Ausgabe 2/2017 April/Mai/Juni 2017

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1 Ausgabe 2/2017 April/Mai/Juni 2017 An die Geschäftsleitung der Mitgliedseinrichtungen und die Mitglieder des Fachverbandes Sucht e.v. I. Belegungssituation der Mitgliedseinrichtungen des FVS Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Belegungssituation der verschiedenen Einrichtungstypen Fachkliniken Alkohol/Medikamente, Fachkliniken Drogen, Adaption und ganztägig ambulante Rehabilitation (Tageskliniken) im April 2017 (Stichtag) und 1. Quartal 2017: Fachklinik A/M N=35 Fachklinik Drogen N=8 Adaption N=11 Tagesklinik N=8 % Belegung April Quartal 2017 April Quartal 2017 April Quartal 2017 April Quartal ,4 47,5 50,0 62,5 63,6 54,6 30,0 37, ,1 17,1 25, ,1 12, ,6 11,4 12,5 12,5 9, , ,7 8, ,1 9,1 12, ,7 8,6 12,5 12, ,4 5, ,2 18,2-25,0 unter 50-2, ,0 25,0 Bei den Fachkliniken für Alkohol/Medikamente (N=35) war die Situation zum Stichtag gegenüber dem Vormonat bei 42,9% unverändert, bei 28,6% hat sie sich verbessert, bei 28,6% verschlechtert. Keine Wartezeit wiesen 28,6% der Einrichtungen auf. Von den Drogeneinrichtungen (N=8) blieb die Belegung bei 50,0% gegenüber dem Vormonat unverändert, bei 12,5% hat sie sich verbessert und bei 37,5% verschlechtert. Keine Wartezeit wiesen 25,0% der Einrichtungen auf. Bei den Adaptionseinrichtungen (N=11) war die Situation gegenüber dem Vormonat bei 18,2% verschlechtert und für 27,3% verbessert, bei 54,6% blieb sie unverändert. Keine Wartezeit wiesen 61,5% der Einrichtungen auf. Von 8 Tageskliniken war die Situation gegenüber dem Vormonat bei 1 unverändert, für 2 hat sie sich verbessert, für 5 verschlechtert. Keine Wartezeit wiesen 5 Tageskliniken auf. 1/16

2 II. 30. Heidelberger Kongress Ethische Fragen in der Suchtbehandlung - Teilnahme möglich! Es gibt noch Plätze zum Bundeskongress Das Kongressprogramm steht auf der Homepage als Download zur Verfügung: Dort sind auch Online-Anmeldungen möglich. Wir hoffen auf eine hohe Beteiligung am Kongress und bitten die Leser/innen unserer Mitgliedseinrichtungen - sofern sie es nicht bereits getan haben -, sich anzumelden und für die Teilnahme auch unter den Mitarbeitern/innen zu werben. Wir haben zum Kongress eine Vielzahl von ausgewiesenen Expertinnen und Experten als Referentinnen und Referenten gewinnen können. Eröffnet wird der Kongress beispielsweise durch Beiträge des Medizinethikers Prof. Dr. Giovanni Maio (Bücher z.b. Den kranken Menschen verstehen. Für eine Medizin der Zuwendung, Medizin ohne Maß? Vom Diktat des Machbaren zu einer Ethik der Besonnenheit ) und des Neurowissenschaftlers Prof. Dr. Tobias Esch (Bücher z.b. Neurobiologie des Glücks, Der Selbstheilungscode ). Es gibt eine Vielzahl von weiteren Plenumsvorträgen, Foren und Workshops zu interessanten Themenfeldern. Eine Übersicht ist als Anlage 1 beigefügt. III. Veränderung im Vorstand des Fachverbandes Sucht e.v. Wir bedauern sehr, dass Herr Peter Schauerte, bisheriger Geschäftsbereichsleiter Sucht & Soziotherapie bei MEDIAN Kliniken GmbH mit dem bei MEDIAN ausscheidet und von daher auch seinen Vorstandssitz im Fachverband Sucht e.v. niederlegt. Wir wünschen ihm an dieser Stelle alles Gute für seine weitere berufliche Zukunft und danken ihm ganz herzlich von Seiten des Vorstands und der Geschäftsführung für die sehr gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Da eine reguläre Nachwahl des frei gewordenen Vorstandssitzes erst zur Mitgliederversammlung des Fachverbandes Sucht e.v. am erfolgen kann, hat der bis dahin verbleibende 7-köpfige Vorstand des FVS beschlossen, Herrn Thomas Bold, Geschäftsbereichsleiter Süd-Ost bei MEDIAN und von der Unternehmensleitung neu verantwortlich für den MEDICAL BOARD Sucht, am einen Gaststatus im Vorstand einzuräumen. Damit soll der entsprechende Informationsfluss zur Geschäftsführung von MEDAN weiterhin gewährleistet werden. IV. Umbenennung der AHG-Einrichtungen Zum 01.Juni 2017 werden alle AHG- Einrichtungen in MEDIAN- Einrichtungen umbenannt. Damit verabschieden wir uns von dem Namen Allgemeine Hospitalgesellschaft, von daher sind dann auch entsprechende Verteiler sukzessiv zu aktualisieren. V. Gespräch Reha-Verbände und QS-Koordinatoren der DRV - Internes Protokoll vom Teilnehmer/innen: Herr Egner (DRV Bund - Träger), Frau Mitschele (DRV Bund Abt. QS), Frau Dr. Ostholt-Corsten (DRV Bund Abt. QS), Herr Theißen (DRV Rheinland) Herr Baumann (DGPRP), Herr Schumacher (BamR), Herr Dr. Butsch (DEGEMED), Herr Prof. Koch (buss), Herr Lawall (DEGEMED), Frau Schmilgus (DEGEMED), Frau Szyja (Paritätischer Gesamtverband), Frau Dr. Vogelgesang (AHG Klinik Münchwies), Herr Dr. Weissinger 2/16

