Chancen und Grenzen der Schulassistenz/Schulbegleitung. 2. Fachgespräch am 22. Februar 2018 in Delmenhorst
|
|
- Reinhardt Esser
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Chancen und Grenzen der Schulassistenz/Schulbegleitung 2. Fachgespräch am 22. Februar 2018 in Delmenhorst
2 Begriff, Diskussion Schulassistenten, Schulbegleiter, Integrationsassistenten Es gibt keinen einheitlichen Sprachgebrauch Der Deutsche Verein (dv) schlägt 2016 vor, den Begriff Schulassistenz zu gebrauchen Der Allgemeine Fürsorge-Erziehungs-Tag (AFET) heutige Bezeichnung AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe e. V. verwendet den Begriff Schulbegleitung Wir verwenden den Begriff Schulassistenz
3 Eine sehr dynamische Entwicklung Deutlicher Anstieg der Zahlen Schüler, Assistenzstunden, Kosten Gründe dafür, u. a.: KMK 2011 Schulgesetze (Inklusion) Eingliederungshilferechtlicher Anspruch
4 Eingliederungshilferechtliche Grundlage (bisher) Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) 54 als Leistung der Eingliederungshilfe Absatz 1 Ziffer 1 Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen einschließlich der Vorbereitung hierzu;
5 Wichtiger Bezug Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) 4 Inklusive Schule Absatz 1 Satz 1 Die öffentlichen Schulen ermöglichen allen Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang und sind damit inklusive Schulen. Welche Schulform die Schülerinnen und Schüler besuchen, entscheiden die Erziehungsberechtigten
6 Wichtiger Bezug Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) 4 Inklusive Schule Absatz 2 Satz 1 und 2 (teilweise) In allen öffentlichen Schulen werden Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung gemeinsam erzogen und unterrichtet. Schülerinnen und Schüler, die wegen einer bestehenden oder drohenden Behinderung auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, werden durch wirksame individuell angepasste Maßnahmen unterstützt;
7 Wichtige Themen der Eingliederungshilfe Wunsch- und Wahlrecht Nachteilsausgleich Hilfe nach den Besonderheiten des Einzelfalls (Individualanspruch) Diskriminierung entgegenwirken Barrieren erkennen und überwinden
8 Wichtige Themen der Schule Schulpflicht Bildungsziele, Pädagogische Kernbereiche Curricula Klassengröße, Lehrerstunden lernzielgleicher-/lernzieldifferenter Unterricht gemeinsamer Unterricht
9 Schulassistenz in der Förderschule? Zunehmend nehmen (Schüler in) Förderschulen Schulassistenz in Anspruch Welche rechtliche Grundlage? Sozialleistungsrecht Insbesondere hier konkurrieren zwei rechtliche Regelungsstränge: Sozialrecht und Schulrecht
10 Urteile, Rechtsgutachten, Stellungnahmen, Berichte, z. B.: Urteil LSG Schleswig-Holstein Rechtsgutachten Kommunalverband Baden-Württemberg Stellungnahme des Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht zur Schulbegleitung in der inklusiven Schule in Niedersachsen NLT fordert wegen rasanter Steigerung der Fallzahlen Kostenübernahme des Landes für Integrationshelfer Bremen einigt sich: Bildungsresort organisiert alle Hilfen für Schüler Rechtsdienst der Bundesvereinigung berichtet jeweils aktuell
11 Wo stehen wir heute? Assistenzleistungen sind Teil des neuen Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Sie finden sich in den Teilen 1 ( 75) und 2 ( 113) des SGB IX n. F. Leistungen müssen noch genau definiert werden. Achtung neuer Behinderungsbegriff! (Nicht mehr: Jemand ist behindert sondern Jemand wird behindert ) Abgrenzung zum Schulischen Kernauftrag wichtig
12 Wo stehen wir heute? Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX n.f.) 75 Leistungen zur Teilhabe an Bildung Absatz 1 Zur Teilhabe an Bildung werden unterstützende Leistungen erbracht, die erforderlich sind, damit Menschen mit Behinderungen Bildungsangebote gleichberechtigt wahrnehmen können.
13 Wo stehen wir heute? Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX n.f.) 75 Leistungen zur Teilhabe an Bildung Absatz 2 Die Leistungen umfassen insbesondere 1. Hilfen zur angemessenen Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht einschließlich der Vorbereitung hierzu, 2. Hilfen zur schulischen Berufsausbildung, 3. Hilfe zur Hochschulbildung und 4. Hilfen zur schulischen und hochschulischen beruflichen Weiterbildung.
14 Wo stehen wir heute? Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX n.f.) 113 Leistungen zur Teilhabe an Bildung Absatz 1 Die Leistungen umfassen insbesondere 1. Hilfen zur angemessenen Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen einschließlich der Vorbereitung hierzu; 2. Hilfen zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf. Die Hilfen schließen Leistungen zur Unterstützung schulischer Ganztagsangebote in der offenen Form ein..
