Verhandlungsschrift über die Sitzung des Gemeinderates

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1 Lfd. Nr. 6/2013 Gemeinde Kapfenstein Seite 1 Verhandlungsschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 13. Dezember 2013 im Gemeindesaal des Gemeindezentrums, Kapfenstein 123. Die Einladung erfolgte am 05. Dezember Anwesend waren: Gemeinderatsmitglieder: Bürgermeister: Vizebürgermeister: Gemeindekassier: GR.: BUNDERLA Therese GR.: FASSOLD Sonja (ab Uhr) GR.: GINGL Josef GR.: HIRSCHMUGL Monika GR.: LANG Raimund GROSS Ferdinand EDELSBRUNNER Markus GUTMANN Ewald GR.: EDELSBRUNNER Kurt GR.: GIGL Annemarie GR.: GUTMANN Christian GR.: KADISCH Gerhard (ab Uhr) GR.: SCHÖLLAUF Günter Nicht anwesend waren: GR. Lutterschmied Helmut (entschuldigt) Bedienstete: Amtsleiter Manfred Dirnbauer, Bauhofleiter-Stellvertreter Josef Groß, Tanja Wagner Zuhörer: keine Beginn der Sitzung: Uhr Der Gemeinderat ist beschlussfähig. Die Sitzung ist teilweise öffentlich und teilweise nicht öffentlich. Bürgermeister Ferdinand Groß N:\0 - Allgemeine Verwaltung\006 - Aufsicht über die Gemeinde\Gemeinderatssitzungen\2013\6-2013\Gemeinderatssitzung(13.12.) doc

2 Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung am 13. Dezember 2013 (6/2013) Seite 2 Tagesordnung: Tagesordnungspunkt 1.) Tagesordnungspunkt 2.) Tagesordnungspunkt 3.) Tagesordnungspunkt 4.) Tagesordnungspunkt 5.) Tagesordnungspunkt 6.) Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Fragestunde Sitzungsprotokoll der 5. Gemeinderatssitzung 2013 Erstellung und Beschlussfassung des Sitzungsplanes 2014 Gemeindejagd: Einteilung der Jagdgebiete Gemeindejagd: Verlängerung der kommenden Jagdpachtzeit Tagesordnungspunkt 7.) Pachtvertrag: Reicher Johann, Mahrensdorf 5 Tagesordnungspunkt 8.) Voranschlag der Gemeinde Kapfenstein für das Haushaltsjahr 2014 Tagesordnungspunkt 9.) Mittelfristiger Finanzplan Tagesordnungspunkt 10.) Vergabe eines Kassenkredites 2014 Tagesordnungspunkt 11.) Tagesordnungspunkt 12.) Tagesordnungspunkt 13.) Tagesordnungspunkt 14.) Tagesordnungspunkt 15.) Darlehensaufnahme Bebauungsplan Pichla Bericht des Bürgermeisters Allfälliges Weihnachtszuwendung für Bedienstete Gebarungsüberprüfung Verlauf der Sitzung und Beschlüsse: Tagesordnungspunkt 1.) Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Bürgermeister und Vorsitzende begrüßt um Uhr die elf erschienenen Mitglieder des Gemeinderates und die Bediensteten, stellt die Beschlussfähigkeit und Öffentlichkeit fest und eröffnet die Sitzung. Der Vorsitzende legt die Tagesordnung (Punkt 1 bis Punkt 15) der heutigen Sitzung vor. Diese wurde allen Gemeinderäten zugestellt. 1 Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2 Fragestunde 3 Sitzungsprotokoll der 5. Gemeinderatssitzung Erstellung und Beschlussfassung des Sitzungsplanes 2014

3 Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung am 13. Dezember 2013 (6/2013) Seite 3 5 Gemeindejagd: Einteilung der Jagdgebiete 6 Gemeindejagd: Verlängerung der kommenden Jagdpachtperiode 7 Pachtvertrag: Reicher Johann, Mahrensdorf 5 8 Voranschlag der Gemeinde Kapfenstein für das Haushaltsjahr Mittelfristiger Finanzplan Vergabe eines Kassenkredites Darlehensaufnahme Bebauungsplan Pichla 12 Bericht des Bürgermeisters 13 Allfälliges Nicht öffentlicher Teil: 14 Weihnachtszuwendung an Bedienstete Gebarungsüberprüfung Es gibt keine Wortmeldungen zur Tagesordnung. Tagesordnungspunkt 2.) Fragestunde Gemäß 54 (4) Steiermärkische