3 (FVS), Frau Walch (BDPK), Frau Zapff (BDPK) TOP 1 Bericht aus den Projektund Expertengruppen der DRV zu Steuerung, Qualität, Vergütung Im Weiteren wird ein Überblick über die Gesamtaktivitäten der DRV Bund und die jeweils eingesetzten Projektgruppen gegeben, welche sich mit den trägerübergreifenden Themen Steuerung, Belegung, Qualität und Vergütung befassen. Frau Dr. Ostholt- Corsten und die weiteren Vertreter der DRV berichteten über die entsprechenden Aktivitäten innerhalb der DRV Bund, welche sich mit der Entwicklung eines elektronischen Steuerungssystems befassen, das auch qualitätsbezogene Aspekte beinhalten soll. I) Bundesvorstand der DRV Der Bundesvorstand der DRV (Oberstes Gremium der DRV) hat einen Beschluss zur Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation im März 2017 getroffen, der demnächst im Amtsblatt veröffentlicht werden soll. Dieser beinhaltet: a) Aussage, dass das Vergaberecht keine Anwendung findet, es handelt sich bei medizinischen Rehaleistungen um ein offenes Zulassungsverfahren. b) Es wird beschrieben, wie Leistungen der medizinischen Rehabilitation zukünftig verteilt werden sollen und wie in diesem Zusammenhang ein Qualitätswettbewerb gestaltet werden soll. Es sollen neben dem Wunsch- und Wahlrecht und der medizinischen Indikation die vier Auswahlkriterien Wartezeit, Entfernung, Preis und Qualität berücksichtigt werden. Ein Zeithorizont für die Umsetzung wurde noch nicht benannt. Vor diesem Hintergrund sind die weiteren Entwicklungen und eingerichteten Projektgruppen zu sehen. II) Projektgruppen a) Übergeordnete PG EA (Einrichtungsauswahl) Es wurde im November 2016 eine übergeordnete Projektgruppe der DRV eingesetzt, die PG EA (Einrichtungsauswahl), welche von Herrn Dr. Buschmann-Steinhage koordiniert wird. Ziel ist es, für die Zuweisungssteuerung ein DRV übergreifendes EDV System (RV SMD (Sozialmedizinischer Dienst)) zu entwickeln, das die vom Bundesvorstand genannten Kriterien beinhaltet. Die Operationalisierung der Kriterien wird in einzelnen Projektgruppen ausgearbeitet. Es soll am Ende eine Kennzahl pro Einrichtung, welche diese verschiedenen Dimensionen umfasst, stehen. Diese soll bei der EDV-gestützten Auswahl der Einrichtung dann von zentraler Bedeutung sein. Dieser PG EA arbeiten die weiteren PGs zu, welche die Aufgabe haben Modelle für die verschiedenen Dimensionen zu entwickeln. b) PG VERK (Vergütungsfragen) Themen sind zum einen die Entwicklung einer Systematik der Vergütungssatzanpassung (Anm.: Diese Aufgabe ist mittlerweile erledigt: Zugrundelegung des Orientierungswerts oder der Veränderungsrate, wobei der jeweils höhere Wert Berücksichtigung findet) und zum anderen die Berechnung der Vergütung bei einer Neuzulassung einer Rehaeinrichtung. (Anm.: Daran wird derzeit gearbeitet.) c) PG NQR (Nutzung von Qualitätsindikatoren für die Steuerung) Entwickelt wurde zunächst das Verfahren des Qualitätsdialogs (insbesondere zur Erkennung von Einrichtungen mit problematischen` QS- Ergebnissen), die Herausgabe einer Broschüre hierzu steht kurz vor Abschluss. Bezüglich der Entwicklung eines Modells für die qualitätsorientierte Steuerung wurde beschlossen, dass die im Expertenkreis Qualitätsmaßstab (gemeinsames Gremium der DRV Bund (Träger) und der Verbände der Leistungserbringer) besprochene Modellerprobung durch die DRV Bund (Träger) zunächst zeitlich nach hinten verschoben wird (s. hierzu Intern 4/2016, TOP III 1.2, TOP IV) und ein in der DRV (von der PG NQR) abgestimmtes Modell zugrunde gelegt werden soll. Das Vorgehen wird in der nächsten Sitzung der PG NQR abgestimmt. Derzeit sind als Indikatoren vorgesehen: Rehabilitandenzufriedenheit, subjektiver Behandlungserfolg, KTL, RTS, Peer Review - (noch) nicht berücksichtigt sind Visitationen und Beschwerdequote, da diese Bereiche noch nicht einheitlich innerhalb der DRV umgesetzt und bewertet werden. Diese Indikatoren weichen in einzelnen Punkten vom Vorschlag des Expertenkreises Qualitätsmaßstab ab. d) PG STR (Strukturanforderungen) Die neu einberufene PG STR beschäftigt sich zum einen mit der Überarbeitung des Strukturerhebungsbogens mit dem Ziel, diesen zu präzisieren (die letzte Erhebung hatte v.a. für den ambulanten Bereich keine validen Angaben erbracht). Zum anderen sollen die Strukturanforderungen der DRV grundsätzlich auf ihren Aktualisierungsbedarf hin überprüft 3/16

4 werden (s. derzeit gültige Version Strukturqualität von Reha-Einrichtungen Anforderungen der DRV, 2. Auflage, Juli Anforderungsprofil 100 Betten Klinik). Hierzu wurden bereits vorhandene Rückmeldungen von Experten, Leistungsträgern, Verbänden bereits von der DRV gesammelt. Dazu können auch noch aktuelle Stellungnahmen der Verbände oder Experten/innen eingebracht werden. Von Seiten der Verbände wurde in der Diskussion auf folgende Aspekte hingewiesen: Auf die erforderliche Berücksichtigung einrichtungs- und indikationsspezifischer Belange bei der Entwicklung der Auswahl- und Steuerungskriterien (z.b. bei der Frage der Entfernung im Suchtbereich, der Umsetzung des Wunsch- und Wahlrechts, der im EDV System hinterlegten Sonderanforderungen einer Einrichtung und der Möglichkeit, die entsprechenden Einträge von Seiten der Einrichtung einzusehen bzw. zu überprüfen). Auf die weiter erforderliche Berücksichtigung des Know-hows der Mitarbeiter der Rentenversicherungsträger (sozialmedizinische Kompetenz hinsichtlich der Beurteilung des Einzelfalls sowie Kenntnis der Einrichtungen, mit denen z.b. Konzepte entwickelt wurden und ein enger Austausch besteht) bei der Steuerung und die Probleme einer vorrangig EDV-gestützten Steuerung (zukünftig: Abweichungen vom EDV-System sind vom Mitarbeiter inhaltlich zu begründen). Außerdem wurde die Beteiligung der Verbände der Leistungserbringer bei den weiteren Entwicklungen eingefordert. Z.B. wurde auf die Erfordernis, dass mit der PG NQR - vor dem Hintergrund der bisherigen Ausarbeitungen des gemeinsamen Expertenkreises Qualitätsmaßstab - hinsichtlich des weiteren Vorgehens ein Austausch stattfinden sollte, hingewiesen. Hierzu gab es keine konkreten Zusagen der Vertreter/innen der Leistungsträger, jedoch wurde auf entsprechende Möglichkeiten zum Dialog hingewiesen. Deutlich wurde, dass es einen enormen Druck innerhalb der DRV hinsichtlich der Weiterentwicklung gibt, eine Vielzahl noch offener Fragen bestehen und es schwierig ist, die Abstimmung der verschiedenen Projektgruppen innerhalb der DRV zu bewerkstelligen. Durch den Handlungsdruck wird auch die Dialogbereitschaft der DRV mit den Verbänden der Leistungserbringer beeinträchtigt. Hinweis: Beigefügt ist zum Thema qualitätsorientierte Belegungssteuerung das derzeitige Verfahren der DRV Rheinland, welches einen höheren Differenzierungsgrad (z.b. zusätzliche Berücksichtigung der Innovationsfähigkeit einer Einrichtung) als das trägerübergreifenden Modell der Rentenversicherung aufweist (s. Anlage 2). TOP 2 Entwicklungen des Qualitätssicherungsprogramms der DRV (Instrumente und Auswertungen) Peer Review Derzeit werden die aktuellen Berichte erstellt. Der Versand ist für die Psychosomatik/Sucht im Mai/Juni 2017 geplant. Die Reha- Einrichtungen wünschen sich mehr Peer-Schulungen, was jedoch von der DRV personell nur begrenzt leistbar ist. Am ist die nächste allgemeine Infoveranstaltung zum Peer-Review geplant, im Frühjahr 2018 sind dann die nächsten Schulungen Psychosomatik/Sucht in Kleingruppen. Pro Jahr werden durchschnittlich ungefähr 100 Peers geschult. Die DRV plant, das Peer-Review-Verfahren auf ein elektronisches Verfahren umzustellen. Von Seiten des FVS wurde darauf hingewiesen, dass die pathologischen Glücksspieler in den Abt. für Psychosomatik bei der Auswertung des Peer-Reviews in die Gesamtgruppe der Psychosomatik subsumiert werden. Es wäre jedoch inhaltlich sinnvoller, hier eine eigenständige Auswertungsgruppe zu eröffnen. Der DRV Bund sind diese Probleme bekannt, eine Lösung steht noch aus. Rehabilitandenbefragung Die DRV berichtet, dass bei kleineren Einrichtungen, insbesondere in der Sucht-Rehabilitation, die Stichprobe nicht mehr allein nach dem Federführerprinzip gezogen werden soll, sondern zukünftig bis zu 10 Versicherte pro Beleger gezogen werden. So können die Stichproben vergrößert und mehr kleine Einrichtungen in die Auswertung einbezogen werden. Derzeit wird diese Änderung noch technisch umgesetzt und kann wahrscheinlich innerhalb von sechs Monaten realisiert werden. Im Bereich der Kinder- und Ju- 4/16

