Berufskolleg-Campus Moers; hier: Vergabe von Planungsleistungen
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- Kerstin Mann
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1 KREIS WESEL Drucksache 1706/VIII VIII. Wahlperiode Betreff: Berufskolleg-Campus Moers; hier: Vergabe von Planungsleistungen Vorlagenart/-datum: Verwaltungsvorlage vom Beratungsart: Öffentlich Federführung: Der Landrat, VB 1 Beratungsweg: Sitzungsdatum: Ausschuss für Bauen und Abfallwirtschaft Kreisausschuss Kreistag I. Beschlussvorschlag: Der Kreisausschuss schlägt dem Kreistag vor, wie folgt zu beschließen: 1. Der Kreistag beschließt die Integration des Fachseminars für Altenpflege in die weiteren Planungen des Berufskolleg-Campus Moers. 2. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des sich nach Integration des Fachseminars für Altenpflege ergebenden und aktualisierten Raum-, Funktions-, Ausstattungs- und Umfeldprogramms sowie der Ausführungen in der Sachlagendarstellung die Durchführung eines Architektenwettbewerbs mit anschließendem Verhandlungsverfahren vorzubereiten. Hierfür wird ein Preisgeld in Höhe von insgesamt ausgelobt. II. Sachlage: 1. Ausgangssituation Der Kreistag hat in seiner Sitzung am u. a. beschlossen, die Variante Neubau aller drei Moerser Berufskollegs am Standort Repelener Straße in Moers (Berufskolleg-Campus Moers [BCM]) orientiert an den Ergebnissen der Studie zu den Raum-, Funktions-, Ausstattungs- und Umfeldprogrammen für diese Berufskollegs umzusetzen.
2 2 Im ersten Schritt zur Realisierung des Projektes wurden inzwischen die Projektsteuerungsleistungen vergeben. Im nächsten Schritt soll das Verfahren zur Vergabe der Planungsleistungen gestartet werden (siehe hierzu unter 3.). In diesem Zusammenhang ist auch über eine Erweiterung des Planungsumfanges wegen der möglichen Integration des Fachseminars für Altenpflege (FSA) zu entscheiden (siehe hierzu unter 2.) 2. Integration des Fachseminars für Altenpflege Neben der Dependance des Hermann-Gmeiner-Berufkollegs (HGB) betreibt der Kreis Wesel am Standort Kamp-Lintfort das FSA. Nach einer Zentralisierung des HGB im BCM wäre das FSA die einzige Nutzung auf dem Gelände, für die dann weiterhin gebäudewirtschaftliche Dienstleistungen vorzuhalten wären. Für die Integration des FSA in den BCM werden ca m² Nutzfläche benötigt. Aus immobilienwirtschaftlicher Sicht wäre es in jedem Fall sinnvoll, mit der Dependance des HGB auch das FSA in den BCM zu verlagern, da somit der gebäudewirtschaftliche Aufwand für die Liegenschaft in Kamp-Lintfort vollständig entfiele und die Liegenschaft als Ganzes vermarktet werden könnte. 3. Vergabe der Planungsleistungen 3.1 Grundsätzliches Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein Großprojekt mit besonderen Anforderungen. Hier kommt es daher nicht nur darauf an, den/die leistungsfähigste/n Anbieter/in für Planungsleistungen zu finden. Von gleichfalls großer Bedeutung ist es auch, die passgenaueste Lösung für das Projekt zu finden. Um dieses zu erreichen, kann ein Architektenwettbewerb mit Realisierungsabsicht in das Vergabeverfahren nach der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF- Verfahren) integriert werden. In diesem Falle wird ein Vergleich alternativer Lösungsansätze für das Bauvorhaben ermöglicht. Weitere Erläuterungen zum Architektenwettbewerb sind unter Ziffer 3.3 dargestellt.
