Inklusive (integrative) bilinguale Schulmodelle in Österreich
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- Eike Huber
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1 forumtagungsberichte Inklusive (integrative) bilinguale Schulmodelle in Österreich Silvia Kramreiter SCHULISCHE INTEGRATION IN ÖSTERREICH SEIT 1993 Im Jahr 1993 wurde das Recht auf Integration an der Volksschule gesetzlich verankert. An der Sekundarstufe I erfolgte die Verankerung 1997; d.h. Eltern können im Bereich Volksschule und Sekundarstufe I wählen, ob sie ihr Kind in eine Integrationsklasse oder in ein Sonderpädagogisches Zentrum schicken wollen. Integrationsklassen an der Polytechnischen Schule laufen ab dem Schuljahr 2001/02 nach wie vor als Schulversuch. Es gibt bis heute in Österreich nur sehr wenige über die Pflichtschulzeit hinausgehende Integrationsklassen für Schüler/innen mit Behinderung. Die gesetzlichen Grundlagen für die Integration von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Regelschulen sind im Schulpflichtgesetz und im Schulorganisationsgesetz geregelt (SchPflg 8.a). BILINGUALER INTEGRATIVER UNTERRICHT Da sich in Österreich die schulische Integration positiv im Pflichtschulsystem verankert hatte, wurde das bilinguale integrative Unterrichtssetting in die regulären Integrationsstrukturen eingebettet. Das bedeutet: - Teamteaching (Zwei-Lehrer/innen-System in allen Unterrichtsstunden): Für beide Sprachen sind Pädagogen/innen für die Schüler/innen im Unterricht anwesend. Abwechselnd sollte ein/e gehörlose/r Pädago- ge/in oder Unterrichtsassistent/in und eine hörende gebärdensprachkompetente Integrationslehrkraft den Unterricht als Zweitlehrer/in übernehmen. - Regelschulstandort mit Expositurstatus: Gemischte Klassen (hörende mit gehörlosen Schüler/innen) befinden sich meist an einer Regelschule, wobei die organisatorischen Belange im Verantwortungsbereich der Sonderinstitution (Stammschule) bleiben. Dies birgt insofern Vorteile, da die Sonderinstitution die technische Ausstattung übernimmt, die gebärdensprachkompetenten Pädagogen/innen zur Verfügung stellt und somit die gesamte Unterrichtsstundenanzahl durch eine/n Sonderpädagogen/in absichert. - Das Zeugnis wird von der Regelschule ausgestellt, wobei Lehrplanzuordnungen konkret gekennzeichnet werden. - Die Integration kann somit zielgerichtet, d.h. im Regelschullehrplan als auch in einzelnen Gegenständen im Lehrplan für Gehörlose erfolgen; Spezifische bilinguale Unterrichtskriterien: - Die Unterrichtssprachen sind ÖGS (Österreichische Gebärdensprache) und Deutsch, wobei beide Sprachen eine gleichberechtigte Stellung im Unterricht einnehmen; - Vorrangiges Ziel ist es, die Gebärdensprachkompetenzen der gehörlosen Schüler/innen zu erweitern und Lautsprache als Lese- und Schreibkompetenzen aufzubauen; - Wenn die Schüler/innen es selber wollen, 44 / Tagungsberichte / Kramreiter
2 tagungsberichteforum wird die Lautsprache Deutsch sprechtechnisch geübt und verfeinert; - Das Fach Gebärdensprache soll zumindest in einer UÜ (unverbindliche Übung) von einem/er Native Signer/in unterrichtet werden (getrennt für hörende und gehörlose Schüler/innen); - Die Gebärdensprache wird zur Vermittlung von Bildungsinhalten und als Unterrichtsund Alltagskommunikation eingesetzt; - Deutsch wird einerseits mit spezifischen didaktisch-methodischen Unterrichtspraktiken und andererseits auch mit Hilfe der Regelschuldidaktik vermittelt und gelernt. - In Integrationsklassen soll Gebärdensprache für hörende Schüler/innen im Rahmen einer UÜ durch eine/n Native Signer/in angeboten werden. - Sensibilisierung der hörenden Schüler/innen und der Regelschulpädagogen/innen durch Bildungsinhalte über Gehörlosenkultur und Gebärdensprache soll mit in den allgemeinen Unterricht eingebettet werden. DAS ÖSTERREICHISCHE BILINGUAL- INTEGRATIVE SCHULSYSTEM Das allgemeine Schulsystem in Österreich wird in Primarstufe (Grundschule, Volksschule/VS), Sekundarstufe I (Neue