15 Ziele der Schulassistenz lt. AFET Grundlegende Ziele der Leistung sind: Schulbegleitung ermöglicht oder erleichtert den Besuch der gewünschten und geeigneten Schule und verhindert Schulabbrüche; Schulbegleitung ermöglicht eine angemessene Schulbildung von Schülern mit Behinderung und unterstützt dabei, Schulabschlüsse zu erreichen; Schulbegleitung ermöglicht die Teilhabe am schulischen Leben, z. B. die Teilnahme an Klassenfahrten; Schulbegleitung unterstützt die zunehmende Selbstorganisation und Eigenständigkeit von Schülern mit Behinderung; Schulbegleitung unterstützt Lehrkräfte, Mitschüler ohne Behinderung und Eltern dabei, die schulische Integration zu verwirklichen. (Freie Wohlfahrtspflege NRW 2014, S. 8)
16 Probleme Keine Regelungen (LRE, Vereinbarungsgrundsätze, usw.) Keine Standards (Qualität, Personal, Zeit, usw.) Sehr unterschiedliche Interessenlagen (Schüler, Eltern, Schule, Leistungsträger) Z. T. sehr geringe Vergütungen Befristete Kostenzusagen befristete Arbeitsverträge Schulassistent im Kontext der Schule (wer hat wem was zu sagen, Aufgabenbeschreibung, Abgrenzung zu Schule und Eltern, Schulassistent als Ersatz- oder Hilfslehrer) Aufgabenklärung mit dem Schulassistenten sehr schwierig
17 Probleme Förderschullehrkraft ist Reisende/r in Sachen sonderpädagogischer Unterstützung mit allen negativen Auswirkungen (Großes Risiko des Mangels an Bindung und Beziehung und Nachhaltigkeit usw.) Schüler erfüllt häufig seine Schulpflicht nicht, wenn Assistent nicht da ist (Schüler besucht die Schule dann ggf. nicht) Peer-Konstellation entsteht häufig nicht Schüler wird häufig nicht als Schüler dieser Schule/Klasse wahrgenommen Die permanente 1 : 1 Begleitung kann eine exkludierende oder sogar separierende Wirkung erzeugen (und keine inkludierende). Die Sonderrolle des Schülers wird betont. usw., usw.
18 Wo geht die Reise hin? Der AFET (11/2017): Für eine funktionierende Verantwortungsgemeinschaft benötigt die inklusive Schule anerkannte Kriterien und Rahmenbedingungen auf 3 Ebenen: Gemeinsame Verantwortung mit Rollenklarheit klare Finanzierungsstrukturen Professionalisierung der an Schulen aktiven Akteure
19 Wo geht die Reise hin? Es gibt mehrere Szenarien, z. B.: Schule stellt pädagogischen Kernbereich und alle weiteren Leistungen durch interdisziplinäre Teams eigenständig sicher Erweiterung des Schulpersonals über MK oder Kommune? Schulassistenten über die EGH lediglich für Nachteilsausgleich?
20 Wo geht die Reise hin? oder: Eingliederungshilfe stellt weiterhin sicher Über Träger, wie bisher Individualanspruch über Einzelantrag Poollösung plus Individuallösung Schule erhält Kontingent, Träger stellt sicher Schwerpunktschule gute Variante
21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit für den 1. Teil. Jetzt freue ich mich, das Wort an unsere Leiterin der Schulassistenz, Frau Elisa-Sophie Gantter, weiterzugeben.
22 Aufgaben der Schulassistenz Elisa-Sophie Gantter Leitung Schulassistenz Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg Elisa-Sophie Gantter, Leiterin Schulassistenz,
23 Schulassistenz der Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg in Zahlen Entwicklung der Assistenzen von Stadt DEL LK OL Autismus DEL Autismus LK OL Elisa-Sophie Gantter, Leiterin Schulassistenz,
24 Ziele der Schulassistenz Auf Grundlage des NSchG, der UN-BRK, der EGH Sicherstellung einer angemessenen Schulbildung im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht Aktive Teilnahme am Unterricht und Teilhabe am schulischen Leben Miteinander/voneinander Lernen Selbstständigkeit erlangen Individuelle Bildungsziele erreichen (damit ist nicht der Schulabschluss gemeint) Elisa-Sophie Gantter, Leiterin Schulassistenz,
25 Aufgabenbereich eines Schulassistenten (Zusammenfassung aus den Leistungsvereinbarungen) Drei Säulen Säule 1: Unterstützung des Schülers im Unterricht Säule 2: Unterstützung des Schülers im sozialen Bereich Säule 3: Unterstützung des Schülers in Mobilität und Pflege Nach Delegation und Abstimmung mit der Lehrkraft und auf der Grundlage des Hilfeplans der Eingliederungshilfe. Elisa-Sophie Gantter, Leiterin Schulassistenz,
26 Säule 1: Unterstützung im Unterricht Anreichen von Unterrichtsmaterial Handführung Nutzung technischer Hilfsmittel Arbeitsplatzgestaltung Übernahme von Schreibarbeiten zur weiteren Bearbeitung durch Schüler Konzentration Elisa-Sophie Gantter, Leiterin Schulassistenz,
27 Säule 2: Unterstützung im sozialen Bereich Persönliche Ansprache und Ermutigung Vermittlung in der Kommunikation/Konfliktsituationen Informationsvermittlung zu Besonderheiten, die das soziale Miteinander fördern Schaffung und Nutzung von Rückzugsmöglichkeiten Unterstützung bei der Erlangung von Selbstvertrauen Elisa-Sophie Gantter, Leiterin Schulassistenz,
