Begründung zum Entwurf

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1 Markt Maroldsweisach Landkreis Hassberge Begründung zum Entwurf zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan des Marktes Maroldsweisach, im Bereich des BBP Solarpark Dürrenried zur Errichtung einer Photovoltaik - Freiflächenanlage 4. Änderung i. d. Planfassung vom VORHABENRÄGER: Markt Maroldsweisach Hauptstraße Maroldsweisach Änderungsplanung: Koenig + Kühnel Ingenieurbüro GmbH Eichenweg Weitramsdorf / O Weidach Weitramsdorf,

2 4. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan Markt Maroldsweisach im Bereich des BBP Solarpark Dürrenried zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage, Markt Maroldsweisach, Lkr. Hassberge Entwurf Inhaltsverzeichnis Begründung zum Vorentwurf Markt Maroldsweisach Verfahrensstand Flächennutzungsplan Anlass, Ziel und Zweck der 4. Änderung des Flächennutzungsplans Inhalt der 4. Änderung des Flächennutzungsplans Rechtsgrundlage im Energie-, Landesplanungs- und Bauplanungsrecht für Photovoltaik- Freiflächenanlagen Erneuerbare-Energien-Gesetz Verordnung über Gebote für Freiflächenanlagen vom März Landesplanungsrecht: Immissionsschutz Umweltprüfung / Umweltbericht... 7 Seite 2 von 7

3 4. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan Markt Maroldsweisach im Bereich des BBP Solarpark Dürrenried zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage, Markt Maroldsweisach, Lkr. Hassberge Entwurf Auszug aus google earth Blick Richtung Norden Seite 3 von 7

4 4. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan Markt Maroldsweisach im Bereich des BBP Solarpark Dürrenried zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage, Markt Maroldsweisach, Lkr. Hassberge Entwurf Begründung zum Vorentwurf 1. Verfahrensstand Flächennutzungsplan Der Markt Maroldsweisach besitzt einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan mit Datum vom 12. April Die letzte 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans findet derzeit statt. Im Bereich des Bebauungsplans Solarpark Dürrenried zur Errichtung einer Photovoltaik- Freiflächenanlage stimmt die derzeitige Ausweisung im Flächennutzungsplan nicht mit der geplanten Nutzung überein, weshalb dieser erneut zu ändern ist. 2. Anlass, Ziel und Zweck der 4. Änderung des Flächennutzungsplans Der Markt Maroldsweisach plant auf Veranlassung eines privaten Investors, der Fa. IBC-Solar AG, Bad Staffelstein, die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Errichtung einer Photovoltaik- Freiflächenanlage. Mit dem Betreiber kann ein Städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden. Mit der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage zwischen Dürrenried und Wasmuthhausen mit folgenden Zielen geschaffen werden: - Erzeugung von umweltfreundlichem Strom ohne Klima schädigende CO 2 Emissionen - Energieproduktion zur Schonung der begrenzten Ressourcen Kohle, Öl, Gas - Regionale Wertschöpfung vor Ort - Sicherung der Energieversorgung und Stärkung der Wirtschaft der Region Da die geplante Photovoltaik-Freiflächenanlage mit ihrer Gesamtfläche über der Höchstgrenze in Gewerbegebieten liegt, ist die Ausweisung eines Sondergebietes (SO) mit der besonderen Zweckbestimmung Photovoltaik-Freiflächenanlage nach 11 Abs. 2 BauNVO erforderlich. Da das Bauvorhaben mit der geltenden Rechtslage nicht vereinbar ist, weil die notwendigen Festsetzungen nicht den Ausweisungen des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes entsprechen, ist die 4. Fortschreibung/Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Diese wurde vom Markt Maroldsweisach am beschlossen und am ergänzt Ziel des Änderungsverfahrens ist es, die bestehenden Ackerflächen im Bereich des Bebauungsplans Solarpark Dürrenried, in ein Sondergebiet für Anlagen, die der Erforschung, Seite 4 von 7

5 4. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan Markt Maroldsweisach im Bereich des BBP Solarpark Dürrenried zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage, Markt Maroldsweisach, Lkr. Hassberge Entwurf Entwicklung oder Nutzung erneuerbarer Energien, wie Wind- und Sonnenenergie, nach 11 Abs. 2 BauNVO, dienen, zu ändern. Der Bebauungsplan muss aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan weist aktuell die gegenständliche Fläche als Fläche für die Landwirtschaft aus und ist entsprechend im Parallelverfahren zu ändern. 3. Inhalt der 4. Änderung des Flächennutzungsplans Die Änderungen erstrecken sich auf folgende Flurnummern: Fl. Nr. 106, 107, 108, 109, 110, Gmkg. Dürrenried Fl. Nr. 151, 152, Gmkg. Wasmuthhausen Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt: Im Norden: Fl. Nr. 103, Gmkg Dürrenried Im Süden: Fl. Nr. 111, 105 Gmkg Dürrenried, 153, Gmkg. Wasmuthhausen Im Osten: Fl. Nr. 104, Gmkg. Dürrenried, 157, Gmkg. Wasmuthhausen Im Westen: Fl. Nr. 121, Gmkg Dürrenried, 150, Gmkg. Wasmuthhausen Die Größe des Geltungsbereichs beträgt ha, ist durch Planzeichen gekennzeichnet und wird als Sondergebiet (SO) für Anlagen, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung erneuerbarer Energien, wie Wind- und Sonnenenergie nach 11 Abs. 2 BauNVO dienen, ausgewiesen. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans im Parallelverfahren wird ein Umweltbericht erstellt und die benötigten Ausgleichsflächen auf den Grundstücken innerhalb des Bebauungsplans berechnet. Die notwendigen Ausgleichsflächen werden in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde umgesetzt, zusätzliche externe Ausgleichsflächen sind erforderlich. 4. Rechtsgrundlage im Energie-, Landesplanungs- und Bauplanungsrecht für Photovoltaik-Freiflächenanlagen 4.1 Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 Das EEG 2017 (Erneuerbare-Energien-Gesetz vom (BGBl I, S. 1066, zuletzt geändert am (BGBl I S ) sieht vor, dass künftig die Fördersätze für Erneuerbare Energien-Anlagen in einem wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren zwischen den Anlagenbetreibern ermittelt werden. Seite 5 von 7

6 4. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan Markt Maroldsweisach im Bereich des BBP Solarpark Dürrenried zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage, Markt Maroldsweisach, Lkr. Hassberge Entwurf 4.2 Verordnung über Gebote für Freiflächenanlagen vom März 2017 (Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 4/2017, W, V,752-2-W 1 Solaranlagen Abweichend von 37 c Abs. 1 Satz 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017) können auch Gebote für neue Freiflächenanlagen auf Flächen nach 37 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. H und i EEG 2017 bezuschlagt werden, die Anzahl ist höchstens jedoch auf 30 Anlagen pro Kalenderjahr begrenzt. Ausgeschlossen sind Gebote für Anlagen auf Flächen, die als Natura 2000-Gebiet festgesetzt oder eil eines geschützten Biotops sind. Nach 55 Abs. 1 EEG 2014 muss die Bundesnetzagentur die finanzielle Förderung und ihre Höhe für Strom aus Freiflächenanlagen im Rahmen einer Ausschreibung ermitteln. Einzelheiten bestimmt die Verordnung zur Ausschreibung der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen (Freiflächenausschreibungsverordnung FFAV) vom (BGBl I, S. 108). Die Voraussetzungen für die finanzielle Förderung sind im Wesentlichen in 55 Abs. 2 EEG 2014 und in der FFAV geregelt. Unter anderem muss die Anlage im Bereich eines Bebauungsplans im Sinn des 30 des Baugesetzbuchs (BauGB) errichtet worden sein, der zumindest auch mit dem Zweck aufgestellt oder geändert worden ist, eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie zu errichten ( 55 Abs. 2 Nr. 2 EEG 2014 sowie 22 Abs. 1 Nr. 2 lit. a FFAV). Von Bedeutung ist, dass die Förderberechtigung für eine Freiflächenanlage davon abhängt, dass sich die Anlage auf in 22 Abs. 1 Nr. 2 FFAV im Einzelnen näher bezeichneten Flächen befindet. Derartige in diesem Sinn geeignete Flächen sind zusammengefasst folgende: - Flächen, die zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplans bereits versiegelt waren, - Flächen, die zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplans eine Konversionsfläche aus wirtschaftlicher, verkehrlicher, wohnungsbaulicher oder militärischer Nutzung waren, - Flächen, die zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplans längs von Autobahnen und Schienenwegen lagen, wenn die Freiflächenanlage in einer Entfernung bis zu 110 m, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn, errichtet worden ist, - Flächen, die im Eigentum des Bundes oder der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) standen oder stehen und zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplans von der BIMA verwaltet worden sind (bei Geboten ab 2016; vgl. 10 Abs. 1 Nr. 2 FFAV) oder - Flächen, deren Flurstücke zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Aufstellung des Bebauungsplans als Ackerland genutzt worden sind und in einem "benachteiligten Gebiet" lagen (bei Geboten ab 2016; vgl. 10 Abs. 1 Nr. 2 FFAV). Ausgeschlossen sind Flächen in Naturschutzgebieten oder Nationalparken. Seite 6 von 7