Mittelschule/ NMS, Allgemeinbildende Höhere Schule- Unterstufe/AHS) und in die Sekundarstufe II (Allgemeinbildende Höhere Schule- Oberstufe/AHS, Berufsbildende Höhere Schule/ BHS und Fachschulen) eingeteilt. Wobei die Höheren Schulen mit Matura abschließen. Nun möchte ich gezielt auf das bilinguale Förderangebot in Wien eingehen: - In Wien gibt es mittlerweile im Elementarbereich einen bilingualen Kindergarten (2,5 bis 6 Jahre). - In der Primarstufe gibt es zurzeit zwei bilinguale integrative Mehrstufenklassen, wobei 2014 eine dritte Mehrstufenklasse eröffnet wird (6 bis 10 Jahre). - In der Sekundarstufe I (NMS) wird seit 2012 eine bilinguale integrative Mehrstufenklasse (10 bis 14 Jahre) geführt, welche am gleichen Standort der neu geplanten bilingualen integrativen VS von 2014 liegt; beide Klassen befinden sich nebeneinander. Somit ist ein reger Austausch zwischen den jüngeren und älteren gehörlosen Schüler/ innen möglich. - In der Sekundarstufe II gibt es seit dem Schuljahr 2013 eine Übergangsklasse in der AHS, eine 5. Klasse Oberstufe und eine 6. Klasse Oberstufe, in denen bilingual unterrichtet wird. Diese Klassen werden bis zur Matura geführt (14 bis 18 Jahre). Seit dem Schuljahr 2013 gibt es somit erstmals in Österreich eine durchgehende bilinguale integrative Förder- und Beschulungsschiene, welche vom 2. Lebensjahr bis zum Abschluss mit Matura angeboten wird. SCHULORGANISATORISCHE STRUKTUREN In der Regel kommen folgende schulorganisa- Kramreiter / Tagungsberichte / 45
3 forumtagungsberichte torischen Strukturen zur Anwendung: - Standort: Regelschule (VS, NMS, AHS) - Stammschule: Jeweilige Sonderinstitution z.b. in Wien das Bundesinstitut für Gehörlosenbildung (BIG); - Stundenplan: Regelschulstundenplan + zusätzliche Förderstunden (Hörübungen, Therapeutisch-funktionelle Übungen, UÜ ÖGS) - Lehrplan: Regelschullehrplan (VS/NMS- Lehrpläne mit ev. Einstufungen in einzelnen Fächern nach dem LP für Gehörlose und AHS-Lehrpläne ohne Umstufungen) - Benotung: Fächer im Regelschullehrplan Regelschulpädagogen/innen/ Fächer im Gehörlosenlehrplan Integrationspädagogen/innen - Nachmittagsbetreuung im BIG: möglich aufgrund der geringen Distanz zwischen den Schulen; - Nachmittagsbetreuung in der Standortschule: mit einem/er ÖGS-kompetenten Sozialpädagogen/in NOTWENDIGE REFLEXIONS- UND PLANUNGSPROZESSE IM TEAM - Sensibilisierungsseminare für das gesamte Lehrer/innenteam vor Beginn des geplanten integrativen Settings. Fragen zur Gehörlosigkeit der Schüler/innen, zur Gebärdensprache, zum Unterrichtsablauf in zwei Sprachen usw. sollen abgeklärt und diskutiert werden. - Klare Strukturen bezüglich Teamsitzungen, Supervisionen und dem Besprechungsmodus sollen vorab geklärt werden. - Im Vorfeld sollen Kompetenzzuordnungen und Kompetenzgrenzen zwischen den Regelschulpädagogen/innen und Integrationspädagogen/innen besprochen werden: Wer ist wofür verantwortlich? - Hinweis auf gegenseitige Wertschätzung bezüglich unterschiedlicher pädagogischer Kompetenzen. - Anspruch von hoher Flexibilität um sich auf unvorhergesehene Situationen positiv einstellen zu können ohne sich sofort gestört zu fühlen (z.b. beim Einsatz von visualisierenden Medien, Smartboard/Flipchart ). - Inklusion bedeutet keine Anpassung von Seiten der gehörlosen Schüler/innen an die Regelschulklassen, sondern setzt eine gleichberechtigte Teilhabe im Schulsystem voraus. - Gleichberechtigung im Rahmen einer manchmal erforderlichen individuellen Unterrichtsgestaltung (z.b. Zwischenschritte und Zusatzerklärungen) und des Einsatzes von unterstützenden Maßnahmen (z.b. Visualisierung) Zeitfaktor berücksichtigen!! EVALUIERUNGEN UND GESAMMELTE ERFAHRUNGSWERTE Krausneker (2004) und Kramreiter (2011) beschreiben umfassend zwei bilinguale Schulprojekte in Österreich und können folgende Ergebnisse zusammenfassen: - Integrative/inklusive bilinguale Beschulung 46 / Tagungsberichte / Kramreiter
