Stadt Lingen (Ems), OT Clusorth-Bramhar B-Plan Nr. 10 Gewerbegebiet an der B 213

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1 Stadt Lingen (Ems), OT Clusorth-Bramhar B-Plan Nr. 10 Gewerbegebiet an der B 213 Fachbeitrag Artenschutz Fledermäuse Im Auftrag der Stadt Lingen - Fachdienst Stadtplanung - Dense & Lorenz Büro für angewandte Ökologie und Landschaftsplanung Herrenteichsstraße Osnabrück fon 0541 / fax 0541 / mail@dense-lorenz.de

2 Auftraggeber: Stadt Lingen Fachdienst Stadtplanung Elisabethstraße Lingen Auftragnehmer: Dense & Lorenz GbR Büro für angewandte Ökologie und Landschaftsplanung Herrenteichsstraße Osnabrück Bearbeitung: Dipl.-Biol. Regina Klüppel Dipl.-Biol. Carsten Dense Projekt-Nr Kartengrundlage: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung, 2017 Osnabrück, Carsten Dense (Dipl.-Biol.)

3 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass und Aufgabenstellung Untersuchungsgebiet Erfassungsmethoden Kartierung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten Kartierung der Fledermäuse mittels Ultraschalldetektor und Sichtbeobachtung Horchkisten Fang mit Netzen Ergebnisse Kartierung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten an Gebäuden und Bäumen Detektor und Sichtbeobachtung Horchkisten Fang mit Netzen Gesamtartenspektrum und Gesamtbewertung Auswirkungsprognose, artenschutzrechtliche Einschätzung Vorbemerkung Auswirkungsprognose und artenschutzrechtliche Einschätzung Zusammenfassung Literatur...26 Anhang Karte 1: Methodik Karte 2: Ergebnisse Tabellenverzeichnis Tab. 1: Untersuchungstermine und Witterungsbedingungen 4 Tab. 2: Anzahl insgesamt registrierter Rufsequenzen je Art, Untersuchungsnacht und Horchkistenstandort. 12 Tab. 3: Detaillierte Ergebnisse des Fanges...14 Tab. 4: Liste der nachgewiesenen Fledermausarten mit Gefährdungskategorien. 16 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Abgrenzung des Untersuchungsgebietes... 3 Abb. 2: Eiche mit Ausfaulung, Ostgrenze Plangebiet.8 Abb. 3: Pilzbefall und Spechthöhlen einer randständigen Hofeiche, Gelände Hof Moß.. 9 Abb. 4: Übersicht über die fledermausrelevanten Strukturen im UG, Blick von Süden..19 Dense & Lorenz GbR, Osnabrück

4 1 Anlass und Aufgabenstellung Die Stadt Lingen plant im Ortsteil Clusorth-Bramhar die Aufstellung des B-Plans Nr. 10 Gewerbegebiet an der B 213. Bei dem Vorhaben sind die artenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) insbesondere zu den streng geschützten Arten zu beachten. Sämtliche Fledermausarten sind in den Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgenommen worden und zählen deshalb nach 7 BNatSchG zu den streng geschützten Arten von gemeinschaftlichem Interesse. Zudem stehen fast alle Arten auf der Roten Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Säugetierarten. Bereits im Jahr 2011 wurde im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 9 für das Gewerbe- und Mischgebiet an der B 213 ein fledermauskundliches Fachgutachten durch das Büro Dense & Lorenz erarbeitet, das neben dem damaligen geplanten Geltungsbereich auch die angrenzenden Flächen einschließlich des aktuellen Planbereiches berücksichtigte (DENSE & LORENZ 2011). Von daher existierten zu den von Fledermäusen genutzten Lebensraumstrukturen schon Kenntnisse, die eine Grundlage für die aktuelle Untersuchung bildeten. Für eine Aktualisierung der Datengrundlage und eine vertiefende Untersuchung wurde das Büro für angewandte Ökologie und Landschaftsplanung, Dense & Lorenz GbR, Osnabrück, im Frühjahr 2017 mit der Untersuchung des Plangebietes sowie der Erarbeitung eines Fachbeitrags Artenschutz für die Fledermäuse beauftragt. Ziel der Untersuchung war die Klärung der Fragen, welche Arten vorkommen, ob in den vorhandenen Gebäuden und Gehölzen Fledermausquartiere existieren und welche Bedeutung das Gebiet als Nahrungshabitat für Fledermäuse hat. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 1

5 2 Untersuchungsgebiet Das Plangebiet befindet sich knapp 9 km nordöstlich des Stadtzentrums von Lingen im Ortsteil Clusorth-Bramhar und umfasst die in Abbildung 1 dargestellte Fläche von ca. 2,8 ha Größe. Das Plangebiet liegt zwischen der B 213 im Südosten und dem Möllenweg im Nordwesten. Im Süden und im Südwesten grenzt das bestehende Baugebiet Gewerbe- und Mischgebiet an der B 213 an, welches im Südwesten zum Teil bereits bebaut ist. Südlich des Möllenweges ist die Hofstelle Moß aus dem Plangebiet ausgegrenzt. Von der Nordgrenze verläuft eine Wallhecke mit einem Graben in Richtung Südost bis zu einem Firmengelände. Nördlich dieser Wallhecke befindet sich eine etwa 1,5 ha große Grünlandfläche, die, ebenso wie die Hofstelle, das bereits bestehende Gewerbegebiet und die Gebäude an der B 213 das erweiterte Untersuchungsgebiet (UG) ausmachen. Ein markantes Gebäude befindet sich mit einer ehemaligen Windmühle auf dem Gelände der Bäckerei. Die Abgrenzungen des Plangebietes sowie des UG sind in der Abbildung 1 nachzuvollziehen. Der zentrale Bereich des Plangebietes wird von einer Ackerfläche gebildet, auf der im Untersuchungsjahr Mais angebaut war. Der Acker ist im Norden, Nordosten und Südwesten von Hecken umgeben, die teilweise als Wallhecken ausgebildet sind. Im Westen grenzt der Acker direkt an das Gelände der Hofstelle und im Süden an eine Brachfläche des bestehenden Gewerbegebietes. Neben den Wallhecken, die im Bereich des Möllenweges und nahe dem Firmengelände an der B 213 einen hohen Anteil an Alteichen aufweisen, befinden sich mit den alten Hofeichen und der Streuobstwiese weitere bedeutende fledermausrelevante Strukturen auf dem Gelände der Hofstelle Moß. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 2

6 Abb. 1: Abgrenzung des Untersuchungsgebietes Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 3

7 3 Erfassungsmethoden Um die Fledermausfauna und die Intensität der Raumnutzung im Gebiet zu erfassen, kam an insgesamt fünf Terminen zwischen Mai und September 2017 eine Kombination verschiedener Methoden zum Einsatz, die im Folgenden näher erläutert werden. 3.1 Kartierung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten Um potentielle Quartierstrukturen für Fledermäuse an den Bäumen im Gebiet zu erfassen, erfolgte im Vorfeld der Fledermauskartierungen und vor vollständiger Belaubung der Bäume am eine Begutachtung des Gehölzbestandes. Kontrolliert wurden alle Bäume im Planbereich, die einen Brusthöhendurchmesser (BHD) von mindestens 30 cm aufwiesen. Die Begutachtung der Gehölze erfolgte zunächst vom Boden aus mittels Fernglas. Verdächtige Strukturen bis in 6 m Höhe wurden anschließend, wenn möglich, von einer Leiter aus und ggfs. unter Einsatz eines Endoskops (DNT Findoo) auf ihre tatsächliche Eignung, eventuellen aktuellen Fledermausbesatz oder Spuren einer früheren Nutzung hin untersucht. Diese im Vorfeld durchgeführte Erfassung diente als Grundlage für eine spätere gezielte Nachkontrolle bei den Kartierdurchgängen (insbesondere bei der Suche nach ausfliegenden oder schwärmenden Fledermäusen sowie bei der Suche nach Balzquartieren). 3.2 Kartierung der Fledermäuse mittels Ultraschalldetektor und Sichtbeobachtung Begehungen mit dem Detektor erfolgten an fünf Terminen, wobei es sich bei allen Terminen nur um halbe Untersuchungsnächte handelte. Die Kartierungen erfolgten überwiegend in der ersten Nachthälfte, wobei stichprobenartige Kontrollen auch mitten in der Nacht und in den frühen Morgenstunden durchgeführt wurden. Einen Überblick über die Untersuchungstermine sowie die jeweilig herrschende Witterung unter Angabe der angewendeten Methoden gibt Tabelle 1. Tab. 1: Untersuchungstermine und Witterungsbedingungen Durchgang Nr. Datum (2017) 1 23./24:05. Witterung Klar, Windstärke 5 Bft., später abnehmend auf 3 Bft, morgens 1 Bft, T = 16 C / 8 C Horchkiste Methoden Fang Detektor 4 X 2 20./ Schwülwarm, Windstärke 3 Bft. T = 20 C / 10 C 4 X / Warm, leicht bewölkt, Windstärke 0-1 Bft. T=20 C, ab 0:00 Uhr Taubildung X X 4 29./ Warm, leicht bewölkt, Windstärke 0-1 Bft. T=23 C 3 X 5 26./ Kühl, klar, Windstärke 2 Bft. T=13 C X Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 4