28 Säule 3: Unterstützung in Mobilität und Pflege An- und Auskleiden Toilettengang begleiten Transport von Arbeitsmaterial Pausen- und Raumwechselbegleitung Abwendung von Gefahrensituationen Begleitung von Ausflügen und Klassenfahrten (zusätzliche Genehmigung des Kostenträgers erforderlich) Elisa-Sophie Gantter, Leiterin Schulassistenz,
29 Rahmenbedingungen Die Aufsichtspflicht liegt grundsätzlich bei der Lehrkraft/Schule Die Weisungsbefugnis für den Schulassistenten liegt beim Arbeitgeber der Schulassistenz Absprachen sind mit der Leitung oder stellvertretenden Leitung der Schulassistenz zu treffen nicht mit dem Schulassistenten Elisa-Sophie Gantter, Leiterin Schulassistenz,
30 Grenzen der Schulassistenz Abgrenzung vom Lehrauftrag der Schule (pädagogischer Kernbereich) Durchführung von Vertretungsunterricht Zuständigkeit für den Schüler im schulischen Kontext Schulische Elternarbeit Beantragung der Kosten (nur Beratungsauftrag) Elisa-Sophie Gantter, Leiterin Schulassistenz,
31 Probleme Keine Zeit für Austausch zwischen Lehrkräften, Förderschullehrerkräften und Schulassistenten Erreichbarkeiten der Schulen Vertretungsregelungen Akzeptanz des Schulassistenten in der Schule Zu kurzfristige Bewilligung Assistenzausfall bei Schülerkrankheit Elisa-Sophie Gantter, Leiterin Schulassistenz,
32 Jetzt wollen wir gern mit Ihnen diskutieren über Stolpersteine und Perspektiven Elisa-Sophie Gantter, Leiterin Schulassistenz,
Auf dem Weg zu einem inklusiven SGB VIII Behindertenhilfe und Jugendhilfe gemeinsam in die richtige Richtung
Auf dem Weg zu einem inklusiven SGB VIII Behindertenhilfe und Jugendhilfe gemeinsam in die richtige Richtung 23. Oktober 2018 Workshop zum Leistungsbereich Schulbegleitung/Schulassistenz Tina Cappelmann
MehrAufgaben der Schulassistenz
Aufgaben der Schulassistenz Elisa-Sophie Gantter Leitung Schulassistenz Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg Definition Schulassistenz Wir definieren die Schulassistenz als eine Einzelfallmaßnahme
MehrSchulbegleitung als Baustein auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem. Dr. Christian Huppert Jahrestagung LEiS NRW
Schulbegleitung als Baustein auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem Dr. Christian Huppert Jahrestagung LEiS NRW 05.11.2016 Ausblick Teilhabe am allgemeinen Bildungssystem Gestaltung eines inklusiven
MehrHerzlich Willkommen!
Herzlich Willkommen! Workshop 5 Schulbegleitung Marburg, 01.12.2014 Florian König 1 Gliederung: Vorstellungsrunde Annäherung an das Thema Fragestellungen für die Zukunft 3 Thesen Diskussion an den Pinnwänden
MehrEingliederungshilfe wie geht s wenn s nicht geht. Ernst-Christoph Römer Vorstandsvorsitzender ev. Stadtmission Halle e.v.
Eingliederungshilfe wie geht s wenn s nicht geht Ernst-Christoph Römer Vorstandsvorsitzender ev. Stadtmission Halle e.v. Die gerichtl. Durchsetzung von Ansprüchen Beispiel: Gesetzlicher Anspruch auf Teilhabe
MehrInfomationsveranstaltung zum Thema Inklusive Schule
Infomationsveranstaltung zum Thema Inklusive Schule 18.11.2015 Agenda 1. Ist mein Kind behindert oder von Behinderung bedroht? 2. Auf welche Schule soll mein Kind gehen? 3. Braucht mein Kind einen Schulbegleiter?
MehrInklusion und inklusive Unterstützungssysteme
Inklusion und inklusive Unterstützungssysteme Die Grundlagen des Schul- und Sozialrechts Hessisches Schulgesetz Zwei Säulen der Unterstützung Schule Schulgesetz/Verordnungen Hessisches Schulgesetz: Sozialhilfeträger
MehrSCHULINTEGRATION IN KONZEPTION REGEL- UND FÖRDERSCHULEN 54 SOZIALGESETZBUCH XII
KONZEPTION SCHULINTEGRATION IN REGEL- UND FÖRDERSCHULEN GEMÄß 54 SOZIALGESETZBUCH XII UND 35A SOZIALGESETZBUCH VIII EINE KOOPERATION DER LEBENSHILFE HAMM UND DER KOLPING-BILDUNGSZENTREN WESTFALEN 1 Vorwort
MehrAssistenz im Bildungsbereich
Dr. Wolfgang Dworschak Lehrstuhl für Pädagogik bei geistiger Behinderung und Pädagogik bei Verhaltensstörungen Assistenz im Bildungsbereich für eine Verantwortungsgemeinschaft bei der Gestaltung inklusiver
MehrVerband der bayerischen Bezirke
Verband der bayerischen Bezirke Einsatz von Schulbegleitern/innen an Förderschulen bei der Beschulung von Schülern/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf i.s.d. 54 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 SGB XII (12. Buch
MehrInklusion in der beruflichen Bildung
Inklusion in der beruflichen Bildung Aktueller Stand der Umsetzung Juli 2014 Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Art. 24 Bildung 5) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit
MehrBundesrat Drucksache 309/15 (Beschluss) Beschluss des Bundesrates
Bundesrat Drucksache 309/15 (Beschluss) 16.10.15 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates: Rahmenbedingungen für eine gelingende schulische Inklusion weiter verbessern - Poolen von Integrationshilfen
MehrSchulbegleitung: Individualhilfe als Ausgleich struktureller Defizite?
