Umgang mit bestehenden Pensionszusagen. Seminarreihe Betriebliche Praxis Reinbek,

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1 Umgang mit bestehenden Pensionszusagen Seminarreihe Betriebliche Praxis Reinbek,

2 Deckungsmittel in der bav Aufteilung nach Durchführungswegen 2

3 Motive für die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen Typische Gründe, die ungedeckte Direktzusage zu hinterfragen 8 Wunsch nach planbarem Pensionsaufwand: Auslagerung biometrischer (Spitzen-) Risiken auf eine Versicherung. 8 Vermeidung kurzfristiger Zinsänderungseffekte. 8 Bei der Bilanzierung von Pensionsrückstellungen nach HGB werden die Kosten der Altersversorgung realistisch erfasst. Aufgrund der zukünftig erwarteten weiteren Absenkung des Rechnungszinses entstehen absehbar zusätzliche Aufwendungen. 8 Die Auslagerung erhöht Steuerungsmöglichkeiten zur Optimierung der Bilanz und der zukünftigen Aufwendungen. 8 Wunsch nach veränderter Bilanzstruktur (Verkürzung, kein Ausweis ungedeckter Pensionsverpflichtungen, etc.). 8 Hohe künftige Rentenzahlungen machen Transformation von Sach- zu Finanzvermögen ohnehin erforderlich. 8 Reduzierung der Verwaltungskosten durch Outsourcing. 3

4 Motive für die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen Biometrie und Zins als Risiken der Innenfinanzierung 8 Pensionsrückstellungen sind in Höhe eines unter möglichst realistischen Annahmen ermittelten Erwartungswerts anzusetzen. 8 Die bei der Berechnung dieses Erwartungswerts getroffenen Annahmen treten im Nachhinein regelmäßig nicht ein. 8 Der Pensionsaufwand ist im Voraus dadurch nicht exakt planbar. 8 Das Unternehmen trägt das Risiko von Zusatz-Aufwendungen, insoweit der Personenbestand zu klein oder zu inhomogen (Spitzenrisiken) für das Gesetz der großen Zahlen ist, die unterstellten Sterbewahrscheinlichkeiten nicht mit der Realität übereinstimmen (Zunahme der Lebenserwartung), das Unternehmen intern nicht die nach BilMoG unterstellte Verzinsung erwirtschaftet, der BilMoG Zins fällt. 4

5 Motive für die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen Verlauf der Sterbewahrscheinlichkeiten und Barwerte im Vergleich - Zunahme der Langlebigkeit Überlebende von Männern, Jahrgang Heubeck 1998 Heubeck 2005 G DAV 2004 R Rentenbarwerte (1998) (2005) (2017) 6,00% 6,00% 0,90% RZ=0,90% 62 10,59 11,62 19,76 27, ,28 10,25 16,09 22,

6 Motive für die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen Auswirkung der BilMoG-Zinsveränderung Jahresrente Euro, 2 % Rententrend Erfüllungsbetrag im Alter HGB-Zins ,68% nach BilMoG (2017) ,20% nach BilMoG (2018) ,95% nach BilMoG (2022) Veränderung des Erfüllungsbetrages Zins von 3,68% auf 1,95% + 85% + 59% +36% +21% Die erteilten Leistungszusagen werden durch die Zinsänderung nicht teurer, der ergebniswirksame Aufwand verteilt sich nur anders auf den gesamten Betrachtungszeitraum. Durch die konkrete Zinsvorgabe ist diese Aufwandsentwicklung nicht steuerbar. 6

