Immissionstechnische Untersuchung Nr. 7477/16-01g zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan

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1 Dipl.-Ing. Peter Mutard Ingenieurgesellschaft für Technische Akustik, Schall- und Wärmeschutz mbh Hauptstraße Unterhaching Telefon: Telefax: Immissionstechnische Untersuchung Nr. 7477/16-1g zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Ersatz für Immissionstechnische Untersuchung Nr. 7477/16-1f vom Projekt Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 49d/17 Oktavian an der Münchner Straße 12, 14 und 16 Unterföhring Prüfstelle des VMPA für die Güteprüfung des Schallschutzes im Hochbau nach DIN 419 Auftraggeber PG Münchner Str. GmbH Rotwandstraße Grünwald Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 1725:25 Ermittlung von Geräuschen Messstelle nach 29b BImSchG Geschäftsführer: Dipl.-Ing.(FH) Steffen Mayser Dipl.-Ing.(FH) Marcus Bauer München HRB 9885 IdNr DE Kreissparkasse München IBAN: DE BIC: BYLADEM1KMS Postbank München IBAN: DE BIC: PBNKDEFF

2 INHALTSVERZEICHNIS I. AUFGABENSTELLUNG... 4 II. BEARBEITUNGSGRUNDLAGEN, ANFORDERUNGEN Verwendete Regelwerke Zu Grunde gelegte Unterlagen Ermittlung der Anforderungen Anforderungen gem. DIN Anforderungen gem. TA-Lärm Anforderungen gem. 18. BImSchV... 9 III. SCHALLIMMISSIONEN, DIE VON AUSSEN AUF DAS BEBAUUNGS- GEBIET EINWIRKEN Verkehrslärm Anforderungsgrundlagen Randbedingungen Straßenverkehrslärm Berechnungsergebnisse und Beurteilung erforderlicher Schallschutz nach DIN Erfordernis schallgedämmter Lüftungseinrichtungen Hinweis zur berücksichtigten Datengrundlage Sportanlagenlärm Anforderungen Emissionsansätze Immissionen und Beurteilung Gewerbelärm Anforderungen Vorbelastung durch den Betrieb auf dem Nachbargrundstück (Fa. Hagebau) Vorbelastung durch weitere gewerbliche Anlagen im Umfeld des Bebauungsplans Beurteilung... 2 IV. SCHALLIMMISSIONEN, DIE VOM PLANGEBIET AUSGEHEN Zulässige Planungsrichtwerte allgemeine Randbedingungen Emissionsansätze für die einzelnen Schallquellen Gemeinschaftstiefgarage, Boardinghaus-Nutzung Gemeinschaftstiefgarage, Büro/Verwaltung/Dienstleistung Parkbewegungen Ein-/Auschecken oberirdische Parkplätze auszugsweise Vervielfältigung ohne die schriftliche Zustimmung durch das Prüflabor nicht zulässig - Immissionstechnische Untersuchung Nr. 7477/16-1g vom Seite 2 von 32

3 3.5 Anlieferung östlich Bauteil B Anlieferung Gemeinschaftstiefgarage An- und Abfahrt von Bussen haustechnische Anlagen Immissionen und Beurteilung V. VERKEHRLICHE AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG AUF DIE UMGEBUNG VI. VORSCHLÄGE FÜR DIE BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN Verkehrslärm Sportanlagenlärm Gewerbelärm VII. VORSCHLAG FÜR TEXTLICHE FESTSETZUNGEN IM BEBAUUNGSPLAN Diese Untersuchung umfasst 32 Textseiten und folgende Anlagen: Anlagen: 1. Lagepläne 2. Immissionsberechnung 2.1a Verkehrslärm, Prognose-Planfall 2.1b Verkehrslärm, Szenario Planfeststellung 2.2 Sportanlagenlärm 2.3 Gewerbelärm, der aufs Planungsgebiet einwirkt; Bau- und Gartenmarkt (Hagebau) 2.4 Gewerbelärm, der aufs Planungsgebiet einwirkt; übrige Gewerbegebiete (außer Hagebau) 2.5 Gewerbelärm, der vom Planungsgebiet ausgeht 3. Bereiche mit Anforderungen an den Schallschutz der Außenbauteile 4. Emissionsdaten - auszugsweise Vervielfältigung ohne die schriftliche Zustimmung durch das Prüflabor nicht zulässig - Immissionstechnische Untersuchung Nr. 7477/16-1g vom Seite 3 von 32

4 I. AUFGABENSTELLUNG In Unterföhring ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 49d/17 vorgesehen. Der Entwurf des Bebauungsplans, Stand , ist der Anlage 1.1 zu entnehmen. Von der PG Münchner Str. GmbH wurden wir beauftragt, für das Bebauungsgebiet eine immissionstechnische Verträglichkeitsuntersuchung durchzuführen. Ziel der immissionstechnischen Untersuchung ist es zum einen, die Immissionen durch Straßenverkehrs-, Sportanlagen- und Gewerbelärm zu ermitteln, die auf die geplante Bebauung einwirken und die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen im Rahmen der Bauleitplanung festzulegen. Die berechneten Beurteilungspegel an den unterschiedlichen Gebäuden werden mit den Orientierungswerten gemäß DIN 185, Teil 1, verglichen und beurteilt. Zum anderen sind die Immissionen durch Anlagenlärm zu überprüfen, die der geplante Betrieb der Gebäude in der Umgebung hervorruft. Gegebenenfalls sind schalltechnische Maßnahmen zum Schutz der umliegenden Nutzungsgebiete festzulegen, um diese vor einer unzumutbaren Belastung durch Schallemissionen zu schützen und so die immissionstechnische Verträglichkeit für die entsprechende Nutzung sicherzustellen. Hierbei ist die Vorbelastung durch bestehende Gewerbegebiete zu berücksichtigen, in deren Einwirkungsbereich sich die maßgeblichen Immissionsorte befinden. Die Beurteilung der Lärmimmissionen erfolgt auf Grundlage der DIN 185 bzw. der TA- Lärm. Des Weiteren werden im Rahmen der Untersuchung Vorschläge für die Begründung und die textlichen Festsetzungen für den Bebauungsplan unterbreitet. - auszugsweise Vervielfältigung ohne die schriftliche Zustimmung durch das Prüflabor nicht zulässig - Immissionstechnische Untersuchung Nr. 7477/16-1g vom Seite 4 von 32

5 II. BEARBEITUNGSGRUNDLAGEN, ANFORDERUNGEN 1. Verwendete Regelwerke Im Wesentlichen sind die allgemein zu berücksichtigenden Anforderungen und Definitionen in folgenden technischen Regelwerken enthalten: DIN 185 Beibl. 1 DIN DIN E DIN 419-1/A1 BayTB TA Lärm 18. BImSchV DIN ISO Ausgabe Mai 1987 Schallschutz im Städtebau Ausgabe Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Juni 216 Mindestanforderungen Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Ausgabe Rechnerische Nachweise zur Erfüllung der Juni 216 Anforderungen Ausgabe Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Januar 217 Mindestanforderungen; Änderung A1 Ausgabe Oktober 218 Bayerische Technische Baubestimmungen Technische Anleitung zum Schutz gegen zuletzt geändert ) Lärm Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes zuletzt geändert (Sportanlagenlärmschutzverordnung) Ausgabe Oktober 1999 RLS-9 Ausgabe 199 Lkw-Studie 25 Parkplatzlärmstudie 6. Auflage 26 Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche von Verbrauchermärkten "Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen" vom Bay. Landesamt für Umweltschutz 1) In Bezug auf die letzte Änderung der TA-Lärm von 217 ist anzumerken, dass diese inhaltlich der Version von 1998 entspricht und lediglich um die Regelungen für das Urbane Gebiet ergänzt wurde. - auszugsweise Vervielfältigung ohne die schriftliche Zustimmung durch das Prüflabor nicht zulässig - Immissionstechnische Untersuchung Nr. 7477/16-1g vom Seite 5 von 32

6 2. Zu Grunde gelegte Unterlagen Für die Bearbeitung standen folgende Unterlagen zur Verfügung: [1] Entwurf des Bebauungsplans Nr. 49d/17, bgsm Architekten Stadtplaner, [2] Vorhaben- und Erschließungsplanung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 49d/17, Steidle Architekten, [3] Schalltechnische Untersuchung zum Neubau eines Heimwerker- und Gartenmarktes, Hentschel Consult, April 214 [4] Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 49b/12 der Gemeinde Unterföhring vom [5] Bebauungsplan Nr. 49/87 der Gemeinde Unterföhring vom [6] Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 49c/16 der Gemeinde Unterföhring vom [7] Verkehrsgutachten, IB Lang + Burkhardt, Stand [8] Verkehrslärmkarte der Landeshauptstadt München, Planungsreferat, Stand 213 [9] Bericht Nr über den Schallschutz der Außenbauteile, Ingenieurbüro Kurz und Fischer, [1] Verkehrszahlen für die Variante 3, Planungsbüro PSLV, [11] Randbedingungen für die Berechnung, abgestimmt mit AB Steidle, von PMI GmbH an Grundkontor Projekt GmbH vom sowie von AB Steidle vom [12] Auszug aus der Nachbarvereinbarung mit dem Betreiber des Heimwerker- und Gartenmarktes, Eingang [13] Angaben über den Betrieb der Allwetter-Sportanlage, Website allwetteranlage.de, Stand [14] Sonderuntersuchung zum Planungs-Nullfall unter Berücksichtigung des baurechtlichen Bestands, IB Lang + Burkhardt, Stand [15] Planfeststellungsbeschluss St 288 München/Freimann - Oberföhring; Zweibahniger Ausbau des Föhringer Rings, Bau-km + bis Bau-km 1+89, Str.-km,44 bis Str-km 2,33, München [16] St 288, 2-bahniger Ausbau des Föhringer Rings; Auswirkungen auf das Vorhaben Feringastraße, Prof. Dr.-Ing. Harald Kurzak, [17] Entwurf der Begründung und der textlichen Festsetzungen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 49d/17, bgsm Architekten Stadtplaner, erhalten mit von Glock Liphardt Probst vom auszugsweise Vervielfältigung ohne die schriftliche Zustimmung durch das Prüflabor nicht zulässig - Immissionstechnische Untersuchung Nr. 7477/16-1g vom Seite 6 von 32

7 3. Ermittlung der Anforderungen 3.1 Anforderungen gem. DIN 185 Sowohl für die auf das Bebauungsgebiet einwirkenden als auch für die vom Bebauungsgebiet ausgehenden Geräusche ist grundsätzlich die DIN 185, Teil 1 Schallschutz im Städtebau (mit Bekanntmachung Nr. II B /87 des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren eingeführt), als Beurteilungsmaßstab heranzuziehen. Dem zugehörigen Beiblatt 1 sind Orientierungswerte für die städtebauliche Planung zu entnehmen, die, gemäß Formulierung in diesem Beiblatt, als sachverständige Konkretisierung der Anforderungen an den Schallschutz im Städtebau aufzufassen sind. Ihre Einhaltung ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebiets oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Zur Beurteilung der Geräusche verschiedener Lärmarten sollen diese dabei jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. Dem Beiblatt 1 zu DIN 185 sind folgende Orientierungswerte zu entnehmen: [...] e) bei Dorfgebieten (MD) und Mischgebieten (MI) tags 6 db nachts 5 db f) bei Kerngebieten (MK) und Gewerbegebieten (GE) tags 65 db nachts 55 db bzw. 5 db [...] Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung der Belange als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen, z.b. der Erhaltung überkommener Stadtstrukturen, zu verstehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen zu einer Zurückstellung des Schallschutzes führen. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. - auszugsweise Vervielfältigung ohne die schriftliche Zustimmung durch das Prüflabor nicht zulässig - Immissionstechnische Untersuchung Nr. 7477/16-1g vom Seite 7 von 32

8 3.2 Anforderungen gem. TA-Lärm Neben der DIN 185 werden sowohl die durch gewerbliche Nutzung hervorgerufenen Immissionen, die vom Planungsgebiet ausgehen als auch die Immissionen, die auf das Planungsgebiet einwirken, anhand der 6. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA-Lärm) vom , zuletzt geändert am , beurteilt. Hierzu ist anzumerken, dass die TA-Lärm im Vergleich zur DIN 185 in der Regel die strengeren Anforderungen stellt, welche dann im Zuge des Genehmigungsverfahrens nachzuweisen sind. Um einem späteren Lärmkonflikt vorzubeugen, werden daher bereits im Bebauungsplanverfahren die Anforderungen der TA-Lärm zugrunde gelegt. Im Einzelnen sind der TA-Lärm folgende Immissionsrichtwerte zu entnehmen: [...] b) in Gewerbegebieten tags 65 db(a) nachts 5 db(a) [...] d) in Kern-, Dorf- und Mischgebieten tags 6 db(a) nachts 45 db(a) [...] Wie bereits angemerkt, entspricht die letzte Änderung der TA-Lärm von 217 inhaltlich der Version von 1998, wobei lediglich die Regelungen für das Urbane Gebiet (Buchstabe c) ergänzt wurden. Die Immissionsrichtwerte für Kern-, Dorf- und Mischgebiete (vormals c) wurden hierdurch zum Buchstaben d. Des Weiteren ist gemäß TA-Lärm sicherzustellen, dass die o.a. Immissionsrichtwerte auch durch kurzzeitige Spitzenpegel um nicht mehr als 3 db(a) tagsüber und nicht mehr als 2 db(a) nachts überschritten werden. - auszugsweise Vervielfältigung ohne die schriftliche Zustimmung durch das Prüflabor nicht zulässig - Immissionstechnische Untersuchung Nr. 7477/16-1g vom Seite 8 von 32