Schulbegleitung: Individualhilfe als Ausgleich struktureller Defizite? - Aktuelle rechtliche Kontroversen - Fachtagung: Inklusives Schulsystem zwischen Anspruch und Wirklichkeit - Deutscher Verein für
MehrWie harmonisieren die Systeme miteinander? Rechtliche Grundlagen an den Schnittstellen Jugendhilfe Eingliederungshilfe Schule
Wie harmonisieren die Systeme miteinander? Rechtliche Grundlagen an den Schnittstellen Jugendhilfe Eingliederungshilfe Schule 8. DIfU-Expertengespräch Interdisziplinäre Kooperation und Fallverständigung
MehrInklusion in der beruflichen Bildung
Inklusion in der beruflichen Bildung Aktueller Stand der Umsetzung Februar 2014 Inhalt Inklusion in der beruflichen Bildung Rechtliche Grundlagen Inklusion in der beruflichen Bildung Erste Ansätze Inklusion
MehrFachdialog Recht pragmatisch die offene Ganztagsschule auf dem Weg zu einem inklusiven Bildungsort am 16.Dezember 2014 in Köln
Inputreferat Der steinige Weg zur Inklusion Aktuelle Rechtsfragen zur Schulbegleitung im Ganztag von (Rechtsanwältin, Mitautorin von ganz!recht) www.ganztag.nrw.de Fachdialog Recht pragmatisch die offene
MehrBundesteilhabegesetz Was wird sich ändern? Informationsveranstaltung des Kreisbehindertenrates im Landkreis Oldenburg im Kreishaus in Wildeshausen
Bundesteilhabegesetz Was wird sich ändern? Informationsveranstaltung des Kreisbehindertenrates im Landkreis Oldenburg im Kreishaus in Wildeshausen Das Bundesteilhabegesetz und das SGB IX Das Bundesteilhabegesetz
MehrWer Inklusion will, sucht Wege, wer sie verhindern will, sucht Begründungen.
Wer Inklusion will, sucht Wege, wer sie verhindern will, sucht Begründungen. (Hubert Hüppe) Quelle: in einer Pressemitteilung vom 07.03.2011 zur Integration behinderter Menschen; PM auf behindertenbeauftragter.de
MehrVerbandstag der Lebenshilfe am in Hannover
Verbandstag der Lebenshilfe am 17.03.2012 in Hannover Arbeitsgruppe II: Inklusion gestalten im Bereich der Schulischen Bildung Moderatoren: Prof. Heinz Mühl ( Vorsitzender des Ausschuss Kindheit und Jugend)
MehrFachdienst - Eingliederungshilfe. Schulbegleitung
Fachdienst - Eingliederungshilfe Schulbegleitung 1 Rechtliche Grundlage: 53 SGB XII Personen, die durch ihre Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder
MehrInklusion in der beruflichen Bildung
Inklusion in der beruflichen Bildung Aktueller Stand der Umsetzung Oktober 2013 Inhalt Inklusion in der beruflichen Bildung Rechtliche Grundlagen Inklusion in der beruflichen Bildung Erste Ansätze Inklusion
MehrMitgliederversammlung
Mitgliederversammlung 25.09.2018 Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG) vom 23. Dezember 2016 1 Ein Blick zurück Die Entwicklung
MehrTeilhabe von Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen. Was bleibt und was ändert sich durch das Bundesteilhabegesetz
Teilhabe von Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen Was bleibt und was ändert sich durch das Bundesteilhabegesetz aus Sicht eines überörtlichen Sozialhilfeträgers? Referat bei der 5. Bethel-Fachtagung
MehrKooperation Schule und Jugendhilfe
Kooperation Schule und Jugendhilfe am Beispiel der Eingliederungshilfe Impulsreferat von Frau Neuwald und Herrn Hellmich Joseph-Beuys-Schule FöS ES in Neuss Beratungslehrer und Autismusberater an Schulen
MehrInklusive Bildung in Niedersachsen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention
Inklusive Bildung in Niedersachsen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention 1 Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Behindertenrechtskonvention
MehrInklusive Bildung in Niedersachsen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention
Inklusive Bildung in Niedersachsen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention 1 Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Behindertenrechtskonvention
MehrInklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote
Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote ALP, 3 Sept. 2014 MR Erich Weigl, MRin Tanja Götz 1 Um welche Kinder und Jugendlichen geht es? 2 Vielfalt der Kinder Vielfalt der Förderbedürfnisse Bayerisches
MehrRechtliche Rahmenbedingungen und Verfahrensvorschläge zu sogenannten Poollösungen für Integrationshilfen
Rechtliche Rahmenbedingungen und Verfahrensvorschläge zu sogenannten Poollösungen für Integrationshilfen Münster, 5. April 2017 Sandra Eschweiler & Birgit Wildanger, Landschaftsverband Rheinland Ausgangslage
MehrSchulbegleitung aus juristischer Sicht
Schulbegleitung aus juristischer Sicht Zur Abgrenzung von Schul-und Sozialrecht 12. Oktober 2012 Fachtagung Schulbegleitung (Ludwig-Maximilians-Universität München) Dr. Minou Banafsche Gliederung I. Problemaufriss
Mehrdie Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine
