I N F O R M A T I O N S D I E N S T. der LEBENSHILFE für Menschen mit geistiger Behinderung Landesverband Niedersachsen e.v.

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1 960.St.La. I N F O R M A T I O N S D I E N S T der LEBENSHILFE für Menschen mit geistiger Behinderung Landesverband Niedersachsen e.v. Ausgabe 02/2012 Inhalt: 1. Verbandstag der LEBENSHILFE Niedersachsen 2. Stellungnahme der LEBENSHILFE für Menschen mit geistiger Behinderung Landesverband Niedersachsen e.v. zum Entwurf eines Aktionsplanes des Landes Niedersachsen zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Anlage 1) 3. Gemeinsame Empfehlungen der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen, des Niedersächsischen Landkreistages und des Niedersächsischen Städtetages zum ambulant betreuten Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) (Anlage 2)

2 Infodienst 2/2012 vom Seite 2 4. Neuer Sprecher der AG Vernetzung der Entgeltverhandlerinnen und Entgeltverhandler in der Region Weser-Ems gewählt 5. Kindergeldabzweigung an den Sozialhilfeträger Urteile Finanzgericht Sachsen-Anhalt vom und Finanzgericht Thüringen vom (Anlage 3) 6. Testamente der Angehörigen von Heimbewohnern Beschluss des Bundesgerichtshofs vom (Anlage 4) 7. Betreuung Was ist das? Broschüre in Leichter Sprache des Behindertenbeauftragten der Thüringer Landesregierung 8. Fortbildungsangebote der Akademie für Rehabilitationsberufe gemeinnützige GmbH (Anlage 5) 9. Hinweise auf aktuelle Stellenangebote auf der Homepage des Landesverbandes der LEBENSHILFE

3 Infodienst 2/2012 vom Seite 3 Zu 1.: Verbandstag der LEBENSHILFE Niedersachsen Am 17. März 2012 fand der erste Verbandstag der LEBENSHILFE Niedersachsen statt. Menschen mit Behinderungen, Angehörige, haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Geschäftsführungen und Vorstandsmitglieder, sie alle diskutierten in den Räumlichkeiten des Instituts für Sonderpädagogik der Leibniz Universität Hannover über das Thema Inklusion. Besonders stolz war die LEBENSHILFE Niedersachsen darüber, dass es gelungen war, Vertreterinnen und Vertreter von bundesweiten Vorzeigeprojekten einzuladen. Diese präsentierten ihre Projekte in acht verschiedenen Foren. Der Verbandstag begann mit der Begrüßung durch den Landesvorsitzenden, Franz Haverkamp. Im Anschluss erklärte Frau Prof. Dr. Bettina Lindmeier von der Leibniz Universität Hannover in Leichter Sprache, was es überhaupt heißt, Inklusion zu gestalten. Der Landesverband der LEBENSHILFE Niedersachsen bedankt sich bei allen Referentinnen und Referenten und Moderatorinnen und Moderatoren sowie bei der Leibniz Universität für die große Unterstützung. Die Präsentationen können auf folgender Seite heruntergeladen werden: Zu 2. : Stellungnahme der LEBENSHILFE für Menschen mit geistiger Behinderung Landesverband Niedersachsen e.v. zum Entwurf eines Aktionsplanes des Landes Niedersachsen zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Anlage 1) Im Rahmen der Verbandsanhörung hat die LEBENSHILFE Niedersachsen eine umfassende Stellungnahme zum Entwurf eines Aktionsplanes erarbeitet. In dieser Stellungnahme spricht sich die LEBENSHILFE Niedersachsen u.a. dafür aus, dass zeitlich befristet eine Kommission zu berufen ist, die einen Maßnahmenkatalog mit entsprechenden Umsetzungsempfehlungen für die Landesregierung erarbeitet. Die Stellungnahme ist als Anlage 1 beigefügt.

