Alterssicherung von Pflegepersonen

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1 Alterssicherung von Pflegepersonen Dr. Wolfgang Keck Deutsche Rentenversicherung Bund FDZ-Jahrestagung 2018 Berlin, 6. bis 7. September 1

2 Persönliche Ausgangslage Ja, mach nur einen Plan! Sei nur ein großes Licht! Und mach dann noch nen zweiten Plan Gehn tun sie beide nicht. Bertholt Brecht, aus: Ballade von der Unzulänglichkeit des menschlichen Planens 2

3 Gliederung 1. Welche Alterssicherungsleistungen für Pflegepersonen gibt es? 2. Welche Auswirkungen haben diese Leistungen auf die GRV- Rente? 3. Kompensieren die Pflegeleistungen ausgefallene Beschäftigungszeiten? Gibt es einen negativen Effekt auf Beschäftigung? Wenn ja, wie hoch sind die Einbußen an Entgeltpunkten? Werden die Einbußen zumindest kurzfristig durch die Versicherungspflicht als Pflegeperson kompensiert? 3

4 Die Alterssicherung von Pflegepersonen 1992 bis 1995: Möglichkeit der freiwilligen Beitragszahlung für Pflegende, wenn diese nicht genutzt wurde, dann konnten auf Antrag Berücksichtigungszeiten wegen Pflege anerkannt werden 1995 bis 2017: Einführung der Sozialen Pflegeversicherung mit einer Versicherungspflicht von Pflegepersonen wenn: die pflegebedürftige Person mind. in Pflegestufe 1 eingruppiert war, dauerhaft mindestens 14 Stunden für die Pflege pro Woche aufgewandt werden und die Erwerbsarbeit unter 30 Stunden pro Woche lag. Leistung im Jahr 2016 zwischen 0,25 und 0,77 Entgeltpunkte pro Jahr der Pflege je nach Pflegestufe und Pflegeaufwand 4

5 Die Alterssicherung von Pflegepersonen ab 2017: Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II): Versicherungspflicht von Pflegepersonen wenn: die pflegebedürftige Person mind. in Pflegegrad 2 eingruppiert ist, dauerhaft mindestens 10 Stunden für die Pflege an mind. 2 Tagen in der Woche aufgewandt werden und die Erwerbsarbeit unter 30 Stunden pro Woche liegt. Leistung im Jahr 2017 zwischen 0,18 und 0,96 Entgeltpunkte pro Jahr der Pflege je nach Pflegegrad und Art der Leistung. 5

6 Die Alterssicherung von Pflegepersonen ab Juli 2017: Flexirentengesetz Versicherungspflicht von Pflegepersonen mit Altersrentenbezug bei: Bezug einer Altersvollrente vor erreichen der Regelaltersgrenze Fortbestehen der Versicherungspflicht bei Erreichen der Regelaltersgrenze, wenn die Pflegeperson eine Teilrente (max. 99 Prozent der Vollrente) in Anspruch nimmt. Die Beitragseinnahme der GRV stiegen von 1,02 Mrd. Euro im Jahr 2016 auf 1,51 Mrd. Euro im Jahr

7 Auswirkung der Pflege auf die Rente Durchschnittliche Dauer der Pflege (zusammenhängende Episoden) Im Rentenzugang 2016 liegen bei 15 % der Frauen und 2 % der Männer Versicherungszeiten als Pflegeperson vor. Quelle: Czaplicki, Espeter & Keck 2018, Daten: Vollendete Versichertenleben (VVL)

8 Auswirkung der Pflege auf die Rente Anteil der Entgeltpunkte aus Pflichtversicherung als Pflegeperson an der Summe der Entgeltpunkte insgesamt Durchschnittlich werden 1,56 Entgelt-punkte (47,50 Euro Rentenleistung-West im Jahr 2016) erreicht. Frauen 1,58 Entgeltpunkte Männer 1,38 Entgeltpunkte Quelle: Czaplicki, Espeter & Keck 2018, Daten: Vollendete Versichertenleben (VVL)

9 Beschäftigungsrisiken durch Pflege Daten Versichertenkontenstichprobe (VSKT) 2012 der Deutschen Rentenversicherung. Beschränkung auf Pflegepersonen (SGB XI), die zum Pflegebeginn mindestens 35 Jahre und am Ende der Pflege höchsten 59 Jahre alt waren. Mindestens 6 aufeinanderfolgende Monate mit Versicherung als Pflegeperson. Es müssen mindestens 12 Monate nach Beendigung der Pflege noch im Beobachtungszeitfenster liegen. Bei mehreren Pflegeepisoden im Lebenslauf wird das zuerst aufgetretene Pflegeereignis zur Analyse herangezogen. Insgesamt wurden Pflegepersonen in die Auswertung einbezogen. 9

