Internationale Bilanzierung Thema: Schulden-, Zwischenergebnis- sowie Aufwands- und Ertragskonsolidierung nach HGB und IAS

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Internationale Bilanzierung Thema: Schulden-, Zwischenergebnis- sowie Aufwands- und Ertragskonsolidierung nach HGB und IAS"

Transkript

1 Internationale Bilanzierung Thema: Schulden-, Zwischenergebnis- sowie Aufwands- und Ertragskonsolidierung nach HGB und IAS Hausarbeit zum Seminar: Internationale Bilanzierung Sommersemester 2002 Leitung: Prof. Dr. H. Ostermeier vorgelegt von: Christian Prüfer Mat.-Nr.: Fachsemester Jena,

2 1 Inhalt 1 INHALT EINLEITUNG SCHULDENKONSOLIDIERUNG EINZUZIEHENDE BILANZPOSTEN IN DIE SCHULDENKONSOLIDIERUNG Aktivseite Passivseite Posten unter der Bilanz oder im Anhang KONSOLIDIERUNGSMAßNAHMEN BEI WICHTIGEN BILANZPOSTEN Ausleihungen Geleistete und erhaltene Anzahlungen Rechnungsabgrenzungsposten Rückstellungen DURCHFÜHRUNG DER SCHULDENKONSOLIDIERUNG VERZICHT AUF SCHULDENKONSOLIDIERUNG DIE SCHULDENKONSOLIDIERUNG NACH IAS ZWISCHENERGEBNISELIMINIERUNG GRUNDLAGEN ELIMINIERUNG DER ZWISCHENERGEBNISSE Voraussetzungen für die Eliminierungspflicht ERMITTLUNG DER ZWISCHENERGEBNISSE Überblick Bestimmung der Konzernanschaffungskosten ELIMINIERUNGSPFLICHTIGE UND ELIMINIERUNGSFÄHIGE ZWISCHENERGEBNISSE DER VERZICHT AUF DIE ZWISCHENERGEBNISELIMINIERUNG ZWISCHENERGEBNISELIMINIERUNG NACH IAS AUFWAND- UND ERTRAGSKONSOLIDIERUNG DIE AUFGABE DER AUFWANDS- UND ERTRAGSKONSOLIDIERUNG ERFOLGSERMITTLUNG NACH IAS Definition Nature of Expense Method Cost of Sales Method BEISPIELE AUFWANDS- UND ERTRAGSKONSOLIDIERUNG NACH IAS UND US-GAAP VERGLEICH ZUM HGB QUELLEN

3 2 Einleitung In dieser Hausarbeit geht es um die Betrachtung der folgenden drei Teile der Konzernrechnungslegung von Unternehmen. Schuldenkonsolidierung Zwischenergebniseliminierung Aufwands- und Ertragskonsolidierung Ich werde jeweils erklären, um was es sich handelt und werde darstellen, wie die einzelnen Themen nach den Vorschriften der IAS zu behandeln sind. Zum Teil habe ich die Erläuterungen mit Beispielen unterlegt. 3 Schuldenkonsolidierung,,Die Schuldenkonsolidierung hat die Aufgabe, konzerninterne Forderungen, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Haftungsverhältnisse zu verrechnen." 1 Bedeutung und Umfang der Schuldenkonsolidierung ( 303 HGB) Die Notwendigkeit der Schuldenkonsolidierung ergibt sich zwingend aus der Einheitstheorie. Die Fiktion der rechtlichen Einheit führt dazu, dass Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Konzernunternehmen verrechnet werden. Dabei beschränkt sich die Konsolidierung nicht auf die Bilanzposten Forderungen und Verbindlichkeiten, sondern umfasst alle Vorgänge, die konzerninterne Ansprüche und Verpflichtungen begründen. Für die Schuldenkonsolidierung ist es nicht erforderlich, dass sich Schuldposten und Forderungen in gleicher Höhe oder überhaupt gegenüberstehen. Es darf auf die Schuldenkonsolidierung verzichtet werden, wenn der Grundsatz der Wesentlichkeit beachtet wird. 1 Gräfer et al., 1994, S.113 3

4 303 HGB gilt sowohl für im Wege der Vollkonsolidierung als auch der Quotenkonsolidierung zu erstellende Konzernabschlüsse. Bei Einbeziehung von assoziierten Unternehmen nach der Equity-Methode erfolgt keine Schuldenkonsolidierung. 3.1 Einzuziehende Bilanzposten in die Schuldenkonsolidierung Aktivseite Geleistete Anzahlungen Ausleihungen an verbundene Unternehmen Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital, davon eingefordert Wertpapiere des AV Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen gegen verbundene Unternehmen Sonstige Vermögensgegenstände Sonstige Wertpapiere Schecks und Guthaben bei Kreditinstituten Rechnungsabgrenzungsposten Passivseite Sonstige Rückstellungen Anleihen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und Ausstellung eigener Wechsel Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Rechnungsabgrenzungsposten 4

5 3.1.3 Posten unter der Bilanz oder im Anhang Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten Sonstige Haftungsverhältnisse Konsolidierungsmaßnahmen bei wichtigen Bilanzposten Ausleihungen Unter den in 303 Abs. 1 HGB aufgeführten Ausleihungen versteht man Kapitalforderungen, die auf Geld- oder Finanzgeschäfte zurückgehen. Sie sind unter Ausleihungen an verbundene Unternehmen bei den Finanzanlagen auszuweisen. Ihnen stehen Verbindlichkeiten mit verbundenen Unternehmen gegenüber. Handelt es sich um eine Ausleihung mit Disagio, so steht dem niedrigeren Ausgabebetrag eine Verbindlichkeit mit einem höheren Rückzahlungsbetrag gegenüber. Es ergibt sich ein Differenzbetrag, der erfolgswirksam wird Geleistete und erhaltene Anzahlungen Geleistete und erhaltene Anzahlungen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen unterliegen als konzerninterne Schuldverhältnisse grundsätzlich der Pflicht der Schuldenkonsolidierung. 2 vgl. Rödl & Partner, Konzernrechnungslegung nach HGB, IAS und US-GAAP 5

6 3.2.3 Rechnungsabgrenzungsposten Nach 250 HGB besteht eine Bilanzierungspflicht für alle transitdorischen Abgrenzungsposten. Aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten sind nach 303 Abs. 1 HGB wegzulassen, soweit sie auf Schuldverhältnissen innerhalb des Konsolidierungskreises beruhen. Aufrechnungsdifferenzen entstehen hier nur, wenn der Rückzahlungsbetrag über dem Auszahlungsbetrag liegt Rückstellungen In den Einzelbilanzen freiwillig oder zwingend angesetzte Rückstellungen werden grundsätzlich in die Konzernbilanz übernommen ( 300 Abs. 2 HGB). Eine Konsolidierungspflicht besteht jedoch für Rückstellungen, die zur Abdeckung von Verpflichtungen gegenüber anderen einbezogenen Unternehmen gebildet worden sind ( 303 Abs. 1 HGB). Dies können beispielsweise Verbindlichkeitenrückstellungen, Drohverlustrückstellungen und Rückstellungen für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung sein. Aufwandsrückstellungen sind hingegen nicht in die Schuldenkonsolidierung einzubeziehen. In Ausnahmefällen sind Rückstellungen für Verpflichtungen gegenüber anderen einbezogenen Unternehmen in Aufwandsrückstellungen umzugliedern. So kann etwa bei einer Rückstellung für Gewährleistungen aus Konzernsicht eine Passivierung als Rückstellung für unterlassene Instandhaltungsaufwendungen geboten oder zulässig sein. 3.3 Durchführung der Schuldenkonsolidierung Erfolgsneutrale Schuldenkonsolidierung 3 Im Normalfall der Schuldenkonsolidierung stehen sich Forderungen und Verbindlichkeiten in gleicher Höhe gegenüber. In diesem Fall sind die sich entsprechenden Beträge durch eine Gegenbuchung wegzulassen. Die Bilanzsumme der Konzernbilanz verringert sich. 3 Rödl & Partner, Konzernrechnungslegung nach HGB, IAS und US-GAAP 6