5 gendlichen-rehabilitation nutzen die RV-Träger bereits seit April 2017 die neu entwickelten Fragebögen. Ab September dieses Jahres wird auch die DRV Bund die aktualisierten Bögen einsetzen. Die nächsten QS-Berichte werden in folgender Reihenfolge versendet: ganztägig ambulant Somatik, stationär Somatik, Psychosomatik/Sucht, Kinder/Jugendliche. Das wissenschaftliche Projekt zur Risiko-Adjustierung befindet sich derzeit in der Ausschreibungsstelle. Die Ausschreibung ist ergebnisoffen formuliert: Zum einen soll die ganztägig ambulante Somatik risikoadjustiert und zum anderen die Risikoadjustierug der stationären Somatik und Psychosomatik/Sucht überarbeitet werden. Die DRV hat sich auch die Risikoadjustierung aus dem QS- Reha -Verfahren der Krankenkassen erläutern lassen. Interesse der DRV besteht auch an Auswertungen auf Verbandsebene von deren entsprechenden Patientenbefragungen. In der Sitzung wurde aber auch auf unterschiedliche Methodiken (z.b. Zeitpunkt der Befragung, Eigen-, Fremderhebung) der verschiedenen Befragungsinstrumente von Leistungserbringern und -trägern hingewiesen wurde. Hingewiesen wurde noch auf den einrichtungsübergreifenden Bericht zur Ambulanten Reha Sucht, der insgesamt positive Ergebnisse und keine großen Veränderungen gegenüber den Vorjahren ergab (s. Anlage 3). Sozialmedizinischer Verlauf Ende 2018 ist eine Ausschreibung zur Risikoadjustierung (in verschiedenen Indikationen) des sozialmedizinischen Verlaufs geplant. Im Projekt soll z.b. auch überprüft werden, wie sich die Beschaffenheit des regionalen Arbeitsmarktes und bestimmte Rehabilitandenmerkmale auf den sozialmedizinischen Verlauf auswirken. Ziel ist es, über den Faktor sozialmedizinischer Verlauf die Ergebnisqualität zukünftig stärker in das Rehabewertungssystem zu integrieren. Reha-Therapiestandards und KTL Die ersten Berichte auf Grundlage der neuen RTS werden für das Übergangsjahr 2016 noch in diesem Jahr verschickt, allerdings ohne Qualitätspunkte. Ab dem Entlassungsjahrgang 2017 erfolgt dann auch wieder die Berechnung von Qualitätspunkten (Berichte in 2018). Die DRV hat den Einrichtungen die KTL-Daten zurückgemeldet, allerdings ohne Bewertung, da nur ein geringer Teil vollständig auf die neue KTL im Erhebungsjahr 2016 umgestellt hat. Nach Rückmeldung der DRV haben sich die Kliniken sehr gut mit den zugeleiteten Qualitätsberichten der DRV beschäftigt, dies zeigten die vielen Nachfragen. Erläutert wurde, dass allerdings die KTL- Daten nicht vorliegen für ca. 21%. Dies hat unterschiedliche Gründe, wie z.b.: 1. Abbrecher (Personen, die weniger als eine Woche in der Rehabilitation waren) 2. Langzeit-Rehabilitanden (Personen, für die KTL-Daten (aufgrund eines Datenübermittlungsfehlers) über ein Jahr lang übermittelt wurden 3. Nicht digital überlieferte KTLs 4. Daten von Adaptionseinrichtungen TOP 3 Zahlen, Fakten, Entwicklungen: Bewilligungen nach Maßnahmenart (halbjährliche Auswertungen) Die aktuellen Entwicklungen der DRV (übergreifende, bundesweite Daten) zu Anträgen und Bewilligungen wurden von der DRV dargestellt (s. Anlage 4). Die DRV-Vertreterin merkt dazu allerdings an, dass die Daten aus den ersten zwei Monaten im Jahr 2017 keine fundierte Interpretation der Antrags-und Bewilligungssituation zulassen. Die Leistungserbringerverbände (LE Verbände) sprechen sich dennoch für einen kontinuierlichen Bericht seitens der DRV in jeder halbjährlichen Sitzung aus. TOP 4 Zusammenarbeit mit der GKV Die DRV Bund trifft sich zweimal im Jahr mit dem GKV Spitzenverband Bund zum Austausch. Aktuell wurden insbesondere Fragen des Datenaustausches zwischen den Reha-Trägern und mögliche Rahmenbedingungen eines Public Reportings beraten. Die DRV will gemeinsam mit dem GKV-SpiBu prüfen, welche rechtlichen Grundlagen für ein Public Reporting bestehen. Die Perspektiven einer gemeinsamen QS-Datenbank sind schwierig, da der GKV-SpiBu auch kein Zugriffsrecht auf die QS-Reha- Datenbank mit den konkreten einrichtungsbezogenen QS- Ergebnissen hat (nur die gesetzlichen Krankenkassen selbst verfügen darüber) und die DRV derzeit 5/16

