Zeitschriftenauswertung 10-11/2008

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1 Zeitschriftenauswertung 10-11/2008 Auslieferungsrecht StPO 302, 154; MRK Art. 6 Abs. 1 Folgen einer unzulässigen Rechtsmittelverzichtsvereinbarung bei Absprache und Bindungswirkung einer staatsanwaltschaftlichen Zusage zur Beantragung einer Verfahrensbeschränkung (Anm. zu BGH StV 2008, 283) Fezer JZ 2008, 1059 Die besprochene Entscheidung dreht sich um Auswirkungen eines rechtswidrigen Rechtsmittelverzichts sowie um die Bindungswirkung einer erfolgten verfahrensbeendenden Verständigung für Gericht und Staatsanwaltschaft im Falle der Zusage einer Verfahrenseinstellung nach 154 Abs. 2 StPO. Nach Auffassung von Fezer werden durch die Entscheidungsgründe mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet. Zusätzlich werfe die Entscheidung weitere Zweifel dahingehend auf, ob die Absprachepraxis noch praeter legem zulässig sei oder eine gesetzliche Regelung nunmehr zwingend erfolgen müsse. Berufsrecht IRG 79, 83b Auslieferungsverkehr innerhalb Europas Böhm NJW 2008, 3183 Der Beitrag analysiert die Auswirkungen der Entscheidung des EuGH vom (NJW 2008, 3201), die sich mit der Zulässigkeit der Auslieferung eines in der Bundesrepublik inhaftierten polnischen Staatsangehörigen an die polnischen Justizbehörden auf der Grundlage eines Europäischen Haftbefehls zu befassen hatte. Der Sache nach ging es um die Frage, an welchem Ort die Vollstreckung einer rechtskräftig verhängten Freiheitsstrafe zu erfolgen habe, wenn sich der Verfolgte nicht mehr im Urteilsstaat, sondern dauerhaft in einem anderen EU-Mitgliedsstaat aufhalte. Die Konsequenzen der Entscheidung müßten darin liegen, die Auslieferung eines Unionbürgers an einen anderen Mitgliedsstaat dann nicht mehr als bewilligungsfähig anzusehen, wenn dieser hiermit nicht einverstanden, eine Inlandsvollstreckung rechtlich möglich und sein Aufenthalt im Inland derartig verfestigt sei, daß hier die Resozialisierungschancen gegenüber einer Verbüßung der Strafe im Ausland merklich erhöht seien. Jugendstrafrecht JGG 106 Abs. 3 Vorbehaltene Sicherungsverwahrung bei Heranwachsenden Eisenberg NJW 2008, 3299 Der Beitrag merkt eine Entscheidung des 2. Strafsenats des BGH vom StR 240/08 - an, in der sich der BGH erstmalig mit der vor gut vier Jahren in Kraft getretenen Vorschrift des 106 Abs. 3 JGG zu befassen hatte. Die Entscheidung stößt nicht auf die Zustimmung des Verf. Jugendstrafrecht RVG VV 4102 Gebühren des für die Hauptverhandlung bestellten Terminsvertreters Kotz StraFo 2008, 412 Der Beitrag kommt zu dem Ergebnis, daß auch bei dem bestellten Terminsvertreter sämtliche Gebühren von Teil 1 des 4. Abschnitts VV in Betracht kämen, wenn dieser eine dem jeweiligen Gebührentatbestand zugrunde liegende Tätigkeit ausgeübt habe. Verschließe sich die Rspr. dieser Überlegung, müsse über 51 RVG eine angemessenere Vergütung angestrebt werden. AO 370 Verteidigungsschwerpunkte im materiellen Steuerstrafrecht Gaede JA 2008, 800 Schwerpunkte des Beitrags sind das materielle Steuerstrafrecht und die praktische Handhabung der Selbstanzeige. GewSchG 1, 4 Strafbarkeit der Zuwiderhandlung gegen eine einstweilige Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz Woitkewitsch

