Schuldnerberatung für die Stadt Herne

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1 Schuldnerberatung für die Stadt Herne Jahresbericht 218

2 Kontaktdaten Schuldnerberatungsstelle Anschrift: Overwegstr Herne Träger: Telefon: Telefax: Homepage: HER-KK-Schuldnerberatung@kk-ekvw.de Öffnungszeiten: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 9: 12: Uhr & 14: 19: Uhr 9: 12: Uhr & 14: 16: Uhr 9: 12: Uhr & 14: 16: Uhr 9: 12: Uhr & 14: 16: Uhr 9: 13: Uhr Bankverbindung: Herner Sparkasse IBAN: DE BIC: WELADED1HRN 1

3 Die Zahl überschuldeter Verbraucher in Deutschland hat 218 zum fünften Mal in Folge zugenommen. Die Zunahme ist allerdings weniger stark als in den letzten beiden Jahren. In Deutschland gelten aktuell 3,46 Millionen private Haushalte als überschuldet. Direkt oder indirekt betroffen sind von den oft damit verbundenen materiellen Notlagen insgesamt rund 6,93 Millionen Menschen, häufig auch Familien mit Kindern. Zum Stichtag 1. Oktober 218 wurde für die gesamte Bundesrepublik eine Überschuldungsquote von 1,4 Prozent gemessen. 1 Die Ursachen und Auslöser dieses sozialen Problems sind vielfältig. Neben Arbeitslosigkeit, Krankheit, einschließlich Sucht, Trennung und Scheidung sowie gescheiterter Selbstständigkeit sind Niedrigeinkommen und Armut zentrale Faktoren, die eine private Überschuldung verursachen, auslösen oder begünstigen können. Ebenso spielen das Kreditmarketing und die Praxis der Kreditvergabe eine Rolle. Auch die Ausgestaltung von Sozialleistungen und ihre in Teilen nicht bedarfsdeckende Leistung können eine Überschuldung begünstigen. Daneben sind das individuelle Kauf- und Konsumverhalten, individuelle Kompetenzen sowie das individuelle Wissen für das Entstehen und die Dauer von Überschuldungskarrieren und damit verbundenen vielschichtigen Problemkonstellationen von Relevanz. 1 Schuldneratlas 218 2

4 Laut Auskunft des Schuldneratlas Ruhrgebiet 218 dominieren die big five bei den Überschuldungsursachen: "Big Five" der Überschuldungsursachen 12,7 8,3 2, Arbeitslosigkeit Erkrankung, Sucht, Unfall Trennung, Scheidung, Tod 13,2 15,8 Unwirtschaftliche Haushaltsführung Gescheiterte Selbständigkeit Die big five stellen damit 7/1 aller Überschuldungsursachen! Die Überschuldungsquote für Herne 218 beträgt 18,6 %. 2 Herne steht damit an Platz eins der zehn Kreise und kreisfreien Städte mit dem höchsten Anstieg der Überschuldungsquote 24 zu Schuldneratlas 218 3

5 In unserer Beratungsstelle haben wir 676 Personen umfassend betreut, davon waren 38 Frauen und 368 Männer. Die 676 Betreuungen enthalten 81 Beratungen zum Pfändungsschutzkonto. Die Gesamt- und Durchschnittsverschuldung ergibt sich aus 595 Schuldner- und Insolvenzberatungen. Für diese Personen erfolgte eine Kontaktaufnahme mit insgesamt Gläubigern. Die Gesamtverschuldung unserer Klienten ergab ,33 Euro. Das entspricht einer Durchschnittsverschuldung von 31.38,12 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr wurden 144 Personen mehr betreut. Insbesondere die Verbraucherinsolvenzfälle werden immer komplexer und nehmen viel mehr Beratungszeit in Anspruch, hier wird die Zeit von der Erstberatung bis zur eigentlichen Antragstellung länger, weil im Vorfeld eine Vielzahl von Problemlagen zu erörtern sind. 4