Gemeindeordnung eröffnet der Vorsitzende die Fragestunde und bittet um Wortmeldungen: Keine Wortmeldungen. Tagesordnungspunkt 3.) Sitzungsprotokoll der 5. Gemeinderatssitzung 2013 Eine Ausfertigung der Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung am 18. Oktober 2013 wurde dem Gemeinderat zugestellt. Auf die Verlesung der Verhandlungsschrift wird verzichtet. Einwendungen wurden dazu keine erhoben und gilt die Verhandlungsschrift gemäß 60 (6) Stmk. Gemeindeordnung 1967 als genehmigt. Die Verhandlungsschrift wird von dem Vorsitzenden und den Schriftführern unterfertigt. Tagesordnungspunkt 4.) Erstellung und Beschlussfassung des Sitzungsplanes 2014 Für die Gemeinderatssitzungen im Jahr 2014 werden folgende Termine vorgeschlagen: 07. März 2014 (Rechnungsabschluss 2013) 13. Juni August Oktober 2014 (Voranschlag VS Kapfenstein) 12. Dezember 2014 (Voranschlag 2015) Die Sitzungen finden jeweils Freitag, Uhr im Gemeindesaal des Gemeindezentrums Kapfenstein statt. Der Vorsitzende, Bgm. Ferdinand Groß, bringt den Antrag auf Genehmigung des Sitzungsplanes ein und zur Abstimmung. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt in offener Abstimmung bei Anwesenheit von zwölf Die Gemeinderatssitzungen im Jahr 2014 werden für 07. März 2014, 13. Juni 2014, 22. August 2014, 17. Oktober 2014 und 12. Dezember 2014, jeweils um Uhr im Gemeindesaal des Gemeindezentrums Kapfenstein, Kapfenstein 123 anberaumt.

4 Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung am 13. Dezember 2013 (6/2013) Seite 4 Tagesordnungspunkt 5.) Gemeindejagd: Einteilung der Jagdgebiete Für die nächstfolgende Jagdpachtzeit ab 01. April 2016 soll das Gemeindejagdgebiet wie bisher eingeteilt werden: 5 Jagdgesellschaften Kapfenstein, Gutendorf, Kölldorf, Neustift und Mahrensdorf (KG Mahrensdorf, KG Haselbach u. KG Pichla). Der Vorsitzende, Bgm. Ferdinand Groß, bringt den Antrag auf Genehmigung der Jagdgebietseinteilung ein und zur Abstimmung. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt in offener Abstimmung bei Anwesenheit von zwölf Für die nächstfolgende Jagdpachtzeit wird die Gemeindejagd Kapfenstein wie bisher in die eingeteilt. Gemeindejagd Kapfenstein, KG. Kapfenstein Gemeindejagd Gutendorf, KG. Gutendorf Gemeindejagd Kölldorf, KG. Kölldorf Gemeindejagd Neustift, KG. Neustift Gemeindejagd Mahrensdorf, KG. Mahrensdorf, KG. Haselbach, KG. Pichla Tagesordnungspunkt 6.) Gemeindejagd: Verlängerung der kommenden Jagdpachtzeit Mit Ansuchen vom 25. November 2013 hat Hegemeister Josef Groß mit allen Jagdleitern der Gemeinde gem. 9 Stmk. Jagdgesetz um Verlängerung der nächstfolgenden Jagdpachtzeit auf 9 Jahre ersucht. Begründet wurde der Antrag damit, dass bei einer längeren Jagdpachtzeit die Hegemaßnahmen verbessert, Reviereinrichtungen längerfristig geplant und ÖPUL-Maßnahmen gemeinsam mit den Landwirten besser genutzt und umgesetzt werden können. GR. Sonja Fassold erscheint um ca Uhr zur Sitzung. Der Vorsitzende, Bgm. Ferdinand Groß, bringt den Antrag auf Genehmigung der Jagdpachtzeitverlängerung ein und zur Abstimmung. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt in offener Abstimmung bei Anwesenheit von dreizehn Bei der Bezirksverwaltungsbehörde Feldbach wird die Verlängerung der nächstfolgenden Jagdpachtzeit für die Gemeindejagd der Gemeinde Kapfenstein auf neun Jahre beantragt. Mit der Verlängerung der Jagdpachtzeit können die Hegemaßnahmen verbessert, Reviereinrichtungen längerfristig geplant und ÖPUL-Maßnahmen gemeinsam mit den Landwirten besser genutzt und umgesetzt werden. Tagesordnungspunkt 7.) Pachtvertrag: Reicher Johann, Mahrensdorf 5 Aufgrund des entstehenden Siedlungsgebietes in Pichla muss der Pachtvertrag von Johann Reicher, Mahrensdorf 5, angepasst werden. Der Vorsitzende, Bgm. Ferdinand Groß, bringt den Antrag auf Genehmigung des Pachtvertrages ein und zur Abstimmung.

