Fledermaus-Untersuchungen zum B-Plan Nr. 269 "Im Kampe", Erweiterung der Firma Bünting in Wallenhorst - Artenschutzbeitrag Fledermäuse -
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1 Februar 2017 Fledermaus-Untersuchungen zum B-Plan Nr. 269 "Im Kampe", Erweiterung der Firma Bünting in Wallenhorst - Artenschutzbeitrag Fledermäuse - Im Auftrag der IPW INGENIEURGPLANUNG GmbH & Co. KG Dense & Lorenz Büro für angewandte Ökologie und Landschaftsplanung Herrenteichsstraße Osnabrück fon fax mail@dense-lorenz.de
2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung und Aufgabenstellung Untersuchungsgebiet Erfassungsmethoden Kartierung von Ruhe- und Fortpflanzungsstätten an Bäumen Kartierung der Fledermäuse mittels Ultraschalldetektor und Sichtbeobachtung Horchkisten Fang mit Netzen Ergebnisse Kartierung von Ruhe- und Fortpflanzungsstätten an Bäumen Detektor und Sichtbeobachtung Horchkisten Fang mit Netzen Gesamtartenspektrum und Gesamtbewertung Auswirkungsprognose, artenschutzrechtliche Einschätzung Vorbemerkung Auswirkungsprognose und artenschutzrechtliche Einschätzung Hinweise zu Vermeidungsmaßnahmen Zusammenfassung Literatur...20 Anhang Karte 1: Methodik und Ergebnisse der Fledermauserfassung Tabellenverzeichnis Tab. 1: Ergebnisse der Baumhöhlenkartierung Tab. 2: Anzahl der von den Horchkisten registrierten Rufsequenzen je Art, Untersuchungsnacht und Standort... 9 Tab. 3: Gesamtliste der im UG nachgewiesenen Fledermausarten mit Gefährdungskategorie. 11 Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Abgrenzung des Untersuchungsgebietes (M 1 : 6.000) Abb. 2: Lage der festgestellten Bäume mit Quartierpotential Bearbeitung: B. Eng. Irina Würtele Dense & Lorenz GbR, Osnabrück
3 1 Einleitung und Aufgabenstellung In der Gemeinde Wallenhorst wird nördlich der Hansastraße die Aufstellung eines Bebauungsplanes beabsichtigt, um die planerischen Voraussetzungen für eine Betriebserweiterung der Firma Bünting zu schaffen. Der Geltungsbereich befindet sich nördlich des derzeitigen Betriebsgeländes. Bei dem Vorhaben sind die artenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) insbesondere zu den streng geschützten Arten zu beachten. Sämtliche Fledermausarten sind in den Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgenommen worden und zählen deshalb nach 7 BNatSchG zu den streng geschützten Arten von gemeinschaftlichem Interesse. Zudem stehen fast alle Arten auf der Roten Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Säugetierarten. Das Vorhandensein von Lebensraumfunktionen für Fledermäuse war im Untersuchungsgebiet (UG) aufgrund seiner Lage und Biotopausstattung zu vermuten. Das Büro für angewandte Ökologie und Landschaftsplanung, Dense & Lorenz GbR, Osnabrück, wurde daher im Frühjahr 2016 mit der Untersuchung des Plangebietes sowie der Erarbeitung einer Artenschutzprüfung für diese Tiergruppe beauftragt. Ziel der Untersuchung war die Klärung der Fragen, welche Arten vorkommen, ob in den vorhandenen Gebäuden und Gehölzen Fledermausquartiere existieren und welche Bedeutung das Gebiet als Lebensraum für Fledermäuse hat. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 1
4 2 Untersuchungsgebiet Das UG befindet sich im Nordwesten der Gemeinde Wallenhorst im Ortsteil Hollage. Es handelt sich um einen geplanten Erweiterungsbereich des südlich angrenzenden Betriebsgeländes der Firma Bünting. Die östliche Grenze verläuft entlang der Straße Zum Poller, die westliche Grenze bildet die Penter Straße. Die nördliche Grenze verläuft parallel zum Pollerbach an einem Feldweg, die südliche Grenze entlang des Betriebsgeländes von Bünting bzw. entlang des Hollager Mühlenbaches. Das Gebiet umfasst die in Abbildung 1 dargestellte Fläche von etwa 8,6 ha Größe. Der Großteil des UG besteht aus Ackerflächen, im Süden liegen ein kleineres Mischwäldchen mit Kiefern und Laubbäumen sowie mehrere Gebäude. In Ost-West-Richtung verläuft an der Nordgrenze des UG der Pollerbach, begleitet von Eichen entlang des angrenzenden Feldwegs. Südlich davon fließt der Hollager Mühlenbach, an dessen Ufer im westlichen Abschnitt eine Baum-Strauch-Hecke stockt, durch das UG. Abb. 1: Abgrenzung des geplanten Geltungsbereiches (M 1 : 6.000) (LGLN 2016, Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung) Großräumig betrachtet befindet sich das UG am Siedlungsrand, angrenzend an die freie Landschaft, wobei die Gehölzstrukturen Vernetzungselemente zwischen einem größeren Wald im Nordwesten, sowie kleineren Wäldchen im Umfeld und dem Schwarzen See im Osten darstellen. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 2