9 3.3 Anforderungen gem. 18. BImSchV Für die Beurteilung der Immissionen von Sportanlagen ist die 18. BImSchV heranzuziehen. In Bayern gilt diese zudem für die Beurteilung von Freizeitlärm. Im vorliegenden Fall sind die Anforderungen der 18. BImSchV im Hinblick auf Lärmimmissionen durch die Sportanlage westlich der Münchner Straße anzuwenden. Die Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV betragen, abhängig von der schutzwürdigen Nutzung: Immissionsort Immissionsrichtwert [db(a)] tagsüber, außerhalb der Ruhezeiten tagsüber, innerhalb der Ruhezeiten nachts in Gewerbegebieten in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten in reinen Wohngebieten in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten auszugsweise Vervielfältigung ohne die schriftliche Zustimmung durch das Prüflabor nicht zulässig - Immissionstechnische Untersuchung Nr. 7477/16-1g vom Seite 9 von 32

10 III. SCHALLIMMISSIONEN, DIE VON AUSSEN AUF DAS BEBAUUNGS- GEBIET EINWIRKEN 1. Verkehrslärm Im Rahmen der immissionstechnischen Beurteilung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist zu prüfen, welche schalltechnischen Maßnahmen erforderlich werden, um die geplante Bebauung vor dem von außen einwirkenden Lärm zu schützen. Auf die durchgeführten Untersuchungen wird im Folgenden eingegangen. 1.1 Anforderungsgrundlagen Gemäß Vorhabenplanung ist im Bauteil A im Teilbereich T1 eine Nutzung als Büro- /Verwaltungs-/Dienstleistungsgebäude vorgesehen, in den Bauteilen B und C im Teilbereich T2 ein gewerblicher Beherbergungsbetrieb (Boardinghaus). Der Bauteil A ist hinsichtlich seiner Schutzwürdigkeit wie ein Gewerbegebiet zu beurteilen. Dies gilt ebenso für die Bauteile B und C, wobei für diese als Worst Case zusätzlich eine Beurteilung entsprechend der Schutzwürdigkeit eines Mischgebiets vorgenommen wurde. Unter Berücksichtigung der schutzbedürftigen Nutzung ergeben sich gemäß DIN 185, Teil 1, folgende Orientierungswerte für Verkehrslärm: e) bei Dorfgebieten (MD) und Mischgebieten (MI) tags 6 db nachts 5 db f) bei Kerngebieten (MK) und Gewerbegebieten (GE) tags 65 db nachts 55 db 1.2 Randbedingungen Straßenverkehrslärm Die Frequentierungen der einzelnen Straßen im Umfeld des Bebauungsplans für die Bestandssituation 213 wurden dem Verkehrsgutachten von Lang + Burkhardt, Stand [7], entnommen. Da im Rahmen dieses Gutachtens keine Verkehrsdaten für den Föhringer Ring und die Münchner Straße nördlich des Föhringer Rings ermittelt wurden, sind wir für unsere Untersuchungen für den Prognosenullfall von den prognostizierten Verkehrszahlen gemäß der Stellungnahme von Prof. Dr.-Ing. H. Kurzak vom [16] ausgegangen. Des Weiteren wurde davon ausgegangen, dass sowohl für den Prognosenullfall als auch für den Prognoseplanfall die Schwerverkehrsanteile gemäß [8] angesetzt werden können. Für die Feringastraße wurde ein Schwerverkehrsanteil von 3% angenommen. Die angesetzten Höchstgeschwindigkeiten wurden dem Schallschutznachweis der Außenbauteile von Kurz und Fischer [9] entnommen. Im Einzelnen wurden den Berechnungen folgende Emissionsansätze für die betreffenden Straßen zu Grunde gelegt: - auszugsweise Vervielfältigung ohne die schriftliche Zustimmung durch das Prüflabor nicht zulässig - Immissionstechnische Untersuchung Nr. 7477/16-1g vom Seite 1 von 32

11 Emissionsdaten Straßen, Prognose-Nullfall 23 Straße DTV [Kfz/24h] Lkw-Anteil tags/nachts [%] zul. Höchstgeschwindigkeit [km/h] Lm,E [db(a)] tags/nachts [db(a)] Föhringer Ring, westlich der Münchner Straße / ,1/66,5 Föhringer Ring, östlich der Münchner Straße / ,2/65,7 Münchner Straße, nördlich des Föhringer Rings / /6.2 Münchner Straße, zw. Föhringer Ring und Feringastraße / /59.4 Müchner Straße, südlich Feringastraße / /58.5 Feringastraße / /.7 Die Ermittlung der o.a. Emissionsansätze nach RLS-9 ist der Anlage 4.1 zu entnehmen. Für den Prognoseplanfall wurde davon ausgegangen, dass sich die zusätzlichen 1 Kfz-Bewegungen gemäß [7], die auf der Münchner Straße nördlich der Feringastraße ausgelöst werden, am Knotenpunkt mit dem Föhringer Ring wie folgt aufteilen: +5 Kfz-Bewegungen auf dem Föhringer Ring nach Westen +25 Kfz-Bewegungen auf dem Föhringer Ring nach Osten +25 Kfz-Bewegungen auf der Münchner Straße nach Norden Entsprechend ergeben sich folgende Emissionsdaten für den Prognose-Planfall: Emissionsdaten Straßen, Prognosesituation 23 Straße DTV [Kfz/24h] Lkw-Anteil tags/nachts [%] zul. Höchstgeschwindigkeit [km/h] Lm,E [db(a)] tags/nachts [db(a)] Föhringer Ring, westlich der Münchner Straße / ,1/66,6 Föhringer Ring, östlich der Münchner Straße / ,2/65,7 Münchner Straße, nördlich des Föhringer Rings / /6.2 Münchner Straße, zw. Föhringer Ring und Feringastraße / /59.6 Müchner Straße, südlich Feringastraße / /58.6 Feringastraße / /55.1 Die Ermittlung der o.a. Emissionsansätze nach RLS-9 ist der Anlage 4.1 zu entnehmen. - auszugsweise Vervielfältigung ohne die schriftliche Zustimmung durch das Prüflabor nicht zulässig - Immissionstechnische Untersuchung Nr. 7477/16-1g vom Seite 11 von 32

12 2. Berechnungsergebnisse und Beurteilung Auf der Grundlage der unter III.1.2 angegebenen Randbedingungen wurde eine Ausbreitungsberechnung für die Situation Prognose-Planfall 23 durchgeführt, deren Ergebnisse der Anlage 2.1a zu entnehmen sind. Hierfür wurde das Immissionsschutz- Programm Cadna/A für Windows, Version 218, verwendet. Aufgrund der geplanten Nutzung als Büro-/ Verwaltungs-/Dienstleistungsgebäude bzw. als gewerblicher Beherbergungsbetrieb werden die zu untersuchenden Gebäude der schalltechnischen Schutzwürdigkeit eines Gewerbegebiets zugeordnet. Die ermittelten Berechnungsergebnisse sind wie folgt zu beurteilen: BT A, Büro-/Verwaltungs-/Dienstleistungsnutzung: Infolge des Verkehrslärms werden die Orientierungswerte der DIN 185 von 65/55 db(a) tagsüber um bis zu 5 db(a), nachts um bis zu 1 db(a) überschritten. Die als Abwägungsobergrenze herangezogenen Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV von 69/59 db(a) werden tagsüber um bis zu 1 db(a) überschritten, im Nachtzeitraum um bis zu 6 db(a) überschritten. Aufgrund der vorgesehenen Nutzung des Bauteils A als Büro-/Verwaltungs- /Dienstleistungsgebäude ist die formale Überschreitung der Orientierungswerte im Nachtzeitraum von untergeordneter Bedeutung. BT B+C, gewerblicher Beherbergungsbetrieb: An den Fassaden des Bauvorhabens, die dem Straßenverkehrslärm zugewandt sind, werden die Orientierungswerte der DIN 185 von 65/55 db(a) für Verkehrslärm in Gewerbegebieten tagsüber um bis zu 2 db(a), nachts um bis zu 7 db(a) überschritten. Die als Abwägungsobergrenze herangezogenen Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV von 69/59 db(a) für Gewerbegebiete werden tagsüber eingehalten, im Nachtzeitraum um bis zu 3 db(a) überschritten. Bei einer Beurteilung als Mischgebiet: An den Fassaden des Bauvorhabens, die dem Straßenverkehrslärm zugewandt sind, werden die Orientierungswerte der DIN 185 von 6/5 db(a) für Verkehrslärm tagsüber um 7 db(a), nachts um bis zu 12 db(a) überschritten. Die als Abwägungsobergrenze herangezogenen Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV von 64/ db(a) werden in diesem Fall tagsüber um 3 db(a), nachts um bis zu 8 db(a) überschritten. Es sind daher passive Schallschutzmaßnahmen zu ergreifen, um in allen Gebäuden ausreichend niedrige Innenpegel in den Aufenthalts- und Arbeitsräumen zu gewährleisten. Diese sind anhand der Anforderungen an die resultierenden Schalldämm- Maße gemäß aktueller Fassung der DIN 419 Schallschutz im Hochbau festzulegen. - auszugsweise Vervielfältigung ohne die schriftliche Zustimmung durch das Prüflabor nicht zulässig - Immissionstechnische Untersuchung Nr. 7477/16-1g vom Seite 12 von 32

13 3. erforderlicher Schallschutz nach DIN 419 Derzeit ist gemäß der Liste der technischen Baubestimmungen (BayTB) in Bayern die DIN 419-1:216-7 eingeführt. In der Anlage A 5.2/1 der BayTB wird ausgeführt, dass für bauaufsichtliche Nachweise der Entwurf E DIN 419-1/A1:217-1 herangezogen werden darf. In diesem Entwurf wird zudem auf die DIN 419-2:216-7 verwiesen. Die Berechnungen wurden daher auf Grundlage der o.a. Berechnungsvorschriften durchgeführt. Da der Ausgabestand 216-7, zusammen mit dem o.a. Änderungsentwurf, dasselbe Anforderungsniveau ergibt wie die in vorangegangenen Untersuchungen berücksichtigte Version der DIN 419 von 218, ergibt sich keine Veränderung der Beurteilung im Vergleich zu den vorangegangenen Ständen dieses Gutachtens. Gemäß E DIN 419-1/A1:217-1 richten sich die Anforderungen an das erforderliche gesamte bewertete Schalldämm-Maß der Außenbauteile R w,ges nach dem vorliegenden maßgeblichen Außenlärmpegel vor der Fassade. Hierbei gilt folgende Formel: R' w, ges = L a K Raumart wobei die Symbole folgendes bedeuten: R w,ges La KRaumart gesamtes bewertetes Bau-Schalldämm-Maß der Außenbauteile maßgeblicher Außenlärmpegel 25 db für Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien 3 db für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und Ähnliches 35 db für Büroräume und Ähnliches Der maßgebliche Außenlärmpegel La ermittelt sich nach DIN 419-2:216-7, Abschnitt 4.5.5, aus dem berechneten Beurteilungspegel unter Berücksichtigung eines Zuschlags von 3 db(a). Die Bereiche, in denen aufgrund der Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 185 Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile zu stellen sind, wurden in Anlage 3 gekennzeichnet. Wie der Anlage 2.1a zu entnehmen ist, wirken an der am stärksten vom Verkehrslärm betroffenen Stelle Freifeld-Außenlärmpegel von 67/62 db(a) tags/nachts auf den Beherbergungsbetrieb (BT B+C) ein. Im Bereich des Büro-/Verwaltungs-/Dienstleistungsgebäudes beträgt der Freifeld-Außenlärmpegel an der am stärksten von Verkehrslärm betroffenen Stelle 7 db(a) tagsüber (aufgrund der Büro-/Verwaltungs- /Dienstleistungsnutzung ist der Nachtpegel hier nicht relevant). - auszugsweise Vervielfältigung ohne die schriftliche Zustimmung durch das Prüflabor nicht zulässig - Immissionstechnische Untersuchung Nr. 7477/16-1g vom Seite 13 von 32