6 Tätigkeitsinhalte Der Nutzen und die Wirkung von Schuldnerberatung sind ebenso vielfältig wie das Ursachengefüge privater Ver- und Überschuldung. Schuldnerberatung weist gleichermaßen einen individuellen als auch gesellschaftlichen Nutzen auf. Auf der Ebene des individuellen Nutzens ermöglicht sie vielfach die Überwindung von Überschuldungssituationen für die Ratsuchenden. Das Ziel von Schuldnerberatung ist es, ver- und überschuldeten Menschen bei der Bewältigung ihrer sozialen und finanziellen Probleme zu helfen und ihnen (wieder) neue Lebensperspektiven zu vermitteln. Zunächst dient die Beratung dazu, die wirtschaftliche Existenz der Schuldnerinnen und Schuldner sowie ihrer Angehörigen zu sichern. Durch Beratung und Kompetenzvermittlung werden die Ratsuchenden darin unterstützt und in die Lage versetzt, ihre Lebenssituationen perspektivisch selbstständig zu bewältigen. Ziel ist es, dass sie die Handlungsautonomie über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse (wieder) erlangen. Gleichzeitig wird im Rahmen präventiver Maßnahmen einer erneuten Überschuldung vorgebeugt. Schuldnerberatung wirkt in vielen Fällen direkt armutsvermeidend. Schuldnerberatung hat einen beträchtlichen gesellschaftlichen, ökonomischen und sozialen Nutzen. Sie vermeidet Folgekosten, die mit privater Überschuldung verbunden sind, etwa Obdachlosigkeit, Krankheit, Straffälligkeit, Haft usw. Sie trägt dazu bei, Sozialausgaben präventiv zu begrenzen, und entlastet Kommunen, Justiz und Sozialversicherungen. Außerdem wirkt sie stabilisierend auf die Gesundheit überschuldeter Menschen sowie auf familiäre und soziale Beziehungen. Auch Arbeitgebern, Gläubigern und Finanzwirtschaft nutzt Schuldnerberatung. Verwaltungskosten und Rechtsverfolgungskosten können reduziert werden. Die Forderungsabwicklung wird beschleunigt und Verbindlichkeiten können langfristig wieder erfüllt werden. Schuldnerberatung trägt mit dazu bei, private Haushalte, Familien und Einzelpersonen an der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung sowie am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilhaben zu lassen. Nicht zuletzt trägt sie zur Sicherung und Entfaltung der Kaufkraft bei und ermöglicht das Bilden von Rücklagen für die Altersvorsorge und/oder für eine Absicherung gegen Krankheit. Vor dem Hintergrund des sozialen und technischen Wandels wächst die Bedeutung der Schuldnerberatung, um neue Formen digitaler und sozialer Ungleichheit präventiv zu vermeiden, die sich insbesondere über digitales Kreditmarketing und/oder über das Online-Shopping etablieren. Ihr sozialer und kultureller Nutzen im Bereich der Information, Aufklärung und in der Vermittlung von Wissen und Kompetenzen über Risiken einer modernen Kredit-, Konsum- und Wissensgesellschaft gewinnt stetig an Bedeutung. 5

7 Informations- und Präventionsveranstaltungen Im Berichtsjahr fanden 19 Veranstaltungen mit rund 437 Teilnehmern/-innen statt. In diesen Veranstaltungen wurden Schüler, junge Erwachsene, arbeitslose Menschen ebenso informiert, wie Menschen aus Kirchengemeinden, politischen Parteien oder Verbänden. Veranstaltungen im Einzelnen im Überblick Nr. Datum Veranstaltungsort Bemerkungen Gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft Herne mbh Präventionsveranstaltung Mein Geld und ich Kulturzentrum Herne Internationaler Frauentag Infostand Schuldnerberatung Caritas Konferenz St. Peter & Paul Krankenpflegeschule St. Elisabeth Gruppe Rotary Club Herne Luna e. V. Gaststätte Meistertrunk Frauenabendkreis Johanniskirche Sodingen Präventionsveranstaltung Anzeichen für Armut Präventionsveranstaltung Mein Geld und ich Vorstellung der Arbeit der Schuldnerberatung Vorstellung der Arbeit der Schuldnerberatung Staffselect Mulvany Berufskolleg Fußgängerzone Herne Fußgängerzone Wanne Kinderwelt Herne Informationsveranstaltung Schuldnerberatung Präventionsveranstaltung Mein Geld und ich Bundesweite Aktionswoche Infostand Schuldnerberatung Bundesweite Aktionswoche Infostand Schuldnerberatung Informationsveranstaltung Schuldnerberatung Frauenhilfe Johanniskirche Sodingen CDU Frauen-Union Gaststätte Zille Vorstellung der Arbeit der Schuldnerberatung Vorstellung der Arbeit der Schuldnerberatung 6

