Strukturausgleiche für Angestellte
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- Sarah Gerstle
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1 Niedersächsisches Finanzministerium - Postfach Hannover Niedersächsisches Finanzministerium Bearbeitet von Kammann (Bitte bei Antwort angeben) katrin.kammann@mf.niedersachsen.de Ihr Zeichen, Ih Nachricht vom Mein Zeichen Telefax: (0511) Hannover /3/12 (0511) Strukturausgleich nach 12 TVÜ-L Die Tarifgemeinsc deutscher Länder sowie die Gewerkscen ver.di und dbb-tarifunion haben bei Abschluss des TV-L und TVÜ-L zum in 12 TVÜ-L einen Strukturausgleich veinbart. Dessen Zahlung beginnt in der Regel am Rechtliche Erläuterungen zu diesem Strukturausgleich enthalten die Durchführungshinweise der TdL vom 27.Mai 2008 in der für Niedersachsen geltenden Fassung vom Diese sind auf der Internetseite des MF eingestellt. Ob, ab wann, in welcher und für welche Zeitdauer Beschäftigte, die zum aus dem BAT in den TVÜ-L und TV-L übergeleitet wurden, einen Strukturausgleich erhalten, ist für die nach Anlage 1 a zum BAT eingruppierten Beschäftigten der Anlage 3 zum TVÜ-L zu entnehmen. Diese Tabelle ist nachfolgend abgedruckt: Strukturausgleiche für Angestellte Angestellte, den Ortszuschlag sich nach 29 Abschn. B Abs. 5 BAT / BAT-O bemisst, erhalten den entspchenden Anteil, in jedem Fall aber die Hälfte des Strukturausgleichs für Verheiratete. Soweit nicht anders ausgewiesen, beginnt die Zahlung des Strukturausgleichs am 1. November Die Angabe "nach " bedeutet, dass die Zahlung nach den genannten ab dem In-Kraft-Tten des TV-L beginnt; so wird z. B. bei dem Merkmal "" der Zahlungsbeginn auf den 1. November 2010 festgelegt, wobei die Auszahlung eines Strukturausgleichs mit den jeweiligen Monatsbezügen erfolgt. Die der Zahlung ist ebenfalls angegeben; dabei bedeutet "" die Zahlung wähnd der Zeit des Arbeitsverhältnisses. Ist die Zahlung "für" eine bestimmte Zahl von angegeben, ist der Bezug auf diesen Zeitraum begnzt (z. B. "für 5 Jah" bedeutet Beginn der Zahlung im November 2008 und Ende der Zahlung mit Ablauf Oktober 2013). Eine Ausnahme besteht dann, wenn das Ende des Zahlungszeitraumes nicht mit einem naufstieg in der jeweiligen zeitlich zusammenfällt; in diesen Fällen wird der Strukturausgleich bis zum nächsten naufstieg fortgezahlt. Diese Ausnahmegelung gilt nicht, wenn der Seite 1 von 9 Seite(n) Dienstgebäude Schiffgraben Hannover Telefon (0511)120-0 Telefax (0511) Allgemein Minister Staatssektär Pssestelle Poststelle@mf.niedersachsen.de Internet:
2 naufstieg in die Endstufe erfolgt; in diesen Fällen bleibt es bei der festgelegten. A. Angestellte (einschl. Lehrkräfte), mit Ausnahme des Pflegepersonals im Sinne der Anlage 1 b zum BAT / BAT-O 2 X 2 OZ X 2 OZ X 2 OZ X 2 OZ X 2 OZ Seite 2 von 9 Seite(n) 3 VIII ohne OZ VIII ohne OZ VIII ohne OZ VIII ohne OZ VIII ohne OZ VIII ohne OZ VIII ohne OZ VIb ohne OZ VIb ohne OZ VIb ohne OZ VIb ohne OZ VIb ohne OZ VIb ohne OZ Vc ohne OZ Vc ohne OZ ohne OZ für 12 Jah ohne OZ für 7 Jah ohne OZ für 7 Jah ohne OZ für 7 Jah ohne OZ für 7 Jah ohne OZ ohne OZ ohne OZ ohne OZ OZ für 3 Jah
3 6 OZ OZ OZ OZ OZ IVb ohne OZ IVb ohne OZ IVb ohne OZ IVb ohne OZ IVb ohne OZ IVa nach 2 10 IVb 4, 6 Jah OZ IVb 4, 6 Jah OZ IVb 4, 6 OZ IVb IVa nach 6 OZ für 7 Jah 10 IVb 4, 6 OZ IVb 4, 6 OZ IVb 4, 4, 6 OZ IVb 4, 4, 6 OZ IVa ohne OZ IVa ohne OZ IVa ohne OZ IVa ohne OZ IVa ohne OZ IVa ohne OZ IVa ohne OZ IVa III, OZ , 8 11 IVa III, 6, 8 OZ IVa III, 6, 8 OZ Jah n Seite 3 von 9 Seite(n)
4 III, 11 IVa 6, 8 OZ III, 11 IVa 6, 8 OZ III, 11 IVa 6, 8 OZ Jah n dauerohne 11 III OZ III ohne OZ Jah n 11 III ohne OZ III ohne OZ III ohne OZ III ohne OZ für 5 Jah 10 OZ OZ OZ OZ OZ OZ OZ OZ OZ OZ OZ OZ OZ OZ für 5 Jah- 8 OZ OZ Seite 4 von 9 Seite(n)
5 8 OZ OZ OZ OZ für 3 Jah- 5 OZ u. 6 OZ u. 6 OZ u. 6 OZ u. 6 OZ u. 6 OZ u. 6 OZ u. 6 OZ u. 6 OZ u. 6 OZ ohne OZ ohne OZ ohne OZ OZ für 2 Jah 15 OZ nach 2 15 OZ OZ Seite 5 von 9 Seite(n)
6 15 15 OZ OZ OZ OZ OZ OZ OZ OZ OZ OZ OZ OZ OZ OZ OZ OZ OZ OZ OZ Seite 6 von 9 Seite(n) für 2 Jah für 2 Jahrnach 2 für 5 Jah nach 2 für 3 Jah
7 nach 3 11 OZ OZ OZ OZ OZ OZ für 3 Jah u. 6 OZ u. 6 OZ u. 6 OZ u. 6 OZ u. 6 OZ für 7 Jah u. 6 OZ u. 6 OZ u. 6 OZ u. 6 OZ u. 6 OZ u. 6 OZ Ib ohne OZ Ib ohne OZ Ib ohne OZ Ib ohne OZ Ib ohne OZ Ib ohne OZ Seite 7 von 9 Seite(n)
8 14 Ib ohne OZ Ib ohne OZ Ib ohne OZ Ia ohne OZ Ia ohne OZ Ia ohne OZ Ia ohne OZ Ia ohne OZ Ia ohne OZ Ia ohne OZ OZ OZ OZ OZ OZ OZ OZ OZ OZ OZ OZ OZ OZ OZ Ü I ohne OZ Ü I ohne OZ Seite 8 von 9 Seite(n)
9 Für das nach Anlage 1 b zum BAT eingruppierte Krankenpflegepersonal wurden die Strukturausgleichsbeträge erst mit dem 1. Änderungstarifvertrag zum TVÜ-L vom veinbart. Dieser Tarifvertrag ist einschließlich der Tabelle ebenfalls auf der Internetseite des MF eingestellt. Im Auftrage Kammann Seite 9 von 9 Seite(n)
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