5 Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung am 13. Dezember 2013 (6/2013) Seite 5 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt in offener Abstimmung bei Anwesenheit von dreizehn PACHTVERTRAG Verpächter: GEMEINDE KAPFENSTEIN, 8353 Kapfenstein 123 Pächter: REICHER JOHANN, 8350 Mahrensdorf 5 (Verwandschaftsverhältnis: keines, kein Ehepakt ) 1 Pachtgegenstand ist das Grundstück Nr. 112/1, KG Pichla, landwirtschaftliche Nutzfläche, EZ 366 KG Kapfenstein im unverbürgten und ausgezeigten Ausmaß von zusammen 0,7466 ha, eingetragen im Grundbuch des Bezirksgerichtes Feldbach, sodass die Bewirtschaftung nunmehr auf alleinige Gefahr und Rechnung des Pächters erfolgt. Ausgenommen vom Pachtobjekt sind: Baulichkeiten: -- Grundstücke: -- 2 An totem Inventar werden die im beigehefteten und unterfertigten Verzeichnis angeführten und geschätzten Stücke übergeben. Der Verpächter bleibt Eigentümer dieser Sachen. Der Pächter ist verpflichtet, das übergebene Zubehör nach Zahl, Art und Wert im gleichen Stand zu erhalten und bei Pachtende zurückzugeben. Über das Lebendinventar wird ein unterfertigtes Verzeichnis angelegt, in dem alle Viehstöcke unter Anführung von Kennzeichen, Gattung, Rasse, Alter und Gewicht angeführt sind. Bei Zucht- und Nutztieren ist die Leistung nach den Normen des Landeskontrollverbandes Steiermark, Am Tieberhof 6, 8200 Gleisdorf, und allenfalls die Einteilung in die Leistungsklassen der Zuchtverbände anzugeben. Der Pächter ist verpflichtet, bei Pachtende einen nach dem Verzeichnis gleichwertigen Viehbestand zurückzustellen. Sich ergebende Differenzen sind bei Gewichtsunterschieden mit dem Durchschnitt des jeweiligen Marktpreises, wie er im Marktbericht der Landwirtschaftskammer verlautbart ist, auszugleichen. Bei Differenzen im Zuchtwert ist der Durchschnitt der letzten 3 Absatzveranstaltungen der Zuchtverbände zur Wertbemessung heranzuziehen. Die Gefahr, der das Vieh während der Pachtdauer ausgesetzt ist, trägt der Pächter. Nur wenn infolge außerordentlicher Zufälle, ohne dass der Pächter das zur Abwendung Mögliche versäumt hat, Viehstücke umkommen, trägt den Schaden der Verpächter (Eisern-Viehvertrag). 3 Die Liegenschaft wird ab 01. Jänner 2014 auf unbestimmte Zeit verpachtet. Das Pachtjahr dauert vom 01. Jänner bis 31. Dezember des Jahres. Bei Verpachtung auf unbestimmte Zeit bedarf es zur Beendigung des Pachtverhältnisses einer schriftlichen Aufkündigung mindestens 6 Monate vor Pachtjahresende. Der Pächter kann ein auf bestimmte Zeit abgeschlossenes Pachtverhältnis vorzeitig aufkündigen, wenn er aus nachweisbar gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Pachtliegenschaft zu gewährleisten. Durch den Tod eines Vertragspartners wird der Vertrag nicht aufgehoben. Sollte der Pächter trotz Mahnung mit mehr als einer Zinsrate im Rückstand sein oder einen erheblichen nachteiligen Gebrauch vom Pachtgegenstand machen, ist der Verpächter gemäß 1118 ABGB berechtigt, diesen Pachtvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist oder eines Kündigungstermines aufzulösen.

