Sozialversicherung kompakt Grundlagen, Checklisten und Tipps für Dienstgeber und Selbständige. kompakt & konkret.

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1 Regelungsdichte auf und selbst der fachkundige Jurist verliert manchmal im SV-Dschungel den Überblick. Haben Sie dann endlich die entsprechende Gesetzesbestimmung gefunden, werden Sie oft von der Vollziehung im Rahmen der Verwaltungspraxis der Sozialversicherungsträger überrascht, weil sich diese vom Wortlaut des Gesetzestextes entfernt hat. Leider fehlt oftmals die Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Im Zuge der Ver- Sozialversicherung kompakt 2019 Das Sozialversicherungsrecht weist ebenso wie das Steuerrecht eine enorme schärfungen diverser Sanktionen ist jedoch diese Lernkurve für Dienstgeber oft mit hohen zusätzlichen Kosten verbunden. Der vorliegende Praxisleitfaden bietet einen übersichtlichen und kompakten Überblick über die wichtigsten Themenbereiche aus Sicht der Dienstgeber. Den Schwerpunkt bildet das Versicherungs- und Beitragsrecht im ASVG und GSVG. Zahlreiche Tipps und anschauliche Beispiele sowie praktische BDO Austria GmbH Hinweise zeigen, welche Fallen vermieden werden können und wo Opti- kompakt & konkret mierungen möglich sind. Sozialversicherung kompakt 2019 ISBN: dd v BDO Austria GmbH Grundlagen, Checklisten und Tipps für Dienstgeber und Selbständige dd v dd v

2 Die Autoren: Mag. Christian Kollegger Director, Steuerberater und Geschäftsführer der BDO Murtal GmbH, Jurist und geprüfter Personalverrechner mit zertifizierter Spezialausbildung im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht sowie Verfahrens- und Finanzstrafrecht. Dr. Thomas Neumann Director der BDO Austria GmbH in Wien, Fachautor und Vortragender (z.b. Lektor an der WU Wien), spezialisiert auf Sozialversicherungsrecht und bis September 2017 stv. Generaldirektor der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft. Mag. Katja Reichl Senior Managerin und Steuerberaterin der BDO Austria GmbH in Wien, Fachautorin, spezialisiert auf internationale Mitarbeiterentsendungen, Lohnsteuer- sowie Sozialversicherungsrecht. Diplom im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht und Mitglied des Fachsenates für Arbeits- und Sozialrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. Philipp Sabukoschek, BSc Senior Associate Tax der BDO Austria GmbH in Wien, Fachautor, Mitarbeiter im Bereich internationale Mitarbeiterentsendung, Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht. Mag. Claudia Sonnleitner Senior Managerin der BDO Steiermark GmbH, Juristin, diplomierte Personalverrechnerin, Fachautorin und GPLA Erfolgscoach. Herausgeber: BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft 1100 Wien, Am Belvedere 4 Tel: ; Fax: bdo@bdo.at Homepage: 2. Auflage Dezember 2018 ISBN: (Print) (E-Book) dbv-verlag Fachverlag für Steuer- und Wirtschaftsrecht 8010 Graz, Geidorfgürtel 24, Tel (0316) ; Fax (0316) Wien, Seidengasse 9, Tel (01) , Fax (01) Internet: office@dbv.at

3 Copyright 2018 by dbv-verlag Graz, Wien Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sind vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsspezifische Differenzierung, wie zb Künstler/in, verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für beide Geschlechter. Alle Angaben und externen Verlinkungen in diesem Buch erfolgen ohne Gewähr, eine Haftung der Autoren und des Verlages ist ausgeschlossen. Stand der externen Verlinkungen: Druck und Herstellung dbv-druck-, Beratungs- und Verlagsgesellschaft mbh, Graz