14 Entsprechend ergibt sich für die Bauteile B+C ein maßgeblicher Außenlärmpegel nach DIN 419 von 7/65 db(a). Da die Differenz der Beurteilungspegel zwischen Tag und Nacht weniger als 1 db beträgt, ist im vorliegenden Fall ein maßgeblicher Außenlärmpegel von 65+1 = 75 db(a) für die Dimensionierung der Außenbauteile zugrunde zu legen. Hieraus ergibt sich ein erforderliches, gesamtes bewertetes Schalldämm-Maß der Außenbauteile von R w,ges = 45 db. Hierbei handelt es sich zwar um eine relativ hohe Anforderung, die jedoch unter Berücksichtigung der vorhandenen Lochfassade technisch realisierbar ist. Im Bereich des Büro-/Verwaltungs-/Dienstleistungsgebäudes ist ein maßgeblicher Außenlärmpegel von 73 db(a) anzusetzen. Unter Berücksichtigung der o.a. Formel beträgt das erforderliche, gesamte bewertete Schalldämm-Maß der Außenbauteile R w,ges = 38 db. Die Betrachtung zeigt somit, dass sowohl die geplante Büro-/Verwaltungs-/Dienstleistungsnutzung im Bauteil A als auch die Nutzung als gewerblicher Beherbergungsbetrieb in den Bauteilen B+C unter Berücksichtigung der festgestellten Außenlärmpegel grundsätzlich möglich ist. 4. Erfordernis schallgedämmter Lüftungseinrichtungen Wie den berechneten Beurteilungspegeln in Anlage 2.1a, Seite 2, zu entnehmen ist, wird die Obergrenze von 45 db(a) nachts gemäß DIN 185, ab der eine natürliche Lüftung nicht mehr zu empfehlen ist, an den nach außen orientierten Fassaden der Gebäude nicht eingehalten. Auch an den Fassaden zu den Innenhöfen im jeweils obersten Geschoss wird dieser Anhaltswert überschritten. Als Abwägungsobergrenze kann hier der Anhaltswert der VDI 2719 von 5 db(a) nachts herangezogen werden. Auch dieser wird an den nach außen orientierten Fassaden aller Gebäude überschritten, an den Fassaden zum Innenhof jedoch eingehalten. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass im Rahmen der Abwägung die rechnerische Überschreitung des Anhaltswerts von 45 db(a) in einem kleinen Fassadenbereich zum Innenhof akzeptiert werden kann. Aus Gründen der Lufthygiene ist es erforderlich, für die Aufenthaltsräume im Planungsgebiet einen ausreichenden Luftwechsel herzustellen. Der erforderliche Schallschutz gegen Außenlärm kann jedoch nur unter Berücksichtigung geschlossener Fenster erzielt werden. Es ist daher an den betroffenen, nach außen orientierten Fassaden eine fensterunabhängige Lüftung für Schlafräume zu realisieren, um auch bei geschlossenen Fenstern einen ausreichenden Luftwechsel zu erzielen. Für die Fenster zu den Innenhöfen kann, auch im obersten Geschoss, im Rahmen der Abwägung auf die Festsetzung einer fensterunabhängigen Lüftung verzichtet werden. - auszugsweise Vervielfältigung ohne die schriftliche Zustimmung durch das Prüflabor nicht zulässig - Immissionstechnische Untersuchung Nr. 7477/16-1g vom Seite 14 von 32

15 Für das Bauteil A im Teilbereich T1, für das eine reine Büro-/Verwaltungs-/Dienstleistungsnutzung vorgesehen ist, ist eine fensterunabhängige Lüftung nicht erforderlich, da hier keine Nutzung im Nachtzeitraum vorliegt. Für die geplante Nutzung im Teilbereich T2 (Bauteile B und C), die auch während des Nachtzeitraums schutzwürdig ist (gewerblicher Beherbergungsbetrieb), ist eine fensterunabhängige Belüftung an den nach außen orientierten Fassaden erforderlich. 5. Hinweis zur berücksichtigten Datengrundlage Die o.a. Ausführungen gelten unter Berücksichtigung der Verkehrsdaten für den Föhringer Ring, die der Stellungnahme von Prof. Dr.-Ing. Harald Kurzak vom [16] zu entnehmen sind. Diese weist eine prognostizierte Verkehrsmenge von 8. Kfz/24 h für den Föhringer Ring westlich der Münchner Straße und 64. Kfz/24 h für den Föhringer Ring östlich der Münchner Straße aus. Demgegenüber wird im Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung des Föhringer Rings von bis zu 85. Kfz/24 h für beide Abschnitte (westlich und östlich der Münchner Straße) ausgegangen. Gegenüber der im vorliegenden Gutachten zugrunde gelegten Verkehrsmenge bedeutet dies einen um ca. 1-2 db(a) höheren Beurteilungspegel durch Verkehrslärm. Für die Münchner Straße und die Feringastraße ist gemäß o.a. Stellungnahme von Prof. Dr.-Ing. Kurzak mit keiner nennenswerten Zunahme des Verkehrs gegenüber der untersuchten Situation zu rechnen. Die ermittelten Beurteilungspegel für diesen Fall sind der Anlage 2.1b zu entnehmen. Wie die Betrachtung zeigt, ergibt sich lediglich in Teilbereichen der Fassaden, insbesondere im Bereich des Bauteils A, eine Erhöhung des Beurteilungspegels um max. 1 db. Die qualitative Beurteilung der Immissionen, die auf das Plangebiet einwirken, verändert sich hierdurch nicht. - auszugsweise Vervielfältigung ohne die schriftliche Zustimmung durch das Prüflabor nicht zulässig - Immissionstechnische Untersuchung Nr. 7477/16-1g vom Seite 15 von 32

16 6. Sportanlagenlärm Westlich des Planungsgebiets befindet sich die Allwetteranlage der Fa. Sport- Scheck, durch deren Betrieb eine Vorbelastung durch Sportanlagenlärm an den geplanten Gebäuden im Planungsgebiet vorhanden ist. Die entsprechenden Immissionen sind anhand der Anforderungen gemäß 18. BImSchV zu beurteilen. 6.1 Anforderungen Wie bereits ausgeführt, wird das Planungsgebiet hinsichtlich der Schutzwürdigkeit als Gewerbegebiet beurteilt. Die Bauteile B und C werden ergänzend zusätzlich als Mischgebiet beurteilt. Demnach werden gemäß 18. BImSchV folgende Immissionsrichtwerte für Sportanlagenlärm zu Grunde gelegt: 1. in Gewerbegebieten tags, außerhalb der Ruhezeiten tags, innerhalb der Ruhezeiten am Morgen tags, innerhalb der übrigen Ruhezeiten nachts 65 db(a) 6 db(a) 65 db(a) 5 db(a) [...] 2. in Kern-, Dorf und Mischgebieten tags, außerhalb der Ruhezeiten tags, innerhalb der Ruhezeiten am Morgen tags, innerhalb der übrigen Ruhezeiten nachts 6 db(a) 55 db(a) 6 db(a) 45 db(a) 6.2 Emissionsansätze Gemäß den Angaben auf der Website der Sport-Scheck-Allwetteranlage gelten für die Sportanlage folgende Öffnungszeiten : Fitness Montag, Dienstag, Donnerstag Uhr Mittwoch & Freitag Uhr Samstag, Sonntag & Feiertage Uhr Soccer Montag bis Freitag Uhr Samstag, Sonntag & Feiertage Uhr Tennis Montag bis Freitag Uhr Samstag, Sonntag & Feiertage Uhr - auszugsweise Vervielfältigung ohne die schriftliche Zustimmung durch das Prüflabor nicht zulässig - Immissionstechnische Untersuchung Nr. 7477/16-1g vom Seite 16 von 32

17 Padel Montag bis Freitag Uhr Samstag, Sonntag & Feiertage Uhr Als Bezugszeit für die Ruhezeit ist gemäß 18. BImSchV eine Zeit von 2 Stunden zu betrachten. Anders als bei der Beurteilung nach TA-Lärm gehen die Immissionen während der Ruhezeit nicht in den Beurteilungspegel für den Tagzeitraum ein, sondern werden separat ermittelt und mit eigenen Immissionsrichtwerten beurteilt (siehe oben). Somit ergibt sich unter Berücksichtigung der o.a. Öffnungszeiten kein maßgeblicher Unterschied in der Beurteilung der Immissionen durch Sportanlagenlärm zwischen den Fällen werktags und sonn- und feiertags. Für die Untersuchungen wurde die Immissionssituation an einem Werktag zu Grunde gelegt, da hier auch während des Nachtzeitraums ein Betrieb gegeben ist. Im Einzelnen wurden folgende Emissionsansätze für die Schallquellen berücksichtigt: Tennis Betrieb von 16 Tennisplätzen im Freien tagsüber, 5 Tennisplätze im Freien nachts Lw = 93 db(a) pro Tennisplatz gemäß VDI 377 Einwirkzeit: 72 min (Tag, außerhalb der Ruhezeit) 6 min (Tag, innerhalb der Ruhezeit) 6 min (Nacht) Padel Betrieb von 2 Padel-Courts im Freien tagsüber und nachts Lw = 93 db(a) pro Padel-Court (Annahme: Emission vergleichbar mit Tennisplatz, i.d.praxis vermutlich niedriger) Einwirkzeit: 72 min (Tag, außerhalb der Ruhezeit) 6 min (Tag, innerhalb der Ruhezeit) 6 min (Nacht) Parkplatz 2 Stellplätze im Freien durchschnittlich 1 Parkbewegungen/h tagsüber 3 Parkbewegungen/h in der lautesten Nachtstunde (Annahme) Lw = 1,1 db(a) tagsüber gemäß Parkplatzlärmstudie (zusammengefasstes Verfahren) Lw = 95,1 db(a) nachts Einwirkzeit: 72 min (Tag, außerhalb der Ruhezeit) 12 min (Tag, innerhalb der Ruhezeit) 6 min (Nacht) - auszugsweise Vervielfältigung ohne die schriftliche Zustimmung durch das Prüflabor nicht zulässig - Immissionstechnische Untersuchung Nr. 7477/16-1g vom Seite 17 von 32

18 Die o.a. Randbedingungen sind der Anlage 4.2 in tabellarischer Form zu entnehmen. 6.3 Immissionen und Beurteilung Die ermittelten Beurteilungspegel, die sich unter Berücksichtigung der Randbedingungen gemäß Abschnitt 6.2 ergeben, sind der Anlage 2.2 zu entnehmen. Bei den Berechnungen wurde festgestellt, dass unter Berücksichtigung des gegebenen Betriebs der Sportanlage von einer Einhaltung der Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV von 65/6 db(a) für Gewerbegebiet tagsüber außerhalb/innerhalb der Ruhezeiten am Bauteil A (Büro-/Verwaltungs-/Dienstleistungsgebäude) auszugehen ist. Für die Bauteile B und C (gewerblicher Beherbergungsbetrieb) wurde tagsüber sowohl außerhalb als auch innerhalb der Ruhezeiten eine Einhaltung der Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV für Gewerbegebiet von 65/6 db(a) festgestellt. Für den Nachtzeitraum wurde eine Überschreitung des Immissionsrichtwerts von 5 db(a) um bis zu 2 db(a) festgestellt. Unter Berücksichtigung der Schutzwürdigkeit eines Mischgebiets liegt rechnerisch tagsüber sowohl außerhalb als auch innerhalb der Ruhezeit eine Einhaltung der Immissionsrichtwerte von 6/55 db(a) an den Bauteilen B und C vor. Für den Nachtzeitraum beträgt die rechnerische Überschreitung des Immissionsrichtwerts ca. 7 db(a). Wird als Worst Case eine Beurteilung als Mischgebiet zu Grunde gelegt, liegen somit an allen Nord-, Nordwest-, West-, Südwest- und Südfassaden der Bauteile B und C im Nachtzeitraum Überschreitungen des Immissionsrichtwerts der 18. BImSchV vor. Es ist daher aus immissionstechnischer Sicht erforderlich, dass schutzwürdige Aufenthaltsräume im Sinne der DIN 419 keine öffenbaren Fenster an den betreffenden Fassaden aufweisen dürfen. Die erforderliche Belüftung der Räume an diesen Fassaden ist durch eine fensterunabhängige Belüftung, z.b. mit schallgedämmten Lüftungseinrichtungen oder durch eine mechanische Zu- und Abluftanlage, zu realisieren. 7. Gewerbelärm Das Planungsgebiet befindet sich in direkter Nachbarschaft zu Gewerbegebieten. Hierbei handelt es sich zum einen um den Bau- und Gartenmarkt östlich des Planungsgebiets (Fa. Hagebau). Darüber hinaus befindet sich östlich und südlich des Planungsgebiets ein bestehendes Gewerbegebiet mit gewerbegebietsüblichen Nutzungen (Bürogebäude, Einzelhandel, Hotel u.ä.). Hierdurch wirken aus östlicher und südlicher Richtung Immissionen durch Gewerbelärm auf die Gebäude innerhalb des Planungsgebiets ein. Diese sind anhand der Anforderungen der TA-Lärm zu beurteilen. - auszugsweise Vervielfältigung ohne die schriftliche Zustimmung durch das Prüflabor nicht zulässig - Immissionstechnische Untersuchung Nr. 7477/16-1g vom Seite 18 von 32