5 3 Erfassungsmethoden Um die Fledermausfauna sowie relevante Strukturen und die Intensität der Raumnutzung im Gebiet zu erfassen, kam an insgesamt fünf Terminen zwischen Mai und September 2016 eine Kombination verschiedener Methoden zum Einsatz, die im Folgenden näher erläutert werden. 3.1 Kartierung von Ruhe- und Fortpflanzungsstätten an Bäumen Um potentielle Quartierstrukturen für Fledermäuse an den Bäumen im Gebiet zu erfassen, erfolgte im Vorfeld der Fledermauskartierungen und vor vollständiger Belaubung der Bäume am eine Begutachtung des Gehölzbestandes. Kontrolliert wurden der unmittelbar an den Geltungsbereich angrenzende Baumbestand sowie das Wäldchen im Süd-UG, soweit dies zugänglich war. Die Begutachtung der Gehölze erfolgte zunächst vom Boden aus mittels Fernglas. Verdächtige Strukturen bis in 5 m Höhe wurden anschließend, nach Möglichkeit von einer Leiter aus und ggfs. unter Einsatz eines Endoskops (DNT Findoo), auf ihre tatsächliche Eignung, eventuellen aktuellen Fledermausbesatz oder Spuren einer früheren Nutzung hin untersucht. Auffällige Strukturen, die potentiell eine Ruhe- bzw. Fortpflanzungsstätte darstellen könnten, wurden mit einem entsprechenden Vermerk zur Exposition, Höhe und der Art der Höhle bzw. Spalte aufgenommen und in eine Karte eingezeichnet. Zudem wurde auch eine grobe Kontrolle der Wohngebäude im Südwesten sowie des Schuppens im Südosten hinsichtlich potentieller Einflug- bzw. Quartiermöglichkeiten für Fledermäuse durchgeführt. Diese im Vorfeld durchgeführte Erfassung diente als Grundlage für eine spätere gezielte Nachkontrolle bei den Kartierdurchgängen (insbesondere bei der Suche nach ausfliegenden oder schwärmenden Fledermäusen sowie bei der Suche nach Balzquartieren). 3.2 Kartierung der Fledermäuse mittels Ultraschalldetektor und Sichtbeobachtung Begehungen mit dem Detektor erfolgten an fünf Terminen (19./20.05., 15./16.06., 18./19.07., 11./ und 21./ ), wobei es sich mit Ausnahme des dritten Termins (ganze Nacht) nur um halbe Untersuchungsnächte handelte. Zur Erfassung der Fledermäuse wurde ein Detektor vom Typ Pettersson D240x verwendet. Der Einsatz erfolgte bei allen Untersuchungsterminen auch durchgehend während der Fänge mit Netzen (vgl. Kap. 3.4). Während der Fangzeiten erfolgten allerdings nur kürzere Begehungen im Umfeld des Fangbereichs, da die Netze nicht länger unbeaufsichtigt stehen dürfen. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 3
6 Hauptsächlich bei den Arten, die quasi-konstant-frequente (qcf-) Anteile im Ruf aufweisen, sind sichere Artbestimmungen im Gelände möglich. Dies gilt für den Großen Abendsegler (Nyctalus noctula), den Kleinen Abendsegler (Nyctalus leisleri), die Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) sowie die Zwerg- (Pipistrellus pipistrellus), Mücken- (Pipistrellus pygmaeus) und Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii). Von den Arten der Gattungen Myotis und Plecotus, die fast ausschließlich rein frequenzmodulierte (fm-) Laute ausstoßen, sind nicht alle eindeutig bestimmbar (AHLÉN 1981, WEID 1988, LIMPENS & ROSCHEN 1996, SKIBA 2003). Als nicht mittels Detektor unterscheidbar sind die Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus) und die Große Bartfledermaus (Myotis brandtii), sowie die Langohrfledermäuse (Plecotus auritus/ austriacus) anzusehen, wobei von der Gattung Plecotus im untersuchten Naturraum nur das Braune Langohr, P. auritus, vorkommt. Die Myotis-Arten Großes Mausohr, Teichfledermaus und Wasserfledermaus sind unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Detektor bestimmbar. Die sichere Bestimmung der übrigen Myotis-Arten ist mit dieser Methode in der Regel nicht möglich. Zusätzlich zum Verhören der Rufe können Sichtbeobachtungen (Größe, Flugbild) bei der Bestimmung herangezogen werden. Auch die Raumnutzung (Jagdgebiete, Flugrouten) und somit für Fledermäuse wichtige Strukturen werden über Sichtbeobachtungen ermittelt. Da einige Teile des Untersuchungsgebietes bzw. der Eingriffsfläche durch Grenzlinien von Gehölzen zu offenen Flächen ausgeprägt sind, kam der mobilen Beobachtung der Fledermausaktivitäten (Art und Anzahl gleichzeitig anwesender Individuen, Aufenthaltsdauer und Erfassung der Flugbahnen im Raum durch direkte Sichtbeobachtung) bei der Untersuchung eine besondere Bedeutung zu. Insbesondere Zwerg- und Breitflügelfledermäuse sowie die beiden Abendsegler-Arten sind auf diese Weise gut zu erfassen, da deren Aktivitätsschwerpunkt am Abend und in der frühen Nacht und häufiger auch in der Morgendämmerung liegt. Zur Erfassung von Sommer- bzw. Wochenstubenquartieren erfolgte an den ersten drei Untersuchungsterminen eine Beobachtung zur Ausflugzeit am Abend bzw. eine Suche nach schwärmenden Tieren in der Morgendämmerung. In Bezug auf Wochenstubenquartiere besteht in Abhängigkeit von der Größe des UG sowie der artspezifischen Lautstärke der Ortungsrufe aufgrund des auffälligen Schwärmverhaltens der Fledermäuse vor dem Einflug in ihr Quartier häufig eine gute Erfassbarkeit. Im Spätsommer bzw. Herbst können bei den Begehungen Paarungsquartiere der Zwerg-, Mücken- und Rauhhautfledermaus, sowie des Großen und Kleinen Abendseglers nachgewiesen werden. Anders als bei den Tagesschlafquartieren, an denen Fledermausaktivitäten nur beim Verlassen bzw. Aufsuchen beobachtet werden können, sind Balzaktivitäten an Paarungsquartieren meist mehr oder weniger kontinuierlich über die gesamte Nacht zu hören. Während die beiden Abendsegler-Arten sowie Mücken- und Rauhhautfledermäuse vorwiegend Baumhöhlen als Paarungsquartiere besetzen, verhalten sich Zwergfledermäuse flexibler. Sie nutzen Paarungsquartiere sowohl an Gebäuden als auch in bzw. an Bäumen. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 4