4 Vorwort Das Sozialversicherungsrecht weist ebenso wie das Steuerrecht eine enorme Regelungsdichte auf und selbst der fachkundige Jurist verliert manchmal im SV-Dschungel den Überblick. Haben Sie dann endlich die entsprechende Gesetzesbestimmung gefunden, werden Sie oft von der Vollziehung im Rahmen der Verwaltungspraxis der Sozialversicherungsträger überrascht, weil sich diese vom Wortlaut des Gesetzestextes entfernt hat. Leider fehlt oftmals die Transparenz und Nachvollziehbarkeit die kafkaeske Sozialversicherung (Franz Kafka arbeitete von 1908 bis 1922 als Jurist in der Arbeiter-Unfallversicherungs-Anstalt für das Königreich Böhmen), so ein häufiger Vorwurf, mutiere zur Geheimwissenschaft. Im Zuge der Verschärfungen diverser Sanktionen, wie zum Beispiel beim Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, ist jedoch diese Lernkurve für Dienstgeber oft mit hohen zusätzlichen Kosten verbunden. Der vorliegende Praxisleitfaden soll Ihnen einen übersichtlichen und kompakten Überblick über die wichtigsten Themenbereiche aus Sicht der Dienstgeber bieten. Den Schwerpunkt bildet das Versicherungsund Beitragsrecht im ASVG und GSVG. Tipps und Beispiele sowie Hinweise zeigen, welche Fallen vermieden werden können und wo Optimierungen möglich sind. Für die 2. Auflage 2019 wurde insbesondere das Kapitel über die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung durch unsere Personalverrechnungsspezialistin Claudia Sonnleitner ergänzt. Wie schon bei der ersten Auflage zeichnen Christian Kollegger für die ASVG-Beiträge und die ASVG-Beitragsgrundlage sowie die aktuellen SV-Werte, Katja Reichl für die Internationale Sozialversicherung, Philipp Sabukoschek für die Haftungsregelungen und Thomas Neumann für das Versicherungsrecht, die Beitragsgrundlage im GSVG, Mehrfach- und Pensionsversicherung verantwortlich. Das Autorenteam verfügt über jahrzehntelange Erfahrung mit und in der Sozialversicherung und hat diese daraus gewonnenen Erfahrungen einfließen lassen. Wien, im Dezember 2018 Die Autoren 4

5 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort 4 Kapitel 1 Überblick 9 Kapitel 2 Versicherungsrecht 2.1 Echte Dienstnehmer Freie Dienstnehmer Die Selbständigen im GSVG, FSVG und BSVG Gewerbetreibende Neue Selbständige Befreiungen wegen Unterschreitens der Versicherungsgrenze Befreiungen für bestimmte Berufsgruppen Altersbefreiungen Abwicklung Die Freiberufler im FSVG Die Land- und Forstwirte und andere Selbständige Die Prüfreihenfolge Das neue Verfahrensrecht zur Abgrenzung der selbständigen und unselbständigen Erwerbstätigkeit (SV-ZG) Die Vorabprüfung ( 412d ASVG) Die GPLA-Prüfung mit Mitwirkung der SVA/SVB Versicherungszuordnung auf Antrag Die Bindungswirkung Exkurs: Die beitragsrechtlichen Auswirkungen der Neuzuordnung Abgrenzung Dienstvertrag freier Dienstvertrag Werkvertrag Der echte Dienstvertrag Der freie Dienstvertrag Der Werkvertrag Übersicht: echter Dienstvertrag freier Dienstvertrag Werkvertrag Gesellschafter, Geschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer Gesellschafter einer OG und KG Kommanditist einer GmbH & Co KG

6 Inhaltsverzeichnis Seite GmbH Nicht wesentliche Beteiligung bis 25% Wesentliche Beteiligung von mehr als 25% und weniger als 50% Wesentliche Beteiligung ab 50% Der Fremdgeschäftsführer AG Stille Gesellschaft Gesellschaft bürgerlichen Rechts Geringfügige und fallweise Beschäftigungsverhältnisse ua Ausnahmen von der Sozialversicherungspflicht Kapitel 3 Beitragsrecht 3.1 Die Beiträge und die Beitragsgrundlage im ASVG Beitragsgrundlage Die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung Strukturelle Vereinfachung der Personalverrechnung ab Vereinfachung der Meldungen zur Sozialversicherung Exkurs: fallweise Beschäftigung Exkurs: Änderungsmeldungen Zusammenführung des dualen Systems von Beitragsnachweisung und Grundlagenmeldung Weitgehend automatisierte Wartung des Versicherungsverlaufes durch die mbgm Reduktion der Beitragsgruppen und damit einhergehend Schaffung eines Tarifsystems Verwendung moderner und digitaler Services durch das Verwenden eines Clearingsystems Exkurs: Meldeverstöße und Sanktionen Beiträge Beitragspflicht für vollversicherte Dienstnehmer Beitragspflicht für geringfügig beschäftigte Dienstnehmer Beitragspflicht für freie Dienstnehmer Verringerung Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Dienstnehmer bei geringem Einkommen Kurzzusammenfassung diverser Sonderfälle