3 3 3.2 Einzel- / Generalplanung Daneben ist festzulegen, ob die Architekten- und Fachplanungsleistungen im Wege der Einzelbeauftragung oder durch die Vergabe eines Generalplanungsauftrages erfolgen sollen. Die wesentlichen Unterschiede der beiden Varianten stellen sich wie folgt dar: Einzelplanende/r Vorteil der Einzelplanendenvergabe ist die höhere Transparenz der einzelnen Leistungen der fachlich Beteiligten sowohl bei der Planung als auch bei der Kostenstruktur. Bei der Beauftragung von Einzelplanungsleistungen ist der Bauherr in der Lage die jeweiligen Leistungen der Planer/innen zu analysieren und zu beurteilen. Der Bauherr kann aktiv in etwaige Leistungsdifferenzen eingreifen und - falls ein/e Einzelplaner/in in die Insolvenz geraten sollte besteht die Möglichkeit, hier einen schnelleren Ersatz zu finden und in Teilen die Planungen weiter fortzuführen. Nachteil ist eine höhere Koordinationsverantwortung beim Bauherrn insbesondere im Falle von Planungsverzügen einzelner Fachplanender. Generalplanende/r Die Beauftragung eines/r Generalplanenden ist unter juristischen Gesichtspunkten sinnvoll, da man ausschließlich eine/n Haftungspartner/in hat. Neben dem Insolvenzrisiko ist der wesentliche Nachteil eine geringere Transparenz der einzelnen Planungsschritte. Zudem fallen bei der Beauftragung von Generalplanungsleistungen durch den erheblichen Koordinierungsaufwand in der Regel deutlich höhere Honorarforderungen an. Entscheidungsfindung Im Ergebnis ist festzustellen, dass mehr Argumente für die Beauftragung von Einzelplanungsleistungen sprechen. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass für das Projekt bereits Projektsteuerungsleistungen beauftragt wurden, durch die verschiedene Koordinations- und Kontrollaufgaben wie bei einer Generalplanung abgedeckt werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Planungsleistungen im Wege der Einzelvergabe vorzunehmen. Eine vorherige Entscheidung über die Vergabe von Generalplanungsleistungen oder Einzelplanungsleistungen ist Voraussetzung für die Auswahl der Beteiligten am anschließenden Vergabeverfahren.
4 4 3.3 Verfahrensablauf für ein VOF-Verfahren mit integriertem Architektenwettbewerb Das VOF-Verfahren kann in drei Stufen gegliedert werden: Teilnahmeauswahl, Wettbewerbsverfahren, Verhandlungsverfahren. Für das gesamte Verfahren sind die vergaberechtlichen Bestimmungen einschließlich der hierzu vorliegenden besonderen Richtlinien (hier: Richtlinie für Planungswettbewerbe, RPW 2013) zu beachten. Neben dem bereits oben beschriebenen positiven Effekt bietet das Verfahren insbesondere noch folgende weitere Vorteile: Bei den VOF-Verfahren mit integriertem Wettbewerb kommt es nach den Erfahrungswerten der Architektenkammer NRW zu deutlich weniger Verfahrensrügen. Der Wettbewerb steigert die Qualität der Bauplanung, da dort schon die Vorstellungen und Visionen sichtbar werden. Der Bauherr erkennt frühzeitig, wie der Architekt zum Bauvorhaben steht. Durch den Wettbewerb wird die Politik von Anfang an in den Bauprozess einbezogen, über Entscheidungsprozesse informiert und ggf. eingebunden. Zudem sorgt ein Wettbewerb für eine große Öffentlichkeitswirksamkeit, die dazu beitragen kann, die Akzeptanz des Bauvorhabens in der Bevölkerung zu erhöhen. 1. Stufe: Teilnahmeauswahl Bei der Teilnahmeauswahl wird ermittelt, welche Büros zur Abgabe eines Wettbewerbsbeitrages aufgefordert werden. Die Auswahlkriterien für die Beurteilung der Eignung sind in einer Bewertungsmatrix vorher festzulegen. Die Bewertungsmatrix sowie auch das Bewertungsergebnis werden vor der Bekanntgabe im Vergabeverfahren den Fraktionen zur Verfügung gestellt. 2. Stufe: Wettbewerbsverfahren Das eigentliche Wettbewerbsverfahren kann wiederum in drei Verfahrensschritte gegliedert werden, die nachfolgend beschrieben werden:
5 5 a) Auslobung des Wettbewerbsverfahrens Die förmliche Auslobung des Wettbewerbsverfahrens enthält insbesondere Angaben zur konkreten Beschreibung der Aufgabenstellung, der Höhe und Aufteilung des Preisgeldes, der Struktur und Zusammensetzung des Preisgerichts, die Beurteilungskriterien für die Bewertung der Wettbewerbsbeiträge sowie die Zuschlagskriterien für ein nachgeschaltetes Verhandlungsverfahren. b) Zusammensetzung des Preisgerichtes Das Preisgericht bei VOF-Verfahren mit Wettbewerb setzt sich aus Fachund Sachpreisrichtern/innen zusammen. Die Zahl der Fachpreisrichter muss überwiegen. Das Gremium sollte möglichst nicht mehr als 11 Mitglieder haben, allerdings können auch nicht stimmberechtige Berater/innen hinzugenommen werden. Fachpreisrichter/innen Bei den Fachpreisrichtern/innen handelt es sich um Fachleute, die mindestens über dieselbe Qualifikation wie die Teilnehmer/innen des Wettbewerbs verfügen sollen. Bei einem Architektenwettbewerb müssen die Fachpreisrichter/innen mindestens Architekten/innen und als Mitglieder der Architektenkammer zugelassen sein. Oftmals werden auch Hochschullehrer mit entsprechender Kammermitgliedschaft als Fachpreisrichter/innen eingesetzt. In der Regel handelt es bei den Fachpreisrichtern/innen um externe Personen, jedoch können auch anteilig Personen aus der Verwaltung etc. in dem Gremium sitzen, so lange sie bei der Architektenkammer zugelassen sind. Die endgültige Besetzung der Fachpreisrichter/innen kann wegen des Ausschlussprinzips Jury / Teilnehmende zu diesem Zeitpunkt noch nicht festgelegt werden. Die namentliche Bestimmung muss vor dem Versand der Auslobungsunterlagen erfolgen. Hier besteht die Absicht, dass die Verwaltung entsprechende Vorschläge erarbeitet, die den Fraktionen zur Kenntnis gegeben werden.
6 6 Sachpreisrichter /innen Sachpreisrichter/innen müssen keine Fachleute aus dem Bereich der Architektur sein. Sie sollten aber in einem Bezug zur Thematik stehen (Schulleitung, Schulverwaltung, Politik). Es ist vorgesehen, Kreistagsmitglieder als stimmberechtigte Mitglieder zu benennen und die Schulleitungen als beratende Mitglieder in den Prozess einzubinden. Die namentliche Benennung ist auch bis unmittelbar vor dem Preisgerichtstermin noch möglich. c) Preisgeld Die Höhe des Preisgeldes ist der Bedeutung und Schwierigkeit der Aufgabe und der geforderten Leistungen angemessen festzusetzen. In Anwendung der RPW 2013 wird ein Preisgeld von insgesamt vorgeschlagen. d) Vorprüfung der Ergebnisse Im Rahmen der Vorprüfung der Ergebnisse erfolgt eine Kontrolle der formalen und inhaltlichen Anforderungen einschl. einer Kostenkontrolle. Das Ergebnis wird in einem Bericht der Vorprüfung dem Preisgericht zur Verfügung gestellt. e) Preisgerichtssitzung Das Preisgericht bewertet die Wettbewerbsarbeiten nach den Vorgaben und Beurteilungskriterien des Bauherrn. Es wählt die Arbeiten aus, die den Anforderungen des Bauherrn am Besten gerecht werden. 3. Stufe: Nachgehendes Verhandlungsverfahren Die eigentliche Auftragsvergabe erfolgt im Rahmen eines nachgehenden Verhandlungsverfahrens. Bei den vorher festzulegenden Zuschlagskriterien für diesen Verfahrensteil muss das Wettbewerbsergebnis mit einem prozentualen Anteil berücksichtigt werden. Die Zuschlagskriterien sind im Rahmen der Auslobung festzulegen. Hier besteht die Absicht, dass die Verwaltung entsprechende Vorschläge erarbeitet und die Fraktionen darüber informieren werden.
