LANDWIRTSCHAFTLICHE BAUVERFAHREN

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "LANDWIRTSCHAFTLICHE BAUVERFAHREN"

Transkript

1 LANDWIRTSCHAFTLICHE BAUVERFAHREN aus der Sicht des Amtes der Stmk. Landesregierung Fachtagung Emissionsbeurteilung im Stallbau LFZ Raumberg-Gumpenstein, Irdning, Stallbauten im Wandel der Zeit... Vom Nestgeruch zum Großemittenten

2 Beurteilung von Immissionen aus der Nutztierhaltung Stallneubauten Stallumbauten Bestandserweiterungen Nutzungsänderungen Nutztierhaltung zählt eindeutig zur Landwirtschaft und nicht zum Gewerbe Zuständigkeit liegt in der Gemeinde als Baubehörde Gemeinde wickelt Bauverfahren ab Verfahren nach 29 Stmk. BauG - Geruchsmodellierung Relevante Emissionen aus Gebäuden mit Nutztierhaltung Gerüche Lärm Lästlinge Ammoniak (UVP-Feststellungsverfahren) Mikroorganismen Staub (PM10)

3 Baubehördliches Genehmigungsverfahren für Stallbauten Bauvorhaben Bauwerber stellt Bauantrag an die Behörde Folgende Unterlagen sind beizulegen: Baupläne Beschreibung der baulichen Vorhaben Lüftungspläne und -beschreibungen Landtechnische Beschreibung des bewilligten Ist-Maß und Beschreibung des Prognose-Maß (Nutzungsrichtung, Tierzahlen, Stalltechnik, Güllelagerung etc.) Meteorologisches Gutachten (Windhäufigkeitsverteilungen) Rechtsgültiger Flächenwidmungsplan Gemeinde Baubehördliches Genehmigungsverfahren für Stallbauten Bauvorhaben Bauwerber stellt Bauantrag an die Behörde Gemeinde Ermittlungsverfahren Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens sind durch die zuständige Behörde die Einreichunterlagen zu prüfen sowie die Auswirkungen des Bauvorhabens zu beurteilen: rechtskräftige Bewilligungen Übereinstimmung mit der Baugesetz Übereinstimmung mit der Raumordnungsgesetz ortsübliche Bestandsgrößen in der Gemeinde Übereinstimmung mit Tierschutzgesetz gegebenenfalls Ermittlung (Erhebung) von kumulierenden Nachbarbetrieben!!! Einholung ergänzender Gutachten/Stellungnahmen - Immissionstechnische Beurteilung - Lärmgutachten - Medizinische Beurteilung

4 Baubehördliches Genehmigungsverfahren für Stallbauten Bauvorhaben Bauwerber stellt Bauantrag an die Behörde Gemeinde Ermittlungsverfahren Bescheid Die Ergebnisse der Begutachtungen durch die SV sind Grundlagen für die Erstellung eines positiven bzw. negativen Bescheides durch die zuständige Behörde Positiver Bescheid: Baubewilligung Nutzungsbewilligung Negativer Bescheid: Keine Baubewilligung evtl. Änderung des Vorhabens... früher: Das Ermittlungsverfahren im Rahmen der Bewilligung von Stallneu- und -umbauten hatte früher bei manchen Baubehörden eher eine untergeordnete Bedeutung. Genehmigungen erfolgten meist allein auf Basis der Ortsüblichkeit meist ohne Beiziehung eines medizinischen SV. Geruchsbewertung: früher ÖKL Baumerkblatt Nr. 38, Immissionsschutz in der Tierhaltung VDI-Richtlinien 3471 u (1986) Ermittlungsverfahren Die Vorgaben gemäß AVG sowie bau- und nachbarrechtlich relevanter Aspekte sind heute umfassend zu berücksichtigen. Stmk. BauG heute: Stallbauten und Tierhaltung im Baubewilligungsverfahren, Erlass (FA13A /8 15. Nov. 2002) (Grazer Zeitung, 49. Stk., Nr. 394, ausgegeben am 6. Dez. 2002) Ablauf und wesentliche Inhalte des Ermittlungsverfahrens sind Inhalt des Erlasses Nr. 394 zum Steiermärkischen Baugesetz. Bewertung heute: VÖRL (1995)

5 Ermittlungsverfahren Erlass Nr. 394 zum Steiermärkischen Baugesetz Da die Nutzungskonflikte zwischen Wohnnutzung und landwirtschaftlicher Tätigkeit (Tierhaltung) auf Grund von Immissionsbelästigungen insbesondere durch Geruch und Lärm, landesweit zunehmen, wird im Interesse eines gedeihlichen Zusammenlebens in der Gemeinde und zur Vermeidung allfälliger Haftungsansprüche gegen die Baubehörden, folgender Erlass an die Gemeindeorgane als Baubehörde zur sorgfältigen Beachtung gerichtet. Im Zusammenhang mit BV für die Nutztierhaltung sind... regelmäßig ein (umwelthygienisches) Immissionsgutachten, evtl. ein lärmtechnisches Gutachten und ein medizinisches Gutachten erforderlich. Ziel der Immissionsermittlung Nachbarschaftsrechte Bereitstellung der Grundlagen für die medizinische Stellungnahme. Im Sinne des Stmk. BauG 2008 werden mit der Emissions- bzw. Immissionsermittlung Nachbarschaftsrechte berücksichtigt. (Gesundheitsrelevanz des Vorhabens) Rechtssicherheit für den Bauwerber Mit der Rechtssicherheit bewilligter Bestand hat der Bauwerber entsprechende Sicherheiten und Rechte im Zusammenhang mit dem Stmk. BauG 2008 bzw. dem Stmk. ROG 2010.

6 Sonderfälle Geruchsbelästigungen: Immissionstechnische Beurteilung bei bewilligten Beständen nach 29 BauG 29 (6) Werden die Interessen gemäß 95 (vorher 114) durch eine aufrechte baubehördliche Bewilligung im Rahmen der Landwirtschaft nicht mehr ausreichend geschützt, hat die Behörde - insbesondere auf Antrag eines Nachbarn - in begründeten Fällen andere oder zusätzliche Auflagen nach dem Stand der Technik vorzuschreiben. Bezogen auf landwirtschaftliche Tierhaltungsbetriebe ist diese Bestimmung erst ab einer Größe der Geruchszahl G = 20 anzuwenden. Die Verfahrenskosten hat die Gemeinde zu tragen. 95 (1) Landwirtschaftliche Betriebsanlagen sind so zu planen und auszuführen, dass 1. das Leben oder die Gesundheit der Nachbarinnen/Nachbarn nicht gefährdet wird, 2. Nachbarinnen/Nachbarn oder öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheime oder Kirchen durch Lärm, Rauch, Staub, Erschütterung, Gestank oder Lästlinge nicht unzumutbar oder das ortsübliche Ausmaß übersteigend belästigt werden Immissionstechnische Beurteilung (BauG) 95 (2) (früher 114) Eine landwirtschaftliche Betriebsanlage ist zu genehmigen, wenn nach dem Stand der Technik und dem Stand der medizinischen und der sonst in Betracht kommenden Wissenschaften zu erwarten ist, dass überhaupt oder bei Einhaltung der erforderlichenfalls vorzuschreibenden bestimmten geeigneten Auflagen die nach den Umständen des Einzelfalles voraussehbaren Gefährdungen im Sinne des Abs. 1 vermieden und Belästigungen, Beeinträchtigungen oder nachteilige Einwirkungen im Sinne des Abs. 1 auf ein zumutbares Maß beschränkt werden. Die vorzuschreibenden Auflagen haben erforderlichenfalls auch Maßnahmen für den Fall der Unterbrechung des Betriebes und der Auflassung der Anlage zu umfassen. Die Behörde kann weiters zulassen, dass bestimmte Auflagen erst ab einem dem Zeitaufwand der hierfür erforderlichen Maßnahmen entsprechend festzulegenden Zeitpunkt nach Inbetriebnahme der Anlage oder von Teilen der Anlage eingehalten werden müssen, wenn dagegen keine Bedenken vom Standpunkt des Schutzes der im Abs. 1 umschriebenen Interessen bestehen. (3) Ob Belästigungen der Nachbarn im Sinne des Abs. 1 zumutbar sind, ist danach zu beurteilen, wie sich die durch die Betriebsanlage verursachten Änderungen der tatsächlichen örtlichen Verhältnisse auf einen gesunden, normal empfindenden Menschen auswirken. (Anm. Hintergrundbelastung von Relevanz)