7 4. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan Markt Maroldsweisach im Bereich des BBP Solarpark Dürrenried zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage, Markt Maroldsweisach, Lkr. Hassberge Entwurf "Benachteiligte Gebiete" im Sinn der FFAV sind Gebiete im Sinn der Richtlinie 86/465/EWG des Rates vom 14. Juli 1986 betreffend das Gemeinschaftsverzeichnis der benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete im Sinn der Richtlinie 75/268/EWG (ABl. L 273 vom , S. 1), die zuletzt durch die Entscheidung 97/172/EG (ABl. L 72 vom , S. 1) geändert worden ist ( 2 Nr. 2 FFAV). Diese so genannten "benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete" erfassen die Gebiete aller Landkreise und kreisfreien Städte in Oberfranken. Dies bedeutet, dass bei erfolgreicher eilnahme an der Ausschreibung Förderberechtigungen für die finanzielle Förderung von Freiflächenanlagen auf Ackerland in Oberfranken erlangt werden können, auch wenn sich die Fläche nicht entlang von Autobahnen oder Schienenwegen im oben genannten Sinn befindet. 4.3 Landesplanungsrecht: Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen ( 1 Abs. 4 BauGB). Bei der Aufstellung von Bauleitplänen für PV-Freiflächenanlagen, die nicht an Siedlungseinheiten angebunden sind, stellt sich die Frage der Vereinbarkeit mit dem sog. Anbindungsziel des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP). In der Begründung zu Ziel 3.3 Abs. 2 Satz 1 des LEP vom (Verordnung über das LEP vom , GVBl S. 550) hat der Verordnungsgeber allerdings ausdrücklich klargestellt, dass Freiflächen-Photovoltaikanlagen keine Siedlungsflächen im Sinne dieses Ziels, wonach neue Siedlungsflächen möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen sind, darstellen. Folglich steht das Anbindungsziel Bauleitplanungen für PV-Freiflächenanlagen auch nicht entgegen. 5. Immissionsschutz Wegen der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen können in den neu zu bebauenden Bereichen der Photovoltaik-Anlagen Lärm-, Staub- und Geruchsimmissionen auftreten. Erfolgt die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen auf ortsübliche Art und nach guter fachlicher Praxis, so sind die genannten Immissionen von den Anlagenbetreibern zu dulden. Auf relevante Immissionsorte im südöstlich angrenzenden Ortsteil Wasmuthhausen darf es durch die Photovoltaikanlage nicht zu störenden Blendwirkungen kommen. 6. Umweltprüfung / Umweltbericht Nach 2 Abs. 4 BauGB ist für alle Bauleitpläne eine Umweltprüfung durchzuführen. Auf eine zusätzliche Umweltprüfung im Rahmen der 4. Änderung des Flächennutzungsplans wird verzichtet. Im Rahmen der Bebauungsplans Solarpark Dürrenried im Parallelverfahren wird eine ausführliche Umweltprüfungen erstellt, diese gilt auch für den Flächennutzungsplan. Koenig + Kühnel Ingenieurbüro GmbH..... Eichenweg 11 Weitramsdorf, Weitramsdorf Seite 7 von 7

8 BEBAUUNGSPLAN SOLARPARK DÜRRENRIED MI GRÜNORDNUNGSPLAN FÜR DIE ERRICHUNG EINER PHOOVOLAIK FREIFLÄCHENANLAGE MARK MAROLDSWEISACH, LANDKREIS HASSBERGE, REGIERUNGSBEZIRK UNERFRANKEN VORHABENRÄGER: Markt Maroldsweisach Hauptstr Maroldsweisach B E G R Ü N D U N G MI UMWELBERICH in der Fassung vom E N W U R F Planverfasser: Koenig und Kühnel Ingenieurbüro GmbH Eichenweg Weitramsdorf/O Weidach Weitramsdorf,

9 Inhaltsverzeichnis 0. Verfahrensverlauf Verfahrensstände Bauleitplanung Verfahrensstand Flächennutzungsplan Bebauungsplan Anlass, Ziel und Zweck der Planung Lage und Umgrenzung des Plangebietes Lage im Raum Geographische Übersicht / Landschaft Inhalt der Planung Beschreibung Erschließung Verkehrserschließung Wasserversorgung / Kanal Emissionen Lärm Luftschadstoffe Grundwassergefährdung Erschütterungen Optische Emissionen Chemische Emissionen Immissionen Baumfallgrenze Umweltbericht Einleitung Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Ziele und ihre Begründung Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung Schutzgut Mensch - Freizeit und Erholung, Lärm- und Verkehrsbelastung Schutzgut Sach- und Kulturgüter Schutzgut ier und Pflanze Schutzgut Landschaftsbild Schutzgut Boden Schutzgut Wasser/Klima/Luft Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich (einschließlich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung) Folgende Maßnahmen sollen die Beeinträchtigungen der Schutzgüter mindern: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Seite 2 von 32

10 9.4.3 Ausgleichs- und Ersatzflächenberechnung Ausgleichsmaßnahmen Weitere grünordnerische Festsetzungen Alternative Planungsmöglichkeiten Beschreibung der Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) Allgemein verständliche Zusammenfassung Seite 3 von 32

11 0. Verfahrensverlauf Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan am Vorentwurf Bebauungsplan und Kurzdarstellung i. d. F. vom Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Amtsblatt Nr. und im Amtsblatt Nr. vom vom Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vom nach 3 Abs. 1 BauGB bis Frühzeitige Behördenbeteiligung durch Schreiben nach 4 Abs. 1 BauGB vom Rückschreibefrist bis Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen am und Billigungsbeschluss Entwurf Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht i. d. F. ergänzt nach Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde Bekanntmachung öffentlich Auslegung im Amtsblatt Nr. 3 Öffentliche Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB Behördenbeteiligung durch Schreiben nach 4 Abs. 2 BauGB Rückschreibefrist Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss Mitteilung der Beschlüsse Öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses und damit Inkrafttreten des Bebauungsplans im Amtsblatt Nr. vom am vom vom bis vom bis am am vom Seite 4 von 32

12 1. Verfahrensstände Bauleitplanung 1.1 Verfahrensstand Flächennutzungsplan Der Markt Maroldsweisach besitzt einen rechtskräftigen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan vom 12.April 2016 Die Fläche für die geplante Photovoltaikanlage ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen und widerspricht somit der Festsetzung als Sondergebiet. Gleichzeitig mit dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan wurde vom Marktgemeinderat der Änderungsbeschluss zum Flächennutzungsplan gefasst. Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bebauungsplan Solarpark Dürrenried wird im Parallelverfahren durchgeführt. 1.2 Bebauungsplan Da die geplante Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer Gesamtfläche von ca. 4,238 ha über der Höchstgrenze in Gewerbegebieten liegt, ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes (SO) mit der besonderen Zweckbestimmung Photovoltaik-Freiflächenanlage nach 11 Abs. 2 BauNVO erforderlich. Die Mitglieder des Marktgemeinderates Maroldsweisach haben am die Aufstellung des Bebauungsplans Solarpark Dürrenried mit den betroffenen Fl. Nrn. 106, 109, 110, Gmkg. Dürrenried und Fl. Nr. 152, Gmkg. Wasmuthhausen beschlossen und am durch die Fl. Nrn. 107, 108 (Weg), Gmkg Dürrenried und Fl. Nr. 151, Gmkg. Wasmuthhausen ergänzt. Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans Maroldsweisach in diesem Bereich im Parallelverfahren wurde ebenfalls am vom Marktgemeinderat beschlossen und am ergänzt. Da sich der Bebauungsplan aus dem geänderten Flächennutzungsplan entwickelt, ist dieser nicht genehmigungspflichtig, sondern tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt des Marktes Maroldsweisach in Kraft. 2. Anlass, Ziel und Zweck der Planung Der Markt Maroldsweisach plant auf Veranlassung eines privaten Investors, der Fa. IBC-Solar AG, Bad Staffelstein die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Errichtung einer Photovoltaik- Freiflächenanlage. Mit den Betreibern wird ein Städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Solarpark Dürrenried sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage mit folgenden Zielen geschaffen werden: - Erzeugung von umweltfreundlichem Strom ohne Klima schädigende CO 2 Emissionen - Energieproduktion zur Schonung der begrenzten Ressourcen Kohle, Öl, Gas - Regionale Wertschöpfung vor Ort Seite 5 von 32

13 - Sicherung der Energieversorgung und Stärkung der Wirtschaft der Region 3. Lage und Umgrenzung des Plangebietes 3.1 Lage im Raum Der Markt Maroldsweisach liegt im nördlichen Landkreis Hassberge. Nachbargemeinden sind, von Norden beginnend im Uhrzeigersinn: Schweickershausen, Hellingen (hüringen) Seßlach (Oberfranken), Pfarrweisach, Burgpreppach, Hofheim in Unterfranken, Bundorf, Sulzdorf an der Lederhecke und Ermershausen. Wasmuthhausen und Dürrenried sind seit der Gebietsreform in den 1970er Jahren zwei von insgesamt 17 Ortsteilen des Markts Maroldsweisach. Das Planungsgebiet liegt östlich der Kreisstraße HAS 62 zwischen Wasmuthhausen und Dürrenried. Die Flächen sind insgesamt 4,37 ha groß und werden derzeit landwirtschaftlich genutzt. Die Erschließung erfolgt von Westen und Süden über Wirtschaftswege, die auf die Kreisstraße HAS 62 aufschließen. Das Planungsgebiet liegt auf ca. 340 Meter über NN. Die betroffenen Flurnummern lauten: Fl. Nr. 106, 107, 108, 109, 110, Gmkg. Dürrenried Fl. Nr. 151, 152, Gmkg. Wasmuthhausen Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird wie folgt begrenzt: Im Norden: Fl. Nr. 103, Gmkg. Dürrenried Im Süden: Fl. Nr. 111, 105 Gmkg. Dürrenried, 153, Gmkg. Wasmuthhausen Im Osten: Fl. Nr. 104, Gmkg. Dürrenried, 157, Gmkg. Wasmuthhausen Im Westen: Fl. Nr. 121, Gmkg Dürrenried, 150, Gmkg. Wasmuthhausen 3.2 Geographische Übersicht / Landschaft Der Markt Maroldsweisach liegt im Osten des Landkreises Hassberge und ist stark landwirtschaftlich geprägt Die Region Hassberge umfasst neben dem eigentlichen naturräumlich klar abgegrenzten Mittelgebirge auch das westliche Vorland und eile des östlich anschließenden Itz-Baunach- Hügellandes (Zeilberge). Ungewöhnlich ist der Reichtum des Landstriches an historischen Burg- und Schlossanlagen, von denen über 40 als Ruinen erhalten blieben oder noch bewohnt werden. Mehrere ehemals stark befestigte Städte am Rand des Gebirges konnten sich ihre historischen Ensembles weitgehend bewahren. Seite 6 von 32

