Steuernews kompakt- Änderungen zum Jahreswechsel

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1 Steuernews kompakt- Änderungen zum Jahreswechsel 17. Stadtlohner Rechts- und Steuertag Referentin: Pia Kösters, LL.M., Steuerberaterin

2 AGENDA 1 Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften 2 Zinsen nach AO und im Bilanzsteuerrecht 3 Förderung des Wohnungsneubaus 4 Grunderwerbsteuer 5 "Halbe Steuer" für Elektro-Dienstwagen ab 2019

3 AGENDA 1 Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften 2 Zinsen nach AO und im Bilanzsteuerrecht 3 Förderung des Wohnungsneubaus 4 Grunderwerbsteuer 5 "Halbe Steuer" für Elektro-Dienstwagen ab 2019

4 Verlustabzugs bei Kapitalgesellschaften Sanierungsklausel M GmbH Käufer 100% 51% Anteilsverkauf Verlustvorträge: T GmbH EUR Sanierungsbedürftig Hier: Verlustuntergangsvorschrift bei Vorliegen der Voraussetzungen des 8c Abs. 1a KStG nicht anwendbar 4

5 Verlustabzugs bei Kapitalgesellschaften Sanierungsklausel 2011 EU-Kommission: Europarechtswidrig (staatliche Beihilfe Deutschlands) Klage beim EuG Anfechtung beim EuGH 2018 EuGH: Beschluss der Kommission ist nichtig Jahressteuergesetz 2018: 8c Abs. 1a KStG (Sanierungsklausel) ist rückwirkend wieder anwendbar! 5

6 AGENDA 1 Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften 2 Zinsen nach AO und im Bilanzsteuerrecht 3 Förderung des Wohnungsneubaus 4 Grunderwerbsteuer 5 "Halbe Steuer" für Elektro-Dienstwagen ab 2019

7 Zinsen nach AO und im Bilanzsteuerrecht Zinsentwicklung 7

8 Zinsen im Bilanzsteuerrecht Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion, : Ein gesetzlich eindeutig festgeschriebener Zinssatz verhindert, dass in Phasen steigender Kreditzinsen die Unternehmen steuerlich zusätzlich belastet würden. Als ertragsteuerliche Größe orientiert er sich an der Eigenkapitalverzinsung und nicht am Fremdkapitalzins. Der derzeitige Rechnungszinssatz ist insoweit nicht unrealistisch hoch. 8

9 Zinsen im Bilanzsteuerrecht Mögliche Lösungen» Vorschlag Finanzverwaltung» langer Beobachtungszeitraum für Überprüfung der Zinshöhe (20 Jahre?)» Eigenkapitalrendite» FG Köln» Beobachtungszeitraum für Überprüfung der Zinshöhe: 5 Jahre» Bundesregierung» Renditeerwartungen des jeweiligen Unternehmens (Eigenkapitalrendite)» Steuerpflichtiger 9» Marktzins

10 Zinsen im Bilanzsteuerrecht Folgen der Zinsanpassung» Anpassung der 6% Zinsen mindert die Steuereinnahmen in dem Jahr der Umstellung um ca. EUR 12 Mrd. pro Prozentpunkt Aber: nur Stundungseffekt Steuereinnahmen bleiben im Ergebnis nahezu gleich unabhängig vom Abzinsungssatz 10

11 Zinsen nach AO Hintergrund der Diskussion 11

12 Zinsen nach AO bisherige Rechtsprechung» Finanzgerichte» bisher kein Zweifel an Verfassungsmäßigkeit der Zinssatzhöhe (selbst für Jahre bis 2016)» BFH» Jahr 2013: Zinssatz nicht realitätsfern Jahr ab 2015: Zinssatz realitätsfern» AdV ab 2012 zu gewähren (anhängige Verfahren beim Bundesverfassungsgericht)» Finanzverwaltung» AdV ab April 2015 (keine Zinsen auf Zinsen) Verfassungsbeschwerden für Zeiträume ab

13 Zinsen nach AO Mögliche Lösungen Gesetzesantrag Bundesland Hessen: Herabsetzung auf 0,25% pro Monat (3% pro Jahr) Mögliche Alternative: dynamischer Zins (3-5 Prozentpunkte über dem Basiszins) 13

14 AGENDA 1 Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften 2 Zinsen nach AO und im Bilanzsteuerrecht 3 Förderung des Wohnungsneubaus 4 Grunderwerbsteuer 5 "Halbe Steuer" für Elektro-Dienstwagen ab 2019

15 Förderung des Wohnungsneubaus Sonderabschreibung 7b EStG» Inhalt der Förderung» 5% p.a. Sonderabschreibung im Jahr der Anschaffung/Herstellung und in den 3 folgenden Jahren Herstellungskosten Mietwohnung ,00 Abschreibung "gewöhnlich" 2% Fertigstellung / Anschaffung AfA "gewöhnlich" Sonder AfA Gesamt Jahr , , ,00 Jahr , , ,00 Jahr , , ,00 Jahr , , ,00 Gesamt , , ,00 in Prozent zum Kaufpreis / zu den Herstellungskosten 28,00% 15

16 Förderung des Wohnungsneubaus Sonderabschreibung 7b EStG» Voraussetzungen für die Inanspruchnahme» Bauantrag zwischen bis zum » Förderung von Mietwohnungen» Erfüllung im Jahr der Anschaffung/Herstellung und 9 weitere Jahre» Maximal pro Quadratmeter Baukosten (auch nachträgliche Kosten)» Deckelung auf AK/HK pro Quadratmeter» Sowohl Privatvermögen als auch Betriebsvermögen (auch Kapitalgesellschaften)» Neubauten = Anschaffung bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung Bei Verstoß: rückwirkende Aberkennung der Sonderabschreibung! 16