7 Kumulative Betrachtung der Geruchsimmissionen im Bauverfahren Es ist auch im Bauverfahren von Bedeutung, welche Hintergrundbelastung (Gerüche) schon vor Ort vorhanden ist. Ist diese entsprechend hoch, ist gegebenenfalls das Vorhaben negativ zu beurteilen. Bilanz der Begutachtungen/Jahr nach Stmk. BauG 2008 zwischen 50 und 70 Begutachtungen im Bauverfahren rd Plausibilitätsprüfungen (6) Verfahren Die Begutachtungen werden im Rahmen der Amtshilfe für Baubehörden abgehandelt.

8 Immissionstechnische Beurteilung nach österreichischem Regelwerk Vorläufige Richtlinie zur Beurteilung von Immissionen aus der Nutztierhaltung Diese Richtlinie bildet in Österreich die Grundlage zur Bewertung von luftgetragenen Emissionen (Gerüchen) aus der Nutztierhaltung und der sich daraus ergebenden Immissionen im Umgebungs- und Nachbarschaftsbereich (BMU 1995) Download unter: Gutachten Immissionstechnische Beurteilung 1. Auftrag und Fragestellung 2. Befund 3. Gutachten Beschreibung der zu erwartenden Änderungen grafische Darstellung der zu erwartenden Immissionsänderungen (maßstabsgetreu) Konkrete Schlussfolgerungen aus der Gegenüberstellung Ist-Maß Prognose-Maß

9 Ermittlung der Geruchszahl G Vorläufige Richtlinie zur Beurteilung von Immissionen aus der Nutztierhaltung Bundesministerium für Umwelt, Dez 1995 (download Geruchszahl G = dimensionslose Maßzahl (Emissionskenngröße) Die Geruchszahl G, die sich durch Multiplikation der Tierzahl Z, des tierspezifischen Faktors ft und des landtechnischen Faktors flt ergibt: G = Z x ft x flt Wenn im zu beurteilenden Objekt mehrere Tierarten bzw. Nutzungsrichtungen gehalten werden und/oder unterschiedliche landtechnische Haltungsbedingungen (z.b. verschiedene Entmistungssysteme) vorliegen, so ist die Geruchszahl G für jeden Bereich getrennt zu bestimmen. Anschließend werden diese Geruchszahlen summiert. Ermittlung der Geruchszahl G Für die Berechnung des landtechnischen Faktors flt haben die drei einzelnen Faktoren folgende Gewichtung: Maximum Minimum Lüftungstechnischer Faktor fl Entmistungstechnischer Faktor fe Fütterungstechnischer Faktor ff Summe (= landtechnischer Faktor flt)

10 Berechnung der Geruchszahl Geruchszahl G für Tierbestände nach Realisierung des eingereichten Bauvorhabens. Tierart und Nutzungsrichtung Maststall-Bestand Mastschweine, kontin. Mast Hühnerstall- Neubau Masthühner, Bodenhaltung Tierzahl Z Tierspezifischer Faktor f T Landtechnischer Faktor f L +f E +f F =f LT Geruchszahl Zxf T x f LT =G i 576 0,23 0,20+0,15+0,05=0, ,01 0,25+0,30+0,05=0,60 18 Summe 71 Berechnung des Schutzabstandes Vorläufige Richtlinie zur Beurteilung von Immissionen aus der Nutztierhaltung in Stallungen Bundesministerium für Umwelt, Dez 1995 Der Schutzabstand ist jene richtungsunabhängige Entfernung, bei der ein weitgehender Schutz vor Immissionen aus der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung zu erwarten ist. S = 25 f M x f R x G f M = meteorologischer und geländeklimatischer Faktor f R = Raumordnungsfaktor Zusammenhang zw. Geruchszahl G und Schutzabstand S wenn f M und f R = 1 G = Geruchszahl

11 Geruchsschwelle / Belästigungsgrenze (Schutzabstand) Geruchsschwellen beschreiben minimale Konzentrationen eines Geruchsstoffes, bei denen der Geruch durch die Mehrheit der Probanden wahrgenommen werden kann (Wahrnehmungsschwelle). Aufgrund der fachlichen Analogie bei der Ermittlung von Schutzabständen lt. Vorl. RL zu den Abstandsregelungen der VDI RL 3471 u werden Geruchsschwellenabstände bzw. Belästigungsgrenzen aus diesen übernommen. Der halbe Geruchsschwellenabstand stellt demnach die Belästigungsgrenze (BG)dar. (BG: deutlich wahrnehmbare belästigende Gerüche) Innerhalb dieses Bereiches werden Gerüche nicht nur mehr wahrgenommen, sondern es können Geruchsintensitäten auftreten, die von Anrainern zunehmend als Belästigung empfunden werden und Anlass für heftige Beschwerden sind. Diese Vorgangsweise wird vom VwGH insofern gewürdigt, da nichts dagegen spricht sich begründet fachliche Anleihen aus anderen Regelwerken zu holen, die ergänzend zur Objektivierung des Sachverhalts beitragen. (Vortrag VwGH Richter, HR Dr. Pallitsch, April 2010) Berechnung der Geruchsschwellen/Belästigungsgrenzen (Schutzabstandes) Geruchsschwelle und Belästigungsgrenze lt. VDI-Richtlinien 3471 u in Bezug auf sämtliche benachbarten Areale unabhängig ihrer Widmung (automat. Berücksichtigung Raumordnungs-Faktor 1,0). (Schutzabstand S für den Tierbestand gemäß eingereichtem Bauvorhaben in Bezug auf benachbarte Parzellen der Widmungskategorien WA, WR, KG richtlinienkonform keine rechtliche Grundlage!!! Raumordnungsfaktor zu berücksichtigen (0,5, 0,7, 1,0)) 1 GS für f M =1 und f R =1 2 Windherkunftsrichtung 3 Windhäufigkeit [% Jahresstunden] 4 Geländeklimatol. Bewertung 191 NW 22, ,8 SO (Zeiten mit Windstille [Kalmen] <30 %) 5 Punktesumme aus 3 u. 4 6 Meteorol. Faktor f M 7 Immissions Gebiet in Richtung 8 Geruchsschwellenabstand [m] 9 Belästigungsgrenze [m] 191 N 7, ,7 S NO 7, ,7 SW O 8, ,7 W SO 15, ,7 NW S 12, ,7 N SW 7, ,7 NO W 18, ,7 O

12 Geruchsschwelle GS Schutzabstand S Belästigungsgrenze BG Winddaten Für den Standort des Stallbauvorhabens sind repräsentative Winddaten erforderlich (VwGH Erkenntnis vom , GZ: 2010/06/0056). Geländeklimatologie Für die Ermittlung der Schutzabstände ist eine geländeklimatologische Bewertung erforderlich. Dafür ist unbedingt ein Ortsaugenschein durchzuführen.