8 Zur Erfassung der Fledermäuse wurde ein Detektor vom Typ Pettersson D240x verwendet. Der Einsatz erfolgte bei allen Untersuchungsterminen auch durchgehend während des Netzfanges (vgl. Kap. 3.4), allerdings nur im Umfeld des Fangbereiches, damit die Netze nicht unbeaufsichtigt waren. Hauptsächlich bei den Arten, die quasi-konstant-frequente (qcf-) Anteile im Ruf aufweisen, sind sichere Artbestimmungen im Gelände möglich. Dies gilt für den Großen Abendsegler (Nyctalus noctula), den Kleinen Abendsegler (Nyctalus leisleri), die Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) sowie die Zwerg- (Pipistrellus pipistrellus), Mücken- (Pipistrellus pygmaeus) und Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii). Von den Arten der Gattungen Myotis und Plecotus, die fast ausschließlich rein frequenzmodulierte (fm-) Laute ausstoßen, sind nicht alle eindeutig bestimmbar (AHLÉN 1981, WEID 1988, LIMPENS & ROSCHEN 1996, SKIBA 2003). Als nicht mittels Detektor unterscheidbar sind die Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus) und die Große Bartfledermaus (Myotis brandtii), sowie die Langohrfledermäuse (Plecotus auritus/ austriacus) anzusehen, wobei von der Gattung Plecotus im untersuchten Naturraum nur das Braune Langohr, P. auritus, vorkommt. Die Myotis-Arten Großes Mausohr, Teichfledermaus und Wasserfledermaus sind unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Detektor bestimmbar. Die sichere Bestimmung der übrigen Myotis-Arten ist mit dieser Methode in der Regel nicht möglich. Zusätzlich zum Verhören der Rufe können Sichtbeobachtungen (Größe, Flugbild) bei der Bestimmung herangezogen werden. Auch die Raumnutzung (Jagdgebiete, Flugrouten) und somit für Fledermäuse wichtige Strukturen werden über Sichtbeobachtungen ermittelt. Da wesentliche Teile des Untersuchungsgebietes bzw. der Eingriffsfläche durch Grenzlinien von Gehölzen zu offenen Flächen ausgeprägt sind, kam der mobilen Beobachtung der Fledermausaktivitäten (Art und Anzahl gleichzeitig anwesender Individuen, Aufenthaltsdauer und Erfassung der Flugbahnen im Raum durch direkte Sichtbeobachtung) bei der Untersuchung eine besondere Bedeutung zu. Insbesondere Zwerg- und Breitflügelfledermäuse sowie die beiden Abendsegler-Arten sind auf diese Weise gut zu erfassen, da deren Aktivitätsschwerpunkt am Abend und in der frühen Nacht und häufiger auch in der Morgendämmerung liegt. Zur Erfassung von Quartieren erfolgte an den ersten drei Untersuchungsterminen eine Beobachtung zur Ausflugzeit am Abend bzw. eine Suche nach schwärmenden Tieren in der Morgendämmerung, wobei insbesondere der Hof Moß als potentieller Quartierstandort Berücksichtigung fand. In Bezug auf Wochenstubenquartiere besteht aufgrund des auffälligen Schwärmverhaltens der Fledermäuse vor dem Einflug in ihr Quartier eine gute Erfassbarkeit. Im Spätsommer bzw. Herbst wurde bei den Begehungen nach Paarungsquartieren der Zwerg-, Mücken- und Rauhhautfledermaus, sowie des Großen und Kleinen Abendseglers gesucht. Anders als bei den Tagesschlafquartieren, an denen Fledermausaktivitäten nur Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 5

9 beim Verlassen bzw. Aufsuchen beobachtet werden können, sind Balzaktivitäten an Paarungsquartieren meist mehr oder weniger kontinuierlich über die gesamte Nacht zu hören. Während die beiden Abendsegler-Arten, Rauhhaut- und Mückenfledermäuse vorwiegend Baumhöhlen als Paarungsquartiere besetzen, verhalten sich Zwergfledermäuse flexibler. Sie nutzen Paarungsquartiere sowohl an Gebäuden als auch in bzw. an Bäumen. 3.3 Horchkisten Die Jagdgebietsfunktion wurde an vier Stellen im UG durch automatische Ultraschallaufzeichnungsgeräte, sogenannte Horchkisten, ermittelt. Die Geräte dienen der kontinuierlichen Erfassung von Fledermausaktivitäten an einem Ort. Es handelt sich um Ultraschall- Detektoren (CIEL Typ CDP 102 R3), die in Kombination mit ereignisgesteuerten Aufzeichnungsgeräten (MP3-Rekordern, Typ Trekstor) in einem Gehäuse untergebracht sind. Sämtliche erfassten Ereignisse werden mitsamt Zeitstempel gespeichert. Je nach im Detektor voreingestellten Frequenzfenster und dessen Bandbreite ist eine akustische Artdifferenzierung bzw. eine Eingrenzung auf Gattungsniveau möglich. Eine sichere Bestimmung auf Artniveau ist anhand der aufgezeichneten Laute nur bei wenigen Arten möglich (Großer Abendsegler und Breitflügelfledermaus, z. T. Zwergfledermaus und Kleiner Abendsegler), doch erlaubt der Einsatz dieser Geräte im Gegensatz zu der bisher dargestellten Methode die automatisierte Ermittlung von Aktivitätsdichten und bedingt auch von Flugrichtungen am Aufstellungsort. Eine kontinuierliche Überwachung mit Horchkisten ermöglicht es, eine unregelmäßig über die Nacht verteilte Rufaktivität und entsprechende Flugaktivität zu erfassen, während dies bei einer stichprobenartigen Begehung mit dem Detektor einen gewissen Zufallscharakter hat. Auch können durch Horchkisten Hinweise auf Quartiere und Leitlinien gewonnen werden. Bei der Auswertung kann neben der reinen Zählung der Lautsequenzen noch notiert werden, ob es sich um lange Sequenzen handelt und feeding-buzzes enthalten sind (charakteristische Rufsequenzen, die unmittelbar vor Beutefang abgegeben werden) und ob mehrere Individuen gleichzeitig flogen. Ein Nachteil der Horchkisten besteht darin, dass sie die Aktivität nur in einem relativ kleinen Umfeld des Aufstellungsortes erfassen. Große Abendsegler können über eine Distanz von ca. 100 m registriert werden, Braune Langohren unter Umständen nur über wenige Meter. Die vergleichsweise leise rufenden Fledermausarten der Gattungen Myotis und Plecotus sind daher in den Aufzeichnungen tendenziell unterrepräsentiert. An den in der Tabelle 1 angegebenen Terminen wurden jeweils vier Horchkisten im UG so positioniert, dass sie potentielle Jagdhabitate möglichst gut abdeckten. Die Frequenzeinstel- Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 6