14 Die Zeilberge [] zwischen Baunach-Daschendorf, Ebern und Maroldsweisach bilden ein Gegenstück zu den Hassbergen östlich jenseits des Baunach- und Weisachtales, das ebenfalls fast komplett im Naturpark Hassberge liegt. Der lang gestreckte Höhenrücken trägt einige der bedeutendsten landschaftlichen und kulturellen Sehenswürdigkeiten der Region (Burg Altenstein, Burg Lichtenstein, Burg Rotenhan, Diebskeller bei Rabelsdorf). Die Zeilberge verbinden die Hassberge mit dem Itz-Baunach-Hügelland, denen sie bereits zugerechnet werden. Das Itz-Baunach-Hügelland reicht am Oberen Itzgrund im Nordosten bis zur ehemaligen Residenzstadt Coburg und östlich Coburgs bis nah an die Steinach. Geologisch gehören die Hass- und Zeilberge größtenteils zum fränkischen Keuperbergland (Germanische rias). Der Keuper ist das dominierende Element. Durch Abtragungsvorgänge wurden die harten Ablagerungsschichten über dem Grundgebirge herauspräpariert und so das heutige Relief geformt. Diese Erosionskräfte schufen auch den steilen Westabfall des Berglandes zum Schweinfurter Gau Aus dem ertiär stammen die vulkanischen Basalte der Heldburger Gangschar. Noch heute belegt vor allem der markante Bramberg zwischen Königsberg und Ebern die vulkanischen Aktivitäten in diesem Hügelland. Ein großer Basaltsteinbruch wird noch auf dem Zeilberg über Maroldsweisach weiterbetrieben. Andere kleinere Basalt- und Sandsteinbrüche wurden aufgelassen, einige werden noch ausgebeutet. Besonders der Sandstein aus den Hassbergen gilt als wertvoller Werkstein, der etwa auch bei der Errichtung des Reichstagsgebäudes in Berlin oder des Frankfurter Hauptbahnhofes Verwendung fand (Burgpreppacher Sandstein). Die Basaltvorkommen werden größtenteils zu Straßenschotter verarbeitet. Nördlich der ehemaligen Kreisstadt Ebern bilden talwärts gerutschte Rhätsandsteinblöcke mehrere ausgedehnte Felsenmeere (Burg Lichtenstein, Diebskeller). Die zerklüfteten Felsformationen wurden im Hochmittelalter teilweise zur Anlage einiger burgenkundlich bedeutender Felsburgen verwendet (Burg Rotenhan, eufelsstein). Der instabile geologische Untergrund gefährdet noch in der Gegenwart einige Gemeinden. Besonders betroffen ist das Bergdorf Altenstein, wo noch Ende des 20. Jahrhunderts ein eil der großen Burgruine (Burg Altenstein) einstürzte. Die Anlage wurde anschließend gesichert. Das Landschaftsbild ist eher unspektakulär, wird aber wegen der kulissenhaften Gruppierung der dicht bewaldeten Bergrücken von vielen Besuchern als besonders reizvoll empfunden. Das Relief ist als Folge des gestörten Bodenaufbaus oft unruhig und kleinräumig verengt. Gegen den Main und nach Westen fällt das kleine Gebirge in einer Stufe steil zum Vorland ab, während es nach Norden und Osten wesentlich sanfter ausläuft. Der Ostabfall wird von zahlreichen Bächen zergliedert. Gegenüber dem Main steigt das dünner besiedelte Seite 7 von 32

15 Schwestergebirge des Steigerwaldes empor, nördlich des Itztals beginnt der Fränkische Jura, der besonders von den Randhöhen der Zeilberge zwischen Ebern und Lichtenstein gut zu überblicken ist (Staffelberg, Oberes Maintal). Einen guten Überblick über das Hügelland bieten einige Aussichtsplätze und ürme wie etwa der Aussichtsturm auf der Schwedenschanze bei Hofheim oder die Burg Altenstein bei Maroldsweisach. Vom nahen Zeilberg ermöglicht der Rundweg ( Steinerlebnispfad ) um den Steinbruch weitere Ausblicke. Von dort bietet sich zusätzlich ein Panorama der Rhön und des hüringer Waldes. Weiter nördlich steht bei Zimmerau der Bayernturm an der ehemaligen Zonengrenze. Die Aussichtswarte ermöglichte der Bevölkerung bereits vor der Wiedervereinigung einen Blick hinüber in die ehemals unzugänglichen Sperrgebiete Südthüringens. Die Städte liegen alle am Gebirgsrand. Nur Ebern ist vollständig in die Randhöhen der Hassund Zeilberge eingebettet. Das Innere der Hassberge ist weitgehend Bauern- und Waldland, zahlreiche Mühlen beleben das Landschaftsbild. Die Region im Südosten (Lautertal um Kirchlauter) wird Heilige Länder genannt. Der Zeilberg liegt auf einer Höhe von 462,9 m. Zeilberg (Zeilberge; 462,9 m) Neben den strukturreichen Mischwäldern um Ebern, Rentweinsdorf und Kirchlauter sind besonders die Eichen-, Erlen-, Buchen- und Eschenwälder bei Bundorf und Bramberg zu erwähnen. Neben den typischen heimischen Laubbäumen bestimmen auch die Streuobstgürtel an den Ortsrändern und zahlreiche Obstwiesen das Landschaftsbild. (Auszug aus dem FNP) 4. Inhalt der Planung Beschreibung Das durch Planzeichen gekennzeichnete Planungsgebiet wurden in den letzten Jahren ausschließlich als Ackerland genutzt (siehe Anlage 1 des Umweltberichts). Die geplante Photovoltaik - Freiflächenanlage besteht aus folgenden Anlageteilen: - Geplant sind kristalline Solarmodule mit 270 Wp Leistung mit einer max. Höhe von max. 3,50 (bei 0 Geländeneigung) und einer Modulneigung von max. 30Â. Als Wechselrichter werden luftumspülte, geräuscharme Strangwechselrichter unter den Modultischen in Gruppen zu ca. 10 Stück aufgehängt. Die parallel angeordneten Modulreihen werden Seite 8 von 32

16 vorzugsweise in Süd-Ausrichtung angeordnet. Die Modulreihen werden mit einem lichten Reihenabstand von mind. 2,00 m errichtet. Der Reihenachsabstand richtet sich an der ermittelten Verschattungstiefe. - Die Unterkonstruktion besteht aus einzelnen, in den Boden gerammten Pfosten (Stahl- Konstruktion) zur Gründung der Solarmodule innerhalb der Baugrenze. Zur Minimierung des Bodeneingriffs und der versiegelung werden die Pfosten ohne Stahlbetonfundamente ausgeführt. - Die erforderlichen rafo-/übergabestationen werden innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche errichtet, der Standort ist variabel. Sie sind im baurechtlichen Sinne kein Gebäude, ihre Höhe beträgt ca. 3,5 m über Oberkante errain. - Die innerhalb der Zaunflächen verbleibenden Grünflächen zwischen und unter den Modulen werden in extensives Grünland umgewandelt. Die Um- bzw. Durchfahrten bleiben vegetativ verfügbar. - Die Lage der Zufahrten befinden sich im Süden und Osten, eine Bodenverfestigung erfolgt mit grobem Schotter. - Die geplante Einfriedung (z.b. Stabmattenzaun, Maschendrahtzaun o.ä.) wird auf max. 2,50 m Höhe incl. 15 cm Bodenfreiheit und Übersteigschutz über dem natürlichen Gelände festgesetzt. Die Zaununterkante ist 15 cm über dem Boden, um Kleintieren das Durchqueren zu ermöglichen. Die Abstandsfläche für die Einfriedung wird abweichend von Art. 6 Bay BO mit 0,00 m festgesetzt - Die Anlagenteile werden Richtung Wasmuthhausen mit Hecken und Buschwerk begrünt und als Ausgleichsfläche auf dem Grundstück angesetzt. (siehe Grünordnungsplan). - Das anfallende Regenwasser der Kompaktstationen und Modulreihen wird auf dem Grundstück versickert, Schmutzwasser fällt durch den Betrieb der Photovoltaikanlage nicht an. 5. Erschließung 5.1 Verkehrserschließung Die Verkehrserschließung erfolgt von der Kreisstraße HAS 62 über den Wirtschaftsweg Fl. Nr.153, Gemarkung Wasmuthhausen. Seite 9 von 32

17 5.2 Elektrizitätserschließung Der Netzverknüpfungspunkt für die PV Anlage wird nach Vorgaben des Netzbetreibers festgelegt. Die Anträge zur Netzprüfung sind gestellt. Das Ergebnis wird im laufenden Verfahren erwartet. Die Netzeinspeisung des erzeugten Stroms erfolgt über eine unterirdisch verlegte Leitung. In dem von Ihnen überplanten Bereich befinden sich Versorgungseinrichtungen der Bayernwerk Netz GmbH. Der Schutzzonenbereich zur 20-kVEinfachfreileitungen beträgt in der Regel beiderseits je 8,0-10,0 m zur Leitungsachse und ist zu berücksichtigen. Aufgrund geänderter technischer Gegebenheiten können sich gegebenenfalls größere Schutzzonenbereiche ergeben. Die Merkblätter zu Verhaltensweisen bei Arbeiten in der Nähe von 20-kV-Freileitungen sind unbedingt zu beachten. Hinsichtlich der in den angegebenen Schutzzonenbereichen bzw. Schutzstreifen bestehenden Bau- und Bepflanzungsbeschränkung macht das Bayernwerk darauf aufmerksam, dass Pläne für Bau- und Bepflanzungsvorhaben jeder Art rechtzeitig zur Stellungnahme vorzulegen sind. Dies gilt insbesondere für Straßen- und Wegebaumaßnahmen, Ver- und Entsorgungsleitungen, Kiesabbau, Aufschüttungen, Freizeitund Sportanlagen, Bade- und Fischgewässer und Aufforstungen. Bei Anpflanzungen innerhalb des Schutzzonenbereiches der Freileitung ist darauf zu achten, dass nur Gehölze mit einer maximalen Aufwuchshöhe von 2,5 m angepflanzt werden, um den Mindestabstand zur Freileitung auf jeden Fall einzuhalten. Für die Beschädigung der Solarmodule durch eventuell von den Leiterseilen herunterfallenden Eis- und Schneelasten übernimmt die Bayernwerk Netz GmbH keine Haftung. Seite 10 von 32

