Sitzungsvorlage Nr. 241 / 2017 Tagesordnungspunkt 5
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- Stefan Brauer
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1 Sitzungsvorlage Nr. 241 / 2017 Tagesordnungspunkt 5 des Bauamtes öffentlich x an den Stadtrat der Großen Kreisstadt nichtöffentlich Rochlitz zur Beratung x am 26. September 2017 zur Beschlussfassung x Berichterstatter: Herr Schramm Betrifft: zur Erstellung einer Mitteilung zur Beantwortung einer Anfrage beglaubigter Protokollauszug Beschluss über den Nachtrag zur Sanierungsvereinbarung für das Objekt Burgstraße 4/6 im SOP-Gebiet Brauerei x Beschlussentwurf: Für einen Grundstückseigentümer, der im Bereich des SOP-Gebietes Brauerei eine Sanierungsvereinbarung abschließen möchte, wird folgender Zuschuss gewährt: Objekt Laufzeit/ Beschluss Burgstraße 4/ Gesamtkosten Modernisierung/ Instandsetzung NT Erhöhung auf Kostenerstattungsbetrag maximal
2 Begründung: Aus Mitteln der Programme der städtebaulichen Erneuerung kann Bauherren, die Gebäude im Bereich des jeweiligen Fördergebietes modernisieren, instand setzen oder sanieren ein Zuschuss für eine komplexe Modernisierung und Instandsetzung auf der Grundlage einer Kostenerstattungsbetragsberechnung (KEB) gewährt werden. Grundlage dafür ist eine Sanierungsvereinbarung, die zwischen dem Bauherren, der Stadt und dem Sanierungsträger abgeschlossen wird. Nach 12 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. 3 Satz 3 der Hauptsatzung bedürfen Zuschüsse im Rahmen der Sanierung ab Euro eines Stadtratsbeschlusses. Dieser Vertrag wurde anhand der Kostenschätzung am beschlossen. Nach Vorliegen der Submissionsergebnisse zu den Gewerken erhöhen sich die Gesamtbausumme sowie der Kostenerstattungsbetrag. Finanzielle Auswirkungen x Ja Nein Finanzierung: Jährliche Einsparungen Unterzeichnung: Datum: Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/Herstellungskosten) Der Eigenanteil der Stadt Rochlitz erhöht sich durch den Nachtrag um Objektbezogene Einnahmen/Beiträge/Zuschüsse Eigenanteil maximal Frank Dehne Oberbürgermeister
3 Sitzungsvorlage Nr. 243 / 2017 Tagesordnungspunkt 7 des Oberbürgermeisters öffentlich x an den Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz nichtöffentlich zur Beratung am zur Beschlussfassung x Berichterstatter: Herr Dehne Betrifft: zur Erstellung einer Mitteilung zur Beantwortung einer Anfrage beglaubigter Protokollauszug Bestätigung der Wahl des Stadtwehrleiters und der Wehrleiter der Feuerwehren Rochlitz und Noßwitz sowie deren Stellvertreter x Beschlussentwurf: Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz bestätigt als 1. Stadtwehrleiter Kamerad Thomas Hellfeuer 2. Stellv. Stadtwehrleiter Kamerad Michael Kurth 3. Wehrleiter der Feuerwehr Rochlitz Kamerad Thomas Hellfeuer 4. Stellv. Wehrleiter der Feuerwehr Rochlitz Kamerad Dirk Richter 5. Wehrleiter der Feuerwehr Noßwitz Kamerad Jan Krumbholz 6. Stellv. Wehrleiter der Feuerwehr Noßwitz Kamerad Tino Ott
4 Begründung: Am fand die Wahlversammlung zur Wahl des Stadtwehrleiters, seines Stellvertreters sowie der Wehrleiter der Feuerwehr Rochlitz und der Feuerwehr Noßwitz und ihrer Stellvertreter statt. (Anlagen). Auf der Grundlage des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz sowie der Feuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt Rochlitz vom ( 16 Abs. 9) sind die gewählten Wehrleiter und ihre Stellvertreter vom Stadtrat zu bestätigen und vom Oberbürgermeister zu bestellen. Die Wahl war erforderlich, da die Wahlperiode der Wehrleiter und deren Stellvertreter nach Ablauf von fünf Jahren endete. Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/Herstellungskosten) Finanzierung: Jährliche Einsparungen Unterzeichnung: Datum: Objektbezogene Einnahmen/Beiträge/Zuschüsse Eigenanteil maximal Frank Dehne Oberbürgermeister
5 Sitzungsvorlage Nr. 244 / 2017 Tagesordnungspunkt 8 des Hauptamtes öffentlich x an den Stadtrat der Großen Kreisstadt nichtöffentlich Rochlitz zur Beratung x am zur Beschlussfassung x Berichterstatter: Herr Rosemann zur Erstellung einer Mitteilung zur Beantwortung einer Anfrage beglaubigter Protokollauszug x Betrifft: Beschluss des Brandschutzbedarfsplanes der Großen Kreisstadt Rochlitz Beschlussentwurf: Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Rochlitz beschließt die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für die Jahre 2017 bis 2022.