8 Emschertal Berufskolleg Präventionsveranstaltung Mein Geld und ich SPD-Familienfest Schloss Strünkede Krankenpflegeschule St. Elisabeth Gruppe Infostand Schuldnerberatung Präventionsveranstaltung Mein Geld und ich Kirchengemeinde Röhlinghausen Emmaus-Kirchengemeinde Börnig Krankenpflegeschule Evangelisches Krankenhaus, Herne Informationsveranstaltung Schuldnerberatung Informationsveranstaltung Schuldnerberatung Informationsveranstaltung Umgang mit Geld Bernadette Blum und Annette Bednarek - Infostand zur Aktionswoche Schuldnerberatung 7

9 Bericht von Frau Bernadette Blum zur Präventionsarbeit Besonders häufig kommen von Berufsschulen die Anfragen, ob die Schuldnerberatung eine Präventionsveranstaltung in einem Kurs anbieten kann. Teilweise sind diese Veranstaltungen in den aktuellen Lehrplan (Armut, Reichtum) eingebettet, gelegentlich sind den Lehrern jedoch auch Verschuldungsvorkommnisse bei ihren Schülern aufgefallen, sodass die Lehrkräfte es für sinnvoll erachten eine externe Person in ihren Unterricht zu holen, um den Schülern eine neue Perspektive auf Schulden oder Umgang mit Geld zu vermitteln. Bei diesen Präventionsveranstaltungen wird schnell deutlich, dass es eine Ausnahme darstellt, wenn Schüler einen genauen Überblick über ihre Finanzen haben. Es stellt keine Seltenheit dar, dass z.b. Handyverträge über eine dritte Person, wie die Eltern laufen und die Schüler das Handy zwar nutzen, jedoch nichts mit den finanziellen Folgen des Vertragsabschlusses zu tun haben. Besorgniserregend ist es, wenn Schüler keinerlei Taschengeld zur Verfügung haben und somit auch nicht den Umgang mit Geld im kleinen Rahmen lernen können, bevor sie in die Berufswelt einsteigen und mit den Möglichkeiten ihres Arbeitseinkommens überfordert sind. Wenn Schüler durch das Ausfüllen eines Budgetplans jedoch erkennen, dass ihr bisheriger Umgang mit Geld sich ändern muss, wenn für sie im nächsten Jahr das Kindergeld wegfällt, ist das ein guter Schritt in Richtung verantwortlichem Umgang mit ihrem Geld. Ein Themenbereich, der in solchen Präventionsveranstaltungen mit beleuchtet wird, ist die Ratenzahlung. Hierzu zählt auch die % Finanzierung. Sie bedeutet nicht, dass wirklich ausschließlich die Summe gezahlt werden muss, für die das gewünschte Produkt ausgeschrieben ist. Die Schüler werden sensibilisiert, auf versteckte Kosten, wie z.b. eine Restschuldversicherung oder Bearbeitungsgebühren zu achten, die das Produkt teurer werden lassen, als im Vorfeld angenommen. Durch Beispiele aus der Beratungspraxis wird den Schülern auch vor Augen geführt, wie etwa aus einer Forderung von 1, völlig zu Recht eine Forderung von 5, wird, wenn Rechnungen nicht bezahlt werden oder auf Briefe nicht reagiert wird. O- der auch, wie lediglich durch das Vergessen des Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr innerhalb von kurzer Zeit eine Forderung von über 2, entstehen kann. Neben den höheren Forderungen können auch Schufa-Einträge oder Pfändungen negative Folgen sein. Die Veranstaltungen mit den Schülern haben zum Ziel die Schüler erkennen zu lassen, welche Möglichkeiten und Verantwortung sie im Umgang mit Geld haben, welche Mittel und Wege es gibt einen Überblick zu bekommen, zu behalten und in welche Fallen sie nicht hineintreten sollten. Es geht darum, die Schüler weitestgehend vor einer Verschuldung zu schützen und sie in ihrem Konsum zu sensibilisieren. Jeder Verbraucher hat Verantwortung und es ist sinnvoll, gut damit umzugehen. 8

