Chancen und Grenzen der Schulassistenz/Schulbegleitung. 2. Fachgespräch am 22. Februar 2018 in Delmenhorst

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1 Chancen und Grenzen der Schulassistenz/Schulbegleitung 2. Fachgespräch am 22. Februar 2018 in Delmenhorst

2 Begriff, Diskussion Schulassistenten, Schulbegleiter, Integrationsassistenten Es gibt keinen einheitlichen Sprachgebrauch Der Deutsche Verein (dv) schlägt 2016 vor, den Begriff Schulassistenz zu gebrauchen Der Allgemeine Fürsorge-Erziehungs-Tag (AFET) heutige Bezeichnung AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe e. V. verwendet den Begriff Schulbegleitung Wir verwenden den Begriff Schulassistenz

3 Eine sehr dynamische Entwicklung Deutlicher Anstieg der Zahlen Schüler, Assistenzstunden, Kosten Gründe dafür, u. a.: KMK 2011 Schulgesetze (Inklusion) Eingliederungshilferechtlicher Anspruch

4 Eingliederungshilferechtliche Grundlage (bisher) Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) 54 als Leistung der Eingliederungshilfe Absatz 1 Ziffer 1 Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen einschließlich der Vorbereitung hierzu;

5 Wichtiger Bezug Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) 4 Inklusive Schule Absatz 1 Satz 1 Die öffentlichen Schulen ermöglichen allen Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang und sind damit inklusive Schulen. Welche Schulform die Schülerinnen und Schüler besuchen, entscheiden die Erziehungsberechtigten

6 Wichtiger Bezug Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) 4 Inklusive Schule Absatz 2 Satz 1 und 2 (teilweise) In allen öffentlichen Schulen werden Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung gemeinsam erzogen und unterrichtet. Schülerinnen und Schüler, die wegen einer bestehenden oder drohenden Behinderung auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, werden durch wirksame individuell angepasste Maßnahmen unterstützt;

7 Wichtige Themen der Eingliederungshilfe Wunsch- und Wahlrecht Nachteilsausgleich Hilfe nach den Besonderheiten des Einzelfalls (Individualanspruch) Diskriminierung entgegenwirken Barrieren erkennen und überwinden

8 Wichtige Themen der Schule Schulpflicht Bildungsziele, Pädagogische Kernbereiche Curricula Klassengröße, Lehrerstunden lernzielgleicher-/lernzieldifferenter Unterricht gemeinsamer Unterricht

9 Schulassistenz in der Förderschule? Zunehmend nehmen (Schüler in) Förderschulen Schulassistenz in Anspruch Welche rechtliche Grundlage? Sozialleistungsrecht Insbesondere hier konkurrieren zwei rechtliche Regelungsstränge: Sozialrecht und Schulrecht

10 Urteile, Rechtsgutachten, Stellungnahmen, Berichte, z. B.: Urteil LSG Schleswig-Holstein Rechtsgutachten Kommunalverband Baden-Württemberg Stellungnahme des Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht zur Schulbegleitung in der inklusiven Schule in Niedersachsen NLT fordert wegen rasanter Steigerung der Fallzahlen Kostenübernahme des Landes für Integrationshelfer Bremen einigt sich: Bildungsresort organisiert alle Hilfen für Schüler Rechtsdienst der Bundesvereinigung berichtet jeweils aktuell

11 Wo stehen wir heute? Assistenzleistungen sind Teil des neuen Bundesteilhabegesetzes (BTHG). Sie finden sich in den Teilen 1 ( 75) und 2 ( 113) des SGB IX n. F. Leistungen müssen noch genau definiert werden. Achtung neuer Behinderungsbegriff! (Nicht mehr: Jemand ist behindert sondern Jemand wird behindert ) Abgrenzung zum Schulischen Kernauftrag wichtig

12 Wo stehen wir heute? Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX n.f.) 75 Leistungen zur Teilhabe an Bildung Absatz 1 Zur Teilhabe an Bildung werden unterstützende Leistungen erbracht, die erforderlich sind, damit Menschen mit Behinderungen Bildungsangebote gleichberechtigt wahrnehmen können.

