Solidarische Sicherung einer menschenwürdigen Pflege. Lucia Schneiders-Adams, KAB Deutschlands
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- Ursula Buchholz
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1 Solidarische Sicherung einer menschenwürdigen Pflege Lucia Schneiders-Adams, KAB Deutschlands Oktober 2017
2 6 Thesen zur solidarischen Sicherung einer menschenwürdigen Pflege
3 Demografischer Wandel Quelle: Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung, Stand: , Hrsg.: Bundesministerium für Gesundheit, S. 13,
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5 1. Gute Pflege ist ein Menschenrecht Mit der Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs wird eine neue Grundlage zur Sicherstellung einer menschenwürdigen, bedarfsgerechten und zukunftsfähigen Pflege für alle Pflegebedürftigen geschaffen.
6 Position der KAB Ganzheitlicher Pflegebegriff Zielsetzung der Pflegeversicherung ist die Absicherung eines möglichst selbständigen und selbstbestimmten Lebens in Würde und die umfassende soziale Integration und gesellschaftliche Teilhabe des Pflegebedürftigen. Grundlage der Pflegeversicherung ist ein ganzheitlicher Pflegebegriff, der den ganzen Menschen mit seinen körperlichen, geistigen und seelischen Bedürfnissen in den Blick nimmt und neben der Grundpflege auch den Bedarf an psychosozialer Betreuung, Hilfe und Kommunikation berücksichtigt.
7 2. Gute Pflege setzt bedarfsgerechte Leistungen voraus Die Leistungen der Pflegeversicherung müssen weiter angehoben werden, insbesondere im ambulanten Bereich. Wir fordern die jährliche, regelgebunden Dynamisierung, die den Inflationsausgleich und tarifliche Lohnerhöhungen berücksichtigt.
8 Position der KAB zur Anpassung und Dynamisierung von Pflegeleistungen Der Wertverlust in der Pflegeversicherung bis 2008 wird durch Leistungsdynamisierungen seither nicht kompensiert. Forderungen: weitere deutliche Anhebung der Leistungen, insbesondere im ambulanten Bereich Regelmäßige, jährliche, dynamisierte Anpassung, Berücksichtigung von Inflationsausgleich und tariflichen Lohnerhöhungen Die Erhöhung des tariflichen Anteils der Pflegesätze muss von den Pflegeeinrichtungen in voller Höhe an die Beschäftigten weitergegeben werden.
9 3. Gute Pflege braucht mehr Unterstützung und Anerkennung für pflegende Angehörige Für pflegende Angehörige müssen Angebote der Beratung, Begleitung und Weiterbildung ausgebaut und finanziell abgesichert werden. Die Anerkennung der familiären, ehrenamtlichen Pflege in der Rentenversicherung muss verbessert werden, auch Pflegepersonen im Rentenalter sind einzubeziehen.
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14 Rentenleistungen aus Pflichtbeitragszeiten für nicht erwerbmäßig tätige Pflegepersonen Sonderauswertung der DRV Bund für den Rentenzugang 2013: 6,7% der Versichertenrenten weisen Pflichtbeitragszeiten als Pflegepersonen aus, bei Frauen 12,3%, bei Männern 1,5%. Die durchschnittliche Pflegezeit beträgt 45,3 Monate bzw. 3,75 Jahre. Die durchschnittliche Bewertung pro Monat liegt bei 42,8% des Durchschnittsentgelts. In den Renten mit Pflegezeiten sind durchschnittlich rund 1,58 EP mit Pflegezeiten enthalten, bei Frauen 1,62 EP, bei Männern 1,27 EP. Der Umfang der Rentenansprüche aus Pflegeleistungen beträgt im Jahr 2013 insgesamt etwa 30 Millionen Euro. Von denjenigen, die mehr als 2 Stunden täglich pflegen, sind 34,9% der Frauen und 45,5% der Männer 65 Jahre und älter. (Studie des Robert Koch Instituts)
15 Position der KAB und des Rentenbündnisses zur Anerkennung von Pflegeleistungen in der Rentenversicherung Forderungen: Weiterer Ausbau der rentenrechtlichen Absicherung von familiär und ehrenamtlich tätigen Pflegepersonen, Anrechnung von mindestens 0,5 EP ab Pflegegrad 1 bis maximal 1 EP bei schwerer Pflege unabhängig davon, ob Pflegegeld, Kombinationsleistungen oder Pflegesachleistungen bezogen werden, Anerkennung von Pflegezeiten in der Rentenversicherung auch für diejenigen Pflegepersonen, die schon Alterssicherungsleistungen erhalten, bzw. eine Vollrente wegen Alters beziehen.
16 4. Gute Pflege geht nur mit guten Lohn- und Arbeitsbedingungen Die Beschäftigten in der Pflege brauchen mehr Anerkennung und Wertschätzung für ihre Arbeit. Die qualitative und quantitative Personalbemessung muss sich nach dem tatsächlichen Bedarf richten und eine menschenwürdige Pflege ermöglichen. Wir fordern einen deutlich besseren und verbindlichen Personalschlüssel, eine Erhöhung der Fachkräftequote und die tarifliche Bezahlung aller Pflegekräfte.
