BEGRÜNDUNG. zum. Bebauungs- und Grünordnungsplan "Solarpark Draisdorf-Eggenbach" Markt Ebensfeld Landkreis Lichtenfels

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1 BEGRÜNDUNG zum Bebauungs- und Grünordnungsplan "Solarpark Draisdorf-Eggenbach" Markt Ebensfeld Landkreis Lichtenfels Vorentwurf vom

2 Bebauungsplan "Solarpark Draisdorf-Eggenbach", Markt Ebensfeld Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 PLANUNGSVERLAUF Veranlassung zur Planung Abstimmung auf andere Planungen und Gegebenheiten Verfahrensschritte Grundlagen des Bauleitplanverfahrens 4 2 BESCHAFFENHEIT DES BAUGEBIETES Abgrenzung des Planungsgebietes Aktuelle Nutzung und Grundstücksverhältnisse 5 3 GEPLANTE BAULICHE NUTZUNG Art der baulichen Nutzung Maß der baulichen Nutzung Bauliche Gestaltung, überbaubare Grundstücksfläche Flächenaufteilung 6 4 UMWELTBERICHT 6 5 VORGESEHENE ERSCHLIESSUNG Verkehr Wasserversorgung Abwasserbeseitigung Sonstige Versorgungseinrichtungen Überschlägige Baukosten der Erschließungsanlagen 7 6 BETEILIGTE FACHSTELLEN 7 Anhang

3 Bebauungsplan "Solarpark Draisdorf-Eggenbach", Markt Ebensfeld Seite 3 1 PLANUNGSVERLAUF 1.1 Veranlassung zur Planung Im Nordwesten des Gemeindegebietes des Marktes Ebensfeld soll nördlich bzw. westlich der Ortsteile Eggenbach bzw. Draisdorf eine Photovoltaikfreiflächenanlage errichtet werden. Investor ist die Firma IBC Solar AG. Der Markt Ebensfeld steht dem Projekt aus Gründen des Klimaschutzes positiv gegenüber und hat daher am den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungs- und Grünordnungsplan "Solarpark Draisdorf-Eggenbach" gefasst. Der Auftrag zur Bearbeitung des Bebauungsplanes erging an die Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbh in Bamberg. 1.2 Abstimmung auf andere Planungen und Gegebenheiten Flächennutzungsplan Die Fläche ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die Änderung der baulichen Nutzung in Sonderbaufläche erfolgt im Parallelverfahren gemäß 8 BauGB. Der entsprechende Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde ebenfalls am gefasst. Förderkulisse Gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 sind Photovoltaik-Freiflächenanlagen (mit einer Nennleistung zwischen 750 kwp und 10 MWp) auf Acker- und Gründlandflächen förderfähig, wenn sie in landwirtschaftlich benachteiligtem Gebiet liegen ( 37 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe h EEG) und das betreffende Bundesland eine entsprechende Rechtsverordnung dazu erlassen hat. Bayern hat dies getan, so dass jährlich 30 solcher Projekte gefördert werden. Damit wird der Flächenverbrauch gebremst und das Einhalten eines Gleichgewichts zwischen den Belangen der Landwirtschaft, des Naturschutzes und der Energiewende ermöglicht. 1.3 Verfahrensschritte Der Bebauungsplan wird nach dem im Baugesetzbuch vorgeschriebenen Verfahren aufgestellt. Nachfolgend aufgeführte Verfahrensschritte sind vorgesehen bzw. bereits durchgeführt (die Daten werden im laufenden Verfahren ergänzt): Aufstellungsbeschluss Beschluss des Vorentwurfs Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Absatz 1 BauGB Januar 2019 Beratung der Stellungnahmen mit Billigungsbeschluss

4 Bebauungsplan "Solarpark Draisdorf-Eggenbach", Markt Ebensfeld Seite 4 Januar 2019 Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB Februar März 2019 März 2019 März 2019 April - Juni 2019 Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB Beratung der Stellungnahmen Satzungsbeschluss Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses / Einleitung des Genehmigungsverfahrens 1.4 Grundlagen des Bauleitplanverfahrens Rechtliche Grundlagen des Verfahrens sind: das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 3634) die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 3786) die Planzeichenverordnung (PlanzV 90) vom (BGBl I S. 58), geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1057), und die Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl., S. 588), geändert durch 1 des Gesetzes vom (GVBl. S. 523). 2 BESCHAFFENHEIT DES BAUGEBIETES 2.1 Abgrenzung des Planungsgebietes Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes besteht aus vier Modulfeldern: Modulfeld West Das Modulfeld West umfasst die Flur-Nr. 244, Gemarkung Eggenbach, mit einer Fläche von 6,2022 ha und ist wie folgt umgrenzt: Im Norden: Im Osten: Im Süden: Im Westen: Modulfeld Nord: durch die Flur-Nr. 245, Gmkg. Eggenbach durch die Flur-Nr. 221, Gmkg. Eggenbach durch die Flur-Nrn. 237 und 243, Gmkg. Eggenbach durch die Flur-Nrn. 142 und 244/1, Gmkg. Eggenbach Das Modulfeld Nord umfasst die Flur-Nr. 309, Gemarkung Draisdorf, mit einer Fläche von ca. 4,5371 ha und ist wie folgt umgrenzt: Im Norden: Im Osten: Im Süden: Im Westen: Modulfeld Süd: durch die Flur-Nr. 310, Gmkg. Draisdorf durch die Flur-Nr. 259 (Wirtschaftsweg), Gmkg. Draisdorf durch die Flur-Nr. 274 (Wirtschaftsweg), Gmkg. Draisdorf durch die Flur-Nr. 284, Gmkg. Draisdorf Das Modulfeld Süd umfasst die Flur-Nrn. 307 und 308, Gemarkung Eggenbach,mit einer Fläche von 6,1246 ha und ist wie folgt umgrenzt:

5 Bebauungsplan "Solarpark Draisdorf-Eggenbach", Markt Ebensfeld Seite 5 Im Nordosten: Im Südosten: Im Südwesten: Im Nordwesten: durch die Flur-Nr. 301(Wirtschaftsweg), Gmkg. Eggenbach durch die Flur-Nr. 306 (Wirtschaftsweg), Gmkg. Eggenbach durch die Flur-Nr. 309 (Wirtschaftsweg), Gmkg. Eggenbach durch die Flur-Nr. 300 (Gemeindeverbindungsstraße), Gmkg. Eggenbach Modulfeld Ost: Das Modulfeld Ost umfasst die Flur-Nr. 303, Gemarkung Eggenbach, mit einer Fläche von 0,9643 ha und ist wie folgt umgrenzt: Im Norden: Im Osten: Im Süden: Im Westen: durch die Flur-Nr. 55 (Wirtschaftsweg), Gmkg. Eggenbach durch die Flur-Nr. 304, Gmkg. Eggenbach durch die Flur-Nr. 301 (Wirtschaftsweg), Gmkg. Eggenbach durch die Flur-Nr. 302, Gmkg. Eggenbach Die erforderliche Ausgleichsfläche beträgt 3,4183 ha (s. Umweltbericht im Anhang zu dieser Begründung). Davon können nur 0,5860 ha intern in der Fläche des Modulfelds Süd erbracht werden. Der verbleibende Ausgleich von 2,8323 ha muss folglich noch auf externer Fläche geleistet werden. Die Details dazu werden im weiteren Verfahren geklärt. 2.2 Aktuelle Nutzung und Grundstücksverhältnisse Die betreffenden Grundstücke werden derzeit ackerbaulich genutzt. Sie befinden sich in Privateigentum; der Investor kann per Pacht für die Nutzungsdauer über die Flächen verfügen. 3 GEPLANTE BAULICHE NUTZUNG 3.1 Art der baulichen Nutzung Im Baugebiet wird als bauliche Nutzung Sonstiges Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung Photovoltaik gemäß 11 BauNVO ausgewiesen. Ziel ist die Nutzung des Baugebietes für eine Photovoltaikanlage zur Erzeugung regenerativer, klimaneutraler Energie, die in das öffentliche Netz eingespeist wird. 3.2 Maß der baulichen Nutzung Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,55. Die Bezugsfläche zur Berechnung der GRZ ist die Sondergebietsfläche. Die Moduloberkante darf maximal 3,50 m (AH = Anlagenhöhe) über dem natürlichen Gelände liegen. Diese maximale Anlagenhöhe gilt auch für die Nebenanlagen (Wechselrichterstationen, Verteilerstationen, Trafostationen). Ausgenommen sind Masten für Überwachungseinrichtungen, die eine Höhe bis zu 8,0 m über Gelände erreichen dürfen. 3.3 Bauliche Gestaltung, überbaubare Grundstücksfläche Die überbaubaren Grundstücksflächen sind im Bebauungsplan durch Baugrenzen kenntlich gemacht. Innerhalb der Baugrenzen sind die Modultische und Nebenanlagen (s. Kap. 3.2) zulässig. Gemäß der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) gilt:

6 Bebauungsplan "Solarpark Draisdorf-Eggenbach", Markt Ebensfeld Seite 6 Hinsichtlich einer möglichen Blendung kritisch sind Immissionsorte, die vorwiegend westlich oder östlich einer Photovoltaikanlage liegen und nicht weiter als ca. 100 m von dieser entfernt sind (...). Hier kann es im Jahresverlauf zu ausgedehnten Immissionszeiträumen kommen, die als erhebliche Belästigung der Nachbarschaft aufgefasst werden können. 1 Da bei den vorliegenden Modulfeldern die Entfernungen über 300 m und mehr betragen, sind folglich keine unzulässigen Blendwirkungen zu erwarten. Eine Einzäunung der Anlage ist aus versicherungstechnischen Gründen erforderlich. Zur Schaffung von Durchlässen für Klein- und Mittelsäuger ist ein angemessener Bodenabstand des Zaunes in den textlichen Festsetzungen festgesetzt (15 cm, siehe auch Umweltbericht). Sockelmauern oder ähnliches sind nicht zulässig. Die maximale Zaunhöhe beträgt 2,50 m inkl. Übersteigschutz. Der Zaun darf außerhalb der Baugrenze errichtet werden. 3.4 Flächenaufteilung Der Geltungsbereich umfasst insgesamt 17,8282 ha und teilt sich wie folgt auf: Sondergebiet 17,1046 ha 95,9 % Bruttobauland 17,1046 ha 95,9 % Grünfläche (kein Ausgleich) 0,1376 ha 0,8 % Ausgleichsfläche (intern) 0,5860 ha 3,3 % Gesamtfläche 17,8282 ha 100 % 4 UMWELTBERICHT Der Umweltbericht ist dieser Begründung als Anhang beigefügt. 5 VORGESEHENE ERSCHLIESSUNG 5.1 Verkehr Die verkehrsmäßige Erschließung der Teile des Baugebietes erfolgt über die unmittelbar angrenzenden Wirtschaftswege. Ein Ausbau der bestehenden Wege oder gar ein Neubau ist nicht erforderlich. Innerhalb der Bauflächen erfolgt die Erschließung auf privater Basis durch den Investor selbst. Dabei bleiben die Um-/ Durchfahrten unbefestigt. 5.2 Wasserversorgung Die Wasserversorgung ist durch einen vom Betreiber der Photovoltaikanlage zu erstellenden Anschluss an das Wasserversorgungsnetz der Gemeinde sicherzustellen, sofern sich ein Wasserbedarf ergeben sollte. 1 Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz als Vorsitzland der Bund/Länder- Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) - Hinweise zur Bemessung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen, Anhang 2, Stand

7 Bebauungsplan "Solarpark Draisdorf-Eggenbach", Markt Ebensfeld Seite Abwasserbeseitigung Schmutzwasser fällt nicht an. Die Regenwasserableitung erfolgt künftig unverändert über die Fläche wie vor Errichtung der Anlage. Die Situation des Abflusses von Oberflächenwasser wird dabei durch die Anlage als Grünland mit seiner stärkeren Rückhaltefunktion im Vergleich zu den bisherigen Ackerflächen eher verbessert. Auf zusätzliche Rückhalteflächen kann daher verzichtet werden. Schichtwasseraustritte sind nicht bekannt. Angesichts der nur oberflächlichen Beanspruchung des Geländes sind die Grundwasserverhältnisse nicht von Belang. 5.4 Sonstige Versorgungseinrichtungen Für die Versorgung mit Telekommunikationseinrichtungen wird der Investor erforderlichenfalls eine entsprechende Abstimmung mit der Deutschen Telekom vornehmen. 5.5 Überschlägige Baukosten der Erschließungsanlagen Öffentliche Erschließungsmaßnahmen erfolgen nicht. Die Kosten für die erforderlichen Erschließungsanlagen werden vom Betreiber der Photovoltaikanlage übernommen. Auf eine Kostenschätzung wird daher verzichtet. 6 BETEILIGTE FACHSTELLEN Am Bebauungsplan-Verfahren werden die nachfolgend aufgeführten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die betroffen sein können, beteiligt: 1. Landratsamt Lichtenfels 2. Regierung von Oberfranken, Höhere Landesplanung 3. Staatliches Bauamt Bamberg 4. Wasserwirtschaftsamt Kronach 5. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Coburg 6. Deutsche Telekom Technik GmbH, Würzburg 7. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München 8. Regionaler Planungsverband Oberfranken West 9. Kreisbrandrat Timm Vogler 10. Freiwillige Feuerwehr Ebensfeld e. V. 11. PLEdoc GmbH, Essen 12. Bayernwerk Netz GmbH 13. Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken 14. Bayerischer Bauernverband Lichtenfels 15. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Coburg 16. Bund Naturschutz in Bayern e. V., Kreisgruppe Lichtenfels Nachbargemeinden 17. Stadt Bad Staffelstein 18. Stadt Scheßlitz 19. Markt Rattelsdorf

8 Bebauungsplan "Solarpark Draisdorf-Eggenbach", Markt Ebensfeld Seite Markt Zapfendorf 21. Gemeinde Itzgrund Der Bebauungsplan mit Begründung wird im laufenden Verfahren der Öffentlichkeit, den betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme zugeleitet. Sofern sich Änderungen ergeben, werden Plan und/oder Begründung fortgeschrieben. Aufgestellt: Bamberg, den Ku Für den Fachbereich Planungsgruppe S t r u n z Bauleitplanung: Ingenieurgesellschaft mbh i. A. Kirschäckerstraße 39, Bamberg ( 0951 / Kutzner Schönfelder

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