13 Angaben in Prozent Geländeklimatische und orographische Aspekte Entscheidend im Beurteilungs- und im Beschwerdefall ist u.a. die räumliche Beziehung des Bauvorhabens zur Nachbarschaft Windherkunftsrichtung Raumordnungsfaktor Kein fr für Dorfgebiete, Freiland

14 Beurteilung der Immissionen aus der Nutztierhaltung Immissionstechnische Beurteilung stellt die wesentliche Grundlage für die medizinische Stellungnahme im Rahmen eines Bauverfahrens dar. Darin sind die Eck-Daten wie zeitliche Dauer und Intensität der Geruchsimmissionen aus den verfahrensgegenständlichen Bauvorhaben enthalten. Empfehlungen der Akademie der Wissenschaften (NUP 1994): 8% der Jahresstunden wahrnehmbare Gerüche 3% der Jahresstunden stark wahrnehmbare Gerüche GIRL 10 % Geruchshäufigkeit für Wohn- u. Mischgebiete, 15 % GH für Landwirtschaftsgebiete Leitfaden Medizinische Fakten zur Beurteilung von Geruchsimmissionen (2007) Kritik an VÖRL Technischer Stand von 1995 Technische Neuerungen in puncto Lüftung, Entmistung u. Fütterung nicht berücksichtigt Geruchszahl G nicht vergleichbar mit anderen Richtlinien- Ergebnissen (GIRL etc. GE/m³) Windgutachten aktuell 8- bzw. 16-teilig (künftig 36-teilig) Schwächen in der medizinischen Beurteilung aufgrund der Ergebnisse der VÖRL NEUE RICHTLINIE VOR FERTIGSTELLUNG

15 Technische Maßnahmen zur Minderung der Geruchsemissionen Künftig wird es v.a. im Dorfgebietsverband aufgrund der angestrebten Bestandsgrößen zu technischen Lösungsvarianten in Bezug auf Minimierung von Geruchsimmissionen im Nachbarschaftsbereich kommen! Hintergrundbelastung von Relevanz! Logischer Ansatzpunkt: Ablufttechnik. Technische Einrichtungen zur Reinigung der Stallabluft Abluft-Reinigungsanlagen Zertifiziert - nach dem Cloppenburger Leitfaden und DLG Folgenden Kriterien sind zu erfüllen: * Ammoniakreinigungsleistung 70 bis > 90 % * Staubreinigungsleistung > 90 % * Geruchsstoffreduzierung < 300 GE/m³ kein Rohgasgeruch wahrnehmbar

16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Fachtagung Emissionsbeurteilung Landwirtschaft. Aktuelle Rechtsprechung VwGH-Erkenntnisse aus landwirtschaftlichen Bauverfahren

Fachtagung Emissionsbeurteilung Landwirtschaft. Aktuelle Rechtsprechung VwGH-Erkenntnisse aus landwirtschaftlichen Bauverfahren Fachtagung Emissionsbeurteilung Landwirtschaft Aktuelle Rechtsprechung VwGH-Erkenntnisse aus landwirtschaftlichen Bauverfahren Allgemeines (I) Länderspezifische Regelungen Prüfungsbefugnis der Baubehörde

Mehr

Feinstaub/Geruch und Landwirtschaft aus Sicht der Landesverwaltung. Autor

Feinstaub/Geruch und Landwirtschaft aus Sicht der Landesverwaltung. Autor Feinstaub/Geruch und Landwirtschaft aus Sicht der Landesverwaltung Inhaltsübersicht Teil I: Feinstaub und Landwirtschaft o Primäre und sekundäre PM10 Quellen o Luftreinhalteprogramm Stmk AG Landwirtschaft

Mehr

Nutztierhaltung Geruchsmodellierung in der Steiermark Dr. Robert Schlacher ABT15 Luftreinhaltung Graz,

Nutztierhaltung Geruchsmodellierung in der Steiermark Dr. Robert Schlacher ABT15 Luftreinhaltung Graz, Nutztierhaltung Geruchsmodellierung in der Steiermark ABT15 Luftreinhaltung Graz, 19.10.2016 Schweinefleischkonsum in Österreich: 2012 2013 2014 Menschlicher Verzehr pro Kopf und Jahr in kg 39,2 38,8 39,1

Mehr

Marktgemeinde Wildon. Immissionen aus der Nutztierhaltung

Marktgemeinde Wildon. Immissionen aus der Nutztierhaltung Marktgemeinde Wildon Landwirtschaft - Strukturwandel: Quelle: Fa.13B, Stmk Landesregierung 27 Tierhaltungsbetriebe: (1) Aufbauend auf dem örtlichen Entwicklungskonzept sind im Flächenwidmungsplan bei Tierhaltungsbetriebe

Mehr

Immissionstechnische Beurteilung von Gerüchen aus der Nutztierhaltung

Immissionstechnische Beurteilung von Gerüchen aus der Nutztierhaltung Immissionstechnische Beurteilung von Gerüchen aus der Nutztierhaltung Stallbauten im Wandel der Zeit... Historik Vom Nestgeruch zum Großemittenten Relevante Emissionen aus Gebäuden zu Nutztierhaltung Geruchsintensive

Mehr

Errichtung von Stallgebäuden. Dr. Erwin Mayer

Errichtung von Stallgebäuden. Dr. Erwin Mayer Errichtung von Stallgebäuden Dr. Erwin Mayer Zwischen behördlichen Anforderungen und Widerstand der Nachbarschaft Darstellung der rechtlichen Vorgaben Steiermärkisches Baugesetz Steiermärkisches Raumordnungsgesetz

Mehr

Umweltrecht und Energiewesen. Steiermärkisches Baugesetz Stallbauten und Tierhaltung im Baubewilligungsverfahren

Umweltrecht und Energiewesen. Steiermärkisches Baugesetz Stallbauten und Tierhaltung im Baubewilligungsverfahren HINWEIS: Nach der Geschäftseinteilung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung werden die Aufgaben im Bereich des Baurechts nunmehr von der Fachabteilung 13B (Bau- und Raumordnung und Energieberatung)

Mehr

igg Geruch Emission Ausbreitung Immission Bewertung 26. September 2005 igg

igg  Geruch Emission Ausbreitung Immission Bewertung 26. September 2005 igg igg www.geruch.at Geruch Emission Ausbreitung Immission Bewertung Interessengemeinschaft Geruch igg Pressegespräch Dr. Martin Piringer Abteilung für Umweltmeteorologie Zentralanstalt für Meteorologie und

Mehr

Umweltverträglichkeits. glichkeits- prüfungsgesetz

Umweltverträglichkeits. glichkeits- prüfungsgesetz Umweltverträglichkeits glichkeits- prüfungsgesetz und LärmL 6 Abs. 1 Pkt.. 1 lit. c) UVP - G :..., Lärm, L... 1 UVP - G 1. " Aufgabe der Umweltverträglichkeitspr glichkeitsprüfung ist es: Die unmittelbaren

Mehr

Der baurechtliche Immissionsschutz in der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (unter besonderer Berücksichtigung landwirtschaftlicher Betriebe)

Der baurechtliche Immissionsschutz in der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (unter besonderer Berücksichtigung landwirtschaftlicher Betriebe) Lehr- und Forschungszentrum für Landwirtschaft Raumberg-Gumpenstein Bautagung Raumberg-Gumpenstein 2011, 35 40 ISBN: 978-3-902559-57-9 Der baurechtliche Immissionsschutz in der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes

Mehr

Bruno Binder, Gudrun Trauner ÜBUNG VERWALTUNGSRECHT [SS 2012] Beispiel Devolutionsantrag

Bruno Binder, Gudrun Trauner ÜBUNG VERWALTUNGSRECHT [SS 2012] Beispiel Devolutionsantrag Bruno Binder, Gudrun Trauner ÜBUNG VERWALTUNGSRECHT [SS 2012] Beispiel Devolutionsantrag 1. Die S+F-Clubbing GmbH möchte in einer alten Montagehalle auf dem Grundstück 810/12, Grundbuch XXXX, in 4020 Linz,