17 AGENDA 1 Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften 2 Zinsen nach AO und im Bilanzsteuerrecht 3 Förderung des Wohnungsneubaus 4 Grunderwerbsteuer 5 "Halbe Steuer" für Elektro-Dienstwagen ab 2019

18 Grunderwerbsteuer Verschärfung bei der Besteuerung von Share Deals Bisher grunderwerbsteuerfrei: Voraussichtlich zukünftig grunderwerbsteuerfrei: M GmbH Käufer M GmbH Käufer 100% max. Anteilsverkauf 94,9% 100% max. Anteilsverkauf 89,9% T GmbH / KG T GmbH / KG Absenkung der 95%-Grenze auf 90% 18

19 Grunderwerbsteuer Verschärfung bei der Besteuerung von Share Deals > 5 Jahre aber < 10 Jahre Jahr 01 Jahr 04 Jahr 07 M GmbH Käufer M GmbH Käufer M GmbH Käufer 100% 50% Anteilsverkauf T GmbH/KG 50% 50% Anteilsverkauf +30% T GmbH/KG 20% 80% Anteilsverkauf +15% T GmbH/KG 19 Voraussichtlich Erhöhung der 5- Jahresfrist auf 10 Jahre

20 AGENDA 1 Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften 2 Zinsen nach AO und im Bilanzsteuerrecht 3 Förderung des Wohnungsneubaus 4 Grunderwerbsteuer 5 "Halbe Steuer" für Elektro-Dienstwagen ab 2019

21 "Halbe Steuer" für Elektro-Dienstwagen ab %-Regelung Bemessungsgrundlage = Brutto-Listenneupreis Gilt auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und Familienheimfahrten 1%-Regelung Bemessungsgrundlage = ½ Brutto-Listenneupreis Gilt auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und Familienheimfahrten Fahrtenbuchmethode Berücksichtigung der Anschaffungskosten in Form der Abschreibung Berücksichtigung von Leasing- oder Mietkosten Fahrtenbuchmethode Berücksichtigung von ½ der Anschaffungskosten in Form der Abschreibung Berücksichtigung von ½ Leasing- oder Mietkosten 21

22 "Halbe Steuer" für Elektro-Dienstwagen ab 2019» Voraussetzungen für die Inanspruchnahme» Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge, die extern aufladbar sind» Nur Fahrzeuge, die zwischen angeschafft oder geleast werden 22

23 KONTAKT HEISTERBORG & PARTNER Steuerberater mbb An de Bleeke 1 D Stadtlohn Fon +49 (0) / info@heisterborg.de In Stadtlohn, Emsbüren, Gronau-Epe und Münster VIELEN DANK Bildnachweis: pinkypills / istockphoto.com

24 HAFTUNGSSAUSCHLUSS Die hier dargestellten Informationen können weder allumfassend noch auf die speziellen Bedürfnisse eines bestimmten Einzelfalls zugeschnitten sein. Sie begründen keine Beratung, keine andere Form rechtsverbindlicher Auskünfte oder ein rechtsverbindliches Angebot unsererseits. Die Präsentation gibt unsere Interpretation der relevanten steuergesetzlichen Bestimmungen, die hierzu ergangene Rechtsprechung sowie die hierzu ergangenen Verlautbarungen der Finanzverwaltung wieder. Die vorliegende Präsentation beruht auf dem Rechtsstand zum Zeitpunkt des Datums der Präsentation. Im Zeitablauf treten Änderungen bei Steuergesetzen, Verwaltungsanweisungen, der Interpretation dieser Rechtsquellen sowie in der Rechtsprechung ein. Derartige Änderungen können die Gültigkeit der Aussagen dieser Präsentation beeinflussen. Wir sind nicht verpflichtet, Sie auf Änderungen in der rechtlichen Beurteilung von Themen hinzuweisen, die wir in dieser Präsentation behandelt haben. Wir übernehmen keine Gewährleistung oder Garantie für Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte dieser Präsentation. Soweit gesetzlich zulässig, übernehmen wir keine Haftung für ein Tun oder Unterlassen, das Sie allein auf Informationen aus dieser Präsentation gestützt haben. Dies gilt auch dann, wenn diese Informationen ungenau oder unrichtig gewesen sein sollten. Der Vortrag sowie das Handout ersetzen keine Steuerberatung. Copyright: Heisterborg & Partner Steuerberater mbb Alle Rechte vorbehalten. Urheberrechtlich geschützt und vertraulich. Die Wiedergabe, Vervielfältigung, Verbreitung und/oder Bearbeitung sämtlicher Inhalte und Darstellungen des Beitrages sowie jegliche sonstige Nutzung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Heisterborg & Partner Steuerberater mbb gestattet. ÜBER HEISTERBORG Wir sind eine Berater- Kooperation, die auf die Beratung von mittelständischen und kleineren Unternehmen spezialisiert ist. Bereits seit 1951 schenken uns Kunden und Mandanten ihr Vertrauen. An unseren Standorten Stadtlohn, Emsbüren, Gronau-Epe und Münster bieten wir Ihnen umfassende Leistungen im Bereich Steuerberatung, Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung. Unterschiedliche Schwerpunkte verteilt auf fünf Unternehmen, vereint unter einem Dach - so beraten wir Sie lückenlos, und das auch bei außergewöhnlichen Anliegen.

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