7 3.3 Horchkisten Die Jagdgebietsfunktion wurde an jeweils drei Stellen im UG durch automatische Ultraschallaufzeichnungsgeräte, sogenannte Horchkisten, ermittelt. Die Geräte dienen der kontinuierlichen Erfassung von Fledermausaktivitäten an einem Ort. Es handelt sich um Ultraschall-Detektoren (CIEL Typ CDP 102 R3), die in Kombination mit ereignisgesteuerten Aufzeichnungsgeräten (MP3-Rekordern, Typ Trekstor) in einem Gehäuse untergebracht sind. Sämtliche erfassten Ereignisse werden mitsamt Zeitstempel gespeichert. Je nach im Detektor voreingestellten Frequenzfenster und dessen Bandbreite ist eine akustische Artdifferenzierung bzw. eine Eingrenzung auf Gattungsniveau möglich. Eine sichere Bestimmung auf Artniveau ist anhand der aufgezeichneten Laute nur bei wenigen Arten möglich (Großer Abendsegler und Breitflügelfledermaus, z. T. Zwergfledermaus und Kleiner Abendsegler), doch erlaubt der Einsatz dieser Geräte im Gegensatz zu der bisher dargestellten Methode die automatisierte Ermittlung von Aktivitätsdichten und bedingt auch von Flugrichtungen am Aufstellungsort. Eine kontinuierliche Überwachung mit Horchkisten ermöglicht es, eine unregelmäßig über die Nacht verteilte Rufaktivität und entsprechende Flugaktivität zu erfassen, während dies bei einer stichprobenartigen Begehung mit dem Detektor einen gewissen Zufallscharakter hat. Auch können durch Horchkisten Hinweise auf Quartiere gewonnen werden. Bei der Auswertung kann neben der reinen Zählung der Lautsequenzen noch notiert werden, ob es sich um lange Rufsequenzen handelt und feeding-buzzes enthalten sind (charakteristische Rufsequenz, die unmittelbar vor Beutefang abgegeben wird) und ob mehrere Individuen gleichzeitig flogen. Ein Nachteil der Horchkisten besteht darin, dass sie die Aktivität nur in einem relativ kleinen Umfeld des Aufstellungsortes erfassen. Große Abendsegler können über eine Distanz von ca. 100 m registriert werden, Braune Langohren unter Umständen nur über wenige Meter. Die vergleichsweise leise rufenden Fledermausarten der Gattungen Myotis und Plecotus sind daher in den Aufzeichnungen tendenziell unterrepräsentiert. In der vorliegenden Untersuchung wurden an den ersten drei Terminen (19./20.05., 15./16.06., 18./ ) jeweils drei Horchkisten im UG aufgestellt, so dass sie potentielle Jagdhabitate möglichst gut abdeckten. Die Frequenzeinstellung wurde mit 25 und 45 khz jeweils so gewählt, dass das gesamte Spektrum der vorkommenden Arten erfasst werden kann. Die genauen Positionen der Horchkisten lassen sich anhand der Karte 1 (s. Anhang) nachvollziehen. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 5
8 3.4 Fang mit Netzen Zur Ermittlung des Artenspektrums bei Fledermäusen sind je nach Habitatstruktur verschiedene Nachweismethoden oder deren Kombination geeignet. An Standorten mit hohem Wald- bzw. Gehölzanteil ist in jedem Fall der Fang mit Netzen angezeigt, da der Nachweis bzw. eine sichere Bestimmung über akustische Methoden und/ oder Sichtbeobachtung insbesondere bei den Gattungen Myotis und Plecotus nicht möglich ist. Aufgrund der Biotoptypen-Ausstattung des UG und seiner Lage waren Vorkommen von solchen Fledermausarten im vorliegenden Fall zu erwarten. Über die Artbestimmung hinaus lässt diese Methode Aussagen über das Geschlecht und den Fortpflanzungsstatus (ggf. Nachweis der Reproduktion über den Fang von laktierenden Weibchen oder von Jungtieren) zu, was auch bei den akustisch zweifelsfrei bestimmbaren Arten von Interesse für die Flächenbewertung ist. Ein Fang erfolgte am 19./ , wobei die Netze mit Ausnahme der Zeit, die für die gezielte Suche nach ausfliegenden Tieren aufgewendet wurde, von Sonnenuntergang bis 2 Uhr fängig standen. Es kamen fünf Haarnetze mit Breiten von 6,5 bis 9 m bei Höhen von 2,5 bis 5 m zum Einsatz. Der Fangbereich befand sich südwestlichen UG in einem lichteren Bereich des Wäldchens (vgl. Karte 1). Während des Fangs wurde ein Gerät (Sussex Autobat) eingesetzt, welches Soziallaute verschiedener Fledermausarten über einen Ultraschall-Lautsprecher abstrahlt und über eine damit verbundene Lockwirkung den Fangerfolg erhöhen kann. Eine Fernwirkung ist durch dieses Gerät aufgrund der geringen Reichweite hochfrequenter Töne nicht zu erzielen und auch nicht beabsichtigt. Der Standort des Autobat wurde im Verlauf der Nacht zwischen den Netzen variiert. Die gefangenen Fledermäuse erhielten eine Kurzzeitmarkierung, indem Daumenkrallen und/ oder Zehennägel mit Nagellack gefärbt wurden. Unterschiedliche Farben bzw. Markierungsmuster ermöglichten bei Wiederfängen in derselben Nacht die Wiedererkennung. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 6
9 4 Ergebnisse 4.1 Kartierung von Ruhe- und Fortpflanzungsstätten an Bäumen Vom Boden aus wurden an insgesamt sieben Bäumen, die sich alle in der nördlichen Hälfte des UG befinden, potentiell geeignete Quartierstrukturen entdeckt. Eine Übersicht zeigt Tabelle 1, die Lage der Bäume ist in Abbildung 2 gekennzeichnet. Tab. 1: Ergebnisse der Baumhöhlenkartierung Nr. Baumart BHD (cm) Art der Höhlenstruktur Höhe (m) Exposition Bemerkungen 1 Eiche 50 Ausfaulung 0,5 W 2 Weide? 35 Stammfußhöhle 0 NW 3 Erle 50 Spechthöhle 8 SW 4 Erle 45 Ausfaulung 1,5 SO 5 Birke 50 Ausfaulung / Astabbruch 9-11 SW 6 Erle 60 Ausfaulung 2 S große Öffnung, zugewachsen durch Stockausschlag 7 Erle 50 Zwei Ausfaulungen 7 SO Abb. 2: Lage der festgestellten Bäume mit Quartierpotential (LGLN 2016, Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung) Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 7
