Investitions- und Finanzplan der Einwohnergemeinde Brugg für die Jahre
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- Carl Vogt
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1 STADTRAT BRUGG Investitions- und Finanzplan der Einwohnergemeinde Brugg für die Jahre Ausgangslage 1.1. Die Bedeutung des Finanzplanes Der Stadtrat erstellt gemäss 19 des Finanzdekretes jährlich eine Aufgaben- und Finanzplanung, die rechtlich nicht verbindlich ist. Der Finanzplan dient dem Stadtrat als zentrales planerisches Steuerungsinstrument des Finanzhaushaltes und basiert auf der Analyse der bisherigen Finanzentwicklung und der Prognose über eine mittelfristige Planungsperiode. Der Finanzplan gibt Aufschluss über die voraussichtliche finanzielle Entwicklung der Stadt Brugg der nächsten fünf Jahre. Die Angaben zum ersten Jahr entsprechen dem Budget, hinzukommen vier Planjahre. Der nachstehende Finanzplan ersetzt denjenigen von Er besteht aus Investitionsplan Finanzplan mit: o Planerfolgsrechnung o Mittelbedarfsrechnung o Vermögensentwicklung Finanzkennzahlen. Der Finanzplan wird im Sinne einer rollenden Planung mindestens einmal jährlich überarbeitet. Er ist im Gegensatz zur Rechnung und zum Budget nicht verbindlich. Er dient als internes Führungsinstrument und zeigt eine Momentaufnahme. Der Fokus des Finanzplanes ist nicht bloss auf die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel gerichtet. Vielmehr erfolgt die Planung progressiv. Die Fragen, welche Aufgaben die Stadt zukünftig zu erfüllen hat, welche Steuerungsmöglichkeiten bestehen und welche finanziellen Mittel dazu notwendig sind, rücken ins Zentrum.
2 Vorbemerkung zum Finanzplan Die Stadt Brugg ist Pilotgemeinde für das Harmonisierte Rechnungslegungsmodell HRM2. Da in allen Pilotgemeinden die Anlagebuchhaltung nach HRM 2 noch fehlt, können sich die position Abschreibungen und die Bewertungen noch ändern. Es ist das Ziel des kantonalen Gemeindeinspektorates, die HRM2-bedingten Änderungen auf den Finanzhaushalt der Gemeinden in engen Grenzen zu halten. Daher können sich an diesem Finanzplan zwar Änderungen ergeben; die Tendenzaussagen bleiben aber bestehen. 2. Investitionsplan Alle nachfolgenden Zahlen sind jeweils in 1'000 CHF Schulbauten Sportausbildungszentrum Mülimatt Sportausbildungszentrum - Beitrag Bund Neue Heizsteuerung Au-Langmatt 150 Projekt Neubau Kindergarten Bilander 68 Neubau Kindergarten Bilander Sanierung Aussenanlage Hallwyler/Stapfer 700 Sanierung Schulhaus Stapfer 2' Betriebs-, Verwaltungs- und öffentliche Bauten Studie Alte Post mit Erweiterung Perimeter 200 Umbau Untere Hofstatt Projektierung Amtshaus/Hauptstrasse Amtshaus/Hauptstrasse Sanierung Freibad 2. Etappe 350 1'000 Verwaltungsgebäude 5'000 5'000 1' Umfeld Campus Kapitalerhöhung Campussaal Immobilien AG 6'936 Campus Parking AG - AK und Darlehen 300 Busterminal Süd + Personenunterführung Mitte 3'000 5'950-2'868-2'868 Belagserneuerung Industriestrasse 1' Projektierung Campus Passage Campus Passage 3'300 Vision Mitte Planungskredite 30