19 Des Weiteren befindet sich ca. 3 m östlich des Planungsgebiets das Heizkraftwerk München-Nord. Da sich unmittelbar westlich des Heizkraftwerks (ca. 5 m Abstand) ein Allgemeines Wohngebiet befindet, welches einen wesentlich kleineren Abstand zum Heizkraftwerk als das Planungsgebiet und gleichzeitig eine höhere Schutzwürdigkeit als dieses aufweist, ist davon auszugehen, dass die Immissionen des Heizkraftwerks, die auf das Planungsgebiet einwirken, unerheblich sind. 7.1 Anforderungen Wie bereits ausgeführt, wird das Planungsgebiet hinsichtlich der Schutzwürdigkeit wie ein Gewerbegebiet beurteilt. Zusätzlich wird für die Bauteile B und C eine Beurteilung als Mischgebiet vorgenommen. Gemäß TA-Lärm werden daher folgende Immissionsrichtwerte für die Beurteilung zu Grunde gelegt, die an den Fassaden der geplanten Gebäude nicht überschritten werden dürfen: Gewerbegebiet tags nachts 65 db(a) 5 db(a) Mischgebiet (ergänzende Betrachtung für Bauteil B + C) tags 6 db(a) nachts 45 db(a) 7.2 Vorbelastung durch den Betrieb auf dem Nachbargrundstück (Fa. Hagebau) Für den Betrieb des Bau- und Gartenmarktes liegt eine schalltechnische Untersuchung der Fa. C. Hentschel Consult aus dem April 214 vor. Hierin wird nachgewiesen, dass an den Fassaden der Gebäude innerhalb des zu untersuchenden Bebauungsplans Beurteilungspegel von bis zu 58 db(a) tagsüber und 26 db(a) nachts hervorgerufen werden (siehe Anlage 2.3). Wird für eventuelle zukünftige Erweiterungen ein Zuschlag von 3 db auf diese Beurteilungspegel erhoben (dies entspricht praktisch einer Verdoppelung der Lärmemissionen), sind als Vorbelastung durch den Bau- und Gartenmarkt Beurteilungspegel von bis zu 61 db(a) tagsüber und 29 db(a) nachts zu berücksichtigen, die an den Gebäuden im Planungsgebiet auftreten. 7.3 Vorbelastung durch weitere gewerbliche Anlagen im Umfeld des Bebauungsplans Bei den übrigen Betrieben im Gewerbegebiet handelt es sich um gewerbegebietstypische Nutzungen. Wie bei der Durchsicht der Genehmigungsunterlagen der benachbarten Grundstücke festgestellt wurde, bestehen für diese keine immissionstechnischen Auflagen in den jeweiligen Baugenehmigungen. - auszugsweise Vervielfältigung ohne die schriftliche Zustimmung durch das Prüflabor nicht zulässig - Immissionstechnische Untersuchung Nr. 7477/16-1g vom Seite 19 von 32

20 Wie dem Bebauungsplan Nr. 49/87 zu entnehmen ist, müssen die entsprechenden Betriebe durch ein Lärmgutachten nachweisen, dass diese die zulässigen Immissionsrichtwerte gemäß VDI 258 (mittlerweile veraltet) und TA-Lärm einhalten. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass auch die Lärmemissionen dieser Betriebe in der für ein Gewerbegebiet typischen Größenordnung liegen. Hilfsweise wird in Anlehnung an die DIN 185 für diese Gebiete von einem flächenbezogenen Schallleistungspegel von L w = 6 db(a) für den Tagzeitraum ausgegangen. Hierbei handelt es sich um eine typische Größenordnung für gewerbliche Nutzung, die oft in ähnlicher Höhe auch als Emissionskontigent für Gewerbegebiete festgesetzt wird. Da die betreffenden Betriebe gemäß textlicher Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 49/87 verpflichtet sind, die Immissionsrichwerte gemäß TA-Lärm einzuhalten, kann davon ausgegangen werden, dass während des Nachtzeitraums erheblich niedrigere Emissionen vorliegen bzw. vorliegen müssen. Für den Nachtzeitraum wurde von einem flächenbezogenen Schallleistungspegel der betreffenden Gebiete von L w = 45 db(a) ausgegangen. Auch dies stellt für Emissionskontingente von Gewerbegebieten eine übliche Größenordnung dar. Die Emissionsansätze für die Vorbelastung durch Gewerbegebiete im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 49/87 - mit Ausnahme der Teilfläche, auf der sich der Bau- und Gartenmarkt befindet - sind der Anlage 4.3 zu entnehmen. 7.4 Beurteilung Unter Berücksichtigung der Randbedingungen gemäß 6.3 wurde eine Abschätzung der Vorbelastung durch Gewerbelärm, der von den übrigen Anlagen außer dem Bauund Gartenmarkt ausgeht, durchgeführt. Die Ergebnisse der Berechnung sind der Anlage 2.4 zu entnehmen. Wie die Berechnungen ergeben haben, beträgt die Vorbelastung durch die übrigen Gewerbegebiete bis zu 56 db(a) tagsüber und 41 db(a) nachts. In der Summe mit den Immissionen durch den Betrieb des Bau- und Gartenmarktes unter Berücksichtigung eines Erweiterungszuschlags von 3 db (siehe 6.2) liegt somit rechnerisch eine Vorbelastung durch Gewerbelärm von ca. 62 db(a) tagsüber und 42 db(a) nachts vor. Damit werden die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm für Gewerbegebiet von 65/5 db(a) tags/nachts sowohl tagsüber als auch nachts eingehalten. Bei einer Beurteilung der Bauteile B und C als Mischgebiet wird rechnerisch der Immissionsrichtwert von 6 db(a) für den Tagzeitraum nicht eingehalten, der Immissionsrichtwert von 45 db(a) für den Nachtzeitraum eingehalten. Somit sind an den Fassaden der Bauteile B und C Immissionsorte im Sinne der TA-Lärm durch eine entsprechende Festsetzung auszuschließen. - auszugsweise Vervielfältigung ohne die schriftliche Zustimmung durch das Prüflabor nicht zulässig - Immissionstechnische Untersuchung Nr. 7477/16-1g vom Seite 2 von 32

21 IV. SCHALLIMMISSIONEN, DIE VOM PLANGEBIET AUSGEHEN In Bezug auf die Lärmsituation, die durch die beabsichtigte Planung hervorgerufen wird, sind auch die Immissionen zu untersuchen, die durch den Betrieb im Planungsgebiet an den Immissionsorten außerhalb des Bebauungsplans hervorgerufen werden. Diese sind mit den Orientierungswerten der DIN 185 bzw. den Immissionsrichtwerten der TA-Lärm zu vergleichen und zu beurteilen. Hinsichtlich der Immissionsrichtwerte der TA-Lärm ist anzumerken, dass diese gegenüber der DIN 185 das strengere Kriterium darstellen und daher als Beurteilungsgrundlage herangezogen werden, um einen späteren Lärmkonflikt bereits in der Phase des Bebauungsplans vermeiden zu können. 1. Zulässige Planungsrichtwerte Wie bereits ausgeführt, ergeben sich die zulässigen Beurteilungspegel an den umliegenden Gebäuden aus den Immissionsrichtwerten der TA-Lärm. Um auch die Vorbelastung durch andere Gewerbebetriebe zu berücksichtigen, müssen die Immissionen durch die gesamte Nutzung im Planungsgebiet um mindestens 6 db niedriger sein als die jeweiligen Immissionsrichtwerte. Nördlich des Planungsgebiets befindet sich ein Allgemeines Wohngebiet. An dieses grenzt westlich ein Mischgebiet an der Münchner Straße an. Östlich und südlich des Planungsgebiets befinden sich im näheren Umfeld Gewerbegebiete. Westlich der Münchner Straße liegt eine gemischte Nutzung mit Wohngebäuden südlich der Sportanlage vor. Diese wird in der vorliegenden Untersuchung als Mischgebiet beurteilt. Als schalltechnisch kritische Immissionsorte werden die nachfolgend aufgeführten Aufpunkte berücksichtigt, deren Lage der Anlage 1.2 zu entnehmen ist: Bez. Immissionsort zul. Planungsrichtwert Gebiets- IRW [db(a)] einstufung tags nachts IO 1 Mischgebiet nördlich MI 6/45 39 IO 2 Allgemeines Wohngebiet nördlich WA 55/ IO 3-5 Gewerbegebiet östlich und südlich GE 65/ IO 6 Mischgebiet westlich MI 6/ allgemeine Randbedingungen Gemäß vorliegender Planung ist für das Bauteil A im Teilbereich T1 eine Nutzung als Büro-/Verwaltungs-/Dienstleistungsgebäude vorgesehen. Die genaue Nutzung ist hierbei noch nicht festgelegt, für den Worst Case soll jedoch in Abstimmung mit dem Auftraggeber davon ausgegangen werden, dass ein Szenario mit um 5% erhöhten Verkehrszahlen für dieses Gebäude berücksichtigt werden soll. - auszugsweise Vervielfältigung ohne die schriftliche Zustimmung durch das Prüflabor nicht zulässig - Immissionstechnische Untersuchung Nr. 7477/16-1g vom Seite 21 von 32

22 Für die Gebäude im Teilbereich T2 ist im akt. Vorhaben ein gewerblicher Beherbergungsbetrieb vorgesehen. In Abstimmung mit dem AB Steidle [11] sowie auf Grundlage der aktuellen Begründung zum Bebauungsplan [17] wurden den Untersuchungen folgende Randbedingungen zu Grunde gelegt, die aus immissionstechnischer Sicht relevant sind: Boardinghaus mit 85 Betten max. 25 Stellplätze in der Gemeinschaftstiefgarage für Büro-/Verwaltungs- /Dienstleistungsnutzung Die weiteren, dem Boardinghaus zugeordneten Nutzungen (kombinierter Bar- und Backshopbereich, Speisesaal, Automatenaufstellfläche) sind aus immissionsstechnischer Sicht nicht relevant, da diese Teil des Boardinghauses sind und hierdurch keine zusätzlichen Parkbewegungen zu erwarten sind. Die Parkbewegungen für die Bauteile A, B und C finden größtenteils in der Gemeinschaftstiefgarage statt. Es ist daher die Gesamtzahl an Fahrzeugbewegungen für die o.a. 3 Nutzungen in den immissionstechnischen Untersuchungen zu berücksichtigen. Diese beträgt rechnerisch ca. 2.1 Bewegungen während des Tagzeitraums und 9 Bewegungen/h während der lautesten Nachtstunde (detaillierte Ermittlung siehe folgende Absätze). Im Vergleich hierzu ist anzuführen, dass im Verkehrsgutachten von PLSV [1] für die Variante 3 insgesamt Fahrzeugbewegungen ermittelt wurden. Der von uns getroffene Ansatz liegt höher, da der zu Grunde gelegten Parkplatzlärmstudie nur Anhaltswerte für eine Hotelnutzung, jedoch nicht für Boardinghaus- oder ähnliche Nutzung zu entnehmen sind. Von diesen Anhaltswerten darf gemäß Parkplatzlärmstudie nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden. Insofern ergeben sich durch die Anwendung der Parkplatzlärmstudie höhere Verkehrszahlen als diese dem Verkehrsgutachten zu entnehmen sind. Aus immissionstechnischer Sicht liegt der von uns getroffene Ansatz somit auf der sicheren Seite. Gemäß den vorliegenden Plänen ist an der Ostseite des Bauteils B eine Anlieferung vorgesehen. Aus immissionstechnischer Sicht ist es erforderlich, dass oberirdische Anlieferungen und ähnliche lärmintensive Vorgänge im Freien nur während des Tagzeitraums stattfinden. Während des Nachtzeitraums kann bis zu 1 Anl./h in der lautesten Nachtstunde über die Gemeinschaftstiefgarage stattfinden. Für das gesamte Planungsgebiet wurde angenommen, dass bis zu 5 Anlieferungen mit Lkw pro Tag stattfinden können. Hiervon entfallen 3 Anlieferungen auf die Gemeinschaftstiefgarage und 2 Anlieferungen auf die Anlieferung östlich des Bauteils B. Für die haustechnischen Anlagen wurde ein 24-Stunden-Betrieb berücksichtigt, wobei ggf. bei einem Nachtbetrieb eine Reduzierung des Schallleistungspegels der - auszugsweise Vervielfältigung ohne die schriftliche Zustimmung durch das Prüflabor nicht zulässig - Immissionstechnische Untersuchung Nr. 7477/16-1g vom Seite 22 von 32

