Der Oberbürgermeister Mönchengladbach, FB 51 Kinder, Jugend und Familie

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1 Der Oberbürgermeister Mönchengladbach, FB 51 Kinder, Jugend und Familie Beratungsvorlage Vorlagen-Nr. 2144/VIII öffentlich X nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Hauptausschuss Rat TOP: Förderung von vier weiteren Familienzentren im Kindergartenjahr 2012/2013 und Benennung von 47 Kindertageseinrichtungen an besonders sozial benachteiligten Standorten Beschlussentwurf: A Der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, der Hauptausschuss empfehlen, der Rat beschließt - vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen - die Förderung der nachstehenden Tageseinrichtungen für Kinder im Rahmen des Ausbaus von Familienzentren für das Kindergartenjahr 2012/2013 Einrichtung Träger Stadtbezirk / Stadtteil 1 Schlossacker Mönchengladbach Stadt Mönchengladbach West Wickrath-Mite 2 Schleswiger Straße Mönchengladbach Elterninitiative Regenbogen E.V. Nord Waldhausen 3 Goethestraße Mönchengladbach Mumm e.v. Nord Eicken 4 Bruckner-Allee Dohler Straße 183 Mumm e.v. Süd Rheydt Geneicken B Der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, der Hauptausschuss empfehlen, der Rat beschließt - vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen - die Meldung von 47 Kindertageseinrichtungen nach Maßgabe der dieser Beratungsvorlage beigefügten Tabelle als Einrichtungen an sozial benachteiligten Standorten gegenüber dem Land NRW. Finanzwirksamkeit: A Das Land stellt im Rahmen der freiwilligen Förderung für Familienzentren ein auf die Stadt entfallendes Kontingent von 4 neuen Familienzentren für das Kindergartenjahr

2 2012/2013 zur Verfügung. Diese Familienzentren erhalten eine Basisförderung von Für 2012 ist aufgrund des Beginns des Kindergartenjahres zum mit Einnahmen in Höhe von 5/12 der jährlichen Förderungssumme auszugehen. Beim Produktsachkonto ist für das Haushaltsjahr 2012 mit Mehreinnahmen in einer Höhe von auszugehen. Beim Produktsachkonto ist der Ausgabenansatz Zuweisung an übrige Bereiche Familienzentren um zu erhöhen. Die Mehrausgaben für das Familienzentrum in städtischer Trägerschaft in Höhe von sind bei den entsprechenden Ausgabeproduktsachkonten zu veranschlagen. Es handelt sich um eine 100% Förderung des Landes. Zusätzliche städtische Haushaltsmittel sind nicht bereitzustellen. B Familienzentren an einem sozial benachteiligten Standort werden beginnend ab dem Kindergartenjahr 2012/2013 mit einem zusätzlichen Betrag von durch das Land gefördert. Mit der Meldung von 47 Kindertageseinrichtungen an sozial benachteiligten Standorten erhalten 17 Familienzentren die erweiterte gesetzliche Landesförderung nach 21 Abs. 5 KiBiz (Kinderbildungsgesetz). Das Land überweist die entsprechenden Fördersummen je zur Hälfte zum August und Februar eines Jahres. Beim Produktsachkonto Landeszuweisungen ist somit von Mehreinnahmen in Höhe von im Jahr 2012 auszugehen. Die Ausgaben an die jeweiligen Träger erfolgen entsprechend. Beim Produktsachkonto ist der Ausgabenansatz Zuweisung an übrige Bereiche Familienzentren für die 11 Familienzentren in Freier Trägerschaft um zu erhöhen. Die Mehrausgabe für die 6 Familienzentrum in städtischer Trägerschaft in Höhe von ist bei den entsprechenden Ausgabeproduktsachkonten zu veranschlagen. Träger Gemäß 20 Abs. 3 KiBiz (Kinderbildungsgesetz) kann darüber hinaus die Leistung eines Pauschalbetrages von bis zu für Kindertageseinrichtungen an sozial benachteiligten Standorten unter Berücksichtigung eines Eigenanteils des Trägers nach 20 Abs. 1 KiBiz erfolgen. Die Trägerschaft der Kindertageseinrichtungen an sozial benachteiligten Standorten, sowie die Verteilung der entsprechenden Förderanteile kann der nachfolgenden Auflistung entnommen werden: Städtische Trägerschaft Kirchliche Trägerschaft Elterninitiative Sonstige Träger Anzahl Einrichtungen Fördersumme Anteil Stadt Anteil Land Trägeranteil s. Anteil Stadt Summen Die Förderung der Kindertageseinrichtungen an sozial benachteiligten Standorten tritt mit Beginn des Kindergartenjahres 2012/2013 zum in Kraft. Das Land überweist die entsprechenden Fördersummen je zur Hälfte zum August und Februar eines Jahres.