6 Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung am 13. Dezember 2013 (6/2013) Seite 6 4 Der Pachtzins beträgt EUR 300,00 (in Worten: dreihundert Euro) jährlich und ist im Voraus fällig. Dieser Pachtzins wird einmal jährlich bezahlt. Zur Sicherung des inneren Kaufwertes des vereinbarten Pachtzinses wird diesem der letztvorliegende Agrarindex der Betriebseinnahmen 1995 ( 1995 = 100%) der Landesbuchführungsgesellschaft mbh in Wien, veröffentlicht im landwirtschaftlichen Paritätsspiegel, mit Stichtag der Vertragserrichtung oder ein gleichwertiger an dessen Stelle tretender Index zugrunde gelegt, wobei die Korrektur jeweils mit Pachtjahresbeginn zu erfolgen hat und diese für das laufende Pachtjahr bzw. die Pachtjahresraten maßgebend bleibt. Die Wertsicherung ist innerhalb von 6 Monaten nach Beginn des Pachtjahres bei sonstigem Verlust für das laufende Pachtjahr geltend zu machen. Der jeweils vorjährige Indexwert zum Monat der Vertragserrichtung ist Ausgangspunkt für die nächste Indexanpassung. Die auf dem Grundstück ruhenden öffentlichen Abgaben und Lasten sowie die Feuerversicherungsprämie hat der (Ver)Pächter zu tragen. Sollten vom Pächter vorgenommene Bewirtschaftungsänderungen Einheitswerterhöhungen oder -zuschläge zur Folge haben, ist jedenfalls der Pächter verpflichtet, die daraus resultierenden Differenzbeträge an öffentlichen Abgaben und Lasten zusätzlich zum Pachtschilling dem Verpächter zu ersetzen. 5 (1)a) Der Pächter ist berechtigt, aus dem gepachteten Liegenschaftswald, Holz forstmäßig zu nutzen. Der Umfang der Nutzung ist auf Grund des sich nach forstlichen Grundsätzen ergebenden nachhaltigen Hiebsatzes festzustellen. Diese Nutzung ist auf Grund der bestehenden Waldverhältnisse auf Endnutzung und Vornutzung sowie auf die verschiedenen Baumarten und Qualitäten aufzuteilen. b) Der Pächter ist zur Wiederaufforstung und Waldpflege verpflichtet. (2)a) Der Pächter ist verpflichtet, die ihm aus (1) gebührende Holznutzung primär aus einem allfälligen Schadholz zu decken. Übersteigt die Schadholzmenge den Jahreseinschlag, so hat sich der Pächter auf für die Restpachtdauer soweit das Schadholz reicht daraus zu befriedigen. Übersteigt die Schadholzmenge die Ansprüche des Pächters, verbleibt der Rest des Schadholzes dem Verpächter. b) Der Pächter ist zur Aufarbeitung des gesamten Schadholzes unter Berücksichtigung forstrechtlicher Bestimmungen (zeitgerechte Aufarbeitung, usw.) verpflichtet. c) Der Pächter ist verpflichtet, auf seine Kosten und unter Berücksichtigung der forstrechtlichen Bestimmungen und forstwirtschaftlichen Grundsätze den Teil der vom Schadholz betroffenen Waldfläche wieder aufzuforsten und die Waldpflege vorzunehmen, der seinem Nutzungsanteil aus dem Schadholz entspricht. d) Die übrige vom Schadholz betroffene Fläche hat der Verpächter unter Berücksichtigung der gleichen Grundsätze auf seine Kosten wieder aufzuforsten und die Waldpflege vorzunehmen. 6 Der Pächter ist verpflichtet, die gepachtete Liegenschaft wie ein guter Landwirt zu halten. Der auf dem Hof aus welchem Herkommen immer gewonnene Dünger und Kompost ist bei der Über- oder Rückgabe der Liegenschaft unentgeltlich zu überlassen. Jede Veräußerung sowohl während der Pachtdauer als auch bei Pachtende ist nur mit Zustimmung des Verpächters gestattet. Die Ausbringung sonstiger Materialien, wie zb von Klärschlamm, -kompost oder Ähnlichem, ist nur nach vorheriger Zustimmung des Verpächters gestattet. Die laufenden, gewöhnlichen Ausbesserungen der Bauten und Anlagen, insbesondere der Wohn und Wirtschaftsgebäude, der Wege, Gräben und Einfriedungen, obliegen dem Pächter auf seine Kosten. Hiezu gehören beispielsweise: das Ausweißen der Ställe, das Streichen der Zimmer und der Fensterrahmen, das Ausräumen der Düngerstätten, der Aborte und Senkgruben, das Fegen und Reinigen aller Rinnen, Kanäle und Wasserläufe, die Behebung von Frostschäden an Leitungen und Brunnen, das