7 Erfolgswirksame Schuldenkonsolidierung 4 Die zu verrechnenden Posten auf der Aktiv- und Passivseite der zu konsolidierenden Unternehmen können sich auch in unterschiedlicher Höhe gegenüberstehen. Aufgrund der Bewertungsvorschriften werden dabei häufiger die Beträge auf der Passivseite höher ausgewiesen als die korrespondierenden Beträge auf der Aktivseite. 3.4 Verzicht auf Schuldenkonsolidierung 303 Abs. 2 HGB gestattet Ausnahmen von der Vollständigkeit der Schuldenkonsolidierung, wenn die wegzulassenden Beträge i.s. der Generalnorm nur von untergeordneter Bedeutung sind. Zur Beurteilung der Frage nach der Wesentlichkeit sind folgende Kriterien heranzuziehen: - Größe - Verwaltungsaufwand - Eliminierungsvolumen - Auswirkung auf die Bilanzsumme Entscheidend für die Beurteilung ist nicht der Einzelbetrag, sondern der Gesamtumfang der nicht eliminierten Posten 3.5 Die Schuldenkonsolidierung nach IAS IAS verpflichtet dazu, sämtliche Ansprüche und Verpflichtungen zwischen einbezogenen Unternehmen (ingroup balances) unabhängig von der Beteiligungsquote möglicher Minderheitsgesellschafter in voller Höhe zu eliminieren. In Fällen von untergeordneter Bedeutung darf, gemäß dem Grundsatz der Materiality, auf die Schuldenkonsolidierung verzichtet werden (Preface to Statements of International Accounting Standards (P.) 12 i.v.m. Framework for the Preparation and Presentation of Financial Statements (F.) 29 f. und Vorspann zu IAS 27). Im Unterschied zur deutschen Rechnungslegung sind auch Eventualgewinne in den notes anzugeben. Solche ungewissen Erfolge 4 Rödl & Partner, Konzernrechnungslegung nach HGB, IAS und US-GAAP 7

8 sind gegebenenfalls in die Schuldenkonsolidierung einzubeziehen und zu eliminieren. 5 4 Zwischenergebniseliminierung 4.1 Grundlagen Aus Sicht der Einheitstheorie handelt es sich bei Lieferungen und Leistungen zwischen Konzernunternehmen um innerbetriebliche Lieferungs- und Leistungsbeziehungen. Daraus resultierende Zwischengewinne und -verluste gelten als noch nicht realisiert, wenn sie den Konzern noch nicht verlassen haben und müssen daher eliminiert werden. Das Realisationsprinzip ( 252 Abs. 1 Nr.4 i.v.m. 298 Abs. 1 HGB) ist demgemäss auch für den Konzern anzuwenden. Die Zwischenergebniseliminierung, geregelt in 304 HGB, verlangt eine Korrektur der Bestandswerte und eine Korrektur der Jahresergebnisse in der Summenbilanz des Konzernabschlusses. Es wird damit sichergestellt, dass Vermögensgegenstände zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aus Sicht des Konzerns angesetzt werden. Die Eliminierungspflicht umfasst alle Vermögensgegenstände des Umlauf- und des Anlagevermögens. 4.2 Eliminierung der Zwischenergebnisse Voraussetzungen für die Eliminierungspflicht - Vorliegen von Vermögensgegenständen 5 Rödl & Partner, Konzernrechnungslegung nach HGB, IAS und US-GAAP 8

9 Objekt eines konzerninternen Umsatzes muss ein Vermögensgegenstand sein; Im Vordergrund stehen Gegenstände des Sachanlage- und Vorratsvermögens, aber auch Beteiligungen, sowie immaterielle Vermögensgegenstände; Die Eliminierungspflicht bezieht sich auf Gegenstände, nicht auf Leistungen; Die Vermögensgegenstände müssen zum Bilanzstichtag im Konzern vorhanden sein. Maßgeblich ist die HB II, nicht der Einzelabschluss. - Lieferungen oder Leistungen einbezogener Unternehmen Die Gegenstände müssen ganz oder teilweise aus Lieferungen oder Leistungen einbezogener Unternehmen resultieren; Tochterunternehmen, die gemäß 295, 296 HGB nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden, sind nicht zu konsolidieren; Lieferungen (oder Leistungen) von Vermögensgegenständen, an denen auch Leistungen Dritter vorgenommen wurden, sind ebenfalls in voller Höhe zu konsolidieren; Bei Dreiecksgeschäften besteht in der Regel keine Konsolidierungspflicht. Jedoch ist dann zu konsolidieren, wenn die Dreiecksgeschäfte als Umgehung der Zwischenergebniseliminierungspflicht aufzufassen sind. 4.3 Ermittlung der Zwischenergebnisse Überblick Einzelbilanzwert der VG ggf. nach Anpassung an konzerneinheitliche Bewertung (HB II)./. Aus Konzernsicht ( Einheitstheorie ) zulässiger Bilanzwert - Konzernanschaffungskosten - Konzernherstellungskosten = Zwischengewinn (>0) bzw. Zwischenverlust (<0) 6 6 Rödl & Partner, Konzernrechnungslegung nach HGB, IAS und US-GAAP 9

10 Der Zwischengewinn (Zwischenverlust) ergibt sich demgemäss als positive (negative) Differenz zwischen dem Wert, der aus den Einzelbilanzen der TU in die Summenbilanz einfließt - dies ist der ggf. in der HB II an einheitliche Bewertungsgrundsätze angepasste Bilanzwert - und dem Wert, der dem Vermögensgegenstand unter der aus Konzernsicht maßgebenden Einheitstheorie beikommt. Letzterer Wert wird als Konzernanschaffungskosten oder als Konzernherstellungskosten bezeichnet Bestimmung der Konzernanschaffungskosten Die Konzernanschaffungskosten sind immer dann zu ermitteln, wenn der betreffende Vermögensgegenstand von einem aus Konzernsicht fremden Unternehmen bezogen und im Konzernkreis noch keiner Be- oder Verarbeitung unterzogen wurde. Zur Ermittlung der Konzernanschaffungskosten ist nach 298 Abs. 1 HGB die Umschreibung der Anschaffungskosten in 255 Abs. 1 HGB auf den Konzernabschluss entsprechend anzuwenden. Zu den Konzernanschaffungskosten gehören auch alle bei anderen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen direkt zurechenbaren Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung angefallen sind. Sind die konzerninternen Transaktionskosten auf Leistungen eines einbezogenen Unternehmens zurückzuführen (z.b. Transport oder Montageleistungen), so sind diese Kosten um evtl. Zwischenergebnisse bzw. Erfolgsbestandteile zu bereinigen. Strittig ist die Behandlung von an Dritten geleistete Aufwendungen, die bei Betrachtung des Konzerns als rechtliche Einheit überhaupt nicht entstanden wären wie z.b. Gebühren für die Beurkundung, die Eintragung in das Grundbuch sowie Steuern, die für die Übertragung eines Vermögensgegenstandes von einem Konzernunternehmen zum anderen entstehen. Nach der hier vertretenen Auffassung wird vor allem unter Betonung des 10

11 Periodisierungsgrundsatzes eine Hinzurechnung zu den Konzernanschaffungskosten befürwortet. Wenn ein Vermögensgegenstand von einem einbezogenen Unternehmen selbst erstellt und nicht von außen fremdbezogen wurde, ist dieser Vermögensgegenstand zu Konzernherstellungskosten zu bewerten. Zur Ermittlung der Herstellungskosten ist nach 298 Abs. 1 HGB die Definition der Herstellungskosten nach 255 Abs. 2 und Abs. 3 HGB maßgeblich. Die Untergrenze und Obergrenze der Konzernherstellungskosten lassen sich in der folgenden Übersicht darstellen: Aktivierungspflichtige Einzelkosten Materialeinzelkosten Konzernherstellungskosten + Fertigungseinzelkosten + Sondereinzelkosten der Fertigung Konzernkor- + aus Konzernsicht aktivierungspflichtige rekturen Herstellungskosten (Einzelkosten) - aus Konzernsicht nicht aktivierungsfähige Herstellungskosten (Einzelkosten) = Untergrenze der Konzernherstellungskosten Aktivierungsfähige Konzern- Gemeinkosten + angemessene Teile der notwendigen herstellungskosten Materialgemeinkosten + angemessene Teile der notwendigen Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens + Kosten der allgemeinen Verwaltung + Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversorgung + zurechenbare Zinsen für Fremdkapital Konzernkor- + aus Konzernsicht aktivierungspflichtige rekturen Herstellungskosten (Gemeinkosten) - aus Konzernsicht nicht aktivierungspflichtige Herstellungskosten (Gemeinkosten) = Obergrenze der Herstellungskosten 7 Art der Konzernherstellungskosten Bestanteile der Konzernherstellungskosten 4.4 Eliminierungspflichtige und eliminierungsfähige Zwischenergebnisse Durch die Gegenüberstellung des HB II Wertes mit den sich ergebenden Konzernherstellungskosten lässt sich unmittelbar der Zwischenerfolg ermitteln. Dabei lassen sich drei Fallkonstellationen unterscheiden: 7 Rödl & Partner, Konzernrechnungslegung nach HGB, IAS und US-GAAP 11

