Sitzungsvorlage Nr. 228 / 2017 Tagesordnungspunkt 6

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1 Sitzungsvorlage Nr. 228 / 2017 Tagesordnungspunkt 6 der Finanzverwaltung öffentlich x an den Stadtrat der Großen Kreisstadt nichtöffentlich Rochlitz zur Beratung am zur Beschlussfassung x Berichterstatter: Frau Thalheim zur Erstellung einer Mitteilung zur Beantwortung einer Anfrage beglaubigter Protokollauszug 2 Betrifft: Beschluss über die Bewilligung von Zuschüssen im Haushalt 2017 Beschlussentwurf: Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz bewilligt die als Anlage aufgeführten Zuschüsse im Haushaltsjahr 2017.

2 Begründung: Die Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Rochlitz vom regelt die Bewilligung von Aufwandszuschüssen im Einzelfall. Demnach ist für die Bewilligung von Zuschüssen über der Stadtrat zuständig. Im Haushaltplan sind die Zuschüsse auf den Seiten 82 und 83 aufgeführt. Es sind jedoch nur solche Zuschüsse zu beschließen, auf die kein Rechtsanspruch aufgrund Gesetz oder Vertrag besteht. Finanzielle Auswirkungen x Ja Finanzierung: Nein Jährliche Einsparungen Unterzeichnung: Datum: Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/Herstellungskosten) Objektbezogene Einnahmen/Beiträge/Zuschüsse Eigenanteil maximal Jacqueline Thalheim Amtsleiterin Finanzverwaltung

3 Sitzungsvorlage Nr. 229 / 2017 Tagesordnungspunkt 7 des Bauamtes öffentlich x an den Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz nichtöffentlich zur Beratung am zur Beschlussfassung x Berichterstatter: Herr Schramm Betrifft: zur Erstellung einer Mitteilung zur Beantwortung einer Anfrage beglaubigter Protokollauszug Beschluss über die Anerkennung der Schlussrechnung der Bauunternehmung Jung GmbH zum Bauvorhaben Gewässersanierung Frelsbach, WASA-ID-Nr x Beschlussentwurf: Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz beschließt die Anerkennung der Schlussrechnung der Bauunternehmung Jung GmbH aus Erlau zum Bauvorhaben Gewässersanierung Frelsbach, WASA-ID-Nr von ,64 Euro brutto.

4 Begründung: Nach 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist neben der Vergabe von Lieferungen und Leistungen sowie von Bauleistungen (Vergabebeschluss) auch über die Anerkennung der Schlussabrechnung (Abrechnungsbeschluss) zu beschließen. Da sowohl die Vergabe- als auch die Abrechnungssumme den Grenzwert von Euro für die Zuständigkeit des Vergabeausschusses nach o. g. Regelung übersteigt, hat der Stadtrat zu beschließen. Die Vergabesumme einschließlich beauftragter Nachträge beträgt ,19 Euro. Die Abrechnungssumme beträgt ,64 Euro. Das sind 103,00 Prozent. Finanzielle Auswirkungen X Ja Nein Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/Herstellungskosten) ,80 Finanzierung: Jährliche Einsparungen Unterzeichnung: Datum: Objektbezogene Einnahmen/Beiträge/Zuschüsse ,54 Eigenanteil maximal ,26 Alexander Schramm Bauamtsleiter

5 Sitzungsvorlage Nr. 230 / 2017 Tagesordnungspunkt 8 des Bauamtes öffentlich x an den Stadtrat der Großen Kreisstadt nichtöffentlich Rochlitz zur Beratung am zur Beschlussfassung x Berichterstatter: Herr Schramm zur Erstellung einer Mitteilung zur Beantwortung einer Anfrage beglaubigter Protokollauszug x Betrifft: Beschluss zu einer Sanierungsvereinbarung für das Objekt Kirchgasse 1/3 im SOP- Gebiet Brauerei Rochlitz Beschlussentwurf: Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz beschließt die Gewährung folgenden Zuschusses für einen Grundstückseigentümer, der im Bereich des SOP-Gebietes Brauerei eine Sanierungsvereinbarung abschließen möchte: Objekt Laufzeit Gesamtkosten Modernisierung/ Instandsetzung Kostenerstattungsbetrag maximal Kirchgasse 1/3 Ende