7 Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung am 13. Dezember 2013 (6/2013) Seite 7 Bestreuen des Hofraumes mit Sand und Kies, die Desinfektion bei Krankheiten, der Ersatz von Zaunlatten, Fensterscheiben, einzelner Dachziegel, der Türen, Türschlösser, Schlüsseln usw. Darüber hinausgehende Reparaturen und Ausbesserungen obliegen dem Verpächter. 7 Dem Pächter obliegt die ordnungsgemäße Pflege der Obst- und Weinkulturen, wozu auch das fachmännische Schneiden und Spritzen gehört. Seine Nutzung erstreckt sich auf die Aberntung der Früchte. Das Holz abgestorbener oder durch Naturereignisse vernichteter Obstbäume und -sträucher bzw. Weinstöcke steht dem Pächter zu; dieser ist jedoch verpflichtet, bei Inanspruchnahme dieses Holzes einen neuen Obstbaum bzw. Weinstock zu setzen, wobei hinsichtlich des Ersatzes mit dem Verpächter Kontakt aufzunehmen ist. 8 Der Verpächter oder dessen Vertreter ist befugt, die Pachtliegenschaft, Wohnräume nur in Begleitung des Pächters, zu besichtigen. Dies darf nicht zur Unzeit oder in einer Weise geschehen, die die Wirtschaftsführung beeinträchtigen kann. Kulturänderungen, wodurch Äcker in Wiesen und Wiesen in Äcker und dergleichen umgewandelt werden, darf der Pächter nur nach vorher eingeholter Bewilligung des Verpächters vornehmen. Ebenso sind bauliche Veränderungen und Investitionen an die vorherige schriftliche Zustimmung des Verpächters gebunden, anlässlich welcher Ablöse oder Wiederherstellung zu vereinbaren ist. 9 Unterverpachtung und Untervermietung sind ausgeschlossen. Die allfällige Unterverpachtung und Untervermietung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verpächters. Der Pächter haftet für die termingerechte Räumung durch den Unterpächter bzw. Untermieter. 10 Nicht verpachtet ist das Recht auf Gewinnung von Bruchsteinen, Kalk, Gips, Ton, Lehm, Mergel, Kies, Torf und ähnlichen Bodenbestandteilen. 11 Die Ersatzansprüche des Verpächters wegen Veränderung, jene des Pächters auf Ersatz von Aufwendungen verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung des Ersatzanspruches des Verpächters beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Liegenschaft zurückerhält, die des Pächters mit der Beendigung des Pachtverhältnisses. 12 Die mit der Errichtung und Durchführung dieses Vertrages verbundnen Kosten und Gebühren werden vom Verpächter getragen. 13 Die bei Vertragsunterfertigung auf dem Pachtobjekt lastenden Förderungsverpflichtungen sind beiden Vertragsparteien bekannt. Während der Pachtdauer hat der Pächter für die weitere Einhaltung dieser Förderungsauflagen zu sorgen. Nach Beendigung des Pachtvertrages hat der Verpächter bzw. ein allfälliger Nachpächter hiefür Sorge zu tragen. Neue, den Bestandgegenstand betreffende Förderungen, die nach Pachtende den Verpächter verpflichten, dürfen nur mit dessen Zustimmung beantragt werden. Pächter und Verpächter haben das Recht, in die den Bestandgegenstand betreffenden Förderungsunterlagen des anderen Vertragspartners Einsicht zu nehmen bzw. sich Kopien anzufertigen.