3 Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass die Stadt ihren Finanzierungsanteil für die städtischen Einrichtungen im Rahmen der Bereitstellung der erforderlichen Personal- und Sachkosten im Gesamthaushalt darstellt. Es kommt nicht zu einer Erhöhung des Personalbedarfes und somit zu keiner Steigerung der Kosten. Beim Produktsachkonto ist für das Haushaltsjahr 2012 mit Mehreinnahmen an Landeszuweisungen in einer Höhe von auszugehen. Beim Produktsachkonto ist für das Haushaltsjahr 2012 mit Mehrausgaben an Betriebskostenzuschüssen in einer Höhe von auszugehen (Anteil Stadt und Land für Freie Träger). Es entsteht für das Haushaltsjahr 2012 ein Mehrbedarf von der überplanmäßig bereit gestellt und mittelfristig ab 2013 ein Mehrbedarf in Höhe von , der in den Haushaltsentwurf 2013 aufgenommen wird. Den durch präventive Maßnahmen entstehenden Mehrbedarfen stehen Einsparungen durch verhinderte oder später einsetzende Hilfen zur Erziehung gegenüber. Aus der Beratungsvorlage ergeben sich keine unmittelbaren Auswirkungen auf das HSK. Auswirkungen auf die Kinder- und Familienfreundlichkeit: Die Förderung von weiteren Projekten im Rahmen des Ausbaus von Familienzentren und die zusätzliche finanzielle Förderung von Kindertagesstätten und Familienzentren an sozial benachteiligten Standorten, wirkt sich aufgrund der durch die Familienzentren vorgehaltenen Betreuungs-, Bildungs-, Beratungs-, Informations- und Freizeitangebote in einem hohen Maße positiv und unmittelbar auf die Kinder- und Familienfreundlichkeit der Stadt Mönchengladbach aus. Begründung: Durch Erlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen vom wurde der Stadt Mönchengladbach ein Kontingent von 4 neuen Familienzentren zuerkannt. Die Landesregierung hat hierbei die Verteilung der neuen Familienzentren auf die einzelnen Jugendämter anhand eines Sozialindexes festgelegt, dem die Messgrößen Kinder unter 7 in Bedarfsgemeinschaften nach SGB II und Abgänger ohne Schulabschluss zu Grunde liegen. Beide Kriterien wurden gleich gewichtet. Damit soll der Fokus auf Standorte gelegt werden, die ein höheres Bildungs- und Armutsrisiko tragen. Das Ministerium verdeutlicht hierbei in dem oben genannten Erlass, dass eine weitere kleinräumige Verteilung nur durch die Jugendämter vor Ort erfolgen kann, da diese die Stadtteile und Einrichtungen kennen, in denen besonderer Handlungsbedarf besteht. Die Pressestelle der Staatskanzlei teilt hierzu mit einer Presseinformation folgendes mit: Mit den Familienzentren sind starke Netze in den Kommunen entstanden. Sie fördern die frühe Bildung der Kinder und stärken gleichzeitig die Kompetenz der Eltern. Je früher die Förderung ansetzt, desto erfolgreicher und nachhaltiger ist sie. Allerdings brauchen wir mehr Familienzentren für Kinder und Eltern, die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben. Denn gerade sie scheuen oft davor zurück, Beratungs- und Bildungseinrichtungen aufzusuchen. Deshalb muss das Angebot zu den Familien kommen. Lediglich 8,6 Prozent der nordrhein-westfälischen Familienzentren aber liegen in benachteiligten Stadtgebieten Deshalb will die Landesregierung die Familienzentren zukünftig vor allem dort ausbauen, wo benachteiligte Familien wohnen. Benachteiligte Lebenslagen von Familien sind innerhalb eines Stadtgebietes nicht gleich verteilt, sondern manifestieren sich insbesondere in Wohngebieten, in denen verstärkt Familien leben, die von Einkommens- und Bildungsarmut betroffen sind, was in vielen Fällen mit einer Vielzahl weiterer Risiken für das Aufwachsen von Kindern verbunden ist. Hierbei handelt es um Wohngebiete, in denen Faktoren, die die Lebensbedingungen ihrer Bewohner und insbesondere die Entwicklungschancen von