7 Inhaltsverzeichnis Seite Beitragsfreie Entgeltbestandteile Allgemeine Bemerkungen Einzelne Beitragsbefreiungen gemäß 49 Abs 3 ASVG Die Beitragsgrundlage im GSVG Die Ermittlung der Beitragsgrundlage Die Kapitaleinkünfte beim Gesellschafter-Geschäftsführer Die Beiträge zur Selbständigenvorsorge Die Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung Mehrfachversicherung Zusammentreffen von mehreren ASVG-Versicherungen Zusammentreffen von mehreren GSVG/FSVG-Versicherungen Zusammentreffen von ASVG- und GSVG-Versicherungen Zusammentreffen von Beamten- und ASVG-Versicherungen Zusammentreffen von Beamten- und GSVG-Versicherungen Beitragsabfuhr und Beitragshaftung Beitragsabfuhr für ASVG-Versicherte Beitragsabfuhr für GSVG-Versicherte Haftungen für Sozialversicherungsbeiträge Auftraggeberhaftung im Baugewerbe Haftung des Dienstgebers bei Sozialbetrug Haftung des Dienstgebers im Rahmen des LSD-BG Kapitel 4 Internationale Sozialversicherung 4.1 Nationale Vorschriften Europäisches Sozialversicherungsrecht Entsendungen Tätigkeit in mehreren Staaten Tätigkeit in Staaten mit denen ein Abkommen betreffend die soziale Sicherheit besteht Kapitel 5 Gesetzliche Pensionsversicherung 5.1 Pensionsberechnung

8 Inhaltsverzeichnis Seite 5.2 Erwerbstätigkeit neben der Pension Erwerbstätigkeit neben einer Frühpension Erwerbstätigkeit neben einer Alterspension Nachkauf von Schul- und Studienzeiten Kapitel 6 Sozialversicherungswerte Echte und freie Dienstnehmer (ASVG) Gewerbetreibende und neue Selbständige (GSVG/FSVG) Anhang Abkürzungsverzeichnis Stichwortverzeichnis

9 Kapitel 1 Überblick Kapitel 1 Überblick In der Sozialversicherung gilt der Grundsatz, dass alle Erwerbstätigen und alle Erwerbseinkünfte in die gesetzliche Pflichtversicherung einbezogen werden. Dies bedeutet, dass jeder, der eine Tätigkeit ausübt und daraus Einkünfte erzielt, mit diesen auch verpflichtend der Sozialversicherung unterliegt und damit beitragspflichtig ist (egal, ob er dies will oder nicht). Wesentlich ist dabei, dass dies auch dann gilt, wenn der Betreffende bereits aufgrund einer anderen Tätigkeit pflichtversichert ist (Prinzip der Mehrfachversicherung; siehe dazu näher Pkt 3.3). Der Grundsatz der Einbeziehung aller Erwerbseinkünfte wird jedoch von zahlreichen Ausnahmen und Sonderbestimmungen relativiert. Generell gilt, dass die Regelungen des Sozialversicherungsrechts von einer unglaublichen Komplexität, Vielschichtigkeit und Intransparenz (zwischen Normentext und Verwaltungspraxis liegen oft enorme Unterschiede) geprägt sind, die selbst den Fachmann vor große Herausforderungen stellt, in allen Fällen eine verlässliche Lösung anzubieten.! Hinweis In der Sozialversicherung sind sehr viele verschiedene Grenzwerte und Prozentsätze zu beachten, wovon die meisten (nicht alle!) jährlich aktualisiert werden. Einen Überblick über die wichtigsten SV-Werte für das Jahr 2019 finden Sie am Ende im Kapitel 6. Das Sozialversicherungsrecht gliedert sich thematisch in folgende Bereiche: das Melde-, Versicherungs- und Beitragsrecht (auch MVB-Bereich genannt) sowie das Leistungsrecht. Das Versicherungsrecht regelt, welche Personen bzw Tätigkeiten grundsätzlich der Pflichtversicherung unterliegen. Im Wesentlichen sind dies folgende Gruppen: die echten Dienstnehmer (Angestellte, Arbeiter, Lehrlinge etc); die freien Dienstnehmer; die Beamten; die Gewerbetreibenden; die Neuen Selbständigen; die Freiberufler sowie die Land- und Forstwirte. Das Melderecht legt fest, wer innerhalb welcher Fristen welche Meldungen zu erstatten hat. Bei den echten und freien Dienstnehmern sowie den Beamten treffen die Meldepflichten in aller Regel immer den Dienstgeber. Das Beitragsrecht regelt, in welcher Höhe Sozialversicherungsbeiträge zu leisten sind und wer diese Beiträge zu tragen hat (zb Dienstnehmer- und Dienstgeberanteile). Die Beiträge hängen zumeist von der Höhe der Erwerbseinkünfte ab. 9