10 lung wurde mit 25 und 45 khz jeweils so gewählt, dass das gesamte Spektrum der vorkommenden Arten erfasst werden kann. Die genauen Positionen der Horchkisten an den einzelnen Terminen lassen sich anhand von Tabelle 2 und Karte 1 (s. Anhang) nachvollziehen. 3.4 Fang mit Netzen Zur Ermittlung des Artenspektrums bei Fledermäusen sind je nach Habitatstruktur verschiedene Nachweismethoden oder deren Kombination geeignet. An Standorten mit hohem Wald- bzw. Gehölzanteil ist in jedem Fall der Fang mit Netzen angezeigt, da der Nachweis bzw. eine sichere Bestimmung über akustische Methoden und/oder Sichtbeobachtung insbesondere bei den Gattungen Myotis und Plecotus nicht möglich ist. Über die Artbestimmung hinaus lässt diese Methode Aussagen über das Geschlecht und den Fortpflanzungsstatus (ggf. Nachweis der Reproduktion über den Fang von laktierenden Weibchen oder von Jungtieren) zu, was auch bei den akustisch zweifelsfrei bestimmbaren Arten von Interesse für die Flächenbewertung ist. Im Verlauf der ersten Untersuchung in 2011 wurde mit dem Braunen Langohr eine Fledermausart gefangen, die mit Hilfe der angewendeten akustischen Methoden nicht sicher nachweisbar ist. Dieser Befund und der akustische Nachweis von Arten aus der nicht weiter differenzierbaren Artenguppe Myotis / Plecotus auritus während der ersten drei Begehungen der aktuellen Untersuchung begründeten den Einsatz der Methode Fang mit Netzen. Ein Fangversuch erfolgte in der ersten Hälfte der Nacht vom auf den Es kamen drei Haarnetze mit Breiten von 5,5 bis 7 m bei Höhen von 2,5 bis 5 m zum Einsatz. Der Fangbereich befand sich auf der Südseite der Wallhecke am Möllenweg (vgl. Karte 1). Zusätzlich wurde ein Gerät (Sussex Autobat) eingesetzt, welches Soziallaute verschiedener Fledermausarten über einen Ultraschall-Lautsprecher abstrahlt und über eine damit verbundene Lockwirkung den Fangerfolg erhöhen kann. Eine Fernwirkung ist durch dieses Gerät aufgrund der geringen Reichweite hochfrequenter Töne nicht zu erzielen und auch nicht beabsichtigt. Der Standort des Autobat wurde jeweils im Verlauf einer Nacht zwischen den Netzen variiert. Die gefangenen Fledermäuse erhielten eine Kurzzeitmarkierung, indem Daumenkrallen und/ oder Zehennägel mit Nagellack gefärbt wurden. Unterschiedliche Farben bzw. Markierungsmuster ermöglichten bei Wiederfängen in derselben Nacht die Wiedererkennung. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 7

11 4 Ergebnisse 4.1 Kartierung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten an Gebäuden und Bäumen Bäume, die vermutlich Quartierpotential für mehrere Individuen aufweisen, konnten nur an einer Eiche innerhalb der Eichengruppe im Südosten des Plangebietes sowie in einer randständigen sehr alten Hofeiche auf dem Gelände der Hofstelle Moß dokumentiert werden. Die Lage der beiden potentiellen Quartierbäume ist in der Karte 1 im Anhang dargestellt. Bei dem ersten potentiellen Quartierbaum handelt es sich um eine Eiche mit einem BHD von etwa 70 cm, die sich in der Eichengruppe an der Ostgrenze des Plangebietes in der Nähe eines Firmengeländes befindet. Es handelt sich um eine Höhle über einer Ausfaulung (Abb. 2). Abb. 2: Eiche mit Ausfaulung, Ostgrenze Plangebiet Der zweite Baum mit geeigneten Quartierstrukturen gehört zu der Hofeichengruppe der Hofstelle Moß. Diese Bäume sind zum Teil sehr alt und besitzen zahlreiche als Quartier geeignete Strukturen wie Spechthöhlen, Risse und Spalten. Einer dieser Bäume steht direkt an der Grenze des Plangebiets und wird deshalb in der Kartierung dargestellt. Es handelt Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 8

12 sich um eine Eiche mit etwa 50 cm BHD. Dieser Baum ist von einem parasitischen Baumpilz befallen, wodurch das Holz weicher und somit für Spechte zugänglicher wird. Abb. 3 dokumentiert den Pilzbefall und die zahlreichen Spechthöhlen an der Eiche. Abb 3: Pilzbefall und Spechthöhlen einer randständigen Hofeiche, Gelände Hof Moß. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 9

13 Während das erste potentielle Quartier aufgrund seiner Position in über 10 m Höhe nicht einsehbar war, fanden sich in den tiefer gelegenen und damit einsehbaren Spechthöhlen der Hofeiche keine Hinweise auf aktuellen oder früheren Fledermausbesatz. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass nur ein Teil der Höhlen einsehbar war. Neben den beschriebenen potentiellen Quartierstrukturen finden sich insbesondere an den Eichen, aber auch an weiteren in die Wallhecken eingestreuten Bäume Strukturen, die als Tagesquartiere für Einzelindividuen geeignet scheinen. 4.2 Detektor und Sichtbeobachtung Die Ergebnisse der Begehungen mit dem Detektor sind in Karte 2 im Anhang dargestellt. Die mit Abstand am häufigsten im UG erfasste Art war die Breitflügelfledermaus. Jagdaktivitäten, auch von mehreren Individuen gleichzeitig, konzentrierten sich entlang des Möllenweges und an der Hofstelle Moß mit ihrem Altbaumbestand und den angrenzenden Obstwiesen. Außerhalb dieser Konzentrationszone beschränkten sich die Nachweise auf Einzelbeobachtungen entlang der das Plangebiet begrenzenden Hecken im Nordosten bzw. Südosten. In dem aktuellen Plangebiet sowie in dem bereits bestehenden Baugebiet ergaben sich, abgesehen von den wenigen Einzelbeobachtungen im Randbereich, keine Nachweise. Während des Fanges am konnten mehrere Exemplare gleichzeitig jagend auf der Südseite der Wallhecke entlang des Möllenweges beobachtet werden, wobei auch ein etwa 30 m breiter Streifen des angrenzenden Grünlandes in das Jagdhabitat integriert wurde. Insgesamt entsprechen die Resultate für die Breitflügelfledermaus den Befunden von Wesentlich seltener erfolgten Nachweise der Zwergfledermaus, einer Art, die im Allgemeinen in ganz Niedersachsen und so auch in der Stadt Lingen, am häufigsten auftritt. Es wurden nur zwei gelegentlich frequentierte Jagdgebiete festgestellt, die sich jeweils entlang des Möllenweges orientierten. Einzelnachweise gelangen, den Befunden für die Breitflügelfledermaus entsprechend, an den das Plangebiet umgebenden Hecken. Displayrufe, die während der Spätsommer- bzw. Herbstkontrollen vernommen wurden, weisen auf drei Paarungsreviere hin, von denen sich allerdings nur ein Revier innerhalb des Plangebietes (Eichenbestand in der Nähe des angrenzenden Firmegeländes) befand (siehe auch Kap. 4.5 Tagesschlaf- und Balzquartiere ). Auch in 2011 erfolgten nur wenige Nachweise dieser normalerweise dominierenden Fledermausart, sodass es sich bei der geringen Nachweisrate für die Zwergfledermaus wohl um eine gebietsspezifische Eigenart des UG handelt. Rufsequenzen, die auf eine oder mehrere Arten der Gattung Myotis bzw. das Braune Langohr (Plecotus auritus) zurückzuführen sind, wurden häufig und regelmäßig entlang des Möllenweges und in dem Eichenbestand der Hofstelle Moß verhört. Flugbild und Hörein- Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 10