12 Konstellation 1 Konstellation 2 Konstellation 3 8 Eliminierungspflichtige Zwischengewinne (-verluste) sind zwingend zu bereinigen. Für eliminierungsfähige Bestandteile der Zwischengewinne (- verluste) besteht ein Wahlrecht. Jedoch wird der Ermessensspielraum durch die Grundsätze der konzerneinheitlichen Bewertung und der Konsolidierungsmethodenstetigkeit erheblich eingeschränkt. Es besteht 8 Baetge, Kirsch, Thiele, Konzernbilanzen, 5. überarbeitete Auflage, IDW Verlag Düsseldorf

13 daher nur bis zur endgültigen Festlegung der Bewertungsrichtlinien ein Ermessensspielraum. Zusätzlich ist das - im Einzel- wie im Konzernabschluss geltende - Niederstwertprinzip zu beachten. 4.5 Der Verzicht auf die Zwischenergebniseliminierung Nach 304 Abs. 2 Nr.1 HGB darf auf eine Zwischenergebniseliminierung nur verzichtet werden, wenn zwei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: Lieferung oder Leistung zu üblichen Marktbedingungen Übliche Marktbedingungen liegen dann vor, wenn die verrechneten Preise den Preisen entsprechen, die auch mit Konzernfremden vereinbart worden wären. Jedoch ist die Beurteilung äußerst schwierig, wenn für die erbrachte Lieferung kein Marktpreis existiert. In solchen Fällen darf nur dann auf eine Zwischenergebniseliminierung verzichtet werden, wenn der Preis zu üblichen Kalkulationen kalkuliert worden ist. Unverhältnismäßig hoher Ermittlungsaufwand Bei der Prüfung, ob ein unverhältnismäßig hoher Aufwand erforderlich ist, wird es vor allem auf das Verhältnis des Gesamtaufwands zu dem Aufwand für die Zwischenergebniseliminierung ankommen. Damit ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit bzw. der Grundsatz der Wesentlichkeit berücksichtigt. Nach 304 Abs. 3 HGB darf auf eine Zwischenergebniseliminierung verzichtet werden, wenn die Zwischenergebnisse für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung sind. Bei der Prüfung, ob eine Zwischenerfolgseliminierung von untergeordneter Bedeutung für den Konzernabschluss ist, darf nicht auf den einzelnen Geschäftsvorfall abgestellt werden, sondern es ist die 13

14 Summe der potentiell befreiten Zwischenerfolge in Relation zu den insgesamt zu eliminierenden Zwischenerfolgen zu würdigen. 4.6 Zwischenergebniseliminierung nach IAS Bei innerkonzernlichen Lieferungen sind unterschiedliche Wertansätze möglich, da sich die anzusetzenden Anschaffungs- und Herstellungskosten nach HGB und IAS hinsichtlich ihrer Wahl- und Pflichtbestandteile unterscheiden. Ebenso wie nach HGB bei Vollkonsolidierung werden Upstream- und Downstream- Geschäfte nicht unterschiedlich behandelt. In beiden Fällen erfolgt vielmehr eine vollständige Zwischenergebniseliminierung ( IAS i.v.m. IAS 27.18), sofern die Konzernanschaffungs- oder Herstellungskosten am Absatzmarkt realisierbar sind (recoverable amount). Die Eliminierung von Zwischenergebnissen darf in Fällen von untergeordneter Bedeutung unterbleiben (P.12 i.v.m. F.29 f. sowie den Vorspann zu IAS 27). Ein Verzicht auf die Zwischenergebniseliminierung bei Geltung üblicher Marktbedingungen ist bei IAS nicht vorgesehen. 5 Aufwand- und Ertragskonsolidierung 5.1 Die Aufgabe der Aufwands- und Ertragskonsolidierung Die Einheitstheorie bildet auch die Grundlage für die Konsolidierung der GuV. Danach können nur Aufwendungen u. Erträge in die GuV eingehen, die nicht auf Geschäftsbeziehungen zu Konzernunternehmen beruhen. Damit wird dem Grundgedanken Rechnung getragen, dass ein rechtlich einheitliches Konzernunternehmen keine Aufwendungen und Erträge aus innerbetrieblichen Transaktionen zwischen den Konzerngliedern 14

15 ausweisen kann. Das Realisationsprinzip findet entsprechend Anwendung. Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung findet Anwendung auf alle durch Voll- oder Quotenkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen (keine GuV-Konsolidierung bei assoziierten Unternehmen). Als Gliederung der Konzern - GuV kommt nur die ungekürzte Form des Gesamt- oder des Umsatzkostenverfahrens nach 275 Abs.2 oder 3 HGB in Frage. Besonderheiten: Abs. 2 HGB: Gewinn/Verlust der auf andere Gesellschafter entfällt Abs. 4 Nr. 2 HGB: Gesonderter Ausweis des auf AU entfallenden Ergebnisses. Die Konzern-GuV wird ähnlich wie die Konzernbilanz in drei Schritten ermittelt: 1. Vereinheitlichung der originären Einzel- GuV der Konzernunternehmen. - Berücksichtigung der Auswirkungen des Grundsatzes der Einheitlichkeit von Ansatz und Bewertung; - Evtl. Umwandlung der GuV von GKV nach UKV oder umgekehrt; - Umrechnung der GuV ausländischer Tochterunternehmen in die Konzernwährung; - Anpassung der in Anspruch genommenen größenabhängigen Erleichterungen ( 276 HGB). 2. Addition der ermittelten Einzelergebnisse in einer Summen- GuV. 3. Konsolidierung von aus Konzernsicht nicht vorhandenen oder umzugliedernden Aufwendungen und Erträge (Aufwands- und Ertragskonsolidierung). 15

16 5.2 Erfolgsermittlung nach IAS Definition In der GuV-Rechnung nach IAS werden Erträge und Aufwendungen ausgewiesen. Eine Berücksichtigung dieser Größen ist nur möglich, wenn sie bestimmte Definitionen erfüllen. Positive und negative Erfolgskomponenten können durch die Geschäftstätigkeit oder sonstige Unternehmenstätigkeit bedingt sein. 9 Sie können regelmäßig anfallen, müssen aber nicht. Es ergibt sich folgende Unterteilung: Positive Erfolgskomponenten Negative Revenues Gains Expenses Losses Durch Geschäftstätigkeit: - Umsatzerlöse - Zinserträge - Mieterträge 10 Durch sonstige Untern.-tätigkeit: - Zuschreibung von Assets - Veräußerungsgewinne Durch Geschäftstätigkeit: - Umsatzkosten - Zinsaufwand - Mietaufwand Durch sonstige Untern.-tätigkeit: - Außerplanmäßige Abschreibungen - Veräußerungsverluste Nature of Expense Method 11 Nach IAS kann die GuV-Rechnung sowohl nach dem Gesamtkostenverfahren als auch nach dem Umsatzkostenverfahren durchgeführt werden. Die formalen Vorschriften sind in IAS 1 (Presentation of Financial Statements) geregelt. Auch für die Gliederung der GuV-Rechnung existieren nur wenige formale Anforderungen. Jede Darstellung ist anwendbar, sofern eine Fair Presentation der Informationen erfolgt. 1. Umsatzerlöse Income Statement 2. Sonstige betriebliche Erträge 9 Vgl. Coenenberg, A.G. (Jahresabschluss) S Buchholz, Internationale Rechnungslegung, 2. Auflage, E. Schmidt Verlag, S Buchholz, Internationale Rechnungslegung, 2. Auflage, E. Schmidt Verlag, S