10 4.2 Detektor und Sichtbeobachtung Die insgesamt am häufigsten mit dem Detektor im UG erfasste Art war die Zwergfledermaus. Nachweise erfolgten sehr regelmäßig an allen Terminen, jagend wurde die Art an sämtlichen Gehölzstrukturen beobachtet. Ein deutlicher Aktivitätsschwerpunkt lag im Bereich des Feldwegs an der Nordgrenze des UG. Darüber hinaus erfolgten punktuelle Nachweise mit Ausnahme der gehölzfreien Abschnitte an der Penter Straße an allen Strukturen im UG. Im Herbst ergab sich der Hinweis auf ein Paarungsquartier von Zwergfledermäusen (vgl. Karte 1), ein Tier flog intensiv balzend im Nahbereich der Gebäude im Südwest-UG. Balzquartiere dieser Fledermausart können meist nicht genau lokalisiert werden, da die Männchen innerhalb eines gewissen Umkreises des Quartiers im Flug balzen ( display flight ). Da Zwergfledermäuse bevorzugt Gebäudequartiere nutzen, ist anzunehmen, dass sich das Quartier an einem der Gebäude und nicht an einem Baum befand. Breitflügelfledermäuse wurden mit dem Detektor an den ersten vier Untersuchungsterminen nachgewiesen. Es handelte sich überwiegend um punktuelle Nachweise einzelner Tiere im Bereich des Wäldchens im Südwest-UG. Längerfristige Aktivität oder ein gehäuftes Auftreten wurde bei den Begehungen mit dem Detektor jedoch nicht festgestellt. Ein am ersten Untersuchungstermin genutztes Jagdgebiet befand sich an der Lichtung im Süd-UG, wo Maikäfer als saisonal verfügbare Nahrungsquelle gejagt wurden. Große Abendsegler konnten in allen Untersuchungsnächten erfasst werden. Fast alle Nachweise fielen in die Dämmerungsphasen zu Beginn bzw. zum Ende der Nächte. Es erfolgten pro Nacht jeweils nur wenige punktuelle Nachweise, die auf überfliegende Tiere ohne besonderen Bezug zum UG hindeuteten, Jagdgebiete im UG wurden nicht ermittelt. Hinweise auf Balzquartiere von Abendseglern ergaben sich bei den Untersuchungsterminen im August und September nicht. Derartige Quartiere sind aber u. U. nicht dauerhaft besetzt, sodass ein Vorhandensein angesichts des vorhandenen Quartierpotentials letztlich nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Gleiches gilt für Paarungsquartiere von Rauhhautfledermäusen, obwohl von dieser Art lediglich ein punktueller Nachweis am Hollager Mühlenbach am vierten Untersuchungstermin erfolgte. Da sich keine Hinweise auf Sommervorkommen ergaben ist ein Zusammenhang mit der herbstlichen Zugzeit in diesem Fall anzunehmen. Nachweise von Fledermäusen der Artengruppe Myotis/ Plecotus gelangen nur vereinzelt, insbesondere am Nordrand des UG sowie am nördlichen Waldrand im südlichen UG. Jagende Individuen wurden nicht beobachtet. Zu berücksichtigen ist insgesamt die eingeschränkte Erfassbarkeit dieser Artengruppe, da es sich oftmals nur um recht leise Rufe handelt (vgl. Kap. 3.2 und 3.3). Die Aktivität war sehr wahrscheinlich insgesamt höher als sich durch die Nachweise belegen lässt. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 8
11 4.3 Horchkisten Die Horchkisten zeichneten insgesamt Rufsequenzen auf, wobei die artbezogene Aktivität an den Standorten je Nacht, aber auch im Vergleich der einzelnen Termine, mehr oder weniger starken Schwankungen unterlag. Einen Überblick über die mit Hilfe der Horchkisten insgesamt nachgewiesenen Fledermausaktivitäten gibt Tabelle 2. Tab. 2: Anzahl der von den Horchkisten registrierten Rufsequenzen je Art, Untersuchungsnacht und Standort Datum 2016 HK Abendsegler Breitflügelflm. Nyctaloid Pipistrellus Myotis / Plecotus Summe 19./ / / #* 11 * 109 #+* # #* 8 # #+* # #+* 2 * 34 #* # 57 #* # # 3 81 #* 113 Gesamtsumme HK = Horchkistenstandort Nyctaloid = nicht sicher bestimmbare Rufsequenzen von Breitflügelfledermäusen/ Abendseglern * = lange Rufsequenzen # = Jagdflug + = mehrere Individuen gleichzeitig Auf die Gattung Pipistrellus entfielen 77 % aller aufgezeichneten Rufsequenzen. Eine sichere Differenzierung der Arten ist zwar bei dieser Methode nicht möglich, angesichts der fehlenden Nachweise von Rauhhaut- und Mückenfledermäusen bei den ersten drei Terminen dürfte es sich allerdings fast nur oder ausschließlich um Nachweise von Zwergfledermäusen gehandelt haben. Ein Großteil der Pipistrellus-Aktivität entfiel auf den HK- Standort 1 (rund 55 % aller Pipistrellus-Nachweise), wo an den ersten beiden Terminen mit Abstand die höchste Aktivität registriert wurde. Am dritten Termin wurde dagegen die höchste Aktivität an HK-Standort 3 festgestellt. An allen Standorten wurde in allen Nächten auch gejagt. Die aufgezeichneten Pipistrellus-Rufsequenzen verteilten sich stets auf die gesamte Nacht, in vielen Fällen war jedoch in der Abend- und Morgendämmerung eine im Vergleich erhöhte Aktivität feststellbar, die vermutlich jeweils von einzelnen relativ kleinräumig jagenden Individuen verursacht wurde. Die von den Horchkisten ermittelte Aktivität von Zwergfledermäusen im UG ist insgesamt als durchschnittlich, an HK-Standort 1 allerdings als hoch zu bezeichnen. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 9