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20 5.3 Wasserversorgung / Kanal Niederschlagswasser Die Modultische einer PV - Anlage sind nicht mit einer geschlossenen Platte vergleichbar. Vielmehr wird die Fläche durch sie nur überschirmt. Dehnungsfugen und Modulzwischenräume von 21 mm gewährleisten das Abtropfen von Niederschlagswasser zur Bewässerung der darunter befindlichen Vegetation. Durch die Neigung und die Einzelmodulfläche erfolgt nur eine geringe Abfluss- und ropfgeschwindigkeit, sodass sich üblicherweise keine Erosionsrinnen bilden. Das Niederschlagswasser, welches auf die Modultische und echnikstationen trifft, wird komplett vor Ort versickert. Die Kapillarwirkung des Bodens verteilt die Feuchtigkeit weiträumig, sodass eine geschlossene Vegetationsfläche auch unter den Modulreihen weitgehend erhalten bleibt. Eine oberirdische Ableitung von zu entsorgenden Oberflächenwässern hat unbeschadet Dritter zu erfolgen. Abwasser Abwasser fällt an der Anlage nicht an, da für die temporäre Wartung keine Aufenthalts- und Sanitärräume erforderlich sind. Brandschutz Die erforderlichen Maßnahmen für den vorbeugenden Brandschutz werden im nachfolgenden Verfahren in Abstimmung mit den Brandschutzdienststellen festgesetzt. 6. Emissionen 6.1 Lärm Der Betrieb der Anlage erzeugt keinen störenden Lärm. 6.2 Luftschadstoffe Der Betrieb der Anlage setzt keinerlei Luftschadstoffe frei. 6.3 Grundwassergefährdung Der Betrieb der Anlage gefährdet das Grundwasser nicht. Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist gemäß 40 der Anlagenverordnung - AwSV vom April 2017 umgehend anzuzeigen. Ansonsten gilt ganz allgemein ebenfalls die AwSV vom April 2017 beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, diese ist eigenverantwortlich einzuhalten. Seite 13 von 32

21 6.4 Erschütterungen Der Betrieb der Anlage führt zu keinen Erschütterungen. 6.5 Optische Emissionen Der Betrieb der Anlage kann zu Reflexionen führen, die jedoch in Bezug auf die Kreisstraße HAS 62 und die in Sichtbeziehung liegende Wohnbebauung nicht zu störenden Blendwirkungen führen darf. 6.6 Chemische Emissionen Der Betrieb der Anlage setzt keinerlei chemische Stoffe in Form von brennbaren Flüssigkeiten, Druckgasen, Giftstoffen, ätzenden, brandgefährdenden oder explosionsgefährdenden Stoffen frei. 7. Immissionen Wegen der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen können in den neu zu bebauenden Bereichen der Photovoltaik-Anlagen Lärm-, Staub- und Geruchsimmissionen auftreten. Erfolgt die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen auf ortsübliche Art und nach guter fachlicher Praxis, so sind die genannten Immissionen von den Anlagenbetreibern zu dulden. 8. Baumfallgrenze Am nördlichen Rand des Baugebietes schließt sich ein Wäldchen, als eilfläche eines ausgewiesenen Landschaftsschutzgebietes an. Dort ist eine Baumfallgrenze von 30 m einzuhalten. Eine Überbauung dieser Schutzzone kann nur zugelassen werden, wenn mit den Eigentümern eine privatrechtliche Haftungsfreistellung abgeschlossen wird. 9. Umweltbericht Nach 2 Abs. 4 BauGB ist für alle Bauleitpläne eine Umweltprüfung durchzuführen. Aufgrund der beiden Bauleitplanverfahren, - Aufstellung des Bebauungsplans Solarpark Dürrenried mit Grünordnungsplan zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage - 4. Änderung des Flächennutzungsplans Maroldsweisach im Bereich des BBP Solarpark Dürrenried die im Parallelverfahren durchgeführt werden, wurde auf die abgeschichtete Umweltprüfung verzichtet, der Umweltbericht gilt für beide Bauleitplanverfahren. Seite 14 von 32

22 9.1 Einleitung Kurzdarstellung der wichtigsten Ziele der Bauleitplanung Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Solarpark Dürrenried mit Grünordnungsplan zur Errichtung einer Photovoltaik Freiflächenanlage und der gleichzeitigen 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Marktgemeinde Maroldsweisach in diesem Bereich sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für folgende Planungsvorhaben geschaffen werden: - Erzeugung von umweltfreundlichem Strom ohne Klima schädigende CO 2 Emissionen - Energieproduktion zur Schonung der begrenzten Ressourcen Kohle, Öl, Gas - Regionale Wertschöpfung vor Ort - Sicherung der Energieversorgung und Stärkung der Wirtschaft der Region Eine genaue Beschreibung aller Maßnahmen befindet sich in der vorhergehenden Begründung Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Ziele und ihre Begründung Es werden die allgemeinen gesetzlichen Grundlagen, wie das Baugesetzbuch, die Naturschutzgesetze, die Immissionsschutzgesetzgebung und die Abfall- und Wassergesetzgebung, sowie das Erneuerbare-Energien-Gesetz berücksichtigt. Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen ( 1 (6) BauGB). Hierbei ist auch die Vermeidung und der Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft (Eingriffsregelung nach dem BNatSchG) zu berücksichtigen ( 1a (2) 2 BauGB). Luftbild mit den geplanten Flächen für die Photovoltaik-Freiflächenanlage Seite 15 von 32

23 Solarpark Dürrenried Auszug aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan ( ) o.m. Solarpark Dürrenried Auszug aus dem Landschaftsplan ( ) M. 1: Seite 16 von 32

24 Auszug aus der Begründung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan Das Gemeindegebiet liegt vollständig innerhalb des Naturparks Haßberge. Naturparke ( 27 BNatSchG und Art. 15 BayNatSchG) Naturraum Großräumig betrachtet liegt das Planungsgebiet im Fränkischen Keuper-Lias-Land. Es handelt sich um einen sehr heterogenen Naturraum. Er stellt im Schichtstufenland den Bereich des mittleren und oberen Keupers, besteht also vorwiegend aus Sand- und onsteinen. Der Naturraum erstreckt sich in Höhen von 200 bis ca.500 m (MEYNEN & SCHMIHÜSEN 1959). Innerhalb des Keuper-Lias-Landes wird das Planungsgebiet dem Itz-Baunach-Hügelland (117) zugeordnet. Charakteristisch für die Einheit ist die bewegte hügelige Landschaft mit einem dichten Gewässernetz. Insgesamt weist der Naturraum einen hohen Waldanteil auf. Vom Gipskeuper im Nordwesten bis zum Sandstein im Osten tritt die gesamte Palette der Keuper- und Liasgesteine zu age. Fast überall zeigt sich der Gegensatz von bewaldeten Kuppen der größeren Hügel zu den waldfreien ackerbaulich genutzten Rücken und albereichen. Das Itz-Baunach-Hügelland unterscheidet sich von der angrenzenden Haßberge- Hochfläche (116) durch die in Riedel aufgelösten Rhät- und Burgsandsteinbereiche(REGIERUNG VON UNERFRANKEN 2003). opographie Das Planungsgebiet hat stellenweise eine stark bewegte opographie. Die Höhenunterschiede der einzelnen Ortsteile schwanken zwischen ca. 125 m. Pfaffendorf als niedrigster Ort liegt bei 300 m über NN und Altenstein als der höchstgelegene bei 425 m über NN. Landwirtschaftliche Nutzflächen Die Landwirtschaft wird in Maroldsweisach in unterschiedlich intensiver Ausprägung auf dem überwiegenden eil der Offenlandflächen durchgeführt. Die Waldbereiche sind zumeist auf die oberen Hanglagen und die Kuppen begrenzt. Große landwirtschaftliche Fluren mit nur wenigen strukturierenden Elementen, wie z.b. Hecken oder Feldgehölze finden sich rund um Hafenpreppach, Wasmuthhausen, Dürrenried sowie Maroldsweisach Allertshausen, nördlich Eckartshausen, südlich des Ortsteils Greßelgrund sowie bei Winhausen und Birkenfeld. Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP, BaySMLU 2001) FNP Begründung S 32 Schwerpunktgebiet R: Alstergrund Das Schwerpunktgebiet liegt im Nordosten des Gemeindegebiets. Es umfasst die Bachaue der Alster, einige Seitenbäche und rockenstandorte bei Eckartshausen und Dürrenried. Das Gewässersystem setzt sich außerhalb des Gemeinde- und Landkreisgebiets im Landkreis Hildburghausen (hüringen) und Coburg fort. Übergeordnetes Ziel ist der Erhalt und die Optimierung des Bachtales mit überregional bedeutsamen Artvorkommen. Seite 17 von 32

25 Ziele und Maßnahmen Erhalt der einzigen Bachmuschelpopulation im Landkreis (in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Coburg) Renaturierung verbauter und begradigter Bachabschnitte bzw. Zulassen der natürlichen Gewässerdynamik, Förderung von lockeren Erlen-Weiden-Säumen Extensivierung der alaue, Verzicht auf weitere Überbauungen und Aufschüttungen im alraum zur Erhaltung der Retentionsräume, Wiederherstellung von mosaikartig aus Feuchtwiesen, Hochstaudenfluren, Röhrichten, Auwäldchen und Feuchtgebüschen zusammengesetzten Feuchtgebieten (Schwerpunkte: östlich) Eckartshausen, westlich Wasmuthhausen) Erhalt der Magerrasenreste, Förderung breiter thermophiler Waldsäume und Schaffung von Grünlandstreifen entlang der Waldränder Im Landschaftsplan wird der Erhalt und Entwicklung von vorgelagerten Waldrandsituationen gem. Standortpotential vorgeschlagen. 9.2 Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung Die Bestandsaufnahme erfolgt aufgrund einer Begehung, durch Einholen von Fachinformationen im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger räger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1 BauGB. Die Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen behandelt die Zusammenfassung der Empfindlichkeiten der Naturpotentiale Landschaftsbild, Boden, Wasser, Klima/Luft, Kultur- und Sachgüter, Mensch und Erholung. iere und Pflanzen und die Vorrangflächen für den Schutz von Natur und Landschaft. Die Untersuchung der Umwelterheblichkeit bezieht sich auf den Umgriff des Planungsgebietes. Es werden die Schutzgüter entsprechend ihrer Bedeutung und Funktion aufgenommen und in Bezug auf die umweltbedeutsamen Auswirkungen der angestrebten Entwicklung untersucht. Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt verbal argumentativ. Dabei werden drei Stufen unterschieden: geringe, mittlere und hohe Erheblichkeit Schutzgut Mensch - Freizeit und Erholung, Lärm- und Verkehrsbelastung Beschreibung Das Plangebiet befindet sich ca. 500 m westlich der Kreisstraße HAS 62 und ist aufgrund dessen von Verkehrslärm belastet. Südwestlich des Plangebiets befindet sich ein landwirtschaftlicher Betrieb mit Biogasanlage. Nördlich schließt ein Waldstück, das als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist, an und verdeckt den Blick Richtung Dürrenried. Richtung Wasmuthhausen ist die Anlage vom Ortsbereich aus sichtbar, durch die Ausrichtung der Module dürfen keine Blendwirkungen für die Bewohner auftreten. Die Fläche spielt Seite 18 von 32