6 Begründung: Die Städte und Gemeinden haben unter Beteiligung ihrer Feuerwehren Brandschutzbedarfspläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehren aufzustellen und fortzuschreiben. Brandschutzbedarfspläne dienen der Festlegung zu Größe und Ausstattung der Feuerwehr. Die Aufnahme von zukünftigen Beschaffungen im Brandschutzbedarfsplan ist Voraussetzung für mögliche Fördermittelbereitstellungen durch den Freistaat. Im vorliegenden Brandschutzbedarfsplan wurde u. a. die geplante Neuanschaffung eines Fahrzeuges aufgenommen. Wegen der grundlegenden Bedeutung eines Brandschutzbedarfsplanes ist dieser durch einen Ratsbeschluss zu bestätigen. Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/Herstellungskosten) Finanzierung: Jährliche Einsparungen Unterzeichnung: Datum: Objektbezogene Einnahmen/Beiträge/Zuschüsse Eigenanteil maximal Mario Rosemann Hauptamtsleiter
7 Sitzungsvorlage Nr. 245 / 2017 Tagesordnungspunkt 9 der Finanzverwaltung öffentlich x an den Stadtrat der Großen Kreisstadt nichtöffentlich Rochlitz zur Beratung x am zur Beschlussfassung Berichterstatter: Frau Thalheim zur Erstellung einer Mitteilung zur Beantwortung einer Anfrage beglaubigter Protokollauszug Betrifft: Beratung über die Anpassung der Steuerhebesätze ab dem Jahr 2018 Der Stadtrat der Großen Kreisstadt berät über eine Anpassung der Hebesätze ab für: - die Grundsteuer B auf 440 v. H. und - die Gewerbesteuer auf 400 v.h.
8 Begründung: In den Vorberichten zum Haushaltplan 2016 und 2017, die in den Stadtratssitzungen am und beschlossen wurden, schlägt die Verwaltung eine Steueranpassung der Hebesätze ab dem folgenden Haushaltjahr vor, um die Mehrbelastung des Haushaltes seit 2016 durch die Erhöhung der Kreisumlage zu kompensieren. Die Nivellierungshebesätze der Grund- und Gewerbesteuer, aus der sich die Steuerkraftmesszahl lt. 8 des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes errechnet, bilden die Grundlage für die Zuweisungen für die Große Kreisstadt Rochlitz. Gegenwärtig liegen die Nivellierungshebesätze für die Grundsteuer B bei 420 Prozent und für die Gewerbesteuer bei 390 Prozent und damit über den Hebesätzen der Großen Kreisstadt Rochlitz. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Nivellierungshebesätze für das Haushaltjahr 2018 weiter erhöhen. Da die Zuweisungen nicht an die bestehenden Hebesätze der Städte und Gemeinden angepasst werden, müssen sie diese Lücke selbst im Haushalt decken. Ebenso weisen die umliegenden Gemeinden zu über 90 Prozent höhere Hebesätze auf. Eine Anpassung auf die in nachfolgender Übersicht vorgeschlagenen Hebesätze bringt Mehrerträge von rund p. a., wobei bei der Prüfung der Erträge auf die Leistungsfähigkeit der Benutzer der Einrichtungen und der Bürger Rücksicht genommen wird. Steuerart Hebesatz Rochlitz 2017 Ertrag Anpassung ab 2018 Ertrag nach Anpassung Mehrertrag durch Anpassung Grundsteuer B 400 % % Gewerbesteuer 380 % % Die Steuererhöhung aufgrund Mehrbelastung im Haushalt 2017 durch Erhöhung der Kreisumlage von 31,45 Prozent auf 31,65 Prozent entspricht einem Mehraufwand von Euro, der durch die vorgeschlagene Steuererhöhung der Gewerbesteuer nahezu gedeckt werden kann. Finanzielle Auswirkungen X Ja Nein Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/Herstellungskosten) Finanzierung: Jährliche Einsparungen Unterzeichnung: Datum: Objektbezogene Einnahmen/Beiträge/Zuschüsse rd p.a. Eigenanteil maximal Jacqueline Thalheim Amtsleiterin Finanzverwaltung
