Die Begleitung von Umgangsverfahren im Kontext der Frauenhausarbeit ist mein Thema heute

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1 Gabriele Bergermann Päd. Mitarbeiterin AWO Frauenhaus Bad Homburg Verfahrensbeiständin Die Begleitung von Umgangsverfahren im Kontext der Frauenhausarbeit ist mein Thema heute Einleitend einige Worte zur Ausgangslage und zum Selbstverständnis des Frauenhaus Bad Homburg Frauenhaus ist immer auch ein Kinderhaus Das Miterleben von jedweder Gewalt gegenüber der Mutter ist immer auch eine Kindeswohlgefährdung. Es bedarf nicht der direkten Gewalt gegenüber dem Kind um es in seiner sozialen, emotionalen und kognitiven Entwicklung zu schädigen. Gewalt gegen die Mutter verletzt das Recht des Kindes auf eine gewaltfreie Erziehung. Mütter, die mit ihren Kindern in ein Frauenhaus flüchten, suchen Schutz und Hilfe in einer existentiellen Lebenskrise. Häufig, um vor Allem ihre Kinder zu schützen. Sie wählen in der Regel eine möglichst große Distanz zum Herkunftsort um sich dem direkten Zugriff durch den Partner zu entziehen. Unsere Bewohnerinnen kommen aus ganz Deutschland, manchmal auch aus dem Ausland zu uns. Was bleibt, sind die erlittenen Verluste: - Arbeitsplatz der Mutter und/oder materielle Absicherung - Das Zu Hause (Zimmer/Spielzeuge/Haustiere etc) - Soziales Umfeld (Freunde/Kita /Vereine /Teile der Familie/Vater) - die Prägung bzw Traumatisierung durch z.t. jahrelange Gewalterfahrung - sowie weiterhin die Angst vor dem Zugriff durch den Vater: per Handy, facebook etc. / im öffentlichen Raum (am Frauenhaus/beim Einkauf/ Schule)

2 Der Zugriff erfolgt auch auf juristischem Weg, im Rahmen von SO/UG Verfahren - Eingeleitet durch den Vater meist UG - Oder durch die Mutter SO Verfahren Die Anonymität des Hauses und die fachliche Unterstützung durch die Mitarbeiterinnen führen mittel- und langfristig in aller Regel zur Beruhigung der Situation und zur Stabilisierung der Familie. In Bad Homburg arbeiten wir in einem dreiköpfigen multiprofessionellen Team mit den Familien. Wir arbeiten parteiisch für Frauen aber auch für jedes Kind. Denn: Ziele und Wünsche innerhalb einer Familie sind nicht immer deckungsgleich. Im Gegensatz zu gewaltbetroffenen Frauen, haben Kinder kein eigenständiges Antragsrecht nach dem Gewaltschutzgesetz. Kindschaftssachen unterliegen immer der allg. Gesetzgebung. Wir alle wissen: Häusliche Gewalt und Umgangskontakte schließen sich nicht zwingend aus. Es gibt dafür Argumente: - In der Bindungstheorie - Das Recht auf Wurzeln, die drohende Entfremdung - Die mögliche Heroisierung des abwesenden Vaters - Der ausdrückliche Wunsch des Kindes nach Umgang 1684 bgb regelt klar das Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen. Soweit sein Wohl nicht gefährdet ist 1666 Dies zu prüfen obliegt dem Familiengericht. Das FamFg regelt, weiteres: Die örtliche Zuständigkeit Umgangsverfahren finden immer am Wohnort des Kindes statt.