Mehr

VU VERFAHRENSRECHT. Verwaltungsverfahren Begleitunterlagen zum Beispielfall (Teil 1)

VU VERFAHRENSRECHT. Verwaltungsverfahren Begleitunterlagen zum Beispielfall (Teil 1) VU VERFAHRENSRECHT Verwaltungsverfahren Begleitunterlagen zum Beispielfall (Teil 1) Gewerbeordnung 1994 (Auszug) 74. (1) Unter einer gewerblichen Betriebsanlage ist jede örtlich gebundene Einrichtung zu

Mehr

Feststellungsbescheid

Feststellungsbescheid AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung GZ: Ggst.: ABT13-11.10-257/2012-12 Franz Kern, Eichfeld 37, 8480 Mureck, Erweiterung des landwirtschaftlichen Betriebes um die

Mehr

Emissionen und Immissionen aus der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung

Emissionen und Immissionen aus der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung Emissionen und Immissionen aus der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung Mess- und Berechnungsmethoden Universität für Bodenkultur, 23. Februar 2006 Molterer Referat für Messtechnik und Versuchsauswertung

Mehr

Tierhaltung im Außenbereich

Tierhaltung im Außenbereich Tierhaltung im Außenbereich Standortkriterien aus Sicht des Immissionsschutzes Referent: Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz Ziele des Immissionsschutzes Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen, Wasser, Atmosphäre

Mehr

Landwirtschaftliches Bauverfahren

Landwirtschaftliches Bauverfahren Landwirtschaftliches Bauverfahren Fachtagung 2013 Abteilung Stallklimatechnik und Nutztierschutz HBLFA Raumberg Gumpenstein Status in den Bundesländern Zunehmende Probleme, auch im Westen zu beobachten!

Mehr

Die Amtssachverständige im landwirtschaftlichen Genehmigungsverfahren (Stallklima und Emissionen)

Die Amtssachverständige im landwirtschaftlichen Genehmigungsverfahren (Stallklima und Emissionen) Die Amtssachverständige im landwirtschaftlichen Genehmigungsverfahren (Stallklima und Emissionen) Veterinärmedizinische Universität Wien Department für Biomedizinische Wissenschaften Institut für Physiologie,

Mehr

Legehennenställe umrüsten Lösungen von Problemen in Genehmigungsverfahren

Legehennenställe umrüsten Lösungen von Problemen in Genehmigungsverfahren Vortrag zum 1. Düsser Geflügeltag Lösungen von Problemen in Genehmigungsverfahren B.S.c. Inga Lachmann Dipl.Ing.agr. Michael Herdt Michael Herdt / Ingenieure Barbarossastrasse 2 63654 Büdingen www.michaelherdt.de

Mehr

Emissionsbeurteilung Landwirtschaft

Emissionsbeurteilung Landwirtschaft Emissionsbeurteilung Landwirtschaft Ausgewählte lw. Bauverfahren aus den Bundesländern ndern Abteilung Stallklimatechnik und Nutztierschutz HBLFA Raumberg Gumpenstein BM für Land- u. Forstwirtschaft, Umwelt-

Mehr

Erfahrungen eines Vertreters der Baubehörde 1. Instanz

Erfahrungen eines Vertreters der Baubehörde 1. Instanz Erfahrungen eines Vertreters der Baubehörde 1. Instanz Marktgemeinde Wartberg an der Krems Bürgermeister ÖkR Franz Karlhuber 3.000 Einwohner 31,5 km² Fläche Voralpenland zwischen den Stiften Kremsmünster

Mehr

Emissionen und Anrainerprobleme aus der Tierhaltung

Emissionen und Anrainerprobleme aus der Tierhaltung Emissionen und Anrainerprobleme aus der Tierhaltung Abteilung Stallklimatechnik und Nutztierschutz HBLFA Raumberg Gumpenstein BM für Land- u. Forstwirtschaft, Umwelt- u. Wasserwirtschaft Abteilung Stallklimatechnik

Mehr

Photovoltaik Freiflächenanlagen Genehmigungsverfahren

Photovoltaik Freiflächenanlagen Genehmigungsverfahren Photovoltaik Freiflächenanlagen Genehmigungsverfahren Otmar Frühwald, energy lunch, 26.05.2010 ecowatt erneuerbare energien GmbH > Windkraft und Photovoltaik Technische Planung und Genehmigungsplanung

Mehr

Geflügelställe Genehmigungsverfahren Bauliche Lösungen

Geflügelställe Genehmigungsverfahren Bauliche Lösungen Vortrag an der Baulehrschau in Bad Hersfeld Geflügelställe Genehmigungsverfahren Bauliche Lösungen Dipl.Ing.agr. Michael Herdt Michael Herdt / Ingenieure Barbarossastrasse 2 63654 Büdingen www.michaelherdt.de

Mehr

Gericht. Entscheidungsdatum. Geschäftszahl. Betreff. Spruch. Begründung Verwaltungsgerichtshof /06/0056

Gericht. Entscheidungsdatum. Geschäftszahl. Betreff. Spruch. Begründung Verwaltungsgerichtshof /06/0056 12.11.2012 Gericht Verwaltungsgerichtshof Entscheidungsdatum 12.11.2012 Geschäftszahl 2010/06/0056 Betreff Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Pallitsch und den Hofrat

Mehr

DI Johann Ofner. Umweltamt Graz Referat für Lärmbekämpfung und Schallschutz Kaiserfeldgasse GRAZ

DI Johann Ofner. Umweltamt Graz Referat für Lärmbekämpfung und Schallschutz Kaiserfeldgasse GRAZ Folie 1 DI Johann Ofner Umweltamt Graz Referat für Lärmbekämpfung und Schallschutz Kaiserfeldgasse 1 8010 GRAZ Tel.: 0316 872 4330 Mobil.: 0664 60872 4330 email: johann.ofner@stadt.graz.at Folie 2 LAUTER

Mehr

Anlage 1 zeigt die örtlichen Gegebenheiten in einem Übersichtsplan.

Anlage 1 zeigt die örtlichen Gegebenheiten in einem Übersichtsplan. AKUS GmbH Jöllenbecker Straße 536 33739 Bielefeld Nolte Parkettmanufaktur GmbH Nagelsholz 4 33739 Bielefeld Dipl.-Met. York v. Bachmann Telefon-Nummer: (0 52 06) 7055-40 Fax-Nummer: (0 52 06) 7055-99 über:

Mehr

Feststellungsbescheid

Feststellungsbescheid AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung GZ: Ggst.: ABT13-11.10-263/2013-12 Wolfgang Schadler, Lichtenberg 80, 8342 Gnas, Errichtung eines Stallgebäudes für die Haltung

Mehr

An alle Bezirkshauptmannschaften, die Politische Expositur der Bezirkshauptmannschaft Liezen in Gröbming, den Magistrat Graz und alle Gemeinden

An alle Bezirkshauptmannschaften, die Politische Expositur der Bezirkshauptmannschaft Liezen in Gröbming, den Magistrat Graz und alle Gemeinden AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG Abteilung 13 An alle Bezirkshauptmannschaften, die Politische Expositur der Bezirkshauptmannschaft Liezen in Gröbming, den Magistrat Graz und alle Gemeinden Umwelt

Mehr

Bedeutung des Nachbarbegriffs Parteistellung im Bewilligungsverfahren Parteistellung im Anzeigeverfahren gemäß 25 Abs 1 Z 1 und 2 Oö BauO