Bundesrat Drucksache 309/15 30.06.15 Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen Entschließung des Bundesrates: Rahmenbedingungen für eine gelingende schulische Inklusion weiter verbessern - Poolen von Integrationshilfen
MehrTHEMA. Auf dem Weg zur inklusiven Schule
THEMA Auf dem Weg zur inklusiven Schule DEFINITION INKLUSION Inklusion (lat. Inclusio, Einschließung) beinhaltet die Überwindung der sozialen Ungleichheit, indem alle Menschen in ihrer Vielfalt und Differenz,
MehrGesetzliche Grundlagen zur Inklusion in Baden-Württemberg. Staatliches Schulamt Donaueschingen
Gesetzliche Grundlagen zur Inklusion in Baden-Württemberg 2015 Staatliches Schulamt Donaueschingen Folie 2 Gesetzlicher Rahmen (Überblick) Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes vom 20.07.2015: Inklusionsgesetz
MehrRechtsfragen in der Praxis der Schulbegleitung
Rechtsfragen in der Praxis der Schulbegleitung Expertise des DIJuF im Auftrag der Uniklinik Ulm im Projekt Schulbegleiter der BW-Stiftung BW-Stiftung/KJPPP Ulm Fachtagung: Schulbegleitung Motor oder Bremse
MehrUmsetzung des Art. 24 UN-Behindertenrechtskonvention in Bayern
Umsetzung des Art. 24 UN-Behindertenrechtskonvention in Bayern Behinderung In der UN-BRK ein offener, an der Teilhabe orientierter Begriff Begriff umfasst für den schulischen Bereich behinderte Schülerinnen
MehrIntegrationshilfen in Schulen. Rechtliche Grundlagen und Antragstellung
Integrationshilfen in Schulen Rechtliche Grundlagen und Antragstellung Eingliederungshilfe Integrationshelfer an Schulen und Kindertagesstätten können eine Leistung der Eingliederungshilfe sein. Differenzierung:
MehrGila Schindler, Fachanwältin für Sozialrecht, Heidelberg
Vortrag für die gemeinsame Tagung der Erziehungshilfeverbände Inklusion wohin? Schritte auf dem Weg zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe?! am 31. Mai 2017 in Frankfurt Gila Schindler, Fachanwältin
MehrElternberatung für inklusive Bildung
Elternberatung für inklusive Bildung Der mittendrin e.v. Elternverein für inklusive Bildung seit 2006 -Information und Öffentlichkeitsarbeit (Kongresse, Veranstaltungen, Kampagnen z.b. Inklusion Schaffen
MehrInklusion. durch eine Vielfalt schulischer Angebote in Bayern. Pädagogische und rechtliche Aspekte
MR Erich Weigl Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote in Bayern Pädagogische und rechtliche Aspekte 16.03.2013 1 1. Zur Philosophie einer inklusiven Schule oder: Um was geht es? 2. Zum Bayerischen
MehrDas BTHG in Bayern Fachtag zur landesrechtlichen Umsetzung in Bayern LAG CBP Bayern. Workshop: Kinder und Jugendliche
Das BTHG in Bayern Fachtag zur landesrechtlichen Umsetzung in Bayern LAG CBP Bayern Workshop: Kinder und Norbert Witt, Referat Behindertenhilfe 1 Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
MehrARBEITS - UND SOZIALRECHT KURT DITSCHLER BTHG. Die Schulbegleitung Arbeitshilfe. zu den Neuregelungen in der Eingliederungshilfe
ARBEITS - UND SOZIALRECHT KURT DITSCHLER BTHG Die Schulbegleitung 2020 Arbeitshilfe zu den Neuregelungen in der Eingliederungshilfe Schulbegleiter Integrationshelfer Teilhabeassistenten Schulassistenten
MehrInfomationsveranstaltung zum Thema Inklusive Schule am
Infomationsveranstaltung zum Thema Inklusive Schule am 22.11.2017 Zahlen und Fakten Schuljahr 2017/18: Anteil Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf Gesamt ca. 17.500 Schüler davon 915 Förderschüler
MehrDas Bundesteilhabegesetz umsetzen!
Das Bundesteilhabegesetz umsetzen! Neue Chancen für Arbeit Jahrestagung der BAG Gemeindepsychiatrischer Verbünde e. V. Thomas Fonck Der LVR: Partner der Kommunen Kommunaler Dachverband von 13 kreisfreien
MehrInklusionskonzept Grundschule Handorf
Stand: 24.6.2013 Inklusionskonzept Grundschule Handorf 1. Rechtliche Grundlagen In der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung wurden im Jahr 2008 grundlegende Rechte
MehrKonzept und Leistungsbeschreibung Schulassistenz
Konzept und Leistungsbeschreibung Schulassistenz Der Umfang unseres Leistungsangebots orientiert sich am individuellen Unterstützungsbedarf an den einzelnen Unterrichtsstunden den gesamten Schulalltag
MehrLebenshilfe/David Maurer HANDREICHUNG SCHULBEGLEITUNG
Lebenshilfe/David Maurer 0 HANDREICHUNG SCHULBEGLEITUNG Fassung 06/2018 Inhaltsverzeichnis 1. Leistungsberechtigte / Rechtsgrundlage... 2 2. Funktion und Ziele von Schulbegleitung... 3 3. Aufgaben von
MehrJugendhilfe als Bürge für Inklusion in der Schule
Jugendhilfe als Bürge für Inklusion in der Schule - Thesen zur Diskussion - Das Jugendamt Bürge für alles und jeden? DIJuF-ZweiJahrestagung Bonn, 9. Dezember 2014 Lydia Schönecker Deutsches Institut für
MehrVerband der bayerischen Bezirke
Verband der bayerischen Bezirke Einsatz von Schulbegleitern/innen an Förderschulen bei der Beschulung von Schülern/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf i.s.d. 54 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 SGB XII (12. Buch