3 - Dies bedeutet, der Aufenthaltsort von Mutter und Kind wird bekannt oder zumindest räumlich eingegrenzt. Der Schutz des Frauenhauses und seine Anonymität sind nur noch bedingt gewahrt. - In der Folge ist es möglich, dass Mutter und Kind nicht mehr sicher sind und das Haus, auch zum Schutz der übrigen Bewohnerinnen verlassen müssen. Die Flucht wiederholt sich Das Beschleunigungsgebot: spätestens einen Monat nach Antragstellung soll der erste Erörterungstermin stattfinden. - Die Anberaumung des Erörterungstermins kann binnen sehr kurzer Zeit erfolgen. - In Abhängigkeit von der persönlichen Belastung der Betroffenen und dieser zeitlichen Nähe zur Flucht, sind Mutter und Kind überfordert. - Zu schnell findet die Konfrontation mit dem Erlebten statt und der Entscheidungsprozess zur eigenen Perspektive sowie Stabilisierung der Familie ist bei Weitem nicht beendet. - Und das Gericht soll das persönliche Erscheinen der Verfahrensbeteiligten anordnen (Mutter und Vater = Opfer und Täter)sollen aufeinander treffen. - Auf Antrag besteht die Möglichkeit der getrennten Einvernahme Bereits im Vorfeld des Termins beobachten wir häufig: - Eine erhöhte Erregung und Nervosität - Schlafstörungen treten auf - Massive Ängste und Selbstzweifel - Das Wissen um die zwei Gesichter des Vaters, sein eloquentes und freundliches Auftreten. Er wird beeindrucken! Ich war/bin schwach! - Angst vor dem eigenen Versagen in dieser Belastungssituation - Massive Ambivalenzen, eine gute Mutter zu sein und gleichzeitig den Kindern den Vater zu entziehen.

4 - 156 das Gericht soll auf Einvernehmen hinwirken d.h. ein Aushandlungsprozess soll stattfinden zwischen Mutter und Vater. Ein guter Ansatz, weil eine gemeinsam getroffene Vereinbarung in der Regel besser trägt. Aber:- Das Gewaltopfer, das in der Regel verinnerlicht hat, dass es besser ist nicht zu widersprechen und Zugeständnisse zu machen um nicht den Zorn des Täters zu provozieren steht unter immensem psychischen Druck. - wenn dann Szenarien nehmen schon im Vorfeld großen Raum ein - Ängste und Verunsicherung treten auf Die psychische Belastung der Mutter als einzige Konstante, hat immer Einfluss auf die Befindlichkeit des Kindes Verfahrensbeistand, für das Kind wird eine geeignete Person bestellt, die die Interessen Wohl und Wille des Kindes vertritt. - Die Mutter erhofft und wünscht sich Unterstützung für ihre Kinder, im Besonderen wenn sie selbst sich als schwach empfindet - Für die Kinder: ein unabhängiger Erwachsener wird für mich sprechen, sich für mich einsetzen, ich habe auch eine Anwältin bin wichtig - Das Vertrauen der Kinder zu gewinnen ist immer die Grundlage für eine am Kind orientierte Stellungnahme bei Gericht. - Einem Vater den Umgang mit seinen Kindern zu verweigern ist ein schwerer Eingriff und erfolgt nicht leichtfertig. - In aller Regel erfolgen völlig gegensätzliche Aussagen der Eltern. Anschuldigungen der Mutter werden als frei erfunden, haltlos und unlauter bezeichnet. - Selten stehen Täter zu ihren Taten und übernehmen Verantwortung dafür - Mein Appell lautet: Hören und spüren Sie die Kinder. Ihre Ängste, Nöte und Verunsicherung. - Und schonen Sie die Kinder, so weit als möglich. - Der Vorbereitung der Kindesanhörung kommt hier besondere Bedeutung zu. Machen Sie die Richterinnen sensibel für die Befindlichkeit und Verletzlichkeit des jeweiligen Kindes. - Die Gefahr einer Retraumatisierung durch eine Rückführung in bedrohliche, angstbesetzte Situationen ist immens groß.

