Der Bezeichnungsschutz von Alm- und Bergprodukten aktuelle Rechtslage

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1 Der Bezeichnungsschutz von Alm- und Bergprodukten aktuelle Rechtslage LE-Seminar Vermarktung von Alm- und Bergprodukten Regionale Wertschöpfung durch Herkunftsschutz 7. November 2017, Forum LK Innsbruck DI Christian Jochum

2 Was es nicht alles gibt (gab) Folie 2 DI Christian Jochum

3 Folie 3 DI Christian Jochum

4 Folie 4 DI Christian Jochum

5 Folie 5 DI Christian Jochum

6 Berg und Alm sind Herkunftsbezeichnungen Herkunft als Platzhalter für Verbrauchererwartungen Je globaler die Welt, desto mehr Sehnsucht nach Nähe und Vertrautheit Man liebt, was man kennt und dem man vertraut Berge stehen für saubere Natur, reine Umwelt, wie früher, handgemacht, traditionell, regionale Spezialität Alm als Sehnsuchtsort und Gegenmodell zur Stadt: Erholung, Stille, Natur, Landschaft, Urlaub Bezeichnungsschutz ist Herkunftsschutz aus Sicht des Anbieters: Schutz geistigen Eigentums Wettbewerbsrecht aus Verbrauchersicht: Schutz vor Irreführung und Täuschung Folie 6 DI Christian Jochum

7 Rechtsetzung ausschließliche EU-Kompetenz Rechtsumsetzung nationaler Behördenvollzug Rechtsgrundlagen: EU-Verbraucherinformationsverordnung (LMIV): neu seit 2011 Grundsatz des Täuschungsverbots ausführliches Kapitel zur Herkunftsangabe EU-Qualitätsverordnung: neu seit /- wie bisher: geschützte Herkunftsangaben (gga, gu, gts) Prinzip: Beantragung einer Spezifikation sobald bewilligt Eintrag ins EU-Register hoheitlicher Schutz (+ Kontrolle) + EU-Logo fakultative Qualitätsangaben : neu: nur Begriff, kein Logo Bergerzeugnis 1. geschützte Angabe Details in eigener Kommissionsverordnung Wer Bedingungen erfüllt, kann Begriff verwenden Folie 7 DI Christian Jochum

8 Rechtslage Bergerzeugnis Bergerzeugnis laut Qualitätsverordnung nur für den menschlichen Verzehr bestimmte Erzeugnisse, wenn sowohl die Rohstoffe als auch das Futter für die Nutztiere überwiegend aus Berggebieten stammen; bei Verarbeitungserzeugnissen auch die Verarbeitung in Berggebieten erfolgt. Begriff Berggebiete : nach EU-Definition benachteiligte Gebiete Basis für die Ausgleichszahlungen für Bergbauern ca. 75 % der ö Landesfläche Bezeichnungsschutz für Bergerzeugnis hoheitliche Kontrolle durch Mitgliedstaat Folie 8 DI Christian Jochum

9 Benachteiligte Gebiete in Österreich Folie 9 DI Christian Jochum

10 Rechtslage Bergerzeugnis Bergerzeugnis: Details und Ausnahmen durch EK-VO 665/2014 Präzisierungen für tierische Produkte 2/3 des Lebens im Berggebiet ¼ des Lebens bei Wandertieren (Alpung) Futtermittel: Wiederkäuer: > 60 % der Jahresfutterration aus Berggebieten Nicht-Wiederkäuer (= Pferde, Geflügel): > 50 % aus Berggebieten Schweine: > 25 % aus Berggebieten Bienen: Nektar und Pollen zur Gänze aus Berggebiet Verarbeitung max. 30 km außerhalb des Berggebiets: Schlachten und Zerlegung von Tieren, Pressen von Olivenöl Verarbeitung von Milch (wenn Betrieb bereits vor existierte) Folie 10 DI Christian Jochum

11 Täuschungsschutz ergänzt Bezeichnungsschutz Zwei Seiten derselben Medaille: Qualitätsverordnung: regelt konkret Bergerzeugnis : nur exakt diese Bezeichnung Annahme: Synonyme müssten auch geschützt sein (wie bei gga/gu) allgemeiner Täuschungsschutz gilt immer Berg-, Alpen-, Gebirgs-, Alm- etc. Bergbezug erforderlich inhaltliche Anlehnung an EU-Definition naheliegend Codex-Kapitel A5 ( Kennzeichnung und Aufmachung ), Anhang 8 Leitlinie über die täuschungsfreie Verwendung von Angaben mit Bezug auf Berg/Alm/Alpen und die Abgrenzung zur fakultativen Qualitätsangabe Bergerzeugnis seit Sommer 2017 in Kraft Folie 11 DI Christian Jochum

12 Gesetzlicher Schutz Einschätzung und Kommentar Gesetze sind die Basis für die Umsetzung: nationaler Vollzug (Lebensmittelkontrolle, Gutachten, Verfahren) entscheidend ( siehe Codex-Kapitel) Wissen und Bewusstsein bei allen Beteiligten Voraussetzung wichtig: Bezeichnungsschutz ist Schutz geistigen Eigentums Verbrauchertäuschung ist kein Kavaliersdelikt aber: Paragrafen und Kontrolle allein reichen nicht Marketing auf Basis der geltenden Gesetze nötig Folie 12 DI Christian Jochum

13 Folie 13 DI Christian Jochum

14 Folie 14 DI Christian Jochum

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