Tagesordnungspunkt Ausbau der Kindertagespflege gem. 23 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) hier: Einrichtung von Großtagespflegestellen

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1 Stadt Voerde (Niederrhein) Der Bürgermeister 1. Ergänzung zur Drucksache Nr.561 Dezernat II Verfasser Herr Mertens Fachbereich Schulen, Soziales und Jugend Öffentliche Sitzung Datum Finanzielle/Bilanzielle Auswirkungen siehe Seite 2 Beratungsfolge Beratungstermine Zuständigkeit Jugendhilfeausschuss Haupt- u. Finanzausschuss Stadtrat Empfehlung Empfehlung Beschluss Tagesordnungspunkt Ausbau der Kindertagespflege gem. 23 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) hier: Einrichtung von Großtagespflegestellen Beschlussvorschlag: Der Einrichtung von zwei Großtagespflegestellen zum Kindergartenjahr 2013/14 wird unter den in der 1. Ergänzung zur Drucksache Nr. 561 dargestellten fachlichen und finanziellen Rahmenbedingungen zugestimmt. Die Verwaltung wird zugleich ermächtigt, mit der Ev. Kinderwelt Dinslaken- Träger der beiden Großtagespflegestellen- eine vertragliche Vereinbarung mit einer Vertragsdauer von 5 Jahren abzuschließen.

2 Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen Investitionsmaßnahmen Produktbereich: 36 Maßnahme: Kindergartenbedarfsplanung 2013/14 Gesamtsumme Aufteilung auf Haushaltsjahre Vorjahre später Einzahlungen/Auszahlungen der Investitionsmaßnahme: Einzahlungen Auszahlungen städt. Eigenanteil Maßnahme ist bereits wie folgt veranschlagt: Einzahlungen Auszahlungen städt. Eigenanteil Abweichung zur bisherigen Veranschlagung Einzahlungen Auszahlungen

3 städt. Eigenanteil +Verbesserung / -Verschlechterung über-/außerplanmäßige Mittelbereitstellung lfd. Jahr erforderlich Betrag: Deckung: Folgeerträge Folgeaufwendungen Folgekosten Jahr der Fertigstellung Folgejahre Bemerkungen: Zinsaufwand Abschreibungen./. Auflösung SoPo Summe Folgeaufwand einmalig jährlich x Folgekosten sind bereits in ausreichender Höhe veranschlagt ja x nein über-/außerplanmäßige Mittelbereitstellung lfd. Jahr erforderlich Betrag: Deckung:

4 konsumtive Aufwendungen erstes Jahr Folgejahre Bemerkungen: Erträge , ,00 Aufwendungen , ,00 Einr. Förd. Kinder- / Jugendarb. Frei Träger Haushaltsbelastung , ,00 einmalig jährlich x Mittel sind in ausreichender Höhe veranschlagt ja x nein über-/außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich Betrag: Deckung:

5 2 Sachverhalt/ Rechtslage/ Begründung Im Ergebnis der Beratung zur Drucksache Nr. 561 wurde die Verwaltung in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses (JHA) am beauftragt, Lösungsmöglichkeiten zur Bedarfsdeckung von U3-Plätzen durch die Einrichtung von sog. Großtagespflegestellen bis zu den Haushaltsberatungen 2013 zu erarbeiten, sofern der tatsächliche Bedarf das zum zur Verfügung stehende Platzkontingent in Kindertageseinrichtungen übersteigen sollte. Diesem Auftrag liegt u. a. die Erkenntnis zugrunde, dass zum Einen der baulichen Erweiterung der bestehenden Kindertageseinrichtungen (Kitas) Grenzen gesetzt sind, da alle 15 Kitas in Voerde bereits in den letzten Jahren im Kontext des U3-Ausbaus baulich erweitert bzw. umgebaut wurden. Zum Anderen deutet die weitere demografische Entwicklung darauf hin, dass die Zahl der Kinder weiter abnehmen wird und eine Trendwende bis zum Prognosezeitraum 2021 nicht erkennbar ist. Insofern muss die weitere Maßnahmeplanung auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten dieser Tatsache angemessen Rechnung tragen. Außerdem würde die Neueinrichtung einer 2 bis 3-gruppigen Kita nach überschlägigen Berechnungen ein Investitionsvolumen von ca. 1,7 Millionen zur Folge haben und bei Inanspruchnahme von U3-Fördermitteln wären diese über einen Zeitraum von 20 Jahren zweckgebunden. Insofern stellt die temporäre Einrichtung von sog. Großtagespflegestellen eine unter qualitativen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvolle Betreuungsalternative zur U3-Bedarfsdeckung dar. Mit Inkrafttreten des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) im Jahr 2005 ist der Status der Kindertagespflege gem. 23 KJHG durch den Gesetzgeber mit den Betreuungsangeboten in Kitas gleichgesetzt worden. Die Inanspruchnahme der Kindertagespflege hat daher in den zurückliegenden Jahren auch in Voerde kontinuierlich zugenommen. Aktuell werden in der Kindertagespflege zurzeit 84 Kinder betreut, darunter 44 U3-Kinder. Nach Auswertung des Anmeldeverfahrens zum Kita-Jahr 2013/14 können zwar durch das vorhandene Platzkontingent alle 0-jährigen, 2 und 3-jährigen sowie die über 3-jährigen Kinder ein Betreuungsangebot in einer Kita in Anspruch nehmen, jedoch für die 1-jährigen besteht noch eine Bedarfslücke, die es zu schließen gilt.