23 jeweiligen Anlage erforderlich ist. Da für die geplanten haustechnischen Anlagen nur Angaben über den Schalldruckpegel, jedoch nicht über den Schallleistungspegel vorliegen, wurden entsprechende Vorgaben erarbeitet, die in die textlichen Festsetzungen aufgenommen werden können. Es wurde davon ausgegangen, dass sich die relevanten haustechnischen Schallquellen auf den Dächern der Gebäude befinden. 3. Emissionsansätze für die einzelnen Schallquellen Im Einzelnen wurden für die Emittenten folgende Ansätze zu Grunde gelegt, die auch der Anlage 4.3 zu entnehmen sind: 3.1 Gemeinschaftstiefgarage, Boardinghaus-Nutzung berücksichtigte Bettenzahl: 85 gem. Abst. mit AB Steidle Ansätze für Parkbewegungen wie Hotel gem. Parkplatzlärmstudie 59,5 Parkbewegungen/h tags 51, Parkbewegungen/h nachts (lauteste Nachtstunde) 3.2 Gemeinschaftstiefgarage, Büro/Verwaltung/Dienstleistung 25 Stellplätze für Büro-/Verwaltungs-/Dienstleistungsnutzung 4 Parkbewegungen/16 h pro Stellplatz tags, zzgl. 5% (s.o.) => 76,9 Bew./h tags (zzgl. 5%, s.o.) nachts keine Nutzung Aus immissionstechnischer Sicht ist es erforderlich, die Tiefgaragenrampe analog zur Bestandssituation einzuhausen und den Rampenbereich (Decke und mindestens eine Seitenwand) schallabsorbierend auszubilden. Insgesamt ergeben sich somit folgende Emissionsansätze für die relevanten Schallquellen im Zusammenhang mit den Parkbewegungen in der Gemeinschafstiefgarage: 136,4 Parkbewegungen/h tags 5,4 Parkbewegungen/h nachts (lauteste Nachtstunde) L w = 68,9/64,8 db(a) tags/nachts (Ein- und Ausfahrt) L w = 69,2/65,1 db(a) tags/nachts (Öffnung zur TG-Rampe) 3.3 Parkbewegungen Ein-/Auschecken Annahme: 1% der angesetzten Parkbewegungen für die Hotelnutzung sind zusätzlich als Ein- und Ausfahrten zwischen Grundstückszufahrt an der Feringastraße und dem Wendebereich westlich des Bauteils B zu berücksichtigen 6 Parkbewegungen/h tags 5 Parkbewegungen/h nachts (lauteste Nachtstunde) L w = 52,5/51,7 db(a) tags/nachts (Einfahrt) L w = 52,5/51,7 db(a) tags/nachts (Ausfahrt) Lw = 74,8/74, db(a) (Parkvorgänge beim Ein-/Auschecken) - auszugsweise Vervielfältigung ohne die schriftliche Zustimmung durch das Prüflabor nicht zulässig - Immissionstechnische Untersuchung Nr. 7477/16-1g vom Seite 23 von 32

24 3.4 oberirdische Parkplätze 21 Stellplätze westlich der Gebäude, 19 Stellplätze östlich der Gebäude Boardinghaus-Nutzung: Frequentierung wie Wohnanlage angenommen;,4 Bew./(Stellplatz x h) tags;,15 Bew./(Stellpl. x h) nachts Emissionsansätze im Einzelnen der Anlage 4.3 zu entnehmen 3.5 Anlieferung östlich Bauteil B Tagzeitraum: 2 Anl./16 h L w =, db(a) (Einfahrt) L w = 59, db(a) (Rückwärtsrangieren) L w =, db(a) (Ausfahrt) Nachtzeitraum: keine Anl. mit Lkw zulässig Be-/Entladung lärmarm (per Hand, Sackkarre o.ä.) 3.6 Anlieferung Gemeinschaftstiefgarage Tagzeitraum: 3 Anl./16 h Nachtzeitraum: 1 Anl./h L w = 58,8/66, db(a) tags/nachts (Ein- und Ausfahrt) 3.7 An- und Abfahrt von Bussen Tagzeitraum: 3 Busse/16 h (Annahme); Einfahrt von Süden über die Grundstückszufahrt an der Feringastraße bis zum Wendebereich westlich des Gebäudes B, Ausfahrt nach Süden zusätzlich 1 Bus/16 h während des Tagzeitraums, der die Gebäude nördlich umfährt, Halten/Starten auf dem Bushalteplatz östlich BT C, Ausfahrt nach Süden keine An- und Abfahrten im Nachtzeitraum L w = 55,8 db(a) tags (Ein- und Ausfahrt bis zum Wendebereich) L w = 51, db(a) tags (Um-/Ausfahrt Bus) Lw = 68, db(a) tags (Stellplatz Bus östlich BT C) 3.8 haustechnische Anlagen Als Summe aller Anlagen auf dem Dach des jeweiligen Gebäudes sind aus immissionstechnischer Sicht folgende Schallleistungspegel einzuhalten: Bauteil A: Bauteil B: Bauteil C: Lw = 9 db(a) tags Lw = 75 db(a) nachts Lw = 9 db(a) tags Lw = 75 db(a) nachts Lw = 9 db(a) tags Lw = 75 db(a) nachts - auszugsweise Vervielfältigung ohne die schriftliche Zustimmung durch das Prüflabor nicht zulässig - Immissionstechnische Untersuchung Nr. 7477/16-1g vom Seite 24 von 32

25 4. Immissionen und Beurteilung Unter Berücksichtigung der o.a. Randbedingungen wurde eine Ermittlung der zu erwartenden Beurteilungspegel durch den geplanten Betrieb vorgenommen. Hierbei wurde die Immissionsschutz-Software Cadna/A, Version 219, verwendet. Die berechneten Beurteilungspegel sind der Anlage 2.5 zu entnehmen. Aus Gründen des Umfangs wurde die eigentliche Berechnung dieser Untersuchung nicht beigefügt, kann jedoch bei Bedarf nachgereicht werden. Nachfolgend werden die ermittelten Beurteilungspegel tabellarisch dargestellt, den zulässigen Immissionsrichtwerten gegenübergestellt und beurteilt: Immissionsort ermittelter Beurteilungspegel [db(a)] Immissionsrichtwert gem. TA-Lärm [db(a)] Beurteilung Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht IO eingeh. eingeh. IO eingeh. eingeh. IO 3 EG eingeh. eingeh. IO 3 1.OG eingeh. eingeh. IO 3 2.OG eingeh. eingeh. IO 3 3.OG eingeh. eingeh. IO 4 2.OG eingeh. eingeh. IO 4 3.OG eingeh. eingeh. IO 4 4.OG eingeh. eingeh. IO 4 5.OG eingeh. eingeh. IO 4 6.OG eingeh. eingeh. IO 5 2.OG eingeh. eingeh. IO 5 3.OG eingeh. eingeh. IO 5 4.OG eingeh. eingeh. IO 5 5.OG eingeh. eingeh. IO eingeh. eingeh. Wie der o.a. Tabelle zu entnehmen ist, werden die zulässigen Immissionsrichtwerte an sämtlichen Immissionsorten sowohl tagsüber als auch nachts um mindestens 6 db unterschritten. Es ist somit sichergestellt, dass es durch die Anlagen auf dem Planungsgebiet auch unter Berücksichtigung der Vorbelastung nicht zu einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte in der Umgebung kommt. - auszugsweise Vervielfältigung ohne die schriftliche Zustimmung durch das Prüflabor nicht zulässig - Immissionstechnische Untersuchung Nr. 7477/16-1g vom Seite 25 von 32

26 V. VERKEHRLICHE AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG AUF DIE UMGEBUNG Im Zuge des Bebauungsplan-Verfahrens ist zu untersuchen, ob es aufgrund von Reflexionen an den Fassaden einer möglichen Bebauung zu einer Erhöhung des Beurteilungspegels an den bestehenden Gebäuden außerhalb des Planungsgebiets kommt. Diesbezüglich ist festzustellen, dass gemäß Sonderuntersuchung des IB Lang + Burkhardt vom im Prognosenullfall (Baurecht gemäß genehmigtem Bestand) ein höheres Verkehrsaufkommen im Plangebiet vorliegt, als dieses unter Berücksichtigung der geplanten, neuen Nutzung (Variante 3) hervorgerufen wird. Somit ist davon auszugehen, dass sich die Verkehrslärm-Immissionen an den Gebäuden in der Umgebung gegenüber dem Prognose-Nullfall rechnerisch nicht erhöhen. Selbst bei einer im Bestand bereits vorhandenen Überschreitung der kritischen Sanierungsgrenzwerte der 16. BImSchV würde dies daher nicht zu einem immissionstechnischen Konflikt führen, da sich die Verkehrslärm-Immissionen in Folge der Realisierung des Bebauungsplans Nr. 49d/17 gegenüber dem Prognose-Nullfall nicht erhöhen. - auszugsweise Vervielfältigung ohne die schriftliche Zustimmung durch das Prüflabor nicht zulässig - Immissionstechnische Untersuchung Nr. 7477/16-1g vom Seite 26 von 32

27 VI. VORSCHLÄGE FÜR DIE BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN 1. Verkehrslärm Das Planungsgebiet ist durch den Straßenverkehr der Münchner Straße und des Föhringer Rings erhöhten Verkehrslärm-Immissionen, insbesondere aus westlicher und nördlicher Richtung, ausgesetzt. Es wurde daher eine Untersuchung der Schallausbreitung, die von außen auf das Planungsgebiet einwirkt, durchgeführt. Das Ergebnis der durchgeführten Untersuchung kann wie folgt zusammengefasst werden: BT A, Büro-/Verwaltungs-/Dienstleistungsnutzung: Infolge des Verkehrslärms werden die Orientierungswerte der DIN 185 von 65/55 db(a) für Gewerbegebiet tagsüber um bis zu 5 db(a), nachts um bis zu 1 db(a) überschritten. Die als Abwägungsobergrenze herangezogenen Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV von 69/59 db(a) werden tagsüber um bis zu 1 db(a) überschritten, im Nachtzeitraum um bis zu 6 db(a) überschritten. Aufgrund der vorgesehenen Nutzung des Bauteils A als Büro-/Verwaltungs- /Dienstleistungsgebäude ist die formale Überschreitung der Orientierungswerte im Nachtzeitraum von untergeordneter Bedeutung. BT B+C, gewerblicher Beherbergungsbetrieb: An den Fassaden des Bauvorhabens, die dem Straßenverkehrslärm zugewandt sind, werden die Orientierungswerte der DIN 185 von 65/55 db(a) für Verkehrslärm in Gewerbegebieten tagsüber um bis zu 2 db(a), nachts um bis zu 7 db(a) überschritten. Die als Abwägungsobergrenze herangezogenen Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV von 69/59 db(a) für Gewerbegebiete werden tagsüber eingehalten, im Nachtzeitraum um bis zu 3 db(a) überschritten. Bei einer Beurteilung als Mischgebiet werden die Orientierungswerte der DIN 185 von 6/5 db(a) für Verkehrslärm tagsüber um 7 db(a), nachts um bis zu 12 db(a) überschritten. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV von 64/ db(a) werden in diesem Fall tagsüber um 3 db(a), nachts um bis zu 8 db(a) überschritten. Es sind daher passive Schallschutzmaßnahmen zu ergreifen, um in allen Gebäuden ausreichend niedrige Innenpegel in den Aufenthalts- und Arbeitsräumen zu gewährleisten. Diese sind anhand der Anforderungen an die resultierenden Schalldämm- Maße gemäß aktueller Fassung der DIN 419 Schallschutz im Hochbau festzulegen. Unter Berücksichtigung der geplanten Bebauung wurde überprüft, inwieweit die Anforderungen der bauaufsichtlich eingeführten DIN 419-1, Ausgabestand 216-7, in Verbindung mit dem Entwurf zur Änderung E DIN 419-1/A1:217-1, eingehalten werden können. - auszugsweise Vervielfältigung ohne die schriftliche Zustimmung durch das Prüflabor nicht zulässig - Immissionstechnische Untersuchung Nr. 7477/16-1g vom Seite 27 von 32