4 Kindern und Jugendlichen negativ bestimmen, gehäuft auftreten. In Abstimmung mit dem Trägerarbeitskreis wurden folgende Kriterien zur Bestimmung von sozial benachteiligten Standorten benannt: Eltern, mit einem Jahreseinkommen unter (Elternbeitragsstufe Stufe I; somit Elternbeitragsbefreiung, in der Regel ALG-Bezug)) Dichte der Hilfen zur Erziehung in den entsprechenden Stadtteilen Quote der betreuten Kinder in den jeweiligen Kindertageseinrichtungen deren Eltern zu Hause kein Deutsch sprechen Die Daten zur Erhebung der vorgenannten Kriterien wurden bei den Trägern aller 124 Kindertageseinrichtungen abgefragt. Innerhalb jedes einzelnen Kriteriums wurde ein Ranking vorgenommen und ausgewertet. Die Kindertageseinrichtung mit dem höchsten Wert der abgefragten Kriterien erhielt den Rankingplatz 124. Abstufend hiervon erhielten die weniger benachteiligten Einrichtungen einen Wert von 123 und so weiter. Kindertageseinrichtungen mit dem gleichen Wert erhielten den gleichen Rankingplatz. Nach Auswertung aller drei oben genannter Kriterien und einer Addition dieser jeweiligen Rankingplätze stellte sich die Situation wie folgt dar: Stadtteile Familienzentrum Ranking Ranking Ranking Summe Quote der Bestand Kinder deren Eltern- Dichte Bewerbung Eltern zu beitrag Hilfen zur Neu Hause kein Stufe 1 Erziehung Deutsch Ranking sprechen 1 Ohlerfeldstr. Ohler Günhovener Straße Land Döhmenkamp Hardt-Mitte Tulpenstraße Bettrath-Hoven Höfgenweg Venn In der Schley Wickrath-West Giesenkirchen- 7 Nesselrodestraße Nord FZ Seidenweberstraße Wickrath-West Am Tannenwäldchen Wickrathberg Prinzenstraße Pesch Botzlöher Weg Windberg Am 12 Ludwig-Weber-Straße Wasserturm Denhardstraße Wickrath-Mitte Heiligenpesch Hehn Mathildenstraße Schrievers Corresburger Weg Schelsen Am Hommelsbach Bettrath-Hoven FZ An den Hüren Uedding Annastraße Windberg Rochusstraße Land Bergerstraße Windberg FZ Steinshütte Land Albertusstr. Gladbach Kruchenstr. Giesenkirchen

5 Mitte 25 Konradstraße Ohler Nikolausstraße Hardt-Mitte FZ Konradstraße SMS Meer Dahl Giesenkirchen- 28 Fliederweg Mitte Gartenkamp Hardt-Mitte Gladbacher Straße Mitte Mürrigerstraße Venn Am Hasenberg Hockstein Am Hockstein Hockstein FZ Carl-Diem-Straße Pesch FZ Dahlener Straße Hockstein Pauenstraße Mitte Pastorsgasse Mitte Schloßacker Wickrath-Mitte FZ Rüdigerstraße Uedding Josef-Drauschke-Straße Holt 40 (p m) FZ Grottenweg Venn Lorenz-Görtz-Straße Giesenkirchen- Mitte Helenastraße Mitte An der Kirche Wanlo Hardterbroicher Straße Pesch Berliner Straße Heyden FZ Am Martinshof Schrievers FZ Marienkirchstraße Eicken An der Landwehr Dahl Gatherskamp Neuwerk-Mitte Bökelstraße Eicken Jöbgesbergweg 61 Heyden Kelzenberger Weg Mitte Bettrather Straße Am Wasserturm Oberlinstraße Schrievers Dohler Straße 171 Geneicken Schlossstraße Geneicken Dahler Kirchweg Dahl Hülserkamp Uedding Hardterbroicher Straße Pesch Parkstraße Gladbach Wilhelm-Ruland-Weg Westend FZ Liebfrauenstraße Neuwerk-Mitte FZ Kammgarnstraße Pesch Franziskusstraße Geneicken