8 Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung am 13. Dezember 2013 (6/2013) Seite Der Pächter verpflichtet sich, durch entsprechende Maßnahmen den Ackerstatus der Pachtflächen zu sichern Keine. 15 Zusätzliche Vereinbarungen Tagesordnungspunkt 8.) Voranschlag der Gemeinde Kapfenstein für das Haushaltsjahr 2014 Der Entwurf des Voranschlages der Gemeinde Kapfenstein für das Haushaltsjahr 2014 wurde grundsätzlich von Amtsleiter Manfred Dirnbauer nach den vorliegenden Unterlagen, Untervoranschlägen, Kostenschätzungen, gesetzlichen Bestimmungen, Vorgaben, Erfahrungswerten etc. mittels EDV vorbereitet, mit dem Bürgermeister besprochen und im Vorstand beraten und festgelegt. Der Voranschlag inkl. Mittelfristigem Finanz- und Investitionsplan wurde durch zwei Wochen im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. Einwendungen sind nicht eingelangt. GR. Gerhard Kadisch erscheint um ca Uhr zur Sitzung. Amtsleiter Manfred Dirnbauer erläutert den Voranschlag und beantwortet noch ungeklärte Fragen. Weiters betont er, dass grundsätzlich kaum Geld für außerordentliche Vorhaben vorhanden ist. Ausgaben, welche nicht im Voranschlag 2014 verankert sind können nicht umgesetzt werden. Der Vorsitzende, Bgm. Ferdinand Groß, bringt den Antrag auf Genehmigung des Voranschlages ein und zur Abstimmung. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt in offener Abstimmung bei Anwesenheit von vierzehn Der vorliegende Voranschlag der Gemeinde Kapfenstein für das Haushaltsjahr 2014 für den ordentlichen Haushalt und für den außerordentlichen Haushalt mit dem Dienstpostenplan, dem Personenstandsnachweis für 2014 der 15 Gemeindebediensteten mit der Einstufungsverfügung ab 01. Jänner 2014, mit der Festsetzung der Steuerhebesätze, Gebühren und den Ausführungsanweisungen wird genehmigt, beschlossen und der Voranschlag der Gemeinde Kapfenstein für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt: Der Voranschlagsentwurf 2014 der Gemeinde Kapfenstein wurde durch zwei Wochen im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. Die mit der Anschlags- und Abnahmeklausel versehene Kundmachung ist beigefügt. Schriftliche Einwendungen zum Voranschlagsentwurf wurden nicht eingebracht. I. Festsetzung des Voranschlages Der Voranschlag für das Haushaltsjahr 2014 wird wie folgt festgesetzt: A. Ordentlicher Haushalt: A. Ordentlicher Haushalt Einnahmen EUR ,00 Ausgaben EUR ,00 Überschuss/Abgang EUR 0,00 B. Außerordentlicher Haushalt Einnahmen EUR ,00 Ausgaben EUR ,00 Überschuss EUR ,00