10 Neben Schulen und anderen Ausbildungsstätten kommen vermehrt Anfragen von Kirchengemeinden bezüglich einer Informationsveranstaltung. Bei dem hier anwesenden Publikum von meist Erwachsenen geht es nicht mehr darum, den Schwerpunkt auf das Einteilen von Geld oder das Treffen von Entscheidungen zu legen. Es geht vielmehr darum Informationen zu geben, wie das große Bild von Schuldenfallen aussieht und Auswege aus der Verschuldung aufzuzeigen. Es sollen Vorurteile herausgearbeitet und für die Gesellschaft und Realität sensibilisiert werden. Wer selbst noch nie in die Verschuldung geraten ist, hat häufig Vorurteile von verschuldeten Personen im Kopf. Wer Schulden hat, ist selbst schuld. Es wird den Leuten halt zu leicht gemacht Kredite aufzunehmen. Die können einfach nicht mit Geld umgehen. Es wird selten im Blick behalten, dass Verschuldung meist mit Schicksalsschlägen einhergeht. Durch Krankheit oder Arbeitsverlust besteht ein Einkommenseinbruch und den laufenden Verbindlichkeiten kann nicht mehr nachgekommen werden. Trennung oder Scheidung ziehen viele Kosten nach sich und der geforderte Unterhalt für die Kinder kann nicht bedient werden. Der Arbeitgeber oder die Krankenkasse zahlen den Lohn, bzw. das Krankengeld nicht zeitnah aus, sodass die Miete oder der Strom nicht gezahlt werden können. Nicht immer sind die Teilnehmer der Veranstaltung selbst verschuldet oder in der Situation, dass eine akute Überschuldung droht. Doch genau diese Hörer sind ebenfalls das richtige Publikum. Sie können Multiplikatoren sein, Wissen in ihre Umgebung tragen und Betroffene ermutigen bzw. stärken sich um die Verbindlichkeiten zu kümmern. Bei Präventions- oder Informationsveranstaltungen besteht auch immer die Möglichkeit nach dem Plenum noch ein Vieraugengespräch zu führen, um akute Fragen oder Probleme zu klären. Genau diese Vieraugengespräche setzen die Hemmschwelle für den Gang zur Schuldnerberatung häufig herab. 9