6 66 Güdderather Mühlenweg Mitte Gutenbergstraße Lürrip Josef-Drauschke-Straße Holt Südwall Mitte Neusser Straße Lürrip Stresemannstraße Rheydt Rudolfstr. Waldhausen Obertor Wickrath-Mitte FZ Jakobshöhe Uedding Gathersweg Neuwerk-Mitte Krefelder Straße Neuwerk-Mitte FZ Saasfelder Weg Mitte Bromberger Straße 79 Welfenstraße Dahl Geneicken Stapper Weg Geistenbeck Blumenberger Straße Westend Rheydter Straße Dahl FZ Wilhelm-Elfes-Str.27 Pesch FZ Gracht Rheydt Hosterweg Mülfort Lisztstraße Wickrath-Mitte FZ Geistenbecker Feld Geistenbeck Urftstraße Schmölderpark Badenstraße Eicken FZ Burgstr.16 Mitte Schleswiger Straße Waldhausen FZ Goethestr. 19 Eicken FZ Am Torfbend Mülfort Bruckner-Allee Rheydt FZ* FZ* Rohrstraße Lürrip Hensenweg Waldhausen Mülgaustraße Mitte FZ Dohler Straße 183 Geneicken FZ* FZ* Kommer Weg Mitte Matthiasstr. Eicken FZ Balderichstraße Gladbach Dessauerstraße 4 Dahl Am Pixbusch Mitte Karl-Kämpf-Allee 2 Pesch Buscherstraße Dahl Brückenstraße Mülfort Kaiserstr. 50 Gladbach von-galen-straße Heyden

7 109 Spielkaulenweg Eicken Hoemenstraße Mitte FZ ChristoffelstraßeHephata Heyden FZ Friedhofstraße Rheydt Hohlstraße Rheydt Pestalozzistraße Rheydt FZ Altenbroicher Straße 44 Mülfort Leibnizstraße Westend Alexianerstr. Westend Odenkirchener Straße Rheydt FZ Ferdinand-Strahl-Straße Westend FZ Pahlkestr. Rheydt Giesenkirchener Str. Mülfort FZ Mühlenstraße Rheydt FZ Gartenstraße Rheydt Wilh.-Strauß-Straße Rheydt Die Kindertageseinrichtungen Berliner Straße und Christoffelstraße führen das Familienzentrum als Verbundeinrichtung * Die Kindertageseinrichtungen Bruckner-Allee und Dohler Straße führen das Familienzentrum als Verbundeinrichtung Nach 20 Abs. 3 KiBiz (Kinderbildungsgesetz) kann für die Kindertageseinrichtungen an sozial benachteiligten Standorten ein zusätzlicher Pauschalbetrag von bis zu geleistet werden. Mit diesen zusätzlichen Mitteln können die Träger der Kindertageseinrichtungen vielfältige Angebote für die Kinder von sozial benachteiligten Familien anbieten. Hierbei handelt es sich z.b. um das Angebot einer gezielten Sprachförderung der Kinder unter 4 Jahren bei Familien mit Migrationshintergrund, in denen deutsch nicht als Erstsprache gesprochen wird, oder Angebote zur Verbesserung eingeschränkter Motorik bei bildungsfernen Schichten. Zusätzlich erlaubt die finanzielle Förderung eine verbesserte soziale Beratung, Unterstützung und Hilfestellung der betroffenen Eltern in ihrem beruflichen, sozialen und kulturellen Leben. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln können z.b. Kurse in Ernährungs- und Gesundheitsfragen finanziert werden, Unterstützung durch Beratung in wirtschaftlichen Fragen, im Themenfeld Schule, Ausbildung und Beruf oder bei Fragen der Gesundheit und Schwangerschaft angeboten werden, etc. Ein frühzeitiger und möglichst langfristiger Besuch eines Familienzentrums oder einer Kindertageseinrichtung gerade auch von Kindern aus bildungsfernen Schichten ist eine besonders hohe Bedeutung beizumessen. Diesen Kindern sollen frühzeitig orientierende Werte und Regeln vermitteln werden. Für diese Kinder dient der frühzeitige Besuch eines Familienzentrums oder einer Kindertageseinrichtung der Förderung der Persönlichkeit und der Vermeidung von Entwicklungsdefiziten. Besonders an besonders benachteiligten Standorten hat der Besuch einer solchen Einrichtung eindeutig präventiven Charakter und kann in vielen Fällen spätere kostenaufwändige Hilfen zur Erziehung vermeiden helfen. Den im Rahmen der Benennung von 47 Kindertageseinrichtungen aufzuwendenden finanziellen Mitteln kann im Wege einer Wirtschaftlichkeitsberechnung kein direkter monetär zu berechnender finanzieller Nutzen gegenüber gestellt werden. Vielmehr zeigt sich der Nutzen der im Wege der Prävention eingesetzten Mittel erst bei einer Vermeidung von einzusetzenden Kosten z.b. im Rahmen der Hilfen zur Erziehung. In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass sich bei einem Gesamtfördervolumen von im Rahmen der Benennung von 47 Kindertageseinrichtungen an besonders benachteiligten Standorten lediglich wie im Bereich der Finanzwirksamkeit dargestellt ein mittelfristiger Mehrbedarf in Höhe von berechnet.