12 Insgesamt 5 % aller aufgezeichneten Fledermaus-Rufsequenzen stammten von Abendseglern, wobei hier eine sichere Differenzierung der beiden Arten nicht möglich war. Insgesamt wurde die Artengruppe an allen Terminen und Standorten nur sporadisch erfasst, es handelte sich stets lediglich um kurze Kontakte überfliegender Individuen ohne besonderen Bezug zum UG. Auf Breitflügelfledermäuse entfielen 12 % der Gesamtaktivität, wobei Rufe mit Ausnahme von Standort 2 am zweiten Termin von allen Horchkisten aufgezeichnet wurden. Während die Art an Standort 2 nur vereinzelt nachgewiesen wurde, gelang an den anderen beiden Standorten der Nachweis jagender Individuen. Die höchste Aktivität wurde dabei an Standort 3 am zweiten Termin erfasst. Ein Großteil aller Breitflügelfledermaus-Rufe konnte in der ersten Nachtphase (jeweils bis ca. 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang) registriert werden. Knapp 2 % der Nachweise konnte nicht sicher Breitflügelfledermäusen oder Abendseglern zugeordnet werden, diese Rufsequenzen gingen als nyctaloid in die Auswertung mit ein. Es dürfte sich in diesen Fällen um Individuen in untypischen Flugsituationen gehandelt haben, in denen oft Überschneidungen der artspezifischen Rufcharakteristika auftreten und eine sichere Differenzierung der einzelnen Arten nicht mehr möglich ist. Rufsequenzen der Artengruppe Myotis/ Plecotus machten 5 % der von den Horchkisten aufgezeichneten Gesamtaktivität aus. Die Artengruppe wurde mit einer Ausnahme (HK- Standort 3 am dritten Termin) von allen Horchkisten nachgewiesen, jedoch stets nur vereinzelt und nur in einem Fall mit Hinweis auf Jagdaktivität. Zu berücksichtigen ist hier jedoch die eingeschränkte Erfassbarkeit einiger relativ leise rufenden Myotis/ Plecotus-Arten (vgl. Kap. 3.2 und 3.3). 4.4 Fang mit Netzen Am ersten Untersuchungstermin wurden zwei Breitflügelfledermaus-Männchen gefangen. Abgesehen von den am Fangplatz kurzzeitig jagenden Breitflügelfledermäusen und mehreren Rufsequenzen von Zwergfledermäusen war die Aktivität in dieser Nacht im Umfeld der Netze insgesamt gering. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 10
13 4.5 Gesamtartenspektrum und Gesamtbewertung Einen Überblick über das mit den verschiedenen Methoden im UG nachgewiesene Artenspektrum der Fledermäuse gibt Tabelle 3. Zusätzlich sind die Gefährdungskategorien angegeben. Tab. 3: Gesamtliste der nachgewiesenen Fledermausarten mit Gefährdungskategorie Artname RL BRD/ NDS Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus Pipistrellus nathusii Rauhhautfledermaus Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus Nyctalus noctula Großer Abendsegler Myotis sp./ Plecotus auritus - / 3 (-) - / 2 (R) G / 2 (2) V / 2 (2) Gefährdungskategorien: 2 = stark gefährdet 3 = gefährdet - = nicht gefährdet V = Vorwarnliste G = Gefährdung anzunehmen R = extrem selten 1 Rote Liste der in der BRD (MEINIG et al. 2009), bzw. Niedersachsen und Bremen gefährdeten Säugetierarten (HECKENROTH 1991), in Klammern die voraussichtlichen Kategorien der angekündigten aktualisierten Roten Liste für Niedersachsen (NLWKN, in Vorber.). Artenspektrum Insgesamt wurden im Untersuchungsgebiet fünf Fledermausarten sicher nachgewiesen, wobei die Artengruppe Myotis/ Plecotus mangels Fänge entsprechender Individuen nicht näher aufgeschlüsselt werden konnte. Aufgrund der Lage des UG im Siedlungsrandbereich, des Fehlens größerer Waldbereiche und der geringen Größe des UG entspricht das Artenspektrum dem Erwartungswert. Die in Südwest-Niedersachsen häufigste und dort nahezu überall vorkommende Zwergfledermaus war insgesamt durchschnittlich, lokal auch mit einer hohen Aktivität im UG vertreten. Breitflügelfledermäuse waren im UG aufgrund ihrer synanthropen Lebensweise ebenfalls zu erwarten, aber nur vereinzelt und nicht sonderlich häufig nachzuweisen. Ein Vorkommen von Großen Abendseglern, die innerhalb eines größeren Aktionsradius meist im freien Luftraum jagen, war ebenfalls zu erwarten. Sämtliche Nachweise der Art bezogen sich auf überfliegende Tiere ohne besonderen Bezug zu den Strukturen im UG, sodass das Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 11
14 UG für Große Abendsegler keine nennenswerten Habitatfunktionen aufweist. Auch Rauhhautfledermäuse waren zumindest zur Zugzeit zu erwarten. Vorkommen der Gruppe Myotis/ Plecotus auritus waren im UG aufgrund seiner Lage im Raum und der vorhandenen Strukturen zu erwarten. Da keine größeren Waldbereiche im UG oder dessen unmittelbaren Umfeld vorhanden sind, war aber von einer entsprechend geringen Nachweishäufigkeit auszugehen, was sich durch die Untersuchung auch bestätigte. Ein zumindest sporadisches Vorkommen mehrerer Arten bzw. die Nutzung der Strukturen im UG bei Transferflügen ist wahrscheinlich. Jagdgebiete Im Vergleich zu Erfahrungswerten aus anderen, ähnlich strukturierten Bereichen im entsprechenden Naturraum ist die Fledermausaktivität insgesamt als durchschnittlich zu bezeichnen, zeitweilig sind bezogen auf Zwergfledermäuse aber auch hohe Aktivitätswerte festzustellen, die auf ausdauernde Jagdaktivität zurückzuführen sind. An einzelnen Terminen wurden jagende Breitflügelfledermäuse im Bereich des Wäldchens im Süd-UG sowie an der Baumreihe an der Nordgrenze beobachtet. Aufgrund der geringen Flächengröße des UG ist für die beiden Arten von einer allgemeinen Bedeutung auszugehen. Auch für Große Abendsegler, deren Nachweise stets unabhängig von den Strukturen im UG erfolgten, sowie für die Rauhhautfledermaus, die nur einmalig während des Herbstzugs nachgewiesen wurde, hat das UG eine allgemeine Bedeutung. In Bezug auf die Artengruppe Myotis/ Plecotus ist insgesamt die eingeschränkte Erfassbarkeit einiger relativ leise rufenden Arten zu berücksichtigen (vgl. Kap. 3.2 und 3.3), sodass die Gesamtaktivität möglicherweise unterschätzt wird. Dennoch dürfte das UG nur eine allgemeine Bedeutung für die Art aufweisen. Mit dem Vorhandensein von Jagdgebieten der Artengruppe