6 auch keinen Zugriff auf GKV Daten hätte. Die LE-Verbände werden perspektivisch um eine schriftliche Positionierung zum Public Reporting gebeten. Zum einen soll die Frage geklärt werden, ob die LE- Verbände dem Datenaustausch zwischen den RV-Trägern und weiteren Leistungsträgern vom Grundsatz her zustimmen. Zum anderen sollen gemeinsam Fragen des Public Reportings (Welche Daten sollen veröffentlicht werden? Wie und wo werden diese Daten dargestellt? Wer hat die Datenhoheit?) diskutiert werden. Die DRV Bund hat dem GKV- SpiBu angeboten, sich hinsichtlich der anstehenden Überarbeitung der Strukturanforderungen auszutauschen. Die LE-Verbände betonen, dass eine möglichst weitgehende Vereinheitlichung der Strukturanforderungen wünschenswert wäre. Die RV weist auf damit möglicherweise verbundene Konflikte bezüglich der trägerspezifischen Reha-Ziele und einer damit begründeten unterschiedlichen Vergütung hin. TOP 5 Berichte aus den Verbänden buss: Da sich durchgeführte Datenschutzvisitationen in einzelnen Einrichtungen als schwierig erwiesen haben, entwickelt der buss derzeit einen eigenen Leitfaden für Datenschutz im Bereich Psychosomatik/Sucht. Im bereits veröffentlichten Buch zur Adaptionsphase wurden auch die Ergebnisse aus der durchgeführten Rehabilitandenbefragung durch entsprechende Einrichtungen veröffentlicht. FVS: Hingewiesen wurde auf die erstmalig publizierte Basisdokumentation von pathologischen PC/Internetnutzern (N=201) und die sorgsame Analyse der zugrunde liegenden Patientendaten bezogen auf die Diagnosestellung. Zudem wurde auf die in SuchtAktuell 1/17 publizierten Wirksamkeitsstudien und auf die erstmalige Katamnese von Adaptionseinrichtungen verwiesen (N=547). BDPK: Das überarbeitete IQMP-Reha- Verfahren 4.0 wurde von der BAR anerkannt und veröffentlicht. Die IQMG-Jahrestagung findet am 29./30. November 2017 statt und es erfolgt die Verleihung des Reha-Zukunfts-Preises im Rahmen dieser Veranstaltung. DEGEMED: Am 28./29. September ist der nächste Qualitätskongress mit dem FVS geplant. Das für Mai 2017 geplante Seminar zur Qualitätsorientierte Belegungssteuerung, wird aufgrund der aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich entsprechend angepasst. Bündnis für Kinder- und Jugendlichen Reha: Am ist in Berlin ein Workshop zu ambulanten Leistungsstrukturen in der Kinder- und Jugendlichen Reha geplant. Die Novellierung der Kinder- und Jugendlichen Richtlinie wird derzeit von der Projektgruppe überarbeitet und soll bis Mitte 2018 mit dem BMAS konsentiert werden. Paritätischer Gesamtverband: Aktuell werden die Themen BTHG und Wirkungsorientierung von QM im Verband diskutiert. VI. Fachgespräch zu aktuellen Entwicklungen in der medizinischen Rehabilitation am des BMAS Auf Einladung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Moderation: Abteilungsleiter Dr. Schmachtenberg) fand ein Gespräch zu aktuellen Entwicklungen in der medizinischen Rehabilitation statt, bei dem Vertreter des BMAS, des BMG, der Rentenversicherung, der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation und der Verbände der Leistungserbringer teilnahmen. Zudem war Herr Prof. Hodek als Vertreter des Sachverständigenrats im Gesundheitswesen eingeladen worden. Von Seiten des FVS nahmen Herr Schauerte und Herr Dr. Weissinger teil. Wesentliche Gesprächsinhalte waren: - Anforderungen an die medizinische Rehabilitation aus Sicht der Leistungserbringer - Aktuelle Entwicklungen in der medizinischen Rehabilitation - Flexi-Rentengesetz 6/16

7 - Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes - Förderung von Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation im Rahmen des 11 SGB IX neu - BMAS-Projekt RehaInnovativen, an welchem auch der FVS mitwirkt Näheres hierzu entnehmen Sie bitte dem Ergebnisprotokoll sowie den beigefügten Anlagen (Anlage 5). VII. Gespräch DRV Bund (Träger) mit den Suchtfachverbänden (FVS, buss, fdr) am : Informelles Protokoll des FVS Das Gespräch wurde von Herrn Andreas Konrad moderiert, der seit Abteilungsleiter der Abteilung Rehabilitation bei der DRV Bund (Träger) ist. An dem Gespräch nahmen darüber hinaus Frau Wenderoth, Frau Berendt, Frau Müller-Simon (DRV Bund Träger) Herr Dr. Köhler, Frau Dr. Ostholt-Corsten (DRV Bund Bereich Qualitätssicherung), Herr Friemelt, Frau Thiele, Herr Dr. Liese teil. Der FVS war vertreten durch Herrn Dr. Buschmann, Herrn Dr. Klein, Herrn Dr. Kramer, Herrn Schauerte und Herrn Dr. Weissinger. Des Weiteren waren Vertreter des buss und FDR anwesend. Besprochen wurden folgende Punkte: 1) Überblick zur aktuellen Anträge und Bewilligungen Herr Konrad gab einen Überblick über die Aktuellen Entwicklungen in der Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen (Anlage 6). Bezogen auf die DRV Bund (gesamt) zeigen sich in den Monaten Januar bis März 2017 ein leichter Rückgang der Anträge über alle Indikationen hinweg von auf und ein leichter Zuwachs bei den Bewilligungen von auf Die DRV Bund (Träger) belegt derzeit im Bereich Abhängigkeitserkrankungen 122 stationäre, 36 ganztägig ambulante und 367 ambulante Rehabilitationseinrichtungen. Aktuell liegen ca. 110 Anträge auf die Erteilung eines Bezugsvertrages von weiteren Rehabilitationseinrichtungen vor. Vorgesehen ist, dass keine weiteren Qualitätsprüfungen der Rentenversicherungen erfolgen, wenn ein Belegungsvertrag mit einem anderen RV- Träger bereits besteht. Die Entwicklung bei der Rehabilitation von Abhängigkeitserkrankungen ergibt sich aus Folie S. 8. der Anlage 6 Hierbei ist zu berücksichtigen, dass im Jahr 2015 eine statistische Umstellung erfolgte und Nachsorgeleistungen sowie Adaptionseinrichtungen nicht mehr gesondert gezählt werden. Bei Kombinationsbehandlungen werden zudem nur die Hauptleistungen gezählt. Von Januar bis März 2017 ist in der Rehabilitation der Abhängigkeitserkrankungen bei der DRV Bund ein Zuwachs im Vergleich zum Vorjahr bezogen auf Anträge von 5863 auf 6017 und bei den Bewilligungen von 3713 auf 3898 zu verzeichnen (s. Anlage 6, S. 9). Das Reha-Budget der DRV Bund wurde ab dem Jahr 2013 bis 2016 unterschritten. 2) Rückgang der Anträge bei Abhängigkeitserkrankungen Die DRV Bund hat aufgrund des dramatischen Rückgang der Antragszahlen im Bereich der Abhängigkeitserkrankungen der letzten Jahre eine Befragung durchgeführt (insbesondere von ambulanten Suchtberatungsstellen, zudem auch von einigen Experten, Verbänden), um Hinweise auf Ursachen zu erhalten. Das Projekt ist noch im Gange, erste und noch vorläufige Ergebnisse wurden mitgeteilt (Anlage 7). Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um folgende Aspekte: - Angst vor längeren Fehlzeiten und Kündigung wegen längerer Abwesenheit bei einer stationären Entwöhnungsbehandlung - Wunsch nach wohnortnaher Behandlung - Höhere Inanspruchnahme ambulanter Hilfen und Unterstützungsangebote - Konsumreduktion und Nichtabstinenz als Zielsetzung - Nutzung alternativer Angebote wie stationäre psychiatrische Behandlung zu Lasten der GKV Von Seiten der Verbände wurde darauf hingewiesen, dass es sich hierbei insbesondere um die Ergebnisse einer Befragung der Mitarbeiter von Suchtberatungsstellen handelt und damit die Antworten auch aus einer bestimmten Richtung heraus erfolgen. Herr Dr. Weissinger erläuterte in diesem Zusammenhang, dass die Suchtverbände derzeit dabei sind, eine Studie zu Patientenverläufen zu initiieren, welche einen Tiefenblick in entsprechende Veränderungen des 7/16