8 Bei kritischer Auseinandersetzung mit der zuvor genannten Liste ist ab Platz 78 eine Verdichtung der sozial benachteiligten Standorte und somit ein erkennbarer räumlicher Bezug festzustellen. Dies gilt insbesondere für die Stadtteile Westend, Dahl, Rheydt, Mülfort, Mitte und Eicken. Aus fachlicher Sicht wird daher vorgeschlagen die Kindertageseinrichtungen ab Platz 78 der Liste als sozial benachteiligte Standorte dem Land zu melden. Dies hat zur Folge, dass für 47 Kindertageseinrichtungen ein zusätzlicher Pauschalbetrag von bis zu geleistet werden kann. Das Land fördert seit mit in Kraft treten des ersten KiBiz-Änderungsgesetzes Familienzentren an sozial benachteiligten Standorten mit jährlich. Alle anderen Familienzentren werden mit gefördert. Mit der Meldung der Kindertagesstätten ab Platz 78 der o.g. Liste als Einrichtungen an sozial benachteiligten Standorten erhalten insgesamt 14 der bestehenden Familienzentren die erhöhte Förderung von Bezüglich des vom Land zuerkannten Kontingentes zur Förderung von 4 neuen Familienzentren im Kindergartenjahr 2012/2013 wurden mit Mail vom alle Träger um eine Interessenbekundung gebeten. Folgende 5 Kindertageseinrichtungen bzw. Träger haben ihr Interesse bekundet sich als Familienzentrum zu bewerben: Einrichtung Träger Bemerkung 1 Am Hommelsbach 31 Stadt Mönchengladbach Mönchengladbach 2 Schlossacker 10 Stadt Mönchengladbach Mönchengladbach 3 Schleswiger Straße Mönchengladbach Elterninitiative Regenbogen E.V. 4 Goethestraße 19 Mumm e.v Mönchengladbach 5 Bruckner-Allee Dohler Straße 183 Mumm e.v. Auflösung des bisherigen Verbundes Innerhalb der zuvor genannten 5 genannten Einrichtungen, die ihr Interesse bekundet haben Familienzentrum zu werden, hat die Einrichtung Am Hommelsbach die geringste Belastungssituation einer Einrichtung innerhalb eines sozial benachteiligten Standortes. Insofern kann diese im Kindergartenjahr 2012/2013 nicht berücksichtigt werden. Norbert Bude

02166/186679 41238 Mülfort 3354 x x x x x x. 02166/390095 41239 Hockstein 3377 x x x x x x. 02166/605025 41199 Odenkirchen 3360 x x x x

02166/186679 41238 Mülfort 3354 x x x x x x. 02166/390095 41239 Hockstein 3377 x x x x x x. 02166/605025 41199 Odenkirchen 3360 x x x x Städtische Einrichtungen Altenbroicher Straße 44 "Pusteblume" Am Hockstein 70 "Kita am Hockstein" Am Pixbusch 15 "Am Pixbusch" Am Hommelsbach 31 "Abenteuerland" Ferdin.-Strahl-Str. 9 "Ferdi" Friedhofstraße

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