Unterbringung von Asylbewerbern - Fortschreibung des Masterplans - Vorberatung

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1 Erster Landesbeamter Dezernat IV Sitzungsvorlage VA/08/2017 Unterbringung von Asylbewerbern - Fortschreibung des Masterplans - Vorberatung TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus 2 Verwaltungsausschuss öffentlich keine Anlagen Beschlussvorschlag Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss: Der Kreistag 1. nimmt die aktuelle Entwicklung bei der Unterbringung von Flüchtlingen im Landkreis Karlsruhe zur Kenntnis; 2. begrüßt die Bereitstellung der Kombimodelle zur Unterbringung der Anschlussunterbringung durch die Kommunalanstalt für Wohnraum im Landkreis Karlsruhe AöR. I. Sachverhalt 1. Aktuelle Situation Im Jahr 2016 wurden dem Landratsamt Karlsruhe insgesamt Flüchtlinge zur vorläufigen Unterbringung zugewiesen, davon Personen in den ersten vier Monaten. Seither sind die Zuweisungen deutlich zurückgegangen und lagen bei durchschnittlich etwas mehr als 30 Personen pro Monat. Entsprechend hatte das Regierungspräsidium Ende Februar für den laufenden Monat März 2017 die Zuweisung von 36 Personen angekündigt. Allerdings werden sich die Zuweisungen in den nächsten Monaten erhöhen. Anfang März hat das Innenministerium mitgeteilt, dass die Zuweisungen künftig besser planbar erfolgen sollen; für jeden Monat bis Ende des Jahres wurde die Zahl der landesweit voraussichtlich zuzuteilenden Personen prognostiziert. Zugleich soll die neue Erstaufnahmekonzeption des Landes umgesetzt werden. Aus dem sukzessiven Abbau der Erstaufnahmeplätze bis 2020 wird sich eine leicht erhöhte monatliche Zuteilung in die vor-

2 läufige Unterbringung ergeben. Danach hat der Landkreis Karlsruhe spätestens ab September knapp 100 Personen pro Monat aufzunehmen. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung auf Anfrage des Regierungspräsidiums entschieden, schon im März insgesamt 75 Personen aufzunehmen. Während mit der regulären Zuweisung auf Grund der aktuellen Belegung der Erstaufnahmeeinrichtungen überwiegend Einzelpersonen aus Afrika verlegt wurden, konnten im Rahmen der überobligationsmäßigen Zuweisung vor allem Familien aufgenommen werden. Im Jahr 2016 wurden aus dem Landkreis Karlsruhe 114 Personen abgeschoben, davon 101 Personen in sichere Herkunftsstaaten des Westbalkan und 9 Personen im Rahmen einer Dublin-Rückführung in andere Staaten des Schengenraums. Weitere rund 500 Personen sind freiwillig ausgereist oder haben sonst die vorläufige Unterbringung verlassen, ohne anschlussuntergebracht zu werden. Im laufenden Jahr wurden bis Mitte März 46 Personen abgeschoben, davon 42 in sichere Herkunftsstaaten des Westbalkan. Im selben Zeitraum haben weitere 36 Personen die vorläufige Unterbringung verlassen, ohne anschlussuntergebracht zu werden. Ende März 2017 waren im Landkreis Karlsruhe noch Personen vorläufig untergebracht, davon Personen in Gemeinschaftsunterkünften, die übrigen in Wohnungen. Im Laufe des Jahres 2017 wird die Zahl der im Landkreis vorläufig untergebrachten Personen spürbar abnehmen, da die Zahl der Anschlussunterbringungen die Zahl der Neuzugänge deutlich übertreffen wird (siehe unten 3.). 2. Vorläufige Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften a) Anschlussunterbringung im Kombimodell Zum verfügt der Landkreis Karlsruhe über 54 Gemeinschaftsunterkünfte mit Plätzen. Aufgrund der stark zurückgegangen Flüchtlingszahlen ist es nicht nur möglich frei werdende Kapazitäten an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden zu vermieten, sondern auch viele der Asylbewerber in ihren bisherigen Unterkünften zu belassen und diese im Rahmen des Kombimodells (GU und AU in einer Liegenschaft) durch den Landkreis Karlsruhe weiterhin zu betreuen. Unter Berücksichtigung der Rückbauprojekte können bis Ende 2019 rund Plätze für die gemeindliche Anschlussunterbringung zur Verfügung gestellt werden. Zwei Gemeinden (Eggenstein-Leopoldshafen, Karlsdorf- Neuthard) haben den Mustermietvertrag bereits unterschrieben. Mit acht Kommunen steht die Kommunalanstalt für Wohnraum vor einem Vertragsabschluss (Bad- Schönborn, Bretten, Eggenstein-Leopoldshafen, Karlsdorf, Kronau, Marxzell, Oberderdingen, Weingarten). Mit weiteren 20 Kommunen befindet sich die Kommunalanstalt für Wohnraum in konkreten Gesprächen und Verhandlungen (z. B. Bruchsal, Graben- Neudorf, Kronau, Sulzfeld, Ubstadt-Weiher). Seite 2