Bedeutung des Nachbarbegriffs Parteistellung im Bewilligungsverfahren Parteistellung im Anzeigeverfahren gemäß 25 Abs 1 Z 1 und 2 Oö BauO VU WIRTSCHAFTSVERFASSUNGS- UND WIRTSCHAFTSVERWALTUNGSRECHT 148.067 Baurecht Oö im Überblick Teil 2 NACHBAR IM BAURECHT Bedeutung des Nachbarbegriffs Parteistellung im Bewilligungsverfahren Parteistellung

Mehr

STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien

STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien TO 33 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 KA V - 22-1/13

Mehr

Wie werden Gerüche in der Außenluft gemessen? Erfahrungen für die Innenraumluft

Wie werden Gerüche in der Außenluft gemessen? Erfahrungen für die Innenraumluft Wie werden Gerüche in der Außenluft gemessen? Erfahrungen für die Innenraumluft Dr. Kirsten Sucker, HRI Berlin Sensorische Bewertung von Bauprodukten, 08.03.2010 Modell der Geruchsbelästigung ökonomische

Mehr

Übung Verwaltungsrecht WS 2010/11 Bruno Binder/Margit Mayr-Weber Fall III - Diskothek /

Übung Verwaltungsrecht WS 2010/11 Bruno Binder/Margit Mayr-Weber Fall III - Diskothek / Beilage zu Texttafel III richtige Beurteilung der Nachbarn in den einzelnen Instanzen Die Frage von Zurück- und Abweisung wird in der Rechtssprechung nicht einheitlich gehandhabt (VwGH 2008/05/0141, VwGH

Mehr

Gericht. Entscheidungsdatum. Geschäftszahl. Betreff. Spruch. Begründung Verwaltungsgerichtshof /06/0204

Gericht. Entscheidungsdatum. Geschäftszahl. Betreff. Spruch. Begründung Verwaltungsgerichtshof /06/0204 10.04.2012 Gericht Verwaltungsgerichtshof Entscheidungsdatum 10.04.2012 Geschäftszahl 2011/06/0204 Betreff Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Kail und den Hofrat

Mehr

Die Bestimmungen des Kärntner Straßengesetzes 1991, LGBl Nr 72, lauten nunmehr betreffend 47 leg. cit. wie folgt:

Die Bestimmungen des Kärntner Straßengesetzes 1991, LGBl Nr 72, lauten nunmehr betreffend 47 leg. cit. wie folgt: GESETZESLAGE: A) Kärntner Straßengesetz 1991: Die Bestimmungen des Kärntner Straßengesetzes 1991, LGBl Nr 72, lauten nunmehr betreffend 47 leg. cit. wie folgt: IV. Teil Bestimmungen zum Schutze der Straße

Mehr

U M W E L T V E R W A L T U N G S R E C H T

U M W E L T V E R W A L T U N G S R E C H T U M W E L T V E R W A L T U N G S R E C H T Univ.-Ass. Dr. Simone Hauser 1 Aufgabe der nach dem ist es, die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen sowie Wechselwirkungen umweltrelevanter Vorhaben auf

Mehr

Feststellungsbescheid

Feststellungsbescheid AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung GZ: Ggst.: ABT13-11.10-226/2012-14 - Anton Fasching, Ratschendorf, Erweiterung der Mastschweinehaltung um 418 Tiere; - Josef

Mehr

Entscheidende Behörde Umweltsenat. Entscheidungsdatum Geschäftszahl US 7A/2007/9-6. Kurzbezeichnung Ernstbrunn. Text

Entscheidende Behörde Umweltsenat. Entscheidungsdatum Geschäftszahl US 7A/2007/9-6. Kurzbezeichnung Ernstbrunn. Text 04.07.2007 Entscheidende Behörde Umweltsenat Entscheidungsdatum 04.07.2007 Geschäftszahl US 7A/2007/9-6 Kurzbezeichnung Ernstbrunn Text Betrifft:Erweiterung eines Schweinemaststalles auf Grundstück Nr.

Mehr

Kleinwindkraftanlagen

Kleinwindkraftanlagen Kleinwindkraftanlagen Rechtliche Rahmenbedingungen NÖ Bauordnung 1996 LGBl. 8200-20 Baurechtlich relevante Gesetze NÖ Bauordnung 1996, LGBl 8200-20 NÖ Bautechnikverordnung 1997, LGBl 8200/7-5, NÖ Raumordnungsgesetz

Mehr

Abstandsschätzungen nach der VDI-Richtlinie 3894 Blatt 2

Abstandsschätzungen nach der VDI-Richtlinie 3894 Blatt 2 Abstandsschätzungen nach der VDI-Richtlinie 3894 Blatt 2 Rainer Kunka TLUG Ref. Immissionsschutz Ziel von Abstandsregelungen Einfaches Mittel zur Abschätzung des möglichen immissionsschutzseitigen Konfliktpotentials

Mehr

ANTRAG FÜR EINE GENEHMIGUNG ODER EINE ANZEIGE NACH DEM BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ (TIERHALTUNG)

ANTRAG FÜR EINE GENEHMIGUNG ODER EINE ANZEIGE NACH DEM BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ (TIERHALTUNG) ANTRAG FÜR EINE GENEHMIGUNG ODER EINE ANZEIGE NACH DEM BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ (TIERHALTUNG) 0.1 Inhaltsverzeichnis - Formular 0.1 1 Antrag 1.1 Antrag - Formular 1.1 (Gemäß 1 Abs. 5 der 4. Verordnung

Mehr

Ordnungsgemäße Verbringung von Niederschlagswässern

Ordnungsgemäße Verbringung von Niederschlagswässern 03. Juni 2016 FLGÖ 24. LANDESFACHTAGUNG Ordnungsgemäße Verbringung von Niederschlagswässern im Baubewilligungsverfahren RA Mag. Mario Walcher LL.M. HOHENBERG STRAUSS BUCHBAUER RECHTSANWÄLTE Einleitung

Mehr

Erklärung nur mit Unterschrift gültig! FALLS HANDSCHRIFTLICH AUSGEFÜLLT, BITTE IN BLOCKSCHRIFT SCHREIBEN!

Erklärung nur mit Unterschrift gültig! FALLS HANDSCHRIFTLICH AUSGEFÜLLT, BITTE IN BLOCKSCHRIFT SCHREIBEN! qwm Raumplanung und Baubehörde Auerspergstraße 7 5024 Salzburg Anzeige der Änderung einer genehmigten Betriebsanlage gemäß 81 Abs. 3 Gewerbeordnung 1994 Im Anhang finden Sie detaillierte Ausfüllhilfen

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK

IM NAMEN DER REPUBLIK Landesverwaltungsgericht Steiermark 8010 Graz, Salzamtsgasse 3 DVR 0752916 - UID ATU37001007 Gerichtsabteilung 37 GZ: LVwG 80.37-1010/2015-4 Ggst.: M U Ing. Mag. (FH); Säumnisbeschwerde Tel.: 0316 8029-7269

Mehr

Rechtliche Aspekte bei Errichtung und Betrieb von Ladesystemen (Stromtankstellen, Batterieladestationen)

Rechtliche Aspekte bei Errichtung und Betrieb von Ladesystemen (Stromtankstellen, Batterieladestationen) Rechtliche Aspekte bei Errichtung und Betrieb von Ladesystemen (Stromtankstellen, Batterieladestationen) Vortragender: Mag. Bernd Tamanini (BH Landeck) TIWAG 20.10.2016 E-Motion-Days Mag. Bernd Tamanini

Mehr

Lüftungs- und Anrainerproblematik in der Schweinehaltung

Lüftungs- und Anrainerproblematik in der Schweinehaltung Lüftungs- und Anrainerproblematik in der Schweinehaltung Eduard Zentner Lehr- und Forschungszentrum Raumberg - Gumpenstein Problemstellung Zunehmende Probleme hinsichtlich der Emissionen in den versch.