MehrWichtige Sozialleistungen praktische Hinweise und Durchsetzung Herzlich Willkommen
Wichtige Sozialleistungen praktische Hinweise und Durchsetzung Herzlich Willkommen Alban Westenberger Bahnhofstrasse 40 94032 Passau - www.anwaelte-passau.com Einordnung von Autismus-Spektrum-Störungen
MehrInklusive Bildung. Informationen zum neuen Schulgesetzes für Baden-Württemberg Umsetzung - Abläufe
Inklusive Bildung Informationen zum neuen Schulgesetzes für Baden-Württemberg Umsetzung - Abläufe Arbeitskreis Barrierefreies Tübingen 06.07.2016 Rathaus Tübingen, Ratssaal 05.07.16 1 Bericht und Austausch
MehrInklusion auf dem ersten Arbeitsmarkt. Fachtagung Berufswegeplanung Verein für Körper- und Mehrfachbehinderte e.v. Hannover
Inklusion auf dem ersten Arbeitsmarkt Fachtagung Berufswegeplanung Verein für Körper- und Mehrfachbehinderte e.v. Hannover 23.06.2017 Vorstellung Unternehmens-Netzwerk Inklusion 1. Was macht das Unternehmens-Netzwerk
MehrVerhältnis von Pflege und Eingliederungshilfe aus rechtlicher Sicht. Dr. Edna Rasch
Verhältnis von Pflege und Eingliederungshilfe aus rechtlicher Sicht Dr. Edna Rasch Übersicht 1. Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflegeversicherung (SGB XI) 2. Verhältnis von Eingliederungshilfe
MehrPersönliches Budget Kreissozialamt Eingliederungshilfe
Persönliches Budget 28.10.2014 Kreissozialamt Eingliederungshilfe Persönliches Budget 1. Was ist das Persönliche Budget? 2. Wofür kann ich ein PB beantragen? 3. Wie beantrage ich ein PB? 4. Welche Voraussetzungen
MehrWas sind die aktuellen rechtlichen und pädagogischen Spannungsfelder bei der Schulbegleitung? Perspektive Schulaufsicht
Was sind die aktuellen rechtlichen und pädagogischen Spannungsfelder bei der Schulbegleitung? Perspektive Schulaufsicht LRDS Uwe Eisenberg, Bezirksregierung Münster 02.12.2015 Überblick Problembereich
MehrWissenswertes in Bezug auf Inklusive Beschulung. Eine Einführung von Gemeinsam leben Frankfurt e.v.
Wissenswertes in Bezug auf Inklusive Beschulung Eine Einführung von Gemeinsam leben Frankfurt e.v. Ein Vortrag von: Gemeinsam leben Frankfurt e.v. Theresa Hildebrand, Sozialpädagogin Unabhängige Inklusionsberatungsstelle
MehrDRK Landesverband Brandenburg e.v. Wohlfahrts- und Sozialarbeit Teilhabe. Perspektive der freien Wohlfahrtspflege
Wohlfahrts- und Sozialarbeit Teilhabe Das Bundesteilhabegesetz Das Bundesteilhabegesetz Perspektive der freien Wohlfahrtspflege Agenda 1. Einführung 2. Ausgewählte Inhalte a) Leistungsberechtigter Personenkreis
MehrFrau Enkelmann 02. Dezember B e r i c h t Nr. G 561/19. für die Sitzung der Deputation für Kinder und Bildung am unter Verschiedenes
Frau Enkelmann 02. Dezember 2016 361 10156 B e r i c h t Nr. G 561/19 für die Sitzung der Deputation für Kinder und Bildung am 16.12.2016 unter Verschiedenes Bericht: Schulassistenzen im Bremer Schuldienst
MehrFachtag zum Bundesteilhabegesetz am 30. Juni 2017
Fachtag zum Bundesteilhabegesetz am 30. Juni 2017 Schwerpunktthema Block 5: - Verhältnis der Leistungen der Eingliederungshilfe und Leistungen der Pflege - Gemeinschaftliche Leistungserbringung Dr. Dietlinde
MehrAngelika Schaub
Mail-Adresse Empfänger/in An alle Schwerpunktschulen und alle Förderschulen DIE STAATSSEKRETÄRIN Mittlere Bleiche 61 55116 Mainz Telefon 06131 16-0 Telefax 06131 16-4195 vera.reiss@mbwjk.rlp.de www.mbwjk.rlp.de
MehrBildungskonferenz Emsland - Workshop Schulbegleitung
Bildungskonferenz Emsland - Workshop Schulbegleitung- - 29.04.2015 1 Alois Ripperda Fachbereich Soziales Abteilungsleitung: Steuerung u. Hilfeplanung Landkreis Emsland Rita Rottau Fachbereichsleitung Pädagogik
MehrUmsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz Individuelle Soziale Teilhabe Die neuen Leistungen in der Eingliederungshilfe
Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz Individuelle Soziale Teilhabe Die neuen Leistungen in der Eingliederungshilfe Neuerungen durch das BTHG ab 2020 Ausgestaltung der Leistungen zur Sozialen Teilhabe
MehrGemeinsamer Appell: Verbände fordern Bundesteilhabegesetz
Gemeinsamer Appell: Verbände fordern Bundesteilhabegesetz Pressefrühstück des Paritätischen Gesamtverbandes am 10. März 2014 Statement von Achim Meyer auf der Heyde, Mitglied des Vorstands, Sprecher der
MehrEntwurf Schulgesetznovelle Sachsen. Erste Stellungnahme
Entwurf Schulgesetznovelle Sachsen Erste Stellungnahme Mehr gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf Den wohl größten Veränderungsprozess werden Sachsens Schulen
MehrNeue Beratungs stellen
Informationen zu den neuen Beratungs stellen. Dieser Vortrag wechselt zwischen Leichter und schwerer Sprache. Damit alle gute Informationen bekommen. März 2018 Neue Beratungs stellen Die Regierung fördert
MehrFachtag Eingliederungshilfen am Ort Schule. Herzlich Willkommen!
