Abstimmungsergebnis Hauptausschuss Ja Nein Enthaltung. Beschlussentwurf Die Stadtverordnetenversammlung Wittstock/Dosse beschließt:

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1 Stadtverordnetenversammlung Tagesordnungspunkt 7. Wittstock/Dosse Beschluss-Nr SVV Öffentlich Sitzungsvorlage für: Nichtöffentlich Stadtverordnetenversammlung Bekanntmachung ja Sitzungsdatum: Bekanntmachung nein Fachamt Bürgermeister Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Anwesende Empfehlung Soll Ist Gemäß Beschlussvorschlag mit Änderungen Ablehnung Abstimmungsergebnis Hauptausschuss Ja Nein Enthaltung Beschlussentwurf Die Stadtverordnetenversammlung Wittstock/Dosse beschließt: 6 1. Zur Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Landesgartenschau 2019 in Wittstock wird die "LaGa Wittstock/Dosse 2019 gemeinnützige GmbH" (nachfolgend: LaGa 2019 ggmbh) gegründet. Die Errichtung der Gesellschaft liegt im öffentlichen Interesse. 2. Die Stadt Wittstock/Dosse wird an der LaGa 2019 ggmbh 100% der Geschäftsanteile an dem Stammkapital in Höhe von übernehmen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, den in der Anlage 1 beigefügten Gesellschaftsvertrag notariell beurkunden zu lassen und sämtliche für die Gründung der Gesellschaft erforderlichen Erklärungen abzugeben. Die Durchführung der Landesgartenschau wird planmäßig über eine gemeinnützige GmbH, wobei die Stadt 100%iger Gesellschafter ist, erfolgen. Die finanzielle Ausstattung, zunächst für die Jahre 2016 und 2017, wird über eine Anlauffinanzierung i.h.v. insgesamt 700 T durch die Stadt erfolgen. Die Mittel werden aus dem Zahlungsmittelbestand der Stadt Wittstock/Dosse bereitgestellt. Nach der Gründung der ggmbh wird ein konkreter Wirtschafts- und Finanzplan aufgestellt. Spätestens im Verlauf des Jahres 2017 ist zu erwarten, dass qualifizierte Aussagen über die Maßnahmen und deren Finanzierung vorliegen. Dann kann auch die Finanzierung der ggmbh neu aufgestellt werden. Im Bereich der Investitionen zur Landesgartenschau hat die Stadt Wittstock/Dosse alle Maßnahmen im Finanzplan veranschlagt und zur Absicherung der Eigenanteile die Aufnahme von Krediten in Jahresscheiben vorgesehen. Die Planansätze stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2016/2017. Die Stammeinlage in Höhe von ,- sowie die Gründungskosten der Gesellschaft sind im Doppelhaushalt 2016/2017 eingeplant und werden mit Beschlussfassung vorzeitig freigegeben. Der o.g. Beschluss wird wie folgt neu gefasst: (Änderung/Streichung/Zusatz zum Beschlussvorschlag) nichtzutreffendes streichen

2 Beschlussfassung wie Vorschlag/Änderungen (nichtzutreffendes streichen) Anwesende Anmerkung: Ja-Stimmen Auf Grund des 22 des Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) Nein-Stimmen Enthaltungen waren Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Der Vorsitzende (Siegel) Der Bürgermeister