Myotis/ Plecotus ist nur bedingt zu rechnen, wobei hier wahrscheinlich die Baumreihen (insbesondere an der Nordgrenze des UG) sowie das Wäldchen im Süd-UG eine höhere Bedeutung aufweisen als andere Bereiche des UG. Tagesschlaf- und Balzquartiere Während des Untersuchungszeitraumes wurden keine Hinweise auf das Vorhandensein von Wochenstubenquartieren im UG gefunden. Das Vorhandensein von Einzelquartieren kann aufgrund ihrer methodisch bedingten schweren Erfassbarkeit nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Ein Paarungsquartier von Zwergfledermäusen wurde im Herbst im Südwest-UG ermittelt, wobei es sich um ein Gebäudequartier gehandelt haben dürfte. Hinweise auf das Vorhandensein von Paarungsquartieren Großer oder Kleiner Abendsegler sowie von Mücken- oder Rauhhautfledermäusen ergaben sich im Untersuchungszeitraum nicht. Da Balzquartiere nicht immer über einen längeren Zeitraum besetzt sind und Potential Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 12
15 im Baumbestand vorhanden ist, kann das Vorhandensein entsprechender Quartiere letztlich aber nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden. Bäume im UG mit einem höheren Alter (>30 cm Brusthöhendurchmesser), die Höhlenstrukturen aufweisen, könnten auch eine Eignung als Winterquartier für Große Abendsegler haben. Der Nachweis einer derartigen Funktion ist im Rahmen standardmäßiger Untersuchungen allerdings kaum zu erbringen, zumal die Winterquartiere häufig erst spät im Jahr nach Abschluss der regulären Erfassungen aufgesucht werden. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 13
16 5 Auswirkungsprognose, artenschutzrechtliche Einschätzung In den folgenden Kapiteln wird die Betroffenheit der vorkommenden Fledermausarten durch die geplante Umnutzung der Fläche vor dem Hintergrund der artenschutzrechtlichen Bestimmungen diskutiert. 5.1 Vorbemerkung Zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten sind auf europäischer und nationaler Ebene zahlreiche Vorschriften erlassen worden. Im nationalen deutschen Naturschutzrecht (Bundesnaturschutzgesetz, BNatSchG, Neufassung vom , seit in Kraft) ist der Artenschutz in den Bestimmungen der 44 und 45 rechtlich verankert. Nach den beiden Gesetzesänderungen vom und fallen ab dem in Planungsverfahren nur noch die FFH-Anhang IV-Arten und europäischen Vogelarten, sowie durch eine Rechtsverordnung nach 54 Abs. 1-2 BNatSchG geschützte Tier- und Pflanzenarten unter die Artenschutzbestimmungen und müssen bei Eingriffsplanungen speziell berücksichtigt werden. Alle anderen lediglich besonders geschützten Arten sind gemäß 44 (5) BNatSchG im Zusammenhang mit nach 15 zulässigen Eingriffen sowie Vorhaben im Sinne des 18 Absatz 2 Satz 1 von den Verbotstatbeständen generell freigestellt und werden im Rahmen der Eingriffsregelung pauschal bearbeitet. Die Schutzkategorien der Artengruppen werden im BNatSchG in 7 Abs. 2 Nr. 12 bis 14 definiert. Grundlagen bilden die FFH-Richtlinie (FFH-RL), die Vogelschutz-Richtlinie (VS- RL), die EG-Artenschutzverordnung sowie die Bundesartenschutzverordnung. Alle Fledermausarten sind nach dieser gesetzlichen Grundlage streng geschützt. Es ist daher im konkreten Fall zu ermitteln und darzustellen, ob Verbotstatbestände bezüglich der nachgewiesenen Arten erfüllt werden, sowie zu prüfen, ob bei dem Vorliegen eines Verbotstatbestandes die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Befreiung von den Verboten gegeben sind. Nach 44 (1) BNatSchG ist es verboten: 1) wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2) wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. 3) Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 14
17 Weiterhin findet einschränkend bei nach 15 zulässigen Eingriffen oder Vorhaben im Sinne des 18 Absatz 2 Satz 1 der 44 (5) BNatSchG Anwendung, nach dem ein Verbotstatbestand des 44 (1) Nr. 3 BNatSchG nur dann vorliegt, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang nicht mehr erfüllt wird und dies auch nicht durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) erreicht werden kann. Ob die Einschränkung von (44) (5) BNatSchG im vorliegenden Fall zum Tragen kommt, ist seitens der zuständigen Naturschutzbehörde zu prüfen. Sollten einer oder mehrere Verbotstatbestände erfüllt werden, so ist eine Ausnahmeprüfung nach 45 (7) BNatSchG erforderlich. 5.2 Auswirkungsprognose und artenschutzrechtliche Einschätzung Verbot einer Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten Im UG wurde ein Zwergfledermaus-Balzquartier nachgewiesen, das sich vermutlich an einem der Gebäude im Südwest-UG befand. Sofern die Gebäude überplant werden, ist von einem Verlust dieses Quartiers auszugehen. 