17 3. Bestandsveränderung fertiger/ unfertiger Erzeugnisse 4. Materialaufwand 5. Personalaufwand 6. Abschreibungen 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen "="Betriebsergebnis 8. Finanzerträge 9. Finanzaufwendungen "=" Ergebnis vor Steuern 10. Ertragssteuern "=" Ergebnis nach Steuern 11. Außerordentliches Ergebnis "=" Gewinn/Verlust Abbildung 1: Income Statement (Nature of Expense Method IAS) Cost of Sales Method 12 Das Schema für das Umsatzkostenverfahren (Cost of Sales Method) nach IAS kann in vergleichbarer Weise aufgebaut werden wie das Schema für das Gesamtkostenverfahren. Unterschiede ergeben sich nur hinsichtlich der Darstellung des Betriebsergebnisses. Die folgende Abbildung beschränkt sich auf diesen Ergebnisteil. 1. Umsatzerlöse 2. Umsatzaufwand "=" Bruttoergebnis vom Umsatz 3. Sonstige betriebliche Erträge 4. Vertriebskosten 5. Allgemeine Verwaltungskosten Income Statement 6. Sonstige betrieblichen Aufwendungen "=" Betriebsergebnis Abbildung 2: Income Statement (Cost of Sales Method - IAS) 12 Buchholz, Internationale Rechnungslegung, 2. Auflage, E. Schmidt Verlag, S

18 5.3 Beispiele Beispiel für Ausweis als Bestandserhöhung an fertigen und unfertigen Erzeugnissen: Die Konzerngesellschaft A liefert an das Konzernunternehmen B selbst hergestellte Vermögensgegenstände. B hat diese am Jahresende noch nicht wieder veräußert. Aus Konzernsicht liegen keine Umsatzerlöse, sondern Bestandsveränderungen vor, was eine Umgliederung notwendig macht. Sind beim Verkaufsvorgang zwischen A und B Zwischenerfolge realisiert worden, so sind die Bestandserhöhungen um Zwischengewinne zu kürzen bzw. um Zwischenverluste zu erhöhen Aufwands- und Ertragskonsolidierung nach IAS und US- GAAP Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung nach IAS (IAS 27) und US- GAAP (ARB No.51) erfolgt analog 305 HGB. Es müssen sowohl die Umsatzerlöse als auch andere Erträge aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen gegen die entsprechenden Aufwendungen eliminiert werden Vergleich zum HGB Handelsrechtlich sind wie bei IAS die beiden Verfahren zur Erfolgsermittlung vorgesehen. Die Schemata sind detailliert in $ 275 Abs. 2 und 3 HGB festgelegt. Auch im Handelsrecht kann das Gesamtergebnis in die Bestandteile Betriebsergebnis, Finanzergebnis und außerordentliches Ergebnis unterteilt werden. Ein gesonderter Ausweis des Betriebsergebnisses ist nicht vorgesehen. Dafür wird das Ergebnis der 13 Werner Kresse, Die neue Schule des Bilanzbuchhalters, Band 2, 7. Auflage, Taylorix Fachverlag Stuttgart 1995, S Rödl & Partner, Konzernrechnungslegung nach HGB, IAS und US-GAAP 18

19 gewöhnlichen Geschäftstätigkeit als Summe aus Betriebs- und Finanzergebnis ausgewiesen. 15 Der Erfolg je Aktie wird nicht gesondert ausgewiesen. Die Eigenkapitalmehrung der Bilanz entspricht dem Gewinn der GuV- Rechnung, da erfolgsneutrale Zuschreibungen nach dem IAS Muster im Handelsrecht nicht erlaubt sind. Die formalen Vorschriften für die Darstellung der GuV-Rechnung sind im Handelsrecht sehr viel umfangreicher als nach IAS. Insoweit bestehen aus formaler Sicht zahlreiche Differenzen zwischen den Regelungen nach IAS und HGB. Darüber hinaus ergeben sich materielle Unterschiede zwischen HGB und IAS. Der wichtigste direkte Unterschied ergibt sich aus dem Umfang der Herstellungskosten für die Lagermenge. Im Handelsrecht bestehen zahlreiche Bewertungswahlrechte mit entsprechenden Erfolgswirkungen. Eine derartige Erfolgsbeeinflussung ist nach den IAS-Regelungen nicht möglich, da die Bewertung grundsätzlich auf Vollkostenbasis vorzunehmen ist. Hierdurch wird der bilanzpolitische Spielraum der Unternehmen eingeschränkt, sodass die Vollkostenbewertung insoweit als vorteilhaft anzusehen ist. 16 Außerdem bestehen zahlreiche indirekte Unterschiede zwischen IAS und HGB. Da die GuV quasi das zeitraumbezogene Gegenstück zur Bilanz ist, müssen sich alle Ansatz- und Bewertungsdifferenzen in der GuV- Rechnung niederschlagen Quellen Handelsgesetzbuch, 37. Auflage 2001 Guido A. Scheld; Konzernbilanzpolitik, Peter Lang Verlag 1994 Werner Kresse; Die neue Schule des Bilanzbuchhalters, Band 2, 7. Auflage, Taylorix Fachverlag Stuttgart 1995 Rödl & Partner; Konzernrechnungslegung nach HGB, IAS und US- GAAP 15 Vgl. Buchholz, Internationale Rechnungslegung, 2. Auflage, E. Schmidt Verlag, S Vgl. Buchholz, Internationale Rechnungslegung, 2. Auflage, E. Schmidt Verlag, S Vgl. Buchholz, Internationale Rechnungslegung, 2. Auflage, E. Schmidt Verlag, S

20 Buchholz; Internationale Rechnungslegung, 2. Auflage, Erich Schmidt Verlag 2002 Baetge, Kirsch, Thiele; Konzernbilanzen, 5. überarbeitete Auflage, IDW Verlag Düsseldorf

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur 3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII Internationale Rechnungslegung IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur 3. Musterklausur 1 3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII

Mehr

Zweck des Konzernabschlusses

Zweck des Konzernabschlusses Buchhaltung und Bilanzierung Konzernabschluss Inhalte dieser Einheit Zweck des Konzernabschlusses Begriffsdefinitionen Konsolidierungsformen Vollkonsolidierung Quotenkonsolidierung 1 Zweck des Konzernabschlusses

Mehr

SQ IT-Services GmbH, Schöneck. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012

SQ IT-Services GmbH, Schöneck. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 SQ IT-Services GmbH, Schöneck Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 Bilanz zum 31. Dezember 2012 AKTIVA PASSIVA 31.12.2012 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2011

Mehr

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Tom Tailor GmbH. Hamburg

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Tom Tailor GmbH. Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Tom Tailor GmbH Hamburg 2011 Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Konzernrechnungslegung

Konzernrechnungslegung Konzernrechnungslegung 1 Notwendigkeit und Funktion des Konzernabschlusses 1.1 Unzulänglichkeit der Einzelabschlüsse zusammengeschlossener Unternehmen 1.2 Funktion des Konzernabschlusses: Information 2

Mehr

Handelsrechtlicher Jahresabschluss zur Offenlegung

Handelsrechtlicher Jahresabschluss zur Offenlegung Handelsrechtlicher Jahresabschluss zur Offenlegung für das Geschäftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 LION Smart GmbH Dieselstr. 22 85748 Garching Steuernummer: 9143/157/61191 Angaben in Euro soweit nicht

Mehr

Testatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg. Jahresabschluss zum 30. September 2013. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Testatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg. Jahresabschluss zum 30. September 2013. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Testatsexemplar Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg Jahresabschluss zum 30. September 2013 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers "PwC" bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft

Mehr

1 Einleitung. Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die zwei der folgenden drei Merkmale nicht über

1 Einleitung. Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die zwei der folgenden drei Merkmale nicht über Funktionen der Bilanz 1 1 Einleitung DerJahresabschlussbestehtbeiKapitalgesellschaften(einschließlichjenerPersonengesell schaften, bei denen keine natürliche Person Vollhafter ist, wie typischerweise bei

Mehr

Solar Application GmbH, Freiburg Bilanz zum 31. Dezember 2012

Solar Application GmbH, Freiburg Bilanz zum 31. Dezember 2012 Solar Application GmbH, Freiburg Bilanz zum 31. Dezember 2012 AKTIVA PASSIVA 31.12.2012 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2011 EUR EUR EUR EUR EUR A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL II. Sachanlagen I. Gezeichnetes

Mehr

IAS. Übung 7. ) Seite 1

IAS. Übung 7. ) Seite 1 IAS Übung 7 ) Seite 1 Erklären Sie die Ursachen für die Entstehung von latenten im IAS-Abschluss. Wann sind latente anzusetzen? Wie sind diese zu bewerten und auszuweisen? ) Seite 2 Grundlagen: IAS 12

Mehr

Teilgebiet: Bilanzpolitik. a) Welche grundsätzlichen Ziele können mit Bilanzpolitik verfolgt werden?