8 Suchthilfesystems sowie angrenzender Bereiche zum Ziel hat. Es sollten insbesondere Einrichtungen, welche hinsichtlich der Vermittlung in die Suchtrehabilitation und der Beratung/Behandlung von Menschen mit Abhängigkeitsproblemen eine wesentliche Rolle spielen, auf entsprechende Veränderungen hin untersucht werden (z.b. Psychiatrie, ambulante Suchthilfe/-beratung, Krankenhäuser (inkl. soziale Dienste)). Neben einer Analyse vorhandener klienten- bzw. patientenbezogener Daten sollte eine vertiefende Analyse der Entwicklungen in verschiedenen Regionen über Experteninterviews und Experten-Gesprächsrunden durchgeführt werden. Ergänzend dazu könnten auch Patientenbefragungen in verschiedenen Einrichtungen zu ihren verschiedenen Verläufen im Versorgungssystem durchgeführt werden. Herr Dr. Weissinger erläuterte zudem, dass er Herrn Dr. Buschmann-Steinhage bereits eine kurze Projektskizze übergeben hatte und zudem hinsichtlich der möglichen Finanzierung auch Kontakte zum BMG aufgenommen wurden. Er bat die Anwesenden um eine entsprechende Unterstützung, im Falle entsprechender Rücksprachen. 3) Entwicklung eines Steuerungsmodells durch die DRV für die Belegung medizinischer Reha-Einrichtungen (s. auch V-TOP 1 dieser Ausgabe) Frau Dr. Ostholt-Corsten erläuterte hierzu den aktuellen Sachstand, wies auf die Arbeit der unterschiedlichen Projektgruppen PGEA, PGNQR, PGVERK der RV (Rentenversicherung) hin. Sie erläuterte, dass eine Broschüre der RV zum Strukturierten Qualitätsdialog zur Verabschiedung ansteht und demnächst zur Verfügung gestellt wird. Dieser folgt dann im weiteren Schritt eine Machbarkeitsstudie. Zudem sollten zum Strukturierten Qualitätsdialog im Herbst regionale Informationsveranstaltungen (derzeit sind 3 geplant) durchgeführt werden. Die große Zielsetzung innerhalb der DRV ist es zudem, ein einheitliches EDV-System hinsichtlich der Zuweisungssteuerung zu entwickeln, in dem auch qualitative Aspekte neben Preis, Wartezeit, Entfernung, Wunsch- und Wahlrecht - eine entscheidende Rolle spielen. Die Gewichtung der verschiedenen Qualitätsindikatoren (z.b. Patientenbefragung, subjektiver Behandlungserfolg, Peer-Review-Ergebnisse, KTL, RTS) ist derzeit noch offen. Darüber hinaus wird das Problem, kleine Einrichtungen angemessen zu berücksichtigen, angegangen. Trägerseitig will man die Datenbasis optimieren und nicht nur den Federführer, sondern auch die weiteren Leistungsträger einbeziehen. Von Seiten der Suchtverbände wurde darauf hingewiesen, dass sie es für erforderlich halten, dass auch weiterhin über den Expertenkreis Qualitätsmaßstab hinausgehend ihr Einbezug sichergestellt werden sollte. Zudem wurden von Herrn Schauerte darauf hingewiesen, dass es wichtig sei, die im EDV-System hinterlegte Häuserbeschreibung mit entsprechenden Spezifika auch von Einrichtungsseite aus zu kennen und sich darüber ggf. mit der RV zu verständigen. Frau Dr. Ostholt-Corsten wies darauf hin, dass derzeit auch hierzu noch Entwicklungsbedarf innerhalb der DRV bestehe, da die hinterlegten Einrichtungsmerkmale innerhalb der DRV noch nicht einheitlich erfasst würden. 4) Adaptionsbehandlungen: Aktuelle Erhebung der DRV Frau Müller-Simon (DRV Bund Querschnitt) erläuterte, dass die AG Suchtbehandlung der DRV (AG SB) eine Projektgruppe Adaption eingesetzt hat, die konkrete Aufträge erfüllt. Zunächst sei das Ziel, eine Bestandsaufnahme der bestehenden Adaptionseinrichtungen vorzunehmen. Hierzu wurde ein Fragebogen von der AG SB verabschiedet, der über den Federführer den jeweiligen Einrichtungen zugeleitet werden soll. Die DRV Bund (Träger) wird diesen in Kürze verschicken. Die jeweiligen Federführer sollen die entsprechenden Angaben auf Plausibilität bis Ende August prüfen, bis zum nächsten Treffen der Suchtverbände mit der AG SB der DRV im November 2017 sollen dann die Ergebnisse vorliegen. Danach werden weitere Aufträge an die PG Adaption von der AG SB formuliert werden. Zielsetzung kann es durchaus sein, eine entsprechende Rahmenempfehlung für die Adaption zu entwickeln, da in diesem Bereich eine hohe Varianz der strukturellen und personellen Bedingungen bestehe. 5) Kinder und Jugendliche in der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker Herr Dr. Köhler erläuterte hinsichtlich der Rehabilitation der DRV für Kinder und Jugendliche, dass im Kontext des Flexirentengesetzes entsprechend überarbeitete Richtlinien für Kinderund Jugendlichenrehabilitation bis zum 1. Juni 2018 zu verabschieden sind. Zur Kinder- und Jugendrehabilitation würde am ein Workshop durchgeführt werden, zu dem auch Vertreter der Suchtverbände geladen sind. Es ist davon auszugehen, dass zukünftig auch Abhängigkeitserkrankungen bei der Kinder- und Jugendlichenrehabilita- 8/16