26 aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung keine Rolle für die Erholung. Die PV- Anlage ist durch die Wirtschaftswege Fl. Nr. 153, Gmkg Wasmuthhausen und 103, Gmkg. Dürrenried von Norden und Süden aus erschlossen. Diese dienen der landwirtschaftlichen Erschließung, und werden möglicherweise auch vereinzelt als örtlicher Spazierweg genutzt. Ansonsten wird das Planungsgebiet nicht als örtlicher Erholungsraum genutzt. Überörtliche Wanderwege sind nicht betroffen. Auswirkungen Durch die Lage der geplanten Anlage wird höchstens während der Bauzeit der Verkehr auf den beiden Erschließungswegen kurzfristig zunehmen, ebenso die Lärmbelastung durch die Errichtung der Anlage in diesem Bereich. Von der Anlage selbst geht keine Lärmbelästigung aus. Betriebsbedingt entstehen durch Lärm oder Verkehr keine Auswirkungen auf die umliegenden Wohngebiete oder die Spaziergänger. Eine störende Blendwirkung der Module auf die Immissionsorte (Straße HAS 62, Wohnbebauung mit Sichtbeziehung Wasmuthhausen) ist zu vermeiden Ergebnis Durch die geplante PV-Anlage in der freien Landschaft entstehen für die umliegende Bevölkerung von Dürrenried und Wasmuthhausen hinsichtlich Verkehrsbelastung, Lärm, sowie Freizeit und Erholung nur unwesentliche Störungen. Bei Eingrünung der Anlage und die entsprechende Ausrichtung der Module werden, in Bezug auf Blendwirkungen, die Umweltauswirkungen als gering eingestuft Schutzgut Sach- und Kulturgüter Beschreibung Sachgüter Auf dem zukünftigen Solarfeld sind keine Naturdenkmäler oder sonstige (Natur- )Schutzgebiete bekannt. Das Plangebiet liegt lt. Landschaftsplan des Markts Maroldsweisach auf einer landwirtschaftlichen Fläche. Nördlich befindet sich ein Wäldchen als eilfläche eines im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiets. Auswirkungen Sachgüter Durch die Ausweisung als PV-Anlage geht die Fläche für einen längeren Zeitraum der landwirtschaftlichen Nutzung verloren. Der Boden erfährt jedoch durch konsequenten Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutz eine natürliche Regeneration. Im Städtebaulichen Vertrag wird eine Rückbauverpflichtung bei Aufgabe der PV-Nutzung festgesetzt, d.h. die Fläche kann später wieder landwirtschaftlich genutzt werden. Ergebnis Sachgüter Durch die geplante Solaranlage geht der Landwirtschaft für eine längeren Zeitraum eine Ackerfläche verloren, jedoch nicht wie bei Straßenbaumaßnahmen oder einer Bebauung mit Gebäuden für immer, sondern nur für einen begrenzten Zeitraum, die landwirtschaftliche Seite 19 von 32

27 Nutzung kann nach Aufgabe der Anlage wieder aufgenommen werden. Die Beeinträchtigung wird aufgrund der Eingriffsgröße als gering angesehen. Beschreibung Kulturgüter Bodendenkmäler und sonstige Kulturgüter sind lt. Denkmalliste im Geltungsbereich nicht bekannt. In jeweils ca. 500 m Entfernung befinden sich die historisch gewachsene Dörfer Wasmuthhausen und Dürrenried. Von Dürrenried aus ist die Fläche nicht sichtbar. Von Richtung Wasmuthhausen ist die Anlage einsehbar. Auswirkungen Kulturgüter Aufgrund der Entfernung von ca. 500 m nach Wasmuthhausen und der opographie ist der Solarpark Dürrenried von dort aus sichtbar. Ergebnis Kulturgüter Aufgrund der Lage und Ausrichtung des Solarparks ist eine Beeinträchtigung der Bewohner von Wasmuthhausen weitgehend vermeidbar. Dürrenried ist davon nicht betroffen. Es wird eine Sichtschutzhecke, die gleichzeitig als Ausgleichsfläche herangezogen werden kann, gepflanzt. Damit ist die Beeinträchtigung gemildert, sodass nur von einer geringen Beeinträchtigung ausgegangen wird. Für den Fall evtl. auftretender Bodendenkmäler sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen Schutzgut ier und Pflanze Beschreibung Im Norden des Planungsbereiches schließt ein kleines Waldstück an. Ansonsten sind aufgrund der intensiven ackerbaulichen Nutzung der landwirtschaftlichen Fläche keine geschützten ier- und Pflanzenarten vorhanden. Vorrangige Lebensgrundlagen für iere (Vogelschutzrichtlinie) und FFH-Flächen sind nicht betroffen. Auf eine aktuelle Erfassung einzelner iergruppen wurde deshalb verzichtet. Auswirkungen Der Wald liegt außerhalb des Geltungsbereiches und bleibt erhalten. Während der Bauzeit kommt es für einen kurzen Zeitraum zu Lärmbelästigung durch die Anwesenheit von Personen und Fahrzeugen und Erschütterungen durch das Rammen der Pfosten. Dadurch kommt es zu Störungen und Fluchtreaktion von Säugetieren und Vögeln. Nach Inbetriebnahme der Anlage ist jedoch mit einer raschen Rückkehr in den dann weitgehend störungsfreien Bereich zu rechnen. Durch die Bodenfreiheit der Einzäunung des Bereichs bleiben Wanderungen für Klein- bis Mittelsäuger, sowie am Boden lebende Vögel weiter möglich. Für größere iere ergibt sich eine Barrierewirkung, die umgekehrt Rückzugsräume für schutzsuchende iere schafft. Seite 20 von 32

28 Die artenarme Ackerfläche wird durch die Ausweisung als extensive Grünfläche und Bepflanzung der Randbereiche mit standortheimischen Hecken aufgewertet. Ergebnis Für die o. g. Schutzgüter ist aufgrund der bestehenden landwirtschaftlichen Fläche mit ihrer Monokultur und der fehlenden Artenvielfalt eher eine Verbesserung zu erwarten. Die geringen Beeinträchtigungen für iere und Pflanzen durch den Bau der Photovoltaik-Freiflächenanlage werden durch Grünordnungsfestsetzungen ausgeglichen. Die Beeinträchtigung wird aufgrund der geplanten Ausgleichsmaßnahmen, der Grünordnungsfestsetzungen und der geplanten Minimierung der Bodenversiegelung als gering angesehen. Die Maßnahme selbst fördert die Vernetzung der einzelnen rockenlebensräume innerhalb des Gemeindegebiets und leistet einen wichtigen Beitrag zur biologischen Vielfalt. Magere bzw. Wärme liebende Waldränder sind je nach ihrer Ausprägung Lebensraum und Wanderachse für eine Vielzahl an iergruppen Schutzgut Landschaftsbild Beschreibung Der gesamte Bereich ist ländlich strukturiert, von historischen Dörfern und landwirtschaftlichen Anwesen geprägt. Das ausgewiesene Sondergebiet liegt in etwa 300 m Entfernung zum ehem. Grenzstreifen. Die Ackerlandschaften sind z.. von Waldinseln unterbrochen. Das Plangebiet liegt in einer hügeligen Landschaft, zwischen Wasmuthhausen und Dürrenried westlich der Kreisstraße HAS 62 und grenzt im Norden an ein kleines Waldstück an. Auswirkungen Die PV - Anlage wirkt zunächst wie ein Fremdkörper und ungewohnt für die Augen des Betrachters. Der Eingriff in das Landschaftsbild wird insbesondere durch die Einfriedung und die geplante Heckenbepflanzung gemindert, jedoch werden erst nach einigen Jahren die Kompensationsmaßnahmen voll wirksam werden. Ergebnis Der geplante Bebauungsplan mit seinen Grünordnungsfestsetzungen ist geeignet einen Übergang zur freien Landschaft zu schaffen und hierdurch die Beeinträchtigungen zu reduzieren. rotz der grünordnerisch festgesetzten Kompensationsmaßnahmen zur Minimierung des Eingriffs wird die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes als mittel eingestuft. Seite 21 von 32

29 Beschreibung Schutzgut Boden Der vorhandene Boden ist ausreichend tragfähig und für die Bebauung mit einer Photovoltaik- Anlage grundsätzlich geeignet. Durch die PV-Anlage kommt es zu einer Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen durch die Überbauung mit Modulen, durch die Zufahrts- und Erschließungswege, die Eingrünungen und auch die Ausgleichsflächen. Das Plangebiet liegt lt. Landschaftsplan des Markts Maroldsweisach in einem Gebiet mit schlechter Ertragsfähigkeit. Der Landkreis Hassberge ist als benachteiligtes landwirtschaftliches Gebiet ausgewiesen ( 3 Nr. 7 EEG 2017) Abweichend von 37c Abs. 1 Satz 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017) können auch Gebote für neue Freiflächenanlagen auf Flächen nach 37 Abs. 1 Nr. 3 Buchst, h und i EEG 2017 bezuschlagt werden, höchstens jedoch 30 pro Kalenderjahr. Ausgenommen sind Gebote für Anlagen auf Flächen, die als Natura 2000-Gebiet festgesetzt oder eil eines gesetzlich geschützten Biotops sind. Auswirkungen Durch die Bebauung mit Kompaktstationen und die Einrammung der Stützen wird nur max. 1 % der Fläche versiegelt. Bereichsweise kommt es durch die Baumaßnahmen zu einer Beeinträchtigung der Bodenfunktion. Die übrige landwirtschaftliche Fläche geht durch die Umwandlung von Acker- in extensives Grünland nicht verloren, sondern wird eher aufgewertet. Nach Ende der Nutzungsdauer steht einer Rückführung der regenerierten Fläche in die Lebensmittelproduktion nichts im Wege. Ergebnis Es sind auf Grund der o. g. Ausführungen Umweltauswirkungen geringer Erheblichkeit für das Schutzgut Boden zu erwarten Schutzgut Wasser/Klima/Luft Beschreibung Im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind keine Gewässer vorhanden. Wasserschutzgebiete sowie wasserwirtschaftliche Vorrang- und Vorbehaltsgebiete sind nicht betroffen. Auswirkungen Hinsichtlich der Schutzgüter Klima und Luft sind keine negativen Auswirkungen zu erwarten. Die Nutzung einer Fläche zur Erzeugung von elektrischer Energie aus Sonne weist eine hohe Seite 22 von 32