13 Wo stehen wir heute? Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX n.f.) 75 Leistungen zur Teilhabe an Bildung Absatz 2 Die Leistungen umfassen insbesondere 1. Hilfen zur angemessenen Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht einschließlich der Vorbereitung hierzu, 2. Hilfen zur schulischen Berufsausbildung, 3. Hilfe zur Hochschulbildung und 4. Hilfen zur schulischen und hochschulischen beruflichen Weiterbildung.

14 Wo stehen wir heute? Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX n.f.) 113 Leistungen zur Teilhabe an Bildung Absatz 1 Die Leistungen umfassen insbesondere 1. Hilfen zur angemessenen Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen einschließlich der Vorbereitung hierzu; 2. Hilfen zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf. Die Hilfen schließen Leistungen zur Unterstützung schulischer Ganztagsangebote in der offenen Form ein..

15 Ziele der Schulassistenz lt. AFET Grundlegende Ziele der Leistung sind: Schulbegleitung ermöglicht oder erleichtert den Besuch der gewünschten und geeigneten Schule und verhindert Schulabbrüche; Schulbegleitung ermöglicht eine angemessene Schulbildung von Schülern mit Behinderung und unterstützt dabei, Schulabschlüsse zu erreichen; Schulbegleitung ermöglicht die Teilhabe am schulischen Leben, z. B. die Teilnahme an Klassenfahrten; Schulbegleitung unterstützt die zunehmende Selbstorganisation und Eigenständigkeit von Schülern mit Behinderung; Schulbegleitung unterstützt Lehrkräfte, Mitschüler ohne Behinderung und Eltern dabei, die schulische Integration zu verwirklichen. (Freie Wohlfahrtspflege NRW 2014, S. 8)

16 Probleme Keine Regelungen (LRE, Vereinbarungsgrundsätze, usw.) Keine Standards (Qualität, Personal, Zeit, usw.) Sehr unterschiedliche Interessenlagen (Schüler, Eltern, Schule, Leistungsträger) Z. T. sehr geringe Vergütungen Befristete Kostenzusagen befristete Arbeitsverträge Schulassistent im Kontext der Schule (wer hat wem was zu sagen, Aufgabenbeschreibung, Abgrenzung zu Schule und Eltern, Schulassistent als Ersatz- oder Hilfslehrer) Aufgabenklärung mit dem Schulassistenten sehr schwierig

17 Probleme Förderschullehrkraft ist Reisende/r in Sachen sonderpädagogischer Unterstützung mit allen negativen Auswirkungen (Großes Risiko des Mangels an Bindung und Beziehung und Nachhaltigkeit usw.) Schüler erfüllt häufig seine Schulpflicht nicht, wenn Assistent nicht da ist (Schüler besucht die Schule dann ggf. nicht) Peer-Konstellation entsteht häufig nicht Schüler wird häufig nicht als Schüler dieser Schule/Klasse wahrgenommen Die permanente 1 : 1 Begleitung kann eine exkludierende oder sogar separierende Wirkung erzeugen (und keine inkludierende). Die Sonderrolle des Schülers wird betont. usw., usw.

18 Wo geht die Reise hin? Der AFET (11/2017): Für eine funktionierende Verantwortungsgemeinschaft benötigt die inklusive Schule anerkannte Kriterien und Rahmenbedingungen auf 3 Ebenen: Gemeinsame Verantwortung mit Rollenklarheit klare Finanzierungsstrukturen Professionalisierung der an Schulen aktiven Akteure

19 Wo geht die Reise hin? Es gibt mehrere Szenarien, z. B.: Schule stellt pädagogischen Kernbereich und alle weiteren Leistungen durch interdisziplinäre Teams eigenständig sicher Erweiterung des Schulpersonals über MK oder Kommune? Schulassistenten über die EGH lediglich für Nachteilsausgleich?

20 Wo geht die Reise hin? oder: Eingliederungshilfe stellt weiterhin sicher Über Träger, wie bisher Individualanspruch über Einzelantrag Poollösung plus Individuallösung Schule erhält Kontingent, Träger stellt sicher Schwerpunktschule gute Variante

21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit für den 1. Teil. Jetzt freue ich mich, das Wort an unsere Leiterin der Schulassistenz, Frau Elisa-Sophie Gantter, weiterzugeben.