9 tion als Indikation für die Rentenversicherung aufgenommen werden. Es seien derzeit einige Einrichtungen vorhanden, welche ein entsprechendes Angebot unterbreiten. Eine enge Kooperation mit der Jugendhilfe und eine regionale Einbindung der Einrichtungen seien hierbei wichtig. Man wolle gerne auf bestehende Strukturen zurückgreifen. Kritisch wurde in diesem Zusammenhang auf das Modellprojekt Just hingewiesen, welches eine gemeinsame Finanzierung von DRV, GKV und Jugendhilfe vorgesehen hatte. Dieses Projekt wurde eingestellt, da es Probleme bei der Belegung und hinsichtlich einer hohen Rückfallquote gab. Die DRV wolle sich allerdings Einrichtungen gegenüber öffnen, die entsprechende Angebote für abhängigkeitskranke Kinder und Jugendliche vorhalten. Herr Dr. Weissinger begrüßte diese Entwicklung und wies auf verschiedene Initiativen hin, die von Seiten des FVS in dieser Richtung unternommen worden waren. Des Weiteren erläuterten Herr Dr. Köhler und Herr Dr. Liese den aktuellen Stand zum Thema Begleitkinder in der Rehabilitation Abhängigkeitskranker. Herr Dr. Liese geht von ca Kindern und Jugendlichen, die von einer Abhängigkeit eines Elternteils betroffen sind, in Deutschland aus. Frau Dr. Voigt (buss) wies darauf hin, dass die Anzahl wohl deutlich höher sei, wenn man beispielsweise die Anzahl der suchtkranken Klienten mit Kindern in ambulanten Beratungsstellen hochrechnet. Herr Dr. Köhler gab an, dass laut Recherchen der DRV im Jahr Begleitkinder in Fachkliniken für Suchterkrankungen mit aufgenommen wurden. Diese Anzahl wurde allerdings von Seiten der Verbände hinterfragt. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass auch die im Gespräch erwähnte Anzahl von 81 Einrichtungen in der Datenbank der DHS auf ihre Validität hin zu prüfen sei. Herr Dr. Weissinger wies darauf hin, dass grundsätzlich zwischen Begleitkind und Behandlungsfall eine große Spanne bestehe. So wiesen viele sog. Begleitkinder Auffälligkeiten und Entwicklungsverzögerungen auf, diese hätte jedoch noch keinen Krankheitswert im Sinne der ICD. Es sei wichtig, entsprechende Angebote in den Einrichtungen für sog. Begleitkinder und ihre Eltern vorzuhalten. Die Untersuchung des FVS zeige, mit wieviel Engagement dies auch erfolge, zudem sei ein erheblicher Koordinations- und Abstimmungsaufwand mit der Aufnahme von sog. Begleitkindern verbunden. In diesem Zusammenhang erläuterte er auch, dass der derzeitige Kostensatz in der Regel unter dem Höchstsatz für die Haushaltshilfe (derzeit 74 Euro) liege und entsprechend angehoben werden sollte. Abschließend verwies er darauf, dass eine große Chance auch hinsichtlich der Prävention psychischer Störungen und von Suchterkrankungen durch entsprechende pädagogische und Förderleistungen für die Kinder sowie das Training von Elternkompetenzen im Rahmen des gemeinsamen Aufenthalts in einer Fachklinik bestehen würde. 6) Verschiedenes 6.1 Vorschläge der DHS zur Überarbeitung des Rahmenkonzeptes ambulante Rehabilitation Sucht Hinsichtlich des zugeleiteten Schreibens der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) (Anlage 8a) war eine schriftliche Antwort von Herrn Konrad (Anlage 8b) erfolgt. Im Gespräch wurde sowohl von der DRV Bund (Träger) sowie auch der DRV Bund (Querschnitt) erläutert, dass der bestehende Änderungsbedarf konkreter benannt werden sollte. Dieser gehe aus dem Schreiben der DHS nicht in genügender Weise hervor. Dieser Hinweis wird der DHS von Seiten der Suchtverbände entsprechend weitergegeben werden. 6.2 Umsetzung der BORA- Empfehlung: Sachstand Frau Berendt erläuterte, dass kein Mehrbedarf in der Mehrzahl der zugeleiteten Konzepte/Ergänzungskonzepte zu BORA festgestellt werden konnte. In der Regel würde man die berufsbezogenen Leistungen in den Einrichtungen noch zielgruppenspezifischer ausrichten. Im Einzelfall würde man mit Einrichtungen über eine höhere Gesamtvergütung verhandeln. Einzelzuschläge für spezifische BORA-Zielgruppen seien kein anwendbarer Weg für die DRV Bund, dies gelte auch für entsprechende Erhöhungen der DRV Regionalträger. Das nächste Treffen findet am statt. 9/16

10 VIII. Vergabe des Gutachtens Angemessene leistungsbezogene Vergütung nach 19 Abs. 4 Satz 2, 35, Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB IX für die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker Die DRV Braunschweig-Hannover hat in Zusammenarbeit mit den Suchtfachverbänden (FVS, buss, fdr) eine Ausschreibung für ein Gutachten zur Angemessenen leistungsbezogenen Vergütung für die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker vorgenommen (s. Anlage 9). Das gemeinsam zu finanzierende Gutachten wurde an Frau Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, Leibniz Universität Hannover, vergeben. Das endgültige Gutachten soll bis zum vorliegen. IX. Kerndatensatz Katamnese 3.0 Im Zuge der Überarbeitung des Deutschen Kerndatensatzes zur Dokumentation in der Suchtkrankenhilfe wird auch die Katamnese-Itemliste überarbeitet. In unserem Mitglieder- Rundschreiben vom hatten wir bereits über die erforderliche Anpassung der Basisdokumentationssysteme informiert. Die Katamnese-Itemliste für den Kerndatensatz 3.0 soll im Juni 2017 vom Vorstand der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen verabschiedet werden. Eine vorläufige, noch nicht verabschiedete Version eines exemplarischen Katamnesefragebogens liegt als Anlage 10 bei. Wir verweisen darauf, dass die endgültige Version auf der Homepage der DHS ( Arbeitsfelder- Deutscher Kerndatensatz 3.0) noch publiziert wird. Der beigefügte Musterbogen hat exemplarischen Charakter, vom Ausschuss Statistik/Dokumentation des FVS wird hierzu noch eine Empfehlung bzw. einen entsprechend designten Fragebogen bis zum Jahresende 2017 erstellt werden. X. Übernahme von Fahrtkosten innerhalb der medizinischen Rehabilitation durch die gesetzlichen Krankenkassen (incl. Regelungen der RV) Da von verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen Regelungen getroffen werden, welche dazu führen, dass medizinische Rehabilitationseinrichtungen auf eigene Kosten Beförderungsleistungen organisieren oder Fahrkosten direkt finanzieren, hatte die DEGEMED sich im September 2016 an das Bundesversicherungsamt gewandt. Das Antwortschreiben des Bundesversicherungsamtes liegt als Anlage 11a bei und enthält eindeutig Einschätzungen zur Frage der Kostenübernahme. Die AG MedReha hat die weiter bestehende Problematik zum Anlass genommen, den GKV-Spitzenverband Bund anzuschreiben. In dem beigefügten Schreiben (Anlage 11b) wird auf die Problematik der Übernahme der Fahrtkosten durch Krankenkassen eingegangen und um ein Gespräch gebeten. Beigefügt sind darüber hinaus die aktuellen Regelungen der Rentenversicherung (Anlage 12). 10/16