3 Erschliessungen, Strassen, öffentliche Anlagen und Plätze Projektierung Freiraumgestaltung Vorstadt Bau des Aarestegs 50 Lärmschutzmassnahmen Kts.strassen 600 Strassenraumgest./Pausenplatz Museumstrasse 1'100 Projektierung Bahnhofplatz/Neumarkt Parkgestaltung Simmengutpark 500 Real. Freiraumgest. Vorstadt 1' Massnahmen Zweiradverkehr Verkehrsberuhigung Habsburgerstr Kommunaler Gesamtplan Verkehr Ausbau Veloverkehr Süssbach Begegnungszone Jelmoli 70 Projektierung Südwestumfahrung Südwestumfahrung inkl. Spange / NK Nordumfahrung Windisch / NK 118 9'100 Neugestaltung Schulthessallee 500 Verkehrsberuhigung Sommerhaldenstr. 300 Strassenneubau Aegerten 300 1'000 Fröhlichstrasse 400 1'000 Neugest.Bahnhofpl./Neumarkt 5'000 Strassenerneuerung Reinerstrasse 1' Fahrzeuge Unimoc und T4 Bauamt 416 Tremo und Sabo Bauamt 200 Wischmaschine Bauamt 180 Zivilfahrzeug REPOL 70 Patrouillenfahrzeug REPOL 90 Ersatz Autodrehleiter Feuerwehr Diverses Urnenfeldanlage/Gemeinschaftsgrab 569 Planungskredit freies Internet 25 Konzept Zweiradparkierung/Radrouten 61 Revision Bau- und Nutzungsordnung Hochwasserschutzdamm Wildischachen Schiessanlage Lauffohr 80 Altlastensanierung 2'000
4 Total alle Investitionen Schulbauten '000 Betriebs-, Verwaltungs- und öffentliche Bauten 1'200 1'350 6'000 5'000 1'000 Umfeld Campus 7'266 4'000 6'310-2' Erschliessungen, Str., öff. Anlagen und 743 1'940 2'150 1'650 15'100 8'200 Plätze Fahrzeuge 1' Diverses '000 Total 10'494 5'906 13'720 15'160 13'532 11'032 Hinweis: Investitionen in den Bereichen Abwasserbeseitigung und Abfallbewirtschaftung sind nicht Teil dieser Planung, da es sich um Eigenwirtschaftsbetriebe handelt. Hierfür bestehen separate Planungen. Die Umsetzung der Investitionen erfolgt in der Regel, sofern nicht bereits geschehen, über Kreditanträge zu Handen des Einwohnerrates respektive der Stimmberechtigten. Im jeweiligen Investitionsbudget werden die bereits beschlossenen und die zu beschliessenden Objekte aufgeführt. Bei der Umsetzung der Investitionen können Änderungen bezüglich Vorhaben, Zeitraum und finanziellem Mitteleinsatz eintreten bzw. unter Berücksichtigung der personellen und finanziellen Ressourcen vorgenommen werden. Der vorstehende Investitionsplan verdeutlicht die sehr hohen Investitionen von insgesamt 59 Millionen Franken in den Jahren 2011 bis Die nachstehende Grafik zeigt auf, dass sich die Investitionen von auf maximal 6 Millionen Franken pro Jahr und bis ins Jahr 2005 auf maximal 8 Millionen Franken pro Jahr belaufen haben. In acht der zehn Jahre liegen diese Investitionen teilweise deutlich über diesen 8 Millionen Franken.
5 in 1'000 Franken '000 18'000 Investitionen '000 14'000 12'000 10'000 8'000 6'000 4'000 2'000 0 Wie aus den Erläuterungen in Kapitel 3 ersichtlich ist, hat die hohe Investitionstätigkeit erhebliche Auswirkungen auf den Finanzhaushalt der Stadt Brugg. Das Nettovermögen und damit die Nettozinserträge, welche bisher einen substanziellen Beitrag zur Finanzierung der Erfolgsrechnung geleistet haben, nehmen stark ab. 3. Finanzplan 3.1. Planerfolgsrechnung Die Planerfolgsrechnung zeigt auf, wie sich die Selbstfinanzierung 1 entwickeln wird: (Zahlen in 1'000 CHF) R = Rechnung / V = Voranschlag / P = Plan 2009 R 2010 R 2011 V 2012 P 2013 P 2014 P 2015 P Steuerertrag - Finanzausgleich 24'606 26'082 25'985 26'802 27'595 28'385 29'178 - Nettoaufwand -22'236-23'463-28'814-30'677-31'671-32'629-33'457 + Nettozinsertrag 3'350 1'695 2'207 1'353 1' Selbstfinanzierung 5'720 4' '522-2'975-3'644-4'243 1 Die Selbstfinanzierung (auch Eigenfinanzierung oder Cashflow genannt) misst die Finanzkraft einer Gemeinde und enthält Abschreibungen und süberschuss abzüglich überschuss und Buchgewinne auf Liegenschaften des Finanzvermögens. Die Selbstfinanzierung ist jene Summe, die zur Finanzierung von Investitionen ohne Vermögensabbau bzw. Schuldenaufbau eingesetzt werden kann.
