Nr. 62 / 13 Bebauungsplan Nr. 927 Südliche Dörpfeldstraße für den Abschnitt der Dörpfeldstraße zwischen Am Hottenborn und der Essener Straße

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1 17. Juni Jahrgang / Nr. 9 Seite Öffentliche Bekanntmachungen Nr. 61 / 13 Durchführung der allgemeinen Vorprüfung der UVP-Pflicht für die wasserrechtliche Erlaubnis zur vorübergehenden bauzeitlichen Grundwasserabsenkung bei dem Bauvorhaben Justizzentrum Ostring 23 in Bochum Nr. 62 / 13 Bebauungsplan Nr. 927 Südliche Dörpfeldstraße für den Abschnitt der Dörpfeldstraße zwischen Am Hottenborn und der Essener Straße Nr. 63 / 13 Bebauungsplan Nr. 950 Liebfrauenstraße für den Blockinnenbereich zwischen der Wittener Straße, der Liebfrauenstraße, der Straße Kreuzkamp und der Straße Auf dem Krahnefuß Nr. 64 / 13 In-Kraft-Treten von vereinfachten Umlegungsregelungen (Bekanntmachung nach 83 Baugesetzbuch BauGB) Bauausschreibungen Straßen-, Asphalt-, Pflaster- und Kanalbauarbeiten Ruhrstraße..168 Sonstige Ausschreibungen Integrationshelfer für das Schuljahr 2013 / Sonstiges, Bürgerversammlungen, Schwertransporte :

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3 Bebauungsplan Nr Südliche Dörpfeldstraße - für den Abschnitt der Dörpfeldstraße zwischen Am Hottenborn und der Essener Straße hier: a) Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 927 b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Übersichtsskizze zum Bebauungsplan Nr. 927 Zu a) ungefähre Plangebietsgrenze Der Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung hat am Folgendes beschlossen: "Für den Abschnitt der Dörpfeldstraße zwischen Am Hottenborn und der Essener Straße ist der Bebauungsplan Nr Südliche Dörpfeldstraße - aufzustellen ( 2 Abs. 1 Baugesetzbuch)." Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr Südliche Dörpfeldstraße - wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Ziel des Bebauungsplanes Nr. 927 ist die planungsrechtliche Sicherung der vorhandenen Privatstraße als öffentliche Straßenverkehrsflläche. Die Karte zum Aufstellungsbeschluss wird ab sofort im Technischen Rathaus, Hans-Böckler- Straße 19, Zimmer (Stadtplanungs- und Bauordnungsamt), während der Dienststunden, z. Zt. montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis Uhr, zu jedermanns Einsicht bereit gehalten. Zu b) 163

4 Nach 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Für die Bezirksvertretung Bochum-Mitte lädt der Bezirksbürgermeister daher zu einer Bürgerversammlung am um Uhr in die Kunstwerkstatt am Hellweg, Wattenscheider Hellweg 9 ein. Die Planungsvorschläge können ab sofort im Technischen Rathaus, Hans-Böckler-Straße 19, Zimmer (Stadtplanungsund Bauordnungsamt), während der Öffnungszeiten montags bis mittwochs von 8.00 bis Uhr, donnerstags von 8.00 bis Uhr und freitags von 8.00 bis Uhr, auf den Internetseiten der Stadt Bochum unter eingesehen werden. Zusätzliche Anregungen zu dieser Planung können auch noch nach der Bürgerversammlung bis zum im Rathaus Bochum bei der o. g. Stelle vorgebracht werden. Bochum, Die Oberbürgermeisterin gez. Dr. Ottilie Scholz 164