28 Wie die Untersuchungen ergeben haben, führt die Anwendung der DIN 419-1, Stand zu zwar teils hohen, grundsätzlich jedoch technisch realisierbaren Anforderungen an das bewertete Schalldämm-Maß der Außenbauteile sowie der Erfordernis von schalldämmenden Lüftungseinrichtungen, so dass die geplante Nutzung grundsätzlich vor dem Hintergrund der vorliegenden Außenlärmsituation als möglich zu beurteilen ist. Die o.a. Ausführungen gelten unter Berücksichtigung der Verkehrsdaten für den Föhringer Ring, der Stellungnahme von Prof. Dr.-Ing. Harald Kurzak vom zu entnehmen sind. Diese weist eine prognostizierte Verkehrsmenge von 8. Kfz/24 h für den Föhringer Ring westlich der Münchner Straße und 64. Kfz/24 h für den Föhringer Ring östlich der Münchner Straße aus. Demgegenüber wird im Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung des Föhringer Rings von bis zu 85. Kfz/24 h für beide Abschnitte (westlich und östlich der Münchner Straße) ausgegangen. Gegenüber der im vorliegenden Gutachten zu Grunde gelegten Verkehrsmenge (s.o.) bedeutet dies einen um ca. 1-2 db(a) höheren Beurteilungspegel durch Verkehrslärm. Für die Münchner Straße und die Feringastraße ist gemäß o.a. Stellungnahme von Prof. Dr.-Ing. Kurzak mit keiner nennenswerten Zunahme des Verkehrs gegenüber der untersuchten Situation zu rechnen. Wie die Betrachtung zeigt, ergibt sich lediglich in Teilbereichen der Fassaden, insbesondere im Bereich des Bauteils A, eine Erhöhung des Beurteilungspegels um max. 1 db. Die qualitative Beurteilung der Immissionen, die auf das Plangebiet einwirken, verändert sich hierdurch nicht. Bezogen auf den Prognose-Nullfall wird durch die vorgesehene Nutzung im Plangebiet (Prognose-Planfall) kein Mehrverkehr ausgelöst, da das vom Plangebiet ausgehende Verkehrsaufkommen selbst unter Berücksichitgung des hierfür ermittelten höchsten Verkehrsaufkommens niedriger liegt als im Prognose-Nullfall. Somit ist im Prognose-Planfall an den Immissionsorten in der Umgebung mit keiner Erhöhung der Verkehrslärm-Beurteilungspegel gegenüber dem Prognose-Nullfall zu rechnen. 2. Sportanlagenlärm Westlich der Münchner Straße befindet sich eine Sportanlage, die im Bestand Öffnungszeiten von 6.3 bis 23. Uhr hat. Dabei handelt es sich zum einen um Tennisund Padel -Plätze im Freien, zum anderen um Angebote innerhalb der Gebäude wie Fitness und Soccer. Bei den Lärmemittenten, die im kritischen Nachtzeitraum relevant sind, handelt es sich um Tennis- und Padel -Plätze, die an einzelnen Tagen bis 23. Uhr zur Verfügung stehen sowie um die zugehörigen Parkplätze. Hinsichtlich des Sportanlagenlärms wurde festgestellt, dass unter Berücksichtigung des gegebenen Betriebs der Sportanlage von einer Einhaltung der - auszugsweise Vervielfältigung ohne die schriftliche Zustimmung durch das Prüflabor nicht zulässig - Immissionstechnische Untersuchung Nr. 7477/16-1g vom Seite 28 von 32

29 Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV von 65/6 db(a) für Gewerbegebiet tagsüber außerhalb/innerhalb der Ruhezeiten am Bauteil A (Büro-/Verwaltungs-/Dienstleistungsgebäude) auszugehen ist. Für die Bauteile B und C (gewerblicher Beherbergungsbetrieb) wurde tagsüber eine Einhaltung der Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV für Gewerbegebiet, nachts eine Überschreitung des Immissionsrichtwerts um bis zu 2 db(a) festgestellt. Werden die Bauteile B und C als Mischgebiet beurteilt, ergibt sich für den Tagzeitraum eine Einhaltung der Immissionsrichtwerte, für den Nachtzeitraum eine Überschreitung um bis zu 7 db(a). Es wird daher festgesetzt, dass schutzwürdige Aufenthaltsräume im Sinne der DIN 419 keine öffenbaren Fenster an den betreffenden Fassaden, an denen rechnerisch eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte für Mischgebiet vorliegt, aufweisen dürfen. Die erforderliche Belüftung der Räume an diesen Fassaden ist durch eine fensterunabhängige Belüftung, z.b. mit schallgedämmten Lüftungseinrichtungen o- der durch eine mechanische Zu- und Abluftanlage, zu realisieren. 3. Gewerbelärm Im Umfeld des Planungsgebiets befinden sich bestehende gewerbliche Nutzungen, deren Einwirkungen auf das Planungsgebiet zu überprüfen und nach TA-Lärm zu beurteilen sind. Hierbei handelt es sich zum einen um den Bau- und Gartenmarkt östlich des Planungsgebiets (Fa. Hagebau). Die Immissionen durch den bestehenden Betrieb wurden entsprechend dem vorliegenden Lärmgutachten berücksichtigt, wobei für eventuelle Erweiterungen ein Zuschlag von 3 db angesetzt wurde. Darüber hinaus befindet sich östlich und südlich des Planungsgebiets ein bestehendes Gewerbegebiet mit gewerbegebietsüblichen Nutzungen (Bürogebäude, Einzelhandel, Hotel u.ä.). Gemäß dem bisher gültigen Bebauungsplan Nr. 49/87 war das Bebauungsplanuntersuchungsgebiet als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen. Hinsichtlich des Anlagenlärms der umgebenden Gewerbeflächen, der an den Bauteilen A-C zulässig war, galten gem. TA-Lärm die Immissionsrichtwerte von 65 db(a) tags und 5 db(a) nachts. Es wurde festgestellt, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte der TA-Lärm von 65/5 db(a) nachts für Anlagenlärm in Gewerbegebieten an den Fassaden der Gebäude im Planungsgebiet eingehalten werden. Dies gilt sowohl für die Immissionen, die von der Nutzung des unmittelbar benachbarten Baumarkts im Osten ausgehen, als auch unter Berücksichtigung der Vorbelastung durch die übrigen gewerblichen Nutzungen im Umfeld des Bebauungsplans. - auszugsweise Vervielfältigung ohne die schriftliche Zustimmung durch das Prüflabor nicht zulässig - Immissionstechnische Untersuchung Nr. 7477/16-1g vom Seite 29 von 32

30 Werden die Bauteile B und C als Mischgebiet beurteilt, ergibt sich für den Tagzeitraum eine Überschreitung des Immissionsrichtwerts um bis zu 2 db(a), im Nachtzeitraum eine Einhaltung des Immissionsrichtwerts. Es werden daher zum Schutz gegen Gewerbelärm Maßnahmen zum Schutz vor Anlagenlärm aus östlicher Richtung festgesetzt. Diese bestehen im Ausschluss von maßgeblichen Immissionsorten im Sinne der TA-Lärm an den Fassaden, an denen eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte für Mischgebiete vorliegt. Im Rahmen der Untersuchung wurden darüber hinaus die Immissionen in der Umgebung überprüft, die sich unter Berücksichtigung der geplanten gewerblichen Nutzung auf dem B-Plangebiet an den benachbarten Gebäuden außerhalb des Plangebiets ergeben. Hierbei wurde von der gemäß Durchführungsvertrag vorgesehenen Nutzung ausgegangen, die für das Bauteil A eine Büro-/Verwaltungs-/Dienstleistungsnutzung und für die Bauteile B und C einen gewerblichen Beherbergungsbetrieb vorsieht. Hierbei wurde festgestellt, dass insbesondere folgende Schallschutzmaßnahmen erforderlich sind, um sicherzustellen, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte gemäß TA-Lärm unter Berücksichtigung einer eventuellen Gewerbelärm-Vorbelastung eingehalten werden: Beschränkung des Schallleistungspegels der haustechnischen Anlagen auf dem Dach der Gebäude Beschränkung der oberirdischen Anlieferungen, sowie weiterer, vergleichbarer Emissionen auf den Tagzeitraum ( Uhr) keine An- und Abfahrten von Bussen im Nachtzeitraum ( Uhr) Begrenzung der Anlieferungen in der Gemeinschaftstiefgarage im Nachtzeitraum auf max. 1 Anl./h schallabsorbierende Ausführung der Zufahrt zur Gemeinschaftstiefgarage im Rampenbereich Maßgeblich ist stets die TA-Lärm als die gegenüber der DIN 185 strengere Vorschrift. Insoweit ist vorliegend ein ausreichender Schutz gegenüber den umliegenden maßgeblichen Immissionsorten gegeben, wenn der Betrieb der gesamten Anlage unter Berücksichtigung der Gewerbelärmvorbelastung die zulässigen Immissionsrichtwerte der TA-Lärm um 6 db unterschreitet. Wird deshalb durch ein schalltechnisches Gutachten nachgewiesen, dass unter Berücksichtigung der Vorbelastung der jeweilige Betrieb geeignet ist, diese Vorgaben einzuhalten, kann von den o.a. Einschränkungen abgewichen werden. Die vorstehenden Ausführungen zur konkreten Nachweisbarkeit der Einhaltung der zulässigen Immissionsrichtwerte der TA-Lärm unter Berücksichtigung der Vorbelastung gelten auch dann, wenn das Vorhaben durch Änderung des Durchführungsvertrags geändert wird. - auszugsweise Vervielfältigung ohne die schriftliche Zustimmung durch das Prüflabor nicht zulässig - Immissionstechnische Untersuchung Nr. 7477/16-1g vom Seite 3 von 32

31 VII. VORSCHLAG FÜR TEXTLICHE FESTSETZUNGEN IM BEBAUUNGSPLAN 1. Bei der Errichtung und Änderung von Gebäuden mit schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen sind technische Vorkehrungen nach DIN 419 Schallschutz im Hochbau in der aktuell gültigen Fassung vorzusehen. 2. Zum Schutz vor Gewerbe- und Sportanlagenlärm sind die schutzbedürftigen Aufenthaltsräume im Sinne der DIN 419 im Bereich gewerblicher Beherbergungsbetrieb (Bauteile B und C) an allen nach außen orientierten Fassaden (d.h. zur Umgebung hin; die zum Innenhof orientierten Fassaden sind von dieser Festsetzung nicht betroffen) mit nicht öffenbaren Fenstern bzw. mit Fenstern, die nur zu Reinigungszwecken geöffnet werden dürfen, auszuführen. 3. Für schutzbedürftige Aufenthaltsräume im Sinne der DIN 419 an allen außen orientierten Fassaden (d.h. zur Umgebung hin; die zum Innenhof orientierten Fassaden sind von dieser Festsetzung nicht betroffen) im Bereich gewerblicher Beherbergungsbetrieb (Bauteile B und C) ist eine fensterunabhängige Belüftung erforderlich. Werden hierfür schallgedämmte Lüftungseinrichtungen wie z.b. Außenwanddurchlässe eingesetzt, müssen diese so dimensioniert sein, dass die Anforderungen gemäß DIN 419 an das Schalldämm-Maß der Außenbauteile (Außenwand incl. Fenster usw.) unter Berücksichtigung der zusätzlichen Schallübertragung über diese Bauteile eingehalten wird. 4. Die Einfahrt zur Gemeinschaftstiefgarage ist einzuhausen und im Bereich der Rampe schalllabsorbierend auszubilden (Decke und mindestens eine Seitenwand). Der Schallabsorptionsgrad der absorbierenden Flächen muss dabei mindestens α =,5 bei der Frequenz von 5 Hz betragen 5. Von den haustechnischen Anlagen auf dem Dach der Gebäude dürfen folgende Schallleistungspegel in der Summe pro Gebäude nicht überschritten werden: Bauteil A: Tag Lw = 9 db(a) Nacht Lw = 75 db(a) Bauteil B: Tag Lw = 9 db(a) Nacht Lw = 75 db(a) Bauteil C: Tag Lw = 9 db(a) Nacht Lw = 75 db(a) Ton- und impulshaltige Geräusche sind im Bereich der haustechnischen Anlagen nicht zulässig. - auszugsweise Vervielfältigung ohne die schriftliche Zustimmung durch das Prüflabor nicht zulässig - Immissionstechnische Untersuchung Nr. 7477/16-1g vom Seite 31 von 32

32 6. Oberirdische Anlieferungen sind nur während des Tagzeitraums ( Uhr) zulässig. 7. Die An- und Abfahrt von Bussen im Nachtzeitraum ( Uhr) ist nicht zulässig. 8. Die Ziffern 4-7 zielen auf die Einhaltung der Anforderungen der TA-Lärm ab. Abweichungen hiervon sind möglich, wenn durch ein sachverständiges Gutachten nachgewiesen wird, dass durch den Betrieb der gesamten Anlage die zulässigen Immissionsrichtwerte an den maßgeblichen Immissionsorten um mindestens 6 db(a) unterschritten werden. Leiter des Prüflabors Bericht geprüft Dipl.-Ing. (FH) A. Blickhan Dipl. Met. C. Ferrari Zert. Sachverstädiger für Schallschutz und Akustik - auszugsweise Vervielfältigung ohne die schriftliche Zustimmung durch das Prüflabor nicht zulässig - Immissionstechnische Untersuchung Nr. 7477/16-1g vom Seite 32 von 32

33 Lagepläne Anlage 1

34 Entwurf Bebauungsplan Nr. 49d/17 Stand Anlage

35 maßgebliche Immissionsorte Gewerbelärm Anlage 1.2 A B C IO 1 IO 2 IO 3 IO 4 IO 5 IO

36 Anlage 2.1a Immissionsberechnung Verkehrslärm Prognose-Planfall

37 ermittelte Beurteilungspegel Tag ( Uhr) Anlage 2.1a Seite A B C <= <... <= 5 5 <... <= <... <= <... <= <... <= 7 7 <

38 ermittelte Beurteilungspegel Nacht ( Uhr) Anlage 2.1a Seite A B C <= <... <= 5 5 <... <= <... <= <... <= <... <= 7 7 <

39 Anlage 2.1b Immissionsberechnung Verkehrslärm Prognose-Nullfall

40 ermittelte Beurteilungspegel Tag ( Uhr) Anlage 2.1b Seite A B C <= <... <= 5 5 <... <= <... <= <... <= <... <= 7 7 <