6 - 6 - Kommentar: In den vergangenen Jahren konnte auf Grund regelmässig hoher Rechnungsüberschüsse eine wesentlich höhere Selbstfinanzierung als in den kommenden Jahren erreicht werden; diese wird ab Budget 2011 sogar negativ. Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der drei Kerngrössen Nettoaufwand, Nettozinsertrag sowie Steuern minus Finanzausgleich. 40'000 35'000 30'000 25'000 20'000 15'000 10'000 Nettoaufwand Zinsen Steuern minus Finanzausgleich 5' R 2009 R 2010 R 2011 B 2012 P 2013 P 2014 P 2015 P Der Nettoaufwand 2 stellt die Hauptproblematik dar, insbesondere die hohe Steigerung in den letzten Jahren ist augenfällig. Für das Budget 2011 gegenüber Budget 2010 bekannt sind die Mehrkosten für die Pflegefinanzierung an den Kanton ( Franken), für den Unterhalt der Verwaltungsliegenschaften ( Franken), für den Strassenunterhalt ( Franken), für die Maschinenanschaffungen im Werkhof ( Franken), für die Heimversorgung Sonderschulen ( Franken), für die Löhne der Regionalpolizei ( Franken) und für viele weitere Positionen. Ab dem Jahr 2012 ist mit neuen Ausgabenpositionen und weiteren Mehrkosten zu rechnen. Zu erwähnen und heute bekannt sind dabei insbesondere die Mehrkosten aufgrund 2 der Erfolgsrechnung vermindert um den ohne Steuern und Finanzausgleich.
7 - 7 - der Neuordnung der Spitalfinanzierung ( Franken), Mehrbelastungen für die Spitex ( Franken), das kantonale Lohndekret für die Lehrpersonen ( Franken) und die Betriebskosten für den Campussaal ( Franken ab 2012/13). Aufgrund der nur bescheiden wachsenden Bevölkerung in Brugg kann auch bei guter Konjunkturlage nur mit einer geringen Erhöhung der Steuererträge gerechnet werden. Der Nettozinsertrag (Zinsaufwand - Zinsertrag) reduziert sich deutlich. Im Jahre 2003 betrug die Nettozinsquote (Nettozinsertrag im Verhältnis zum Nettoaufwand) noch 14 %. Sie belief sich gemäss Rechnung 2010 auf 7 %. Diese Reduktion um Franken entspricht ca. 3 Steuerprozenten der natürlichen Personen. Wenig ansteigender und höherer führen bei einem gleichbleibenden Steuerfuss dazu, dass die laufenden Aufwendungen nicht mehr gedeckt sind. Nachdem im Jahr 2010 die budgetierten freiwilligen, aber betriebswirtschaftlich zweckmässigen Abschreibungen nicht vollständig getätigt werden konnten, ist nach der Einführung der Anlagebuchhaltung im Jahr 2011 gemäss den Rechnungslegungsnormen nach HRM 2 mit jährlichen überschüssen zu rechnen. Dies führt zu einem weiteren Vermögensabbau Mittelbedarfsrechnung Die Mittelbedarfsrechnung stellt die Nettoinvestitionen 3 (NI; ohne Investitionen in Abwasserbeseitigung und Abfallbewirtschaftung) und die Selbstfinanzierung (SF) einander gegenüber. Daraus ist der Finanzierungsüberschuss (NI kleiner SF) bzw. der Finanzierungsfehlbetrag (NI grösser SF) ersichtlich. (Zahlen in 1'000 CHF) R = Rechnung / V = Voranschlag / P = Plan 2009 R 2010 R 2011 V 2012 P 2013 P 2014 P 2015 P Nettoinvestitionen 8'677 8'679 10'494 5'906 13'720 15'160 13'532 - Selbstfinanzierung (Cashflow) -5'720-4' '522 2'975 3'644 4'243 Finanzierungsfehlbetrag 2'957 4'365 11'116 8'428 16'695 18'804 17'775 Kommentar: Wie erwähnt, reicht die Selbstfinanzierung seit mehreren Jahren für die Bestreitung der Investitionen nicht mehr aus, weshalb der Finanzierungsfehlbetrag über die Auflösung von 3 Bruttoinvestitionsausgaben vermindert um die Einnahmen der Investitionsrechnung.