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13 Einblick in unsere tägliche Beratungsarbeit Aus Anlass des Themas der Aktionswoche Schuldnerberatung Weg mit den Schulden, zeigen wir durch drei Fallbeispiele den Weg mit bzw. aus den Schulden auf. 3 Beispiel 1: Schuldenregulierung ohne Insolvenzverfahren Frau M., 67 Jahre alt, Rentnerin, ca. 1., Euro Witwenrente, kam mit der Problematik in unsere Beratungsstelle, dass sie nach dem Tod des Ehemannes das Erbe, welches überschuldet war, nicht ausgeschlagen hatte. Von den Schulden des Ehemannes hat sie nichts gewusst. Eingehende Mahnschreiben von Gläubigern hat sie ignoriert. Erst als der Gerichtsvollzieher vor der Tür stand, machte er ihr klar, dass sie für die Schulden ihres Mannes aufkommen muss. Der Gerichtsvollzieher gab ihr den Hinweis, sich an uns zu wenden. Im Erstberatungsgespräch bei unserem Rechtsanwalt, wurden die juristischen Sachverhalte erörtert. Die Frist für eine Erbausschlagung war verstrichen. Zur Besprechung der weiteren Schuldenregulierung wurde Frau M. an eine Beraterin verwiesen. Hier machte Frau M. deutlich, dass sie kein Insolvenzverfahren durchlaufen möchte, weil sie weder gut lesen noch schreiben kann und ihr das Verfahren zu kompliziert ist. Nach Sichtung der Unterlagen haben wir mit den Gläubigern Kontakt aufgenommen, um uns einen Überblick über die Gesamtverschuldung zu verschaffen. Mit Frau M. wurde dann besprochen, welche Ratenzahlungen für sie leistbar sind, so dass den Gläubigern ein Ratenvergleichsangebot unterbreitet werden konnte. Nach Zustimmung der Gläubiger, hat Frau M. die Ratenzahlungen aufgenommen und war nach Ende der Vergleichslaufzeit schuldenfrei. Heute kommt Frau M. immer mal wieder mit unterschiedlichen Fragestellungen in die Beratungsstelle, z. B. wie beantrage ich eine Befreiung für die Zuzahlung von Medikamenten bei der Krankenkasse. 3 Die Namen und personenbezogenen Daten der Klientinnen und Klienten in den Beispielen sind frei erfunden. 12

14 Beispiel 2: Schuldenregulierung durch Insolvenzverfahren Herr P., 52 Jahre alt, ledig, berufstätig, Einkommen ca. 1.2, Euro, kam mit der Problematik einer längeren Erkrankung zu uns. Sein Einkommen hat sich aufgrund von Krankengeld-Bezug auf 84, Euro reduziert. Seinen Ratenkredit in Höhe von 1., Euro, monatliche Rate 2, Euro, konnte er nicht mehr bezahlen. Das Krankengeld reichte gerade zur Zahlung von Miete, Strom, Telefon und Lebenshaltungskosten aus. Ein Freund erzählte ihm, dass er aufgrund einer Notsituation die Schuldnerbratungsstelle aufgesucht hat. Dort hat man ihm ein Insolvenzverfahren empfohlen. Auch bei Herrn P. fand zunächst das Erstgespräch bei unserem Rechtsanwalt statt. Die Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren lagen vor. Ein außergerichtlicher Einigungsvorschlag wurde dem Gläubiger unterbreitet, jedoch von diesem abgelehnt. Damit waren die Voraussetzungen für einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegeben. In Kooperation mit Herrn P. wurde der umfangreiche Insolvenzantrag ausgefüllt und beim Insolvenzgericht in Bochum eingereicht. Herrn P. ist inzwischen die Restschuldbefreiung erteilt worden. Er hat uns mitgeteilt, dass er sowohl gesundheitlich, als auch finanziell, einen Neuanfang erlebt. Beispiel 3: Schuldnerberatung ohne Schuldenregulierung Herr L., 6 Jahre alt, ledig, Frührentner, Bezieher von Grundsicherung Einkommen ca. 76, Euro, häuslicher Pflegefall, kam mit der Problematik zu uns, dass er dem Druck des Gläubigers nicht mehr gewachsen war. Zahlungen konnte er nicht leisten. Herr L. schickte regelmäßig seine Post zu uns, um sich über die nächsten Schritte zu informieren. Ihm wurde deutlich gemacht, dass er keine Angst haben muss, da ein Pfändungsschutz-Konto ihn vor Pfändungsmaßnahmen des Gläubigers schützt. Der Kontakt mit Herrn L. erfolgt regelmäßig telefonisch. 13

15 Statistik Beratungsarten Anzahl der Beratungen und Betreuungen Betreuungen insgesamt 676 P-Konto-Beratungen 81 Schuldnerberatungen 19 Insolvenzberatungen (davon 284 Neuaufnahmen) 486 Summe Schuldner- und Insolvenzberatungen 595 Erst- und Rechtsberatungen 1.73 Telefonkontakte ca Gesamtverschuldung aller Beratungsfälle (ohne P-Konto) ,33 Durchschnittliche Verschuldung 31.38,12 Gläubigeranzahl