17 Personalmangel in der Altenpflege Flächendeckender Mangel an Fachkräften: Hohe physische und psychische Belastung und hoher Krankenstand, Lohnlücke zwischen Kranken- und Altenpflege: Altenpfleger- Innen verdienen 30% weniger als KrankenpflegerInnen, Berechnung von Gesundheitsökonomen: Kosten für gleiche Löhne in der Kranken- und Altenpflege betragen 5,9 Mrd. etwa 50% der der Altenheime werden von privatgewerblichen Trägern betrieben, deshalb sind verbindliche Vorgaben für Personal, Fachkräfte und Bezahlung notwendig, gewerkschaftliche Organisation der AlternpflegerInnen, Suche und Ausbildung von Pflegefachkräften ist eine langfristige Aufgabe.
18 Position der KAB Bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte Konkrete Forderungen: verbindlicher Personalschlüssel für die Pflege in stationären Einrichtungen von 1:2, für den Nachtdienst einen Personalschlüssel von höchstens 1:20, Erhöhung der Fachkräftequote auf mindestens Zweidrittel, tarifliche Bezahlung aller Pflegekräfte, Bundesweites einmaliges Sofortprogramm: Pflegeeinrichtungen erhalten bei tariflicher Bezahlung und Einhaltung der Tarifbestimmungen direkte Personalkostenzuschüsse, die aus Steuermitteln finanziert werden.
19 5. Gute Pflege braucht eine gerechte und solidarische Finanzierung Die Pflegeversicherung muss zu einer Bürgerversicherung weiterentwickelt werden. Wir fordern die Einbeziehung aller Bürgerinnen und Bürger in die gesetzliche Pflegeversicherung, die Verbreiterung der solidarischen Finanzierungsbasis durch Einbeziehung aller Einkünfte und die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze.
20 Position der KAB zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Pflegeversicherung zu einer Bürgerversicherung Forderungen: Einbeziehung aller Einwohner*innen in die soziale Pflegeversicherung, Verbreiterung der solidarischen Finanzierungsbasis durch Einbeziehung aller Einkünfte in die Finanzierung, Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze mindestens auf Höhe der Bemessungsgrenze in der Rentenversicherung, Einführung eines morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs zwischen den Kostenträgern, Einbeziehung der privaten Pflegeversicherung in den Finanzausgleich der Pflegekassen in der Übergangsphase, keine Finanzierung über ein kapitalgedecktes, prämienfinanziertes System, Abschaffung der staatlich geförderten privaten Pflegezusatzversicherung (Pflege-Bahr) und des Pflegefond.
21 6. Gute Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe Die Sicherstellung einer menschenwürdigen und bedarfsgerechten Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und hat Vorrang vor den Kapitalverwertungsinteressen von Unternehmen. Die Rolle der Kommunen bei der Sicherstellung der Pflege muss gestärkt und ausgebaut werden.
22 Herausforderungen und Anfragen an die zukünftige Gestaltung einer menschenwürdigen Pflege Herausforderung demografischer Wandel Wer pflegt? Gewinnung, Aus- und Weiterbildung von Pflegekräften, Bedarf an professionellen Pflegekräften, Abbau von prekärer Arbeit, Unterstützung von pflegenden Angehörigen, Ausbau ehrenamtlicher Begleitung Pflege 4.0: Chancen und Risiken der Digitalisierung Neue Betreuungs- und Wohnformen: altengerechtes Wohnen, generationsübergreifende Wohnformen, Haus- und Wohngemeinschaften mit ergänzender Pflege- und Serviceleistungen Stärkung der Verantwortung und Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen im Bereich Pflege
23 Positionen und Beschlüsse der KAB Deutschlands: Solidarische Sicherung einer menschenwürdigen Pflege. Beschluss des Bundesausschusses der KAB Deutschlands vom 28./ in Ludwigshafen Stellungnahme der KAB-Diözesanverband Rottenburg Stuttgart und der KAB Deutschlands zum zweiten Pflegestärkungsgesetz vom Häusliche Pflege stärker in der Rente anerkennen. Pressemeldung des Rentenbündnisses katholischer Verbände vom Gute Arbeit in der Pflege. Beschluss des Bundesausschusses der KAB Deutschlands am
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26 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
27 Hinweis: Diese Präsentation ist nur für den internen Gebrauch im Rahmen der Bildungsarbeit bestimmt! Kontakt: Lucia Schneiders-Adams Referentin des Grundsatzreferates Tel.: (02 21) Fax: (02 21) Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands Bernhard-Letterhaus-Str Köln
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29 PSG II: Neues Begutachtungsassessment Einstufung der Pflegebedürftigen einheitlich in fünf Pflegegrade durch das neue Begutachtungsinstrument (NBA): Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
30 Das neue Begutachtungsassessment (NBA) Module und deren Gewichtung 1. Mobilität Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 3. Verhaltensweisen und deren Problemlagen 4. Selbstversorgung Umgang mit krankheits /therapiebedingten Anforderungen 6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte 7. Außerhäusliche Aktivitäten 8. Haushaltsführung Quelle: Ergebnisse der Erprobungsstudien zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff l, Dr. Peter Pick Seite MDS,
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