8 In 1'000 Franken Reserven oder Fremdfinanzierung zu decken ist. Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der beiden wesentlichen Grössen. Augenfällig ist der rasche Rückgang der Selbstfinanzierung. Lediglich im Jahr 2007 konnte die damals erzielte Selbstfinanzierung die dann tiefen Nettoinvestitionen decken. Das Gemeindeinspektorat schreibt den Gemeinden vor, dass die Selbstfinanzierung mittelfristig ausreichen soll, um die Nettoinvestitionen zu decken. Aufgrund der anhaltend hohen Investitionen und der bescheidenen Eigenfinanzierung ist das Erreichen dieses Ziels derzeit nicht möglich. 20'000 15'000 10'000 5' '000-10' Rechnung 2007 Rechnung 2008 Rechnung 2009 Rechnung 2010 Rechnung 2011 Voranschlag 2012 Plan 2013 Plan 2014 Plan 2015 Plan Nettoinvestition Selbstfinanzierung 3.3. Vermögensentwicklung (Zahlen in 1'000 CHF) R = Rechnung / V = Voranschlag / P = Plan 2009 R 2010 R 2011 V 2012 P 2013 P 2014 P 2015 P Verzinsliches Nettovermögen '665 56'708 52'343 41'227 32'799 16'104-2'700 - Finanzierungsfehlbetrag -2'957-4'365-11'116-8'428-16'695-18'804-17'775 + Finanzierungsüberschuss Verzinsliches Nettovermögen '708 52'343 41'227 32'799 16'104-2'700-20'475
9 - 9 - Kommentar: Durch die Finanzierungsfehlbeträge auf Grund des stark wachsenden Nettoaufwandes und der geplanten umfangreichen Investitionen müssen die benötigten Mittel fremd finanziert werden. Dadurch verringert sich das verzinsliche Nettovermögen resp. wird ab Ende 2014 negativ. Es ist festzuhalten, dass wesentliche Teile des verzinslichen Nettovermögens nicht effektiv verfügbar sind. Zu nennen sind die Darlehen, Beteiligungen usw., welche sich per 31. Dezember 2010 auf 27.3 Millionen Franken beliefen. 4. Finanzkennzahlen R = Rechnung / V = Voranschlag / P = Plan 2009 R 2010 R 2011 V 2012 P 2013 P 2014 P 2015 P Nettovermögen je Einwohner in Fr. 6'147 5'674 4'469 3'555 1' '220 Aussage Aufgrund des Finanzierungsfehlbetrages müssen zur Bestreitung der Investitionsausgaben Reserven aufgelöst resp. Fremdkapital aufgenommen werden. Diese Massnahmen reduzieren das Nettovermögen (= Vermögen - Schulden) und führen zu einer Verschuldung. Nettozinsquote in % 15.1% 7.2% 7.7% 4.4% 3.5% 1.8% 0.1% Aussage Die Nettozinsquote zeigt das Verhältnis des Nettozinsertrages zum Nettoaufwand. Künftig wird der Nettozinsertrag in einem wesentlich geringeren Umfang zur Bestreitung der Erfolgsrechnung zur Verfügung stehen, da die Investitionen neben Eigenfinanzierung durch Auflösung von Reserven bzw. Fremdfinanzierung bestritten werden müssen und demzufolge der Nettozinsertrag praktisch auf null absinkt. Selbstfinanzierungsgrad in % 65.9% 49.7% -5.9% -42.7% -21.7% -24.0% -31.4% Aussage < 70% = starker Nettovermögensabbau 70 99% = verantwortbarer Nettovermögensabbau 100% = Investitionen werden vollständig selbstfinanziert > 100% = Nettovermögensaufbau Mittelfristig sollte der Selbstfinanzierungsgrad bei 100 % liegen. Ab 2011 liegt dieser Selbstfinanzierungsgrad deutlich unter null. Es ist gar nicht mehr möglich, Investitionen aus eigenen Mitteln zu finanzieren; zu stark lastet der Negativbeitrag aus der Erfolgsrechnung. Selbstfinanzierungsquote in % 23% 17% -2% -9% -11% -13% -15% Aussage Die Selbstfinanzierungsquote sagt aus, wie viele Prozente des Steuerertrages abzüglich Finanzausgleichsbeitrag für Investitionstätigkeiten zur Verfügung stehen. Je kleiner diese Quote, desto grösser der Bedarf, Reserven für Investitionen einzusetzen bzw. Investitionen mittels Fremdkapital zu finanzieren.
10 Schlussbemerkungen Die kommenden Jahre werden für den Stadtrat und den Einwohnerrat sowie für alle involvierten Personen finanzpolitisch sehr anspruchsvoll. Einerseits gilt es, die umfangreichen Investitionsvorhaben kostengünstig umzusetzen und andererseits die zunehmende Belastung der Erfolgsrechnung durch immer neue Aufgaben mittels weitsichtigen Budgetierens abzufedern. Ein gesunder Finanzhaushalt kann unter den vorne aufgezeigten Rahmenbedingungen nur mit äusserster Zurückhaltung aller Beteiligten aufrecht erhalten werden. Dies bedingt Verständnis für Verzichtsentscheide und finanzpolitische Disziplin. Höhere Aufwendungen und hohe Investitionen bei beinahe stabilem führen bei einem gleichbleibenden Steuerfuss im Falle der Stadt Brugg dazu, dass sich erhebliche Finanzierungsfehlbeträge ergeben. Eine Erhöhung des Steuerfusses muss deshalb bald in Betracht gezogen werden. Doch allein die Erhöhung des Steuerfusses wird nicht ausreichen, um das Haushaltsgleichgewicht zu erreichen. Die vorliegende Finanzplanung ist eine Momentaufnahme. Bei sich ändernden Voraussetzungen werden die Planung und die daraus abzuleitenden Massnahmen laufend den realen Gegebenheiten angepasst. Brugg, 11. Mai 2011 NAMENS DES STADTRATES Der Stadtammann: Der Stadtschreiber:
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