16 Auswertung im Einzelnen Die Statistik bezieht sich auf 595 Betreuungsfälle, 81 P-Konto-Beratungen wurden nicht berücksichtigt. Beratungsfälle nach Schuldensumme UNTER 1. VON 1. BIS UNTER 25. VON 25. BIS UNTER 5. VON 5. BIS UNTER ODER MEHR Männer Frauen Mit 35,29 % ist die größte Gruppe unserer Klienten, wie im Vorjahr, unter 1. Euro verschuldet. Beratungsfälle nach Gläubigeranzahl BIS ZU 5 GLÄUBIGER 6 BIS ZU 1 GLÄUBIGER 11 BIS ZU 2 GLÄUBIGER MEHR ALS 2 GLÄUBIGER Männer Frauen Mit 3,8 % hat die Mehrzahl unserer Klienten zwischen einem und fünf Gläubiger. Auch im Vorjahr hatte die Mehrzahl unserer Klienten zwischen einem und fünf Gläubiger. 15

17 LEDIG VERHEIRATET, EINGETRAGENE LEBENSPARTNERSCHAFT VERWITWET GESCHIEDEN GETRENNT LEBEND Beratungsfälle nach Alter UNTER 2 JAHRE 2 BIS UNTER 3 JAHRE 3 BIS UNTER 4 JAHRE 4 BIS UNTER 5 JAHRE 5 BIS UNTER 6 JAHRE 3 21 ÜBER 6 JAHRE Männer Frauen Wie schon im Vorjahr, bilden die Ratsuchenden der 4 bis unter 5-jährigen mit 28,5 % die größte Gruppe unserer Klienten. Beratungsfälle nach Familienstand Männer Frauen Ledige Ratsuchende waren mit 41,34 % am stärksten vertreten. Auch hier gab es keine Veränderungen zum Vorjahr. 16

18 16 Beratungsfälle nach Einkommensquelle (Männer) Beratungsfälle nach Einkommensquelle (Frauen)

19 25 2 Beratungsfälle nach Einkommensquelle (gesamt) *) Mehrfachnennungen sind möglich. Wie im Vorjahr ist die Mehrheit der Ratsuchenden auf den Bezug von ALG II, ausschließlich oder ergänzend, angewiesen. 18

20 Gläubigerstruktur In den 595 Betreuungsfällen korrespondierte die Schuldnerberatungsstelle mit Gläubigern. Wie im Vorjahr, stammt die größte Gläubigergruppe aus dem Bereich Telekommunikationsunternehmen. 14 Beratungsfälle nach Postleitzahlen Im Stadtgebiet Herne wohnen rund 56 % unserer Ratsuchenden. Im Stadtgebiet von Wanne-Eickel rund 44 %. Wenige wohnen inzwischen umzugsbedingt in anderen Städten ANDERE

21 Insolvenzberatung In der Insolvenzabteilung arbeiten, seit November 217 drei Beraterinnen. Die Beraterinnen werden durch 2 Verwaltungskräfte weiterhin tatkräftig unterstützt. 6 Entwicklung der Beratungsfälle Im Berichtsjahr befanden sich 486 Personen in laufender Insolvenzbetreuung. Es wurden insgesamt 333 Ratsuchende von der Warteliste eingeladen und entsprechende Beratungsgespräche geführt. Als Neuaufnahmen für die Insolvenzbetreuung waren nach erfolgter Beratung insgesamt 284 Personen zu verzeichnen. Insolvenzberatung und Betreuung 218 in Zahlen Einladung zum Beratungsgespräch von Warteliste. 333 außergerichtliche Vergleiche: 16 Insolvenzberatungen gesamt: 486 Neuaufnahmen 284 Eröffnete Insolvenzverfahren 259 Beratung zur Inanspruchnahme eines Regelinsolvenzverfahrens 32 bei ehemals Selbstständigen Sind die Verfahren eröffnet, werden die Ratsuchenden, bei Bedarf, weiterhin begleitet. Zurzeit bekommen Schuldner in der Regel sechs Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Restschuldbefreiung. Rund zehn Prozent unserer Fälle erhält die Restschuldbefreiung schon nach 5 Jahren. Die Verkürzung gilt für Betroffene, die nach fünf Jahren die Verfahrenskosten decken können. Die Verkürzung der Verfahrenslaufzeit auf drei Jahre kommt hingegen für nur sehr wenige Klienten in Frage (unter 1%). Voraussetzung hierfür ist, dass nach drei Jahren 35 % der Schulden getilgt werden und zusätzlich auch noch die Verfahrenskosten gedeckt werden können. 2