Teilgebiet: Bilanzpolitik. a) Welche grundsätzlichen Ziele können mit Bilanzpolitik verfolgt werden? Vorleistungsklausur im Wahlpflichtfach Rechnungswesen im WS 2005/2006 Seite 1/6 Teilgebiet: Bilanzpolitik Aufgabe 1 (20 Punkte) a) Welche grundsätzlichen Ziele können mit Bilanzpolitik verfolgt werden?

Mehr

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 2. Musterklausur

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 2. Musterklausur Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur 2. Musterklausur

Mehr

Gesamtabschluss. Referent. Dipl.-Wirtschaftsmathematiker Dr. Harald Breitenbach Wirtschaftsprüfer. Boppard, den 11. September 2012

Gesamtabschluss. Referent. Dipl.-Wirtschaftsmathematiker Dr. Harald Breitenbach Wirtschaftsprüfer. Boppard, den 11. September 2012 Gesamtabschluss Referent Dipl.-Wirtschaftsmathematiker Dr. Harald Breitenbach Wirtschaftsprüfer Boppard, den 11. September 2012 Copyright Mittelrheinische Treuhand GmbH 2012 1. Betriebswirtschaftliche

Mehr

Testatsexemplar Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014

Testatsexemplar Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 Testatsexemplar Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 AMP Biosimilars AG, Hamburg (vormals Capital Three AG, Gottmadingen) 27. Februar 2015 ANLAGENVERZEICHNIS 1. Bilanz zum 31. Dezember 2014 2. Gewinn-

Mehr

Solar Application GmbH, Freiburg im Breisgau. Bilanz zum 31. Dezember 2013

Solar Application GmbH, Freiburg im Breisgau. Bilanz zum 31. Dezember 2013 Solar Application GmbH, Freiburg im Breisgau Bilanz zum 31. Dezember 2013 AKTIVA PASSIVA 31.12.2013 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2012 Euro Euro Euro Euro A. Anlagevermögen 403.177,00 424.489,00 A. Eigenkapital

Mehr

ABCD. Bestätigungsvermerk. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008. Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG Berlin

ABCD. Bestätigungsvermerk. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008. Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG Berlin ABCD Bestätigungsvermerk Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG Berlin KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH

Mehr

Vorlesung 4. Semester

Vorlesung 4. Semester Vorlesung 4. Semester Modul Wirtschaftsprüfung WP/CIA/CCSA Jan Schmeisky März/April/Mai 2012 1 Gliederung 4. Semester Rahmenbedingungen der Abschlussprüfung 1. Warm up 2. Verbindlichkeiten 3. Rückstellungen

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Umstellung der Rechnungslegung von US-GAAP auf IFRS

Umstellung der Rechnungslegung von US-GAAP auf IFRS Umstellung der Rechnungslegung von US-GAAP auf IFRS Januar 2008 1 IFRS: Zusammenfassung für GJ 2007 Keine wesentlichen Unterschiede der Finanzkennzahlen EBIT Verbesserung von 3 Millionen EUR: Höhere Rückstellungsbildung

Mehr

PANTALEON ENTERTAINMENT GMBH, BERLIN BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2013 P A S S I V A

PANTALEON ENTERTAINMENT GMBH, BERLIN BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2013 P A S S I V A PANTALEON ENTERTAINMENT GMBH, BERLIN BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2013 A K T I V A P A S S I V A 31.12.2013 31.12.2012 A. ANLAGEVERMÖGEN I. Sachanlagen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.456,00

Mehr

IWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium. Klausur: Steuern und Bilanzen

IWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium. Klausur: Steuern und Bilanzen Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität Hagen IWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium Klausur: Steuern und Bilanzen Lösungshinweise zur

Mehr

Vorlesung Buchführung / Bilanzierung

Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Unit 2.4.: Bewertung der Rückstellungen und Verbindlichkeiten Ansatz Ausweis -Bewertung 1 Begriff und Arten der Rückstellungen Verpflichtungen des Unternehmens Grund

Mehr

Inhalt. IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung

Inhalt. IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 5 4. Negativabgrenzung... 6 5. Wesentliche Inhalte... 7 6. Beispiel... 8 www.boeckler.de August 2014 1/8 1.

Mehr

Die ABC-GmbH und die XYZ-AG werden in einen gemeinsamen Konzernabschluss einbezogen.

Die ABC-GmbH und die XYZ-AG werden in einen gemeinsamen Konzernabschluss einbezogen. Konzernrechnungslegung (Eva Deutsch-Goldoni) Beispiel 1 2007-05-04 (20 Punkte) Die ABC-GmbH und die XYZ-AG werden in einen gemeinsamen Konzernabschluss einbezogen. Aufgabenstellungen: Führen Sie die Konsolidierungsbuchungen

Mehr

Filmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014.

Filmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014. Filmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 Bilanz A K T I V A P A S S I V A 31.12.2014 Vorjahr 31.12.2014 Vorjahr EUR

Mehr

Stadtwerke Bad Harzburg GmbH

Stadtwerke Bad Harzburg GmbH Stadtwerke Bad Harzburg GmbH Tätigkeitsabschlüsse für Tätigkeiten nach 6 b Abs. 3 S. 1 EnWG für das Geschäftsjahr 2012 Tätigkeitsabschlüsse für Tätigkeiten nach 6 b Abs. 3 S. 1 EnWG (Strommetz) A k t i

Mehr

CCH Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg (vormals: Kronen tausend907 GmbH & Co. Vorrats KG, Berlin)

CCH Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg (vormals: Kronen tausend907 GmbH & Co. Vorrats KG, Berlin) CCH Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg (vormals: Kronen tausend907 GmbH & Co. Vorrats KG, Berlin) Bilanz zum 31. Dezember 2013 AKTIVA PASSIVA Stand am Eröffnungsbilanz Stand am Eröffnungsbilanz 31. Dezember

Mehr

Überblick Jahresabschluss

Überblick Jahresabschluss Bewertung Erstbewertung Folgebewertung Anschaffungskosten Herstellungskosten planmäßig Abschreibungen außerplanmäßig Zuschreibungen Ausweis Aktivseite Aktivierungsgrundsatz Aktivierungsverbote Aktivseite

Mehr

Der Vorsteuergewinn ist 3.700 Tsd., die Ertragsteuer 2.722,5 Tsd.. Es ergibt sich ein Ertragsteuersatz von 2.722,5./. 3.700 = 0,736 oder 73,6 %.

Der Vorsteuergewinn ist 3.700 Tsd., die Ertragsteuer 2.722,5 Tsd.. Es ergibt sich ein Ertragsteuersatz von 2.722,5./. 3.700 = 0,736 oder 73,6 %. Lösungen zu den Beispielen der Schrift Rechnungslegung nach neuem HGB 149 Lösung zu Beispiel 51 Nr. 1: Aktive latente Steuern Die angegebenen Ansatz- und Bewertungsabweichungen der Handelsbilanz der A

Mehr

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur Musterklausur

IWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur Musterklausur Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur Musterklausur

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort...

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... Inhaltsverzeichnis Vorwort.... V 1 Zweck und Hintergrund des Konzernabschlusses... 1 1.1 Der Konzern.... 2 1.1.1 Unternehmensverbindungen im Aktienrecht.... 5 1.1.1.1 Mehrheitsbesitz... 6 1.1.1.2 Abhängigkeit...