7 Motive für die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen Steuerliche Anerkennung des Pensionsaufwands in der Aktivitätszeit 8 Obwohl der Gesetzgeber im handelsrechtlichen Jahresabschluss die realistische Bemessung der Pensionsaufwendungen vorschreibt, werden diese steuerlich nur teilweise anerkannt. 8 Dies betrifft insbesondere künftige Erhöhungen der Zusage, die zwar faktisch unvermeidlich sind, der Höhe nach aber im Voraus nicht feststehen (Bsp. Rentenanpassung gemäß 16 Abs. 1 u. 2 BetrAVG). 8 Die steuerliche Anerkennung dieses Teils des Pensionsaufwands wird in eine spätere Phase der Aktivitätszeit verlegt (Anwartschaftserhöhungen) bzw. erfolgt erst während des Rentenbezugs (Rentenanpassung). 8 Die Auslagerung auf externe Versorgungsträger (Pensionsfonds und/oder rückgedeckte Unterstützungskasse) kann so gestaltet werden, dass bei Ausscheiden des Mitarbeiters der Finanzierungsvorgang abgeschlossen ist. 7

8 Motive für die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen Outsourcing der Verwaltung make or buy? 8 Die Verwaltung von Versorgungssystemen ist i. d. R. keine Kernkompetenz des Unternehmens. Abwicklung ggf. nicht effizient Know-how muss vorgehalten werden 8 In den vergangenen 20 Jahren fand ein erheblicher Komplexitätsanstieg durch neue gesetzliche Vorschriften statt. 8 Ein externer Versorgungsträger kann die Administration ggf. effizienter durchführen (z. B. Rentenauszahlung), verfolgt als Spezialist die rechtliche Entwicklung und kann rechtliche Risiken daher leichter beherrschen, hat aufgrund von Synergieeffekten niedrigere Kostenmargen. 8

9 Motive für die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen Liquiditätsmanagement - Bildung von leicht liquidierbarem Vermögen notwendig (Direktzusage) 8 Solange die Höhe der Versorgungsleistungen über die Jahre ungefähr konstant bleibt, können viele Unternehmen die Zahlungen aus den laufenden Einnahmen erbringen. 8 Je inhomogener der Personenbestand (Leistungshöhe, Altersverteilung) ist, desto eher müssen jedoch Barmittel vorgehalten oder leicht liquidierbares Finanzvermögen gebildet werden: zum Ausgleich von Schwankungen, als Vorsorge für einen Anstieg des Liquiditätsabflusses. 8 Bei einer Auslagerung der Verpflichtungen wird dieses ggf. ohnehin notwendige Finanzvermögen beim Versorgungsträger gebildet: dort erfolgt zusätzlich eine professionelle Kapitalanlage, die auf die zugrunde liegenden Pensionsverpflichtungen abgestimmt ist (Asset Liability Management) und durch versicherungsförmige Garantien kann sich das Unternehmen gegen nicht vorhersehbare Liquiditätsschwankungen absichern. 9

10 Motive für die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen Positive Auswirkung auf die Bilanz 8 Positiver Steuereffekt durch Vorziehen der Aufwendungen. 8 Kein Ausweis ungedeckter Pensionsverpflichtungen. 8 Deutliche PSV Ersparnis durch Nutzung eines Pensionsfonds. 8 Verbesserung der Bilanzstruktur durch Bilanzverkürzung. 8 Verbesserung der Eigenkapitalquote. 8 Entlastung der Eigenmittel durch der Überführung der Aktiva in den Pensionsfonds. 8 Aufwandssteuerung, sinnvolle Verwendung bei außerordentlichen Ertragseffekten. 10

11 Motive für die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen Zusammenfassung 8 Transfer von biometrischen Risiken wie Invalidität, Sterblichkeit und insbesondere Langlebigkeit (bei einer rein versicherungsförmigen Auslagerung) vollständig durchführbar. 8 Befreiung vom Zinsrisiko möglich. 8 Reduzierung der Verwaltungskosten. 8 Bildung von leicht liquidierbarem Finanzvermögen für die Versorgungsleistungen mit professioneller Kapitalanlage. 8 Frühere steuerliche Berücksichtigung der Pensionsaufwendungen. 8 Positive Auswirkung auf die Bilanz. 11