10 Überblick Kapitel 1 Das Leistungsrecht regelt den gesetzlichen Versicherungsschutz, dh, wann und in welcher Form und Höhe der Versicherte Anspruch auf Leistungen aus der Sozialversicherung hat. Grundsätzlich unterscheidet man hier zwischen Geldleistungen (zb Pension, Unfallrente oder Krankengeld) und Sachleistungen (zb Medikamente oder Spitalspflege). Das Sozialversicherungsrecht unterscheidet im Wesentlichen vier Versicherungszweige: die Unfallversicherung (UV), die Krankenversicherung (KV), die Pensionsversicherung (PV) und die Arbeitslosenversicherung (AlV). Die Versicherungspflicht bzw der Versicherungsschutz können in Abhängigkeit von der Art oder Höhe der Erwerbseinkünfte in allen oder nur in einzelnen dieser Versicherungszweige eintreten. Personen, die in den drei Hauptzweigen (UV, KV und PV) pflichtversichert sind, werden als vollversichert bezeichnet, alle anderen gelten als teilversichert. Die verschiedenen Regelungen des Sozialversicherungsrechts finden sich nicht in einem einheitlichen Gesetzestext, sondern verstreut in folgenden Gesetzen: im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG); im Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG); im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG); im Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG); im Notarversicherungsgesetz (NVG); im Sozialversicherungsgesetz der freiberuflich selbständig Erwerbstätigen (FSVG); im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) und im Allgemeinen Pensionsgesetz (APG). Für die Vollziehung dieser Gesetze sind jeweils unterschiedliche Institutionen ( Sozialversicherungsträger ) zuständig: für das ASVG die neun Gebietskrankenkassen (GKK) und die fünf Betriebskrankenkassen, die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB), die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) und die Pensionsversicherungsanstalt (PVA); für das AlVG das Arbeitsmarktservice (AMS); für das B-KUVG die Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter (BVA); für das GSVG und FSVG die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA); für das NVG die Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates und für das BSVG die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB). 10

11 Kapitel 1 Überblick Dachorganisation ist der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger. Dieser ist auch gesetzlich dazu legitimiert, Richtlinien bzw Empfehlungen zur einheitlichen Vollzugspraxis der Versicherungsträger herauszugeben wird die derzeitige Struktur der Sozialversicherungsträger in fünf SV-Träger übergeführt: Österreichische Gesundheitskassa (ÖGK); Pensionsversicherungsanstalt (PVA); Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA); Sozialversicherungsanstalt für Selbständige (SVS) und Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau. Der Hauptverband wird in Dachverband umbenannt und muss einige Kompetenzen an die ÖGK (diese ist zuständig für die Krankenversicherung und den MVB-Bereich aller Dienstnehmer in Österreich) abtreten. Die neuen Regelungen treten mit in Kraft, sodass in der aktuellen Ausgabe noch nicht darauf Bezug genommen wird. 11

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