30 Effektivität auf. Gegenüber der konventionellen Stromerzeugung erfolgt darüber hinaus eine erhebliche CO 2 -Minderung mit ihrer positiven Auswirkung auf den Schutz des Klimas. Auf der Fläche wird die Versiegelung durch die Festsetzung, die Solarmodule mittels Aufständerung im Rammverfahren zu erstellen, sehr gering gehalten. Außerdem bildet sich relativ schnell unter den Modulen eine Krautschicht aus heimischen Gräsern und Kräutern, die eine Aufwertung des Plangebiets hinsichtlich des Schutzgutes Wasser bewirkt. Die vorhandenen Gräben im Bereich des Planungsgebietes bleiben erhalten. Über Grundwasser liegen keine Kenntnisse vor. Das anfallende Niederschlagswasser im Bereich der geplanten Photovoltaik- Freiflächenanlage versickert weitflächig zwischen den Solarmodulen. Ergebnis Für das Schutzgut Wasser werden die bau- und anlagebedingten Beeinträchtigungen als gering eingestuft. Die Schutzgüter Klima/Luft sind nicht betroffen. Die nachstehende abelle fasst die Ergebnisse insgesamt zusammen. Zu erwartende Auswirkungen durch das Vorhaben Umweltschutzgut Umweltauswirkungen Mensch Kultur- und Sachgüter Konfliktverursachende Wirkungen der geplanten Maßnahme keine konfliktverursachenden Wirkungen wie zusätzlicher Verkehr, Lärm, geringe Beeinträchtigung der Freizeit oder Erholung Verlust von landwirtschaftlicher Fläche mit geringer Bonität Erheblichkeit gering gering iere/pflanzen Geringe Beeinträchtigung von Lebensräumen durch vorherige Monokultur, durch Umnutzung eher Verbesserung hinsichtlich Flora und Fauna, geringe Versiegelung gering Landschaftsbild Veränderung des Landschaftsbildes durch die geplanten Module und Gebäude, Boden Verlust von Bodenfunktion durch Versiegelung mittel gering Wasser / Klima / Luft keine Veränderung auf das Makroklima zu erwarten, Grundwasser nicht betroffen, Regenwasserversickerung zwischen den Solargeneratoren gering Seite 23 von 32

31 9.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der Planung bleibt die vorhandene landwirtschaftliche Fläche bestehen, die o.g. Beeinträchtigungen würden nicht eintreten. Alternative Planungsmöglichkeiten mit geringeren Auswirkungen auf die Schutzgüter sind nicht erkennbar. Positive Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Ressourcenschonung würden nicht entstehen. 9.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich (einschließlich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung) Folgende Maßnahmen sollen die Beeinträchtigungen der Schutzgüter mindern: Im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans werden folgende Festsetzungen mit aufgenommen: - Festsetzung zum schonenden Umgang mit Mutterboden - Festsetzung einer Eingrünung der Photovoltaik - Freiflächenanlage und Ausweisung einer Ausgleichsfläche - Festsetzungen zu Oberflächen auf privatem Grund (Begrenzung der Versiegelung durch wasserdurchlässige Erschließungswege) - Festsetzung zur Durchgängigkeit der Einfriedung für Kleintiere durch 15 cm Bodenfreiheit - Festsetzung zur unauffälligen, der Umgebung angeglichen Außengestaltung der echnikgebäude - Düngung und chemischer Pflanzenschutz sind nicht zulässig - Die Kabel sind als Erdkabel auszuführen - Versickerung von Niederschlagswasser zwischen den Solargeneratoren - Verwendung von ungiftigen, polykristallinen Solarmodulen - Verminderung der Bodeneingriffe durch Verzicht auf Bodenfundamente für Module durch Einrammen der Stahlpfosten, lediglich die kleinen echnikstationen benötigen Bodenfundamente Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Die Anlage ist in einem Bereich außerhalb des LSG Schutzzone Naturpark Hassberge" geplant, der ackerbaulich genutzt wird. Unweit der Anlage befindet sich auf der Westseite eine Biogasanlage, so dass von einer Vorbelastung des Standortes ausgegangen wird. Aufgrund der opografie ist eine größere Fernwirkung der Anlage nicht gegeben, insbesondere in Zusammenwirken mit der geplanten randlichen Eingrünung auf Ost, Süd und Westseite. Von der Nordseite ist die Anlage durch den bewaldeten Hügel des Doosberges eingebunden. Seite 24 von 32

32 Direkt im Planbereich sind aufgrund der intensiven ackerbaulichen Nutzung der landwirtschaftlichen Fläche keine geschützten ier- und Pflanzenarten vorhanden. Vorrangige Lebensgrundlagen für iere (Vogelschutzrichtlinie) und FFH-Flächen sind nicht betroffen. Auf eine aktuelle Erfassung einzelner iergruppen wurde deshalb verzichtet. Auswirkungen auf feldbrütende Vogelarten sind zu berücksichtigen. Grundsätzlich verbessert sich die Situation für direkt auf Ackerflächen nistende Arten durch die unter den Modulen entstehenden Brachflächen. Viele Arten können in der dichten, hohen Vegetation der Ackerflächen nicht nach Nahrung suchen und sind auf Stellen mit niedrigerer und artenreicherer Vegetation angewiesen. Während der Bauphase ist mit Störungen zu rechnen, hier kommt es für einen kurzen Zeitraum zu Lärmbelästigungen durch die Anwesenheit von Personen und Fahrzeugen und Erschütterungen. Dadurch kommt es zu Fluchtreaktionen von Säugetieren und Vögeln. Nach Fertigstellung der Anlage ist jedoch mir einer raschen Rückkehr in den Bereich zu rechnen. Durch die Bodenfreiheit der Einzäunung bleiben Wanderungen für Klein- und Mittelsäuger, sowie am Boden lebende Vögel weiter möglich. Für größere iere ergibt sich eine Barrierewirkung, die umgekehrt Rückzugsräume für schutzsuchende iere schafft Ausgleichs- und Ersatzflächenberechnung. Die überplante Fläche hat eine Größe von 4,23 ha Für die Ackerfläche wird die Kategorie I, yp B, Gebiete mit niedrigem bis mittlerem Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad und somit ein Kompensationsfaktor von 0,2 festgelegt. Seite 25 von 32

33 Matrix zur Festlegung der Kompensationsfaktoren Gebiete unterschiedlicher Eingriffsschwere Gebiete unterschiedlicher Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild Kategorie I Gebiete geringer Bedeutung: Ackerflächen Intensiv genutztes Grünland, intensiv gepflegte Grünflächen Verrohrte Gewässer Ausgeräumte Agrarlandschaften... (vgl. Liste 1 a) Kategorie II Gebiete mittlerer Bedeutung: Nicht standortgemäße Erstaufforstungen und Wälder Bauminseln, Feldgehölze, Hecken, Hohlwege Artenreiches oder extensiv genutztes Grünland soweit nicht in Liste 1 c erfasst Auenstandorte Bisherige Ortsrandbereiche mit eingewachsenen Grünstrukturen... (vgl. Liste 1 b) Kategorie III Gebiete hoher Bedeutung: yp A hoher Versiegelungsbzw. Nutzungsgrad Festgesetzte GRZ > 0,35 od. entspr. Eingriffsschwere Feld A I 0,3-0,6 Feld A II 0,8-1,0 Feld A III 1,0-3,0 yp B niedriger bis mittlerer Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad Festgesetzte GRZ 0,35 od. entspr. Eingriffsschwere Feld B I 0,2-0,5 (In den Planungsfällen des vereinfachten Vorgehens gem. 3.1 ist dem Rechnung getragen) gewählter Faktor 0,2 Feld B II 0,5-0,8 (In besonderen Fällen 0,2)* Feld B III 1,0 3,0 Naturnah aufgebaute, standortgemäße Wälder mit hohem Anteil standortheimischer Baumarten Ältere Gebüsch- und Heckenlandschaften, artenreiche Waldränder (In Ausnahmefällen (In Ausnahmefällen darüber) Natürliche und naturnahe Fluss- und darüber) Bachabschnitte Flächen mit Klimaausgleichsfunktion f. besiedelte Bereiche gewählter Faktor Historische Kulturlandschaften, Bereiche mit 1,0 kulturhistorischen Landschaftselementen... (vgl. Liste 1 c) * unterer Wert bei intensiv genutzten Grünflächen, z.b. bei Spiel- und Sportplätzen mit nur teilweise versiegelten Flächen Die Basisfläche/Eingriffsfläche innerhalb der Einzäunung beträgt m² Daraus ergibt sich bei einer Gesamtfläche von m² x 0,2 eine Ausgleichsfläche von m² Geplante Ausgleichsflächen A1 5 m Pflanzstreifen im Süden m² A2 Anlage eines wärmeliebenden Waldsaumes nördlich der PV-Anlage m² Seite 26 von 32

34 A3 Externe Ausgleichsfläche 733 m² Herstellung einer zweireihigen Obstbaumwiese als Ortsrandbiotop im Übergang zur offenen Flur mit extensivem Günland Ausgleichsmaßnahmen Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Baugebietes Ausgleichsfläche A1 Pflanzfläche m² Ausgangszustand: Ackerfläche Ziel: Lebensraumneuschaffung und Lebensraumvernetzung Maßnahme: 5 m breite Pflanzstreifen als dreireihige Hecken aus standortheimischen Sträuchern wahlweise aus nachfolgender Pflanzliste zur Eingrünung und landschaftlichen Einbindung anpflanzen und dauerhaft zu erhalten. Der geforderte Pflanzabstand von 2,0 m zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen ist einzuhalten. Die geplanten Neuanpflanzungen dürfen die Grundstücksgrenzen nicht überragen, der Abstand zu den bestehenden landwirtschaftlichen Flächen sowie zu den vorhandenen Wirtschaftswegen ist durch regelmäßige Pflegemaßnahmen zu sichern. Pflanzliste Zur Bepflanzung ist ausschließlich standortgerechtes Pflanzmaterial zulässig. Sträucherauswahl Cornus sanguinea Hartriegel Corylus avellana Haselnuss Lonicera xylosteum Gemeine Heckenkirsche Crateagus monogyna Weißdorn Prunus spinosa Schlehe Rosa canina Hundsrose Rosa arvensis Acker-Rose Sambucus Nigra Holunder Carpinus betulus Hainbuche Euonymus europaeus Pfaffenhütchen Ausgleichsfläche A2 Pflanzfläche m² Ausgangszustand: Ackerfläche Seite 27 von 32