12 Das Vorgehensmodell einer Umfinanzierung in der Praxix Die innovative Lösung: Auslagerung mit dem sog. Kombinationsmodell Analyse der unternehmensindividuellen Rahmenbedingungen zur Bestimmung der Umsetzungsgeschwindigkeit und des Umfangs der Auslagerung: Dabei besteht ein Spannungsfeld zwischen Liquidität 8 der zur Verfügung stehenden Liquidität, 8 dem handelsrechtlich verkraftbaren Aufwand, 8 und den steuerlichen Auswirkungen. Verteilung des finanziellen Aufwandes Bilanz Steuer 12

13 Das Vorgehensmodell einer Umfinanzierung in der Praxis Die innovative Lösung: Auslagerung mit dem Kombinationsmodell Steuerrecht ist maßgeblich für die Aufteilung auf verschiedene Rechtsträger Anwartschaftsphase Rentenphase Pensionsrückstellung in Future-Service Rentnerbestand Past-Service Pensionszusage: Eintrittsalter 30, Monatsrente ab Alter Monatsrente Invalidität 600 Monatsrente Hinterbliebenen Zeitpunkt der Auslagerung 65 Alter 13

14 Das Vorgehensmodell einer Umfinanzierung in der Praxis Die innovative Lösung: Auslagerung mit dem Kombinationsmodell Steuerliche Auswirkungen im Überblick Past Service (erdiente Anwartschaften) Future Service (zu erdienende Anwartschaften) Rentenleistungen Einzahlung in Pensionsfonds Unterstützungskasse Unterstützungskasse oder Pensionsfonds Steuerwirkung Arbeitgeber Der Einmalbeitrag ist sofort als Betriebsausgabe in Höhe des erdienten Teils der für die ausgelagerten Leistungen gebildeten Rückstellung abziehbar. Der darüber hinausgehende Beitrag ist gleichmäßig auf die folgenden 10 Jahre zu verteilen und als Betriebsausgabe abziehbar. Laufende Zuwendungen an die Unterstützungskasse sind als Betriebsausgabe im Jahr der Zahlung abziehbar. Unterstützungskasse Der Einmalbeitrag ist sofort als Betriebsausgabe abziehbar. Pensionsfonds Der Einmalbeitrag ist sofort als Betriebsausgabe in Höhe der gebildeten Rückstellung abziehbar. Ist er höher als die Rückstellung, ist der darüber hinausgehende Beitrag gleichmäßig auf die folgenden 10 Jahre zu verteilen und als Betriebsausgabe abziehbar. Steuerwirkung Arbeitnehmer Der Zufluss beim Arbeitnehmer wird lohnsteuerfrei gestellt. Die Besteuerung erfolgt im Leistungsfall nachgelagert. Es entsteht kein lohnsteuerlicher Zufluss. Die Besteuerung erfolgt analog der Pensionszusage nachgelagert. Die Besteuerung erfolgt mit der Auszahlung der laufenden Rentenleistungen. 14

15 Das Vorgehensmodell einer Umfinanzierung in der Praxis Die innovative Lösung: Auslagerung mit dem Kombinationsmodell Auswirkung der Auslagerung im Jahresabschluss / steuerliche Anerkennung 8 Bei einer vollständigen Auslagerung der Pensionsverpflichtungen sind die Pensionsrückstellungen in Höhe des bereits erdienten Teils gewinnerhöhend aufzulösen, da die Altersversorgung anschließend mittelbar über externe Versorgungsträger durchgeführt wird. 8 Dem stehen die zur Auslagerung der Pensionsverpflichtungen zu erbringenden Beiträge als Aufwand gegenüber. 8 Die Auslagerung bewirkt eine Bilanz-Verkürzung (evtl. auftretende mittelbare Verpflichtungen können auf den Anhang beschränkt werden). 8 In der Gewinn- und Verlustrechnung kommt es per Saldo in der Regel zu einem zeitlichen Vorziehen von Aufwand, da die Zahlung an die Versorgungsträger die (aufgelöste) Pensionsrückstellung übersteigt. 8 Steuerlicher Vorteil: Der übersteigende Betrag kann früher steuerlich geltend gemacht werden als bei der internen Durchführung als Direktzusage. 8 Durch die Auslagerung ändern sich sowohl die Struktur der Bilanz als auch die der Gewinnund Verlustrechnung. Dies kann sich positiv auf bestimmte (Bilanz-) Kennzahlen (z. B. EK- Quote) auswirken. 15