11 XI. Neue Orientierungsgliederung für medizinische Konzepte einer Reha-Einrichtung der Deutschen Rentenversicherung (Stand: ): Somatik und Psychosomatik Die Deutsche Rentenversicherung hat für medizinische Reha-Einrichtungen im Bereich der Psychosomatik und Somatik eine Orientierungsgliederung (Stand: , Anlage 13) publiziert. Für die Suchtrehabilitation gilt allerdings weiterhin die bisherige Gliederung des gemeinsamen Leitfadens der DRV und GKV zur Erstellung und Prüfung von Konzepten ambulanter, ganztägig ambulanter und stationärer Einrichtung zur medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker vom ( bzw. der dazugehörigen Arbeitshilfe vom ( rentenversicherung.de/allge- mein/de/inhalt/3_infos_fuer_exper- ten/01_sozialmedizin_for- schung/downloads/konzepte_sys- temfragen/konzepte/rahmen_abha- engig_arbeitshilfe_gliede- rung.pdf? blob=publication- File&v=3). XII. Kinder und Jugendliche im Kontext von Suchterkrankungen Bereits in der letzten Intern-Ausgaben 1/2017 hatten wir unter TOP 5 zu diesem Thema berichtet. Mittlerweile haben Frau Schulze (Geschäftsführerin Tannenhof Berlin-Brandenburg) und Herr Dr. Klein (Vorstandsmitglied FVS) für den FVS im Arbeitskreis Rehabilitation und Teilhabe der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation am die beiden Anliegen des FVS vorgetragen: Berücksichtigung von Suchterkrankungen in der Kinder- und Jugendrehabilitation der Rentenversicherung (RV) Begleitende Kinder von suchtkranken Müttern/Vätern in der Suchtrehabilitation (sog. Begleitkinder): Zuständigkeiten, Anforderungen und Entwicklungsbedarf Hierzu wurde in der Sitzung mitgeteilt, dass es vorgesehen ist, Suchterkrankungen im Bereich der Rentenversicherung bei der Kinder- und Jugendrehabilitation zukünftig zu berücksichtigen. Im Rahmen des Flexirentengesetzes soll bis zum eine Richtlinie für Leistungen zur Kinderrehabilitation verabschiedet werden, in der entsprechende Änderungen dann Berücksichtigung finden. Dieses Umdenken ist wohl auch auf die Initiative des FVS zurückzuführen. Die Ausführungen zu sog. Begleitkindern in der Suchtrehabilitation wurden ebenfalls positiv aufgenommen. Das Anliegen, den Vergütungssatz für sog. Begleitkinder auf den Höchstsatz der Haushaltshilfe von derzeit 74,00 anzuheben, wurde auch beim Treffen der Suchtverbände mit der DRV Bund (Träger) am vorgetragen (s. TOP VII, 5). Des Weiteren wird diese Thematik auch im Rahmen der Jahrestagung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung am Kinder aus suchtbelasteten Familien aus dem Schatten holen! in einem Workshop diskutiert werden. Ein Antwortschreiben von Frau Mortler, der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, an den FVS zu den beiden vorgetragenen Anliegen liegt als Anlage 14 bei. Zudem wird der FVS bei einem Workshop der Deutschen Rentenversicherung zur Kinder- und Jugendrehabilitation unter dem Motto Ambulante Struktur in der Kinder- und Jugendlichenrehabilitation Wo stehen wir? die Thematik einbringen. 11/16

12 XIII. RehaInnovativen Weiterentwicklung der medizinischen und medizinischberuflichen Rehabilitation (Zwischenbericht) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Initiative RehaInnovativen ins Leben gerufen. In diesem Rahmen wurden bereits verschiedene Expertengespräche durchgeführt, zudem arbeiten drei Arbeitsgruppen (AG 1 Übergänge optimieren, AG 2 Reha individualisieren, AG 3 Regional zusammenarbeiten) an entsprechenden Themenfeldern. Der FVS ist an den Expertengesprächen sowie der AG 1 beteiligt. Als Anlage 15a liegt der Zwischenbericht (Stand ) bei. Im Rahmen des 3. Expertengesprächs berichtete Prof. Josef Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses und des Innovationsausschusses des G-BA über den Innovationsfonds (s. Anlage 15b). Im Rahmen einer 3. Welle sollen im nächsten Jahr auch neue Versorgungsformen entwickelt und erforscht werden, welche über den SGB V Bereich hinausreichen und Verknüpfungen mit der medizinischen Rehabilitation und Pflege betreffen. Herr Dr. Schmachtenberg regte in diesem Zusammenhang an, dass die 3 Arbeitsgruppen der Initiative RehaInnovativen jeweils ein Modellprojekt hierzu vorschlagen könnten. Dieser Vorschlag wird im Weiteren in den jeweiligen Arbeitsgruppen zu diskutieren sein. XIV. Diotima-Ehrenpreis der deutschen Psychotherapeutenschaft Die Bundespsychotherapeutenkammer verleiht im Rahmen einer Festveranstaltung am den Diotima-Ehrenpreis der deutschen Psychotherapeutenschaft. In diesem Jahr werden nach unseren Informationen den Preis Frau Prof. Dr. Wilma Funke, Stv. Vorsitzende des FVS- Vorstands und Leitende Psychologin der Kliniken Wied, Herr Peter Missel, Vorstandsmitglied des FVS und Leitender Psychologe der MEDIAN Kliniken Daun, sowie Herr Prof. Dr. Johannes Lindenmeyer, Direktor der salus klinik Lindow, erhalten. Es freut uns sehr, dass damit auch Suchterkrankungen und übermäßiger Substanzkonsum entsprechende Berücksichtigung bei der Preisverleihung der BPtK finden. Wir gratulieren den Preisträgern ganz herzlich!! XV. Empfehlung zur Anerkennung der Curricula Weiterbildung zur Suchttherapeutin/zum Suchttherapeuten durch DRV und GKV Die Expertenkommission der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) und der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) empfehlen nach längerem Prüfverfahren verschiedene Curricula zur Weiterbildung zur Suchttherapeutin/zum Suchttherapeuten. Die aktualisierte Liste der von der DRV Bund und der GKV geprüften Weiterbildungscurricula nach den Auswahlkriterien zur Prüfung von Weiterbildungen für Gruppen- und Einzeltherapeuten im Tätigkeitsfeld der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker (gemäß den Anlagen 1 und 2 der Vereinbarung Abhängigkeitserkrankungen vom in der Fassung vom ) liegt als Anlage 16 bei. Darin wird im 2. Teil auch auf eingestellte bzw. noch in Prüfung befindliche Weiterbildungsverfahren eingegangen. Neu aufgenommen wurde in die Liste der Masterstudiengang Suchttherapie und Sozialmanagement in der Suchthilfe M. A. der Frankfurt University of Applied Sciences, den diese in Kooperation mit dem GVS (Gesamtverband für Suchthilfe e.v.) anbietet. 12/16