3 Die Gemeinschaftsunterkünfte und Kombimodelle können aus der in Anlage 1 beigefügten Tabelle entnommen werden. Dabei sind die mögliche Platzzahl als Gemeinschaftsunterkunft, die Belegung im Rahmen der Rückbausituation, die bereits verhandelten Plätze und das zukünftige Potential in den Kombimodellen dargelegt. Die Anmerkungen enthalten objektspezifische Daten. Zur Realisierung bedarfs- und leistungsgerechter Kombimodells wurden die nachfolgend dargestellten Eckpunkte festgelegt: Die für die Anschlussunterbringung vorgesehenen Flächen in den Gemeinschaftsunterkünften können für vorerst drei Jahre zu einem ortsüblichen Mietzins von der Kommunalanstalt für Wohnraum angemietet werden. Eine jährliche Mietpreissteigerung von 2 % wird im Mietvertrag festgeschrieben. Es werden keine einzelnen Räume vermietet, sondern es ist ein geeigneter Flächenschlüssel festzulegen, z. B. 1/3 oder 50:50, ggf. sind entsprechende Erweiterungsflächen mitanzumieten. Dieser Schlüssel entspricht u. a. entweder einem gesamten Stockwerk oder einem Hausaufgang. Für die Wohnungserstausstattung im Kombimodell erhöht sich die Grundmiete um einen Pauschalbetrag von 1,50 /m², der von Jobcenter und Leistungsverwaltung zusätzlich zur Wohnungsmiete anerkannt wird. Ersatzbeschaffungen sind hierin nicht enthalten. Die Betriebskosten für die Gebäude und Grundstücke im Kombimodell werden im Verhältnis der vom Mieter genutzten Fläche zur Gesamtfläche getragen und jährlich abgerechnet. Die monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen für Strom, Wasser, Heizung, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Wartung der technischen Anlagen usw. beträgt 2,64 /m² (Wert aus 2016). Die personellen Dienstleistungen für die Betreuung der technischen Anlagen und sonstige Verwaltungs- und Hausmeistertätigkeiten sollen ebenfalls über die jährliche Betriebskostenabrechnung in Rechnung gestellt werden. Die Kosten für die personellen Dienstleistungen basieren auf den KGSt-Werten Kosten für einen Arbeitsplatz. Betrieb und Unterhalt durch die Kommunalanstalt für Wohnraum Die Kommunalanstalt für Wohnraum stellt mit ihrem technischen Personal nicht nur den Gebäudebetrieb sicher, sondern ist auch für den Gebäudeunterhalt verantwortlich (Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen). Betreuung des Kombimodells durch das Amt für Integration des Landkreises Die bisherigen Erfahrungen in einer Reihe von Gemeinden zeigen, dass beim Wechsel in die Anschlussunterbringung und den folgenden 6 9 Monate die Begleitung durch Sozialarbeiter angezeigt ist. Die Unterkünfte und Bewohner im Kombimodell werden wie in den Gemeinschaftsunterkünften durch die Heimleitung, den Sozialbetreuer und den Hausverwalter betreut. Da die Aufgaben des Sozialbetreuers keine gebäudebezogene Tätigkeiten darstellen, werden diese personellen Dienstleistungen in einem gesonderten Vertrag mit dem Personal- und Organisationsamt des Landratsamtes geregelt. Seite 3