22 Seit langem fordern Fachverbände eine Verkürzung der Laufzeit von Verbraucherinsolvenzverfahren auf drei Jahre. Inzwischen gibt es eine Einigung auf europäischer Ebene. Europäisches Parlament, Rat und Kommission haben sich in sogenannten Trilogverhandlungen auf diese Verkürzung geeinigt. Diese wird nun den EU-Mitgliedstaaten vorgegeben. Die entsprechende gesetzliche Regelung des Europäischen Parlaments wird voraussichtlich im Juni 219 vorliegen. Anschließend haben die EU- Mitgliedsstaaten maximal drei Jahre Zeit, die Richtlinie umzusetzen. Aktuell ist davon auszugehen, dass das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz erste Vorschläge zur Anpassung der deutschen Regelungen für das Restschuldbefreiungsverfahren im Frühjahr 219 vorstellen wird. 21

23 Aktionen Auch in diesem Jahr konnten wir wieder zu Weihnachten 6 Familien mit Lebensmitteln und Drogerieartikeln beschenken. Die Aktion wurde von Herner Firmen, Banken, Kirchengemeinden und Privatleuten unterstützt. Susanne Queens (Schuldnerberatung) und Stefan Tysbierek (Sparda Bank) Die Lebensmittel wurden am Donnerstag vor Weihnachten ausgegeben. So konnten die Beschenkten auch frohe Festtage haben. Darüber hinaus konnten durch die Wunsch-Weihnachtsbaum Aktion wieder zahlreiche Kinderwünsche erfüllt werden. Für unsere Einrichtung konnten 5 Kinder berücksichtigt werden. Wir danken allen Spendern, die diese Aktionen durch ihre Großzügigkeit ermöglicht haben. 22

24 Personelles Vorstand Schuldnerberatung Herne e.v.: Vorsitzender: Herr Superintendent Reiner Rimkus stellv. Vorsitzende: Frau Susanne Wolf (bis ) Schatzmeisterin: Frau Rosemarie Elges Schriftführer: Herr Frank Köhler Beisitzer: Herr Pfarrer Stefan Grote Das Team der Schuldnerberatung: Andrea Leyk Geschäftsführung & Beratung 39 Std./Woche Sabine Bahsali Finanzen & Organisation Verein 3,5 Std./Woche Annette Bednarek Beratung 24 Std./Woche Bernadette Blum Beratung & Prävention 24 Std./Woche Rechtsanwalt Christoph Hytroski Beratung 11 Std./Woche Maurice Könker Sachbearbeitung Insolvenz & P-Konto 39 Std./Woche Susanne Queens Sachbearbeitung Insolvenz 24,5 Std./Woche Tanja Szkudlarski Klienten Empfang & Verwaltung 24 Std./Woche 23

25 Wir sagen Danke Wir danken an dieser Stelle den Behörden, den Kirchen, den Banken und Sparkassen, den Parteien und den Medien sowie allen übrigen Vertrags- und Kooperationspartnern für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Ebenso danken wir den vielen engagierten Privatpersonen, die unsere in Not geratenen Klientinnen und Klienten durch Geld- und Sachspenden tatkräftig unterstützt haben. Mit dieser Hilfe konnten wir häufig Notlagen der Ratsuchenden unbürokratisch beseitigen. Der Vorstand und das Team der Schuldnerberatungsstelle werden sich auch künftig für Menschen aus sozialbenachteiligten Verhältnissen einsetzen und ihnen hilfreich zur Seite stehen. 24

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