14 druck ließen bei den meisten Rufsequenzen entweder auf eine leise rufende Art der Gattung Myotis (Fransenfledermaus, Bechsteinfledermaus) oder auf das Braune Langohr, welches ein ähnliches Rufmuster wie die vorgenannten Arten besitzt, schließen. Neben diesem Ruftyp ergeben sich auch Hinweise auf mindestens eine weitere Art der Gattung Myotis (z.b. eine der beiden Bartfledermausarten). Ein ähnliches Bild ergab sich auch in Insbesondere am Möllenweg in Höhe des Hauses Möllenweg 1 konzentrierten sich in 2011 Nachweise zur Ausflugszeit, sodass ein Quartier einer Art der Gattung Myotis bzw. des Braunen Langohrs in unmittelbarer Nähe vermutet wurde. Ebenfalls entsprechend der Untersuchung in 2011 ergaben sich für die beiden Abendseglerarten Großer Abendsegler und Kleiner Abendsegler nur wenige Nachweise, bei denen es sich mit Ausnahme einer Beobachtung von intensivem Jagdverhalten eines einzelnen Großen Abendseglers am , an der südlichen Grenze des Plangebietes, um kurze Überflüge ohne Jagdaufenthalt handelte. Die Einzelbeobachtungen verteilten sich unregelmäßig über das UG, was dem Jagdverhalten dieser im freien Luftraum jagenden Arten entspricht. Bei den Nachweisen des Kleinen Abendseglers ergab sich eine tendenzielle Nachweishäufung im Bereich der Hofstelle Moß. Hinweise auf die aus dem Raum Lingen bekannten und mit dem Detektor nachweisbaren Arten Rauhaut- und Mückenfledermaus ergaben sich weder im Rahmen dieser Untersuchung noch in der Untersuchung im Jahr Horchkisten Die Horchkisten zeichneten insgesamt 938 Rufsequenzen auf, wobei die artbezogene Aktivität vor allem an den Standorten, aber auch im Vergleich der einzelnen Termine, recht unterschiedlich war. Einen Überblick über die mit Hilfe der Horchkisten insgesamt nachgewiesenen Fledermausaktivitäten gibt Tabelle 2. Alle Ergebnisse der stationären Erfassung mit Horchkisten wurden in die Ergebniskarte 2 im Anhang integriert. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 11

15 Tab. 2: Anzahl der von den Horchkisten registrierten Rufsequenzen je Art, Untersuchungsnacht und Standort Datum 2017 HK Abendsegler Breitflügelflm. Nyctaloid Pipistrellus Myotis / Plecotus? Summe *+# # 45*# *+# 31 16*# *+# 10*# 6 39*+# *# 7*# *# 11*# 5 56*+# ² Summe HK = Horchkistenstandort? = unbestimmbar Nyctaloid = nicht sicher bestimmbare Sequenzen von Breitflügelfledermäusen/ Großen Abendseglern * = lange Rufsequenzen # = Jagdflug + = mehrere Individuen gleichzeitig ² - Ausfall wegen technischen Defektes Auf die Gattung Pipistrellus entfiel mit knapp 43 % der Großteil aller aufgezeichneten Rufsequenzen. Eine sichere Differenzierung der Arten ist zwar mit dieser Methode nicht möglich, angesichts der mittels Detektor festgestellten Aktivitätsverteilung dürfte es sich allerdings fast ausschließlich um Nachweise von Zwergfledermäusen gehandelt haben. In Bezug auf die tatsächliche Aktivität der Zwergfledermäuse im UG darf diese Dominanz nicht überinterpretiert werden, da im Allgemeinen die mit Hilfe von Horchkisten gemessenen anteiligen Werte für diese Art selten unter 80 % an der Gesamtaktivität liegen. Ein Großteil der Pipistrellus-Aktivität entfiel auf die Horchkiste 1 an der Wallhecke am Möllenweg an dem ersten Untersuchungstermin (knapp 45 % aller Pipistrellus-Nachweise), wobei auch von mehreren Tieren gleichzeitig gejagt wurde. An diesem Untersuchungstermin im Mai herrschten optimale Witterungsbedingungen mit einer guten Insektenverfügbarkeit. Unter Berücksichtigung aller Horchkistenerfassungen konzentrierte sich die Ereignisse mit etwa 70 % der Gesamtnachweise auf diese Horchkiste 1. Das Ergebnis bestätigt die Befunde der mobilen Kartierungen, bei denen Zwergfledermäuse überwiegend im Bereich des Möllenweges nachgewiesen wurden. Lediglich an der Eichengruppe (Horchkistenstandort 2) konnte am eine nennenswerte Anzahl an Sequenzen aufgenommen werden, wobei die zahlreichen feeding buzzes, die in einem eng begrenzten Zeitfenster während der Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 12

16 letzten beiden Nachtstunden aufgenommen wurden, Rückschlüsse auf ein temporär beflogenes Jagdgebiet zulassen. An dem letzten Aufnahmetermin im Spätsommer wurden an diesem Standort ausschließlich Displayrufe registriert, ein Hinweis auf ein Balzrevier. Zwergfledermäuse nutzen sowohl Bäume als auch Gebäude als Paarungsquartiere. Diese Quartiere können meist nicht genau lokalisiert werden, da Zwergfledermäuse innerhalb eines gewissen Umkreises des Quartiers im Flug balzen. Es konnte daher nicht geklärt werden, ob sich das Paarungsquartier in einer der Eichen oder in einem der angrenzenden Gebäude befand. Insgesamt ist die Aktivitätsdichte von Zwergfledermäusen im UG aufgrund von Erfahrungswerten im gleichen Naturraum als unterdurchschnittlich zu bezeichnen. Ein Anteil von etwa 23 % aller aufgezeichneten Rufsequenzen entfiel auf Breitflügelfledermäuse, wobei 63 % dieser Aktivität wiederum am Horchkistenstandort 1 in der ersten Untersuchungsnacht registriert wurde. Die Aktivität beschränkte sich fast ausschließlich auf die erste Nachtphase bis 0 Uhr. Ein Nachweis temporärer Jagdereignisse von mehreren Breitflügelfledermäusen gleichzeitig erfolgte zur Ausflugzeit ebenfalls am (1. Untersuchungstermin) am Horchkistenstandort 4 (Hofeichen an der Westgrenze des Plangebietes). Unter Berücksichtigung aller Horchkistenstandorte stellt sich die Aktivität als recht gering dar, wobei sich, ähnlich dem Aktivitätsschema der Zwergfledermaus, eine auffallende Konzentration jagender Individuen vor allem an dem ersten Untersuchungstermin am Horchkistenstandort 1 ergab, was vermutlich mit der guten Nahrungsverfügbarkeit (u.a. Maikäfer) zu diesem Zeitpunkt zusammenhängt. Insgesamt 14 % aller aufgezeichneten Fledermaus-Rufsequenzen stammten von Abendseglern, wobei der Höreindruck insbesondere bei den langen Sequenzen während der Jagdphasen an dem Horchkistenstandort 1 auf jagende Kleine Abendsegler rückschließen lässt. Nur wenige Aufnahmen ließen eine sichere Identifizierung als Großer Abendsegler zu. 81 Aufnahmen im Frequenzbereich von 25 KHz konnten nicht eindeutig einer der in Frage kommenden Arten bzw. Gattungen zugeordnet werden. Daher werden sie in der Ergebniskarte als nyctaloid vermerkt. Von der Artengruppe Myotis/ Plecotus wurden von den Horchkisten 79 Rufsequenzen aufgenommen. Insgesamt machten die Nachweise einen Anteil von etwa 8 % der Gesamtaktivität aus. Hinweise auf regelmäßig genutzte Jagdgebiete im Erfassungsbereich der Horchkisten ergaben sich für den Horchkistenstandort 1 am Möllenweg. Auch dieser Befund deckt sich mit den Ergebnissen der Begehungen mit dem Detektor. Eine Analyse des Gesamtdatensatzes ergibt eine insgesamt unterdurchschnittliche Aktivität, wobei aber an dem Horchkistenstandort 1 (Möllenweg) für alle Arten bzw. Artengruppen hohe Aktivitätswerte ermittelt wurden. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 13