Mehr

Übungsfall Hennenstall

Übungsfall Hennenstall Übungsfall Hennenstall A besitzt einen Bauernhof im Bayerischen Wald. Er möchte sein Unternehmen umstrukturieren und beantragt beim Landratsamt die Genehmigung zur Errichtung einer Anlage zur Haltung von

Mehr

Immissionsschutz: Luftgetragene Emissionen aus der landwirtschaftlichen Tierhaltung

Immissionsschutz: Luftgetragene Emissionen aus der landwirtschaftlichen Tierhaltung SCHAUBERGER G.: Immissionsschutz Luftgetragene Emissionen aus der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Gumpensteiner Bautagung. Mai, 1999 S 33-38 Institut für Medizinische Physik & Biostatistik, Veterinärmedizinische

Mehr

Schallemissionen von landwirtschaftlichen Betrieben -

Schallemissionen von landwirtschaftlichen Betrieben - Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt Raumberg-Gumpenstein Bautagung Raumberg-Gumpenstein 2015, 41 46 ISBN: 978-3-902849-24-3 Schallemissionen von landwirtschaftlichen Betrieben - Micheal Kropsch 1*

Mehr

Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG

Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren Allgemeines Tierhaltungsanlagen sind in der Nr. 7.1 des Anhanges zur 4. BImSchV

Mehr

Mastschweinebetrieb OTTER

Mastschweinebetrieb OTTER AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG Fachabteilung 10A Agrarrecht und ländliche Entwicklung Bearbeiter: Mag.Beate de Roja Tel.: 0316/877/6933 Fax: 0316/877/6900 E-Mail: fa10a@stmk.gv.at Bei Antwortschreiben

Mehr

Bezirkshauptmannschaft Gemeindeamt Langen Ein98i 19. JUNI 2017

Bezirkshauptmannschaft Gemeindeamt Langen Ein98i 19. JUNI 2017 Bezirkshauptmannschaft Gemeindeamt Langen Bregenz Ein98i 19. JUNI 2017 Zi. Vorarlberg Auskünfte: Bianca Filleböck, 2. Stock, Zi-Nr 206, Tel-Nr +43(0)5574/4951-52235 Zahl: BHBR-11-1301-182/2017-3 Bregenz,

Mehr

Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung. Dr. Christian Giesecke, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung. Dr. Christian Giesecke, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Änderungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung Dr. Christian Giesecke, LL.M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Umweltverträglichkeitsprüfung Überblick Einführung auf europäischer Ebene

Mehr

30. Wie viele Abstellplätze für Fahrzeuge müssen religiöse Versammlungsstätten aufweisen?

30. Wie viele Abstellplätze für Fahrzeuge müssen religiöse Versammlungsstätten aufweisen? 30. Wie viele Abstellplätze für Fahrzeuge müssen religiöse Versammlungsstätten aufweisen? Es ist bei der Errichtung eines religiösen Versammlungsraumes bzw. Gebäudes sicherzustellen, dass eine ausreichend

Mehr

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Ramm Ingenieur GmbH, Zamenhofstrasse 12, 42109 Wuppertal, Fon:+49 202 73953-0, Fax:+49 202 73953-26, Web: www.ramm-umwelt.de Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

Mehr

SVK Taxation & Recht. Novellierung des BauGB hier 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB. 11. März 2014

SVK Taxation & Recht. Novellierung des BauGB hier 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB. 11. März 2014 Novellierung des BauGB hier 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB 11. März 2014 Rechtsanwalt Dr. Helmar Hentschke Lehrbeauftragter der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam Privilegierung von Tierhaltungsanlagen?

Mehr

Ausblick auf die österreichische Aarhus- Umsetzung am Beispiel des WRG

Ausblick auf die österreichische Aarhus- Umsetzung am Beispiel des WRG Ausblick auf die österreichische Aarhus- Umsetzung am Beispiel des WRG Charlotte Vogl, Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus 05.07.2018 --- 1 --- INHALT 1. Unterscheidung Artikel 9 Abs. 2

Mehr

Netzwerke Wasser 3. Treffen am Einbindung der UNB bei Verfahren zur Grundwasserentnahme

Netzwerke Wasser 3. Treffen am Einbindung der UNB bei Verfahren zur Grundwasserentnahme Netzwerke Wasser 3. Treffen am 24.04.2017 Einbindung der UNB bei Verfahren zur Grundwasserentnahme 24. April 2017 Amt für Umwelt und ländlichen Raum 1 Inhalt Gesetzliche Regelungen in Bezug auf Grundwasserentnahmen

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK

IM NAMEN DER REPUBLIK IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Steiermark hat durch die Richterin Dr. Meixner über die Beschwerde des Herrn A K, D, G gegen den Bescheid des Stadtsenates der Stadt Graz vom 13.11.2014,

Mehr

Feststellungsbescheid

Feststellungsbescheid AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG Fachabteilung 13A GZ: FA13A-11.10-53/2008-8 Ggst.: Karl Schiefer, 8341 Paldau, Unterstorcha 19; Erweiterung um einen Masthühnerstall für 31.500 Masthühner auf Gst.

Mehr

Konzept für die zukünftige Behandlung von Geruchsimmissionen im immissionsschutzrechtichen Genehmigungsverfahren

Konzept für die zukünftige Behandlung von Geruchsimmissionen im immissionsschutzrechtichen Genehmigungsverfahren VERBAND DER CHEMISCHEN INDUSTRIE e.v. Eckpunktepapier Bewertung von Geruchsimmissinen Konzept für die zukünftige Behandlung von Geruchsimmissionen im immissionsschutzrechtichen Genehmigungsverfahren Stand

Mehr

Anrainerschutz im öffentlichen Recht und im Privatrecht

Anrainerschutz im öffentlichen Recht und im Privatrecht Stallbau - Stallklima - Tierhaltung in biologischen Betrieben - Genehmigungsverfahren Anrainerschutz im öffentlichen Recht und im Privatrecht A. HAUSLEITNER Nutzungskonflikte nehmen zu In den vergangenen

Mehr

ERFAHRUNGSAUSTAUSCH ABFALLWIRTSCHAFT Ablagerungen im Freiland!

ERFAHRUNGSAUSTAUSCH ABFALLWIRTSCHAFT Ablagerungen im Freiland! ERFAHRUNGSAUSTAUSCH ABFALLWIRTSCHAFT Ablagerungen im Freiland! GZ.: XXX-Gratkorn Folie Nr.: 1 / 4. März 2017 VORBEMERKUNGEN! Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010: Freiland: Alle nicht als Bauland oder

Mehr

UVP Verfahren. Dr. Robert Heitzmann, LL.M. (Essex) Rechtsanwaltskanzlei Dr. Heitzmann GmbH

UVP Verfahren. Dr. Robert Heitzmann, LL.M. (Essex) Rechtsanwaltskanzlei Dr. Heitzmann GmbH UVP Verfahren (Essex) Rechtsanwaltskanzlei Dr. Heitzmann GmbH Überblick Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein konzentriertes Genehmigungsverfahren. UVP Verfahren I. Instanz: Landesregierung Über Berufungen

Mehr

Belästigungspotenzial von Gerüchen der Tierhaltung Ergebnisse des Verbundprojektes Geruchsbeurteilung in der Landwirtschaft

Belästigungspotenzial von Gerüchen der Tierhaltung Ergebnisse des Verbundprojektes Geruchsbeurteilung in der Landwirtschaft Belästigungspotenzial von Gerüchen der Tierhaltung Ergebnisse des Verbundprojektes Geruchsbeurteilung in der Landwirtschaft Dr. Kirsten Sucker, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie,

Mehr

Beurteilung von Gerüchen

Beurteilung von Gerüchen Beurteilung von Gerüchen G. Schauberger Veterinärmedizinische Universität Wien Department für Biomedizinische Wissenschaften 1210 Wien, Veterinärplatz 1 gunther.schauberger@vetmeduni.ac.at Zusammenfassung