6 Begründung: Aus Mitteln der Programme der städtebaulichen Erneuerung kann Bauherren, die Gebäude im Bereich des jeweiligen Fördergebietes modernisieren, instand setzen oder sanieren, ein Zuschuss für eine komplexe Modernisierung und Instandsetzung auf der Grundlage einer Kostenerstattungsbetragsberechnung (KEB) gewährt werden. Grundlage dafür ist eine Sanierungsvereinbarung, die zwischen dem Bauherren, der Stadt und dem Sanierungsträger abgeschlossen wird. Nach 12 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. 3 Satz 3 der Hauptsatzung bedürfen Zuschüsse im Rahmen der Sanierung ab Euro eines Stadtratsbeschlusses. Nach Aussage des Eigentümers ist erst aufgrund einer Zusage der Städtebaufördermittel die Verhandlung mit Banken zur Drittfinanzierung vorgesehen. Das Finanzierungskonzept kann nach jetzigem Kenntnisstand so aussehen: Finanzierungsbausteine Kirchgasse 1-3 v. Hundert Eigenleistung einsetzbares Fremdkapital sonstiges Fremdkapital Stadtebaufördermittel Gesamtkosten Unter dem Vorbehalt der gesicherten Gesamtfinanzierung beabsichtigt der Eigentümer die Maßnahme 2017 zu beginnen. Finanzielle Auswirkungen X Ja Nein Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/Herstellungskosten) Finanzierung: Jährliche Einsparungen Unterzeichnung: Datum: Objektbezogene Einnahmen/Beiträge/Zuschüsse Eigenanteil maximal Alexander Schramm Bauamtsleiter

7 Sitzungsvorlage Nr. 231 / 2017 Tagesordnungspunkt 9 des Oberbürgermeisters öffentlich x an den Stadtrat der Großen Kreisstadt nichtöffentlich Rochlitz zur Beratung am 27. Juni 2017 zur Beschlussfassung x Berichterstatter: Herr Dehne zur Erstellung einer Mitteilung zur Beantwortung einer Anfrage beglaubigter Protokollauszug x Betrifft: Beschluss über die Festlegung des Verkaufspreises für ein Buch Beschlussentwurf: Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz beschließt den Verkaufspreis für das Buch mit dem Titel Vom Lehrerseminar zum Mathesius-Gymnasium aus der Geschichte eines Rochlitzer Schulhauses auf 9,90 brutto festzulegen.

8 Begründung: Die Stadt Rochlitz ist nach Zahlung des Kaufpreises nunmehr Eigentümer von 649 Büchern. Zur besseren Vermarktung (neben verstärkter Werbung) empfiehlt die Verwaltung den mit Vertrag aus dem Jahr 2010 festgelegten Verkaufspreis von 17,50 auf 9,90 zu reduzieren. Der Einkaufspreis beträgt 14,45. Somit ergibt sich eine außerplanmäßige Wertberichtigung von 2.952,95. Bei den vorgenannten Beträgen handelt es sich immer um Bruttobeträge. Bei einer Gesamtbetrachtung ist zu berücksichtigen, dass nunmehr das Risiko der Erhaltung der Qualität der Bücher (ordnungsgemäße Lagerung) auf Seiten der Stadt liegt. Finanzielle Auswirkungen x Ja Nein Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/Herstellungskosten) 2.952,95 brutto Finanzierung: Jährliche Einsparungen Unterzeichnung: Datum: Objektbezogene Einnahmen/Beiträge/Zuschüsse Eigenanteil maximal Frank Dehne Oberbürgermeister

9 Sitzungsvorlage Nr. 232 / 2017 Tagesordnungspunkt 10 des Oberbürgermeisters öffentlich x an den Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz nichtöffentlich zur Beratung am 27. Juni 2017 zur Beschlussfassung x Berichterstatter: Herr Dehne Betrifft: zur Erstellung einer Mitteilung zur Beantwortung einer Anfrage beglaubigter Protokollauszug Neubestellung des Oberbürgermeisters in den Aufsichtsrat der Sozialservice Rochlitz ggmbh x Beschlussentwurf: Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz beschließt widerruflich Herrn Oberbürgermeister Frank Dehne als Mitglied in den Aufsichtsrat der Sozialservice Rochlitz ggmbh zu bestellen.