9 Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung am 13. Dezember 2013 (6/2013) Seite 9 II. Festsetzung der Steuerhebesätze Grundsteuer: A) Für Land- und forstwirtschaftliche Betriebe (v.h. der Messbeträge): 500,00 B) Für sonstige Grundstücke (v. H. der Messbeträge): 500,00 Die Lustbarkeitsabgabe wird in der mit Gemeinderatsbeschluss vom festgesetzten Höhe im Haushaltsjahr 2014 erhoben. Die Hundeabgabe wird in der mit Gemeinderatsbeschluss vom festgesetzten Höhe im Haushaltsjahr 2014 erhoben. III. Der Höchstbetrag der Kontoüberziehungen, die im Haushaltsjahr 2014 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des ordentlichen Haushaltes in Anspruch genommen werden dürfen, wird mit Euro ,00 festgesetzt. In diesem Höchstbetrag sind 0,00 Euro Kassenkredite enthalten, die auf Grund früherer Ermächtigungen aufgenommen und noch nicht zurückgezahlt sind. IV. Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Darlehen, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltes bestimmt sind, wird auf Euro ,00 festgesetzt. V. Dienstpostenplan Tagesordnungspunkt 9.) Mittelfristiger Finanzplan Der Mittelfristige Finanzplan wurde ebenfalls von Amtsleiter Manfred Dirnbauer erstellt und gemeinsam mit dem Voranschlag für das Haushaltsjahr 2014 zwei Wochen lang zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. Einwendungen sind keine eingelangt Der Vorsitzende, Bgm. Ferdinand Groß, bringt den Antrag auf Genehmigung des Mittelfristigen Finanzplanes ein und zur Abstimmung. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt in offener Abstimmung bei Anwesenheit von vierzehn Der vorliegende Mittelfristige Finanzplan 2015 bis 2018 der Gemeinde Kapfenstein mit ordentlichem und außerordentlichem Haushalt wird genehmigt und beschlossen. Dieser Mittelfristige Finanzplan 2015 bis 2018 bildet einen Bestandteil des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2014 der Gemeinde Kapfenstein. Tagesordnungspunkt 10.) Vergabe eines Kassenkredites 2014 Der Kassenkredit für das Girokonto der Gemeinde Kapfenstein für das Jahr 2014, mit einer Laufzeit von bis , soll in der Höhe von EUR ,00 an die Raiffeisenbank Fehring St. Anna am Aigen vergeben werden. Bgm. Ferdinand Groß legt das Angebot der Raiffeisenbank Fehring St. Anna am Aigen vor. Der Vorsitzende, Bgm. Ferdinand Groß, bringt den Antrag auf Genehmigung der Kassenkreditsvergabe ein und zur Abstimmung. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt in offener Abstimmung bei Anwesenheit von vierzehn Der Kassenkredit 2014, mit einer Laufzeit von bis , wird in der Höhe von EUR ,00 an die Raiffeisenbank Fehring St. Anna am Aigen vergeben.