Mehr

S T R A T E C NewGen GmbH. 75217 Birkenfeld. Jahresabschluss. zum

S T R A T E C NewGen GmbH. 75217 Birkenfeld. Jahresabschluss. zum S T R A T E C NewGen GmbH 75217 Birkenfeld Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 - 2-1. Allgemeine Bemerkungen 1.1. Art und Umfang des Auftrags Die Geschäftsführung der Gesellschaft S T R A T E C NewGen

Mehr

Vorlesung Buchführung / Bilanzierung

Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Vorlesung Buchführung / Bilanzierung Unit 2.3.: Bewertung der Rechnungsabgrenzungsposten Ansatz Ausweis -Bewertung 1 1. Ansatz 250 I HGB: Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben

Mehr

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen und dargestellt anhand von Fallbeispielen Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien

Mehr

Tag der Kommune. Gesamtabschluss. Idstein, den 23.09.2010. Referent: Prof. Dr. Günter Penné

Tag der Kommune. Gesamtabschluss. Idstein, den 23.09.2010. Referent: Prof. Dr. Günter Penné Tag der Kommune Idstein, den 23.09.2010 Referent: Prof. Dr. Günter Penné Tag der Kommune: Umstellungsprozess 2 Tag der Kommune: Der Rhein-Main-Donau Kanal: Aufwendig zu errichten, sehr teuer und hat wenig

Mehr

GRUNDLAGEN DER KONZERNRECHNUNGSLEGUNG

GRUNDLAGEN DER KONZERNRECHNUNGSLEGUNG Schwerpunkt Rechnungswesen 8. Semester Teil der Vorlesung Bilanzierung und Bilanzanalyse Gesetzliche Grundlagen: 271 HGB 290-315 HGB Konzernabschluss Befreiungsverordnung 1 Aufbau der Vorlesung: Entsprechend

Mehr

Übungsbuch Konzernbilanzen

Übungsbuch Konzernbilanzen Übungsbuch Konzernbilanzen Aufgaben und Fallstudien mit Lösungen 4., vollständig aktualisierte und erweiterte Auflage von Prof. Dr. Dr. h.c. Jörg Baetge Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof.

Mehr

Wirtschaftsprüfung / Steuern Prof. Dr. H.R. Skopp Vorlesung vom 06.11.03

Wirtschaftsprüfung / Steuern Prof. Dr. H.R. Skopp Vorlesung vom 06.11.03 06/11/03 www.tommy-todeskante.com Page 1 of 5 Wirtschaftsprüfung / Steuern Prof. Dr. H.R. Skopp Vorlesung vom 06.11.03 Exkurs: Verbuchung Erhaltener Anzahlungen s.h. hierzu: Horschitz/Groß/Weidner Bilanzsteuerrecht

Mehr

Geschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert

Geschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert Entgeltlich erworbener Geschäfts- und HB StB Ein entgeltlich erworbener (derivativer) Geschäfts- oder ist nach Handels- und Steuerrecht in der Bilanz auszuweisen. Unterschiede ergeben sich bei der Abschreibung.

Mehr

Bilanzierung des Anlagevermögens

Bilanzierung des Anlagevermögens Buchhaltung und Bilanzierung Bilanzierung des Anlagevermögens Inhalte dieser Einheit Definition des Anlagevermögens Grundsätze der Bewertung abnutzbares / nicht abnutzbares Anlagevermögen Wertansätze für

Mehr

PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2013 Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband Baden-Württemberg e.v. Stuttgart Inhalt 1. Prüfungsauftrag 2. Prüfungsvorgehen 3. Prüfungsergebnis 4. Darstellung

Mehr

Bewertung der Schulden

Bewertung der Schulden 1 Maßgebliche Regelungen des HGBs 246 Vollständigkeit Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich

Mehr

Bewegungsbilanz. Beständedifferenzbilanz

Bewegungsbilanz. Beständedifferenzbilanz Bewegungsbilanz Beständedifferenzbilanz Es ist sinnvoll, die Jahresabschlussanalyse durch eine Untersuchung abzurunden, die Einblick gibt, wie das Finanzierungspotential verwendet wurde. Instrument hierfür

Mehr

Konzernrechnungslegung

Konzernrechnungslegung Vorbereitungskurs Bilanzbuchhalterprüfung Schärding 2007-2008 Kap. 11 by Helmut Mann, Selbständiger Buchhalter, 4943 Geinberg Vorbereitungskurs zur Bilanzbuchhalterprüfung 2007/2008 WIFI Schärding Der

Mehr

WTS Aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

WTS Aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft WTS Aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Agenda 1. Einleitung 2. Prüfungsschema 3. Sonderthemen 4. Lösungs- und Gestaltungsansätze 07. Juni 2007 2 Einleitung Was geht nicht mehr? Unschädliche

Mehr

Ausgewählte Aspekte des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes BilMoG aus Sicht der Versicherungswirtschaft

Ausgewählte Aspekte des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes BilMoG aus Sicht der Versicherungswirtschaft Ausgewählte Aspekte des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes BilMoG aus Sicht der Versicherungswirtschaft 2 Gliederung Grundlagen des BilMoG Wichtige Änderungen im Überblick Änderungsvorschläge der Versicherungswirtschaft

Mehr

Konzernrechnungslegung

Konzernrechnungslegung Konzernrechnungslegung Vorlesung mit integrierter Übung Dipl. Kfm. WP StB Karl Petersen Dipl. Kfm. StB Dr. Christian Zwirner TU Ilmenau Sommersemester 2010 1 Inhalte der Veranstaltung 1. Grundlagen der

Mehr

IAS 7 KAPITALFLUSSRECHNUNG

IAS 7 KAPITALFLUSSRECHNUNG IAS 7 KAPITALFLUSSRECHNUNG Zielsetzung Grundlage zur Beurteilung der Fähigkeit liquide Mittel zu erwirtschaften Informationen über Bewegungen der liquiden Mittel durch eine Kapitalflussrechnung 2 Anwendungsbereich

Mehr

Jahresabschluss 31.12.2010

Jahresabschluss 31.12.2010 Verband: RWGV, Münster Land: NRW Regierungsbezirk: Detmold Kreis: Paderborn Jahresabschluss 31.12.2010 Energie-Bürger-Genossenschaft Delbrück-Hövelhof eg Thülecke 12 33129 Delbrück Bestandteile Jahresabschluss

Mehr

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Mehr

NTCS BILANZ KONZERNKONSOLIDIERUNG. 10/03/13 BMD Systemhaus GmbH, Steyr Die Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch BMD!

NTCS BILANZ KONZERNKONSOLIDIERUNG. 10/03/13 BMD Systemhaus GmbH, Steyr Die Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch BMD! NTCS BILANZ KONZERNKONSOLIDIERUNG 10/03/13 BMD Systemhaus GmbH, Steyr Die Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch BMD! INHALT I. DEFINITION KONZERNABSCHLUSS... 3 II. KONZERNMASTER...

Mehr

Buchhaltung und Bilanzierung Bilanzierung des Anlagevermögens

Buchhaltung und Bilanzierung Bilanzierung des Anlagevermögens Buchhaltung und Bilanzierung Bilanzierung des Anlagevermögens Inhalte dieser Einheit Definition des Anlagevermögens Grundsätze der Bewertung abnutzbares / nicht abnutzbares Anlagevermögen Wertansätze für

Mehr

RS - Balanced Scorecard Version 2.4. Übersicht Planjahr 2008 Statusampel zu den vier einzelnen Sichten Finanzen

RS - Balanced Scorecard Version 2.4. Übersicht Planjahr 2008 Statusampel zu den vier einzelnen Sichten Finanzen RS - Balanced Scorecard Version 2.4 Übersicht Planjahr 2008 Statusampel zu den vier einzelnen Sichten Finanzen Kunden interne Prozesse Lernen und Entwicklung Sichten Eingaben Auswertungen Sonstiges Balanced

Mehr

Übersicht Rechnungswesen

Übersicht Rechnungswesen Übersicht Rechnungswesen Rechnungswesen extern Dokumentation steuerliche handelsrechtliche Vorschriften Finanz- Buchhaltung Dokumentation Betriebsintern betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte Steuerbilanz

Mehr

Bilanz zum 30. September 2013

Bilanz zum 30. September 2013 VMS Deutschland Holdings GmbH, Darmstadt Bilanz zum 30. September 2013 Aktiva Passiva 30.09.2013 30.09.2012 30.09.2013 30.09.2012 A. Anlagevermögen A. Eigenkapital Finanzanlagen I. Gezeichnetes Kapital

Mehr

- ANSICHTSEXEMPLAR - - Dieser Jahresabschluss ist ausschließlich in Papierform maßgeblich - PIER Tempo Zeitarbeit GmbH Hamburg

- ANSICHTSEXEMPLAR - - Dieser Jahresabschluss ist ausschließlich in Papierform maßgeblich - PIER Tempo Zeitarbeit GmbH Hamburg PIER Tempo Zeitarbeit GmbH Hamburg Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 - ANSICHTSEXEMPLAR - Ausfertigung von I Anlagen 1 JAHRESABSCHLUSS 1.1 Bilanz zum 31. Dezember 2012 1.2 Gewinn- und Verlustrechnung

