Sitzungsvorlage Nr. 228 / 2017 Tagesordnungspunkt 6
|
|
- Anneliese Gerhardt
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Sitzungsvorlage Nr. 228 / 2017 Tagesordnungspunkt 6 der Finanzverwaltung öffentlich x an den Stadtrat der Großen Kreisstadt nichtöffentlich Rochlitz zur Beratung am zur Beschlussfassung x Berichterstatter: Frau Thalheim zur Erstellung einer Mitteilung zur Beantwortung einer Anfrage beglaubigter Protokollauszug 2 Betrifft: Beschluss über die Bewilligung von Zuschüssen im Haushalt 2017 Beschlussentwurf: Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz bewilligt die als Anlage aufgeführten Zuschüsse im Haushaltsjahr 2017.
2 Begründung: Die Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Rochlitz vom regelt die Bewilligung von Aufwandszuschüssen im Einzelfall. Demnach ist für die Bewilligung von Zuschüssen über der Stadtrat zuständig. Im Haushaltplan sind die Zuschüsse auf den Seiten 82 und 83 aufgeführt. Es sind jedoch nur solche Zuschüsse zu beschließen, auf die kein Rechtsanspruch aufgrund Gesetz oder Vertrag besteht. Finanzielle Auswirkungen x Ja Finanzierung: Nein Jährliche Einsparungen Unterzeichnung: Datum: Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/Herstellungskosten) Objektbezogene Einnahmen/Beiträge/Zuschüsse Eigenanteil maximal Jacqueline Thalheim Amtsleiterin Finanzverwaltung
3 Sitzungsvorlage Nr. 229 / 2017 Tagesordnungspunkt 7 des Bauamtes öffentlich x an den Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz nichtöffentlich zur Beratung am zur Beschlussfassung x Berichterstatter: Herr Schramm Betrifft: zur Erstellung einer Mitteilung zur Beantwortung einer Anfrage beglaubigter Protokollauszug Beschluss über die Anerkennung der Schlussrechnung der Bauunternehmung Jung GmbH zum Bauvorhaben Gewässersanierung Frelsbach, WASA-ID-Nr x Beschlussentwurf: Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz beschließt die Anerkennung der Schlussrechnung der Bauunternehmung Jung GmbH aus Erlau zum Bauvorhaben Gewässersanierung Frelsbach, WASA-ID-Nr von ,64 Euro brutto.
4 Begründung: Nach 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist neben der Vergabe von Lieferungen und Leistungen sowie von Bauleistungen (Vergabebeschluss) auch über die Anerkennung der Schlussabrechnung (Abrechnungsbeschluss) zu beschließen. Da sowohl die Vergabe- als auch die Abrechnungssumme den Grenzwert von Euro für die Zuständigkeit des Vergabeausschusses nach o. g. Regelung übersteigt, hat der Stadtrat zu beschließen. Die Vergabesumme einschließlich beauftragter Nachträge beträgt ,19 Euro. Die Abrechnungssumme beträgt ,64 Euro. Das sind 103,00 Prozent. Finanzielle Auswirkungen X Ja Nein Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/Herstellungskosten) ,80 Finanzierung: Jährliche Einsparungen Unterzeichnung: Datum: Objektbezogene Einnahmen/Beiträge/Zuschüsse ,54 Eigenanteil maximal ,26 Alexander Schramm Bauamtsleiter
5 Sitzungsvorlage Nr. 230 / 2017 Tagesordnungspunkt 8 des Bauamtes öffentlich x an den Stadtrat der Großen Kreisstadt nichtöffentlich Rochlitz zur Beratung am zur Beschlussfassung x Berichterstatter: Herr Schramm zur Erstellung einer Mitteilung zur Beantwortung einer Anfrage beglaubigter Protokollauszug x Betrifft: Beschluss zu einer Sanierungsvereinbarung für das Objekt Kirchgasse 1/3 im SOP- Gebiet Brauerei Rochlitz Beschlussentwurf: Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz beschließt die Gewährung folgenden Zuschusses für einen Grundstückseigentümer, der im Bereich des SOP-Gebietes Brauerei eine Sanierungsvereinbarung abschließen möchte: Objekt Laufzeit Gesamtkosten Modernisierung/ Instandsetzung Kostenerstattungsbetrag maximal Kirchgasse 1/3 Ende
6 Begründung: Aus Mitteln der Programme der städtebaulichen Erneuerung kann Bauherren, die Gebäude im Bereich des jeweiligen Fördergebietes modernisieren, instand setzen oder sanieren, ein Zuschuss für eine komplexe Modernisierung und Instandsetzung auf der Grundlage einer Kostenerstattungsbetragsberechnung (KEB) gewährt werden. Grundlage dafür ist eine Sanierungsvereinbarung, die zwischen dem Bauherren, der Stadt und dem Sanierungsträger abgeschlossen wird. Nach 12 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. 3 Satz 3 der Hauptsatzung bedürfen Zuschüsse im Rahmen der Sanierung ab Euro eines Stadtratsbeschlusses. Nach Aussage des Eigentümers ist erst aufgrund einer Zusage der Städtebaufördermittel die Verhandlung mit Banken zur Drittfinanzierung vorgesehen. Das Finanzierungskonzept kann nach jetzigem Kenntnisstand so aussehen: Finanzierungsbausteine Kirchgasse 1-3 v. Hundert Eigenleistung einsetzbares Fremdkapital sonstiges Fremdkapital Stadtebaufördermittel Gesamtkosten Unter dem Vorbehalt der gesicherten Gesamtfinanzierung beabsichtigt der Eigentümer die Maßnahme 2017 zu beginnen. Finanzielle Auswirkungen X Ja Nein Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/Herstellungskosten) Finanzierung: Jährliche Einsparungen Unterzeichnung: Datum: Objektbezogene Einnahmen/Beiträge/Zuschüsse Eigenanteil maximal Alexander Schramm Bauamtsleiter
7 Sitzungsvorlage Nr. 231 / 2017 Tagesordnungspunkt 9 des Oberbürgermeisters öffentlich x an den Stadtrat der Großen Kreisstadt nichtöffentlich Rochlitz zur Beratung am 27. Juni 2017 zur Beschlussfassung x Berichterstatter: Herr Dehne zur Erstellung einer Mitteilung zur Beantwortung einer Anfrage beglaubigter Protokollauszug x Betrifft: Beschluss über die Festlegung des Verkaufspreises für ein Buch Beschlussentwurf: Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz beschließt den Verkaufspreis für das Buch mit dem Titel Vom Lehrerseminar zum Mathesius-Gymnasium aus der Geschichte eines Rochlitzer Schulhauses auf 9,90 brutto festzulegen.