44 (1) Nr. 3 BNatSchG verbietet die Beschädigung oder Zerstörung einer solchen Fortpflanzungsstätte. Es ist zu beurteilen, ob die ökologische Funktion gemäß 44 (5) BNatSchG im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt bleibt. Bei Zwergfledermäusen kann aufgrund der Flexibilität hinsichtlich der Quartierwahl und der bekanntermaßen hohen Quartierwechselfrequenz davon ausgegangen werden, dass das betroffene Individuum in seinem weiteren Aktionsraum ein vergleichbares Ausweichquartier kennt oder erschließen wird, sodass von einer Erhaltung der ökologischen Funktion des von den Planungen betroffenen Quartiers im räumlichen Zusammenhang auszugehen ist. Für eventuell nicht erfasste, temporär genutzte Sommerquartiere von Einzeltieren ist ebenfalls die Erhaltung der ökologischen Funktion von ggfs. von den Planungen betroffenen Quartieren im räumlichen Zusammenhang anzunehmen, da Einzeltiere im Vergleich zu einer Wochenstubengesellschaft weniger hohe Ansprüche an die Beschaffenheit eines Quartiers stellen und ihnen daher allgemein ein größeres Quartierangebot zur Verfügung stehen dürfte. Winterquartiere von Großen Abendseglern können aufgrund des Vorhandenseins von Altbäumen, die Potential für ausreichend dimensionierte Höhlen bieten, ebenfalls vorhanden sein. Die Höhlenbäume müssen im Falle einer Fällung auf die Anwesenheit von Fledermäusen kontrolliert werden. Sofern hierbei eine Winterquartierfunktion nachgewiesen wird, wer- Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 15
18 den CEF-Maßnahmen erforderlich. Eine geeignete Maßnahme wäre das Aufhängen von fünf Winterschlafkästen im engeren Umfeld in Kombination mit einer langfristig angelegten Entwicklung natürlicher Baumquartiere (Sicherung eines geeigneten Gehölzbestandes, in den keine Eingriffe durch Verkehrssicherungspflicht o.ä. erfolgen). Verbotstatbestände nach 44 (1) Nr. 3 i.v.m. 44 (5) BNatSchG können, ggfs. bei Umsetzung der vorgeschlagenen Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen, mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Tötungsverbot Ein Verstoß gegen 44 (1) Nr. 1 BNatSchG ist im vorliegenden Fall für Fledermäuse nur zu erwarten, sofern besetzte Quartiere beseitigt werden sollen. Im UG ist im Falle einer Überplanung der Gebäude im Südwest-UG die Betroffenheit eines Zwergfledermaus- Balzquartiers anzunehmen. Im Falle einer Rodung von Gehölzen ist zudem vorsorglich eine Betroffenheit von Sommerquartieren von Einzeltieren anzunehmen. Es kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass eine Winterquartierfunktion für Große Abendsegler besteht. Erforderlich sind daher Vermeidungsmaßnahmen. Die aus ornithologischer Sicht vorzunehmende zeitliche Beschränkung von eventuell erforderliche Abriss- und Rodungsmaßnahmen auf das Winterhalbjahr sollte weiter auf den Zeitraum Anfang November bis Ende Februar verkürzt werden, was der Winterschlafphase der Fledermäuse entspricht. So lässt sich die Gefährdung von Einzeltieren in Sommer-, Balz- oder Zwischenquartieren mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits ausschließen. In Bezug auf eventuelle Winterquartierfunktionen sind zwei Möglichkeiten denkbar, um einer Gefährdung von Fledermäusen vorzubeugen. Vorzugsweise sollte, begleitet von einem Fledermausspezialisten, eine Kontrolle der entsprechenden Baumhöhlen mittels Hubsteiger oder Baumkletterer sowie Endoskop erfolgen. Sollten dabei Fledermäuse gefunden werden, muss mit der Fällung gewartet werden bis die Tiere das Quartier von selbst verlassen haben. Auch werden dann aus artenschutzrechtlicher Sicht Ersatzmaßnahmen erforderlich, um die ökologische Funktion des Quartiers im räumlichen Zusammenhang zu gewährleisten ( 44 (5) BNatSchG). Wenn eine Vorab- Kontrolle nicht möglich ist, sollte der Baum bzw. der entsprechende Stammabschnitt im Beisein eines Fledermausspezialisten so gefällt werden, dass er vorsichtig mittels Greifbagger o.ä. abgelegt werden kann und eine Untersuchung der verdächtigen Struktur durch einen Fachmann erfolgen kann. Bei Berücksichtigung der genannten Vermeidungsmaßnahmen sind Verbotstatbestände nach 44 (1) Nr. 1 BNatSchG so weit wie möglich ausgeschlossen. Trotz der vorzusehenden Vermeidungsmaßnahmen verbleibt immer eine kleine Restunsicherheit, da Baumhöhlen trotz sorgfältiger Kontrolle vom Boden übersehen werden Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 16
19 können. Diese Unsicherheit lässt sich kaum mit einem verhältnismäßigen Aufwand ausräumen. Störungsverbot Voraussetzung für eine erhebliche Störung im Sinne von 44 (1) Nr. 2 BNatSchG ist die Betroffenheit eines essentiellen Habitatbestandteils oder Quartiers. Als essentiell werden solche Lebensraumbestandteile eingestuft, die für die Erhaltung und die Funktionsfähigkeit einer Fortpflanzungs- bzw. Ruhestätte unabdinglich sind. Das UG ist trotz zum Teil hoher Aktivitätswerte für keine der nachgewiesenen Arten als essentieller Habitatbestandteil einzuschätzen. Zudem ist davon auszugehen, dass Gehölzbestände zumindest in den Randbereichen des UG an der Nord- bzw. Ostseite entlang der Wege erhalten bleiben und somit kein vollständiger Verlust von Jagdgebietsfunktionen eintritt. Durch eine Beeinträchtigung der Jagdgebietsfunktion sind keine Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der lokalen Population zu erwarten, insbesondere, da es sich im Vergleich zum Aktionsraum der betroffenen Fledermausarten um relativ kleinflächige Jagdgebiete handelt. Das Eintreten eines Verbotstatbestands nach 44 (1) Nr. 2 BNatSchG ist daher im vorliegenden Fall nicht zu erwarten. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 17