Mehr

Übungsaufgaben (Wertpapiere der Liquiditätsreserve)

Übungsaufgaben (Wertpapiere der Liquiditätsreserve) Übungsaufgaben (Wertpapiere der Liquiditätsreserve) Aufgabe Die Rhein-Ruhr-Bank AG bewertet die Wertpapiere der Liquiditätsreserve nach den Vorschriften des HGB. Welche der folgenden Aussagen sind in diesem

Mehr

Konzernrechnungslegung

Konzernrechnungslegung Konzernrechnungslegung Vorlesung mit integrierter Übung Dipl.-Kfm. WP StB Karl Petersen Dipl.-Kfm. StB Dr. Christian Zwirner TU Ilmenau, Sommersemester 2009 Inhalte der Veranstaltung (Teil 1) 1. Grundlagen

Mehr

Die Bewertung des Unternehmens erfolgt aus Sicht des Eigentümers. Die Renditeforderung vor Steuern beträgt für den gesamten Planungszeitraum

Die Bewertung des Unternehmens erfolgt aus Sicht des Eigentümers. Die Renditeforderung vor Steuern beträgt für den gesamten Planungszeitraum 1 Probeklausuraufgabe (30 Punkte) Berechnen Sie den Unternehmenswert der Hamburger Test-AG nach dem WACC- Verfahren anhand der nachfolgenden Informationen. Gehen Sie von einer Detailplanungsphase von 3

Mehr

Muster AG. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006

Muster AG. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 edirekt Bekanntmachungstext im Elektronischen Bekanntmachungstext in www.ebundesanzeiger.de Muster AG Berlin Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2006

Mehr

ZWISCHENBILANZ. Fürstenberg CapitalErste GmbH, Fürstenberg. zum. 30.Juni 2012 PASSIVA. Vorjahr EUR. A. Eigenkapital. I. Gezeichnetes Kapital

ZWISCHENBILANZ. Fürstenberg CapitalErste GmbH, Fürstenberg. zum. 30.Juni 2012 PASSIVA. Vorjahr EUR. A. Eigenkapital. I. Gezeichnetes Kapital Blatt 1 ZWISCHENBILANZ Fürstenberg CapitalErste GmbH, Fürstenberg zum AKTIVA 30.Juni 2012 PASSIVA Vorjahr Vorjahr A. Anlagevermögen A. Eigenkapital I. Finanzanlagen I. Gezeichnetes Kapital 25.000 25.000

Mehr

Rechnungslegungshandbuch

Rechnungslegungshandbuch Rechnungslegungshandbuch für die Erstellung eines Jahresabschlusses nach Swiss GAAP FER 21 Version 2015 Mit Unterstützung durch PricewaterhouseCoopers AG Inhaltsverzeichnis 1. Allgemein... 3 1.1 Einleitung...

Mehr

Equity A Beteiligungs GmbH. Salzburg J A H R E S A B S C H L U S S

Equity A Beteiligungs GmbH. Salzburg J A H R E S A B S C H L U S S J A H R E S A B S C H L U S S zum 31. Dezember 2012 Wirtschaftsprüfungs- und Treuhand - GmbH Steuerberatungsgesellschaft 5020, Kleßheimer Allee 47 Inhaltsverzeichnis Bilanz zum 31. Dezember 2012... 1 Gewinn-

Mehr

JAHRESABSCHLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2013

JAHRESABSCHLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2013 JAHRESABSCHLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2013 ECKODOMO eg Bürgermeister-Jahn-Weg 18 24340 Eckernförde 1 BILANZ ZUM 31.12.2013 Aktivseite Vorjahr ANLAGEVERMÖGEN Wohnbauten 1.429.683,72 1.460.374,60 Betriebs-

Mehr

eine latente Steuerschuld zu bilden ist. d) Wie lauten die Erfolgsrechnungen? erfassenden Veränderungen an latenten Steuerschulden.

eine latente Steuerschuld zu bilden ist. d) Wie lauten die Erfolgsrechnungen? erfassenden Veränderungen an latenten Steuerschulden. 21.01 sowohl Sachanlagen in der Konzern- gemäss Konzernbilanz als auch in der Steuerbilanz in jedem Jahr 100 beträgt. Der Steuersatz./. Sachanlagen ist konstant gemäss Steuerbilanz 30% des Gewinns vor

Mehr

schnell und portofrei erhältlich bei

schnell und portofrei erhältlich bei 5 vor IFRS-Grundlagen Endspurt zur Bilanzbuchhalterprüfung Bearbeitet von Martin Weber 1. Auflage 2010. Buch inkl. Online-Nutzung. XII, 94 S. Kartoniert ISBN 978 3 482 63361 4 Wirtschaft > Betriebswirtschaft

Mehr

Inventarisierung und Bewertung der Sonderposten für Sachinvestition

Inventarisierung und Bewertung der Sonderposten für Sachinvestition RTG Revisions- und Treuhand GmbH und Partner t t Inventarisierung und Bewertung der Sonderposten für Sachinvestition Referentin: Frau Steuerberaterin Claudia Scheller 1 Inventarisierung und Bewertung der

Mehr

IVU Traffic Technologies AG

IVU Traffic Technologies AG IVU Traffic Technologies AG Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Gemäß 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten

Mehr

IAS. Übung 7. 18. Mai 2009. Übung_7_IAS_FS09_final (Lösungen) Seite 1

IAS. Übung 7. 18. Mai 2009. Übung_7_IAS_FS09_final (Lösungen) Seite 1 IAS Übung 7 18. Mai 2009 Übung_7_IAS_FS09_final (Lösungen) Seite 1 Erklären Sie die Ursachen für die Entstehung von latenten Steuern im IAS-Abschluss. Wann sind latente Steuern anzusetzen? Wie sind diese

Mehr

Bremer Wandplatten GmbH Bremen

Bremer Wandplatten GmbH Bremen Bremer Wandplatten GmbH Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 Inhaltsverzeichnis Seite Bescheinigung nach prüferischer Durchsicht 1 Anlagenverzeichnis Anlage Bilanz zum 31. Dezember 2013 1 Gewinn- und

Mehr

Kyros A AG München. Jahresabschluss 30. September 2012

Kyros A AG München. Jahresabschluss 30. September 2012 Dieser Jahresabschluss, der Ihnen zur Prüfung vorlag, wurde von uns aufgrund der Buchführung der Gesellschaft unter Berücksichtigung aller notwendigen Abschluss- und Umbuchungen erstellt. Die Anmerkungen

Mehr

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Mehr

Besondere Verzeichnisse Anm. 866 880 5 gangenheit zurückgreifen kann, zb für Gewährleistungsverpflichtungen oder Produkthaftung. Mangels hinreichender Erfahrungen dürfte für den Bereich der Umweltverbindlichkeiten,

Mehr

Klassifikation und Bewertung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien Erforderliche Anhang-Angaben

Klassifikation und Bewertung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien Erforderliche Anhang-Angaben Inhaltsverzeichnis 1. Ziele des Standards im Überblick... 1 2. Definitionen... 1 3. Anwendungsbereich... 1 4. Negativabgrenzung... 1 5. Wesentliche Inhalte... 2 6. Beispiel... 5 1. Ziele des Standards

Mehr

StarDSL AG, Hamburg. Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013. und

StarDSL AG, Hamburg. Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013. und StarDSL AG, Hamburg Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS An die StarDSL AG, Hamburg: Wir haben den Jahresabschluss

Mehr

ecolutions Trading GmbH Jahresabschluss 2010 (HGB)

ecolutions Trading GmbH Jahresabschluss 2010 (HGB) ecolutions Trading GmbH Jahresabschluss 2010 (HGB) Ecolutions Trading GmbH, Frankfurt am Main Bilanz zum 31. Dezember 2010 AKTIVA 31.12.2010 Vorjahr EUR TEUR A. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige

Mehr

Jahresabschluss der Rechtsformen II

Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Kommanditgesellschaft Quellen: www.bochum.ihk.de http://www.teialehrbuch.de/ 1 Kommanditgesellschaft Allgemeines: Die Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

t r u s t p a y e i n z e l a b s c h l u s s international 3 1. d e z e m b e r 2 0 0 9 a g

t r u s t p a y e i n z e l a b s c h l u s s international 3 1. d e z e m b e r 2 0 0 9 a g T r u s t p a y international A G e i n z e l a b s c h l u s s 3 1. d e z e m b e r 2 0 0 9 Bilanz zum 31. Dezember 2009 Trustpay International AG 31.12.2009 31.12.2008 31.12.2009 31.12.2008 AKTIVA EUR