Mehr

alle andere Bauvorhaben nach 25 Abs 1: keine Parteistellung, da 31 gem 25 a Abs 5 Oö BauO nicht anwendbar

alle andere Bauvorhaben nach 25 Abs 1: keine Parteistellung, da 31 gem 25 a Abs 5 Oö BauO nicht anwendbar Baurecht Teil 2 Carsten Roth SS 2015 1 A. Nachbar im Baurecht I. Bedeutung des Nachbarbegriffs Parteistellung (+) im Bewilligungsverfahren Anzeigeverfahren gemäß 25 Abs 1 Z 1 und 2 Oö BauO: zwar gilt 31

Mehr

Bau- und Raumordnung Konflikte Bevölkerung : Landwirtschaft

Bau- und Raumordnung Konflikte Bevölkerung : Landwirtschaft Bau- und Raumordnung Konflikte Bevölkerung : Landwirtschaft FLGÖ Tagung Judenburg Abteilung Stallklimatechnik und Nutztierschutz HBLFA Raumberg Gumpenstein Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,

Mehr

Geruchsemissionen aus Biogasanlagen

Geruchsemissionen aus Biogasanlagen Geruchsemissionen aus Biogasanlagen Fortbildungsveranstaltung Neue Entwicklungen und Perspektiven im Bereich der Ausbreitungsrechnung und der Schornsteinhöhenberechnung 24. Mai 2011 im Bildungsseminar

Mehr

MA 63, Maßnahmenbekanntgabe zu. MA 22, Maßnahmen des Magistrats der Stadt Wien zur. Verringerung der Lichtverschmutzung

MA 63, Maßnahmenbekanntgabe zu. MA 22, Maßnahmen des Magistrats der Stadt Wien zur. Verringerung der Lichtverschmutzung TO 28 KONTROLLAMT DER STADT WIEN Rathausstraße 9 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 Fax: 01 4000 99 82810 e-mail: post@kontrollamt.wien.gv.at www.kontrollamt.wien.at DVR: 0000191 KA V - 22-1/13 MA 63, Maßnahmenbekanntgabe

Mehr

Erforderliche Verfahren Golfplatz

Erforderliche Verfahren Golfplatz Erforderliche Verfahren Golfplatz Änderung des örtlichen Raumordnungsprogramms gem. NÖ ROG 1976 idgf. Flächenwidmung als Voraussetzung Umweltverträglichkeitsprüfung gem. UVP-G 2000 idgf. Genehmigungsbescheid

Mehr

Emissionen aus der Tierhaltung Reduktionspotenziale und gesetzliche Vorgaben

Emissionen aus der Tierhaltung Reduktionspotenziale und gesetzliche Vorgaben Emissionen aus der Tierhaltung Reduktionspotenziale und gesetzliche Vorgaben Abteilung Stallklimatechnik und Nutztierschutz HBLFA Raumberg Gumpenstein BM für Land- u. Forstwirtschaft, Umwelt- u. Wasserwirtschaft

Mehr

18 (1a) - B a u a n s u c h e n gemäß 14 in Verbindung mit 18 (1a) NÖ Bauordnung 2014

18 (1a) - B a u a n s u c h e n gemäß 14 in Verbindung mit 18 (1a) NÖ Bauordnung 2014 BAUWERBER: Name Post-Anschrift PLZ Ort Telefon Mobil Email An die Stadtgemeinde Bad Vöslau Baubehörde Schloßplatz 1 Die Übermittlung ist unbedingt im Original erforderlich. 2540 Bad Vöslau Bad Vöslau,

Mehr

Flächenwidmungsplan - Umwidmungsverfahren

Flächenwidmungsplan - Umwidmungsverfahren Flächenwidmungsplan - Umwidmungsverfahren Eine Information der Landwirtschaftskammer OÖ Rechtsabteilung Stand: 2014-04 Die Flächenwidmung erfolgt durch die Gemeinde in zwei Schritten. Zuerst wird das Örtliche

Mehr

GERASDORF BEI WIEN, DEN BEWILLIGUNGSBESCHEID ZUR ERWEITERUNG DER BETONMISCHANLAGE

GERASDORF BEI WIEN, DEN BEWILLIGUNGSBESCHEID ZUR ERWEITERUNG DER BETONMISCHANLAGE An den Bürgermeister Mag. Alexander Vojta und den Gemeinderat der Stadtgemeinde Gerasdorf bei Wien SACHVERHALTSDARSTELLUNG UND AUFFORDERUNG AN DEN BÜRGERMEISTER Mag. Alexander Vojta UND DEN GEMEINDERAT

Mehr

Emissionsminderung. Allgemeines und warum? Abteilung Stallklimatechnik und Nutztierschutz

Emissionsminderung. Allgemeines und warum? Abteilung Stallklimatechnik und Nutztierschutz Abteilung Stallklimatechnik und Nutztierschutz Projekte: Reduzierung von Emissionen u. Immissionen aus der Nutztierhaltung Schwein - Geflügel Emissionen aus der Tierhaltung Reduktionspotenziale und gesetzliche

Mehr

Spezialitäten im Baubewilligungsverfahren nach neuem KRG / KRVO

Spezialitäten im Baubewilligungsverfahren nach neuem KRG / KRVO Spezialitäten im Baubewilligungsverfahren nach neuem KRG / KRVO A) Meldeverfahren B) Privatrechtliche Baueinsprache C) Unterschreitung Grenzabstände Dr. iur. Gieri Caviezel, Rechtsanwalt und Notar, Chur

Mehr

Emissionen und Immissionen aus der Tierhaltung

Emissionen und Immissionen aus der Tierhaltung Emissionen und Immissionen aus der Tierhaltung Vorbesprechung Schweinehaltung Gemeinde Murfeld 06.05.2009 E. Zentner - Abteilung Stallklimatechnik und Nutztierschutz Abteilung Stallklimatechnik und Nutztierschutz

Mehr

GICON Workshop 16. März Neue gesetzliche Regelungen in der Umwelt- und Genehmigungsplanung 2017

GICON Workshop 16. März Neue gesetzliche Regelungen in der Umwelt- und Genehmigungsplanung 2017 GICON Workshop 16. März 2017 Neue gesetzliche Regelungen in der Umwelt- und Genehmigungsplanung 2017 Novellierung des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung Doris Grahn GICON 1 UVP-ÄndRL vom 25.04.2014

Mehr

Zuständigkeiten und Genehmigungsabläufe bei Maßnahmen nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Zuständigkeiten und Genehmigungsabläufe bei Maßnahmen nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Baulehrschau-Fachtagung Öffentlichkeitsarbeit und Akzeptanzmanagement bei landwirtschaftlichen Bauvorhaben Zuständigkeiten und Genehmigungsabläufe bei Maßnahmen nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz

Mehr

Aktuelles zu Windkraftanlagen im Landkreis Freising Vorgaben Umweltminister Söder Auswirkungen der Radaranlage

Aktuelles zu Windkraftanlagen im Landkreis Freising Vorgaben Umweltminister Söder Auswirkungen der Radaranlage Aktuelles zu Windkraftanlagen im Landkreis Freising Vorgaben Umweltminister Söder Auswirkungen der Radaranlage 1 Vorgaben Umweltminister Söder 410 Windräder sind zur Zeit in Bayern vorhanden In den nächsten

Mehr

Bewertung von Industriegerüche. Dortmund, den

Bewertung von Industriegerüche. Dortmund, den Bewertung von Industriegerüche Dortmund, den 03.03.2010 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) 1 Zweck des Gesetzes Schutz des Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen, vor Gefahren, erheblichen Nachteilen