2 StraFo 2008, 401 Verf. kommt zu dem Ergebnis, daß eine Strafbarkeit nach 4 GewSchG eine vorsätzliche Zuwiderhandlung gegen eine bestimmte vollstreckbare rechtskräftige Anordnung nach 1 GewSchG voraussetze. Vor dem Abschluß des Strafverfahrens sei daher der Ausgang des der etwaigen Verurteilung zugrunde liegenden Zivilverfahrens abzuwarten. GmbHG 64, 84 Die strafrechtliche Bedeutung der Aufgabenverteilung unter GmbH-Geschäftsführern am Beispiel der Insolvenzantragspflicht Lütke wistra 2008,409 Der Beitrag erörtert vorrangig die Pflichten mehrerer Geschäftsführer einer GmbH zur Überwachung einer evtl. entstehenden Insolvenzantragspflicht. Dabei werden die Anforderungen an eine wirksame Geschäftsverteilung konkretisiert und anhand von Beispielsfällen wird dargelegt, wann eine Geschäftsverteilung die anderen Geschäftsführer entlasten oder nicht entlasten könne. InsO 17 Abs. 2 Begriff der Zahlungsunfähigkeit (Anm. zu BGH StV 2007, 528) Natale/Bader wistra 2008, 413 Nach der zustimmend besprochenen Entscheidung kommt es für die Bewertung der Zahlungsunfähigkeit nach 17 Abs. 2 InsO nur noch darauf an, ob der Schuldner nicht mehr in der Lage ist, seine fälligen Verbindlichkeiten zu begleichen, wobei eine Abgrenzung von bloßen Zahlungsstockungen anhand einer 3-Wochenfrist zur Wiederherstellung der Liquidität vorzunehmen sei. JGG 1 ff Jugendgerichtsbarkeit Jung GA 2008, 599 Der Beitrag beleuchtet jugendrichterliche Tätigkeit im Rahmen einer 100-jährigen Entwicklung. AO 370 Abs. 1 Verknüpfung zwischen Handlung und Erfolg beim Tatbestand der Steuerhinterziehung Hild StraFo 2008, 445 Der Beitrag weist auf Argumentationsmöglichkeiten als Hilfestellung für eine fallgeeignete Verfahrenserledigung hin, die sich aus dem Erfordernis der strafrechtlichen Verknüpfung einer Handlung mit dem Erfolg beim Straftatbestand der Steuerhinterziehung ergäben. BKA-Gesetz-E Der Entwurf des BKA-Gesetzes Thiede Kriminalistik 2008, 539 Der Beitrag bewertet den Entwurf (Stand ) als notwendigen Beitrag zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus. EBA Art. 1 ff Grenzüberschreitender Beweistransfer durch Europäische Beweisanordnung 2007 Krüßmann StraFo 2008, 458 Der Beitrag analysiert die Auswirkungen des vom Europäischen Rat am angenommenen Rahmenbeschlusses zur Europäischen Beweisanordnung im Hinblick auf ausgehende und eingehende Beweisanordnungen. Der Beitrag kritisiert einen unzureichenden Rechtsschutz und die unterbliebene Harmonisierung der nationalen Rechtsordnungen bezüglich der Frage der Beweisverwertung. RStG

3 Erfahrungsbericht über die Tätigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs für Ruanda von Wistinghausen/Gumpert StraFo 2008, 406 StGB 211 ff Operative Fallanalyse bei Tötungsdelikten - eine kriminologische Bestandsaufnahme Dern/Horn Kriminalistik 2008, 543 e im Europäischen Kirsch StraFo 2008, 449 Der Beitrag weist auf die vorerst gescheiterten Bemühungen hin, einen einheitlichen europäischen Mindeststandard an en zu etablieren. Polizeiliche Vernehmungstechnik Heubrock/Palkies Kriminalistik 2008, 602 Der Beitrag vermittelt Grundlagen und die Anwendung eines taktischen Kommunikationsmittels in der Beschuldigten- und Zeugenvernehmung durch einen gelungenen Beziehungsaufbau zwischen Vernehmungsperson und Vernommenen insbesondere zu Beginn der Vernehmung. Kriminaltechnik: Wiedersichtbarmachung von entfernten Markierungen und sonstigen Materialveränderungen an Gegenständen Herrmann Kriminalistik 2008, 609 StGB 24 Rücktritt vom beendeten "fehlgeschlagenen" Versuch? Brand/Wostry GA 2008, 611 Der Beitrag diskutiert die von der h. M. nicht zugelassene Rücktrittsmöglichkeit im Falle einer fehlgeschlagenen Tat. Dies sei in der behaupteten Allgemeinheit unzutreffend. Eine differenzierende Betrachtungsweise müsse zu anderen Ergebnissen führen. StGB 25, 27, 249, 251 Sukzessive Beteiligung bei Mord, Raub und Raub mit Todesfolge Walter NStZ 2008, 548 StGB 46 ff Übersicht zur Rechtsprechung des BGH zum Strafzumessungs- und Maßregelrecht 2008 Detter NStZ 2008, 554 StGB 73 Abs. 3 Verfallsanordnung gegen tatunbeteiligte Unternehmen Hofmann wistra 2008, 401