8 Begründung: Die Stadt Rochlitz ist nach Zahlung des Kaufpreises nunmehr Eigentümer von 649 Büchern. Zur besseren Vermarktung (neben verstärkter Werbung) empfiehlt die Verwaltung den mit Vertrag aus dem Jahr 2010 festgelegten Verkaufspreis von 17,50 auf 9,90 zu reduzieren. Der Einkaufspreis beträgt 14,45. Somit ergibt sich eine außerplanmäßige Wertberichtigung von 2.952,95. Bei den vorgenannten Beträgen handelt es sich immer um Bruttobeträge. Bei einer Gesamtbetrachtung ist zu berücksichtigen, dass nunmehr das Risiko der Erhaltung der Qualität der Bücher (ordnungsgemäße Lagerung) auf Seiten der Stadt liegt. Finanzielle Auswirkungen x Ja Nein Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/Herstellungskosten) 2.952,95 brutto Finanzierung: Jährliche Einsparungen Unterzeichnung: Datum: Objektbezogene Einnahmen/Beiträge/Zuschüsse Eigenanteil maximal Frank Dehne Oberbürgermeister
9 Sitzungsvorlage Nr. 232 / 2017 Tagesordnungspunkt 10 des Oberbürgermeisters öffentlich x an den Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz nichtöffentlich zur Beratung am 27. Juni 2017 zur Beschlussfassung x Berichterstatter: Herr Dehne Betrifft: zur Erstellung einer Mitteilung zur Beantwortung einer Anfrage beglaubigter Protokollauszug Neubestellung des Oberbürgermeisters in den Aufsichtsrat der Sozialservice Rochlitz ggmbh x Beschlussentwurf: Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz beschließt widerruflich Herrn Oberbürgermeister Frank Dehne als Mitglied in den Aufsichtsrat der Sozialservice Rochlitz ggmbh zu bestellen.
10 Begründung: Da u. a. der Oberbürgermeister im Vorgriff auf eine versuchte Einigung, die nicht zustande kam, durch Beschluss des Stadtrates Nr. 226 vom als Mitglied des Aufsichtsrates abbestellt wurde, ist er durch Beschluss formell neu zu bestellen. Nach 98 Abs. 2 Satz 6 SächsGemO ist der Bürgermeister (oder ein vom ihm benannter Bediensteter der Verwaltung) vom Stadtrat zu bestimmen, wenn die Stadt mehr als ein Mitglied in den Aufsichtsrat entsenden kann. Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/Herstellungskosten) Finanzierung: Jährliche Einsparungen Unterzeichnung: Datum: Objektbezogene Einnahmen/Beiträge/Zuschüsse Eigenanteil maximal Frank Dehne Oberbürgermeister
11 Sitzungsvorlage Nr. 233 / 2017 Tagesordnungspunkt 11 des Oberbürgermeisters öffentlich x an den Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz nichtöffentlich zur Beratung am 27. Juni 2017 zur Beschlussfassung x Berichterstatter: Herr Dehne Betrifft: zur Erstellung einer Mitteilung zur Beantwortung einer Anfrage beglaubigter Protokollauszug Beschluss über die Zulassung eines Wahlvorschlages zur Bestellung der weiteren Vertreter der Großen Kreisstadt Rochlitz in den Aufsichtsrat der Sozialservice Rochlitz ggmbh Beschlussentwurf: Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz beschließt folgenden Wahlvorschlag für weitere Vertreter in den Aufsichtsrat der Sozialservice Rochlitz ggmbh zuzulassen: Wahlvorschlag der Fraktionen CDU, SPD, FDP und DIE LINKE: Burkhardt, Harry Heyne, Antonio Richter, Dirk Thalheim, Jacqueline
12 Begründung: Nach Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für den Aufsichtsrat der Sozialservice Rochlittz ggmbh durch den Oberbürgermeister wurde der umseitig aufgeführte Wahlvorschlag eingebracht. Der Wahlvorschlag ist zuzulassen, da alle vorgeschlagenen weiteren Vertreter über die geforderte betriebswirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde verfügen ( 98 Abs. 2 S. 4 SächsGemO). Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/Herstellungskosten) Finanzierung: Jährliche Einsparungen Unterzeichnung: Datum: Objektbezogene Einnahmen/Beiträge/Zuschüsse Eigenanteil maximal Frank Dehne Oberbürgermeister
13 Sitzungsvorlage Nr. 234 / 2017 Tagesordnungspunkt 12 des Oberbürgermeisters öffentlich x an den Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz am 27. Juni 2017 Berichterstatter: Herr Dehne Betrifft: nichtöffentlich zur Beratung zur Beschlussfassung zur Erstellung einer Mitteilung zur Beantwortung einer Anfrage beglaubigter Protokollauszug Neubestellung der weiteren Vertreter der Großen Kreisstadt Rochlitz in den Aufsichtsrat der Sozialservice Rochlitz ggmbh x Folgende vier Vertreter werden in den Aufsichtsrat der Sozialservice Rochlitz ggmbh widerruflich bestellt:
14 Begründung: Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden nach 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages vom Stadtrat bestimmt. Der Aufsichtsrat besteht nach 8 Abs. 1 aus fünf Mitgliedern. Aufgrund des Ausscheidens aus der Stadtverwaltung hat Frau Silke Benndorf um Entbindung von der Funktion als Mitglied des Aufsichtsrates der Sozialservice Rochlitz ggmbh gebeten. Die Verwaltung schlägt Frau Jacqueline Thalheim als Mitglied im Aufsichtsrat vor, da zu ihrem Aufgabenbereich als Fachbedienstete für das Finanzwesen auch das Beteiligungsmanagement gehört. Da bis zum nur ein Wahlvorschlag einging, ist nach 42 Abs. 2 S. 3 SächsGemO die Wahl als Mehrheitswahl durchzuführen. Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/Herstellungskosten) Finanzierung: Jährliche Einsparungen Unterzeichnung: Datum: Objektbezogene Einnahmen/Beiträge/Zuschüsse Eigenanteil maximal Frank Dehne Oberbürgermeister
Sitzungsvorlage Nr. 241 / 2017 Tagesordnungspunkt 5
Sitzungsvorlage Nr. 241 / 2017 Tagesordnungspunkt 5 des Bauamtes öffentlich x an den Stadtrat der Großen Kreisstadt nichtöffentlich Rochlitz zur Beratung x am 26. September 2017 zur Beschlussfassung x
MehrSitzungsvorlage Nr. 313 / 2018 Tagesordnungspunkt 6
Sitzungsvorlage Nr. 313 / 2018 Tagesordnungspunkt 6 des Amtes für Stadtentwicklung u. Bauen öffentlich x an den Stadtrat der Großen Kreisstadt nichtöffentlich Rochlitz zur Beratung x am 27.11.2018 zur
MehrSitzungsvorlage Nr. 153 / 2016 Tagesordnungspunkt 5
Sitzungsvorlage Nr. 153 / 2016 Tagesordnungspunkt 5 des Bauamtes öffentlich x an den Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz nichtöffentlich zur Beratung am 31.05.2016 zur Beschlussfassung x Berichterstatter:
MehrSitzungsvorlage Nr. 238 / 2017 Tagesordnungspunkt 5
Sitzungsvorlage Nr. 238 / 2017 Tagesordnungspunkt 5 des Bauamtes öffentlich x an den Stadtrat der Großen Kreisstadt nichtöffentlich Rochlitz zur Beratung x am 29. August 2017 zur Beschlussfassung x Berichterstatter:
MehrSitzungsvorlage Nr. 325 / 2019 Tagesordnungspunkt 5
Sitzungsvorlage Nr. 325 / 2019 Tagesordnungspunkt 5 des Amtes für Stadtentwicklung u. Bauen öffentlich x an den Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz nichtöffentlich zur Beratung am 29.01.2019 zur Beschlussfassung
MehrSitzungsvorlage Nr. 281 / 2018 Tagesordnungspunkt 6
Sitzungsvorlage Nr. 281 / 2018 Tagesordnungspunkt 6 der Finanzverwaltung öffentlich x an den Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz nichtöffentlich zur Beratung am 27.02.2018 zur Beschlussfassung x Berichterstatter:
MehrSitzungsvorlage Nr. 142 / 2016 Tagesordnungspunkt 5
Sitzungsvorlage Nr. 142 / 2016 Tagesordnungspunkt 5 des Bauamtes öffentlich x an den Stadtrat der Großen Kreisstadt nichtöffentlich Rochlitz zur Beratung x am 26.04.2016 zur Beschlussfassung x Berichterstatter:
MehrSitzungsvorlage Nr. 176 /2016 Tagesordnungspunkt 5
Sitzungsvorlage Nr. 176 /2016 Tagesordnungspunkt 5 der Bauverwaltung öffentlich x an den Stadtrat nichtöffentlich Großen Kreisstadt Rochlitz zur Beratung am 27.09.2016 zur Beschlussfassung x Berichterstatter:
MehrSitzungsvorlage Nr. 268 /2018 Tagesordnungspunkt 4
Sitzungsvorlage Nr. 268 /2018 Tagesordnungspunkt 4 des Amtes für Stadtentwicklung u. Bauen öffentlich an den Stadtrat der Großen Kreisstadt nichtöffentlich Rochlitz zur Beratung x am 09.01.2018 zur Beschlussfassung
MehrSitzungsvorlage Nr. 169 / 2016 Tagesordnungspunkt 6
Sitzungsvorlage Nr. 169 / 2016 Tagesordnungspunkt 6 der Finanzverwaltung öffentlich x an den Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz nichtöffentlich zur Beratung am 30.08.2016 zur Beschlussfassung x Berichterstatter:
MehrSitzungsvorlage Nr. 111 / 2015 Tagesordnungspunkt 5
Sitzungsvorlage Nr. 111 / 2015 Tagesordnungspunkt 5 der Finanzverwaltung/Rechnungsprüfung öffentlich x an den Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz nichtöffentlich zur Beratung am 24.11.2015 zur Beschlussfassung
MehrErster Teil Organe der Stadt. Erster Abschnitt Stadtrat
Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Rochlitz vom 26.11.2014 Aufgrund von 4 Abs. 2 in Verbindung mit 28 Abs. 1 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.03.2014
MehrHansestadt Salzwedel Ausschuss für Finanzen, Vergaben und Wirtschaftsförderung
Hansestadt Salzwedel 14.11.2017 Ausschuss für Finanzen, Vergaben und Wirtschaftsförderung An die Mitglieder des Ausschusses EINLADUNG Im Einvernehmen mit der Bürgermeisterin lade ich Sie hiermit zur 18.