17 4.4 Fang mit Netzen Am konnten bei günstigen Witterungsverhältnissen insgesamt sechs Individuen von drei Arten gefangen werden. Einen Überblick über die gefangenen Arten, Anzahlen und Status gibt Tabelle 3. Von allen Arten wurden juvenile Individuen gefangen, was als deutliches Zeichen für Wochenstubenverbände im Umfeld zu werten ist. Tab. 3: Detaillierte Ergebnisse des Fanges am M= Männchen W = Weibchen j = juvenil Art M W Summe Zwergfledermaus 1 j 1 2 Breitflügelfledermaus 1 2 j 3 Bechsteinfledermaus 1 j - 1 Alle Fänge der Breitflügelfledermäuse gelangen in der ersten Stunde nach Sonnenuntergang. Neben den gefangenen Individuen jagten noch mindestens fünf weitere im Fangbereich, wobei neben der Südseite der Wallhecke auch in etwa 20 m Entfernung von der Hecke über der Grünlandfläche gejagt wurde. Zwergfledermäuse flogen schon ab 21:40 Uhr an der Fangstelle. Während nach den ersten beiden Nachtstunden keine Breitflügelfledermäuse mehr beobachtet wurden, gelangen die beiden Fänge von Zwergfledermäusen noch nach Mitternacht. Eine Besonderheit stellt der Fang einer juvenilen männlichen Bechsteinfledermaus dar. Vorkommen dieser Art waren vorher für die Stadt Lingen noch nicht bekannt. Allerdings existieren neue Nachweise aus dem Raum Meppen. Da die Jungtiere im Juli noch weitestgehend Quartierbindung zeigen, ist von einer Wochenstubengesellschaft im Umfeld von wenigen Kilometern zu rechnen. Die Bechsteinfledermaus gilt als Charakterart alter, naturbelassener, mehrschichtiger Laubwälder mit ausreichendem Höhlenangebot (DIETZ et al. 2011). Während aus anderen Regionen, z.b. der Schweiz abweichende Verhaltensmuster hinsichtlich der Habitatwahl schon länger bekannt sind (GÜTTINGER et al. 2013), geben aktuelle Untersuchungen in nordwestdeutschen Naturräumen Hinweise auf ein breiteres Habitatspektrum dieser Art. So finden sich Kolonien der Bechsteinfledermaus auch in Kiefernwäldern mit nicht zu dichtem Laubholzbestand in der zweiten Baumschicht. Aktuell verdichten sich die Hinweise, dass kleine, einem größeren Waldbestand vorgelagerte Wäldchen ( Bauernwälder ) auch, bzw. eventuell sogar bevorzugt besiedelt werden, sofern ein engmaschiger Verbund mit einer ausreichenden Anzahl an Heckenstrukturen als Leitlinien und Jagdhabitaten vorhanden ist. Entscheidend für ein Wochenstubenvorkommen ist ein ausreichendes Höhlenangebot, da diese Art eine hohe Quartierwechselfrequenz aufweist. Neben Baumhöhlen werden auch Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 14

18 Fledermauskästen oder gelegentlich auch Vogelnistkästen bewohnt. Jagdgebiete befinden sich auch außerhalb der Wälder über Obstwiesen oder entlang von Hecken. Bechsteinfledermäuse gehören wie das in 2011 nachgewiesene, ökologisch sehr ähnliche Braune Langohr zu den Gleanern. Das heißt, dass die Beutetiere (Insekten und kleine Spinnen) von den Blättern abgelesen werden, wobei die Fledermäuse eine Art Schwirrflug, einem Kolibri ähnlich, vollführen. Aufgrund der oben erläuterten Ökologie ist das Vorhandensein eines Quartiers, insbesondere eines Wochenstubenquartieres dieser Art innerhalb des UG weitestgehend auszuschließen. Lediglich die Spechthöhlen in den Eichen auf dem Gelände der Hofstelle Moß besitzen Quartierpotential. Durch Ein- und Ausflugkontrollen sowie die im Umfeld des Höhlenbaumes an der Grenze des Planbereichs positionierte Horchkiste ergaben sich jedoch keine Hinweise auf ein Quartier. Eine Jagdgebietsfunktion der Wallhecke für Individuen dieser Art ist wahrscheinlich. Während des gesamten Fangzeitraumes konnte eine Art der Gattung Myotis oder ein Braunes Langohr akustisch detektiert werden, welches in engen Kreisen um eine Eiche jagte. Dem Höreindruck nach handelte es sich um eine der leise rufenden Arten Bechsteinfledermaus, Fransenfledermaus oder Braunes Langohr. Da in diesem Abschnitt des UG aktuell und zeitgleich die Bechsteinfledermaus nachgewiesen wurde, kann es sich um ein Exemplar dieser Art gehandelt haben. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 15

19 4.5 Gesamtartenspektrum und Gesamtbewertung Einen Überblick über das mit den verschiedenen Methoden im UG nachgewiesene Artenspektrum der Fledermäuse gibt Tabelle 4. Zusätzlich sind die Gefährdungskategorien angegeben. Tab. 4: Liste der nachgewiesenen Fledermausarten mit Gefährdungskategorien Artname RL BRD/ NDS Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus Nyctalus noctula Großer Abendsegler Nyctalus leisleri Kleiner Abendsegler Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus Myotis sp./ Plecotus auritus - / 3 (-) G / 2 (2) V / 2 (2) D / 1 (G) 2 / 2 (2) Gefährdungskategorien: 1 = vom Aussterben bedroht 2 = stark gefährdet 3 = gefährdet - = nicht gefährdet V = Vorwarnliste G = Gefährdung anzunehmen 1 Rote Liste der in der BRD (MEINIG et al. 2009), bzw. Niedersachsen und Bremen gefährdeten Säugetierarten (HECKENROTH 1991), in Klammern die voraussichtlichen Kategorien der angekündigten aktualisierten Roten Liste für Niedersachsen (NLWKN, in Vorber.). Artenspektrum Insgesamt wurde im Untersuchungsgebiet ein Vorkommen von mindestens fünf Fledermausarten sicher nachgewiesen, wobei mindestens eine weitere Art der Artengruppe Myotis / Plecotus auritus dem Höreindruck nach zu vermuten ist. Aufgrund der Lage des UG am Ortsrand mit Anbindung an eine offene, kleinräumig strukturierte Kulturlandschaft sowie der vorgefundenen Biotopausstattung und den Vorinformationen aus der Untersuchung von 2011 entspricht das nachgewiesene Artenspektrum dem Erwartungswert, bzw. übertrifft diesen durch den Nachweis einer Bechsteinfledermaus, dem Erstnachweis dieser Art für das Stadtgebiet Lingen. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 16