3 Rechtsgrundlagen: 92, 96, 97 BbgKVerf, Rundschreiben des MIK zur wirtschaftlichen Betätigung vom Finanzielle Auswirkungen Einnahmen Keine haushaltsmäßige Berührung zur Kenntnis genommen: Mittel stehen zur Verfügung Mittel stehen nicht zur Verfügung Stadtkämmerei Sachverhalt: Beschluss-Nr SVV Nach erfolgereicher Bewerbung hat Wittstock/Dosse den Zuschlag für die Ausrichtung der Landesgartenschau 2019 erhalten. Zur Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der LaGa 2019 soll eine gemeinnützige ggmbh die LaGa Wittstock/Dosse 2019 gemeinnützige GmbH gegründet und mit den entsprechenden Aufgaben beauftragt werden. Die LaGa 2019 ggmbh soll in diesem Zusammenhang folgende Aufgaben übernehmen: 1. Errichtung bzw. Herrichtung des Landesgartenschaugeländes sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen. 2. Die Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung. Das Gelände der Landesgartenschau befindet sich ausschließlich im Stadtgebiet. Die Gründung der LaGa 2019 ggmbh muss im Interesse des öffentlichen Gemeinwohls stehen, d. h. ein öffentlicher Zweck muss gegeben sein. Ein solcher liegt dann vor, wenn die Lieferungen und Leistungen des kommunalen Unternehmens sachlich und räumlich grundsätzlich im Wirkungskreis der Gemeinde liegen und dazu dienen, ihre Bedürfnisse und die ihrer Einwohner zu befriedigen. Die Betätigung muss daher den öffentlichen Interessen dienen und aus Gründen des Gemeinwohls erfolgen. Zweck der LaGa 2019 ggmbh ist unter anderem die Förderung des Umwelt- und Landschaftsschutzes, der Kunst und Kultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, der Kleingärtnerei sowie der Erziehung und Volksbildung. Der öffentliche Zweck wird insbesondere durch die Anlage von Grün- und Landschaftsflächen und durch Maßnahmen, die geeignet sind, die Bereitschaft des Bürgers zum Erleben und zur Weiterentwicklung seiner Umwelt zu wecken. Dies wird durch Informationsveranstaltungen und Ausstellungen, durch Bildungsangebote, die geeignet sind, dem Bürger die notwendigen Kenntnisse im Bereich des Landschafts- und Umweltschutzes zu vermittelt, erreicht. Des Weiteren durch Einbeziehung der Kunst in Freiflächen sowie die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen im Allgemeininteresse. Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Förderung des Sports durch die Allgemeinheit sowie die Durchführung von Sportveranstaltungen und Sportfesten dienen ebenso dem Gemeinwohl der Einwohner. Die weitere Restaurierung der Stadtmauer sowie der Grünanlagen auf dem Bleichwall dienen dem gesetzlichen Auftrag einer an den gesunden Wohn- und Lebensbedürfnissen der Einwohner orientierten Stadtentwicklung. Durch die Anlage von Musterkleingärten wird dem öffentlichen Zweck des Kleingartenwesens entsprochen. Die Lieferungen und Leistungen selbst müssen dem öffentlichen Zweck dienen. Die Sicherung des Eigenbedarfs der Gemeinde sowie ihrer Einwohner, des ortsansässigen Gewerbes und der Industrie

4 mit öffentlichen Versorgungs- und Dienstleistungen (Daseinsvorsorge), die Bereitstellung der öffentlichen Infrastruktur, die kommunale Siedlungsentwicklung mit dem Ziel einer Freiflächennahversorgung für breite Schichten der Bevölkerung, städtebauliche Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen, die Unterstützung der Wirtschaftsförderung (insbesondere in der Dienstleistungs- und Tourismusbranche) und die Berücksichtigung sozialer Belange von Leistungsempfängern sowie eine Beseitigung sozialer Missstände durch die städtische Gesellschaft erfüllen diesen Zweck unmittelbar. Die Gründung der städtischen, gemeinnützigen Gesellschaft und der Auftrag zur Durchführung der Landesgartenschau 2019 hat keine nachteiligen Auswirkungen auf die örtliche und regionale Wirtschaft, sondern führt vielmehr zu positiven Beschäftigungseffekten. Die zu beteiligenden Kammern nach 92 Abs. 2 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) wurden zur Stellungnahme aufgefordert und gaben diese ab (Anlage 2 und 3) Die gewählte Rechtsform ist steuerrechtlich und organisatorisch sinnvoll und sollte auch aus fiskalischen Gründen gemeinnützig sein. Die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit erfüllt eine Landesgartenschaugesellschaft, wenn sichergestellt ist, dass sich die Tätigkeit der Landesgartenschau auf die unmittelbare und ausschließliche Verfolgung gemeinnütziger Zwecke beschränkt und keine eigenwirtschaftlichen Interessen, die über die gemeinnützige Zweckverwirklichung hinausgeht, verfolgt werden. Dieses ist insbesondere durch den Gesellschaftszweck sichergestellt. Somit sind die Gründungsvoraussetzungen nach 92 BbgKVerf erfüllt.

5 Anlagen: Beschluss-Nr SVV 1. Gesellschaftsvertrag (Stand: ) 2. Stellungnahme der IHK Potsdam zur Gründung der LaGa Wittstock/Dosse 2019 ggmbh vom Stellungnahme der Handwerkskammer Potsdam zur Gründung der LaGa Wittstock/Dosse 2019 ggmbh vom

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