41 ermittelte Beurteilungspegel Nacht ( Uhr) Anlage 2.1b Seite A B C <= <... <= 5 5 <... <= <... <= <... <= <... <= 7 7 <

42 Anlage 2.2 Immissionsberechnung Sportanlagenlärm

43 ermittelte Beurteilungspegel Sportanlagenlärm Tag [außerhalb der Ruhezeiten] Anlage 2.2 Seite A B C > 35. db > 4. db > 45. db > 5. db > 55. db > 6. db > 65. db > 7. db

44 ermittelte Beurteilungspegel Sportanlagenlärm Tag [innerhalb der Ruhezeiten] Anlage 2.2 Seite A B C > 35. db > 4. db > 45. db > 5. db > 55. db > 6. db > 65. db > 7. db

45 ermittelte Beurteilungspegel Sportanlagenlärm Nacht Anlage 2.2 Seite A B C > 35. db > 4. db > 45. db > 5. db > 55. db > 6. db > 65. db > 7. db

46 Anlage 2.3 Immissionsberechnung Gewerbelärm, der aufs Planungsgebiet einwirkt; Bau- und Gartenmarkt

47

48

49 Anlage 2.4 Immissionsberechnung Gewerbelärm, der aufs Planungsgebiet einwirkt; übrige Gewerbegebiete (außer Hagebau)

50 Vorbelastung durch Gewerbelärm Gewerbegebiete außer Hagebau Tag ( Uhr) Anlage 2.4 Seite A B C > -99. db > 35. db > 4. db > 45. db > 5. db > 55. db > 6. db > 65. db > 7. db > 75. db > 8. db > 85. db

51 Vorbelastung durch Gewerbelärm Gewerbegebiete außer Hagebau Nacht ( Uhr) Anlage 2.4 Seite A B C > -99. db > 35. db > 4. db > 45. db > 5. db > 55. db > 6. db > 65. db > 7. db > 75. db > 8. db > 85. db

52 Anlage 2.5 Immissionsberechnung Gewerbelärm, der vom Planungsgebiet ausgeht

53 Bezeichnung M. ID Pegel Lr Richtwert Nutzungsart Höhe Koordinaten Tag Nacht Tag Nacht Gebiet Auto Lärmart X Y Z (dba) (dba) (dba) (dba) (m) (m) (m) (m) IO MI Industrie 4. r IO WA Industrie 4. r IO 3 EG GE Industrie 2. r IO 3 1.OG GE Industrie 5. r IO 3 2.OG GE Industrie 8. r IO 3 3.OG GE Industrie 11. r IO 4 2.OG GE Industrie 8. r IO 4 3.OG GE Industrie 11. r IO 4 4.OG GE Industrie 14. r IO 4 5.OG GE Industrie 17. r IO 4 6.OG GE Industrie 2. r IO 5 2.OG GE Industrie 8. r IO 5 3.OG GE Industrie 11. r IO 5 4.OG GE Industrie 14. r IO 5 5.OG GE Industrie 17. r IO MI Industrie 4. r

54 Bereiche mit Anforderungen an den Schallschutz der Außenbauteile Anlage 3

55 Bereiche mit Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile nach DIN 419 Bauteil A Aufenthaltsräume mit reiner Tagnutzung Beurteilung BT A als Gewerbegebiet (GE) Anlage A B C Lr,Tag > 65 db(a)

56 Bereiche mit Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile nach DIN 419 Bauteile B+C Schlafräume mit Nachtnutzung Beurteilung BT B+C als Gewerbegebiet (GE) Anlage A 7 1 B C Lr,Nacht > 55 db(a)

57 Bereiche mit Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile nach DIN 419 Bauteile B+C Schlafräume mit Nachtnutzung Beurteilung BT B+C als Mischgebiet (MI) Anlage A 7 1 B C Lr,Nacht > 5 db(a)

58 Anlage 4.1 Emissionsdaten Straßen

59 PMI GmbH Anlage 4.1 Ingenieurgesellschaft für Technische Akustik, Schall- und Wärmeschutz Seite 1 Berechnung des Emissionspegels L m,e von Straßen nach RLS-9 BV: B-Plan Nr. 49d/17 Oktavian Ort: Unterföhring Strasse: Föhringer Ring (W) Komm. Nr.: 7477/16 westlich der Münchner Straße Prognosenullfall Straßengattung nach Tab.3 RLS 9 Straßenoberfläche nach Tab.4 RLS 9 Bundesstraßen nicht geriffelte Gußasphalte, Asphaltbetone oder Splittmastixasphalte Steigung bzw. Gefälle in % [%] zulässige Geschwindigkeit Lkw [km/h] 6 [km/h] zulässige Geschwindigkeit Pkw [km/h] 6 [km/h] DTV Prognose für das Jahr [Kfz/24h] Lkw Prognose für das Jahr [Kfz/24h] Lkw Anteil p in % 5,85 [%] tags nachts Multiplikator für Straßengattung,6,11 maßgebende Verkehrsstärke M in Kfz/h 88 Lkw in Lkw/h Lkw Anteil p in % 5,4 1,8 L (25) m = 37,3+1lg ( M ( 1+,82 x p )) 75,7 69,5 L PKW = 27,7+1lg (1 + (,2 * V PKW )³) 32,1 32,1 L LKW = 23,1 +12,5lg * (V LKW ) 45,3 45,3 Korrektur für Straßenoberfläche in db (D StrO ),, Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db (D V ) -3,6-3, Zuschlag für Steigungen und Gefälle in db (D Stg ),, Emissionspegel L m,e in db(a) 72,1 66,5

60 PMI GmbH Anlage 4.1 Ingenieurgesellschaft für Technische Akustik, Schall- und Wärmeschutz Seite 2 Berechnung des Emissionspegels L m,e von Straßen nach RLS-9 BV: B-Plan Nr. 49d/17 Oktavian Ort: Unterföhring Strasse: Föhringer Ring (O) Komm. Nr.: 7477/16 östlich der Münchner Straße Prognosenullfall Straßengattung nach Tab.3 RLS 9 Straßenoberfläche nach Tab.4 RLS 9 Bundesstraßen nicht geriffelte Gußasphalte, Asphaltbetone oder Splittmastixasphalte Steigung bzw. Gefälle in % [%] zulässige Geschwindigkeit Lkw [km/h] 6 [km/h] zulässige Geschwindigkeit Pkw [km/h] 6 [km/h] DTV Prognose für das Jahr [Kfz/24h] Lkw Prognose für das Jahr [Kfz/24h] Lkw Anteil p in % 6,5 [%] tags nachts Multiplikator für Straßengattung,6,11 maßgebende Verkehrsstärke M in Kfz/h Lkw in Lkw/h Lkw Anteil p in % 5,6 11,2 L (25) m = 37,3+1lg ( M ( 1+,82 x p )) 74,8 68,6 L PKW = 27,7+1lg (1 + (,2 * V PKW )³) 32,1 32,1 L LKW = 23,1 +12,5lg * (V LKW ) 45,3 45,3 Korrektur für Straßenoberfläche in db (D StrO ),, Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db (D V ) -3,6-2,9 Zuschlag für Steigungen und Gefälle in db (D Stg ),, Emissionspegel L m,e in db(a) 71,2 65,7

61 PMI GmbH Anlage 4.1 Ingenieurgesellschaft für Technische Akustik, Schall- und Wärmeschutz Seite 3 Berechnung des Emissionspegels L m,e von Straßen nach RLS-9 BV: B-Plan Nr. 49d/17 Oktavian Ort: Unterföhring Strasse: Münchner Str. (N) Komm. Nr.: 7477/16 nördlich des Föhringer Rings Prognosenullfall Straßengattung nach Tab.3 RLS 9 Straßenoberfläche nach Tab.4 RLS 9 Bundesstraßen nicht geriffelte Gußasphalte, Asphaltbetone oder Splittmastixasphalte Steigung bzw. Gefälle in % [%] zulässige Geschwindigkeit Lkw [km/h] 5 [km/h] zulässige Geschwindigkeit Pkw [km/h] 5 [km/h] durchschnittliche Verkehrsstärke 213 in KFZ/24h täglich 27. [Kfz/24h] durchschnittliche Lkw-Stärke 213 in Lkw/24h täglich 1. [Kfz/24h] Prognosezuschlag für des Jahr 23 18,4 [%] DTV Prognose für das Jahr [Kfz/24h] Lkw Prognose für das Jahr [Kfz/24h] Lkw Anteil p in % 3,7 [%] tags nachts Multiplikator für Straßengattung,6,11 maßgebende Verkehrsstärke M in Kfz/h Lkw in Lkw/h Lkw Anteil p in % 3,4 6,8 L (25) m = 37,3+1lg ( M ( 1+,82 x p )) 71,2 64,7 L PKW = 27,7+1lg (1 + (,2 * V PKW )³) 3,7 3,7 L LKW = 23,1 +12,5lg * (V LKW ) 44,3 44,3 Korrektur für Straßenoberfläche in db (D StrO ),, Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db (D V ) -5,2-4,5 Zuschlag für Steigungen und Gefälle in db (D Stg ),, Emissionspegel L m,e in db(a) 66, 6,2

62 PMI GmbH Anlage 4.1 Ingenieurgesellschaft für Technische Akustik, Schall- und Wärmeschutz Seite 4 Berechnung des Emissionspegels L m,e von Straßen nach RLS-9 BV: B-Plan Nr. 49d/17 Oktavian Ort: Unterföhring Strasse: Münchner Str. (M) Komm. Nr.: 7477/16 zw. Föhringer Ring u. Feringastr. Prognosenullfall Straßengattung nach Tab.3 RLS 9 Straßenoberfläche nach Tab.4 RLS 9 Bundesstraßen nicht geriffelte Gußasphalte, Asphaltbetone oder Splittmastixasphalte Steigung bzw. Gefälle in % [%] zulässige Geschwindigkeit Lkw [km/h] 5 [km/h] zulässige Geschwindigkeit Pkw [km/h] 5 [km/h] DTV Prognose für das Jahr [Kfz/24h] Lkw Prognose für das Jahr [Kfz/24h] Lkw Anteil p in % 3, [%] tags nachts Multiplikator für Straßengattung,6,11 maßgebende Verkehrsstärke M in Kfz/h Lkw in Lkw/h Lkw Anteil p in % 3,2 6,4 L (25) m = 37,3+1lg ( M ( 1+,82 x p )) 7,6 64,1 L PKW = 27,7+1lg (1 + (,2 * V PKW )³) 3,7 3,7 L LKW = 23,1 +12,5lg * (V LKW ) 44,3 44,3 Korrektur für Straßenoberfläche in db (D StrO ),, Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db (D V ) -5,3-4,6 Zuschlag für Steigungen und Gefälle in db (D Stg ),, Emissionspegel L m,e in db(a) 65,3 59,4

63 PMI GmbH Anlage 4.1 Ingenieurgesellschaft für Technische Akustik, Schall- und Wärmeschutz Seite 5 Berechnung des Emissionspegels L m,e von Straßen nach RLS-9 BV: B-Plan Nr. 49d/17 Oktavian Ort: Unterföhring Strasse: Münchner Str. (S) Komm. Nr.: 7477/16 südlich der Feringastraße Prognosenullfall Straßengattung nach Tab.3 RLS 9 Straßenoberfläche nach Tab.4 RLS 9 Bundesstraßen nicht geriffelte Gußasphalte, Asphaltbetone oder Splittmastixasphalte Steigung bzw. Gefälle in % [%] zulässige Geschwindigkeit Lkw [km/h] 5 [km/h] zulässige Geschwindigkeit Pkw [km/h] 5 [km/h] DTV Prognose für das Jahr [Kfz/24h] Lkw Prognose für das Jahr [Kfz/24h] Lkw Anteil p in % 3, [%] tags nachts Multiplikator für Straßengattung,6,11 maßgebende Verkehrsstärke M in Kfz/h Lkw in Lkw/h Lkw Anteil p in % 3,2 6,4 L (25) m = 37,3+1lg ( M ( 1+,82 x p )) 69,6 63,1 L PKW = 27,7+1lg (1 + (,2 * V PKW )³) 3,7 3,7 L LKW = 23,1 +12,5lg * (V LKW ) 44,3 44,3 Korrektur für Straßenoberfläche in db (D StrO ),, Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db (D V ) -5,3-4,6 Zuschlag für Steigungen und Gefälle in db (D Stg ),, Emissionspegel L m,e in db(a) 64,3 58,5