Mehr

Änderung Verfahren Bauanträge Wohnen und Gewerbe

Änderung Verfahren Bauanträge Wohnen und Gewerbe Änderung Verfahren Bauanträge Wohnen und Gewerbe 09.05.2017 Entwurfsverfasser 1 Ziel: Dauer Genehmigungsverfahren Vollständige Anträge Sortierte Anträge Erreichbarkeiten der Sachbearbeiter 2 1 Ziel: Ziel:

Mehr

Hamburgisches Gesetz zum Schutz gegen Lärm (Hamburgisches Lärmschutzgesetz - HmbLärmSchG) Vom 30. November 2010

Hamburgisches Gesetz zum Schutz gegen Lärm (Hamburgisches Lärmschutzgesetz - HmbLärmSchG) Vom 30. November 2010 Hamburgisches Gesetz zum Schutz gegen Lärm (Hamburgisches Lärmschutzgesetz - HmbLärmSchG) Vom 30. November 2010 Fundstelle: HmbGVBl. 2010, S. 621 letzte berücksichtigte Änderung: 4a neu eingefügt durch

Mehr

Internet: DVR: Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben)

Internet:   DVR: Kennzeichen (bei Antwort bitte angeben) AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG Gruppe Raumordnung, Umwelt und Verkehr Abteilung Umwelt- und Energierecht 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1 Beilagen E-Mail: post.ru4@noel.gv.at - Telefax

Mehr

Hatzendorf Wintertagung 2018

Hatzendorf Wintertagung 2018 Moderner Stallbau klima-, tier- und anrainergerecht Hatzendorf Wintertagung 2018 Abteilung Tierhaltungssysteme, Technik und Emissionen HBLFA Raumberg Gumpenstein Bundesministerium für Nachhaltigkeit und

Mehr

Schalltechnische Mindestanforderung. Amt der Salzburger Landesregierung

Schalltechnische Mindestanforderung. Amt der Salzburger Landesregierung Änderungen von Flächenwidmungen (bzw. REK-Neu) Dipl.-Ing. Erich WILLAU erich.willau@salzburg.gv.at Amt der Salzburger Landesregierung Referat 5/02 Immissionsschutz Salzburg, den 28. April 2011 Gliederung

Mehr

ANSUCHEN UM BAUBEWILLIGUNG

ANSUCHEN UM BAUBEWILLIGUNG Name und Anschrift des Antragstellers An die Baubehörde erster Instanz der Marktgemeinde Gratkorn ANSUCHEN UM BAUBEWILLIGUNG Gemäß der gesetzlichen Grundlage: wird um die Erteilung der Baubewilligung 22

Mehr

Dokument Nr. 4.1/ Stand:

Dokument Nr. 4.1/ Stand: Dokument Nr. 4.1/ 2015-07-14 Stand: 14.07.2015 Vorschläge zur Anpassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA

Mehr

Siehe Verteiler! Sehr geehrte Damen und Herren!

Siehe Verteiler! Sehr geehrte Damen und Herren! Das elektronische Original dieses Dokumentes wurde amtssigniert. Hinweise zur Prüfung dieser elektronischen Signatur bzw. der Echtheit des Ausdrucks finden Sie unter: https://as.stmk.gv.at AMT DER STEIERMÄRKISCHEN

Mehr

1. Für wie viele Legehennen wurden die vier oben genannten Ställe beim Bau beantragt

1. Für wie viele Legehennen wurden die vier oben genannten Ställe beim Bau beantragt Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2984 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1182 der Abgeordneten Axel Vogel und Benjamin Raschke Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/2775

Mehr

UMWELT TECHNIK INNOVATION. Leitfaden Lärm - Emissionen und Immissionen von Betriebsanlagen

UMWELT TECHNIK INNOVATION. Leitfaden Lärm - Emissionen und Immissionen von Betriebsanlagen UMWELT TECHNIK INNOVATION Leitfaden Lärm - Emissionen und Immissionen von Betriebsanlagen April 2018 Dieser Leitfaden wurde aufgrund einer gemeinsamen Initiative des Landes und der Wirtschaftskammer Niederösterreich

Mehr

Die gewerbliche Tierhaltung

Die gewerbliche Tierhaltung Die gewerbliche Tierhaltung www.bvsh.net im Sinne des Baurechts Aktueller Stand der Novellierungsdiskussion Michael Müller Ruchholtz Privilegierung nach 35 Abs.1 Nr.1 BauGB GRUNDSATZ: Bauvorhaben sind

Mehr

Regierungspräsidium Darmstadt

Regierungspräsidium Darmstadt Referent: Dipl.-Ing. (FH) Helmut Wolfanger Regierungspräsidium Darmstadt Kompetenz für den Regierungsbezirk Präsentation anlässlich der Veranstaltung zur Fortbildung von Störfallbeauftragten VCI Hessen

Mehr

Lärmschutz-Verordnung des Kantons Solothurn (LSV-SO)

Lärmschutz-Verordnung des Kantons Solothurn (LSV-SO) Lärmschutz-Verordnung des Kantons Solothurn (LSV-SO) 8.6 RRB vom. Dezember 987 Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf Artikel 6 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (USG) vom 7. Oktober

Mehr

Umweltprüfungen von Infrastrukturvorhaben

Umweltprüfungen von Infrastrukturvorhaben HTG-Workshop des Fachausschusses Consulting am 27.10.2010 Umweltprüfungen von Infrastrukturvorhaben Anforderungen an Inhalte, Methoden und Verfahren der Umweltprüfungen aufgrund Europäischer Vorgaben Dr.

Mehr

1 Niedersachsen. Ausweisung von Bauflächen im Ortsteil Theene hier: Gemarkung Theene, Flur 3, 103/6. ' Landwirtschaftskammer

1 Niedersachsen. Ausweisung von Bauflächen im Ortsteil Theene hier: Gemarkung Theene, Flur 3, 103/6. ' Landwirtschaftskammer ' Landwirtschaftskammer 1 Niedersachsen Landwirtschaftskammer Niedersachsen Am Pferdemarkt 1 26603 Aurich J.u.H. van der Linde GmbH & Co.KG Zum Zungenkai 5 Bezirksstelle Ostfriesland Am Pferdemarkt 1 26603

Mehr

BERGISCHES STUDIENINSTITUT FÜR KOMMUNALE VERWALTUNG Recht der Gefahrenabwehr

BERGISCHES STUDIENINSTITUT FÜR KOMMUNALE VERWALTUNG Recht der Gefahrenabwehr Klausur 1; Schwierigkeitsgrad: Lösungsskizze Formeller Teil Lt. Bearbeitungshinweis kommen keine spezialgesetzlichen Vorschriften als Eingriffsgrundlage in Betracht. Daher finden die Vorschriften des OBG

Mehr

Ingenieurbüro Prof. Dr. Oldenburg

Ingenieurbüro Prof. Dr. Oldenburg Immissionsprognosen Umweltverträglichkeitsstudien Landschaftsplanung Beratung und Planung in Lüftungstechnik und Abluftreinigung Osterende 68 21734 Oederquart Stadt Schneverdingen z. H. Herrn Tabeling

Mehr

Stadtgemeinde Schwechat 11. Änderung des Flächenwidmungsplanes. Auflageexemplar. Abteilung 2 Ing. Thomas Schlesinger DI Melanie Hutter

Stadtgemeinde Schwechat 11. Änderung des Flächenwidmungsplanes. Auflageexemplar. Abteilung 2 Ing. Thomas Schlesinger DI Melanie Hutter Stadtgemeinde Schwechat 11. Änderung des Flächenwidmungsplanes Auflageexemplar Abteilung 2 Ing. Thomas Schlesinger DI Melanie Hutter DI Porsch ZT GmbH - Gf. DI Karl Heinz Porsch DI Natascha Scharf Schwechat,

Mehr