4 Der Beitrag setzt sich kritisch mit der Entwicklung seit der Grundsatzentscheidung BGHSt 45, 235 ff auseinander, in deren Zuge es zunehmend zu Verfallsanordnungen gegen tatunbeteiligte juristische Personen komme. Der Beitrag zeigt auf, daß 73 Abs. 3 StGB von der Rspr. zu weit ausgelegt werde und daß insbesondere die Unbeachtlichkeit einer Gutgläubigkeit der Unternehmensleitung zu unverhältnismäßigen Eingriffen führe. StGB 129a, 129b, 89a StGB-E, 89b StGB-E Staatsschutzstrafrecht in Bewegung Wasser/Piaszek DRiZ 2008, 315 Der Beitrag plädiert für eine Fortschreibung des Staatsschutzstrafrechts angesichts der Herausforderungen des islamistischen Terrorismus. Dementsprechend wird der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Sanktionierung von Handlungen im Vorfeld terroristisch motivierter Straftaten begrüßt (hierzu krit. Backes StV 2008, 654). StGB 162 Strafbarkeit von Aussagedelikten vor internationalen Gerichten Sinn NJW 2008, 3526 Am ist der neue Tatbestand des 162 Abs. 1 StGB in Kraft getreten, der Aussagedelikte vor internationalen Gerichten sanktioniert. Diese Schutzbereichserweiterung erzeugt Wechselwirkungen mit dem Strafanwendungsrecht der 3 ff. StGB, was in Bezug auf Auslandstaten neue Probleme aufwirft. StGB 176 ff Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie Hörnle NJW 2008, 3521 Der Beitrag erläutert und bewertet Neuregelungen auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts, die im Zuge der Umsetzung eines Rahmenbeschlusses der EU zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie am in Kraft getreten sind. Kritisiert wird, daß die Tatobjekte und Tathandlungen in 184c StGB zu weit gefaßt wurden und der Schutz von Kindern und Jugendlichen undifferenziert gleich geregelt wurde. StGB 211, 21 Blutrache und Ehrenmorde Artkämper Kriminalistik 2008, 616 Mit derselben Problematik befaßt sich unter der Fragestellung des Vorliegens des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe der Beitrag von Valerius JZ 2008, 912. StGB 221 Voraussetzungen der Tatbestandsverwirklichung der Aussetzung Hardtung JZ 2008, 953 Der Beitrag bespricht die Entscheidung des 2. Strafsenats des BGH vom StR 626/07 (= JZ 2008, 951), die für eine Tatbestandserfüllung keine Ortsveränderung des Opfers oder des Täters für erforderlich hält. StGB 266 Zum Vorsatz und zum Vermögensnachteil (Vermögenssgefährdung) bei Untreuehandlungen (Anm. zu BGH StV 2008, 414) Peglau wistra 2008, 430 Die besprochene Entscheidung eröffnet nach Auffassung des Verf. eine weitere Runde in der internen Auseinandersetzung zwischen verschiedenen Senaten des BGH um die subjektiven Tatbestandsanforderungen des 266 StGB im Hinblick auf die Billigung eines endgültigen Vermögensnachteils bzw. einer schadensgleichen Vermögensgefährdung. Die Rspr. -Entwicklung bis zu dieser Entscheidung wird nachgezeichnet und die Hoffnung geäußert, daß es alsbald zu einer Vereinheitlichung der verschiedenen Rechtsprechungsansätze kommen werde.