5 Wir laden Sie in unser Haus ein, um den Kindern einen möglichst sicheren und geschützten Rahmen zu ermöglichen. Selbstverständlich stehen wir als weitere Bezugspersonen des Kindes für Gespräche zur Verfügung Persönliche Anhörung des Kindes das Gericht hat das Kind persönlich anzuhören. Wenn es das 14 Lebensjahr noch nicht vollendet hat, im Beisein des Verfahrensbeistands - Ist für alle Kinder sehr aufregend und mit Verunsicherung verbunden - Kinder sind immer im Loyalitätskonflikt - Aber: Kinder die im Elternhaus Gewalt erlebt haben, stehen vor einer völlig ungewohnten Aufgabe. Das gut behütete Familiengeheimnis soll nun keines mehr sein. Fragen nach Vorfällen, eigenen Empfindungen und Beobachtungen sowie nach persönlichen Gewalterfahrungen werden gestellt. - Für die Psyche eines Kindes oft nur schwer verkraftbar. - Kinder neigen dazu, Verantwortung zu übernehmen: Hätte ich mein Zimmer aufgeräumt, die Hausaufgaben gemacht, nicht so laut Musik gehört oder, oder wäre das nicht passiert. - Wir beobachten, dass Kinder durch das wieder Durchleben der bedrohlichen Situationen in Krisen fallen. - Sie weinen, klagen über Bauchweh, reagieren mit Aggressionen, Verschlossenheit oder Ängsten, machen wieder ins Bett, haben Einund Durchschlafprobleme. - In Einzelfällen kommt es zu selbstverletzendem Verhalten und Essstörungen - Trennungsängste in Bezug auf die Mutter treten vermehrt auf - Es gibt Probleme in der Schule Mitwirkung des JA das Gericht hat das zuständige Jugendamt anzuhören - Für die zuständigen Mitarbeiterinnen gilt ähnliches wie für die Verfahrensbeistände. - Ein hohes Maß an Sensibilität für das Kind ist unerlässlich. - Wir sind auch mit dem JA des Herkunftsortes in Kontakt

6 - Bedenken Sie bitte alle, dass das Kind mindestens drei Mal erzählen soll/muß!! Zu den Terminen selbst begleiten wir Mütter und Kinder nach Absprache Die Konsequenzen der verschiedenen Beschlüsse. Umgangsausschluss: - Ist aus unserer Sicht wünschenswert und hilfreich. - Beruhigt die Gesamtsituation für einen gewissen Zeitraum, da er immer befristet ist. - Hilft, die Familie zu stabilisieren. - Ist ein klares Signal an den Vater - Kann zur Schuldeinsicht beitragen um Verantwortung für das eigene Tun zu überdenken - Stichwort : Täterarbeit Aufenthalt ist aber weiter bekannt. Dadurch erhöhte Gefahr von Übergriffen. Begleiteter Umgang: Umgangspfleger - Nur wenn die Kinder selber den Vater sehen wollen. - Hohe Belastung der Mutter durch den indirekten Kontakt zum Täter. - Angst vor Manipulation und Ausfragen der Kinder. - Übergriffe durch den Täter möglich. - Es kommt zu Spannungen unter den Geschwistern. - Die Termine sind endlich, was folgt danach? Kinder balancieren das System! Was darf ich wem sagen? Was ist gefährlich? Darf ich lügen? Bin ich Schuld wenn etwas passiert? Umgangsvereinbarung im Einvernehmen: - Zustimmung der Muttererfolgt oft unter innerem Druck.

7 - Ihr Ziel ist die Beruhigung der Situation durch Wohlverhalten gegenüber der (Staats) Macht und dem Kindsvater. - Hier oft hohe Belastung der Mutter/Kindbeziehung - Direkter Zugriff über die Kinder ist möglich. Manipulationen können erfolgen. Das Kind balanciert das System! Umgang bei Näherungs- und Kontaktverbot nach dem Gewaltschutzgesetz: Sollte sich immer ausschließen! - Dritte, oft Familienangehörige sind involviert. Hoher organisatorischer Aufwand ist erforderlich. - Die beteiligten Eltern dürfen nicht in Kontakt treten - Immer wieder Verletzung der Verbote mit Hinweis auf die Beziehung zum Kind. (Zufällige Begegnungen/ telefonische Kontakte mit dem Kind) - Die Polizei wird den Tätern oft nicht habhaft, weil sie sich beim Eintreffen bereits entfernt haben. - Frauen kommen aus ihrer eigenen Wohnung zu uns weil sie dort erneut Übergriffen ausgesetzt waren. Die Zeit der Trennung ist eine Hochrisikozeit für Mütter und Kinder. Statistisch kommt es in dieser Zeit zu besonders vielen Übergriffen und Gewalttaten. Fast täglich können wir in der Presse von solchen Taten lesen. Wir alle arbeiten gemeinsam dafür, dass Opfer häuslicher Gewalt einen besseren und verlässlicheren Schutz erfahren. Opfer sind auch die betroffenen Kinder, die ein besonderes Schutzbedürfnis haben. Ich freue mich auf einen guten Austausch in den Workshops und eine rege Diskussion zum Ende der Veranstaltung. Vielen Dank

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