13 XVI. Ergebnisprotokoll Projektbeirat Effektivität der stationären Alkoholentwöhnung Was ist mit den katamnestischen Non-Respondern? Teilnehmer: S. Bernert, T. Krüger, S. Schönig, Prof. Dr. K. Spyra, (Charité Universitätsmedizin Berlin, Institut für Medizinische Soziologie und Rehabilitationswissenschaft), Vertreter des buss, des BMG, des FVS (Dr. Weissinger) Folgende wesentlichen Punkte wurden in der Sitzung des Projektbeirats besprochen. 1. Vorläufige Ergebnisse Studien-TN wurden von der Charité befragt, für eine Teilstichprobe (N=776, davon 168 Late- Responder) lagen zum erste Katamneseergebnisse bereits vor. Bei diesen Late-Respondern (Erläuterung s. u), welche in der Studie als wesentliche Gruppe erfasst werden sollten, beträgt nach bisherigen Berechnungen die katamnestische Erfolgsquote 60,1%. Zudem lagen für eine Teilstichprobe von N=640 auch Erhebungen zu den Gründen für die Nichtbeantwortung vor. Wir haben einige ausgewählte Folien zu den vorläufigen Ergebnissen zusammengestellt (s. Anlage 17). Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Ergebnisse als vorläufig zu betrachten sind und als erste Tendenzen zu verstehen sind. Verwendbare Ergebnisse werden erst im Abschlussbericht, der zum Ende Juni erstellt werden soll, publiziert. 2. Sprachregelung für die Non- Responder Es sollte sich in Zukunft auf eine eindeutige und einheitliche Bezeichnung der Early-, Late und Non-Responder geeinigt werden, um Verwirrung zu vermeiden. Insgesamt teilen sich die Studienteilnehmer (ST) in folgende Antwortergruppen auf: - Early-Responder, die Studienteilnehmer (ST), die auf die Katamnese-Befragung der Klinik (mit und ohne Erinnerung) geantwortet haben - Late-Responder, die ST, die auf den Kurzfragebogen (mit und ohne SMS/ Erinnerung; online oder postalisch) oder auf die telefonische Befragung (hier erfolgt keine weitere Erinnerung) geantwortet haben, also durch die Studie erreicht worden sind. - Primäre Non-Responder, die ST, die nicht auf die Befragung der Klinik geantwortet haben - Finale Non-Responder, die ST, die weder auf die Befragung der Klinik noch auf die Nachbefragung in der Studie geantwortet haben 3. Auswertung der Daten: Selektionseffekte in der Stichprobe Es wurde darauf hingewiesen, dass die Studienpopulation durch einen Selektionseffekt beeinflusst werden könnte, da in anderen Untersuchungen schon gezeigt werden konnte, dass Studienteilnehmende allein durch die Zusage zur Teilnahme (Commitment) häufiger antworten und anders antworten. Diese Effekte müssen bei der Diskussion der Ergebnisse berücksichtigt werden. 4. Late-Responder Fragebogen: Gründe für Non-Response (NR): Die von den Antwortern auf die Charité-Befragung angegebenen Gründe für Non-Response sollen genau betrachtet und ausgewertet werden. 5. Weiteres Vorgehen nach Abschluss des Projektes und Vorliegen der Ergebnisse: Es wird zu diskutieren sein, ob auf der Grundlage der Ergebnisse des Projektes die vier vorliegenden DG-Sucht Kategorien zur Berechnung der Abstinenzquote zu modifizieren sind. Die Fachverbände würden dazu ein Fachgespräch im BMG Ende 2017/Anfang 2018 anstreben, da das BMG die unterschiedlichen Interessen(verbände) zusammenzuführen könnte. Als Diskussionsgrundlage könnten im Abschlussbericht des Projektes Empfehlungen für eine Interpolation der Quoten geliefert werden. So könnten z. B. 1 3 Vorschläge unterbreitet werden. Nach den bisher vorliegenden Ergebnissen zeichnet sich aus Sicht der Charité allerdings ab, dass eine einfache Hochrechnung der Raten auf der Basis vorliegender Routinedaten zu vor allem personenbezogenen Merkmalen nicht möglich sein dürfte, da hier auch klinikbezogene Daten, wie etwa Intensität der katamnestischen Aktivitäten, eine Rolle spielen, die derzeit routinemäßig nicht ausreichend erfasst werden. Die Vertreter der Fachverbände regten die Charité zudem an, darüber nachzudenken, wie viel es kosten würde, wenn die Charité, mit dem durch die Studie erworbenen Know- How und der Infrastruktur, die Nachbefragungen für die Rehabilitationseinrichtungen übernehmen würde, die Katamnese also als Dienstleistung durchführen würde. Bedingung für die Charité wäre hierbei allerdings, dass die Daten auch wissenschaftlich ausgewertet werden können. Wir werden über die Ergebnisse 13/16

14 dieses Vorschlages zu gegebenem Zeitpunkt berichten. XVII. Ärztliche Unterlagen der Reha-Einrichtung für die Krankenkassen Mit dem Rundschreiben vom weist die DRV Bund darauf hin, dass das sog. Umschlagverfahren ab dem von der Bundesbeauftragten für den Datenschutz nicht mehr akzeptiert wird. Eine Übermittlung von medizinischen Unterlagen an die Krankenkassen zur Weiterleitung an den MDK ist damit zukünftig ausnahmslos unzulässig. Näheres ist der Anlage 18 zu entnehmen. XVIII. Verschiedenes 18.1 Artikel Zugangswege erweitern, Übergänge optimieren In KONTUREN online ist ein Beitrag von Dr. Weissinger zum Thema Zugangswege erweitern, Übergänge optimieren erschienen. Dieser liegt als Anlage 19 bei Ergebnisse der BLIKK-Studie 2017 Die BLIKK-Studie untersuchte bei 5573 Eltern und deren Kindern den Umgang mit digitalen Medien und entsprechende Auswirkungen auf die körperliche, entwicklungsneurologische und psychosoziale Verfassung. Zentrales Fazit ist, dass ein übermäßiger Medienkonsum die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen gefährdet. Beigefügt sind die Presseerklärung (Anlage 20a) und ein Fact- Sheet (Anlage 20b) Pressemeldungen der DHS zur Aktionswoche Alkohol 2017 Beigefügt sind die entsprechenden Pressemeldungen der DHS zur Aktionswoche Alkohol 2017 Alkohol? Weniger ist besser! (Anlage 21). Themen sind - Alkohol macht krank - Wer trinkt, fährt nicht! (DHS und Deutscher Verkehrssicherheitsrat) 18.4 Broschüre KBV Medizinische Rehabilitation Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat eine Broschüre zum Thema Medizinische Rehabilitation Hinweise zur Verordnung herausgegeben. Diese richtet sich an Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeuten und gibt einen Überblick über die Verordnung von Rehabilitationsleistungen, entsprechende Formulare, Zuständigkeiten, Rehabilitationsformen und enthält Beispiele aus der Praxis. Die Broschüre steht als Download zur Verfügung unter: che_rehabilitation.pdf Aus Sicht des FVS ist die Broschüre zu empfehlen und sollte weite Verbreitung unter den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten finden Neues Online-Angebot der DRV Die DRV hat ein neues Online-Angebot für niedergelassene Ärzte rund um die Reha veröffentlicht: Darin werden Informationen zum Thema Rehabilitation in der Rentenversicherung gegeben und über Inhalte, Ziele und Nutzen von Rehabilitation und Reha-Nachsorge informiert sowie Unterstützung bei der Antragsstellung gegeben. Die Informationen wurden so gebündelt, dass Ärzte schnell erfassen können, wie sie Reha-Bedarf einschätzen können und worin ihre genauen Aufgaben im jeweiligen Verfahren bestehen. Es werden ein Überblick über Verfahrensabläufe in der Rentenversicherung sowie Hinweise gegeben, welche dem Patienten mit auf den Weg gegeben werden können. Eine wissenschaftliche Evaluation hierzu wird aktuell durchgeführt Arbeit und Bildung Teilhabe ermöglichen. Eine Handreichung für die Suchthilfe, hrsg. vom Fachverband Drogen- und Suchthilfe e.v. Der fdr hat die Broschüre Arbeit und Bildung Teilhabe ermöglichen. Eine Handreichung für die Suchthilfe veröffentlicht. Die Autorinnen und Autoren beschreiben darin die Rolle von Integration und Teilhabe als Leit- 14/16

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