4 tagungsberichteforum funktioniert hervorragend im sozialen Bereich. - Gehörlose Schüler/innen erzielen vergleichbare schulische Erfolge wie ihre hörenden Mitschüler/innen; - Hohe Sensibilität bezüglich einer gezielten Sprachanwendung zwischen den Gesprächspartnern/innen. - Kommunikative Barrieren zwischen den hörenden und den gehörlosen Schüler/innen werden über kreativen Strategien gemeistert. - Hohe Leistungsmotivation der gehörlosen Schüler/innen trotz intensiver Anstrengungen durch die Zuweisung in eine leistungsstarke Schulart. - Der hohe Lernaufwand verlangt und schult Selbstdisziplin und Eigenverantwortung. - Erhöhtes Selbstwertgefühl und Aufwertung des Selbstkonzepts. - Die Anerkennung und positive Leistungsbewertung durch Pädagogen/innen, Eltern und Freunde stärkt das Vertrauen in die eigenen Möglichkeiten. - Dies wiederum motiviert, verstärkt eigene Ressourcen einzusetzen. - Auch hörende Kinder profitieren, insbesondere in der Phase der Alphabetisierung vom Fingeralphabet. - Die Gebärdensprache wird von den hörenden Mitschülern/innen meist sehr positiv aufgenommen und mit Interesse gelernt. - Eine bilinguale integrative Beschulung ist eine Bereicherung für alle Beteiligten. MISCHMODELLE ZUR INTEGRATIVEN UNTERSTÜTZUNG Im Pflichtschulbereich wird das gesamte bilinguale Setting im Zwei-Lehrer/innen- System abgehalten. Gebärdensprachdolmetscher/innen werden in der Pflichtschule nicht eingesetzt, da die Bezahlung dieser in Österreich erst ab den weiterführenden Schulen genehmigt wird. Im Bereich der Sekundarstufe II gibt es folgende Unterstützungsmaßnahmen, welche ergänzend zueinander eingesetzt werden: Unterstützung der gehörlosen Schüler/innen mit 3 Modellen: Stützlehrer/innensystem: Sonderpädagogen/innen mit hoher Gebärdensprachkompetenz unterrichten die gehörlosen Schüler/innen in sieben Unterrichtseinheiten pro Woche und Schüler/in. Das bedeutet, befinden sich zwei gehörlose Schüler/innen in einer Klasse, dann verdoppelt sich die Anzahl der Unterrichtseinheiten auf 14 Stunden. Bei drei Schülern/innen umfassen die Stützstunden bis zu 21 Stunden und ab vier Schülern/ innen werden alle Unterrichtsstunden doppelt besetzt, da die Klasse dann als Integrationsklasse geführt wird. Der Aufgabenbereich der Sonderpädagogen/ innen umfasst folgende Teilbereiche: - Sensibilisierung der Mitschüler/innen und Pädagogen/innen zu den Themen Gehörlosigkeit, Gehörlosenkultur, Gebärdensprache und zu gehörlosenspezifischen Inhalten. - Umsetzung der Unterrichtsinhalte in ÖGS. Kramreiter / Tagungsberichte / 47
5 forumtagungsberichte - Bei komplizierten Inhalten, kann sich der/ die Sonderpädagoge/in bedenkenlos aus dem aktuellen Unterrichtsablauf kurzfristig ausklinken und eine weitere Erklärung oder eine zusätzliche Ergänzung zum konkreten Beispiel einfügen. Er hat keinen direkten Dolmetschzwang und kann sich individuell auf den/die Schüler/in einstellen. - Schriftliche Visualisierung in den Fremdsprachen mit einem Laptop (Latein, Englisch). - Angebot von Förderstunden außerhalb des Unterrichts. - Gespräche mit den AHS-Pädagogen/innen. - Begleitung und Unterstützung des/der Schülers/in bei unterschiedlichen Belangen (Prüfungsvorbereitung, Begleitung bei Sprechstunden usw.). - Einberufung und beratende Funktion bei Elterngesprächen. Gebärdensprachverdolmetschung im Unterricht: Die Gebärdensprachdolmetscher/innen stehen für sieben Unterrichtseinheiten pro Woche und Klasse (genehmigt durch das Bundesministerium für Unterricht) plus zwei weitere Unterrichtseinheiten pro Woche (bezahlt über den Fonds soziales Wien) zur Verfügung und sind hauptsächlich für die Absicherung der Unterrichtskommunikation zuständig. Die Gebärdensprachdolmetscher/innen übernehmen keine pädagogischen Aufgaben und sind auch nicht an der Planung des Unterrichts beteiligt. Fragen zum Unterricht werden direkt an den/die Regelschulpädagogen/ in gestellt. Nur die geplanten gedolmetschten Unterrichtseinheiten werden abgehalten. Es besteht wenig Flexibilität, wenn spontan für eine weitere