35 Ziel: Lebensraumneuschaffung und Lebensraumvernetzung Maßnahme: Umwandlung von Ackerland in eine artenreichen Wiese und Entwicklung zum wärmeliebenden Waldsaum, durch Aussaat von geeigneten Gras- und Kräutermischungen (höchstens 5g/m 2 ) in Breitflächensaat. und Pflege und Erhalt durch 1-2 malige Mahd pro Jahr. Externe Ausgleichsfläche auf Flur Nr. 50, Gemarkung Dürrenried Ausgleichsfläche A3 Pflanzfläche 733 m² Ausgangszustand: Ackerfläche Ziel: Lebensraumneuschaffung und Lebensraumvernetzung Maßnahme 1: 5 m breite Pflanzstreifen als dreireihige Hecken aus standortheimischen Sträuchern wahlweise aus nachfolgender Pflanzliste zur Eingrünung und landschaftlichen Einbindung anpflanzen und dauerhaft zu erhalten. Der geforderte Pflanzabstand von 2,0 m zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen ist einzuhalten. Die geplanten Neuanpflanzungen dürfen die Grundstücksgrenzen nicht überragen, der Abstand zu den bestehenden landwirtschaftlichen Flächen sowie zu den vorhandenen Wirtschaftswegen ist durch regelmäßige Pflegemaßnahmen zu sichern. Pflanzliste Zur Bepflanzung ist ausschließlich autochthones Pflanzmaterial zulässig. Sträucherauswahl Cornus sanguinea Hartriegel Corylus avellana Haselnuss Lonicera xylosteum Gemeine Heckenkirsche Crateagus monogyna Weißdorn Prunus spinosa Schlehe Rosa canina Hundsrose Rosa arvensis Acker-Rose Sambucus Nigra Holunder Carpinus betulus Hainbuche Euonymus europaeus Pfaffenhütchen Maßnahme 2: Herstellung einer Obstbaumreihe zur Weiterentwicklung einer mehrreihigen Obstbaumwiese als typisches Ortsrandbiotop im Übergang zur offenen Flur. Pflanzung von 5 hochstämmigen Obstbäumen im Abstand von 10m Seite 28 von 32

36 Pflanzliste (Wild-) Obstbäume (hochstämmig) auf Streuobstwiesen und Streuobstreihen der Ausgleichsflächen in geeigneten Lokalsorten Apfel: Baumanns Renette, Bohnapfel, Danziger Kantapfel, Erbachshöfer, Gewürzluiken, Hauxapfel, Kaiser Wilhelm, Landsberger Renette, Lohrer Rambur, Maunzenapfel, Roter rierer Weinapfel, Rote Sternrenette, Schafsnase, Winterglockenapfel, Winterrambur,... Birne: Oberösterreicher Wein, Schweizer Wasserbirne, Doppelte Phillipsbirne, Katzenkopf, Gelbmöstler, Palmischbirne,... Speierling (Sorbus domestica), Walnuss (Sämlinge) Maßnahme 3: Umwandlung von Ackerland in extensive Wiesennutzung als Mager- und Halbtrockenrasen ohne Düngung und Pestizideinsatz mit geeigneten Gras- und Kräutermischungen (höchstens 5g/m 2 ) in Breitflächensaat. Mahd: 1mal im Jahr im Herbst, um Verbuschung zu verhindern Weitere grünordnerische Festsetzungen Bestandssicherung/Pflanzerhaltungsgebot Die vorhandenen Vegetationsbestände in den Randbereichen der Planungsgebiete sind zu erhalten und während der Baumaßnahme vor Beschädigung zu schützen. Die verbleibenden Grünflächen zwischen und unter den Modulen sind in extensives Grünland umzuwandeln und durch geeignete Pflegemaßnahmen, 1-2 malige Mahd oder Schafbeweidung, als Dauergrünland zu erhalten. Vollzugsfristen Die Ausgleichsmaßnahmen und die Einsaaten auf den privaten Flächen sind unmittelbar in der auf das Bauende folgenden Pflanzperiode, jedoch spätestens ein Jahr nach Errichtung der Photovoltaik - Freilandanlage planmäßig, sowie fachgerecht durchzuführen und abzuschließen. Oberflächen auf privatem Grund Zur Erhaltung der Versickerungsfähigkeit des Bodens muss die Versiegelung auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden. Schutz des Oberbodens Seite 29 von 32

37 Aufschüttungen und Abgrabungen dürfen weder unnatürlich noch verunstaltend wirken. Veränderungen des natürlichen Bodenreliefs, wie Abgrabungen und Aufschüttungen, sind zu vermeiden, bzw. gering zu halten. Der Oberboden ist nach DIN zur Wiederverwertung zu sichern. Bei baulichen und sonstigen Veränderungen des Geländes ist der Oberboden so zu schützen, dass der jeweils zur Gartenanlage oder zu sonstigen Kulturzwecken verwendet werden kann. Er ist mit seiner ganzen Stärke abzuheben und in Mieten mit 3,0 m Basisbreite und ca. 1,50 m Höhe zu lagern. Rückbauverpflichtung Bei der dauerhaften Aufgabe der Photovoltaiknutzung sind die entsprechenden Anlagenteile vollständig zu beseitigen. Sonstige Festsetzung Es dürfen nur Solarmodule auf Siliziumbasis, d. h. ohne gefährliche Schwermetalle verwendet werden Alternative Planungsmöglichkeiten Standortvarianten wurden im Vorfeld der Planung überprüft, Alternativstandorte wurden wegen mangelnder Verfügbarkeit ausgeschlossen und aus den nachfolgend genannten Gründen wurde dieser Standort gewählt: - Erfassung bestehender Nutzungen im Stadtgebiet wurde berücksichtigt, - Erfassung von Ausschlussflächen (bestehende oder durch Bauleitpläne festgelegte Siedlungsgebiete, sowie sonstige nicht geeignete Standorte) wurde berücksichtigt, - Landwirtschaftliche Nutzung/Bonität der Flächen wurde berücksichtigt, - Exponierte Kuppen und Hanglagen nicht betroffen - Bereiche, die für den ourismus oder die Naherholung von Bedeutung sind nicht betroffen, - Bestehende, zur Einspeisung geeignete Stromleitungen und mögliche Korridore für Netzanschlüsse sowie bestehende, verkehrliche Erschließung vorhanden - Vergütungsfähigkeit gemäß EEG / Verschattungsfreiheit Eignung für PV - Bewertung möglicher Eignungsflächen wurde durchgeführt, es handelt sich zwar um einen Standort ohne Siedlungsanbindung, Anlagen der SÜC im Umfeld vorhanden Beschreibung der Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken Um Störungen durch Blendung zu vermeiden, wird die Stellungnahme eines Blendschutzgutachters eingeholt u. seine Empfehlungen bei der Planung berücksichtigt. Als Seite 30 von 32

38 Grundlage für die verbal argumentative Darstellung und der dreistufigen Bewertung sowie als Datenquelle wurden die Begründung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans sowie die Angaben der beteiligten Fachbehörden verwendet. Es bestehen keine genauen Kenntnisse über den Grundwasserstand und die Verkehrsbelastung der Kreisstraße. 9.5 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) Der Vorhabenträger hat eine Prüfung der Funktionserfüllung der Ausgleichsmaßnahme durchzuführen. Diese ist von der Unteren Naturschutzbehörde abzunehmen. Nach fünf Jahren soll überprüft werden, ob die Eingrünungsmaßnahmen der Solaranlagen das angestrebte Ziel erreichen. 10. Allgemein verständliche Zusammenfassung Auf den insgesamt ca. 4,238 ha großen Flächen westlich der Kreisstraße HAS 62 zwischen Wasmuthhausen und Dürrenried ist die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage geplant. Der Eingrünungsbereich und die Ausgleichsfläche sind ca. 0,75 ha groß. Das Gelände wird derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzt. Es befinden sich dort keine amtlich kartierten Biotope oder schützenswerte Lebensräume. Langfristig ist nach dauerhafter Aufgabe der PV-Freiflächenanlage als Nachfolgenutzung wieder Landwirtschaft vorgesehen. Die Bestandsaufnahme ergab, dass sich keine schützenswerten Flächen wie Wasserschutzgebiete, geschützte ier- und Pflanzenarten oder Landschaftsschutzgebiete im Planungsbereich befinden. Erhebliche Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter wie Menschen, iere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, biologische Vielfalt sind nicht zu erwarten. Lediglich das Landschaftsbild wird durch die Solargeneratoren beeinträchtigt, diese Beeinträchtigung wird jedoch durch die Eingrünung gemindert. Durch den Betrieb werden keine Emissionen erwartet. Die geplante Photovoltaik - Freiflächenanlage wird nach einer dauerhaften Aufgabe der Photovoltaiknutzung mit der gesamten Anlagentechnik und allen Gebäudeteilen rückstandsfrei zurückgebaut, das Gelände kann wieder landwirtschaftlich, auch zur Lebensmittelproduktion, genutzt werden. Nach Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander wird der ausgewiesene Standort für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage für sinnvoll erachtet. Alternativstandorte sind nicht vorhanden. Das gesamtheitliche Interesse für den geplanten Solarpark Dürrenried (das Bauvorhaben leistet einen Beitrag zur Schonung der fossilen Energieträger und zum Klimaschutz) wiegt die Ausweisung in begrenztem Umfang in der freien Landschaft mit Störung des Landschaftsbildes auf. Seite 31 von 32