Fachtag Eingliederungshilfen am Ort Schule 30.11.2017 Herzlich Willkommen! Schwerpunkte des Vortrages: Beschreibung der Kinder und Jugendlichen, Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf Herausforderungen
MehrSchleswig-Holstein Der echte Norden
Schleswig-Holstein Der echte Norden Schulische Assistenz an den Grundschulen des Landes Dr. Heide Hollmer Expertinnengespräch AFET 31.05.2016, Hannover Inklusion Im Schulgesetz des Landes ist seit 1990
MehrWo stehen wir? - Umsetzungsstand und Herausforderungen aus Sicht des Bundes - Dr. Rolf Schmachtenberg
Wo stehen wir? - Umsetzungsstand und Herausforderungen aus Sicht des Bundes - Dr. Rolf Schmachtenberg Leiter der Abteilung V Teilhabe, Belange behinderter Menschen, Soziale Entschädigung, Sozialhilfe Vortrag
MehrInklusion an der Regelschule
Inklusion an der Regelschule Fortbildungsveranstaltung für f r Lehrkräfte im Schuljahr 2011/2012 Carola Walter, StRin (Fö) Jutta Beer, KRin Christoph Eberle StR (Fö)( Programm 1. Was bedeutet Inklusion?
MehrDas persönliche Budget Arbeit aus der Sicht eines Leistungserbringers
Das persönliche Budget Arbeit aus der Sicht eines Leistungserbringers Teilhabe statt Fürsorge Selbstbestimmung statt Fremdbestimmung Freiheit statt Bevormundung Projekt Individuelle Wege in den Arbeitsmarkt
MehrSchleswig-Holstein Der echte Norden
Schleswig-Holstein Der echte Norden Fachanhörung Inklusion Wie können multiprofessionelle Teams erfolgreich unterstützen? Veranstalter: BLLV München 27. Oktober 2016 Dr. Heide Hollmer Inklusion IST Schuljahr
MehrDas Bundesteilhabegesetz
Das Bundesteilhabegesetz Weiterentwicklung des Teilhaberechts - Reform der Eingliederungshilfe Wolfgang Rombach Leiter der Unterabteilung Vb Sozialhilfe Vortrag Fachtagung des DV Aktuelle Entwicklungen
Mehrworkshop 2: Schulbegleitung braucht gute Strukturen und das richtige Personal Qualifizierungsvoraussetzungen in der Schulbegleitung
Inklusives Schulsystem zwischen Anspruch und Wirklichkeit Fachtagung des Deutschen Vereins für öffentliche und privat Fürsorge e.v. Berlin, 21. und 22. Januar 2016 workshop 2: Schulbegleitung braucht gute
MehrKooperation in inklusiven Kontexten - Chancen und Hürden. Impulsreferat 5 Schulmanagement-Tagung in Schortens 26. April 2016
Kooperation in inklusiven Kontexten - Chancen und Hürden Impulsreferat 5 Schulmanagement-Tagung in Schortens 26. April 2016 Inklusion Nur wenige Themen sind täglich so prominent platziert. Das wird zur
MehrInklusion an Oldenburger Schulen: Grundlagen und Planung
Dr. Holger Lindemann Inklusion an Oldenburger Schulen: Grundlagen und Planung Dr. Holger Lindemann Auswirkungen des neuen Schulgesetzes 1 Zielvorgaben - spätestens 2018/19 Die öffentlichen Schulen ermöglichen
MehrVerband der bayerischen Bezirke
TP PT Aus Verband der bayerischen Bezirke Einsatz von Schulbegleitern an allgemeinen Schulen (Regelschulen) bei der Beschulung von Schülern/innen mit Behinderung i.s.d. 54 Abs. 1, Satz 1 Nr.1 SGB XII (12.
MehrInklusionshilfen des DKSB Kerpen
2014 Inklusionshilfen des DKSB Kerpen Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Kerpen e.v. nachfolgend DKSB Kerpen genannt Hauptstr. 215 50169 Kerpen Tel. 02273 913311 www.kinderschutzbund-kerpen.de 1. Zielgruppe
Mehr- Anlage - Anlage zum Antrag auf Bewilligung einer Teilhabeassistenz; Leistung der Eingliederungshilfe gemäß 53, 54 SGB XII
- Anlage - Anlage zum Antrag auf Bewilligung einer Teilhabeassistenz; Leistung der Eingliederungshilfe gemäß 53, 54 SGB XII Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus! Bitte machen Sie handschriftliche
MehrThüringer Landtag 6. Wahlperiode
Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/3376 27.01.2017 Kleine Anfrage des Abgeordneten Bühl (CDU) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Schulbegleiter
MehrZuverdienst im Rahmen der Reform der Eingliederungshilfe: Begünstigt das neue Bundesteilhabegesetz niedrigschwellige Beschäftigung?
