Siedlungswasserwirtschaft UFG Förderung
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- Kurt Dresdner
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1 UFG Förderung Neue Landes-Förderungsrichtlinie 2016 Ing. Winfried Kunrath Abteilung Wasser
2 Bundesförderung neu seit FAG bis Ende 2021 mit 80 Mio. gesichert Fördersatz ABA 10 40% WVA 10 25% Berechnungskriterien: Einkommen der Bürger Bisherige nach UFG geförderte Investitionen
3 Eingereichte Förderfälle Anlage Anzahl Investitionskosten Barwert WVA 65 19,6 Mio. 3,4 Mio. ABA 69 20,5 Mio. 4,2 Mio. Gesamt ,1 Mio. 7,6 Mio.
4 Richtlinie für die Förderung von Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen im Land Salzburg per
5 Inhalt 1. Beiträge als Ergänzung zur Förderung gem. der Bundes-Förderungsrichtlinie SWW 2016 (neu) 2. Beiträge für Einzelanlagen 3. Beiträge zum Schuldendienst und Betriebskosten 4. Zinsenzuschüsse für bis zum Jahr 2003 ausbezahlte Bankdarlehen
6 Allgemeine Voraussetzung Höchstmögliche Bundesförderung Einhebung der vom Land verlautbarten Gebühren Gebühr 2018 WVA ABA Anschlussgebühr je Anschlusspunkt Benützungsgebühr je m³ 1,22 3,15 Nicht für Einzelanlagen
7 1. Beiträge als Ergänzung zur Förderung gem. der Bundes-Förderungsrichtlinie SWW 2016 Für Baumaßnahmen
8 Voraussetzungen Gemeinden unter Einwohner (dzt.98 Gemeinden) Einstufung nach Finanzkraft der Gemeinde
9 Förderintensität: Basisförderung WVA+ABA Land + Bund 15% (16 Gemeinden) Aufschläge für Gemeinden (Land + Bund) Finanzkategorie A 25% ( 9 Gemeinden) Finanzkategorie B 20% (14 Gemeinden) Gesamt 39 Gemeinden Höchstbetrag je Förderfall und Gemeinde
10 Förderintensität: Beispiel Mustergemeinde < EW Finanzkategorie B Gesamtförderung 20% Fördersatz Bund 12% Land 8% Anlagen von Wasser- und Abwassergenossenschaften Fördersatz richtet sich nach Gemeinde
11 Abwicklung - Verfahren Ansuchen Land Abteilung Wasser Förderung als Investitionszuschuss 1.Auszahlung Funktionsfähigkeit (90%) Restzahlung mit erfolgter Kollaudierung
12 Abwicklung Verfahren Keine Abrechnung der Anschlussgebühren Keine weitere Bedarfsprüfung
13 Benchmarking + Energiekonzepte für ARAs ÖWAV: Kläranlagen + Kanal ÖVGW: Trinkwasser
14 Benchmarking In Salzburg 28 Kläranlagen (> EW) Ziel jede Kläranlage mindesten alle 5 Jahre ein Benchmarking Prozess
15 Mehrwert von Benchmarking Wichtiger Schritt vor Reinvestitionen Erkennen der eigenen Stärken und Schwächen Wirtschaftliche Kennzahlen für die Anlage Blick von Experten auf die Anlage ohne weitere wirtschaftliche Interessen
16 Energiekonzept Gemeinsam mit Benchmarking Kläranlage: Optimierung Energieerzeugung Erkennen und Optimierung der Verbrauchswerte
17 Förderintensität Benchmarking 50% Bund 30% Land Energiekonzepte 80% Land Beispiel: ARA bis EW Teilnahmekosten Benchmarking: 7.400,-- Förderung Bund + Land: 5.920,--
18 2. Beiträge für Einzelanlagen bis zu 4 Objekte
19 2. Beiträge für Einzelanlagen bis zu 4 Objekte Pauschalsätze Wasserversorgungsanlage Wasserfassung (Brunnen/Quellen mit Hebung) Wasserfassung mittels Quellen Behälter 150 je m³ Aufbereitung 600 Leitung ab 600 lfm 10 je lfm
20 2. Beiträge für Einzelanlagen bis zu 4 Objekte Pauschalsätze Kläranlagen bis 50 EW Anreiz bis 2021: Höhere Fördersätze des Landes Bis EW Bund Ab EW Bund Je weiteren EW 140
21 2. Beiträge für Einzelanlagen bis zu 4 Objekte Objekte in Extremlage (Wasser und Abwasser) und Kläranlagen > 50 EW Land 35% Bund 30%
22 3. Beitrag zum Schuldendienst (unverändert) Ausgaben Schuldendienst pauschalierte Betriebskosten bzw. Wassermeister + Energie Einnahmen Benützungsgebühr nach Landessatz allf. Anschlussgebühren Gemeindebeitrag Ergibt förderbarer Abgang
23 4. Zinsenzuschüsse für bis 2003 gewährte Bankdarlehen Zuschüsse werden bis zur Tilgung der Darlehen gewährt Keine weiteren Berechnungen und Bedarfsprüfungen
24 Förderung Sanierung von bestehenden Anlagen Voraussetzung: Baubeginn vor 40 Jahren oder noch nie gefördert Reinvestitionsplan
25 Förderung Sanierung von bestehenden Anlagen Was ist eine Sanierung? Sanierung Ersatz von vorhanden Leitungen (auch in einer anderen Trasse) Umstellung von Misch- auf Trennsystem Ersatz mit größerer Dimension
26 Förderung Reinvestitionsplan Inhalt Darstellung des bereits vorliegenden digitalen Leitungsinformationssystems mit Zustandsbeschreibung der Leitungen und Sanierungsbedarf Zeitplan für die Erfassung des noch nicht im digitalen Leitungsinformationssystem erfassten Netzes (max. bis ) Ausnahmen Gemeinden und Wassergenossenschaften mit weniger als lfm Leitungslänge
27 Förderung Reinvestitionsplan Inhalt Angabe der notwendigen Reinvestitionsmaßnahmen Zeitplan für die Reinvestitionsmaßnahmen der nächsten 10 Jahre auf Basis einer begründeten Priorisierung Kostenschätzung Finanzierungsplan für die nächsten 10 Jahre Nicht älter als 1 Jahr
28 Förderung Reinvestitionsplan Inhalt Finanzierungsplan für die nächsten 10 Jahre
29 Ein Prost auf unser Wasser
30 Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit
31 Ing. Winfried Kunrath Abteilung Wasser Michael Pacherstraße Salzburg Tel.:
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