MehrSitzungsvorlage Nr. 185 / 2016 Tagesordnungspunkt 6
Sitzungsvorlage Nr. 185 / 2016 Tagesordnungspunkt 6 des Hauptamtes öffentlich x an den Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz nichtöffentlich zur Beratung am 25.10.2016 zur Beschlussfassung x Berichterstatter:
MehrHauptsatzung der Stadt Wildenfels
Hauptsatzung der Stadt Wildenfels Aufgrund von 4 Abs. 2 in Verbindung mit 28 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146),
MehrVerbandssatzung des Regionalverbandes Donau-Iller
Verbandssatzung des Regionalverbandes Donau-Iller 1 2 Verbandssatzung des Regionalverbandes Donau-Iller Aufgrund des Artikels 7 des Staatsvertrages zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat
MehrBetriebssatzung Stadtwerke Remseck am Neckar
Betriebssatzung Stadtwerke Remseck am Neckar Fassung vom 28. September 2010 Inhaltsverzeichnis Gegenstand und Name des Eigenbetriebs... 2 Gemeinderat... 2 Betriebsausschuss... 2 Betriebsleitung... 4 Stammkapital...
MehrHAUPTSATZUNG DER GEMEINDE REINSDORF
HAUPTSATZUNG DER GEMEINDE REINSDORF Aufgrund von 4 Abs. 2 in Verbindung mit 28 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55,
MehrSitzungsvorlage Nr. 242 / 2017 Tagesordnungspunkt 6
Sitzungsvorlage Nr. 242 / 2017 Tagesordnungspunkt 6 des Amtes für Stadtentwicklung & Bauen öffentlich x an den Stadtrat der Großen Kreisstadt nichtöffentlich Rochlitz zur Beratung x am 24.10.2017 zur Beschlussfassung
MehrGroße Kreisstadt Radeberg Markt 17-19, Radeberg
Große Kreisstadt Radeberg Markt 17-19, 01454 Radeberg Radeberg, 05.09.2014 N I E D E R S C H R I F T Gremium: Sitzungstag: Mittwoch, 03.09.2014 Sitzungszeit: 18:00 Uhr - 18:31 Uhr Sitzungsort: 01454, Radeberg,
MehrBetriebssatzung für den Eigenbetrieb "Stadthalle Leonberg"
Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Stadthalle Leonberg" vom 19. Juli 2005 1 Rechtsform und Name des Eigenbetriebs (1) Die Stadthalle der Stadt Leonberg wird als Eigenbetrieb nach dem Eigenbetriebsgesetz
MehrGroße Kreisstadt Radeberg Der Oberbürgermeister
Große Kreisstadt Radeberg Der Oberbürgermeister Absender: Liegenschaften Bearbeiter: Ilka Seidel Vorlage-Nr.: SR014-2016 in Zusammenarbeit mit: Datum: 22.02.2016 Aktenzeichen: Beschlussvorlage Grundstückstausch
MehrStadt Ahrensburg Städtebauförderungsprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz Bau- und Planungsausschuss 6. Juli 2016
Stadt Ahrensburg Städtebauförderungsprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz Bau- und Planungsausschuss 6. Juli 2016 Informationen zur Umsetzung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen und dem Sanierungsrecht
MehrStadt Neubrandenburg. Tagesordnungspunkt. X öffentlich. Sitzungsdatum: Drucksachen-Nr.:
Stadt Neubrandenburg Tagesordnungspunkt X öffentlich Sitzungsdatum: 13.07.17 Drucksachen-Nr.: VI/730 Beschluss-Nr.: Gegenstand: Beschlussdatum: Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Altstadt Einsatz von Städtebaufördermitteln
Mehr38. öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Planungs- und Bauausschusses am
Protokoll - öffentlicher Teil - über die 38. öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Planungs- und Bauausschusses des Stadtrates der Stadt Fürstenfeldbruck Sitzungsort: Sitzungstag: Anwesend: Rathaus,
MehrFachbereich Bildung, Soziales, Jugend, Sport und Kultur. Beratungsfolge Beratungstermine Zuständigkeit Kultur- und Sportausschuss
Stadt Voerde (Niederrhein) Der Bürgermeister Drucksache Nr.: 374 Vorstandsbereich I Verfasser Herr Schlotzhauer Fachbereich Bildung, Soziales, Jugend, Sport und Kultur Öffentliche Sitzung Datum 01.02.2016
MehrHauptsatzung der Großen Kreisstadt Torgau
Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Torgau Aufgrund von 4 Abs. 2 in Verbindung mit 28 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der derzeit geltenden Fassung hat der Stadtrat der
Mehr1. Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung gegeben sein?