4 b) Rückbau von Gemeinschaftsunterkünften Die Kommunalanstalt für Wohnraum hat die im Masterplan dargestellten Rückbaumaßnahmen konsequent fortgesetzt. Die Objekte in Stutensee (Karlsfeldstraße Mobile Wohneinheiten) in Waldbronn (Hotel Hanna) und Ettlingen (Mittelkerkerstraße) sind zurückgebaut bzw. zurückgegeben worden. Der Rückbau im Praktikermarkt in Bruchsal-Heidelsheim steht kurz vor dem Abschluss. In Rheinstetten und in Kraichtal sind die Vorbereitungen für den Rückbau weit vorangeschritten. In Linkenheim-Hochstetten wurde damit begonnen. Darüber hinaus sind erste Gespräche für weitere Anschlussnutzungen anderer Standorte geführt worden um den weiteren Rückbau konsequent voranzubringen. Die Flächen, auf denen die mobilen Wohneinheiten errichtet worden sind, sollen noch nicht vollständig zurückgebaut werden. Insbesondere die in der Erde verlegten Leitungen sollen vorerst erhalten bleiben. Damit werden Standby-Flächen geschaffen, die bei weiterem Bedarf genutzt werden könnten. Darüber hinaus werden die 40 angemieteten Wohnungen (insgesamt 221 Plätze), in denen in der Zeit hoher Zuteilungen Personen vorgezogen anschlussuntergebracht worden sind, schrittweise an die Städte und Gemeinden mit dem Mietvertrag übergeben. Sofern Wohnungen nicht mehr benötigt werden, werden die geschlossenen Mietverträge fristgerecht gekündigt und abgewickelt. c) Unbebaute Grundstücke in Kürnbach und Pfinztal Derzeit liegen für die Grundstücke in Kürnbach und Pfinztal entsprechende Kaufanfragen vor. Zugleich stehen wir mit den Gemeinden in Verhandlungen hinsichtlich der weiteren Nutzung bzw. der Übernahme der Flächen. 3. Anschlussunterbringung Nach Zuweisungen in die Anschlussunterbringung der Städte und Gemeinden im Jahr 2016 stehen für das laufende Jahr 2017 voraussichtlich Anschlussunterbringungen an. Die Prognose ergibt sich aus der Zahl der Personen in der vorläufigen Unterbringung des Landkreises, die im Laufe des Jahres die gesetzliche Höchstverweildauer von zwei Jahren erreichen werden (rund Personen), und aus der Zahl der Personen, deren Asylantrag unanfechtbar entschieden wird (etwa 900 Personen, aber abhängig von der Zahl der Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge). Im Sinne einer fairen Verteilung muss das jeweilige Aufnahmsoll der einzelnen Städte und Gemeinden am Ende des Jahres 2017 ohne nennenswerte Abweichungen realisiert sein. Allzu große Abweichungen werden sich angesichts der deutlich rückläufigen Anschlussunterbringungen im Folgejahr 2018 kaum mehr korrigieren lassen. Seite 4