20 Die im Emsland häufigste und oft in Siedlungsbereichen vorkommende Zwergfledermaus war insgesamt mit einer unterdurchschnittlichen Aktivität im UG vertreten. Breitflügelfledermäuse waren im UG aufgrund ihrer synanthropen Lebensweise zu erwarten, sie stellten die am häufigsten nachgewiesene Art dar. Ein Vorkommen von Großen Abendseglern, die innerhalb eines größeren Aktionsradius meist im freien Luftraum jagen, war ebenfalls zu erwarten. Nur im Herbst während der Migrationsperiode konnte ein ausdauernd jagendes Individuum über den Hofeichen beobachtet werden. Ansonsten beschränkten sich die wenigen Einzelnachweise auf überfliegende Tiere ohne besonderen Bezug zu den Strukturen im UG, sodass das UG für Große Abendsegler keine besonderen Habitatfunktionen aufweist. Vom Kleinen Abendsegler gelangen ebenfalls nur Einzelbeobachtungen, wobei die Horchkistenanalyse aufgrund des Höreindruckes die Vermutung eines Jagdgebiets dieser Art im Bereich des Möllenweges zulässt. Mit der Bechsteinfledermaus gelang der Erstnachweis einer Art für das Stadtgebiet Lingen. Aufgrund der neueren Erkenntnisse über die Ökologie dieser Art war mit Vorkommen dieser im erweiterten Umfeld des UG Art zu rechnen, auch wenn Nachweise bisher fehlten. Da Bechsteinfledermäuse sicher nur in der Hand bestimmt werden können, besteht die Möglichkeit, dass Nachweisdefizite methodisch bedingt sind: zum einen ist ein sicherer Nachweis nur durch Fang oder durch die Kontrolle besetzter Fledermaus- oder Nistkästen möglich und zum anderen ist die Antreffwahrscheinlichkeit, auch bei flächendeckender Verbreitung, aufgrund der geringen Individuenzahlen eher gering. Vorkommen weiterer Arten der Gruppe Myotis/ Plecotus auritus waren im UG aufgrund der Lage am Ortsrand mit Anbindung an die freie Landschaft zu erwarten. Tiere dieser Artengruppe traten regelmäßig, aber nie mit hoher Aktivitätsdichte auf. Aufgrund der Lage der Fläche sowie der angrenzenden Habitatstrukturen ist insbesondere das Vorkommen der Fransenfledermaus sowie des Braunen Langohrs, welches in 2011 im UG bereits festgestellt wurde, wahrscheinlich. Die Rufanalysen deuten zusätzlich auf Vorkommen von einer der beiden Bartfledermausarten hin. Es gelangen keine Nachweise von Rauhhautfledermäusen. Zumindest zur Zugzeit wären Vorkommen zu erwarten gewesen. Jagdgebiete Die Jagdgebiete aller Arten konzentrierten sich entlang des Möllenweges sowie der nördlich angrenzenden Hofstelle Moß. Ausschlaggebend für die intensive Nutzung des Möllenweges als Jagdhabitat ist zum einen der alleeartige Charakter der Straße durch den beidseitigen Gehölzbestand, sowie die Ausprägung der südlichen Straßenbegrenzung als Wallhecke mit eingestreuten älteren Bäumen, vorwiegend Eichen, die die Grenze zu der südlich angren- Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 17

21 zenden offenen Ackerfläche, dem Zentrum des Plangebietes, bildet. Strukturorientiert jagende Arten wie Zwerg-und Breitflügelfledermaus und eingeschränkt auch der Kleine Abendsegler bevorzugen derartige Grenzlinien als Jagdhabitat. Ein zweiter Hotspot in Bezug auf die Jagdgebietsfunktion befand sich auf der Hofstelle Moß, wobei die alten Hofeichen die entscheidenden Strukturen bilden. Auffallend waren die relativ häufigen Registrierungen von Jagdereignissen, die auf eine bzw. mehrere Arten der Gattung Myotis oder auf das Braune Langohr zurückzuführen waren. Diese Arten sind aufgrund ihrer leisen unauffälligen Rufcharakteristik in akustisch ausgerichteten Untersuchungen methodisch bedingt unterrepräsentiert. Daher kann dieses Ergebnis als Hinweis auf eine starke Präsenz dieser Artengruppe gedeutet werden. An den Wallhecken an der West- bzw. Südgrenze des UG wurde kontinuierliche Jagdaktivität auf sehr kleinem Raum, beschränkt auf wenige Bäume oder sogar nur einen einzelnen Baum, beobachtet. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass für die Bechsteinfledermaus freistehende Eichen mit ausladenden Kronen sehr geeignete Jagdhabitate darstellen, die gerade in waldarmen, stark fragmentierten Kulturlandschaften als Ersatzhabitate für die ursprünglich besiedelten alten Laubwälder dienen (GÜTTINGER et al. 2013). Für Große Abendsegler hatten die Strukturen im UG nur eine untergeordnete Bedeutung als Jagdgebiet. Tagesschlaf- und Balzquartiere Während des Untersuchungszeitraumes wurden keine Hinweise auf das Vorhandensein von Wochenstuben- oder Einzelquartieren an den innerhalb des UG liegenden Gehölzbeständen festgestellt. Es ist nicht auszuschließen, dass sich ein Paarungsquartier einer Zwergfledermaus in dem Eichenbestand an der Nordostgrenze des Plangebietes befunden hat. An einem Gebäude der Hofstelle Moß sowie im Bereich der alten Mühle befanden sich zwei weitere Paarungsquartiere von Zwergfledermäusen, welche aufgrund ihrer Lage außerhalb des Plangebietes allerdings nicht durch die Planung betroffen sind. Hinweise auf das Vorhandensein von Paarungsquartieren Großer oder Kleiner Abendsegler sowie von Rauhhautfledermäusen ergaben sich im Untersuchungszeitraum nicht. Winterquartiere von Großen Abendseglern sind ausschließlich in den Bäumen mit großvolumigen Höhlen auf dem Hofgelände Moß denkbar. Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich alle bedeutenden Strukturen für die vorkommenden Fledermausarten entlang der Nord- bzw. Nordwestgrenze des Plangebietes befinden. Weiterhin ist als potentieller Quartierstandort für Einzelindividuen bzw. wegen eines möglichen Paarungsquartieres von Zwergfledermäusen die Eichengruppe an der Ostgrenze Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 18

22 des Plangebietes als wertgebender Lebensraum für Fledermäuse anzuführen. Die genannten Strukturen sind in der Abbildung 4 markiert. Abb. 4: Übersicht über die fledermausrelevanten Strukturen im UG, Blick von Süden Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 19

23 5 Auswirkungsprognose, artenschutzrechtliche Einschätzung In den folgenden Kapiteln wird die Betroffenheit der vorkommenden Fledermausarten durch die geplante Umnutzung der Fläche vor dem Hintergrund der artenschutzrechtlichen Bestimmungen diskutiert. 5.1 Vorbemerkung Zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten sind auf europäischer und nationaler Ebene zahlreiche Vorschriften erlassen worden. Im nationalen deutschen Naturschutzrecht (Bundesnaturschutzgesetz, BNatSchG, Neufassung vom , seit in Kraft, zuletzt geändert am ) ist der Artenschutz in den Bestimmungen der 44 und 45 rechtlich verankert. Nach den beiden Gesetzesänderungen vom und fallen ab dem in Planungsverfahren nur noch die FFH-Anhang IV-Arten und europäischen Vogelarten, sowie durch eine Rechtsverordnung nach 54 Abs. 1-2 BNatSchG geschützte Tier- und Pflanzenarten unter die Artenschutzbestimmungen und müssen bei Eingriffsplanungen speziell berücksichtigt werden. Alle anderen lediglich besonders geschützten Arten sind gemäß 44 (5) BNatSchG im Zusammenhang mit nach 15 zulässigen Eingriffen sowie Vorhaben im Sinne des 18 Absatz 2 Satz 1 von den Verbotstatbeständen generell freigestellt und werden im Rahmen der Eingriffsregelung pauschal bearbeitet. Die Schutzkategorien der Artengruppen werden im BNatSchG in 7 Abs. 2 Nr. 12 bis 14 definiert. Grundlagen bilden die FFH-Richtlinie (FFH-RL), die Vogelschutz-Richtlinie (VS- RL), die EG-Artenschutzverordnung sowie die Bundesartenschutzverordnung. Alle Fledermausarten sind nach dieser gesetzlichen Grundlage streng geschützt. Es ist daher im konkreten Fall zu ermitteln und darzustellen, ob Verbotstatbestände bezüglich der nachgewiesenen Arten erfüllt werden, sowie zu prüfen, ob bei dem Vorliegen eines Verbotstatbestandes die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Befreiung von den Verboten gegeben sind. Nach 44 (1) BNatSchG ist es verboten: 1) wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2) wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. 3) Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 20