Festlegung der Fördermodalitäten bei der Förderung von Privatgebäuden Im Rahmen der Durchführung der Sanierungsmaßnahme in Breitenholz werden Erneuerungs- sowie Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
MehrGesamtkosten Umbau Achtalstraße 9 (siehe Anlage Kostenschätzung, Seite 1): ca
Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu Sitzungsvorlage Nr. /20 Fachbereich: Flächen- und Gebäudemanagement / Hochbau Sitzung am Aktenzeichen: 880.29 TOP-Nr.: Sachbearbeiter: Marion Natterer / Ruppert Lemcke
MehrPräambel. 1 Ziel der Richtlinie
Richtlinie zur Förderung von Vereinen sowie von kulturellen Einrichtungen und Maßnahmen in der Stadt Schneeberg, die Zuwendungen des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen erhalten (Förderrichtlinie Vereine
MehrTagesordnungspunkt: 22. Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW am in Düsseldorf hier: Benennung von Delegierten
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland Vorlage-Nr. 14/2029 öffentlich Datum: 07.06.2017 Dienststelle: Fachbereich 21 Bearbeitung: Frau Zimmermann Landschaftsausschuss 28.06.2017 Beschluss Tagesordnungspunkt:
MehrVereinbarung über die Durchführung von Modernisierung- und Instandsetzungsmaßnahmen
Vereinbarung über die Durchführung von Modernisierung- und Instandsetzungsmaßnahmen zwischen der Stadt Saalfeld, vertreten durch und die Grundstückseigentümer wohnhaft i. S. d. 177 BauGB ( 7h Abs. 1 Satz
MehrHauptsatzung der Großen Kreisstadt Eilenburg
Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Eilenburg Aufgrund von 4 Absatz 2 in Verbindung mit 28 Absatz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März
MehrRichtlinien zur Anreizförderung von Fassadensanierungen im Aktiven Kernbereich Innenstadt Heppenheim (Förderrichtlinien Fassadensanierungen)
6.10 1 Richtlinien zur Anreizförderung von Fassadensanierungen im Aktiven Kernbereich Innenstadt Heppenheim (Förderrichtlinien Fassadensanierungen) vom 16.06.2011 hier abgedruckt in der Grundfassung vom
MehrNeuausschreibung der öffentlichen Aufgabe Tourismusmarketing einschließlich des Betriebs von Tourist-Informationen
ZENTRALE ERLEDIGT Vorlage 71 2017 Zum Beschluss Öffentlich TOP: Neuausschreibung der öffentlichen Aufgabe Tourismusmarketing einschließlich des Betriebs von Tourist-Informationen Kosten : Hsh.-Stelle:
MehrSatzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Altenberg vom
Satzung zur 1. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Altenberg vom 21.08.2018 Aufgrund von 4 Abs. 2 und in Verbindung mit 28 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung
MehrHAUPTSATZUNG DER GEMEINDE ROSENBACH/VOGTL.
HAUPTSATZUNG DER GEMEINDE ROSENBACH/VOGTL. Aufgrund von 4 Abs. 2 in Verbindung mit 28 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl.
MehrFördermittel für Bodendenkmäler
Bezirksheimatpflege und Kulturverwaltung Bezirk Oberpfalz, Kulturverwaltung, Ludwig-Thoma-Str. 14, 93051 Regensburg Tel. 0941/9100-0 Fax: 0941/9100-1399 E-Mail: Kulturverwaltung@bezirk-oberpfalz.de Fördermittel
MehrBeratungsvorlage für die öffentliche GR-Sitzung am 22. September Sind Sie gegen die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Käppelematten?
Stadt Sulzburg Beratungsvorlage für die öffentliche GR-Sitzung am 22. September 2016 Nr. 36 / 2016 TOP III / 4 Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zur Frage: Sind Sie gegen die Aufstellung eines Bebauungsplanes
MehrSatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Halberstadt Stadt- und Landschaftspflegebetrieb Halberstadt
Satzung für den Eigenbetrieb der Stadt Halberstadt Stadt- und Landschaftspflegebetrieb Halberstadt Auf Grund der 5, 8, 45 Abs. 2 Ziff. 9 sowie 128 i.v.m. 121 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
MehrSatzung für den Eigenbetrieb "Fernwärmeversorgung der Stadt Lößnitz"
Satzung für den Eigenbetrieb "Fernwärmeversorgung der Stadt Lößnitz" Aufgrund von 4 und 95a Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen(SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. März
MehrBekanntmachungen. Veröffentlichung der Beschlüsse des Stadtrates der Großen Kreisstadt Zschopau
Bekanntmachungen Veröffentlichung der Beschlüsse des Stadtrates der Großen Kreisstadt Zschopau Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zschopau fasste im öffentlichen Teil seiner 17. Sitzung am 08.07.2015 folgende
MehrKreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann
Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 30/2015 25. Jahrgang 04. Dezember 2015 Inhaltsverzeichnis 65 Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Mettmann über die Einladung
MehrBetreff: Vorschlag der SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Haspe Hier: Plexiglasscheiben am Fußgängerüberweg am Kurt-Schumacher-Ring Vorlage: 0421/2018
Seite: 1 Vorschlag der SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Haspe Hier: Plexiglasscheiben am Fußgängerüberweg am Kurt-Schumacher-Ring Vorlage: 0421/2018 Sitzung: BVHA/03/2018, Öffentlicher Teil, TOP 5.1
MehrSatzung für das Jugendamt der Stadt Passau. - bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Passau Nr. 17 vom
Satzung für das Jugendamt der Stadt Passau - bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Passau Nr. 17 vom 02.07.2008 - Aufgrund von Art. 16 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) vom 08.12.2006
MehrHauptsatzung vom 21. Juli 2009
Gemeinde Heroldstatt Alb-Donau-Kreis Hauptsatzung vom 21. Juli 2009 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 hat der Gemeinderat der Gemeinde Heroldstatt
MehrFörderung aus dem Burgen- und Schlösserprogramm
Bezirksheimatpflege und Kulturverwaltung Bezirk Oberpfalz, Kulturverwaltung, Ludwig-Thoma-Str. 14, 93051 Regensburg Tel. 0941/9100-0 Fax: 0941/9100-1399 E-Mail: Kulturverwaltung@bezirk-oberpfalz.de Förderung
MehrBetriebssatzung für den Eigenbetrieb "Stadtentwässerung Eppingen (SEE)"
Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Stadtentwässerung Eppingen (SEE)" Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und 3 Absatz 2 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) hat der Gemeinderat
MehrBetriebssatzung für den Kulturbetrieb der Stadt Plauen als kommunaler Eigenbetrieb (Kulturbetriebssatzung) Vom
Betriebssatzung für den Kulturbetrieb der Stadt Plauen als kommunaler Eigenbetrieb (Kulturbetriebssatzung) Vom 29.01.2010 Vermerke Beschluss Ausfertigung Mitteilungsblatt Inkrafttreten Datum Nr. Datum
MehrBetriebsS Gebäudewirtschaft Betriebssatzung des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft der Stadt Mainz vom
Betriebssatzung des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft der Stadt Mainz vom 30.07.1998 Der Stadtrat hat aufgrund der 24, 86 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994
Mehr1 Gemeindeverfassung. Verwaltungsorgane der Gemeinde sind der Gemeinderat und der Bürgermeister. 2 Rechtsstellung, Aufgaben und Zuständigkeiten
Hauptsatzung Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 09.10.2000 folgende Hauptsatzung beschlossen, geändert am 20.09.2004: I. Form der Gemeindeverfassung
MehrStadt Ilmenau DER OBERBÜRGERMEISTER Große kreisangehörige Stadt. Goethe- und Universitätsstadt. Einladung zur 29.