10 Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung am 13. Dezember 2013 (6/2013) Seite 10 Tagesordnungspunkt 11.) Darlehensaufnahme Bebauungsplan Pichla Für die Erschließung der Siedlung in Pichla soll ein Darlehen von EUR ,00 für eine Laufzeit von 5 Jahren mit der Option auf vorzeitige Tilgung (zb. durch Erlöse aus Grundstückverkauf) aufgenommen werden. Hiezu wurden 3 Angebote eingeholt: variable Verzinsung 6-Monats EURIBOR Raiffeisenbank (Fehring) Stmk. Sparkasse (Fehring) Volksbank (Feldbach) Darlehenszinssatz 1,701% 1,706% 1,831% Annuitätenzahlung EUR ,32 EUR ,99 EUR ,30 Gde.-Kassier Ewald Gutmann: Das Darlehen muss so schnell wie möglich zurückgezahlt werden! Wenn es finanziell möglich ist, noch im Jahr 2014! Der Vorsitzende, Bgm. Ferdinand Groß, bringt den Antrag auf Genehmigung der Darlehensaufnahme ein und zur Abstimmung. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt in offener Abstimmung bei Anwesenheit von vierzehn Das Angebot der Raiffeisenbank Fehring St. Anna am Aigen (Bestbieter) betreffend die Darlehensaufnahme für die Finanzierung der Erschließung des Siedlungsgebietes Pichla wird angenommen und genehmigt. Der Finanzierungsbedarf wird mit EUR ,00 festgelegt. Tagesordnungspunkt 12.) Bericht des Bürgermeisters Josef Groß hat die Wassermeisterprüfung mit Sehr gutem Erfolg abgeschlossen. Die Schießübung in Gutendorf auf die Ortstafel und die Vorrang geben -Tafel wurde von jemandem zur Anzeige gebracht (der Gemeinde ist der Anzeigende nicht bekannt). Zur Gerichtsverhandlung im Jänner 2014 wurde ein Vertreter der Gemeinde Kapfenstein als Zeuge geladen. Es wird versucht, das Schulbusproblem in Gutendorf zu lösen. Die Zuständigkeit liegt beim Bundesministerium. Energietag in der Volksschule Kapfenstein von der LEA GmbH am 10. Dezember Die teilnehmenden Kinder haben eine Energie-Urkunde erhalten. Am Mittwoch, den 11. Dezember 2013, fand eine Besprechung mit DI Kortschak, BBL Feldbach, bezüglich der Errichtung des Gehsteiges in Gutendorf statt. Anstelle der Grabenfräse soll versucht werden, die Straßengräben mit einem Radbagger zu putzen. Firma Melbinger, Bairisch Kölldorf, soll beauftragt werden. Herr Dirnbauer, Jamm 84, möchte gerne ein Stück vom Wald in Kölldorf kaufen. Der Tourismusverband Bad Gleichenberg hat das neue Magazin und das Gastgeberverzeichnis 2014 vorgelegt. Diese sind mit dem neuen Logo sehr gut gelungen. Tagesordnungspunkt 13.) Allfälliges VBgm. Markus Edelsbrunner: am 08. Februar 2014 findet wieder ein Gemeindeschitag statt. GR. Gerhard Kadisch: Das Geschwindigkeitsmessgerät soll im Frühjahr in Gutendorf aufgestellt werden.

11 Verhandlungsschrift der Gemeinderatssitzung am 13. Dezember 2013 (6/2013) Seite 11 GR. Kurt Edelsbrunner: Bisher wurde es verabsäumt, die vereinbarten Hinweisschilder zu den Häusern in Pretal aufzustellen. Das soll sobald als möglich nachgeholt werden. Gde.-Kassier Ewald Gutmann: In Mahrensdorf soll Richtung Pichla noch eine 8t-Tafel aufgestellt werden. GR. Günter Schöllauf: Im nächsten Jahr soll die Marx-Kapelle saniert werden. Die Gesamtkosten werden mit EUR 9.000,00 geschätzt. Die Kapellengemeinschaft bittet um einen Zuschuss der Gemeinde Kapfenstein von EUR 1.500,00. Tagesordnungspunkt 14.) Weihnachtszuwendung für Bedienstete Aufgrund der Vertraulichkeit und nicht Öffentlichkeit wird dieser Tagesordnungspunkt in einem eigenen Protokoll behandelt. Tagesordnungspunkt 15.) Gebarungsüberprüfung Aufgrund der Vertraulichkeit und nicht Öffentlichkeit wird dieser Tagesordnungspunkt in einem eigenen Protokoll behandelt Der Vorsitzende schließt nach Behandlung der Tagesordnung die Sitzung um Uhr und lädt alle Gemeinderäte und Bediensteten zum Abendessen beim GH. Kapfensteinerhof, Kapfenstein 10, ein. Diese Verhandlungsschrift besteht aus elf Seiten. Kapfenstein, am 16. Dezember 2013 Der Vorsitzende: Die Schriftführer:... Sonja Fassold... Monika Hirschmugl... Annemarie Gigl... Raimund Lang

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