16 Das Vorgehensmodell einer Umfinanzierung in der Praxis Die innovative Lösung: Auslagerung mit dem Kombinationsmodell Versicherungsförmig oder chancenorientiert Pensionsfonds/ Unterstützungskasse Pensionsplan Garantie (für Past-Service) / Unterstützungskasse 4Garantieverzinsung 0,9% 4Altersrente 4Berufsunfähigkeit (Anwärter) 4Hinterbliebenenrente * Deutsche Aktuarvereinigung e.v. DAV* DAV* DAV* Pensionsplan Chance 4Zielverzinsung 1,5% 4Altersrente Heubeck mod. 4Berufsunfähigkeit (Anwärter) Heubeck mod. 4Hinterbliebenenrente Heubeck mod. hoch hoch niedrig niedrig 16

17 Das Vorgehensmodell einer Umfinanzierung in der Praxis Die innovative Lösung: Auslagerung mit dem Kombinationsmodell Kombination der Rechtsträger Varianten der Auslagerung der Rentenzusagen Variante 1 Versicherungsförmige Auslagerung Variante 2 Chancenorientierter Pensionsplan in Kombination mit der Unterstützungskasse Versicherungsförmiger Pensionsplan Anwärter (Past-Service) Chancenorientierter Pensionsplan Anwärter (Past-Service) und Rentner Unterstützungskasse Anwärter (Future-Service) und Rentner Unterstützungskasse Anwärter (Future-Service) 17

18 Entscheidungskritische Parameter der Auslagerung 8 Soll sofort die gesamte Verpflichtung übertragen werden oder wird eine Liquidität schonende sukzessive Übertragung angestrebt? 8 Sollen die biometrischen Risiken vollständig ausgelagert werden oder ist das Unternehmen bereit, Nachschussverpflichtungen einzugehen? 8 In welcher Höhe sollen Anlagerisiken akzeptiert werden? 8 Sollen steuerliche Vorteile sofort maximiert werden? 8 Soll administrativer Aufwand verringert werden? 18

19 Fazit: Warum sind Auslagerungen aktuell so attraktiv? 8 Befreiung vom Zinsrisiko möglich Durch den fallenden Rechnungszins (nach BilMoG) kommt es durch das aktuelle Niedrigzinsniveau zu stark steigendem Aufwand, da die Rückstellungen mit der Zinssenkung ansteigen. Der zusätzliche Aufwand ist schwierig steuerbar. Er hängt von externen Faktoren ab. Mit einer Auslagerung der Pensionsverpflichtungen werden die Aufwände wieder steuerbar/planbar. 8 Reduzierung der Verwaltungskosten durch Outsourcing Die Verwaltung der Pensionsverpflichtungen - insbesondere die Rentenverwaltung/Rentenauszahlung - erzeugt Personalkosten. Durch sich ständig ändernde Gesetze und Richtlinien ist es schwierig, das erforderliche Know-how vorzuhalten. Mit einer Auslagerung kann auch die Verwaltung ausgelagert werden. Es kommt zu Einsparungen bei den Personalkosten und Haftungsrisiken aufgrund ständig steigender Komplexität werden reduziert. 19

20 Ivo Hantel, MBA Diplom-Betriebswirt (BA) Consultant

21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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