9 Sitzungsvorlage Nr. 246 / 2017 Tagesordnungspunkt 10 der Finanzverwaltung öffentlich x an den Stadtrat der Großen Kreisstadt nichtöffentlich Rochlitz zur Beratung x am Berichterstatter: Frau Thalheim Betrifft: zur Beschlussfassung zur Erstellung einer Mitteilung zur Beantwortung einer Anfrage beglaubigter Protokollauszug Vertragsanpassung aufgrund der Neuregelung der Umsatzbesteuerung 2b UStG ab dem Jahr 2021 Der Stadtrat der Großen Kreisstadt berät über eine Neugestaltung von Verträgen aufgrund der Neuregelung der Umsatzsteuerpflicht der jpdör. Leistungen, die in Verträgen oder Satzungen vereinbart sind und ab 2021 nach 2b UStG der Umsatzbesteuerung unterliegen, sind so anzupassen, dass die Umsatzsteuer separat ausgewiesen und auf das bestehende Entgelt aufgeschlagen wird.
10 Begründung: Durch die Neuregelung der Umsatzbesteuerung von jpdör ab dem Jahr 2021 nach 2b UStG unterliegen Leistungen in einigen Bereichen, die bisher als umsatzsteuerfrei galten, der Umsatzsteuerpflicht. Das gilt sowohl für die mit der Großen Kreisstadt Rochlitz geschlossenen Verträge als auch für die Erhebung von Benutzungsentgelten. So sind zum Beispiel Erträge aus Vermietung und Verpachtung z. T. umsatzsteuerbehaftet, ebenso Leistungen des Bauhofes für Dritte und die Benutzung von Sportstätten bzw. Räumen in öffentlichen Gebäuden. Weiterhin zählen Leistungen, die im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit ausgetauscht werden, auch zu steuerrelevanten Sachverhalten. Die Finanzverwaltung ist angehalten alle Verträge, Satzungen bzw. Entgelterhebungen auf die Umsatzsteuerpflicht zu prüfen. Im Vorfeld sollte eine Grundsatzentscheidung getroffen werden wie zukünftig steuerbare Leistungen in Rechnung gestellt werden. Zwei Möglichkeiten stehen zur Wahl: 1. Das vereinbarte Entgelt der Leistung bleibt konstant. Damit wird der Steuerbetrag ab 2021 abgezogen und der Ertrag für die Große Kreisstadt Rochlitz verringert sich um den Betrag der derzeit gültigen Umsatzsteuer. 2. Das vereinbarte Entgelt wird angepasst. Die bisher nicht steuerpflichtige Leistung wird um den Betrag der derzeit gültigen Umsatzsteuer erhöht. Die Steuer wird abgeführt und der Umsatzerlös für die Große Kreisstadt Rochlitz bleibt auf dem Niveau der Vorjahre. Finanzielle Auswirkungen X Ja Nein Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/Herstellungskosten) Finanzierung: Jährliche Einsparungen Unterzeichnung: Datum: Objektbezogene Einnahmen/Beiträge/Zuschüsse Eigenanteil maximal Jacqueline Thalheim Amtsleiterin Finanzverwaltung
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