24 Weiterhin findet einschränkend bei nach 15 zulässigen Eingriffen oder Vorhaben im Sinne des 18 Absatz 2 Satz 1 der 44 (5) BNatSchG Anwendung, nach dem ein Verbotstatbestand des 44 (1) Nr. 3 BNatSchG nur dann vorliegt, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang nicht mehr erfüllt wird und dies auch nicht durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) erreicht werden kann. Ob die Einschränkung von (44) (5) BNatSchG im vorliegenden Fall zum Tragen kommt, ist seitens der zuständigen Naturschutzbehörde zu prüfen. Sollten einer oder mehrere Verbotstatbestände erfüllt werden, so ist eine Ausnahmeprüfung nach 45 (7) BNatSchG erforderlich. 5.2 Auswirkungsprognose und artenschutzrechtliche Einschätzung Für den Fall, dass Rodungen der Gehölzstrukturen, insbesondere an der Süd- und an der Nordwest- bzw. Nordostgrenze des Plangebietes, vorgesehen sind, ergeben sich Eingriffe in bedeutende Jagdgebiete von Zwerg- und Breitflügelfledermaus sowie von mehreren Arten der Artengruppe Gattung Myotis / Braunes Langohr, u.a. der Bechsteinfledermaus. Eine Versiegelung der derzeitigen Ackerflächen durch Bebauung wirkt sich durch eine Minimierung des Insektenangebotes infolge des Verlustes von Insektenproduktions- und Entwicklungsflächen zusätzlich negativ auf die Jagdgebietsqualität für alle Fledermausarten aus. Weiterhin können sich vor allem für die lichtmeidenden Arten der Artengruppe Myotis/ Plecotus Störungen durch Lichteinträge in die Nahrungshabitate ergeben. Verbot einer Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten In einer Eichengruppe an der Ostgrenze des Planbereichs befindet sich möglicherweise ein Zwergfledermaus-Balzquartier. Sofern Rodungsmaßnahmen in diesem Bereich vorgenommen werden, muss aus Vorsorgegründen von einer Betroffenheit eines Quartiers ausgegangen werden. Die beiden anderen Balzquartiere dieser Art befanden sich außerhalb des Planbereiches, sodass eine Betroffenheit nicht zu erwarten ist. An den Gehölzstrukturen innerhalb des Planbereiches fanden sich im Verlauf der Untersuchung keinerlei Hinweise auf Sommerquartiere einzelner Individuen oder Fledermausgruppen. Während Quartierpotential für größere Fledermausgruppen innerhalb des Plangebietes nicht vorhanden ist, kann das Vorhandensein von Tagesquartieren einzelner Fledermäuse an den älteren Bäumen in den Wallhecken und insbesondere in der Eichengruppe an der Ostgrenze in der Nähe des Firmengeländes nicht ausgeschlossen werden. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 21

25 44 (1) Nr. 3 BNatSchG verbietet die Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungsstätten. Unter der Voraussetzung, dass es sich um einen nach 15 zulässigen Eingriff oder Vorhaben im Sinne des 18 Absatz 2 Satz 1 handelt, ist zu beurteilen, ob die ökologische Funktion gemäß 44 (5) BNatSchG im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt bleibt. Bezüglich einer temporären Tagesquartiernutzung kann aufgrund der Flexibilität hinsichtlich der Quartierwahl und der bekanntermaßen hohen Quartierwechselfrequenz davon ausgegangen werden, dass betroffene Individuen in ihrem weiteren Aktionsraum vergleichbare Ausweichquartiere kennen oder erschließen werden, sodass von einer Erhaltung der ökologischen Funktion der ggfs. von den Planungen betroffenen Quartiere im räumlichen Zusammenhang auszugehen ist. Dies gilt insbesondere, da Einzeltiere im Vergleich zu einer Wochenstubengesellschaft weniger hohe Ansprüche an die Beschaffenheit eines Quartiers stellen und ihnen daher allgemein ein größeres Quartierangebot zur Verfügung stehen dürfte. Gleiches gilt für Paarungsquartiere von Zwergfledermäusen. Die Ausnahmevoraussetzungen des 44 (5) BNatSchG werden erfüllt. Insgesamt kann daher für Fledermäuse ein Verstoß gegen 44 (1) Nr. 3 BNatSchG ausgeschlossen werden, sofern 44 (5) BNatSchG anzuwenden ist. Tötungsverbot Ein Verstoß gegen 44 (1) Nr. 1 BNatSchG ist im vorliegenden Fall für Fledermäuse nur zu erwarten, sofern besetzte Quartiere beseitigt werden sollen. Für den Fall, dass Rodungen von Gehölzen geplant sind, ist vorsorglich von einer Betroffenheit von Tagesschlaf- und Balzquartieren von Einzelindividuen auszugehen (vgl. Verbot einer Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten ). Durch eine Beschränkung von Rodungsmaßnahmen auf das Winterhalbjahr (Zeitraum Anfang November bis Ende Februar, was der Winterschlafphase der Fledermäuse entspricht) lässt sich die Gefährdung von Einzeltieren in Sommerquartieren bzw. von Paarungsgruppen in Paarungsquartieren ausschließen. Großvolumige Höhlen mit einer Eignung als Winterquartier für Große Abendsegler sind im eigentlichen Plangebiet nicht vorhanden, aber in den randständigen Hofeichen des an das Plangebiet grenzenden Hof Moß. Falls im Verlauf der Realisierung des geplanten Projektes Eingriffe in den Hofbaumbestand notwendig werden sollten, müsste aus Vorsorgegründen kurz vor den Fällarbeiten eine Kontrolle der Gehölze auf aktuellen Fledermausbesatz durch einen Fledermausfachmann erfolgen. Bei einem positiven Befund entscheidet die zuständige Fachbehörde der Stadt Lingen über das weitere Vorgehen. Bei Berücksichtigung der genannten Vermeidungsmaßnahmen sind Verbotstatbestände nach 44 (1) Nr. 1 BNatSchG so weit wie möglich ausgeschlossen. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 22

26 Störungsverbot Voraussetzung für eine erhebliche Störung im Sinne von 44 (1) Nr. 2 BNatSchG ist die Betroffenheit eines essentiellen Habitatbestandteils oder Quartiers. Der überwiegende Teil des Plangebietes ist aufgrund unterdurchschnittlicher Aktivitätswerte für keine der nachgewiesenen Arten als essentieller Habitatbestandteil einzuschätzen. Die Wallhecke am Möllenweg sowie das Hofgelände Moß markieren bedeutende Jagdhabitate, insbesondere für Breitflügelfledermäuse. Besonders zu beachten ist die Jagdgebietsfunktion der Wallhecke für die Bechsteinfledermaus. Dennoch sind durch eine Beeinträchtigung der Jagdgebietsfunktion keine Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der lokalen Population zu erwarten, insbesondere auch, da es sich im Vergleich zum Aktionsraum der betroffenen Fledermausarten um eine sehr kleine Fläche handelt. Das Eintreten eines Verbotstatbestands nach 44 (1) Nr. 2 BNatSchG ist daher im vorliegenden Fall nicht zu erwarten. Unabhängig von den artenschutzrechtlichen Vorgaben sollten folgende Empfehlungen bei der weiteren Planung berücksichtig werten, um negative Auswirkungen auf die im UG bestehenden Lebensraumfunktionen soweit wie möglich zu vermeiden oder zu minimieren: - Entlang der Wallhecke am Möllenweg sowie der Plangebietsgrenze zu der Hofstelle Moß sollte ein mindestens 10 m breiter unversiegelter Flugkorridor für Fledermäuse verbleiben, um die Jagdgebietsfunktion möglichst wenig einzuschränken. - Die Erschließung des Plangebietes sollte, wenn möglich, über die im Südwesten bereits vorhandene Erschließungsstraße erfolgen, um Eingriffe in vorhandene Habitatstrukturen so gering wie möglich zu halten. - Die Beleuchtung des Geländes sollte zielgerichtet und möglichst insektenfreundlich gewählt werden, sodass die angrenzenden Hecken und Baumgruppen nicht zu stark beleuchtet werden. - Die Versiegelung sowie die Rodung von Gehölzen sollten sich auf das unbedingt erforderliche Maß beschränken. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 23