5 Wesentliche Aufgabe der Städte und Gemeinden ist es daher, den benötigten Wohnraum sowohl im erforderlichen Umfang als auch zeitgerecht zur Verfügung zu stellen. Der Landkreis wird die Kommunen mit Unterbringungskapazitäten und Dienstleistungen unterstützen (z. B. im Kombimodell). Im laufenden Jahr wurden zwar schon 655 Personen in die Anschlussunterbringung verteilt. Weitere 129 Anschlussunterbringungen für April und Mai sind bereits verfügt. Doch stehen derzeit weitere rund 350 Personen zur Zuteilung an. Betrachtet man nur die Personen, welche die Zwei-Jahres-Grenze erreichen werden, so müssen im zweiten Quartal insgesamt rund 200 Personen verteilt werden, im dritten Quartal rund 450 Personen und zuletzt im vierten Quartal rund 850 Personen. Hinzu kommen jeweils Personen mit rechtskräftigen Asylentscheidungen. Es liegt auf der Hand, dass diese gewaltige Aufgabe nur bewältigt werden kann, wenn für die Dauer der Anschlussunterbringung durch die Städte und Gemeinden oder zumindest vorübergehend, bis neue Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, ein größerer Teil des schon bestehenden Wohnraums in Form von Kombimodellen zur Anschlussunterbringung genutzt wird. Dieses Vorgehen bietet allen Seiten Vorteile: Sie kann leicht und unbürokratisch umgesetzt werden: vor allem jedoch können die Untergebrachten selbst an ihrem bisherigen Wohnort und somit in ihrer bisherigen Beziehungs- und Sozialstruktur verbleiben. Dies stärkt die in den meisten Fällen längst angelaufene Integration. In anderen Fällen werden allerdings die einwohnerbezogene Aufnahmequote und die Zahl der dort untergebrachten Personen nicht zusammenpassen. Dann wird nach Einwohnerquote in noch aufnahmepflichtige Gemeinden zugeteilt werden müssen. In diesen Fällen wird es notgedrungen zu Umzügen in andere Gemeinden kommen. Dasselbe gilt, wenn Gemeinschaftsunterkünfte aufgegeben werden, neuer Wohnraum zur Anschlussunterbringung vor Ort aber nicht zeitgerecht zur Verfügung steht. Richtschnur solcher Zuweisungsentscheidungen an neue Wohnorte sind neben der Aufnahmequote der Gemeinde und der räumlichen Nähe zum bisherigen Wohnort ebenfalls objektive Kriterien wie Schule, Ausbildung, Beruf, Familienzugehörigkeit usw. 4. Familiennachzug Ein Familiennachzug ist derzeit nur zu anerkannten Flüchtlingen und nur in der Kernfamilie (Vater, Mutter, minderjährige Kinder) möglich. Für Personen mit sog. subsidiärem Schutz ist der Familiennachzug ausgesetzt. Nach Analysen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge kommt auf einen anerkannten Flüchtling etwa ein nachzugsberechtigter Familienangehöriger. Auch beschränkt sich der Familiennachzug fast ausschließlich auf Flüchtlinge aus Syrien. Mitte März lebten im Landkreis Karlsruhe Personen mit Flüchtlingsstatus, davon Syrer. Von Januar 2016 bis Ende Februar 2017 sind insgesamt 172 Personen zu Familienangehörigen in den Landkreis nachgezogen. Dies sind im Schnitt etwa 12 Personen pro Monat, wobei diese Zahl auch in den letzten Monaten im Wesentlichen gleich geblieben ist. Seite 5

6 Nach entsprechender Auskunft des Innenministeriums und in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden werden Personen, die zu einem anschlussuntergebrachten Familienangehörigen aus dem Ausland nachziehen ( 29 Abs. 2 AufenthG), rückwirkend zum Jahresanfang 2017 im Rahmen der Anschlussunterbringung angerechnet. II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen Durch den begonnenen Rückbau werden nicht nur die Betriebskosten, sondern auch die Mietkosten im laufenden Jahr deutlich gesenkt. Außerdem können durch die Veräußerung der Flächen die damaligen Investitionskosten refinanziert werden. Bei der nachlaufenden pauschalierten Spitzabrechnung hat der Landkreis Karlsruhe für das Jahr 2014 die ihm entstandenen liegenschaftsbezogenen Kosten in Höhe von T ersetzt bekommen. Für das Haushaltsjahr 2015 sind rd. 13,4 T vom Landkreis Karlsruhe gemeldet worden. Diese Abrechnung wurde Anfang des Jahres vom Landesrechnungshof geprüft. Ein Ergebnis bezüglich der Erstattungsfähigkeit der gemeldeten Kosten steht noch aus. Auch die Auszahlungsmodalitäten müssen noch auf Landesebene zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden geklärt werden. Grundsätzlich werden die Kosten für Unterbringung, Leistung und Betreuung einschl. Krankenausgaben für die in der vorläufigen Unterbringung befindlichen Personen erstattet. Für das Jahr 2016 wird im Zuge des Jahresabschlusses der Differenzbetrag zwischen der überwiesenen Pauschale und den tatsächlichen Kosten ermittelt. Durch die neutrale Verbuchung der asylbedingten Kosten im Haushaltsplan und die nachlaufende Spitzabrechnung lassen die Veräußerungen und Abrechnungen mit Ausnahme der verbesserten Liquidität keine Verbesserungen im Jahresergebnis des Landkreises Karlsruhe erwarten. III. Zuständigkeit Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wird die Fortschreibung des Masterplans vom Kreistag beschlossen. Die Angelegenheit wird im Verwaltungsausschuss vorberaten ( 34 Abs. 4 Landkreisordnung i. V. m. 4 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe). Seite 6

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