13 3.6 Öffentlichkeitsarbeit Schulsozialpädagogik macht sich, seine Angebote und seine Konzeption innerhalb wie außerhalb der Schule bekannt. Außerhalb der Schule durch Flyer Präsenz auf der Homepage der Stadt Elmshorn ( Präsenz auf der Homepage der Schule Präsenz / Präsentation bei öffentlichen Veranstaltungen durch persönliches Auftreten in unterschiedlichen Gremien. Innerhalb der Schule durch Teilnahme an Elternabenden, Elternbeiratssitzungen, Schulkonferenzen, Info- Veranstaltungen Teilnahme an Schulveranstaltungen (Tag der offenen Tür, Schulfeste) Aushänge 3.7 Differenzierung der unterschiedlichen Schulformen Die sozialpädagogische Arbeit in Schule ist bestimmt durch die jeweilige Schulform (Grundschule - weiterführende Schule) und die schulorganisatorische Struktur (offener/ gebundener Ganztag, Betreuungsgruppen). Aufgrund der unterschiedlichen Altersstruktur an den Schulformen entsteht eine andere Auseinandersetzung mit entwicklungsspezifischen Themen, sodass die Angebote variieren. Durch die schulorganisatorische Struktur der jeweiligen Schule kann eine temporäre Unterstützung und Vermittlung zwischen Betreuungsgruppen und Lehrerkollegium stattfinden. Die jeweiligen Schwerpunkte/Besonderheiten der einzelnen Schulen werden im zukünftigen Flyer für die Schulsozialpädagogik zum Ausdruck kommen. 4 Evaluation Im Rahmen der Evaluation wird die Konzeption regelmäßig auf Aktualität überprüft. Jährlich verfasst jede(r) Mitarbeiter(in) einen Sachbericht und führt einen Erhebungsbogen für die statistische Erfassung. Seite 13 von 13

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