4 Infodienst 2/2012 vom Seite 4 Zu 3.: Gemeinsame Empfehlungen der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen, des Niedersächsischen Landkreistages und des Niedersächsischen Städtetages zum ambulant betreuten Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) (Anlage 2) Nach über einem Jahr Verhandlungen ist es den Verbänden gelungen, die Gemeinsame Empfehlung zum ambulant betreuten Wohnen aus dem Jahr 2002 grundlegend zu überarbeiten. Die Empfehlung wird in den kommenden Vernetzungsrunden der Entgeltverhandlerinnen und Entgeltverhandler genauer vorgestellt. Sie ist dem Infodienst als Anlage 2 beigefügt. Zu 4.: Neuer Sprecher der AG Vernetzung der Entgeltverhandlerinnen und Entgeltverhandler in der Region Weser-Ems gewählt Für Thomas Winsenborg von der LEBENSHILFE Leer e.v. wurde auf der letzten Sitzung der AG Vernetzung der Entgeltverhandlerinnen und Entgeltverhandler in der Region Weser-Ems Jörn Malanowski von der Ostfriesischen Beschäftigungs- und Wohnstätten GmbH gewählt. Als seine Vertreterin wählten die Anwesenden Thi My Hue Pham von der LEBENSHILFE Leer e.v. Sprecherin der Region Braunschweig ist weiterhin Ines Ney, der Region Hannover Christian Siemers und der Region Lüneburg Olaf Bargemann. Zu 5.: Kindergeldabzweigung an den Sozialhilfeträger Urteile Finanzgericht Sachsen-Anhalt vom und Finanzgericht Thüringen vom (Anlage 3) Die Abzweigung von Kindergeld an den Sozialhilfeträger ist derzeit ein vieldiskutiertes Thema. Zwei Entscheidungen haben nun neue Akzente gesetzt. Die Entscheidung der Finanzgerichte in Sachsen-Anhalt und Thüringen besagen, dass eine Abzweigung des Kindergeldes in den Fällen, in denen das Kind im Haushalt der Eltern betreut und versorgt wird, grundsätzlich ausgeschlossen ist. Die beiden Urteile weichen zum einen von der Rechtsprechung anderer Finanzgerichte ab und betreffen zum anderen grundsätzlich klärungsbedürftige Fragen. Daher wurde die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Es ist daher möglich, dass es zu einer weiteren höchstrichterlichen

5 Infodienst 2/2012 vom Seite 5 Entscheidung zur Abzweigung des Kindergeldes kommen wird. Die beiden Urteile sind dem Infodienst als Anlage 3 beigefügt. Zu 6.: Testamente der Angehörigen von Heimbewohnern Beschluss des Bundesgerichtshofs vom (Anlage 4) Eine Grundsatzentscheidung hat der Bundesgerichtshof am 26. Oktober 2011 zum Thema Zuwendungen von Angehörigen eines Heimbewohners an den Heimträger getroffen. Danach sind stille Testamente der Angehörigen von Heimbewohnern zugunsten der Heimträger dann gültig, wenn der Heimträger von seiner testamentarischen Begünstigung nichts vor Eintritt des Erbfalls erfährt. Das Urteil finden Sie als Anlage 4 zum Infodienst. Zu 7.: Betreuung Was ist das? Broschüre in Leichter Sprache des Behindertenbeauftragten der Thüringer Landesregierung Der Behindertenbeauftragte des Freistaats Thüringen, Dr. Paul Brockhausen, hat eine Broschüre in Leichter Sprache zum Thema Betreuung veröffentlicht. Die Broschüre kann unter dem nachfolgenden Link heruntergeladen werden: Zu 8.: Fortbildungsangebote der Akademie für Rehabilitationsberufe gemeinnützige GmbH (Anlage 5) In der Anlage 5 finden Sie eine Aufzählung der aktuellen Ausschreibungen der Akademie für Rehabilitationsberufe gemeinnützige GmbH. Detaillierte Angaben zu den Fortbildungsveranstaltungen finden Sie auf der Homepage unter

6 Infodienst 2/2012 vom Seite 6 Zu 9.: Hinweis auf aktuelle Stellenangebote auf der Homepage des Landesverbandes der LEBENSHILFE Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass aktuelle Stellenangebote unserer Mitgliedsorganisationen auf der Homepage des Landesverbandes LEBENSHILFE unter in der Rubrik Stellenangebote zu finden sind. Mitgliedsorganisationen haben die Möglichkeit ihre Stellenangebote kostenlos zu veröffentlichen. Mit freundlichen Grüßen LEBENSHILFE für Menschen mit geistiger Behinderung Landesverband Niedersachsen e.v. gez. Kersten R ö h r Landesgeschäftsführer Anlagen

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