Große kreisangehörige Stadt Goethe- und Universitätsstadt -------DER OBERBÜRGERMEISTER------- Stadtverwaltung llmenau Am Markt 7 98693 llmenau * Mitglieder des Stadtrates llmenau * Behindertenbeauftragte
MehrOpernbühne Württembergisches Allgäu e. V. - Zuschussantrag für die Aufführung der Oper "Carmen" am 21. Februar 2016 in der Festhalle Leutkirch
Große Kreisstadt Leutkirch im Allgäu Sitzungsvorlage Nr. /20 Fachbereich: Kultur, Tourismus, Freibad, Hallenmanagement Sitzung am Aktenzeichen: 337.32 TOP-Nr.: Sachbearbeiter: Karl-Anton Maucher öffentlich
MehrAbschnitt I- Organe der Stadt. Abschnitt II Stadtrat
Öffentliche Bekanntmachung Nr. 12 / 2005 der Stadtverwaltung Flöha HAUPTSATZUNG für Stadtrat und Ausschüsse der Stadt Flöha Auf Grund des 4 Abs. 1 S. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
MehrÖffentliche Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, um 17:30 Uhr im Bürgersaal im Rathaus Mosbach
Öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, 28.01.2009 um 17:30 Uhr im Bürgersaal im Rathaus Mosbach T A G E S O R D N U N G: 1. Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden und der Beisitzer für den
MehrH A U P T S A T Z U N G
Gemeinde Claußnitz Landkreis Mittelsachsen H A U P T S A T Z U N G der Gemeinde Claußnitz vom 18. 06. 2012 Auf der Grundlage des 4 Abs. 2 in Verbindung mit 28 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat
MehrGemeinderat öffentlich Entscheidung. ja, siehe II.
TOP 5 Drucksache Nr.: 2012-157 Sitzung: GR 21.05.2012 Federführender Dezernent: Bürgermeister Hartweg, Dezernat II Federführende/r Fachbereich/Dienststelle: KB 4.10 Beteiligte/r Fachbereich/e/Dienststellen:
MehrRichtlinien zur Förderung privater Erneuerungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet IV Bahnhofstraße
Richtlinien zur Förderung privater Erneuerungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet IV Bahnhofstraße A ALLGEMEINES Die Förderung privater Bau- und Ordnungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet IV Bahnhofstraße in Asperg
Mehrfür den Eigenbetrieb Zentrale Gebäudewirtschaft Lingen (Ems)
1 für den Eigenbetrieb Zentrale Gebäudewirtschaft Lingen (Ems) in der Fassung vom 15.12.2016 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Eigenbetrieb, Name, Stammkapital... 2 2 Gegenstand des Eigenbetriebes... 2 3 Zusammensetzung
MehrVereinbarung über die Durchführung von Modernisierung- und Instandsetzungsmaßnahmen
Vereinbarung über die Durchführung von Modernisierung- und Instandsetzungsmaßnahmen zwischen der Kreisstadt Merzig, vertreten durch Bürgermeister Marcus Hoffeld und die Grundstückseigentümer (Name, Anschrift)
MehrStadt Paderborn Sitzungsvorlage-Nr. 0010/11
Stadt Paderborn Sitzungsvorlage-Nr. 0010/11 öffentlich Fachamt: Zentrale Vergabestelle/Referat für Städtebauförderung Datum: 13.01.2011 Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt 27.01.2011 Tagesordnungspunkt:
MehrAuszug aus der Niederschrift
Gemeinde Graben-Neudorf Auszug aus der Niederschrift über die en Verhandlungen des es am Montag, 12. Dezember 2016 Tagesordnung 1. Fragestunde 2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017 Beratung und Beschlussfassung
MehrVorlage-Nr. 14/2389. öffentlich. Landschaftsausschuss Beschluss
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland Vorlage-Nr. 14/2389 öffentlich Datum: 06.12.2017 Dienststelle: Fachbereich 21 Bearbeitung: Frau Zimmermann Landschaftsausschuss 13.12.2017 Beschluss Tagesordnungspunkt:
MehrHauptsatzung der Großen Kreisstadt Torgau
Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Torgau Aufgrund von 4 Abs. 2 in Verbindung mit 28 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09. März 2018
MehrGemeinderat öffentlich Entscheidung. ja, siehe II.