27 6 Zusammenfassung Im Rahmen der Aufstellung des B-Plans Nr. 10 Gewerbegebiet an der B 213 in Lingen, Ortsteil Clusorth-Bramhar, erfolgten sowohl die Erfassung als auch eine artenschutzrechtliche Einschätzung der Betroffenheit der streng geschützten Fledermausarten. Im Untersuchungszeitraum von Mai bis September 2017 wurde an fünf Terminen durch Gebietsbegehungen mit dem Detektor, den Einsatz von Horchkisten und mittels Fang das Vorkommen von mindestens sechs Fledermausarten nachgewiesen. Neben Zwerg- und Breitflügelfledermäusen, Großem und Kleinem Abendsegler konnte mittels Fang eine Bechsteinfledermaus sicher nachgewiesen werden. Es handelt sich um den Erstnachweis für das Stadtgebiet von Lingen. Weiterhin wird aufgrund des Höreindruckes mindestens eine weitere Art Gruppe Myotis/ Plecotus vermutet, die allerdings nicht näher bestimmt werden konnte. Zusätzlich erfolgte eine Kontrolle der Gehölze im Planbereich und den direkt angrenzenden Gehölzstrukturen auf potentielle Fledermausquartiere, wobei Quartierpotential an einer grenznahen Hofeiche und an einer Eiche in einer Baumgruppe an der Ostgrenze des Plangebietes festgestellt wurde. Die Aktivität von Zwergfledermäusen im UG war im Vergleich zu anderen Untersuchungen innerhalb des Naturraumes unterdurchschnittlich, Jagdgebietsfunktionen wurden an der Wallhecke am Möllenweg sowie sporadisch an der Eichengruppe an der Ostgrenze des Geltungsbereiches nachgewiesen. Breitfügelfledermäuse zeigten in Bezug auf das gesamte UG eine eher geringe Aktivität. Allerdings konnte eine intensive Jagdgebietsnutzung am Möllenweg sowie an den Alteichen der Hofstelle Moß, die an das Plangebiet grenzt, dokumentiert werden. Arten der Gattung Myotis / Plecotus auritus nutzten ebenfalls intensiv die letztgenannten Jagdgebietsstrukturen regelmäßig. Aus diesem Artenkomplex konnte die Bechsteinfledermaus sicher identifiziert werden. Auch diese Art jagte entlang des Möllenweges. Es handelte sich vermutlich um ein juveniles Männchen, das zum Zeitpunkt des Fanges wahrscheinlich noch eine Bindung an die Wochenstubenkolonie hatte. Daher ist die Existenz einer Wochenstubengesellschaft dieser Art im näheren Umfeld des UG wahrscheinlich. Für Kleine und Große Abendsegler ergaben sich nur Einzelbeobachtungen überfliegender Tiere, mit Ausnahme einer Dokumentation eines jagenden Großen Abendseglers innerhalb des Migrationszeitraums dieser Art im Herbst. Es wurden insgesamt drei Balzreviere von Zwergfledermäusen im UG nachgewiesen, von denen nur eines innerhalb des Plangebietes lag. Weitere Fledermausquartiere wurden nicht nachgewiesen. Die Untersuchungsergebnisse entsprechen im Wesentlichen den Befunden der Untersuchungen im Jahr Während 2011 mittels Fang zwei juvenile Individuen des Braunen Langohrs nachgewiesen wurden, erfolgte 2017 der Nachweis einer juvenilen Bechsteinfle- Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 24

28 dermaus. Aufgrund des stichprobenartigen Charakters des einzelnen Fangtermins ist davon auszugehen, dass das Braune Langohr auch 2017 zum Artenspektrum des UG zählte. Es werden mögliche Voraussetzungen für das Eintreten von Verbotstatbeständen erörtert und mögliche Vermeidungsmaßnahmen diskutiert. Unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Vermeidungsmaßnahmen sind artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach 44(1) BNatSchG durch das Vorhaben auszuschließen. Abgesehen von den artenschutzrechtlichen Erfordernissen werden Hinweise zur Vermeidung bzw. Minimierung von negativen Auswirkungen gegeben. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 25

29 7 Literatur AHLÉN, I. (1981): Identification of Scandinavian bats by their sounds. - Department of Wildlife Ecology, 51. DENSE & LORENZ (2011): Artenschutzprüfung geplantes Gewerbegebiet Clusorth-Bramhar, Fachbeitrag Fledermäuse.- unveröff. Gutachten im Auftrag der Stadt Lingen, Fachdienst Stadtplanung. DIETZ, M. & J.B. PIR (2011): Distribution, Ecology and Habitat Selection by Bechstein s Bat (Myotis bechsteinii) in Luxembourg. - Ökologie der Säugetiere 6: 88 S. GÜTTINGER, R. & W.-D. BURKHARD (2013): Bechsteinfledermäuse würden mehr Eichen pflanzen Jagdverhalten und Jagdhabitate in einer stark fragmentierten Kulturlandschaft. In: DIETZ, M. (Hrsg.)(2103): Populationsökologie und Habitatansprüche der Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii. Beiträge zur Fachtagung in der Trinkkuranlage Bad Nauheim, , Seiten HECKENROTH, H. (1991): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Säugetierarten. In: Naturschutz und Landschaftspflege Niedersachsachsen 26: LIMPENS, H. & A. ROSCHEN (1996): Bausteine einer systematischen Fledermauserfassung Teil 1 - Grundlagen. - Nyctalus 6(1): MEINIG, H., BOYE, P. & R. HUTTERER (2009): Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) Deutschlands. Band 1: Wirbeltiere. In: Naturschutz und Biologische Vielfalt, 70 (1): Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.). Landwirtschaftsverlag, Münster. NLWKN (in Vorber.): Rote Liste der in Niedersachsen gefährdeten Fledermäuse. SKIBA, R. (2003): Europäische Fledermäuse. Neue Brehm Bücherei 648. WEID, R. (1988): Bestimmungshilfe für das Erkennen europäischer Fledermäuse - insbesondere anhand der Ortungsrufe. - Schriftenreihe des Bayerischen Landesamt für Umweltschutz 81: Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 26

30 Anhang Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 27

31 Fledermäuse - Methoden - Methodik 1 Horchkistenstandorte (mit Bezeichnung) Beobachtungspunkte Fangbereich Sonstige Informationen Grenze des Untersuchungsgebietes Grenze des Planungsbereichs 3 Stadt Lingen (Ems), OT Clusorth-Bramhar B-Plan Nr.10 "Gewerbegebiet an der B 213" - Fachbeitrag Artenschutz Fledermäuse - Dense & Lorenz GbR Büro für angewandte Ökologie und Landsc hafts planung Herrenteichsstraße Osnabrück Kartengrundlage: Meter Digitales Orthophoto Auszug aus dengeobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungsund Katasterverwaltung, 2017 Maßstab: 1:2000 Datum: Zeichen: RK Karte 1: Fledermäuse - Methoden -

32 Fledermäuse - Ergebnisse - Ergebnisse Einzelnachweise Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) Art der Gattung Myotis oder Plecotus Jagdgebiete Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) Nyctaloid (E. serotinus o. Nyctalus) Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) Arten der Gattungen Myotis oder Plecotus Paarungsquartiere Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) Sonstige Informationen Grenze des Untersuchungsgebietes Grenze des Planungsbereichs Stadt Lingen (Ems), OT Clusorth-Bramhar B-Plan Nr.10 "Gewerbegebiet an der B 213" - Fachbeitrag Artenschutz Fledermäuse - Dense & Lorenz GbR Büro für angewandte Ökologie und Landsc hafts planung Herrenteichsstraße Osnabrück Kartengrundlage: Meter Digitales Orthophoto Auszug aus dengeobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungsund Katasterverwaltung, 2017 Maßstab: 1:2000 Datum: Zeichen: RK Karte 2: Fledermäuse - Ergebnisse -

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