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.v. Zuverdienst im Rahmen der Reform der Eingliederungshilfe: Begünstigt das neue Bundesteilhabegesetz niedrigschwellige Beschäftigung? Daniel Heinisch
MehrSchulische Inklusion und Jugendhilfe. Olaf Meyer-Helfers Jugendamt Friesland
Schulische Inklusion und Jugendhilfe Olaf Meyer-Helfers Jugendamt Friesland Aufgaben der Jugendhilfe Ziele und Aufgaben der Jugendhilfe gem. 1 Abs. 3 SGB VIII Junge Menschen in ihrer individuellen und
MehrWas sind die aktuellen rechtlichen und pädagogischen Spannungsfelder bei der Schulbegleitung? Perspektive Schulaufsicht
Was sind die aktuellen rechtlichen und pädagogischen Spannungsfelder bei der Schulbegleitung? Perspektive Schulaufsicht LRSD in Rita Lackmann, Bezirksregierung Detmold LRDS Uwe Eisenberg, Bezirksregierung
MehrTEILHABE AM ARBEITSLEBEN NEUE MÖGLICHKEITEN DURCH DAS BTHG
NEUE MÖGLICHKEITEN DURCH DAS BTHG Dr. Florian Steinmüller Wissenschaftlicher Referent Projekt Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.v. In Trägerschaft
Mehr- Anlage - Antrag auf Bewilligung einer Teilhabeassistenz; Leistung der Eingliederungshilfe gemäß 53, 54 SGB XII
- Anlage - Antrag auf Bewilligung einer Teilhabeassistenz; Leistung der Eingliederungshilfe gemäß 53, 54 SGB XII Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus! Bitte machen Sie handschriftliche Angaben in
MehrDas Bundesteilhabegesetz BTHG
Das Bundesteilhabegesetz BTHG Dezember 2016 Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen kurz Bundesteilhabegesetz BTHG wurde verabschiedet. Warum ein BTHG Zielsetzung
MehrInklusive Bildungslandschaft im Übergang von der Kindertagesstätte zur Schule Intention und Realität
Fachvortrag Inklusive Bildungslandschaft im Übergang von der Kindertagesstätte zur Schule Intention und Realität am in Delmenhorst Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen oder die
MehrInklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote in Bayern
Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote in Bayern Aktuelle fachliche und schulrechtliche Entwicklungen 20.04.2016 MRin Tanja Götz, MR Erich Weigl StMBW 1 Ein neuer Weg ist immer ein Wagnis.
MehrInklusion in der beruflichen Bildung
Inklusion in der beruflichen Bildung Aktueller Stand der Umsetzung November 2014 Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Art. 24 Bildung 4 NSchG Integration - alt - 4 NSchG Inklusive Schule
MehrWelche Rolle spielt die Schulbegleitung bei der Umsetzung der Inklusion an baden-württembergischen Schulen?
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2279 28. 06. 2017 Antrag der Abg. Gerhard Kleinböck u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Welche Rolle
MehrAss. jur. Christian Frese Geschäftsführer autismus Deutschland e.v.
Vortrag am 31.01.2019 beim RV Autismus Nordbaden-Pfalz e.v. in Heidelberg - aktuelle Entwicklungen ab 1.1.2020 und das BTHG Ass. jur. Christian Frese Geschäftsführer autismus Deutschland e.v. Gliederung
MehrAuf dem Weg zur inklusiven Bildung in Niedersachsen. Fachtagung. Schulsozialarbeit in Niedersachsen. am 13. November 2013
Auf dem Weg zur inklusiven Bildung in Niedersachsen Fachtagung Schulsozialarbeit in Niedersachsen am 13. November 2013 Schüler mit sonderpädagogischer Unterstützung was heißt das genau? Quelle: Statistische
MehrBezirk Mittelfranken
Bezirk Mittelfranken Rechtsgrundlage: Nach 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII ist eine der wesentlichen Leistungen der Eingliederungshilfe die Hilfe zur angemessene Schulausbildung. Die Hilfen zur angemessenen
MehrRechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München
Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Rechtsanwalt Reinhold Hohage Fachanwalt für Sozialrecht Fachanwalt für Medizinrecht Tel.: 040/41460116 Fax: 040/414601-11 Mail: hohage@hohage-may.de Das Bundesteilhabegesetz
MehrAufnahme in eine Heimsonderschule bzw. eine Schule am Heim
- 116 - Schulische Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen II / 5 Orientierungshilfen Aufnahme in eine Heimsonderschule bzw. eine Schule am Heim Informationen über gesetzliche Grundlagen
MehrUnabhängige Teilhabeberatung
Berlin 29. 30. Mai 2017 Werner Holtmann Dietmar Geissler Unabhängige Teilhabeberatung ApK Jahrestagung 2017 Neue Perspektiven für Genesungsbegleitung Nr. 04: Symposium 4 - EX-IN Deutschland Chancen der
MehrTeilhabe als Leistungsanspruch - Eingliederungshilfe im Land Brandenburg
Landesamt für Soziales und Versorgung Teilhabe als Leistungsanspruch - Eingliederungshilfe im Land Brandenburg Präsentation im Rahmen des Fachforums Betreuung trifft Eingliederungshilfe am 17.02.2016 in
MehrMinisterium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Minister
Der Minister Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf An den Präsidenten des
MehrFachtag zum Bundesteilhabegesetz am 30. Juni 2017
Fachtag zum Bundesteilhabegesetz am 30. Juni 2017 Schwerpunktthemen Block 2: - Regelungen zum Einkommen und Vermögen - Abgrenzung Maßnahmeleistungen und Leistungen zum Lebensunterhalt Dr. Dietlinde Albrecht,
MehrInklusion auf dem Weg zum gemeinsamen Lernen
Inklusion auf dem Weg zum gemeinsamen Lernen Ist-Zustand und Perspektiven inklusiver Beschulung im Regierungsbezirk Düsseldorf und Konsequenzen für die Lehrerausbildung Gliederung Stand der Inklusion heute
MehrWas regelt das BTHG neu?
Was regelt das BTHG neu? DAS BUNDESTEILHABEGESETZ Chancen und Risiken Fachtagung der Fachverbände Berlin, 11. Mai 2017 Jenny Axmann, Bundesvereinigung Lebenshilfe Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger
MehrTEAMBUILDING Gelingensfaktoren der Zusammenarbeit Stefan Schaaf
TEAMBUILDING Gelingensfaktoren der Zusammenarbeit Überblick: Aufgabenfelder einer Schulbegleitung Verschiedene Rollen einer Schulbegleitung Gelingendes Zusammenwirken Überblick: Aufgabenfelder einer Schulbegleitung
Mehr