TOP 6 Drucksache Nr.: 2013-073 Sitzung: GR 18.03.2013 Federführender Dezernent: Oberbürgermeister Pütsch, Dezernat I Federführende/r Fachbereich/Dienststelle: KB 2.20 Beteiligte/r Fachbereich/e/Dienststellen:
MehrBETRIEBSSATZUNG. für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Wetzlar. (Stand: 1. Änderungssatzung vom )
BETRIEBSSATZUNG für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Wetzlar (Stand: 1. Änderungssatzung vom 20.06.2017) Aufgrund der 5, 19 und 127 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005
MehrStadt Sinsheim Sanierung Wiesental/Innenstadt-Ost
Vorbemerkung RICHTLINIEN zur Förderung von privaten MODERNISIERUNGS- und INSTANDSETZUNGSMASSNAHMEN sowie von Abbruchmaßnahmen (Stand: März 2016) Im Rahmen der Durchführung von Sanierungsmaßnahme sollen
MehrBekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 22. September Vorsitz Oberbürgermeister Himmelsbach - Öffentlich
Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 22. September 2005 - Vorsitz Oberbürgermeister Himmelsbach - Öffentlich - 146 - Neubildung von Ausschüssen und Beiräten des Gemeinderats
Mehrfür die Stadtentwässerung Lingen
ORL 1 für die Stadtentwässerung Lingen in der Fassung vom 15.12.2016 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Betrieb, Name, Stammkapital... 2 2 Gegenstand des Betriebes... 2 3 Zusammensetzung und Zuständigkeit der
MehrHauptausschuss der Stadt Gütersloh - Die Vorsitzende -
Hauptausschuss der Stadt Gütersloh - Die Vorsitzende - Damen und Herren Mitglieder des Hauptausschusses Öffentliche Einladung der Stadt Gütersloh Gütersloh, den 29.05.2013 Sehr geehrte Damen und Herren,
MehrL e s e f a s s u n g
L e s e f a s s u n g Betriebssatzung für den Zingster Fremdenverkehrsbetrieb Die Satzung ist in der nachfolgenden Fassung seit 01.01.2009 in Kraft. Inhaltsverzeichnis: 1 Gegenstand des Eigenbetriebes
MehrAllgemeine Denkmalpflege
Bezirksheimatpflege und Kulturverwaltung Bezirk Oberpfalz, Kulturverwaltung, Ludwig-Thoma-Str. 14, 93051 Regensburg Tel. 0941/9100-0 Fax: 0941/9100-1399 E-Mail: Kulturverwaltung@bezirk-oberpfalz.de I.
MehrN I E D E R S C H R I F T
N I E D E R S C H R I F T über die - 3. Sitzung - des R a t e s der G e m e i n d e W E L V E R am 16. Dezember 2009 im SAAL des RATHAUSES in W e l v e r Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 18.00 Uhr
MehrBVA Anwesende: sh. beiliegende Anwesenheitsliste Anlage 1
Stadt Stolberg (Rhld.) Der BÜRGERMEISTER Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Vergabeausschuss Sitzungskennziffer: XVI/21 Tag der Sitzung: Mittwoch, 12.10.2011 I. Ortsbesichtigung altes Feuerwehrgerätehaus
MehrSatzung des kommunalen Eigenbetriebes Bauhof der Stadt Grünhain-Beierfeld
Satzung des kommunalen Eigenbetriebes Bauhof der Stadt Grünhain-Beierfeld Beschlussnummer 2005/097/11, SR-2009-2014/137/16, SR-2009-2014/193/24 Präambel Auf der Grundlage der 4, 95 und 97 der Gemeindeordnung
MehrStadtrat /2012
STADT SINZIG N I E D E R S C H R I F T Gremium Sitzungstag Sitzungs-Nr. Stadtrat 30.08.2012 30/2012 Sitzungsort Sitzungssaal im Rathaus Sitzungsdauer 18.00 bis 19.05 Uhr (lfd.nr./ Jahr) öffentl. Sitzung
MehrRichtlinie nach 120 Abs. 1 NKomVG über die Aufnahme und zur Umschuldung von Krediten. Gremium am TOP Status ang. abg. Enth. vert.
Gemeinde Schladen-Werla Absender: Auskunft erteilt: Wilfried Karrenführer Datum: 14.11.2013 Aktenzeichen: FB II Vorlage Richtlinie nach 120 Abs. 1 NKomVG über die Aufnahme und zur Umschuldung von Krediten
MehrReferat für Arbeit und Wirtschaft Beteiligungsmanagement Stadtwerke und MVV
Telefon: 233-2 53 27 Telefax: 233-2 11 36 Frau Lang-Hornfeck Referat für Arbeit und Wirtschaft Beteiligungsmanagement Stadtwerke und MVV SWM Services GmbH Aufsichtsrat - Nachbesetzung eines Mandats - Sitzungsvorlage
MehrSatzung für das Jugendamt der Stadt Speyer vom
Satzung für das Jugendamt der Stadt Speyer vom 25.10.99 Der Stadtrat der Stadt Speyer beschließt aufgrund des 69 Abs. 3 des Achten Buches des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) - Kinder und Jugendhilfe - in
MehrBeratungsfolge Nichtöffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses am Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am
BU Nr. 222 / 2013 Beratungsfolge Nichtöffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses am 7.11.2013 Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 28.11.2013 TOP 4. Anpassung der kommunalen Einvernehmensregelungen
MehrReglement über den Landkredit. 3. Februar 2002 (inkl. Nachträge bis 26. Juni 2018)
Reglement über den Landkredit 3. Februar 2002 (inkl. Nachträge bis 26. Juni 2018) Dokumenteninformationen Reglement über den Landkredit vom 3. Februar 2002 (inkl. Nachträge bis 26. Juni 2018) Vom Gemeinderat
MehrH a u p t s a t z u n g der Stadt Kitzscher
Aufgrund von 4 Abs. 2 in Verbindung mit 28 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächs.GemO) vom 21. April 1993 (Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1993, S. 301) hat der Stadtrat
MehrAuszug aus der Niederschrift
Gemeinde Graben-Neudorf Auszug aus der Niederschrift über die en Verhandlungen des es am Montag, 3. April 2017 Tagesordnung 1. Fragestunde 2. Genehmigung der Niederschriften über die e Verhandlungen des
MehrHauptsatzung der Gemeinde Hainewalde vom
Hauptsatzung der Gemeinde Hainewalde vom 10.04.2017 Hauptsatzung der Gemeinde Hainewalde vom 10.04.2017 Aufgrund von 4 Abs. 2 in Verbindung mit 28 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in
MehrE I N L A D U N G. Bürgermeister Harald Lenßen, Vorsitzender. Für die CDU-Fraktion: Mike Wirtz. Für die SPD-Fraktion:
E I N L A D U N G zur 21. Sitzung / WP 2009-2014 des RATES am Mittwoch, den 16.10.2013, Beginn 17.00 Uhr, im großen Sitzungssaal des Rathauses Neukirchen-Vluyn Bürgermeister Harald Lenßen, Vorsitzender
MehrStadt Rheinstetten TOP 4. Große Kreisstadt Anlage:
DR-Nr. 24/1/2010 Stadt Rheinstetten TOP 4. Große Kreisstadt Anlage: Vorlage zur Sitzung des Gemeinderates am 16.03.2010 Beratungsfolge: Gemeinderat 16.03.2010 Tagesordnungspunkt: Beratung und Entscheidung
MehrDie Sitzung setzte sich aus öffentlichen und nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten zusammen.