7 7 3.4 Wettbewerbsbetreuung Für die Begleitung eines Architektenwettbewerbs für das konkrete Projekt wird von der Architektenkammer NW die Beauftragung einer externen Wettbewerbsbetreuung empfohlen. Die Kosten hierfür werden auf ca geschätzt. 4. Zusammenfassung Nach Auffassung der Verwaltung bietet das zuvor beschriebene Verfahren die Möglichkeit, neben der Ermittlung eines geeigneten Planungsbüros gleichzeitig auch verschiedene unterschiedliche Planungsansätze für die Realisierung des Bauprojektes erarbeitet zu bekommen. Aus diesen unterschiedlichen Entwürfen kann unter Beteiligung und nach Vorgaben der Politik die beste Lösung ausgewählt werden. Eine solche fundierte und vielfältige Bandbreite unterschiedlicher Umsetzungskonzepte kann mit einem Planungsverfahren im Anschluss an ein einfaches VOF-Vergabeverfahren nicht erreicht werden. Die Einbindung der Politik im vorgeschlagenen Verfahren erfolgt durch die Übernahme der Festlegungen des KT-Beschlusses vom als konkrete Aufgabenbeschreibung in der förmlichen Auslobung des Wettbewerbs, die Beteiligung von Mitgliedern des Kreistages im Preisgericht, die vorherige Bekanntgabe der Bewertungsmatrix und der geplanten Teilnehmer für das Wettbewerbsverfahren, die vorherige Bekanntgabe der Bewertungsmatrix für die Beurteilung der Wettbewerbsbeiträge und die Zuschlagskriterien für das nachgeschaltete Verhandlungsverfahren Der Zeitbedarf für die Durchführung eines VOF-Verfahrens mit integriertem Architektenwettbewerb liegt bei rund 10 Monaten. Der zusätzliche Zeitaufwand, den ein Wettbewerb mit sich bringt, wird aber durch die bereits im Wettbewerbsverfahren erbrachte Planungsleistung fast vollständig ausgeglichen. Bei einer Veröffentlichung im Mai 2014 könnte die Beauftragung des/der Architekten/in Ende Februar 2015 erfolgen. Dies setzt eine entsprechende Beschlussfassung des Kreistages im Mai 2014 voraus, da diese die Ermächtigung für die Verwaltung zur Veröffentlichung der Auslobung darstellt.
8 8 III. Auswirkungen/ Zusammenhänge (Ressourcen, Finanzen, Personal, IT): Die Kosten eines Architektenwettbewerbs belaufen sich einschließlich Preisgeldern, Kosten für eine externe Wettbewerbsunterstützung, Entschädigungen für die Mitglieder des Preisgerichts, etc. auf ca , wobei das Preisgeld für den siegreichen Wettbewerbsbeitrag in der späteren Honorarberechnung verrechnet wird. Im Haushaltsplan 2013/2014 wurden pauschal Mittel in Höhe von insgesamt 4,2 Mio. zur Verfügung gestellt. Davon sind bereits durch Aufträge gebunden bzw. verausgabt: anwaltliche Begleitung des Vergabeverfahrens Projektsteuerung (Zahlung) Verfahrensbetreuung (Beauftragung) Summe: Für die Durchführung des Wettbewerbs sind im Einzelnen eingeplant: Preisgeld Verfahrensbetreuung Entschädigung für Preisgerichtsmitglieder Umgebungsmodell Betreuungskosten (Raummieten, etc.) Summe:
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