5 Bebauungsplan Nr Liebfrauenstraße - für den Blockinnenbereich zwischen der Wittener Straße, der Liebfrauenstraße, der Straße Kreuzkamp und der Straße Auf dem Krahnefuß hier: a) Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 950 b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Übersichtsskizze zum Bebauungsplan Nr. 950 Zu a) ungefähre Plangebietsgrenze Der Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung hat am Folgendes beschlossen: " Für den Blockinnenbereich zwischen der Wittener Straße, der Liebfrauenstraße, der Straße Kreuzkamp und der Straße Auf dem Krahnefuß ist der Bebauungsplan Nr Liebfrauenstraße - aufzustellen ( 2 Abs. 1 Baugesetzbuch)." Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr Liebfrauenstraße - wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Ziel des Bebauungsplanes Nr. 950 ist die Nutzung des Blockinnenbereiches zu Wohnbauzwecken. Die vorhandenen Nutzungen (Turnhalle/Bolzplatz) können nur bei Verlagerung zu einem Alternativstandort in Altenbochum überplant werden. Die Verlagerungskosten wären vom Investor zu tragen. Die öffentlichen Wegeverbindungen sind zu erhalten. Die Karte zum Aufstellungsbeschluss wird ab sofort im Technischen Rathaus, Hans-Böckler- Straße 19, Zimmer (Stadtplanungs- und Bauordnungsamt), während der Dienststunden, z. Zt. montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis Uhr, donnerstags von 165

6 8.00 Uhr bis Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis Uhr, zu jedermanns Einsicht bereit gehalten. Zu b) Nach 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Für die Bezirksvertretung Bochum-Mitte lädt der Bezirksbürgermeister daher zu einer Bürgerversammlung am um Uhr in das Gemeindezentrum der Katholischen Kirchengemeinde Liebfrauen, Bruchspitze 11 ein. Die Planungsvorschläge können ab sofort im Technischen Rathaus, Hans-Böckler-Straße 19, Zimmer (Stadtplanungsund Bauordnungsamt), während der Öffnungszeiten montags bis mittwochs von 8.00 bis Uhr, donnerstags von 8.00 bis Uhr und freitags von 8.00 bis Uhr, auf den Internetseiten der Stadt Bochum unter eingesehen werden. Zusätzliche Anregungen zu dieser Planung können auch noch nach der Bürgerversammlung bis zum im Rathaus Bochum bei der o. g. Stelle vorgebracht werden. Bochum, Die Oberbürgermeisterin gez. Dr. Ottilie Scholz 166

7 In - K r a f t - Tr e t e n v o n v e r e i n f a c h t e n U m l e g u n g s r e g e l u n g e n (Bekanntmachung nach 83 Baugesetzbuch (BauGB) Folgende vereinfachte Umlegungsregelungen gem. 82 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1509) sind unanfechtbar geworden: Im Umlegungsgebiet VU Im Haarmannsbusch / Unterm Kolm - am die vereinfachten Umlegungsregelungen gemäß Beschluss des Umlegungsausschusses der Stadt Bochum vom für die Grundstücke Gemarkung Stiepel Flur 7 Flurstücke 292, Im Haarmannsbusch, Unterm Kolm - Flurstück Im Haarmannsbusch Gemäß 83 Abs. 2 BauGB wird mit dieser Bekanntmachung der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Ferner schließt diese Bekanntmachung die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein, soweit im Beschluss über die vereinfachte Umlegung nichts anderes bestimmt ist. Bochum, Umlegungsausschuss der Stadt Bochum Der Vorsitzende: Noetzlin 167