Die Sitzung setzte sich aus öffentlichen und nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten zusammen. Das Ergebnis der Beratung ergibt sich aus den Anlagen, die Bestandteil dieser Niederschrift sind. Zuhörer:
MehrN I E D E R S C H R I F T
Seite 5 N I E D E R S C H R I F T über die 2. öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Fränkisch-Crumbach (Wahlperiode 2011/2016) am 06. Juni 2011 ALS STIMMBERECHTIGT WAREN ANWESEND:
Mehr1. Änderungssatzung zur Betriebssatzung des Eigenbetriebes Kommunales Bestattungswesen Reichenbach im Vogtland vom
1. Änderungssatzung zur Betriebssatzung des Eigenbetriebes Kommunales Bestattungswesen Reichenbach im Vogtland vom 21.12.2017 Aufgrund der 4 und 95a Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
MehrGeschäftsordnung. für den Aufsichtsrat der SWE Netz GmbH
ENTWURF Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der SWE Netz GmbH Der Aufsichtsrat der SWE Netz GmbH gibt sich gemäß 13 Abs. 11 des Gesellschaftsvertrages folgende Geschäftsordnung 1 Geschäftsführung des
MehrRichtlinie. zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Bürgerbudget des Büros für Bürgerengagement und Ehrenamt
Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Bürgerbudget des Büros für Bürgerengagement und Ehrenamt 1. Allgemeines 1.1. Das Bürgerbudget des Büros für Bürgerengagement und Ehrenamt dient dazu, die
MehrRichtlinie der Großen Kreisstadt Riesa zur Förderung der Kultur 1 (Kulturförderrichtlinie)
Richtlinie der Großen Kreisstadt Riesa zur Förderung der Kultur 1 (Kulturförderrichtlinie) 1. Zuwendungszweck / Rechtsgrundlagen Die Stadt Riesa gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und in Anlehnung
MehrBetriebssatzung des Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin
Betriebssatzung des Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin Aufgrund der 2, 4, 106 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in Verbindung mit 6 Landesverordnung über die Eigenbetriebe der
MehrHauptsatzung für die Gemeinde L A N G E N B R E T T A C H
Hauptsatzung für die Gemeinde L A N G E N B R E T T A C H I. Form der Gemeindeverfassung... 2 1 Gemeinderatsverfassung... 2 II. Gemeinderat... 2 2 Rechtsstellung, Aufgaben und Zuständigkeiten... 2 3 Zusammensetzung...
MehrAVW Immobilien AG Hamburg
Nachtrag Nr. 1 vom 30. November 2012 zum Basisprospekt vom 15. November 2012 gemäß 6 WpPG für das öffentliche Angebot von bis zu 180.000 auf den Inhaber lautenden Teilschuldverschreibungen mit einem maximalen
MehrHauptsatzung. Abschnitt I Organe der Gemeinde. Organe der Gemeinde sind der Gemeinderat und der Bürgermeister. Abschnitt II Gemeinderat
Gemeinde Oppach Hauptsatzung Aufgrund von 4 Abs. 2 in Verbindung mit 28 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Oppach
MehrStadtrat der Hansestadt Salzwedel Der Vorsitzende
Stadtrat der Hansestadt Salzwedel 01.02.2017 Der Vorsitzende An die Mitglieder des Stadtrates EINLADUNG Tagesordnung: Im Einvernehmen mit der Bürgermeisterin lade ich Sie hiermit zur 21. Sitzung des Stadtrates
MehrRichtlinie der Ortsgemeinde Laudert zur Unterstützung von Energieeinsparungen vom , geändert durch Gemeinderatsbeschluss vom
Richtlinie der Ortsgemeinde Laudert zur Unterstützung von Energieeinsparungen vom 08.12.2015, geändert durch Gemeinderatsbeschluss vom 29.03.2016 2 Präambel Die Ortsgemeinde Laudert hat sich zum Ziel gesetzt,
MehrHAUPTSATZUNG DER GEMEINDE LICHTENAU
HAUPTSATZUNG DER GEMEINDE LICHTENAU Aufgrund von 4 Abs. 2 in Verbindung mit 28 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55,
MehrSTADT LEER (OSTFRIESLAND)
STADT LEER (OSTFRIESLAND) Eigenbetriebssatzung Kommunale Wohnungsverwaltung Leer (KWL) Stand: 10.12.2014 Inhaltsverzeichnis Eigenbetriebssatzung... 2 Kommunale Wohnungsverwaltung Leer (KWL)... 2 1 Eigenbetrieb,
Mehr