10 Begründung: Da u. a. der Oberbürgermeister im Vorgriff auf eine versuchte Einigung, die nicht zustande kam, durch Beschluss des Stadtrates Nr. 226 vom als Mitglied des Aufsichtsrates abbestellt wurde, ist er durch Beschluss formell neu zu bestellen. Nach 98 Abs. 2 Satz 6 SächsGemO ist der Bürgermeister (oder ein vom ihm benannter Bediensteter der Verwaltung) vom Stadtrat zu bestimmen, wenn die Stadt mehr als ein Mitglied in den Aufsichtsrat entsenden kann. Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/Herstellungskosten) Finanzierung: Jährliche Einsparungen Unterzeichnung: Datum: Objektbezogene Einnahmen/Beiträge/Zuschüsse Eigenanteil maximal Frank Dehne Oberbürgermeister

11 Sitzungsvorlage Nr. 233 / 2017 Tagesordnungspunkt 11 des Oberbürgermeisters öffentlich x an den Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz nichtöffentlich zur Beratung am 27. Juni 2017 zur Beschlussfassung x Berichterstatter: Herr Dehne Betrifft: zur Erstellung einer Mitteilung zur Beantwortung einer Anfrage beglaubigter Protokollauszug Beschluss über die Zulassung eines Wahlvorschlages zur Bestellung der weiteren Vertreter der Großen Kreisstadt Rochlitz in den Aufsichtsrat der Sozialservice Rochlitz ggmbh Beschlussentwurf: Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz beschließt folgenden Wahlvorschlag für weitere Vertreter in den Aufsichtsrat der Sozialservice Rochlitz ggmbh zuzulassen: Wahlvorschlag der Fraktionen CDU, SPD, FDP und DIE LINKE: Burkhardt, Harry Heyne, Antonio Richter, Dirk Thalheim, Jacqueline

12 Begründung: Nach Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für den Aufsichtsrat der Sozialservice Rochlittz ggmbh durch den Oberbürgermeister wurde der umseitig aufgeführte Wahlvorschlag eingebracht. Der Wahlvorschlag ist zuzulassen, da alle vorgeschlagenen weiteren Vertreter über die geforderte betriebswirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde verfügen ( 98 Abs. 2 S. 4 SächsGemO). Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/Herstellungskosten) Finanzierung: Jährliche Einsparungen Unterzeichnung: Datum: Objektbezogene Einnahmen/Beiträge/Zuschüsse Eigenanteil maximal Frank Dehne Oberbürgermeister

13 Sitzungsvorlage Nr. 234 / 2017 Tagesordnungspunkt 12 des Oberbürgermeisters öffentlich x an den Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz am 27. Juni 2017 Berichterstatter: Herr Dehne Betrifft: nichtöffentlich zur Beratung zur Beschlussfassung zur Erstellung einer Mitteilung zur Beantwortung einer Anfrage beglaubigter Protokollauszug Neubestellung der weiteren Vertreter der Großen Kreisstadt Rochlitz in den Aufsichtsrat der Sozialservice Rochlitz ggmbh x Folgende vier Vertreter werden in den Aufsichtsrat der Sozialservice Rochlitz ggmbh widerruflich bestellt:

14 Begründung: Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden nach 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages vom Stadtrat bestimmt. Der Aufsichtsrat besteht nach 8 Abs. 1 aus fünf Mitgliedern. Aufgrund des Ausscheidens aus der Stadtverwaltung hat Frau Silke Benndorf um Entbindung von der Funktion als Mitglied des Aufsichtsrates der Sozialservice Rochlitz ggmbh gebeten. Die Verwaltung schlägt Frau Jacqueline Thalheim als Mitglied im Aufsichtsrat vor, da zu ihrem Aufgabenbereich als Fachbedienstete für das Finanzwesen auch das Beteiligungsmanagement gehört. Da bis zum nur ein Wahlvorschlag einging, ist nach 42 Abs. 2 S. 3 SächsGemO die Wahl als Mehrheitswahl durchzuführen. Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/Herstellungskosten) Finanzierung: Jährliche Einsparungen Unterzeichnung: Datum: Objektbezogene Einnahmen/Beiträge/Zuschüsse Eigenanteil maximal Frank Dehne Oberbürgermeister

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