10 Methode: Schätzung des Kausaleffekts Bildung einer Kontrollgruppe mit ähnlichen Fällen (Coarsened Exact Matching) Gleiches Geschlecht Ähnliches Geburtsjahr ± 2 Jahre Gleiche Kinderzahl (0,1,2,3+) Gleiche Versicherungsstatus 6 Monate vor dem Pflegezeitpunkt Angleichung über Staatsangehörigkeit (deutsch / ausländisch) Ähnlicher Beschäftigungsverlauf vor dem Pflegezeitpunkt(80 120% der Beschäftigungsmonate) Ähnliche Arbeitslosigkeitsphasen vor dem Pflegezeitpunkt(50 150% der Monate mit Arbeitslosigkeit) Ähnliche durchschnittliche Entgeltpunkte vor dem Pflegezeitpunkt (80 120% der durchschnittlichen Entgeltpunkte) Ergebnis: Pflegepersonen mit Vergleichsfällen (Common Support) 675 (15,1 %) Pflegepersonen ohne Vergleichsfälle Auswertung über eine Difference in Difference Estimation 10

11 Anteil in Prozent Ergebnisse deskriptiv Versicherungsverlauf bis 12 Monate nach Pflegeende (N=4.467) ,1 3,9 7,7 1,6 26,5 8,9 2,8 5,5 15,8 9,8 26,1 Kein Arbeitsmarktbezug Ohne "normale" Beschäftigung Wiederholt in Beschäftigung Unterbrechung der Beschäftigung Einstieg in eine Beschäftigung 30 54,4 Übergang in geringf. Beschäftigung ,8 Inaktiv, arbeitslos Sonstige 0 Alle Pflegepersonen Nur zuvor beschäftigte Pflegepersonen 11

12 Beschäftigungschancen Differenz der Erwerbsquote nach der Pflege zwischen Pflegepersonen zur Vergleichsgruppe Effektstärke (in Prozentpunkten) 0,0-2,0-4,0-6,0-8,0-10,0-12,0-14,0-16,0-18,0-20,0-5,8-7,9 (-9,5) -5,2-9,5 (-9,2) Effekt unteres Konfidenzintv. (0,05) oberes Konfidenzintv. (0,05) Zuvor nicht beschäftigte Personen Zuvor Beschäftigte Nicht gematchte Fälle Zuvor nicht beschäftigte Personen Zuvor Beschäftigte Nicht gematchte Fälle Nach 6 Monaten Nach 12 Monaten 12

13 Fazit Aktuelle Reformen erhöhen die Zahl der rentenversicherungspflichtigen Pflegepersonen, trotzdem verbleiben viele pflegende Angehörige unter dem sozialpolitischen Radar. Für rund 9 Prozent der Rentenzugänge 2016 erhöht sich die Rente aufgrund von Pflichtversicherungszeiten als Pflegepersonen. Bei Frauen weit häufiger als bei Männern. Im Durchschnitt sind die aus der Pflege erworbenen Entgeltpunkte gering, aber sie erhöhen vor allem die Renten von Personen mit geringen Rentenanwartschaften und sind können einen Rentenanspruch überhaupt erst begründen. Pflegepersonen haben ein erhöhtes Risiko aus dem Beruf auszuscheiden bzw. einen (Wieder-)Einstieg in eine Beschäftigung zu finden. 13

14 Berufliche Entwicklungschancen? Überhaupt nicht, man ist voll ausgebrannt, und das ist natürlich gerade für Frauen mit Mitte 40 extrem frustrierend, denn in 5 Jahren nimmt mich auch keiner mehr. Dann ist man als Frau draußen, als Mann vielleicht anders. Und es ist extrem. Es nagt an den Nerven. (Auszug aus einem Interview mit einer Pflegeperson) 14

15 Vielen Dank Kontakt: bmas.bund.de Aktuelle Veröffentlichung online: Christin Czaplicki, Lara M. Espeter, Dr. Wolfgang Keck (2018): Pflegezeiten in der Rentenversicherung, RVaktuellHeft 3/2018: S

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