6 4 Es handelt sich hierbei um 10 Kinder, die zum ebenfalls einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz erwerben. Aufgrund weiterer Anfragen von Eltern nach dieser Betreuungsform geht die Verwaltung davon aus, dass die vorgenannte Bedarfszahl bis zum neuen Kita-Jahr voraussichtlich noch ansteigen wird. Grundlagen/Mindeststandards der Großtagespflegestellen Die Kindertagespflege ist eine eigenständige Jugendhilfeleistung. Sie gilt als ergänzende, gleichrangige Betreuungsform und ist insbesondere für Kinder unter 3 Jahren geeignet. Die Grundsätze der Förderung in Kindertagespflege werden in den 22,23 SGB VIII und 4 Kinderbildungsgesetz (KiBiZ) näher geregelt. Die Kindertagespflege kann durch die Betreuung einer einzelnen Person in geeigneten Räumlichkeiten geleistet werden oder durch sog. Großtagespflegestellen. Großtagespflegestellen sind Zusammenschlüsse von bis zu max. 3 Tagespflegepersonen mit einer Erlaubnis nach 43 SGB VIII zur Betreuung von bis zu 9 Kindern. Bei der Erteilung der Erlaubnis für die Kindertagespflege müssen die Räumlichkeiten, der familienähnliche Charakter und die Zuordnung der Kinder zu einer bestimmten Tagespflegeperson Berücksichtigung finden. Die Räumlichkeiten einer Großtagespflegestelle müssen für das Betreuungsangebot geeignet sein. Der Mindestbedarf an Spielfläche pro Kind sollte 5-6 qm betragen. Zusätzlich müssen ein Ruheraum, eine Küche mit der notwendigen Ausstattung, ein Badezimmer mit Wickelmöglichkeit und Waschbereich sowie Abstellfläche für Kinderwagen und eine Außenspielfläche vorhanden sein. Die Räumlichkeiten müssen über einen Notausgang verfügen. Außerdem sind Feuerlöscher, Rauchmelder, Verbandskästen und ein Telefonanschluss vorzuhalten. Neben den geeigneten Räumlichkeiten und der notwendigen Qualifikation des Personals hat eine Großtagespflegestelle auch ein Konzept über die inhaltliche Arbeitsausrichtung zu erstellen. Die Großtagespflegestellen können aufgrund ihrer flexiblen Betreuungszeiten den individuellen Bedarfen der Eltern nach variablen aber dennoch verbindlichen Betreuungszeiten noch besser entsprechen. 5

7 Ausgehend vom derzeitigen Bedarfsaufkommen müssten zum Kita-Jahr 2013/14 zwei solcher Großtagespflegestellen mit jeweils 9 Betreuungsplätzen (insg. 18 Plätze) eingerichtet werden. Hierzu hat die Ev. Kinderwelt Dinslaken der Verwaltung bereits Mitte letzten Jahres signalisiert, die Trägerschaft für solche Großtagespflegestellen übernehmen zu wollen und diese mit einer ihrer bestehenden Kitas fachlich zu vernetzen. Die Verwaltung hat in Bezug auf die fachlichen Standards solcher Großtagespflegestellen Wert darauf gelegt, mit einem etablierten Träger zu kooperieren, der bereits über eine langjährige, anerkannte Arbeit im Bereich der Betreuung von Kindern verfügt. Die Ev. Kinderwelt Dinslaken ist bekanntlich ein etablierter Träger in Voerde, der die Kitas Am Park, Elisabethstraße, Rönskenstraße und Auf dem Bünder betreibt. Auf der Grundlage weitergehender Sondierungsgespräche mit der Ev. Kinderwelt hat diese der Verwaltung Anfang d. J. das als Anlage 1 und 2 zu dieser Drucksache beigefügte Angebot zum Betrieb von zwei Großtagespflegestellen vorgelegt. Diesem Angebot liegen nachfolgende Eckpunkte zugrunde. Raumkonzept Dem Angebot der Ev. Kinderwelt folgend sollen im bisher als Pfarrhaus genutzten Gebäude der Ev. Kirchengemeinde Götterswickerhamm in Möllen, Auf dem Bünder 17, durch entsprechende Umbaumaßnahmen zwei Großtagespflegestellen eingerichtet werden. Nach Abschluss der baulichen Maßnahmen stünden für diese Betreuungsform insgesamt 201,68 qm zur Verfügung. Die reine Nutzfläche für die Gruppe A beträgt 88,20 qm und für die Gruppe B 113,48 qm (siehe Anlage 3 zur Drucksache). Außerdem verfügt dieses Gebäude über eine geeignete Außenanlage, die ausreichende Spielmöglichkeiten für die Zielgruppe bietet. Personelle Ausstattung Die Ev. Kinderwelt stellt gem. der Anlage 2 zur Drucksache als Anstellungsträger qualifiziertes Personal bereit. Pro Gruppe ist eine Mindestbesetzung von 2,5 Tagespflegepersonen sicherzustellen. 6

