Vorlage Nr. 09/2014. Beschluss über die erste Eröffnungsbilanz der Gemeinde Harsum zum

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1 Gemeinde Harsum Datum der Sitzung Organ Der Bürgermeister FWA Az.: VA vom Rat Internet: JA NEIN Vorlage Nr. 09/2014 Beschluss über die erste Eröffnungsbilanz der Gemeinde Harsum zum FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN: keine Erträge Einzahlungen Aufwendungen Auszahlungen Betrag Produktkonto Jahr Betrag Produktkonto Jahr Die Mittel stehen zur Verfügung Haushaltsansatz: Die Mittel stehen nicht zur Verfügung Die Mittel stehen nur teilweise zur Verfügung Produktkonto: Produktkonto: Produktkonto: Deckungsvorschlag Teilbetrag: Sichtvermerk Kämmerin BESCHLUSSVORSCHLAG: Die von der Verwaltung aufgestellte und vom Rechnungsprüfungsamt geprüfte erste Eröffnungsbilanz mit einer Bilanzsumme von ,54 zum wird in der beigefügten Fassung beschlossen.

2 - 2 - Sachbericht zur Vorlage-Nr. 09/2014 Im Rahmen der Gemeindehaushaltsreform in Niedersachen hat die Gemeinde Harsum das Haushalts- und Rechnungswesen zum 01. Januar 2011 von der Kameralistik auf die Doppik (Doppelte Buchführung in Kontenform) umgestellt. Jede Kommune hat zum des Jahres der Einführung des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR) gem. Art. 6, Abs. 8 und 11 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften (GemHausRNeuOG) i. V. m. 60 und 61 GemHKVO für das Haushaltsjahr, für das die Haushaltswirtschaft erstmals nach den Grundzügen ordnungsgemäßer Buchführung im Rechnungsstil der doppelten Buchführung geführt wird, eine erste Eröffnungsbilanz aufzustellen. Die erste Eröffnungsbilanz der Gemeinde Harsum ist vom Rat der Gemeinde Harsum gem. Art. 6 Absatz 8 Satz 1 GemHausRNeuOG zu beschließen. 1. Aussagekraft der Eröffnungsbilanz Durch die erste Eröffnungsbilanz werden das Vermögen und die Schulden einschließlich der Rückstellungen der Gemeinde Harsum erstmals vollständig dargestellt. Die Bilanz zeigt die Vermögensverhältnisse, den Kapitalaufbau und die Finanzierung. Der Saldo zwischen dem Vermögen (Aktivseite) und den Schulden (Passivseite) ist die Nettoposition. Diese ist vergleichbar mit dem Eigenkapital einer Kapitalgesellschaft. Je höher die Nettoposition und innerhalb dieser Position das Basis-Reinvermögen, desto positiver ist die finanzielle Leistungsfähigkeit und Bonität der Kommune zu beurteilen. Die Nettoposition der Gemeinde Harsum stellt sich in der Eröffnungsbilanz mit über ,40, das Basisreinvermögen mit über ,52 dar. 2. Anlagen der Eröffnungsbilanz Der Eröffnungsbilanz (Anlage) sind als Anlagen beizufügen: - die Anlagenübersicht - die Forderungsübersicht - die Schuldenübersicht Grundlage für die Aufstellung der Eröffnungsbilanz sind die Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetztes (NKomVG) sowie der Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO). Daneben hat die Gemeinde Harsum zur Bewertung der Vermögensgegenstände, Schulden und Rückstellungen neben den gesetzlichen Bestimmungen eigene Inventur- und Bewertungsrichtlinien erarbeitet und angewandt.

3 - 3-3.Bericht des Rechnungsprüfungsamtes Die Eröffnungsbilanz unterliegt gem. Art. 6, Abs. 8 Satz 5 GemHausRNeuOG der Rechnungsprüfung. Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes ist dem Rat der Gemeinde Harsum vorzulegen. In seinem Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Harsum zum ist das Rechnungsprüfungsamt zu einer folgenden Schlussbemerkung gekommen: Die zur Prüfung vorgelegte erste Eröffnungsbilanz der Gemeinde Harsum in der Fassung vom mit den zugehörigen Dokumentationsunterlagen entspricht aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften. Die Prüfung der ersten Eröffnungsbilanz wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten, die sich wesentlich auf das vermittelte Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde Harsum auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt worden wären. Nach unserer Überzeugung vermittelt die erste Eröffnungsbilanz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde Harsum. Seitens der Verwaltung wird dem Rat der Gemeinde Harsum vorgeschlagen, die aufgestellte und vom Rechnungsprüfungsamt geprüfte erste Eröffnungsbilanz mit einer Bilanzsumme von ,54 zum in der beigefügten Fassung zu beschließen. Kemnah Anlagen - Eröffnungsbilanz - Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Harsum zum die Anlagenübersicht - die Forderungsübersicht - die Schuldenübersicht

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