8 Öffentliche Ausschreibung - Straßen-, Asphalt-, Pflaster- und Kanalbauarbeiten - Die Stadt Bochum schreibt die Straßen-, Asphalt-, Pflaster- Kanalbauarbeiten sowie Kabel- und Leerrohrverlegungsarbeiten in der Ruhrstraße öffentlich aus. Art und Umfang der Leistungen: qm Vollausbau Bkl III; qm Vollausbau Gehweg; niederflurgerechter Ausbau von 2 Haltestellen; 196 m Betonrohre DN 300 liefern und verlegen; 6 St. Entwässerungsschächte liefern und einbauen; 925 cbm Bodenaushub bis 3,50 m Tiefe sowie 550 qm Baugrubenverbau. Frist für die Ausführung: Die Arbeiten sind innerhalb von 120 Werktagen nach vereinbartem Beginn der Ausführung fertigzustellen. Die Ausschreibungsunterlagen können bis zum 8. Juli 2013 bei der Steuerungsunterstützung des Baudezernates -Zentrale Submissionsstelle-, Zimmer 424, Rathaus, Bochum, Tel.: 0234/ /3306/1455, Fax: 0234/ , abgeholt oder schriftlich angefordert werden. Die Entschädigung für die Unterlagen in Höhe von 95,00 EUR ist mit dem Vermerk Kassenzeichen , Ausschreibungs-Nr. 125 vorweg einzuzahlen auf das Konto bei der Sparkasse Bochum (BLZ ). Der quittierte Einzahlungsbeleg ist bei Abholung der Unterlagen einzureichen bzw. bei schriftlicher Anforderung dem Schreiben beizufügen. Verrechnungsschecks werden nicht entgegengenommen. Der eingezahlte Betrag wird in keinem Falle erstattet. Auskünfte und den Auftrag erteilt das Tiefbauamt, Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Straße 19, Zimmer ,44777 Bochum, Tel.: 0234/ Angebotsabgabe und Eröffnungstermin: 16. Juli 2013, 10:00 Uhr, Steuerungsunterstützung des Baudezernates -Zentrale Submissionsstelle-, Zimmer 424, Rathaus, Bochum. Zum Termin sind nur die Bieter und Ihre Bevollmächtigten zugelassen. Als Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung und für die Erfüllung der Mängelanansprüche hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft in Höhe von 3% der Auftragssumme bzw. der Abrechnungssumme zu stellen. Zahlungen werden geleistet nach 16 VOB Teil B. Die Zuschlagsfrist endet am 10. September Auf Anforderung sind die in 6 Abs. 3 Nr. 2 VOB Teil A aufgeführten Nachweise zu erbringen. Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen kann sich der Bewerber oder Bieter an die Nachprüfungsstelle bei der Bezirksregierung Arnsberg -Dezernat 63-, Postfach, Arnsberg, wenden. Dienststunden der Steuerungsunterstützung des Baudezernates -Zentrale Submissionsstelle-: montags bis mittwochs von 8.00 bis Uhr, donnerstags von 8.00 bis Uhr und freitags von 8.00 bis Uhr. Bochum, den 12. Juni 2013 Die Oberbürgermeisterin: I.V. Dr. Kratzsch 168

9 Täglicher Einsatz von Integrationshelferinnen und -helfern an den Förderschulen (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung) Hilda-Heinemann-Schule und Janusz- Korczak-Schule sowie der Maischützenschule (Grundschule) in Bochum. An der Hilda-Heinemann-Schule sind in der Zeit von 08:00 Uhr 15:45 Uhr 11 und an der Janusz-Korczak-Schule in der Zeit von 7:45 bis 15:30 Uhr 12 Integrationshelferinnen/-helfer einzusetzen. An der Maischützenschule sind in der Zeit von Uhr Uhr 2 Integrationshelferinnen/-helfer einzusetzen Die Einsatzplanung erfolgt durch die jeweilige Schulleitung. Bei den zu betreuenden schwer- bzw. schwerstbehinderten Schülerinnen und Schüler sind Hilfen beim Schulunterricht, bei der Hygiene und bei pflegerischen Leistungen nötig, ebenfalls muss eine gezielte Unterstützung und Förderung der Schülerinnen und Schüler gewährleistet werden. Der abzuschließende Vertrag hat eine Laufzeit vom 26. August Juli Die Monate August 2013 und Juli 2014 werden anteilig vergütet. Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Bochum (Herrn Werdelmann, Tel. 0234/ ). 169

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