22 Aufgaben der Schulassistenz Elisa-Sophie Gantter Leitung Schulassistenz Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg Elisa-Sophie Gantter, Leiterin Schulassistenz,

23 Schulassistenz der Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg in Zahlen Entwicklung der Assistenzen von Stadt DEL LK OL Autismus DEL Autismus LK OL Elisa-Sophie Gantter, Leiterin Schulassistenz,

24 Ziele der Schulassistenz Auf Grundlage des NSchG, der UN-BRK, der EGH Sicherstellung einer angemessenen Schulbildung im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht Aktive Teilnahme am Unterricht und Teilhabe am schulischen Leben Miteinander/voneinander Lernen Selbstständigkeit erlangen Individuelle Bildungsziele erreichen (damit ist nicht der Schulabschluss gemeint) Elisa-Sophie Gantter, Leiterin Schulassistenz,

25 Aufgabenbereich eines Schulassistenten (Zusammenfassung aus den Leistungsvereinbarungen) Drei Säulen Säule 1: Unterstützung des Schülers im Unterricht Säule 2: Unterstützung des Schülers im sozialen Bereich Säule 3: Unterstützung des Schülers in Mobilität und Pflege Nach Delegation und Abstimmung mit der Lehrkraft und auf der Grundlage des Hilfeplans der Eingliederungshilfe. Elisa-Sophie Gantter, Leiterin Schulassistenz,

26 Säule 1: Unterstützung im Unterricht Anreichen von Unterrichtsmaterial Handführung Nutzung technischer Hilfsmittel Arbeitsplatzgestaltung Übernahme von Schreibarbeiten zur weiteren Bearbeitung durch Schüler Konzentration Elisa-Sophie Gantter, Leiterin Schulassistenz,

27 Säule 2: Unterstützung im sozialen Bereich Persönliche Ansprache und Ermutigung Vermittlung in der Kommunikation/Konfliktsituationen Informationsvermittlung zu Besonderheiten, die das soziale Miteinander fördern Schaffung und Nutzung von Rückzugsmöglichkeiten Unterstützung bei der Erlangung von Selbstvertrauen Elisa-Sophie Gantter, Leiterin Schulassistenz,

28 Säule 3: Unterstützung in Mobilität und Pflege An- und Auskleiden Toilettengang begleiten Transport von Arbeitsmaterial Pausen- und Raumwechselbegleitung Abwendung von Gefahrensituationen Begleitung von Ausflügen und Klassenfahrten (zusätzliche Genehmigung des Kostenträgers erforderlich) Elisa-Sophie Gantter, Leiterin Schulassistenz,

29 Rahmenbedingungen Die Aufsichtspflicht liegt grundsätzlich bei der Lehrkraft/Schule Die Weisungsbefugnis für den Schulassistenten liegt beim Arbeitgeber der Schulassistenz Absprachen sind mit der Leitung oder stellvertretenden Leitung der Schulassistenz zu treffen nicht mit dem Schulassistenten Elisa-Sophie Gantter, Leiterin Schulassistenz,

30 Grenzen der Schulassistenz Abgrenzung vom Lehrauftrag der Schule (pädagogischer Kernbereich) Durchführung von Vertretungsunterricht Zuständigkeit für den Schüler im schulischen Kontext Schulische Elternarbeit Beantragung der Kosten (nur Beratungsauftrag) Elisa-Sophie Gantter, Leiterin Schulassistenz,

31 Probleme Keine Zeit für Austausch zwischen Lehrkräften, Förderschullehrerkräften und Schulassistenten Erreichbarkeiten der Schulen Vertretungsregelungen Akzeptanz des Schulassistenten in der Schule Zu kurzfristige Bewilligung Assistenzausfall bei Schülerkrankheit Elisa-Sophie Gantter, Leiterin Schulassistenz,

32 Jetzt wollen wir gern mit Ihnen diskutieren über Stolpersteine und Perspektiven Elisa-Sophie Gantter, Leiterin Schulassistenz,

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