20 6 Hinweise zu Vermeidungsmaßnahmen Im Sinne einer nach 15 (1) BNatSchG gesetzlich vorgeschriebenen Vermeidung von Eingriffsfolgen ist zu prüfen, ob zumutbare Alternativen bzw. eine Möglichkeit zur Änderung der Planungen gegeben sind, um die Beeinträchtigungen für die nachgewiesenen Fledermausarten auf ein möglichst geringes und unerhebliches Maß zu reduzieren. Sofern Beeinträchtigungen durch eine Änderung der Vorhabengestaltung nicht vermieden werden können, ist dies ebenfalls nach 15 (1) BNatSchG zu begründen. Unabhängig von den artenschutzrechtlichen Vorgaben sollten folgende Empfehlungen bei der weiteren Planung berücksichtig werten, um negative Auswirkungen auf die im UG bestehenden Lebensraumfunktionen soweit wie möglich zu vermeiden oder zu minimieren: - Nach Möglichkeit vollständiger Erhalt der bestehenden linearen Gehölzstrukturen. - Im Bereich der linearen Gehölzstrukturen, die erhalten bleiben, sollte ein möglichst mindestens 10 m breiter unversiegelter Flugkorridor für Fledermäuse verbleiben, um die Jagdgebietsfunktion möglichst wenig einzuschränken. - Die Beleuchtung sollte zielgerichtet und möglichst insektenfreundlich gewählt werden, sodass die angrenzenden Gehölzbestände nicht zu stark beleuchtet werden. - Die Versiegelung sollte sich auf das unbedingt erforderliche Maß beschränken. Auch bei Berücksichtigung der o.g. Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbleiben Lebensraumbeeinträchtigungen und -verluste, die im Rahmen der Eingriffsregelung zu berücksichtigen und durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren sind. Denkbar wäre hier beispielsweise die Pflanzung linearer Gehölzstrukturen zur Erhöhung der Strukturvielfalt im Zusammenhang mit einer Umwandlung einer Acker(teil)fläche in Dauergrünland. Derartige Maßnahmen sollten im räumlich-funktionalen Kontext durchgeführt werden, um für die betroffenen Individuen wirksam zu sein. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 18
21 7 Zusammenfassung Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 269 Im Kampe in Wallenhorst erfolgten sowohl die Erfassung und Bewertung als auch eine artenschutzrechtliche Einschätzung der Betroffenheit von streng geschützten und in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführten Fledermausarten. Im Untersuchungszeitraum von Mai bis September 2016 wurde an fünf Terminen durch Gebietsbegehungen mit dem Detektor, den Einsatz von Horchkisten und mittels Fang das Vorkommen von mindestens fünf Fledermausarten sicher nachgewiesen. Neben Zwerg- und Breitflügelfledermäusen konnten Große Abendsegler sowie Rauhhautfledermäuse erfasst werden. Zudem kommt mindestens eine Art der Gruppe Myotis/ Plecotus vor, die allerdings nicht näher bestimmt werden konnte. Zusätzlich erfolgte eine Kontrolle der Bäume im UG auf potentielle Fledermausquartiere, wobei an insgesamt sieben Bäumen Quartierpotential festgestellt wurde. Das UG ist für alle nachgewiesenen Arten von allgemeiner Bedeutung. Die Aktivität von Zwergfledermäusen war im Vergleich zu anderen Untersuchungen im gleichen Naturraum während des gesamten Untersuchungszeitraumes durchschnittlich, kleinräumig auch hoch, wobei die hohen Aktivitätswerte auf ausdauernde Jagdaktivität zurückzuführen sind und sich hauptsächlich auf den von Bäumen gesäumten Weg am Nordrand des UG beschränkten. Breitfügelfledermäuse jagten saisonal relativ kleinräumig am Nordrand des UG sowie im Süden im Bereich des Wäldchens, insgesamt war die Aktivität dieser Art allerdings eher unterdurchschnittlich. Die Strukturen im UG sind für Große Abendsegler, Rauhhautfledermäuse und Myotis/ Plecotus-Arten insgesamt nur von untergeordneter Funktion. Abgesehen von einem Paarungsquartier von Zwergfledermäusen an einem der Gebäude im Südwest-UG wurden keine Quartiere von Fledermäusen im UG nachgewiesen. Das Vorhandensein von Einzel- und Winterquartierfunktionen kann nicht sicher ausgeschlossen werden. Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen nach 44 (1) BNatSchG werden geeignete Maßnahmen genannt. Zur Vermeidung bzw. Minimierung von weiteren negativen Auswirkungen wurden ebenfalls Hinweise erarbeitet. Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 19
22 8 Literatur AHLÉN, I. (1981): Identification of Scandinavian bats by their sounds. - Department of Wildlife Ecology, 51. HECKENROTH, H. (1991): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Säugetierarten. In: Naturschutz und Landschaftspflege Niedersachsachsen 26: LIMPENS, H. & A. ROSCHEN (1996): Bausteine einer systematischen Fledermauserfassung Teil 1 - Grundlagen. - Nyctalus 6(1): MEINIG, H., BOYE, P. & R. HUTTERER (2009): Rote Liste und Gesamtartenliste der Säugetiere (Mammalia) Deutschlands. Band 1: Wirbeltiere. In: Naturschutz und Biologische Vielfalt, 70 (1): Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.). Landwirtschaftsverlag, Münster. NLWKN (in Vorber.): Rote Liste der in Niedersachsen gefährdeten Fledermäuse. SKIBA, R. (2003): Europäische Fledermäuse. Neue Brehm Bücherei 648. WEID, R. (1988): Bestimmungshilfe für das Erkennen europäischer Fledermäuse - insbesondere anhand der Ortungsrufe. - Schriftenreihe des Bayerischen Landesamt für Umweltschutz 81: Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 20
23 Anhang Dense & Lorenz GbR, Osnabrück 21
24 Fledermäuse Methodik 3 Standorte der Horchkisten (mit Bezeichnung) Fangplatz 1 Punktuelle Nachweise Zwergfledermaus Breitflügelfledermaus 2 Großer Abendsegler Artengruppe Myotis/ Plecotus auritus Rauhhautfledermaus Jagdgebiete Zwergfledermaus Breitflügelfledermaus 3 Quartiere Balzrevier Zwergfledermaus Sonstige Informationen Grenze des B-Plans Nr. 269 M 1 : Kartengrundlage: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung, LGLN Meter 200
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