Mehr

Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016

Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016 Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 1. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach 126 Absatz 1, 127 AktG

Mehr

II. Abstrakt und konkret Bilanzierungsfähig

II. Abstrakt und konkret Bilanzierungsfähig Aufgabe 1.1: Bilanzierungsfähigkeit und pflicht GoB HGB I. Abstrakte Bilanzierungsfähigkeit II. Abstrakt und konkret Bilanzierungsfähig III. Konkrete Bilanzierungsfähigkeit I. allgemeiner Bilanzierungsgrundsatz

Mehr

FUCHS FINANZSERVICE GMBH, Mannheim

FUCHS FINANZSERVICE GMBH, Mannheim FUCHS FINANZSERVICE GMBH, Mannheim Bilanz zum 31. Dezember 2013 A k t i v a A. Anlagevermögen 31.12.2013 31.12.2012 EUR EUR EUR EUR Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen 2.091.416,92 2.409.416,92

Mehr

Kapitel 2: Externes Rechnungswesen

Kapitel 2: Externes Rechnungswesen Kapitel 2: Externes Rechnungswesen 2.1 Grundlagen 2.2 Bilanzierung Kapitel 2 2.3 Buchführung 2.4 Jahresabschluss 2.5 Internationale Rechnungslegung 53 Update: Voraussichtlicher Veranstaltungsplan VL Datum

Mehr

Jahresabschluss. für das. Geschäftsjahr. 1. Bilanz. 2. Gewinn- und Verlustrechnung. 3. Anhang

Jahresabschluss. für das. Geschäftsjahr. 1. Bilanz. 2. Gewinn- und Verlustrechnung. 3. Anhang Jahresabschluss für das 2010 (Genossenschaften) 1. Bilanz 2. Gewinn- und Verlustrechnung 3. Anhang der Heimat-Siedlungsbau "Grünes Herz" eg Von-der-Goltz-Allee 45, 24113 Kiel Bilanz zum 31.12.2010 Aktivseite

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Merke: Jahresabschluss ist Grundlage der Steuererklärung

Merke: Jahresabschluss ist Grundlage der Steuererklärung I. Jahresabschluss 1. Bestandteile Bilanz (wertgeprüftes Schlussbilanzkonto, geprüft durch Inventar) Gewinn- und Verlustrechnung (GuV, wertgeprüftes GuV-Konto) Anhang (zusätzliche Angaben, Anlagenspiegel)

Mehr

NEUES RECHNUNGSLEGUNGSRECHT ART. 2 ABS. 4 DER ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN Auswirkungen auf die Darstellung der Jahresrechnung im Zeitpunkt der Erstanwendung

NEUES RECHNUNGSLEGUNGSRECHT ART. 2 ABS. 4 DER ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN Auswirkungen auf die Darstellung der Jahresrechnung im Zeitpunkt der Erstanwendung R ECH N U NGSWESE N S I LVA N LO S E R S U S A N N E H A A S NEUES RECHNUNGSLEGUNGSRECHT ART. 2 ABS. 4 DER ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN Auswirkungen auf die Darstellung der Jahresrechnung im Zeitpunkt der Erstanwendung

Mehr

Bilanzkennzahlen für die Bilanz-Kompaktanalyse Plus (mit GuV)

Bilanzkennzahlen für die Bilanz-Kompaktanalyse Plus (mit GuV) Bilanzkennzahlen für die Bilanz-Kompaktanalyse Plus (mit GuV) Eigenkapitalquote Eigenkapitalquote = Die Eigenkapitalquote zeigt, wie hoch der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital ist. Je höher die

Mehr

Jahresabschluss 2011

Jahresabschluss 2011 Jahresabschluss 2011 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 Gesamtkostenverfahren 2011 2010 Ideeller Bereich 1. Spendenzufluss des Geschäftsjahres (1) Spenden*

Mehr

Telefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr.

Telefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. Telefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile

Mehr

1/2 Gesamtinhaltsverzeichnis

1/2 Gesamtinhaltsverzeichnis Seite 1 1/2 1/2 1 Verzeichnisse 1/1 Herausgeber und Autoren 1/2 1/3 Stichwortverzeichnis 2 Aktuelles über das BilMoG 2/1 Das Bilanzrecht wird grundlegend modernisiert 2/2 Rückblick 2/3 Ziel der Bundesregierung:

Mehr

HGB Umgruppierung Ergebnis nach Umbewertung IAS / A. Immaterielle Vermögensgegenstände III. Aufwendungen für den Erwerb eines

HGB Umgruppierung Ergebnis nach Umbewertung IAS / A. Immaterielle Vermögensgegenstände III. Aufwendungen für den Erwerb eines Überleitungsschema bei Bilanzierung nach FAS 120 bezogen auf österreichisches HGB/VAG (nur aus aktuarieller Sicht) Grundsätzlich ist zu entscheiden ob die verzinsliche Ansammlung Teil der Deckungsrückstellung

Mehr

Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht

Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht Handlungsbedarf für die bestehende GmbH Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht Die Neuordnung des schweizerischen Revisionsrechts und das neue Revisionsaufsichtsgesetz haben weitreichende Folgen. Neben

Mehr

Unicontrol Systemtechnik GmbH

Unicontrol Systemtechnik GmbH Unicontrol Systemtechnik GmbH Frankenberg Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum Bilanz Aktiva A. Anlagevermögen 119.550,59 44.257,59 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 39.227,00 7.011,00

Mehr

B E R I C H T. über die Prüfung. des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2003. der. Gildeverlag GmbH

B E R I C H T. über die Prüfung. des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2003. der. Gildeverlag GmbH B E R I C H T über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2003 der Gildeverlag GmbH (vormals: Siebenundzwanzigste "Media" Vermögensverwaltungsgesellschaft mbh) Hamburg INHALTSVERZEICHNIS Textziffer

Mehr

Saldierung von Pensionsrückstellungen mit Planvermögen

Saldierung von Pensionsrückstellungen mit Planvermögen Saldierung von Pensionsrückstellungen mit Planvermögen Überblick über die Ansatzvorschriften Gem. 246 Abs. 2 Satz 2 kommt es zwingend zur Saldierung von Pensionsrückstellungen mit VG, wenn diese dem Zugriff

Mehr

126 AktG (Anträge von Aktionären)

126 AktG (Anträge von Aktionären) Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 126 Abs. 1, 127, 122 Abs. 2, 131 AktG Ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 16. Februar 2011, um 10.30 Uhr Anträge

Mehr

Jahresabschluss. der. Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mitteifranken

Jahresabschluss. der. Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mitteifranken Jahresabschluss der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mitteifranken zum 31.12.2013 Inhalt - Bilanz - Gewinn und Verlustrechnung (GuV) - Finanzrechnung 1. Immaterielle Vermögensgegenstände 245.839.00

Mehr

Bilanzierung des Umlaufvermögens

Bilanzierung des Umlaufvermögens Buchhaltung und Bilanzierung Bilanzierung des Umlaufvermögens Inhalte dieser Einheit Definition des Umlaufvermögens Bewertung des Umlaufvermögens Einsatzermittlungsverfahren Behandlung von Forderungen

Mehr

Bilanzgliederung gem. 266 HGB

Bilanzgliederung gem. 266 HGB Bilanzgliederung gem. 266 HGB Änderungen nach dem BilMoG 2009 in blau bzw. durchgestrichen Aktivseite A. Anlagevermögen l. lmmaterielle Vermögensgegenstände 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und

Mehr

MS "Arkona" GmbH & Co. KG i. L. Rostock. Jahresabschluss 31. Dezember 2004. - Testatsexemplar -

MS Arkona GmbH & Co. KG i. L. Rostock. Jahresabschluss 31. Dezember 2004. - Testatsexemplar - MS "Arkona" GmbH & Co. KG i. L. Rostock Jahresabschluss 31. Dezember 2004 - Testatsexemplar - e Bestätigungsvermerk An die MS "Arkona" GmbH & Co. KG i. L., Rostock: Wir haben den Jahresabschluss unter

Mehr