39 Koenig + Kühnel Ingenieurbüro GmbH. Eichenweg 11 Weitramsdorf, Weitramsdorf Seite 32 von 32

40 VERFAHRENSVERMERKE ZUR 4. ÄNDERUNG Der Gemeinderat des Marktes Maroldsweisach hat in der öffentlichen Sitzung vom / die 4. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans "SOLARPARK DÜRRENRIED" beschlossen. Der Änderungsbeschluss und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurden am... im Amtsblatt Nr.... des Marktes Maroldsweisach ortsüblich bekannt gemacht. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB mit öffentlicher Darlegung und Anhörung für den Vorentwurf des Flächennutzungsplans in der Fassung vom hat in der Zeit vom bis stattgefunden. 4. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUZUNGSPLANS DES MARKES MAROLDSWEISACH IM BEREICH DES BEBAUUNGSPLANS "SOLARPARK DÜRRENRIED" Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen räger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1 BauGB für den Vorentwurf des Flächennutzungsplans i. d. Fassung vom hat in der Zeit vom bis stattgefunden. Der Gemeinderat des Marktes Maroldsweisach hat am in öffentlicher Sitzung die vorgebrach Stellungnahmen behandelt und den auf Grund der abgegebenen Stellungnahmen geänderten Flächennutzungsplan i. d. F. vom gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Die öffentliche Auslegung wurde am...im Amtsblatt Nr.... ortsüblich bekannt gemacht. Der Entwurf des Flächennutzungsplans in der Fassung vom... wurde mit Begründung gemäß 3 Abs. 2 BauGB von bis einschl...., den...öffentlich ausgelegt. Entwurf ÄNDERUNGSFASSUNG VOM LEGENDE ZUR 4. ÄNDERUNG Gleichzeitig hat die Beteiligung der Behörden und sonst. räger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB an der Planänderung vom...bis... stattgefunden. Der Markt Maroldsweisach hat mit Beschluss des Gemeinderats vom...in öffentlicher Sitzung die vorgebrachten Stellungnahmen gewürdigt und die 4. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom...festgestellt. 1. VERBINDLICHE FESSEZUNGEN DURCH PLANZEICHEN S Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der Flächennutzungsplanänderung 1 Sonderbaufläche nach 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO hier: Photovoltaik - Freiflächenanlage S 1 Photovoltaik- Freiflächenanlage 2 20 kv Freileitung 3 9. ( Siegel ) Maroldsweisach, Wolfram hein (1.Bürgermeister) Das Landratsamt Haßberge hat die 4. Änderung des Flächennutzungsplans mit Bescheid vom...az...gemäß 6 Abs. 1 BauGB genehmigt. 2 3 Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft hier: ökologische Ausgleichsflächen z.b. Baugebietseingrünung mind. 5 m breit usw. 20 kv-freileitung bestehendes Umspannwerk 10. Ausgefertigt: Maroldsweisach,... ( Siegel ) Wolfram hein (1.Bürgermeister) 11. Die Erteilung der Genehmigung des Flächennutzungsplans wurde am... im Amtsblatt Nr.... gemäß 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans ist damit wirksam. ( Siegel ) Maroldsweisach, Wolfram hein (1.Bürgermeister) ANSONSEN GELEN DIE FESSEZUNGEN DES BESEHENDEN FLÄCHENNUZUNGSPLANS! ÄNDERUNGSPLANUNG M.: 1 : Koenig + Kühnel Ingenieurbüro GmbH Eichenweg Weitramsdorf/O Weidach el / Fax WEIRAMSDORF, DEN

41 L E G E N D E als Bestandteil zum Bebauungsplan BEBAUUNGSPLAN "SOLARPARK DÜRRENRIED" Flurnummern 106,107,108,109,110, Gemarkung Dürrenried und Flurnummern 151,152, Gemarkung Wasmuthhausen mit Grünordnungsplan N 0.1 O Grenze des räumlichen Geltungsbereichs SO nzstr zur E eifen 5m r Pfla Übersichtslageplan (ohne Maßstab) 378 O 379/4 S W / / A Ausgefertigt: Maroldsweisach,... (Siegel)... Wolfram hein (1. Bürgermeister) 9. Der Satzungsbeschluss zu dem Bebauungsplan wurde am... im Amtsblatt Nr... gemäß 10 Abs. 3 Halbsatz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan ist damit in Kraft getreten. Es wird bestätigt, dass das Verfahren ordnungsgemäß nach den 1-10 BauGB durchgeführt wurde. Maroldsweisach,... (Siegel)... Wolfram hein (1. Bürgermeister) zu pflanzende Bäume und Sträucher auf Ausgleichsfläche, wahlweise aus Pflanzliste, siehe reil B, extliche Festsetzungen zur Grünordnung ( 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25 BauGB) PHOOVOLAIK - FREIFLÄCHENANLAGE Grundstücksgrenzen vorhanden 5,00 BEBAUUNGSPLAN "SOLARPARK DÜRRENRIED" Flurstücksnummern Maßzahl in Meter Höhenlinien m ü.n.n (nachrichtlich übernommen) 20 kv-freileitung mit beidseitiger 8 m breiter Leitungsschutzzone bestehende Gebäude Gemarkungsgrenze FÜR DIE ERRICHUNG EINER IBC - SOLAR AG VORHABENRÄGER: Entwurf VERREEN DURCH... Stadt: Markt Maroldsweisach Darstellung: LAGEPLAN Gemarkung: Flurgebiet: Landkreis: Reg.Bez.: Vorentwurf Entwurf Dürrenried, Wasmuthhausen Doosberg Hassberge UNERFRANKEN Legende Grünordnungsplan Übersichtslageplan am gez.von Grundlage Kloth Kloth eil: Plan-Nr: Maßstab: A 1 1 : 1000 Aufstellungsbeschluss vom / Billigungsbeschluss vom Ausgleichsfläche Fl. Nr. 50, Gmkg. Dürrenried 385/1 7. Der Markt Maroldsweisach hat mit Beschluss des Gemeinderats vom... in öffentlicher Sitzung die eingegangenen Stellungnahmen behandelt und hat den Bebauungsplan gemäß 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom... als Satzung beschlossen. Fertigung O S M 1:1000 W zum Bebauungsplan "Solarpark Dürrenried" N 379/3 6. Die öffentliche Auslegung wurde am... im Amtsblatt ortsüblich bekannt gemacht. Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom..., ergänzt am... wurde mit der Begründung gemäß 3 Abs. 2 BauGB von..., den... bis einschl...., den... öffentlich ausgelegt. MI GRÜNORDNUNGSPLAN B. HINWEISE DURCH PLANZEICHEN Flur Nr. 50, Gemarkung Dürrenried 5. Zu dem Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom..., wurden die Behörden und sonstigen räger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom... bis... beteiligt. Ausgleichs- und Ersatzflächen mit lfd. Nummerierung, Bepflanzung siehe eil B, extliche Festsetzungen zur Grünordnung ( 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25 BauGB ) Einzäunung max. 2,50 m hoch, ohne Sockel, Abstandsflächentiefe: 0,00 m Bodenfreiheit für Kleintiere mind. 15 cm Verlauf der Einfriedung ist innerhalb der SO-Fläche variabel Ausgleichsflächenplan zum Bebauungsplan "Solarpark Dürrenried", 379/2 Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft ( 9 Abs. 1 Nr. 20 und 25 BauGB ) 7. Sonstige Planzeichen Nutzung der Geobasisdaten der Bayerischen Vermessungsverwaltung. 36 mögliche Zufahrt über Wirtschaftsweg (Lage variabel) Grafischer Maßstab in m 35/1 A N Grundflächenzahl GRZ als Höchstmaß ( 16 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO ) Anpassung an das Gelände ist bei Modulen zusätzlich zulässig 6. Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft Wirtschaftsweg Der Gemeinderat hat am in öffentlicher Sitzung die eingegangen Stellungnahmen behandelt und den Bebauungsplan in der Fassung vom , einschließlich Begründung und Umweltbericht gebilligt und die Beteiligung der räger öffentlicher Belange und die öffentliche Auslegung beschlossen. Zufahrt zur Solaranlage, Lage variabel im Bereich der beiden Wirtschaftswege 3. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen räger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1 BauGB für den Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom hat in der Zeit vom bis stattgefunden. 5. Verkehrsflächen Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB mit öffentlicher Darlegung und Anhörung für den Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom hat in der Zeit vom bis stattgefunden. 30 m Baumfallgrenze (Verzicht durch privatrechtliche Vereinbarung) Maß der baulichen Nutzung Baugrenze ( 23 Abs. 3 BauNVO ), Grenze zur Aufstellung von Solarmodulen und den erforderlichen Betriebsstationen, sowie baulichen Nebenanlagen (Einfriedung, Wege, Stellflächen, Leitungen, Kameramasten), die auch außerhalb der Baugrenze zugelassen sind. 324 nung ingrü 323 ch-freileit ung reite z 5m b Das Planungsgebiet ist als sonstiges Sondergebiet für erneuerbare Energien ( 11 Abs. 2 BauNVO ) mit der besonderen Zweckbestimmung Fläche zur Stromerzeugung - Photovoltaik-Freiflächenanlage festgesetzt; auf extensivem Grünland zwischen und unter den Modulen 4. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen n r Pfla breite kv Ein fa nung Art der baulichen Nutzung maximale Bauhöhe - Modultisch max. 3,50 m über OK Gelände - echnikcontainer max. 3,50 m über OK Gelände - Einfriedung max. 2,50 m hoch einschl. Übersteigschutz Abstandsfläche entgegen Art. 6 BayBO = 0,00 m - Kameramast: max. H < 8,00 m rü r Eing en zu streif 143 H 1. Der Markt Maroldsweisach hat in der öffentlichen Sitzung vom / die Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt des Marktes Maroldsweisach am... ortsüblich bekannt gemacht. 157 W GRZ irtsc 319 eg /1 sw haft Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs mögliche Zufahrt über Wirtschaftsweg (Lage variabel) 148 A1 H 3,50 m GRZ 0, A. PLANZEICHEN ALS FESSEZUNGEN 104 SO 317 Höhe der baulichen Anlagen Grundflächenzahl (GRZ) Art der baulichen Nutzung tellung) m Baumfallgrenze (verzicht durch privatrechtliche Vereinbarung über Haftungsfreis NUZUNGSSCHABLONE ( MI DARSELLUNG DER VERBINDLICHEN FESSEZUNGEN ) 0.2 Verlauf Waldrand m breiter Pflanzstreifen zur Eingrünung 321 Wirtschaftsweg Verlauf Waldrand A2 d ldran f Wa u Verla M 1:1000 W 103 S sweg aft irtsch das Baugesetzbuch ( BauGB ) die Baunutzungsverordnung ( BauNVO ) das Bayerische Naturschutzgesetz ( BayNatSchG ) die Bayerische Bauordnung ( BayBO ) das Bundesnaturschutzgesetz ( BNatSchG ) die Planzeichenverordnung ( PlanzV ) das Bundesimmissionsschutzgesetz (BISchG) W RECHSGRUNDLAGEN DES BEBAUUNGSPLANS SIND DIE IN DER JEWEILS ZUM ZEIPUNK DES SAZUNGSBESCHLUSSES GELENDEN FASSUNGEN. C. VERFAHRENSVERMERKE Grafischer Maßstab in m 0 Bereich Bebauungsplan "Solarpark Dürrenried" Stadt Entwurfsverfasser Koenig + Kühnel Ingenieurbüro GmbH Eichenweg Weitramsdorf/O Weidach el / Fax Nutzung der Geobasisdaten der Bayerischen Vermessungsverwaltung. 1.Bürgermeister Maroldsweisach,... Weitramsdorf, 25. September 2017

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