64 PMI GmbH Anlage 4.1 Ingenieurgesellschaft für Technische Akustik, Schall- und Wärmeschutz Seite 6 Berechnung des Emissionspegels L m,e von Straßen nach RLS-9 BV: B-Plan Nr. 49d/17 Oktavian Ort: Unterföhring Strasse: Feringastr. Komm. Nr.: 7477/16 Prognosenullfall Straßengattung nach Tab.3 RLS 9 Straßenoberfläche nach Tab.4 RLS 9 Gemeindestraße nicht geriffelte Gußasphalte, Asphaltbetone oder Splittmastixasphalte Steigung bzw. Gefälle in % [%] zulässige Geschwindigkeit Lkw [km/h] 5 [km/h] zulässige Geschwindigkeit Pkw [km/h] 5 [km/h] DTV Prognose für das Jahr [Kfz/24h] Lkw Prognose für das Jahr 23 9 [Kfz/24h] Lkw Anteil p in % 3, [%] tags nachts Multiplikator für Straßengattung,6,11 maßgebende Verkehrsstärke M in Kfz/h Lkw in Lkw/h 98 5 Lkw Anteil p in % 3,1 1,9 L (25) m = 37,3+1lg ( M ( 1+,82 x p )) 68,2 6,5 L PKW = 27,7+1lg (1 + (,2 * V PKW )³) 3,7 3,7 L LKW = 23,1 +12,5lg * (V LKW ) 44,3 44,3 Korrektur für Straßenoberfläche in db (D StrO ),, Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db (D V ) -5,3-5,7 Zuschlag für Steigungen und Gefälle in db (D Stg ),, Emissionspegel L m,e in db(a) 62,9,7

65 PMI GmbH Anlage 4.1 Ingenieurgesellschaft für Technische Akustik, Schall- und Wärmeschutz Seite 7 Berechnung des Emissionspegels L m,e von Straßen nach RLS-9 BV: B-Plan Nr. 49d/17 Oktavian Ort: Unterföhring Strasse: Föhringer Ring (W) (2) Komm. Nr.: 7477/16 westlich der Münchner Straße Prognoseplanfall Straßengattung nach Tab.3 RLS 9 Straßenoberfläche nach Tab.4 RLS 9 Bundesstraßen nicht geriffelte Gußasphalte, Asphaltbetone oder Splittmastixasphalte Steigung bzw. Gefälle in % [%] zulässige Geschwindigkeit Lkw [km/h] 6 [km/h] zulässige Geschwindigkeit Pkw [km/h] 6 [km/h] DTV Prognose für das Jahr [Kfz/24h] Lkw Prognose für das Jahr [Kfz/24h] Lkw Anteil p in % 5,85 [%] tags nachts Multiplikator für Straßengattung,6,11 maßgebende Verkehrsstärke M in Kfz/h Lkw in Lkw/h Lkw Anteil p in % 5,4 1,8 L (25) m = 37,3+1lg ( M ( 1+,82 x p )) 75,7 69,5 L PKW = 27,7+1lg (1 + (,2 * V PKW )³) 32,1 32,1 L LKW = 23,1 +12,5lg * (V LKW ) 45,3 45,3 Korrektur für Straßenoberfläche in db (D StrO ),, Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db (D V ) -3,6-3, Zuschlag für Steigungen und Gefälle in db (D Stg ),, Emissionspegel L m,e in db(a) 72,1 66,6

66 PMI GmbH Anlage 4.1 Ingenieurgesellschaft für Technische Akustik, Schall- und Wärmeschutz Seite 8 Berechnung des Emissionspegels L m,e von Straßen nach RLS-9 BV: B-Plan Nr. 49d/17 Oktavian Ort: Unterföhring Strasse: Föhringer Ring (O) (2) Komm. Nr.: 7477/16 östlich der Münchner Straße Prognoseplanfall Straßengattung nach Tab.3 RLS 9 Straßenoberfläche nach Tab.4 RLS 9 Bundesstraßen nicht geriffelte Gußasphalte, Asphaltbetone oder Splittmastixasphalte Steigung bzw. Gefälle in % [%] zulässige Geschwindigkeit Lkw [km/h] 6 [km/h] zulässige Geschwindigkeit Pkw [km/h] 6 [km/h] DTV Prognose für das Jahr [Kfz/24h] Lkw Prognose für das Jahr [Kfz/24h] Lkw Anteil p in % 6,5 [%] tags nachts Multiplikator für Straßengattung,6,11 maßgebende Verkehrsstärke M in Kfz/h Lkw in Lkw/h Lkw Anteil p in % 5,6 11,2 L (25) m = 37,3+1lg ( M ( 1+,82 x p )) 74,8 68,6 L PKW = 27,7+1lg (1 + (,2 * V PKW )³) 32,1 32,1 L LKW = 23,1 +12,5lg * (V LKW ) 45,3 45,3 Korrektur für Straßenoberfläche in db (D StrO ),, Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db (D V ) -3,6-2,9 Zuschlag für Steigungen und Gefälle in db (D Stg ),, Emissionspegel L m,e in db(a) 71,2 65,7

67 PMI GmbH Anlage 4.1 Ingenieurgesellschaft für Technische Akustik, Schall- und Wärmeschutz Seite 9 Berechnung des Emissionspegels L m,e von Straßen nach RLS-9 BV: B-Plan Nr. 49d/17 Oktavian Ort: Unterföhring Strasse: Münchner Str. (N) (2) Komm. Nr.: 7477/16 nördlich des Föhringer Rings Prognoseplanfall Straßengattung nach Tab.3 RLS 9 Straßenoberfläche nach Tab.4 RLS 9 Bundesstraßen nicht geriffelte Gußasphalte, Asphaltbetone oder Splittmastixasphalte Steigung bzw. Gefälle in % [%] zulässige Geschwindigkeit Lkw [km/h] 5 [km/h] zulässige Geschwindigkeit Pkw [km/h] 5 [km/h] DTV Prognose für das Jahr [Kfz/24h] Lkw Prognose für das Jahr [Kfz/24h] Lkw Anteil p in % 3,7 [%] tags nachts Multiplikator für Straßengattung,6,11 maßgebende Verkehrsstärke M in Kfz/h Lkw in Lkw/h Lkw Anteil p in % 3,4 6,8 L (25) m = 37,3+1lg ( M ( 1+,82 x p )) 71,2 64,7 L PKW = 27,7+1lg (1 + (,2 * V PKW )³) 3,7 3,7 L LKW = 23,1 +12,5lg * (V LKW ) 44,3 44,3 Korrektur für Straßenoberfläche in db (D StrO ),, Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db (D V ) -5,2-4,5 Zuschlag für Steigungen und Gefälle in db (D Stg ),, Emissionspegel L m,e in db(a) 66, 6,2

68 PMI GmbH Anlage 4.1 Ingenieurgesellschaft für Technische Akustik, Schall- und Wärmeschutz Seite 1 Berechnung des Emissionspegels L m,e von Straßen nach RLS-9 BV: B-Plan Nr. 49d/17 Oktavian Ort: Unterföhring Strasse: Münchner Str. (M) (2) Komm. Nr.: 7477/16 zw. Föhringer Ring u. Feringastr. Prognoseplanfall Straßengattung nach Tab.3 RLS 9 Straßenoberfläche nach Tab.4 RLS 9 Bundesstraßen nicht geriffelte Gußasphalte, Asphaltbetone oder Splittmastixasphalte Steigung bzw. Gefälle in % [%] zulässige Geschwindigkeit Lkw [km/h] 5 [km/h] zulässige Geschwindigkeit Pkw [km/h] 5 [km/h] DTV Prognose für das Jahr [Kfz/24h] Lkw Prognose für das Jahr [Kfz/24h] Lkw Anteil p in % 3, [%] tags nachts Multiplikator für Straßengattung,6,11 maßgebende Verkehrsstärke M in Kfz/h Lkw in Lkw/h Lkw Anteil p in % 3,2 6,4 L (25) m = 37,3+1lg ( M ( 1+,82 x p )) 7,8 64,2 L PKW = 27,7+1lg (1 + (,2 * V PKW )³) 3,7 3,7 L LKW = 23,1 +12,5lg * (V LKW ) 44,3 44,3 Korrektur für Straßenoberfläche in db (D StrO ),, Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db (D V ) -5,3-4,6 Zuschlag für Steigungen und Gefälle in db (D Stg ),, Emissionspegel L m,e in db(a) 65,5 59,6

69 PMI GmbH Anlage 4.1 Ingenieurgesellschaft für Technische Akustik, Schall- und Wärmeschutz Seite 11 Berechnung des Emissionspegels L m,e von Straßen nach RLS-9 BV: B-Plan Nr. 49d/17 Oktavian Ort: Unterföhring Strasse: Münchner Str. (S) (2) Komm. Nr.: 7477/16 südlich der Feringastraße Prognoseplanfall Straßengattung nach Tab.3 RLS 9 Straßenoberfläche nach Tab.4 RLS 9 Bundesstraßen nicht geriffelte Gußasphalte, Asphaltbetone oder Splittmastixasphalte Steigung bzw. Gefälle in % [%] zulässige Geschwindigkeit Lkw [km/h] 5 [km/h] zulässige Geschwindigkeit Pkw [km/h] 5 [km/h] DTV Prognose für das Jahr [Kfz/24h] Lkw Prognose für das Jahr [Kfz/24h] Lkw Anteil p in % 3, [%] tags nachts Multiplikator für Straßengattung,6,11 maßgebende Verkehrsstärke M in Kfz/h Lkw in Lkw/h Lkw Anteil p in % 3,2 6,4 L (25) m = 37,3+1lg ( M ( 1+,82 x p )) 69,7 63,2 L PKW = 27,7+1lg (1 + (,2 * V PKW )³) 3,7 3,7 L LKW = 23,1 +12,5lg * (V LKW ) 44,3 44,3 Korrektur für Straßenoberfläche in db (D StrO ),, Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db (D V ) -5,3-4,6 Zuschlag für Steigungen und Gefälle in db (D Stg ),, Emissionspegel L m,e in db(a) 64,4 58,6

70 PMI GmbH Anlage 4.1 Ingenieurgesellschaft für Technische Akustik, Schall- und Wärmeschutz Seite 12 Berechnung des Emissionspegels L m,e von Straßen nach RLS-9 BV: B-Plan Nr. 49d/17 Oktavian Ort: Unterföhring Strasse: Feringastr. (2) Komm. Nr.: 7477/16 Prognoseplanfall Straßengattung nach Tab.3 RLS 9 Straßenoberfläche nach Tab.4 RLS 9 Gemeindestraße nicht geriffelte Gußasphalte, Asphaltbetone oder Splittmastixasphalte Steigung bzw. Gefälle in % [%] zulässige Geschwindigkeit Lkw [km/h] 5 [km/h] zulässige Geschwindigkeit Pkw [km/h] 5 [km/h] DTV Prognose für das Jahr [Kfz/24h] Lkw Prognose für das Jahr [Kfz/24h] Lkw Anteil p in % 3, [%] tags nachts Multiplikator für Straßengattung,6,11 maßgebende Verkehrsstärke M in Kfz/h Lkw in Lkw/h 17 6 Lkw Anteil p in % 3,1 1,9 L (25) m = 37,3+1lg ( M ( 1+,82 x p )) 68,6 6,8 L PKW = 27,7+1lg (1 + (,2 * V PKW )³) 3,7 3,7 L LKW = 23,1 +12,5lg * (V LKW ) 44,3 44,3 Korrektur für Straßenoberfläche in db (D StrO ),, Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db (D V ) -5,3-5,7 Zuschlag für Steigungen und Gefälle in db (D Stg ),, Emissionspegel L m,e in db(a) 63,3 55,1

71 PMI GmbH Anlage 4.1 Ingenieurgesellschaft für Technische Akustik, Schall- und Wärmeschutz Seite 13 Berechnung des Emissionspegels L m,e von Straßen nach RLS-9 BV: B-Plan Nr. 49d/17 Oktavian Ort: Unterföhring Strasse: Föhringer Ring (W) (3) Komm. Nr.: 7477/16 beidseitig der Münchner Straße gem. Planfeststellungsbeschluss Straßengattung nach Tab.3 RLS 9 Straßenoberfläche nach Tab.4 RLS 9 Bundesstraßen nicht geriffelte Gußasphalte, Asphaltbetone oder Splittmastixasphalte Steigung bzw. Gefälle in % [%] zulässige Geschwindigkeit Lkw [km/h] 6 [km/h] zulässige Geschwindigkeit Pkw [km/h] 6 [km/h] DTV Prognose für das Jahr [Kfz/24h] Lkw Prognose für das Jahr [Kfz/24h] Lkw Anteil p in % 5,85 [%] tags nachts Multiplikator für Straßengattung,6,11 maßgebende Verkehrsstärke M in Kfz/h Lkw in Lkw/h Lkw Anteil p in % 5,4 1,8 L (25) m = 37,3+1lg ( M ( 1+,82 x p )) 76, 69,8 L PKW = 27,7+1lg (1 + (,2 * V PKW )³) 32,1 32,1 L LKW = 23,1 +12,5lg * (V LKW ) 45,3 45,3 Korrektur für Straßenoberfläche in db (D StrO ),, Korrektur für zulässige Höchstgeschwindigkeit in db (D V ) -3,6-3, Zuschlag für Steigungen und Gefälle in db (D Stg ),, Emissionspegel L m,e in db(a) 72,3 66,8

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