8 Dieser Personalschlüssel gewährleistet zugleich eine krankheits- und urlaubsbedingte Vertretungsregelung. Im Bedarfsfall kann zudem auf den bestehenden Mitarbeiterpool des Trägers zurückgegriffen werden, so dass eine qualitativ gleichbleibende Betreuungsleistung gegeben ist. Flexible Betreuungszeiten Die Großtagespflegestellen sind in der Regel von 7 17 Uhr geöffnet. Wie dem Konzept zu entnehmen ist, können bei Bedarf jedoch die Öffnungszeiten verlängert werden, insbesondere um Randzeiten und an Wochenenden. Insofern werden bei einer Mindestbetreuungszeit von 25 Stunden die konkreten Betreuungszeiten mit den Eltern individuell festgelegt. Hierzu werden analog im Kita- Bereich entsprechende Betreuungsverträge abgeschlossen. Finanzielle Auswirkungen Investiv: Zur Realisierung dieses Angebotes sind investive Mittel in Höhe von insgesamt bereit zu stellen. Wie bereits im Rahmen der Erörterung der Drucksache Nr. 559 dargestellt, mussten die vom Bund bereitgestellten Mittel zur Schaffung von zusätzlichen U3-Plätzen per entscheidungsreifer Antragstellung bereits bis zum gestellt werden. Der Verwaltung ist es gelungen, die für Voerde in Aussicht gestellte Summe in Höhe von durch fristgerechte Antragstellung zu binden. Neben der anteiligen Finanzierung des U3-Ausbaus in den Kitas Am Park und Auf dem Bünder aus den vorgenannten Bundesmitteln stehen für die Finanzierung der Umbaumaßnahmen für die Großtagespflegestellen demzufolge rd investive Mittel zur Verfügung. Der Verwaltung liegt mittlerweile mit Zuwendungsbescheid vom die Bewilligung dieser Mittel vor, so dass lediglich ein finanzieller Eigenanteil durch die Stadt in Höhe von rd aufzubringen wäre. Konsumtiv: Zur Deckung der laufenden Kosten des Betriebs müssen für beide Großtagespflegestellen rd jährlich über einen Zeitraum von 5 Jahren bereit gestellt werden. 7

9 Die Vertragsdauer richtet sich nach der Zweckbindungsfrist der in Anspruch genommenen Bundesmittel, die 5 Jahre beträgt. Der Aufwand im Jahr 2013 für den Zeitraum beträgt rd und für die Folgejahre rd jährlich. Demgegenüber stehen Einnahmen aus der Pro-Kopf-Pauschale des Landes zur Finanzierung der U3-Kinder in Tagespflege in Höhe von 730 pro Platz jährlich. Bei 18 Plätzen rd Darüber hinaus werden Elternbeiträge gem. den Richtlinien der Stadt, die derzeit noch nicht bezifferbar sind, den Aufwand minimieren. Außerdem verpflichtet sich der Träger, mögliche Fördermittel zur Refinanzierung dieser Großtagespflegestellen in Anspruch zu nehmen. Im Ergebnis des Abwägungsprozesses der bedarfsdeckenden, fachlichen und finanziellen Aspekte wird zur Sicherstellung des Rechtsanspruches der Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr (1-jährige) vorgeschlagen, zwei Großtagespflegestellen zur Versorgung von bis zu 18 Kindern in Trägerschaft der Ev. Kinderwelt Dinslaken im ehemaligen Pfarrhaus der Ev. Kirchengemeinde Götterswickerhamm in Möllen einzurichten und mit dem Träger eine entsprechende vertragliche Vereinbarung über eine Vertragsdauer von 5 Jahren abzuschließen. S p i t z e r

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