5 StGB 284 Strafbarkeit der Vermittlung von Sportwetten Dehne-Niemann wistra 2008, 361 StGB 299, 331 ff Die neuere Rechtsprechung des BGH zu den Korruptionsdelikten Caspari DRiZ 2008, 284 StGB 316a Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer Jesse JZ 2008, 1083 Trotz gesetzlicher Änderungen des aus der Zeit des Nationalsozialismus stammenden Tatbestands und einer einschränkenden Auslegung durch die neuere Rspr. des BGH wird die Strafdrohung vom Verf. als immer noch als unverhältnismäßig bewertet. Werde die Vorschrift nicht ersatzlos gestrichen, müsse der Tatbestand zumindest in eine Raubqualifikation herabgestuft werden. StGB 46, 51 Abs. 1; MRK Art. 6 Abs. 1 Strafabschlag oder Vollstreckungsanrechnung als Strafersatz? Streng JZ 2008, 979 Der Beitrag analysiert die Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des BGH (StV 2008, 133) mit dem Systemwechsel von der Strafzumessungs- zur Vollstreckungslösung und deren Auswirkungen. StPO 52 Abs. 2 S. 2 Zeugnisverweigerungsberechtigung bei Zeugen ohne hinreichendes Verständnis Schweckendiek NStZ 2008, 537 Der Beitrag macht auf eine Vielzahl noch nicht zufriedenstellend gelöster Probleme im Bereich des 52 Abs. 2 S. 2 StPO aufmerksam und zeigt Wege auf, um mit Hilfe der Entscheidung des gesetzlichen Vertreters bzw. deren Ersetzung zu sachgerechten und die Belange des minderjährigen verstandesunreifen Zeugen wahrenden Lösungen zu kommen. GVG 74 Abs. 2, StPO 338 Nr. 1 Vergessene Schwurgerichtszuständigkeit Rieß NStZ 2008, 546 Der Beitrag weist auf die Tatsache hin, daß es im Zuge der Einführung neuer qualifizierter Straftatbestände ( 330a Abs. 2, 238 Abs. 3 StGB und 97 Abs. 1 AufenthG) durch die Nichtberücksichtigung bei der Schwurgerichtszuständigkeit nach 74 Abs. 2 GVG zu einer Situation gekommen sei, die nicht als eine bewußte gesetzgeberische Entscheidung interpretiert werden könne. Eine Auflösung der Unstimmigkeiten müsse aber dem Gesetzgeber vorbehalten bleiben. StPO 170 Abs. 2; AO 398 Anspruch auf Beendigung des steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens Brete/Thomsen wistra 2008, 367 Der Beitrag geht der Frage nach, welche Rechtsschutzmöglichkeiten ein Beschuldigter im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren in Anspruch nehmen könne, um dessen Beendigung zu erreichen. Dabei sei zwischen verfahrensbeendenden Maßnahmen und Möglichkeiten der Steuerfahndung und der Bußgeld- und Strafsachenstelle zu differenzieren. Rechtsschutzmöglichkeiten werden unter dem Blickwinkel des Beschleunigungsgebots aus Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK diskutiert. StPO 244 Abs. 3, 245 Abs. 2 Der Ablehnungsgrund der Prozeßverschleppungsabsicht Bauer

6 NStZ 2008, 542 Der Beitrag setzt sich kritisch mit der "subjektivistischen" Auslegung der 244 Abs Abs. 2 StPO durch Niemöller (NStZ 2008, 181) auseinander und plädiert für eine an objektiven Kriterien orientierte Auslegung. StPO 250 ff Die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung Beulke JA 2008, 758 Der Beitrag gibt einen Überblick über den Unmittelbarkeitsgrundsatz und die Fälle seiner ausnahmsweisen Durchbrechung ( 251, 253, 254 und 256). Zusätzlich werden die Problematik des Zeugnisses vom Hörensagen und die V-Mann-Problematik angesprochen sowie die Fälle der Berufung auf ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Hauptverhandlung. StPO 264; AO 370 Der prozessuale Tatbegriff bei der Steuerhinterziehung Bauer wistra 2008, 374 StPO 354; StGB 46 Zu den Grenzen eigener Sachentscheidung des Revisionsgerichts im Bereich der Rechtsfolgen Berenbrink GA 2008, 625 Der Beitrag analysiert die neue Rechtsprechung im Anschluß an die Entscheidungen des BVerfG aus dem Jahre 2007 (StV 2007, 393 und StV 2007, 561). Dies geschieht unter Einbeziehung von rechtstatsächlichen Daten zu Häufigkeit und Inhalt eigener Sachentscheidungen. StPO 408a Wechsel von der Hauptverhandlung in das Strafbefehlsverfahren trotz Abwesenheit und Unkenntnis des Angeklagten? Deckers/Kuschnik StraFo 2008, 418 "Der Beitrag kommt zu dem Ergebnis, daß im Rahmen einer Hauptverhandlung ein Übergang ins Strafbefehlsverfahren nur zulässig sei, wenn sich das Gericht vergewissert habe, daß dem ausgebliebenen Angeklagten ein Recht auf ""Einspruch"" bekannt sei. Ein Einverständnis des Angeklagten könne nicht durch eine generelle Erklärung des Pflichtverteidigers ersetzt werden."

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