Stunde oder für ein Gespräch noch Bedarf bestehen würde, da die meisten Dolmetscher/innen zu ihren nächsten Terminen ebenso pünktlich erscheinen müssen. Die hohe Gebärdensprachkompetenz der Dolmetscher/innen wird jedoch in der Sekundarstufe II insbesondere in den naturwissenschaftlichen Fächern sehr geschätzt. Kommunikationsassistenz: Kommunikationsassistenten/innen werden für grundsätzlich zwei Hauptaufgaben eingesetzt. Einerseits schreiben Sie Unterrichtsinhalte (Laptop) mit, welche der/die Regelschulpädagoge/in (im Idealfall auch Inhalte, welche Mitschüler/innen äußern) verbal äußert, so dass der/die gehörlose Schüler/in voll und ganz dem Unterrichtsgeschehen folgen kann (insbesondere in den Fremdsprachen) oder andererseits ist er/sie für die Verdolmetschung des Unterrichtsinhaltes in ÖGS verantwortlich. Die Kommunikationsassistenz kann auch für Gespräche mit dem/der Regelschullehrer/in hinzugezogen werden und ebenso bei Schüler/innengesprächen hilfreich sein. Der Arbeitsbereich eines/er Kommunikationsassistenten/in ist nicht so streng geregelt wie bei Dolmetscher/innen. Sie haben bezüglich ihrer Unterstützungsmaßnahmen eine höhere Flexibilität und können sich auch 48 Tagungsberichte / Kramreiter
6 tagungsberichteforum Verfasserin Mag.a Dr.in Silvia Kramreiter Lektorin an der Universität Wien/Pädagogin am Bundesinstitut für Gehörlosenbildung Wien/ Projektleiterin der Plattform Integration & Gebärdensprache - PLIG silvia.kramreiter@plig.at bei pädagogischen Belangen einbringen. Zusammenfassend ist aufgrund unserer Erfahrungen im Sekundarstufenbereich II die Mischung von diesen drei Modellen empfehlenswert, wobei der/die Sonderpädagoge/ in die Koordination von Unterrichtsstunden, welche nun gedolmetscht oder durch ihn selbst gestützt oder durch die Kommunikationsassistenz begleitet werden sollten, koordinieren sollte. Der/die Sonderpädagoge/in ist im Team der Pädagogen/innen präsent und weiß somit meist ganz genau, in welchen Fächern welche Art von Unterstützung benötigt wird. Er/sie fungiert als Hauptansprechperson für Schüler/innen, Eltern, Lehrer/innen und Direktion und ist in viele Belange des Unterrichtsgeschehens eingebunden. Auch für die Dolmetscher/ innen und Kommunikationsassistenten/innen kann diese Hauptansprechperson entlastend sein, da somit Rollenkonflikte bezüglich erzieherischer und pädagogischer Inhalte abgegrenzt werden können. RESÜMEE Nach meinem Vortrag in Berlin bin ich gefragt worden, ob diese bilingualen Entwicklungen in ganz Österreich zu spüren sind, und ich musste leider relativieren. Durch die Unterstützung der gehörlosen und hörenden Eltern in Wien, welche eine bilinguale Beschulung für ihre Kinder beanspruchen, ist dort die Entwicklung von bilingualen Schulprojekten besonders hoch. Es gibt weitere Bundesländer, wo sich ebenfalls innovative Projekte zeigen, doch es gibt auch Bundesländer in denen es keine bilingualen Klassen gibt. In Österreich wird die gesamte Lehrer/innenbildung ab 2015 neu gestaltet. An Universitäten und Pädagogischen Hochschulen werden Umstrukturierungen im Bereich der Inklusiven Pädagogik durchgeführt. Somit werden weitere Ressourcen in Richtung inklusiver Bildung freigesetzt und diese für Entwicklungsprozesse an Schulen mit zunehmender Heterogenität geöffnet - Heterogenität auch im Bereich der Zugänge an Hochschulen für Studierende mit Beeinträchtigung. Seit Oktober 2013 dürfen nun auch in Österreich gehörlose Menschen barrierefrei ein Lehramtsstudium absolvieren. Literatur Kramreiter, Silvia (2011): Integration von gehörlosen Kindern in der Grundschule mit Gebärdensprache und Lautsprache in Österreich Universität Wien [Phil.Diss.]; (ges. am ). Krausneker, Verena (2004): Viele Blumen schreibt man Blümer. Soziolinguistische Aspekte des bilingualen Wiener Grundschul-Modells mit Österreichischer Gebärdensprache und Deutsch. Seedorf: Signum Verlag. Kramreiter / Tagungsberichte / 49
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